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ThemaWas tun bei DV 7 Verstoß?38 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg528305
Datum16.12.2008 19:479493 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Oliver,

Tut mir leid das uich dies Vergessen habe, aber ich wollte noch ein paar Takte dazu sagen.

Geschrieben von Oliver Steinbeck
folgender Mangel, der z. Zt. vorliegt:
- Überfälligkeit (trotz Anmahnung beim LdF, HAW) der jährlich geforderten Belastungsübung in einer AS-Übungsanlage.

Ich kenne gewesene Führungskräfte, die auch wegen solcher Mängel Ihren Dienst in der FF beendet haben. Zwar kein leichter Schritt aber als Weckruf gut geeignet.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorAnto8n S8., Boppard / RLP523879
Datum25.11.2008 16:059632 x gelesen
Geschrieben von Lars Tiedemanndurch "beschlagnahmen" der Hupf1/4-Einsatzkleidung toppen, wenn ich was zu sagen hätte...

Würde bei uns schwer durchzusetzen sein weil die jeder bei uns trägt, auch nicht AGTträger,
aber wie sagt die FWDV 7 so schön:

Jeder Atemschutzgeräteträger ist für sich selber verantwortlich.

MKG Anton


Alles meine Meinung wem sie nicht gefällt darf sie sich an die Wand nageln

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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz523869
Datum25.11.2008 15:239657 x gelesen
Geschrieben von Hans Oliver KehrKlär mich auf, wenn ich mich täusche ?

Geklärt !!!


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz523856
Datum25.11.2008 14:179752 x gelesen
Geschrieben von Oliver SteinbeckUpdate:
Mit ein bisschen Nachdruck und Veröffentlichung (Forum) lassen sich die Verstöße tatsächlich abstellen.


Gut so,....aber, ob gerade solche Veröffentlichungen in einem öffentlichen Forum einer (Deiner) Karriere dienlich sind, bezweifle ich stark, da es ja auch gegen die Dienststelle ging oder hab ich da was falsch rausgelesen ?
Auch werden einige Deiner betroffenen Kollegen nicht gerade begeistert sein ?

Klär mich auf, wenn ich mich täusche ?


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523833
Datum25.11.2008 12:249883 x gelesen
Update:
Mit ein bisschen Nachdruck und Veröffentlichung (Forum) lassen sich die Verstöße tatsächlich abstellen.

Gut so. ;-)


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg523771
Datum25.11.2008 00:259709 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Christian Fischer
Ferner für die Vorgesetzten u.U. der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung wenn etwas passiert ist.
Es gab Zugführer, die u. a. auch aus diesen Gründen, ihren Dienst beendet haben.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg523691
Datum24.11.2008 20:009919 x gelesen
Geschrieben von Alexander HäfeleGenau diese Konsequenzen würden mich mal interessieren

Die Möglichkeit, Regreß zu nehmen, wenn etwas passiert.
Oder ein Bußgeld nach §209 SGB VII auch ganz ohne das was passiert. Also einfach DIN A4, links gelocht als Anzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Ferner für die Vorgesetzten u.U. der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung wenn etwas passiert ist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen523688
Datum24.11.2008 19:519825 x gelesen
Geschrieben von Alexander Häfele
Genau diese Konsequenzen würden mich mal interessieren.
Mich auch.
Wie schon geschrieben: in den niedersächsischen Regularien hab ich nix gefunden.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü523685
Datum24.11.2008 19:489849 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannNach §7 SGB besteht ja nun mal immer Versicherungsschutz, dennoch müßte es ja Konsequenzen geben, wenn man die einschlägigen Regularien "mißachtet".
Genau diese Konsequenzen würden mich mal interessieren.

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen523683
Datum24.11.2008 19:449996 x gelesen
Geschrieben von Alexander Häfele
Und was passiert mir als AGT, wenn ich ohne G26 eingesetzt werde und etwas passiert?
Gute Frage.

Nach §7 SGB besteht ja nun mal immer Versicherungsschutz, dennoch müßte es ja Konsequenzen geben, wenn man die einschlägigen Regularien "mißachtet".

Geschrieben von Alexander Häfele
D.h.? Wird das ein Problem für mich, oder den GF, oder für uns beide?
Auf jeden Fall für den AGT, da seinen GF im Rahmen seiner Eigenverantwortlichkeit nach FwDv7 nicht auf die Untauglichkeit hingewiesen hat. In wie fern der GF dann auch dran ist, könnte ich auch nur raten.

Geschrieben von Alexander Häfele
Und wie ist "Problem" zu definieren?
die FUK fragen?!


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü523679
Datum24.11.2008 19:239871 x gelesen
Und was passiert mir als AGT, wenn ich ohne G26 eingesetzt werde und etwas passiert?

Geschrieben von Lars TiedemannDieser Fall wird zum "Problem", da er nicht die notwendigen Voraussetzungen hatte.
D.h.? Wird das ein Problem für mich, oder den GF, oder für uns beide? Und wie ist "Problem" zu definieren?

Gruß Alex


Das ist meine persönliche Meinung! Man kann sie mit mir teilen, man darf sie auch kritisieren und darüber diskutieren. Eine Änderung meiner Meinung ist deswegen auch nicht ausgeschlossen. Dazu ist das Forum da!

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen523678
Datum24.11.2008 19:1810155 x gelesen
Da Sascha ja die Antwort hiermit
Geschrieben von Sascha Tröger
"§ 7 Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."

adäquart geliefert hat, ist die Frage ja beantwortet.

Dennoch mal ein paar rein hypothetische Antworten nach GMV:
Geschrieben von Michael Wolbring
Fall1: Fuß umknicken ausserhalb eines Einsatzes "Menschenleben in Gefahr" (also Verletzung die auch ohne tragen von PA zugezogen werden kann.)Hier dürfte die fehlende Voraussetzung für den Einsatz unter Atemschutz irrelevant sein, da dies keine atemschutzspezifische Tätigkeit ist (sofern er keinen PA geschultert hat).

Geschrieben von Michael Wolbring
Fall2: AGT verletzt sich innerhalb einer verrauchten Wohnung während der Brandbekämpfung die er ohne PA nicht betreten hätte.Dieser Fall wird zum "Problem", da er nicht die notwendigen Voraussetzungen hatte.

Geschrieben von Michael Wolbring
Fall3: FA fällt während des Übungsdienstes die Treppe im Treppenraum hinunter und verletzt sich.s. Fall 1.

Die FwDv7 sagt:
"Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden".

IMO bedeutet "eingesetzt" = Einsatz, denn wenn der AGT trotz vorhandener und gültiger G26.3 (aber fehlender Belastungsübung) nicht an anderweitiger Aus- und Fortbildung teilnehmen kann/darf, geht auch wieder was verloren...
Wobei bei harter Auslegung der FwDv7 ja auch ein gewisser Druck aufgebaut wird.

Allerdings hat der LFV Niedersachsen in seinen Erläuterungen zur FwDv7 mal geschrieben, daß gegen eine "Karrenzzeit" von max. drei Monaten nicht einzuwenden sei...

Geschrieben von Michael Wolbring
Und vor allem: Die FwDV7 schreibt jedem FA eine Eigenverantwortlichkeit zu. In wie weit sind Führungskräft die Träger von PA einsetzten haftbar zu machen? Liegt die Verantwortlichkeit in jedem Fall beim LdF? (Bsp: GF setzt "nicht tauglichen" FA unter PA ein)
Das würde mich (ganz allgemein) auch mal interessieren, denn zumindest in den niedersächsischen Regularien hab ich nichts gefunden, was eine Aussage über die Versäumnisse der Führungskräfte trifft...


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen523666
Datum24.11.2008 18:5410008 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
nur noch zur Menschenrettung im Ersteinsatz Atemschutz nutzen wird bis der Mangel beseitigt ist.
Nicht mal das würde ich persönlich zulassen und dieser Aktion
Geschrieben von Florian Besch
kollektives "Roter Punkt" Abkratzen
durch "beschlagnahmen" der Hupf1/4-Einsatzkleidung toppen, wenn ich was zu sagen hätte...

...und erst wieder zum Einsatz zulassen, wenn der Mangel beseitigt ist.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523555
Datum24.11.2008 11:4310171 x gelesen
Geschrieben von Udo WalbrodtDienststelle
Die DS.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorUdo 8W., Dinslaken / NRW523552
Datum24.11.2008 11:3910129 x gelesen
Geschrieben von Oliver SteinbeckAngesetze Termine werden verpennt.
Keine klare Aufgabenverteilung...
Alles Dinge, die in Kindergärten bereits funktionieren würden.

:-) 30 FA!

Zum Verständnis, wer hat die Termine verpennt, die Dienststelle oder die Kollegen?


Gruß

Udo Walbrodt

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523549
Datum24.11.2008 11:3510045 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWer da ganz groß mit im Boot hängt ist der Leiter Atemschutz.
LAGW meinte ich.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz523547
Datum24.11.2008 11:3010164 x gelesen
Geschrieben von Oliver SteinbeckDennoch möchte ich z. Zt. kein AGW sein.
Was hat denn der damit zu tun? Der ist Kraft seines Amtes zunächst mal nur für die Geräte zuständig. Wer da ganz groß mit im Boot hängt ist der Leiter Atemschutz.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen523546
Datum24.11.2008 11:2710108 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael Wolbringwäre super wenn du dies noch etwas begründen könntest
SGB 7 § 7:

"§ 7 Begriff
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus."


(Hervorhebung durch mich)


MkG Sascha

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523543
Datum24.11.2008 11:1310232 x gelesen
Geschrieben von Daniel Metzgerpaar mehr Leuten bekannt
Verschiedene habe dazu allerdings schriftlich angemahnt.

Dennoch möchte ich z. Zt. kein AGW sein.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz523540
Datum24.11.2008 11:1010261 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael Wolbringaber wer wird für das nichtbeachten der FwDV7 "in Handschellen gelegt"?
Zu allererst einmal der LdF, der hat dann die Bringschuld zu beweisen wer wann seinen Anforderungen nachgekommen ist. Im geschilderten Falle kann das aber ganz schnell ein Organisationsverschulden werden, da der Missstand noch ein paar mehr Leuten bekannt ist... Viel Spaß beim Staatsanwalt!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW523537
Datum24.11.2008 10:5810279 x gelesen
Hallo Ingo,

danke für deine Info! Der Versicherungsschutz wäre also geklärt (wäre super wenn du dies noch etwas begründen könntest), aber wer wird für das nichtbeachten der FwDV7 "in Handschellen gelegt"?

Gruß
Michael


Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen523534
Datum24.11.2008 10:5110241 x gelesen
Geschrieben von Michael WolbringMich würde mal intressieren wie es in nachfolgenden Fällen mit dem Versicherungsschutz aussieht?

Das ist ganz Einfach: Versicherungsschutz besteht immer.

Gruß
Ingo


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AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW523533
Datum24.11.2008 10:5010176 x gelesen
Geschrieben von Oliver Steinbeck Mich würden u. a. die Juristen hier zur Thematik mal interessieren.
Mich auch, vielleicht etwas das auch in NRW anzuwenden ist. Gerne auch p.N..

Gruß
Michael


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523527
Datum24.11.2008 10:4010228 x gelesen
Geschrieben von Michael WolbringAus den Antworten könnte man pers. Grundsatzentscheidungen ableiten.
U. a.

Mich würden u. a. die Juristen hier zur Thematik mal interessieren.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW523524
Datum24.11.2008 10:3410361 x gelesen
Hallo Oliver, ich wollte nur mal darauf hinweisen.

Das sich solche Fälle einstellen könnten kann ich mir gut vorstellen. Aus Eigeninteresse habe ich auch diese Fälle konstruiert.

Aus den Antworten könnte man pers. Grundsatzentscheidungen ableiten.

Gruß aus dem verschneiten Münsterland
Michael


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523521
Datum24.11.2008 10:2410358 x gelesen
Geschrieben von Michael WolbringKenntnisse die vielmal nur aus dem Dienstverhältnis bekannt sein können gehören in vielen Fällen nicht hier ins Forum und kann u.U. Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
Ich nenne ja keine Namen und Kommunen. ;-)
Fakt ist, dass es so ja wohl nicht geht!

Ansonsten finde ich Deine Fragen durchaus interessant.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorMich8ael8 W.8, Isselburg / NRW523520
Datum24.11.2008 10:2010693 x gelesen
Hallo zusammen!

Mich würde mal intressieren wie es in nachfolgenden Fällen mit dem Versicherungsschutz aussieht? (speziell FUK NRW) Grundlage ist: Besuch der Übungsanlage liegt länger als 12 Monate zurück.

Fall1: Fuß umknicken ausserhalb eines Einsatzes "Menschenleben in Gefahr" (also Verletzung die auch ohne tragen von PA zugezogen werden kann.)

und

Fall2: AGT verletzt sich innerhalb einer verrauchten Wohnung während der Brandbekämpfung die er ohne PA nicht betreten hätte.

zudem

Fall3: FA fällt während des Übungsdienstes die Treppe im Treppenraum hinunter und verletzt sich.

Und vor allem: Die FwDV7 schreibt jedem FA eine Eigenverantwortlichkeit zu. In wie weit sind Führungskräft die Träger von PA einsetzten haftbar zu machen? Liegt die Verantwortlichkeit in jedem Fall beim LdF? (Bsp: GF setzt "nicht tauglichen" FA unter PA ein)

@ Oliver: Immer daran denken: jedermann (Unfallkasse, Presse und Feuerwehrschulen auf Landesebenen [letztere auf jeden Fall]) schauen auch mal gerne hier ins Forum rein. Kenntnisse die vielmal nur aus dem Dienstverhältnis bekannt sein können gehören in vielen Fällen nicht hier ins Forum und kann u.U. Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Michael


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523496
Datum24.11.2008 07:0610999 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschVon oben geduldeter Müsiggang und Arbeitsbummelei?
Perfekt formuliert.

Ausserdem "überwacht" der LdF persönlich die G26-Untersuchungen.
Er hat hier so seine Liebchen...
Ich bin mir nicht mal sicher, dass alle über eine gültige G26/3 verfügen.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 523495
Datum24.11.2008 07:0310950 x gelesen
Geschrieben von Oliver SteinbeckAngesetze Termine werden verpennt.
Keine klare Aufgabenverteilung...


Von oben geduldeter Müsiggang und Arbeitsbummelei?

Einerseits sind die Recken selber schuld...


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523494
Datum24.11.2008 07:0010936 x gelesen
Angesetze Termine werden verpennt.
Keine klare Aufgabenverteilung...
Alles Dinge, die in Kindergärten bereits funktionieren würden.

Geschrieben von Florian Besch60 Mann
:-) 30 FA!


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 523492
Datum24.11.2008 06:5810957 x gelesen
Klingt ja furchtbar...

Dann die hässliche Methode:

kollektives "Roter Punkt" Abkratzen in Anwesenheit der Presse und Gewerkschaft ..


Wie kommt es dazu das rund 60 Mann keine Belastungsübung haben?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523491
Datum24.11.2008 06:5611005 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWA = Wachabteilung?!
Jo.

Geschrieben von Florian BeschPersonalrat
Den kannste vergessen (Stadthörig).

Geschrieben von Florian BeschAnsonsten bei jeder Brandmeldung gleich großzügig auch FF Kräfte nachalarmieren.
Das liegt in den Händen des LdF- und Stadthörigen EL.


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 523489
Datum24.11.2008 06:5311127 x gelesen
Geschrieben von Oliver Steinbeck3 von 3 WA.!

WA = Wachabteilung?!

mh.. wenn Einigkeit besteht nur noch PA zu Menschenrettung anziehen...

ansonsten Schreiben jedes Feuerwehrmanns an den LDF das er nicht einsetzbar ist und sich weigert ausser zur Rettung von Menschenleben PA anzulegen. Dies nachrichtlich an den Personalrat und Dienstaufsicht..

Ansonsten bei jeder Brandmeldung gleich großzügig auch FF Kräfte nachalarmieren.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523488
Datum24.11.2008 06:5211007 x gelesen
Wurde bereits schriftl. fixiert.
Ohne Wirkung!


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen523487
Datum24.11.2008 06:5011252 x gelesen
Geschrieben von Oliver Steinbeck Wir sprechen hier über 3 von 3 WA.!

LdF darüber in Kenntnis setzen, daß man nur noch zur Menschenrettung im Ersteinsatz Atemschutz nutzen wird bis der Mangel beseitigt ist.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523485
Datum24.11.2008 06:4911292 x gelesen
Wir sprechen hier über 3 von 3 WA.!


Gruß
Oliver Steinbeck

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 523483
Datum24.11.2008 06:4711301 x gelesen
Bei dir oder bei andern?

Wenn bei anderen: welches Verhältniss hast du zu denen?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin523482
Datum24.11.2008 06:4613907 x gelesen
Hallo,

folgender Mangel, der z. Zt. vorliegt:
- Überfälligkeit (trotz Anmahnung beim LdF, HAW) der jährlich geforderten Belastungsübung in einer AS-Übungsanlage.

Was tun?


Gruß
Oliver Steinbeck

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 24.11.2008 06:46 ., Berlin
 24.11.2008 06:47 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.11.2008 06:49 ., Berlin
 24.11.2008 06:50 ., Bad Hersfeld
 24.11.2008 06:52 ., Berlin
 24.11.2008 06:53 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.11.2008 06:56 ., Berlin
 24.11.2008 06:58 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.11.2008 07:00 ., Berlin
 24.11.2008 07:03 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 24.11.2008 07:06 ., Berlin
 24.11.2008 10:20 ., Isselburg
 24.11.2008 10:24 ., Berlin
 24.11.2008 10:34 ., Isselburg
 24.11.2008 10:40 ., Berlin
 24.11.2008 10:50 ., Isselburg
 24.11.2008 10:51 Ingo7 z.7, LK Harburg
 24.11.2008 10:58 ., Isselburg
 24.11.2008 11:10 Dani7el 7M., Jockgrim
 24.11.2008 11:13 ., Berlin
 24.11.2008 11:30 Dani7el 7M., Jockgrim
 24.11.2008 11:35 ., Berlin
 24.11.2008 11:27 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 24.11.2008 19:18 Lars7 T.7, Oerel
 24.11.2008 19:23 Alex7and7er 7H., Weissach
 24.11.2008 19:44 Lars7 T.7, Oerel
 24.11.2008 19:48 Alex7and7er 7H., Weissach
 24.11.2008 19:51 Lars7 T.7, Oerel
 24.11.2008 20:00 Chri7sti7an 7F., Wernau
 25.11.2008 00:25 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 24.11.2008 11:39 Udo 7W., Dinslaken
 24.11.2008 11:43 ., Berlin
 24.11.2008 18:54 Lars7 T.7, Oerel
 25.11.2008 16:05 Anto7n S7., Boppard
 25.11.2008 12:24 ., Berlin
 25.11.2008 14:17 ., Worms
 25.11.2008 15:23 ., Worms
 16.12.2008 19:47 Mich7ael7 B.7, Münsingen
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