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Thema | VU auf dem Weg zum GH - zu schnell und angetrunken | 43 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 539186 | |||
Datum | 27.01.2009 23:08 | 14060 x gelesen | |||
Hallo Forum, Hallo Jens, Geschrieben von Hesse Jens Vergesst bitte nicht ER wollte helfen!! Sicher er hat einen Fehler gemacht und muss nun damit Leben. Richtig, er wollte helfen. Aber bei der Entfernung Weilburg - Weilmünster, musste ihm klar sein das er die erst Ausrückende Einheit nicht erreichen kann. Von daher war die Nutzung von Sonderrechten nicht angezeigt. Und Ja er wollte helfen, aber:Helfen kann nur der der selbst keiner Hilfe bedarf! Geschrieben von Hesse Jens Vieleicht hätte er mal Hilfe und Anleitung von älteren Kameraden nötiger als Vorwürfe? Die Hilfe gibt es bei den Rechtsgrundlagen im TM1. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Hess8e J8., Angermünde / Brandenburg | 536112 | |||
Datum | 16.01.2009 17:40 | 14254 x gelesen | |||
Vorab möchte ich dem Kameraden gute Besserung wünschen. So nun kanns los gehen. Leute ich muss sagen ich bin erschrocken was hier für Spekulationen und Schadenfreude kursieren. Es ist schlimm genug was passiert ist und eigentlich sollten alle froh sein, dass keine Personen zu schaden gekommen sind. Glaubt ihr allen ernstes ihr helft dem Fahrer mit solchen Vorwürfen, ala "Hitzkopf" oder "Einsatzgeil"? Schlimmer noch sind Aussagen wie "ich hoffe die Versicherung nimmt ihn in Regress." Vergesst bitte nicht ER wollte helfen!! Sicher er hat einen Fehler gemacht und muss nun damit Leben. Doch Vorwürfe bringen hier gar nichts, im Gegenteil, denn ich denke er fühlt sich schon beschissen genug und bei solchen Aussagen frag ich mich was ihr unter Kameradschaft versteht. Er ist 19 Jahre alt und hat somit im günstigstem Fall seinen PKW-Führerschein seid einem Jahr. Vieleicht hätte er mal Hilfe und Anleitung von älteren Kameraden nötiger als Vorwürfe? Just my 4 Cent | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 535473 | |||
Datum | 14.01.2009 19:22 | 14027 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Harmes Ja und es gab auch Mecker von einem Gruppenführer an die jungen Kameraden, die sich beschweren wollten über die Entscheidung des GFs... ;-) So soll es auch sein ;-) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Nettetal / NRW | 535421 | |||
Datum | 14.01.2009 17:35 | 14151 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Edelmann Ja es gibt schon Mecker bei den jungen Kameraden, wenn man das TLF für den gemeldeten Flächenbrand nicht mehr raus läßt. Ja und es gab auch Mecker von einem Gruppenführer an die jungen Kameraden, die sich beschweren wollten über die Entscheidung des GFs... ;-) Viele Grüsse Thomas Dieser Beitrag stellt selbstredend meine persönliche Meinung dar. Bei Unstimmigkeiten kläre ich diese gern! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW | 534898 | |||
Datum | 12.01.2009 16:06 | 14251 x gelesen | |||
Hallo Christian, die Unfallversicherungsträger haben eine klare Aussage getroffen in der GUV-V A1 bzw der BGV A1, den Grundregelwerken der öffentlichen bzw gewerblichen Unfallverischerungsträger steth ganz eindeutig: § 15 allgemeine Unterstützugspflichten und Verhalten ... (2) Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. (3) Absatz 2 gilt auch für die Einnahme von Medikamenten. Dies wird in der GUV-R A1 genauer erläutert: Der Konsum von Alkohol lässt, wie der Konsum von Drogen oder anderen berauschenden Mitteln, in der Regel eine Gefährdung vermuten. Viele Grüße Sebastian Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. Sir Winston Churchill (1874 - 1964) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 534891 | |||
Datum | 12.01.2009 15:47 | 14369 x gelesen | |||
Hallo Patricia, Geschrieben von Patricia Klott hat niemand was, bei Alkoholkonsum, hinterm Steuer zu suchen, geschweige denn bei einem Einsatz!! Da gibt es doch nicht mehr zu diskutieren?! Im Gegensatz zu einigen Firmen anderen HiOrg, gibt es in der Feuerwehr leider keine Dienstanweisung, die ausdrücklich (!!) den Einsatz nach Alkoholkonsum verbietet. Warum kann die Unfallkasse hier nicht klare Worte finden um Alkohol und Daher bekommt hört man dann auch von Aussagen eines Kommandanten wie: "Ich kann keinem vorschreiben mit wieviel Alkohol er nicht mehr einsatztauglich ist, das muss jeder für sich entscheiden." Bei Feuerwehrangehörigen, die überzeugt sind mit steigendem Alkoholgehalt immer besser zu werden, kann diese Aussage dramatische Folgen haben. verzweifelt *kopfschüttelnd* Christian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 534888 | |||
Datum | 12.01.2009 15:40 | 14350 x gelesen | |||
Hallo Christof, Geschrieben von Christof Strobl Aber es gibt wohl bei jeder FF den ein oder anderen, dem sogar die Ölspur oder der Baum auf Fahrbahn den Puls ins unermessliche schießen lässt. Geschrieben von Christof Strobl Es soll ja aber auch erfahrene Kameraden geben, die das auch nach x Jahren nicht schaffen. Was tun, wenn diese Leute bei gleichem Verhalten - weil immer noch sehr jung - nun zu Führungskräften werden? Wer geht dann noch mit gutem Beispiel voran? Gruß Christian | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 534873 | |||
Datum | 12.01.2009 13:26 | 14486 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblAber es gibt wohl bei jeder FF den ein oder anderen, dem sogar die Ölspur oder der Baum auf Fahrbahn den Puls ins unermessliche schießen lässt. Ist dann IMHO sehr wichtig, dass Führungskräfte sich nicht davon anstecken lassen, sondern "eher für etwas Ruhe sorgen". Es soll ja aber auch erfahrene Kameraden geben, die das auch nach x Jahren nicht schaffen. Ja es gibt schon Mecker bei den jungen Kameraden, wenn man das TLF für den gemeldeten Flächenbrand nicht mehr raus läßt. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 534792 | |||
Datum | 12.01.2009 00:18 | 14678 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyAber mir recht da die Information: Alkohol - Verkehrsteilnehmer Sehe ich genau so. Ein Einsatz rechtfertigt keine Fahrt unter Alkoholeinfluss! Werder Privat- noch Einsatzfahrzeug! Niemals! mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 534783 | |||
Datum | 11.01.2009 22:46 | 14742 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Michael Schöner ... Piepser an --- klick --- Hirn schaltet aus ... gibt es leider (unabhängig von diesem Fall) nur zu oft! Ich muss gestehen, ich war in jungen Jahren nicht anders, aber ich glaube, so geht es vielen von uns. Wenn heute mein FME piept, höre ich erst mal die Durchsage und "renne nicht einfach los". Wenn ich dann ohne zu große Anspannung einige Kameraden so beobachte, wundere ich mich darüber, dass ich wohl auch mal so war. Aber es gibt wohl bei jeder FF den ein oder anderen, dem sogar die Ölspur oder der Baum auf Fahrbahn den Puls ins unermessliche schießen lässt. Ist dann IMHO sehr wichtig, dass Führungskräfte sich nicht davon anstecken lassen, sondern "eher für etwas Ruhe sorgen". Es soll ja aber auch erfahrene Kameraden geben, die das auch nach x Jahren nicht schaffen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 534782 | |||
Datum | 11.01.2009 22:45 | 14513 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyJedoch findet man in allen Kommunalordnungen entsprechende Regelungen. Funktioniert aber nur dann wenn a) jeder FA diese Gemeindeordnung o.ä. auch kennt. ( Och nö, nicht schon wieder Rechtskunde) b) seitens der Feuerwehr und der Gemeinde auch Einklang herrscht das die Feuerwehr ein Teil der Kommunalstruktur ist. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 534772 | |||
Datum | 11.01.2009 21:20 | 14649 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin MüllerIn Land der Selbstauflösungen ;-) geregelt im § 9 Absatz 7 des Brandschutzgesetzes. Der Satz 3 dieses Absatzes ist auch sehr interessant. Dürfte meines Wissens das einzige BL sein wo man schon per Gesetz diesem Personenkreis explizit "Redeerlaubnis" (und dementsprechend letztendlich auch "Redepflicht") gibt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Neustadt an der Aisch / Bayern | 534770 | |||
Datum | 11.01.2009 21:13 | 14643 x gelesen | |||
Sehr sehr Schade...... Wieder ein Feuerwehrdienstleistender mehr in der Kategorie: ... Piepser an --- klick --- Hirn schaltet aus ... Viel Erfolg beim Richter. Meine persönliche Meinung !! Nicht die der FFW Neustadt /Aisch | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 534766 | |||
Datum | 11.01.2009 21:07 | 14597 x gelesen | |||
In Land der Selbstauflösungen ;-) geregelt im § 9 Absatz 7 des Brandschutzgesetzes. Leider kann ich nicht sagen, in welchem Umfang das in Lehrgängen thematisiert wird. Gruß Kevin | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 534756 | |||
Datum | 11.01.2009 20:02 | 14904 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard DeimannGibt es in anderen Länderfeuerwehrgesetzen bisher ähnliche Vorgaben ? Leider sind mir da spontan keine bekannt. Jedoch findet man in allen Kommunalordnungen entsprechende Regelungen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 534753 | |||
Datum | 11.01.2009 20:00 | 14796 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Marco Heine wo steht das? Im Entwurf zur geplanten Änderung des Feuerwewhrgesetzes für Ba-Wü soll in die künftige Fassung des § 14 "Dienstpflichten" folgender Absatz aufgenommen werden: " § 14 Dienstpflichten (1) ... 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kenntnis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist" Gibt es in anderen Länderfeuerwehrgesetzen bisher ähnliche Vorgaben ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 534750 | |||
Datum | 11.01.2009 19:53 | 14846 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco Heineaaah, das ist doch mal ned Aussage! Link MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 534749 | |||
Datum | 11.01.2009 19:53 | 14770 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco Heinedas ist mir schon alles klar und sollte auch für jeden logisch sein, dass an der Einsatzstelle nur der EL oder ein von ihm bestellter Pressesprecher etwas von sich geben sollte. So einfach ist das auch nicht immer (s. FAQ) Geschrieben von Marco Heine Das hat aber nichts mit der Schweigepflich beim Sprechfunker zu tun. Jein. Sie sind als Sprechfuinker für den öffentlichen Dienst besonders verpflichtet. Und diese Verpflichtung bringt hinsichtlich gewisser Tatbestände weitere Probleme mit sich. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 534748 | |||
Datum | 11.01.2009 19:52 | 14838 x gelesen | |||
Hallo Marc, aaah, das ist doch mal ned Aussage! Link? Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 534747 | |||
Datum | 11.01.2009 19:51 | 14987 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco HeineMöchte nur wissen, ob's irgendwo eine allgemeingültige Vorschrift diesbezüglich gibt! Art. 20 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 534746 | |||
Datum | 11.01.2009 19:47 | 14924 x gelesen | |||
Hallo Christof, das ist mir schon alles klar und sollte auch für jeden logisch sein, dass an der Einsatzstelle nur der EL oder ein von ihm bestellter Pressesprecher etwas von sich geben sollte. Das hat aber nichts mit der Schweigepflich beim Sprechfunker zu tun. Mich würde jedoch immer noch interessieren, ob so etwas irgendwo auch schriftlich zu haben ist. Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 534745 | |||
Datum | 11.01.2009 19:45 | 14857 x gelesen | |||
Guck mal bei den Kollegen von Bischfswerda... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 534743 | |||
Datum | 11.01.2009 19:42 | 15002 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Marco Heine wo steht das? Schweigepflicht. Darüber haben wir schon mal diskutiert und mancher legt das anders aus. Ich habe bei der Stadt eine Belehrung bzgl. der Schweigepflicht unterschrieben als ich meinen FME bekam. Für mich fällt nicht nur das was ich am Funk höre, sondern auch das was ich am Einsatz sehe unter die Schweigepflicht. Und es macht keinen Sinn, wenn JEDER an der EST seine Meinung der Presse mitteilt! MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 534742 | |||
Datum | 11.01.2009 19:41 | 15076 x gelesen | |||
Zuerst gute Besserung dem verletzten Kameraden! Hier ist sicherlich alles falsch gemacht worden. Wer jedoch ohne Sünde ist der werfe den ersten Stein. Die Konsequenzen hat der Kamerad nun zu tragen. Hoffentlich lernt man aus diesem (Un-)Fall in der Wehr des Kameraden und auch Deutschlandweit. Aber bei 1,x Mio Feuerwehrleuten ist die Konstelation Alkohol, überhöhte Geschwindigkeit und junger Fahrer als Abbild der Gesellschaft nichts ungewöhnliches. Gott seis gedankt kein weiterer Personenschaden und das Lehrgeld wird teuer im vorliegenden Fall. Als negativbeispiel werde ich den Link an meine Kameraden schicken (heute morgen hatten wir Übung Thema UVV). ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 534741 | |||
Datum | 11.01.2009 19:40 | 14834 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco Heine
Hallo Auch hier hilft schon der gesunde Menschenverstand. Dafür gibt es einen Einsatzleiter der hat Massnahmen angeordnet dafür hält er den Kopf hin, dann kann er auch sich selbst rechtfertigen vor der Presse. Oder er beauftragt halt einen dafür aber dann weis er das dieser jemand ihm das abgenommen hat und nicht der Löschknecht Anton der sich grad berufen fühlt. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 534740 | |||
Datum | 11.01.2009 19:37 | 15075 x gelesen | |||
Bitte nicht falsch (provokant) verstehen! Möchte nur wissen, ob's irgendwo eine allgemeingültige Vorschrift diesbezüglich gibt! Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 534738 | |||
Datum | 11.01.2009 19:34 | 15026 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco Heinewas bitteschön ist denn ein "unbegründeter Alarm"? Vielleicht einfach nur ein "unwichtiger" Alarm, wo keine Eile oder Sonstiges geboten war. Auch wenn er sich ein Bild von einer Durchsage machen könnte ... hat niemand was, bei Alkoholkonsum, hinterm Steuer zu suchen, geschweige denn bei einem Einsatz!! Da gibt es doch nicht mehr zu diskutieren?! MkG Patricia | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 534737 | |||
Datum | 11.01.2009 19:31 | 15139 x gelesen | |||
Hallo Christof, Geschrieben von ---Christof Strobl--- Vielen ist nicht bewusst, dass sie keine "Aussagen" gegenüber der Presse zu machen haben, außerdem ist es ihnen grundsätzlich verboten. wo steht das? Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 534736 | |||
Datum | 11.01.2009 19:29 | 15184 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Marc Dickey Fragt sichob das eine offizielle Aussage der Fw war oder irgendein FA der meinte irgendetwas von sich zu geben. leider hast du Recht. Vielen ist nicht bewusst, dass sie keine "Aussagen" gegenüber der Presse zu machen haben, außerdem ist es ihnen grundsätzlich verboten. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 534735 | |||
Datum | 11.01.2009 19:26 | 15279 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Peter Koffler WEgen 0,2 Promille wird der nicht eingezogen. Richtig, aber bei 0,3 Promille. Zusätzlich gibts 7 Punkte plus Geld- oder Freiheitsstrafe. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 534734 | |||
Datum | 11.01.2009 19:25 | 15237 x gelesen | |||
Hallo! Sicherlich ist es richtig, erst mal genaueres abzuwarten. Auf der anderen Seite, wenn der Kollege unter Alkoholeinfluß gefahren ist, dann darf er jetzt auch bitte die komplette Konsequenz tragen! Gruß Martin :-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe..... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 534733 | |||
Datum | 11.01.2009 19:25 | 15157 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblich frage mich, warum man als FW hier überhaupt eine Stellungnahme an die Presse abgibt Fragt sichob das eine offizielle Aussage der Fw war oder irgendein FA der meinte irgendetwas von sich zu geben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 534732 | |||
Datum | 11.01.2009 19:20 | 15372 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Peter Koffler--- Ich weiß nicht wie oft gepredigt wurde a) ohne Alkohol in den Einsatz zu gehen b) auf die Wetterlage Rücksicht zu nehmen c) NORMAL ins GH zu fahren. Stimmt ja beides! Aber ich habe mittlerweile gelernt, erst einmal genauere Informationen abzuwarten und dann den Ansatz einer Beurteilung zu versuchen. Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 534731 | |||
Datum | 11.01.2009 19:19 | 15225 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Marco Heine was bitteschön ist denn ein "unbegründeter Alarm"? ich frage mich, warum man als FW hier überhaupt eine Stellungnahme an die Presse abgibt, mit solchen Aussagen ist in dieser Situation keinem geholfen. Ob die Aussagen wirklich so getroffen wurden weiß natürlich nur der Reporter selbst. Insgesamt natürlich wieder mal ein Riesen Imageschaden für die FW. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Olaf8 G.8, Haiger / Hessen | 534730 | |||
Datum | 11.01.2009 19:19 | 15970 x gelesen | |||
Wollte gerade zum gleichen Thema auch einen Thread eröffnen, hoffe mal das dass nicht unhöflich ist hier anzuhängen. Mehr oder weniger das gleiche in "ROT": Feuerwehrmann verliert Führerschein 11. Januar 2009 / 17:27 Rote Ampel überfahren Weilmünster (red). Nach einem Verkehrsunfall an der Kreuzung Weilstraße und Möttauer Straße in Weilmünster (Landkreis Limburg-Weilburg) am Samstagmittag hat die Polizei den Führerschein eines 19-jährigen Feuerwehrmanns beschlagnahmt. Zu dem Unfall kam es nach Polizeiangaben, als der 19-Jährige wegen einer Alarmierung mit seinem privaten Pkw von Weilmünster nach Weilburg fahren wollte. An der Ampel der Kreuzung Weilstraße und Möttauer Straße habe er bei Rotlicht an einem vor der Ampel wartenden Pkw links vorbei fahren wollen und sei mit einem entgegen kommenden Fahrzeug zusammen gestoßen. Quelle: www.mittelhessen.de Soviel zum Thema Sonderrechte auf der Anfahrt! (Das brauchen wir aber glaube nicht mehr weiter zu diskutieren an dieser Stelle!) Gruß Olaf Gyrnich | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal/Hamburg / Ba-Wü | 534729 | |||
Datum | 11.01.2009 19:17 | 15467 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Marco Heine Aber der Feuerwehrmann hat zum Alarmzeitpunkt zunächst Vollkommen egal. Der "Kollege" hatte Alkohol, genug das die den FS sicher gestellt haben. WEgen 0,2 Promille wird der nicht eingezogen. Geschrieben von Marco Heine Wie das in diesem Fall konkret abgelaufen ist, wissen wir nicht. Wir wissen, das der Kollege Alkohol hatte und damit Auto gefahren ist. Damit brauchen wir nicht spekulieren. Ich weiß nicht wie oft gepredigt wurde a) ohne Alkohol in den Einsatz zu gehen b) auf die Wetterlage Rücksicht zu nehmen c) NORMAL ins GH zu fahren. Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 534728 | |||
Datum | 11.01.2009 19:17 | 15578 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco Heine
Stimmt schon. Aber mir recht da die Information: Alkohol - Verkehrsteilnehmer MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 534727 | |||
Datum | 11.01.2009 19:16 | 15652 x gelesen | |||
Hallo! Ich hoffe, der Fahrer! Gruß :-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe..... | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal/Hamburg / Ba-Wü | 534726 | |||
Datum | 11.01.2009 19:13 | 15631 x gelesen | |||
Tach Geschrieben von Josef Mäschle Wer kommt eigentlich bei dieser Konstellation für die Fremdschäden auf? Ich gehe davon aus, das die Haftpflichtversicherung erstmal alles zahlen darf und dann den jungen Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 534725 | |||
Datum | 11.01.2009 19:12 | 15821 x gelesen | |||
Hallo zusammen, was bitteschön ist denn ein "unbegründeter Alarm"? Meiner Meinung nach ist jeder Alarm begründet, zumindest einmal zunächst zu dem Zeitpunkt der Alarmierung. Im Nachhinein kann sich das Ganze natürlich als Fehlalarm od. minder schwerer Fall herausstellen, der an sich keiner Alarmierung bedurft hätte. Aber der Feuerwehrmann hat zum Alarmzeitpunkt zunächst einmal davon auszugehen, dass der Alarm "begründet" ist. Sollte eine Durchsage folgen, kann er sich eventuell ja schon ein genaueres Bild machen. Wie das in diesem Fall konkret abgelaufen ist, wissen wir nicht. Somit sind den Spekulanten hier im Forum wieder Tür und Tor geöffnet .... Mit kameradschaftlichem Gruß Marco Heine | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 534724 | |||
Datum | 11.01.2009 19:10 | 15844 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred RemmelDer Wagen knallte gegen den linken Bordstein, überschlug sich, zerstörte einen Gartenzaun und rutschte auf dem Dach 40 Meter weit - quer über die Einmündung Weidener Straße in eine Grundstückseinfahrt. Dort krachte er gegen zwei geparkte Autos und blieb auf dem Dach liegen. Wer kommt eigentlich bei dieser Konstellation für die Fremdschäden auf? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 534723 | |||
Datum | 11.01.2009 18:59 | 15981 x gelesen | |||
RESPEKT!!! Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein! Gruß :-) Alles auf meinen Mist gewachsen, was ich so von mir gebe..... | |||||
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Autor | Manf8red8 R.8, Rösrath / NRW | 534722 | |||
Datum | 11.01.2009 18:56 | 20841 x gelesen | |||
Meldung auf Kölner Stadt-Anzeiger online: 40 Meter auf dem Dach gerutscht Ein spektakulär wirkender Autounfall auf der Bergstraße in Kürten-Weiden ist glimpflich verlaufen. Der 23-jährige Fahrer, Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr, kam von der Straße ab, woraufhin sich der Wagen überschlug. Kürten - Glimpflich verlief am Sonntag, 11. Januar, ein spektakulär wirkender Unfall auf der Bergstraße in Kürten-Weiden. Wie Polizei und Feuerwehr vor Ort mitteilten, seien zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Weg zur Rettungswache gewesen, weil Alarm ausgelöst worden sei. Laut Polizeibericht kam der 23-jährige Fahrer von der Straße ab; die Beamten vermuteten überhöhte Geschwindigkeit. Der Wagen knallte gegen den linken Bordstein, überschlug sich, zerstörte einen Gartenzaun und rutschte auf dem Dach 40 Meter weit - quer über die Einmündung Weidener Straße in eine Grundstückseinfahrt. Dort krachte er gegen zwei geparkte Autos und blieb auf dem Dach liegen. Fahrer und Beifahrer kamen mit leichten Verletzungen davon. Ein Atemalkoholtest beim Fahrer war laut Polizei positiv; eine Blutprobe wurde entnommen, der Führerschein sichergestellt. Der Alarm, zu dem die beiden hätten ausrücken wollen, sei übrigens unbegründet gewesen, sagte ein Mitglied der Feuerwehr am Unfallort. (fc) | |||||
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