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Thema | Ortsbewegliche Lagerstätten für Silvesterfeuerwerk (Container) | 38 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Heik8o H8., Dortmund / NRW | 531927 | |||
Datum | 01.01.2009 21:35 | 13281 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, das Video ist eindrucksvoll, aber so wird man es meiner Meinung nach zumindest vor Baumärkten und Supermärkten nicht vorfinden. Denn die Container vor den Supermärkten sind meist für eine Tonne Bruttogewicht zugelassen. ----- Wenn ich die Zahlen am Videobeginn richtig deute, sollte es sich hier um 5,3 Tonnen Netto Explosiv Masse handeln oder? Das würde ca. 10-15 Tonnen Bruttogewicht entsprechen. Sowie Kaliber 75mm, habe noch nie gehört dass es dieses beiKlasse 2 Feuerwerk gibt. ---- Sollte ich hier was Falsch verstanden haben, verbessert mich bitte. Ich möchte die Gefahr von Feuerwerk nicht herunterspielen, nur sollte man nicht mit Groß/Profi Feuerwerk der Kl.4 vollgestopfte Container mit denen vor den Supermärkten vergleichen. Viele Grüße Heiko PS: Meine Private Meinung :-) | |||||
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Autor | Heik8o H8., Dortmund / NRW | 531924 | |||
Datum | 01.01.2009 21:13 | 13278 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, zu dem Test und den Bildern hätte ich aber noch ein paar Fragen, vielleicht kannst Du diese ja beantworten oder in Erfahrung bringen? 1. War das Feuerwerk in einem für Feuerwerk zugelassenen Karton? 2. War der Karton verschlossen? 3. War der Inhalt noch in der Originalverpackung? 4. Kann der Inhalt in Erfahrung gebracht werden? 5. Wie wurde der Karton in Brand gesteckt? (einseitig/1 Bombette entzündet?) Da ich mich für Feuerwerk interessiere und das für 2,5 KG schon eine ziemlich starke Reaktion in einem Karton halte wäre ich für diese Infos schon im voraus dankbar. Viele Grüße Heiko | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 531737 | |||
Datum | 01.01.2009 06:51 | 13303 x gelesen | |||
Wobei die Tage in der Zeitung stand das bei 3 aufgebrochenen Container die Beute 500 kg betrug.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 531495 | |||
Datum | 30.12.2008 19:22 | 13477 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, diese YouTube-Videos sind auch recht nett! Da wäre mancher Baumarktmanager recht überrascht, wenns wirklich rumst! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Die neue HP des OV Herne unter www.thw-herne.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 531444 | |||
Datum | 30.12.2008 15:10 | 13533 x gelesen | |||
hallo, hier mal eine eindrucksvolle Info zum Thema: Explosionspotential von Sylvesterfeuerwerk MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Phil8ip 8G., Leipzig / Sachsen | 530215 | |||
Datum | 25.12.2008 14:28 | 13498 x gelesen | |||
Hallo liebes Forum, ist denn Betriebsgelände ein öffentlicher bereich wie ein Parkplatz eines Einkaufzentrums? Wenn ich mir das grad vorstelle, dass hier in der nähe 4 Märkte im Einkaufszentrum sind und dann jeder nen Container hätte? und bei euch sogar 7? Ich glaub wenn das in falsche ohren gerät, würden wohl einige sylvster vorverlegen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 530009 | |||
Datum | 23.12.2008 23:48 | 13408 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Thorsten Schlotter Weißt du, was dein Nachbar in seinem Keller so rumstehen hat? Wir brauchen doch gar nicht soweit zu gehen, wissen wir was in den nächsten Tagen in diversen Kellern gelagert ist? Man hört oft die interessantesten Geschichten. Ich muss halt, um diese Jahreszeit, das E- Explosion in der Gefahrenmatrix mit ganz anderen Augen sehen wie im restlichen Jahr. Und mir ist lieber man hat die Feuerwerkskörper in einem getrennten Lagerbehälter, als irgendwo im Lagerbereich wo ich es nicht eingrenzen kann. Es hat alles seine Vor- und Nachteile Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Dani8el 8S., FRiedberg / Hessen | 529873 | |||
Datum | 23.12.2008 17:23 | 13375 x gelesen | |||
hallo Wilhelm das sind Normsachen eines jeden Bau- bzw. Einkaufmarktes. Da ist weder VB noch sonst jemand ausserhalb der Reihe aktiv geworden. Zudem sind zumindest bei euch in NRW andere Ämter in der Pflicht. Sie die Empfehlungen im Downloadbereich des IDF NRW | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 529830 | |||
Datum | 23.12.2008 14:37 | 13487 x gelesen | |||
Rauchverbotsschild, Straßenverkehrsschild 286, Feuerlöscher im Kassen Bereich, so wurde es im Nachbarort von mir gehandhabt Gruß von Hier an Markus Bu. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Dani8el 8S., FRiedberg / Hessen | 529827 | |||
Datum | 23.12.2008 14:32 | 13571 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilhelm SperlingIch habe den Rat einige hier befolgt und beim VB und Ordnungsamt nach gefragt und es wurden einige Sachen geändert, also war meine Frage, doch nicht so falsch. für mich mal zur Info die Frage was durch den VB und das ordnungsamt geändert wurde??. Eigentlich sind beide nur am Rande damit eingebunden | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 529818 | |||
Datum | 23.12.2008 14:00 | 13570 x gelesen | |||
Und ich dachte schon, das ist alles nicht so Schlimm, alles gut verpackt oder wie so mancher hier Schreibt. Ich habe den Rat einige hier befolgt und beim VB und Ordnungsamt nach gefragt und es wurden einige Sachen geändert, also war meine Frage, doch nicht so falsch. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 529798 | |||
Datum | 23.12.2008 12:23 | 13582 x gelesen | |||
Naja .... ich hätte zumindest die Wurfweite von nem B-Rohr ausgenutzt. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 529795 | |||
Datum | 23.12.2008 12:18 | 13536 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Alexander Horcher http://www.donaukurier.de/lokales/polizei/ingolstadt/art64745,1993590 mal so ganz nebenbei: Macht es Sinn, so ein Teil mit handgeführten Rohren zu löschen? Ich persönlich wäre da etwas vorsichtiger unterwegs (... Enschede ...), würd das Ding aus der Ferne mit zwei 24/50 einschäumen und abwarten. Die Kiste wäre mir ehrlich gesagt etwas zu heiß ... Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 529793 | |||
Datum | 23.12.2008 12:10 | 13674 x gelesen | |||
und nochmal von der anderen Presse. http://www.donaukurier.de/lokales/polizei/ingolstadt/art64745,1993590 | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 529746 | |||
Datum | 23.12.2008 09:34 | 13654 x gelesen | |||
Weils fast zum Thema paßt. http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Aus-aller-Welt/Artikel,-Feuerwerkskoerper-_arid,1430548_regid,12_puid,2_pageid,4293.html | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 529638 | |||
Datum | 22.12.2008 21:36 | 13561 x gelesen | |||
Anhang zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV), Anlage 6a, Ziff. 2.2.2, (2) 2. SprengV, Anhang Für Explosivstoffe der Lagergruppen 1.1 bis 1.3 und für sprengkräftige Gegenstände der Lagergruppe 1.4 wird das Nettogewicht des Explosivstoffes (einschließlich Phlegmatisierungsmittel), für alle übrigen Gegenstände der Lagergruppe 1.4 sowie für pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II, soweit sie der Lagergruppe 1.3 zugeordnet sind, wird das Bruttogewicht der kleinsten Verpackungseinheit zugrunde gelegt. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 529603 | |||
Datum | 22.12.2008 19:57 | 13675 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel SchreiberContainerlagerung: Höchstlagermenge 1000 kg brutto! Zählt das nur der Sprengstoff oder auch das Drum rum? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Dani8el 8S., FRiedberg / Hessen | 529601 | |||
Datum | 22.12.2008 19:54 | 13669 x gelesen | |||
hallo Wilhelm hab mir mal das von dem IDF angesehen und unter Punkt 7 folgendes gefunden Zitat Containerlagerung: Höchstlagermenge 1000 kg brutto! Weitere Hinweise sind der Handlungsanleitung „Containerlagerung“ in Verbindung mit der Tabelle (Anlage) zu entnehmen. Bei der Aufstellung ist keine Alarmanlage o. ä. notwendig, ein Vorhängeschloss reicht aus. Auf dem Betriebsgelände dürfen ohne Genehmigung auch mehrere Container mit jeweils 1000 kg Lagermenge aufgestellt werden. Daraus schließe ich persönlich das sich die Bau und Supermärkte an geltendes Recht halten. Eine Lagerung innerhalb der Verkaufsstätten findet nicht statt und somit entfällt einiges an Auflagen wie sie ebenfalls im Download des Institut nachzulesen sind. Allein auf dem Parkplatz eines Baumarktes in unserer Nachbarstadt stehen 7 solcher Container seit letzter Woche und keinen störts. | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 529577 | |||
Datum | 22.12.2008 18:55 | 13661 x gelesen | |||
Gut das ist deine Meinung, ich sehe das ein wenig anders, aber das ist meine Meinung und auch meine Einstellung zum Thema Sicherheit. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 529575 | |||
Datum | 22.12.2008 18:52 | 13663 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilhelm SperlingJa das habe ich erfahren, weil ich nach gefragt habe, dass stehen nicht auf den Container drauf oder auch nur ein Hinweis darauf das hier Feuerwerkskörper gelagert werden. Kann sich aber jeder denken. Ich finde es sogar ganz gut das es nicht draufsteht. (Sabotage, Diebstahl) Ausserdem stellt sich mir die Frage ob da auch direkt was drin ist wenn die die Container aufstellen. Btw heute stand im Supermarkt meines Vertrauens eine ganze Europalette mit Klasse 1.4 rum. Und ich hatte böse Gedanken ;-) Geschrieben von Wilhelm Sperling Kein Schild Rauchverbot oder Parkverbot nichts der gleichen. Rauchverbot warum? Das Zeugs ist nicht hochbrisant. Es ist in der Regel mehrmals verpackt und aussenrum ist guter stabiler Stahl. Da passiert in meinen Augen nichts. Und ich will den Supermarkt sehen der für die Adventszeit den halben Parkplatz sperrt. Das ist betriebswirtschaftlicher Irrsinn. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 529572 | |||
Datum | 22.12.2008 18:47 | 13762 x gelesen | |||
Ja das habe ich erfahren, weil ich nach gefragt habe, dass stehen nicht auf den Container drauf oder auch nur ein Hinweis darauf das hier Feuerwerkskörper gelagert werden. Kein Schild Rauchverbot oder Parkverbot nichts der gleichen. Ich wollte mit dem Beitrag auch den Feuerwehren helfen, die sich keine Gedanken machen zu diesem Thema. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 529563 | |||
Datum | 22.12.2008 18:32 | 13817 x gelesen | |||
Langt doch wenn du weißt das Sprengstoff der Klasse 1.4 drin ist. Dann gelten die genannten Abstände. Bei 1.1-1.3 und 1.5 und 1.6, da würde ich dann ganz schnell und ganz weit rennen. | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 529560 | |||
Datum | 22.12.2008 18:24 | 13827 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Wilhelm Sperling Nein mir geht bzw. ging es darum, ob die Kollegen der Feuerwehren eigentlich wissen, was so in Ihre Kommunen so passiert (Gefahrenstellen) Ist es denn auch Aufgabe der Feuerwehren, zwanghaft alle möglichen Gefahrenstellen zu suchen und zu katalogisieren? Es gibt genaue Vorschriften, wie und in welcher Menge das zu lagern ist. Werden diese Mengen überschritten, benötigt man eine Genehmigung. Und da ist dann festgelegt, ob die Feuerwehr zu unterrichten ist, ob es einen Einsatzplan geben muss usw. Weißt du, was dein Nachbar in seinem Keller so rumstehen hat? Schau mal hier: Handgranate im brennenden Wohnhaus Da hat man während der Löscharbeiten 2 Handgranaten und einen anderen Sprengsatz aus dem letzten Krieg gefunden. War sicher auch nicht genehmigt. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 529558 | |||
Datum | 22.12.2008 18:17 | 13833 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilhelm SperlingNein mir geht bzw. ging es darum, ob die Kollegen der Feuerwehren eigentlich wissen, was so in Ihre Kommunen so passiert (Gefahrenstellen) Ist das wirklich so eine Gefahrenstelle? Was passiert denn wenn das brennt. Und was muss passieren das so ein Container brennt? Wieviele Container haben in D die letzen Jahre gebrannt? Allerdings gehe ich davon aus das die Firmen Aldi, Lidl und Co wissen was Sie da machen sonst würden in Deutschland nicht ab dem ersten Advent die Container wie Pilze aus dem Boden wachsen. Bei einem Baumarkt stehen 3 nichtgekennzeichnete Wechselbrücken rum. Trassenband drum und fertig. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 529545 | |||
Datum | 22.12.2008 17:37 | 13825 x gelesen | |||
Nein mir geht bzw. ging es darum, ob die Kollegen der Feuerwehren eigentlich wissen, was so in Ihre Kommunen so passiert (Gefahrenstellen) Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 529538 | |||
Datum | 22.12.2008 17:25 | 13802 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilhelm SperlingJosef, ich komme beruflich sehr viel rum, die Container stehen in ganz Deutschland, mit Sicherheit auch bei euch Ich glaube kaum, dass es ein Brandschutzkonzept hier für gibt. Ich versteh jetzt ehrlich nicht was Du mir sagen willst: Das grundsätzlich alles legal ist was in ganz D praktiziert wird? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 529530 | |||
Datum | 22.12.2008 17:17 | 13850 x gelesen | |||
Du muß aber erste einmal wissen, was das für Container sind, ich glaube kaum das alle Feuerwehren hier wissen was sich in diesem Container befinden, hier liegt doch auch das Probleme. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 529527 | |||
Datum | 22.12.2008 17:12 | 13913 x gelesen | |||
Die aktuellen Regelungen für NRW findet man hier: IdF NRW, VB-Download Ganz unten auf der Seite sind die Regelungen für die Lagerung von Silvesterfeuerwerk dargestellt. Umfang und Inhalt sind mit den Dez 55 der Bezirksregierungen abgestimmt. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 529523 | |||
Datum | 22.12.2008 17:09 | 13845 x gelesen | |||
Na so schlimm ist 1.4 auch nicht. Aus der Deckung heraus kannst bis zu 10m ran und ohne Deckung solltest du min 25. entfernt bleiben. | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken | 529514 | |||
Datum | 22.12.2008 16:19 | 13883 x gelesen | |||
... vllt hilft Dir dies etwas weiter...: http://www.bge.de/bge/pdf/m41.pdf Liebe Grüße Klaus ------------------- Ein Computer hilft einem, viel Arbeit zu vermeiden, welche man ohne ihn gar nicht gehabt hätte... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 529474 | |||
Datum | 22.12.2008 14:08 | 14031 x gelesen | |||
Ansonsten hier auch die FAQ des Herstellers WECO. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 529473 | |||
Datum | 22.12.2008 14:06 | 14092 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilhelm SperlingOder mache ich hier einen Denkfehler. Nö, normal dürfen nur 800 kg gelagert werden. Dazu gibt es noch eine Lagerrichtlinie 410 über die Aufbewahrung von solchen Waren. Auf die Schnelle hat mir google ein PDF aus Sachsen rausgesucht. Hoffe, das hilft Dir weiter. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 529469 | |||
Datum | 22.12.2008 13:57 | 14050 x gelesen | |||
Josef, ich komme beruflich sehr viel rum, die Container stehen in ganz Deutschland, mit Sicherheit auch bei euch Ich glaube kaum, dass es ein Brandschutzkonzept hier für gibt. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 529468 | |||
Datum | 22.12.2008 13:47 | 14194 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilhelm SperlingIch habe mal eine Frage, wie geht ihr mit der Lagerung von Silvesterfeuerwerk der Lagergruppe 1.4 Klassen I und II um. Da würde ich einfach mal beim VB und beim Ordnungsamt anfragen ob diese Lagerart so genehmigt wurde. Wenn nicht, dann müssen diese Stellen nach Kenntniserlangung eh selbst in Funktion treten. Auch eine Anfrage beim Versicherer des Objekts könnte interessant sein... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 529466 | |||
Datum | 22.12.2008 13:40 | 14154 x gelesen | |||
Danke, deine Antwort hat mir doch sehr weiter geholfen. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Gründau / Hessen | 529463 | |||
Datum | 22.12.2008 13:14 | 14213 x gelesen | |||
Hallo Wilhelm! So auch gesehen bei diversen Märkten in meiner Umgebung. Die Container wurden mit Bauzaun gesichert und zusätzlich noch das Gefahrenschild "Rauchen und offenes Feuer verboten - Explosionsgefahr" angebracht. Ob die Feuerwehr davon weiß, keine Ahnung?Vor allen Dingen der Standort der Container hat mir schon ein wenig zu denken gegeben. Ca. 15m vom Eingang des Marktes entfernt, in direkter Nähe zu einem Parkhaus und zu dem Kundenparkplatz. Und die Warnschilder sind aufgrund der Größe fast nicht zu erkennen. MfG Michael Die hier verfassten Beiträge und Kommentare sind ausschließlich meine persönliche Meinung und spiegeln in keinsterweise die Meinungen oder Auffassungen meiner Wehr! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 529462 | |||
Datum | 22.12.2008 13:12 | 14444 x gelesen | |||
Geschrieben von Wilhelm SperlingVorhaltung zusätzlicher Feuerlöcher Wenn so ein Container wirklich "hochgeht" helfen da weder "Feuerlöcher" noch Feuerlöscher. Da heißt es wohl auch für den gestandenen Feuerwehrmann erstmal ganz weit in die andere Richtung rennen und Deckung suchen. Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 529460 | |||
Datum | 22.12.2008 13:00 | 17133 x gelesen | |||
Ich habe mal eine Frage, wie geht ihr mit der Lagerung von Silvesterfeuerwerk der Lagergruppe 1.4 Klassen I und II um. Auf dem Parkplätzen der Baumärkten und den Aldi, s Lidl,s und andere stehen jetzt Container als Lagerstätte, wie geht Ihr als Feuerwehr (VB) mit diesen Lagerstätte um, durch diese Container wird doch die 1.000 Kg Lagerung umgangen oder liege ich hier falsch. Ich habe jetzt bei einem Fachmarktzentrum gesehen, dass hier drei Container auf dem Parkplatz stehen, diese gehören zu zwei Märkten d. h. in diesem Bereich könnten bis zu 5.000 kg (3.000 kg in den Container und 2.000 kg in den Verkaufsstätten) Silvesterfeuerwerk vor gehalten werden. Oder mache ich hier einen Denkfehler. Ich habe auch schon mal im Gesetz gesucht, im Strengstoff Gesetz folgendes gefunden treffen diese hier zu § 14 Anzeigepflicht § 17 Lagergenehmigung oder. Wie sind diese zusätzlichen Lagerstätten gesichert, Kennzeichnung, Vorhaltung zusätzlicher Feuerlöcher, Info der Feuerwehr etc.. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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