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Thema | helmlampe ja oder nein | 86 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 536916 | |||
Datum | 19.01.2009 22:47 | 42307 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias MartinMeine älteste (auch um 2002) ebenfalls. Deshalb die Frage nach der Taucherversion. Neee, unsere ersten UK4AA (definitiv die) haben auch keines, und das gibts auch so zu kaufen unter der Typbezeichnung. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536895 | |||
Datum | 19.01.2009 22:09 | 42270 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleIch finge erstmal oben an, und da stünden bei mir banale Dinge wie Anschnallen im Auto... Da hast du natürlich recht! Es gibt eine Vielzahl Unfällen, die nur durch "richtiges Verhalten und ohne zusätzliche Kosten" verhindert werden können. Neben dem Anschnallen z.B. auch die richtige Nutzung der vorhandenen Schutzausrüstung und und und. Die Ausgangsfrage ist nur ins der 999 anderen Probleme. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 536885 | |||
Datum | 19.01.2009 21:56 | 42184 x gelesen | |||
Nabend. Geschrieben von Marc Dickey Meine 2001er hat bereits ein Ventil. Meine älteste (auch um 2002) ebenfalls. Deshalb die Frage nach der Taucherversion. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 536882 | |||
Datum | 19.01.2009 21:53 | 42249 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerIch hab zwei UK 4AA. Die alte, Baujahr um 2002, hat kein Ventil. Dito, Baujahr finde ich nicht drauf, müsste letztes Jahrtausend gewesen sein. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536879 | |||
Datum | 19.01.2009 21:51 | 42355 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerIch hab zwei UK 4AA. Die alte, Baujahr um 2002, hat kein Ventil. Die neue, Baujahr 2007, hat ein Ventil. Meine 2001er hat bereits ein Ventil. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 536878 | |||
Datum | 19.01.2009 21:50 | 42317 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Martin Sicher, dass es sich bei dem "alten Modell" um eine UK 4AA handelt? Ich hab zwei UK 4AA. Die alte, Baujahr um 2002, hat kein Ventil. Die neue, Baujahr 2007, hat ein Ventil. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 536877 | |||
Datum | 19.01.2009 21:46 | 42287 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertRichtige Forderung von dir: Gesamtkonzept! Sehe ich in Bereich Gase / Dämpfe als relativ unkritisch an, Umgang mit brennbare Stäuben macht mir da ab und an mehr Angst. Trotzdem: Ich finge erstmal oben an, und da stünden bei mir banale Dinge wie Anschnallen im Auto... mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536876 | |||
Datum | 19.01.2009 21:43 | 42217 x gelesen | |||
OK, PN Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536871 | |||
Datum | 19.01.2009 21:28 | 42364 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Mäschleund zielsicher unnötig teueres Gerät ohne Gesamtkonzept dahinter einfordern Also: Es ging um den Ex-Schutz von Helmlampen. Da gibt es Modelle am Markt, die "bezahlbar" sind und den erforderlichen Ex-Schutz haben! (Bezahlbar ist nach meiner Einschätzung der Bereich 20-25 EUR unter Berücksichtigung Verhältnis Gebrauchswert/Kosten). Richtige Forderung von dir: Gesamtkonzept! Das fuktioniert aber nur, wenn die EK für die Gefahr sensibilisiert sind. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 536865 | |||
Datum | 19.01.2009 21:16 | 42356 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertIch hab nur versucht, etwas Klarheit in die Problematik zu bringen. Aber wenn der Versuch einer sachlichen Diskussion in Glaubenskrieg und Beschimpfung endet, dann lasse ich es lieber. Anfrage als Moderator: Bitte nenne den Beitrag und den Text, mit dem man Dich beschimpft hat. Derartiges ist hier nicht erwünscht, wir möchten dies prüfen. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 536863 | |||
Datum | 19.01.2009 21:14 | 42383 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Josef Mäschle ein Druckausgleichsventil verpasst, das an den alten Modellen nicht dran war Sicher, dass es sich bei dem "alten Modell" um eine UK 4AA handelt? Könnte auch eine UK Q40 handeln. Die werden auch heute noch ohne das Druckausgleichsventil gebaut. Grüße Matthias | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 536859 | |||
Datum | 19.01.2009 21:07 | 42349 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Josef Mäschle Irgendwas wird es da mit Sicherheit gegeben haben, sonst hätte die Firm UK ihren Lampen wohl kaum ein Druckausgleichsventil verpasst, das an den alten Modellen nicht dran war und zwangsläufig auch zusätzlich Geld in der Herstellung kostet. Druckausgleich, müsste in EN 60079 zu finden sein. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536858 | |||
Datum | 19.01.2009 21:02 | 42387 x gelesen | |||
Genau so isses! Ich hab nur versucht, etwas Klarheit in die Problematik zu bringen. Aber wenn der Versuch einer sachlichen Diskussion in Glaubenskrieg und Beschimpfung endet, dann lasse ich es lieber. Natürlich (kann und will) ich Keinem vorschreiben, mit welchen Geräten und Ausrüstungen er seine Arbeit macht. Aber ich rege an, über die bestehenden Gefahren nachzudenken. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 536854 | |||
Datum | 19.01.2009 20:46 | 42673 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Harald Hilpert Wenn in den (aktuellen) Normen für Fahrzeuge ex-geschützte Lampen gefordert werden, dann hat das seinen Grund. Und die Helmlampe ist "Lichterzeugung auf andere Art". Warum diese dann plötzlich keine Ex-schutz braucht, hat mir noch keiner "sachlich" erläutert. Die ganze Diskussion um Ex-Schutz und ATEX ist eh müßig solange - Laien (und der normale Feuerwehrmann ist im Bereich Ex-Schutz ein solcher) "EX-geschützte" Betriebsmittel beschaffen, und viel schlimmer noch - diese dann auch noch warten / reparieren / wasauchimmer. Wir beide kennen zwar TRBS 1203, der normale Feuerwehrmann aber nicht. Wenn man bei seiner achso ex-geschützten Helmlampe die leeren, teuren Markenbatterien mit den billigen aus'm Baumarkt ersetzt ist das ATEX-Zertifkat ohnehin für'n Arsch, dann kann man formaljuristisch auch gleich 'ne Kerze nehmen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536833 | |||
Datum | 19.01.2009 19:26 | 42465 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertIn den aktuellen Normen für TSF-W und StLF10-6 aus dem Jahr 2008 werden unter Punkt 6 Beleuchtungsgeräte "explosionsgeschützte Einsatzleuchten" nach der DIN V 14649 gefordert. Und wen interessiert das? Wenn sonst aller möglicher Mist an Normabweichungen gemacht wird, dann werde ich mir doch wohl geeignete und nicht "historische" Leuchten auf die Fahrzeuge packen. Bzw. frühestens dann, wenn gleichzeitig auch ausschließlich Ex-Geschützte 2m FuG (und zukünftig ggf. TETRA FuG) und Ex-Geschütztes Werkzeug auf jedem Fahrzeug vorgeschrieben sind. Ansonsten zeigt das wieder einmal, daß der Normenausschuß vor allen das produziert, was die letzten beiden Silben seiner Bezeichnung hergeben und daß man den Verein eigentlich auch auflösen könnte... Die fachlich absolut sinnlose und handwerklich nicht schlechter zu machende 2. Typenreduzierung, das völlige Fehlen von strategischen Elementen, das ständige heute so morgen so Spielchen und erst Recht die absolut überflüssige Kreation von Krüppelfahrzeugen wie die StLF haben m.E. dafür gesorgt, daß das was dort verbrochen wird von wirlklich fachkundigen Personen längst nicht mehr wirklich Ernst genommen wird... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 536828 | |||
Datum | 19.01.2009 18:03 | 42750 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertWarum müssen eigentlich im Bereich Feuerwehr alle geltenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften usw.) immer Infrage gestellt werden?* Warum gibt es eigentlich im Bereich Feuerwehrwesen immer diese wahnsinnig einseitigen Gefährdungsüberschätzungen? Ich habe schon Dienst in verschiedenen Feuerwehren verrichtet und und bin der Ansicht, daß mich alle hinsichtlich der Absicherung gegen nicht auszuschließende Risiken unverantwortlich gefährdet gelassen haben: Die Wehren verwendeten handelsübliche Feuerwehrfahrzeuge, die nicht gegen das Risiko auf ihnen abstürzender Flugzeuge gseschützt waren und hielten trotzdem nicht den Luftraum in einem Sicherheitskorridor von 100 km um mich herum frei. Im Einsatz wurde ich nicht mit beschusshemmender Unterwäsche ausgestattet und auch nicht von mindestens einer Hundertschaft Polizei pro LF gegen potentiell böse Menschen abgeschirmt. Überhaupt bestanden diese Wehren sogar darauf, daß wir mit den Fahrzeugen zu den in Not befindlichen Menschen fahren statt die zu uns kommen zu lassen! Stell Dir vor, die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr! Durch sowas sterben um die 5000 Menschen jährlich in Deutschland! Und das, ohne die Straßen jeweils nur für die exklusive Nutzung durch uns zu sperren und weitere Gefährdungen durch eine Schienensystem bis zur Einsatzstelle zu minimieren! Sicher stimmst Du mir zu, daß diese drastischen Gefährdungen ebenso wenig wie die Gefährdung durch gefährliche explosionsfähige Atmosphären im Einsatz untragbar sind. Darüber hinaus sind wir als Feuerwehrleute Funktionsträger des Katastrophenschutzes in Deutschland. Ob Du es glaubst oder nicht: Bisher bin ich noch in keiner der jährlichen Sicherheitsunterweisungen im sicheren Verhalten bei Alien-Entführungen und Abwehrmaßnahemn gegen Telenosestrahlen unterwiesen worden! Dabei häufen sich diese Ereignisse! Insofern bin ich dafür, daß wir zunächst einmal speziell alle seltenen nicht auszuschließenden Gefährdungen wie zum Beispiel das Ersticken in einer Gummibärchenlawinde durch einen terroristischen Anschlag erfassen, bewerten und dann gegenüber den Gemeinden endlich den Rundum-Schutz einfordern, der uns zusteht. Geschrieben von Harald Hilpert Wenn dann eine "fachlich fundierte" Gefährdungsbeurteilung gemacht wird, kommt man auf den notwendigen Schutzgrad Lustigerweise hat das auch schon der eine oder andere getan und man kam zu erstaunlichen Ergebnissen: Neben der Gefährdung wurde nämlich mitunter die zu erwartende Eintrittswahrscheinlichkeit und die anderen zu treffenden Maßnahmen betrachtet. Da kamen dann solche Sache heraus wie das in einem Raum mit Feuer drin schon eine Zündquelle vorhanden ist, eine zweite ist also eher marginal. Auch überwiegen in unserem Unfallgeschehen nach wie vor Ausgleit und Stolperunfälle (Siehe Vortrag dazu). Die "Verzweifelung", auf diesem Sektor etwas zu tun mag man daran ermessen, daß nun aktuelle Empfehlungen sogar auf die Schlauchfarbe abzielen. Für den einen oder anderen, der sich mit Gefährdungsbeurteilungen befasst ist es dann naheliegend, daß wenn jeder eine persönliche Leuchte hat diese Stolpergefährdungen reduziert werden können. Die Eigenschaft der Leuchte, im dunkeln hell zu machen trägt dabei dann auch zwangsläufig viel mehr zur Unfallverhütung bei als es der Ex-Schutz jemals könnte, denn so viel arbeiten wir im Durchschnittsarbeitsgebiet nicht im Ex-Bereich... Klar- ich brauche einen Satz Funk und Leuchte Ex-geschützt um auch bei dieser Gefährdung sicher arbeiten zu können. Ebenso muß ich dann meine Leute so gut ausgebildet haben, daß sie Feuerzeug, Mobiltelefon und DME aus den Taschen räumen, bevor sie in den EXbereich gehen. Aber wenn ich das Wort Gefährdungsbeurteilung schon in den Mund nehme, dann sollte ich auch nicht gleich auf die Exoten zurennen und zielsicher unnötig teueres Gerät ohne Gesamtkonzept dahinter einfordern, aber die völlig banalen, aber allgegenwärtigen Hauptunfallursachen aus dem Blick verlieren ;-) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 536825 | |||
Datum | 19.01.2009 17:45 | 42420 x gelesen | |||
N'abend, Geschrieben von Daniel Metzger Habe aber über die Suche nix gefunden. Hier gehts lang: Link 1, Link 2. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 536822 | |||
Datum | 19.01.2009 17:41 | 42502 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Josef Mäschle Irgendwas wird es da mit Sicherheit gegeben haben, sonst hätte die Firm UK ihren Lampen wohl kaum ein Druckausgleichsventil verpasst, das an den alten Modellen nicht dran war und zwangsläufig auch zusätzlich Geld in der Herstellung kostet. IIRC geisterte im vergangenen Jahr ein offizielles Schreiben des nassauischen Feuerwehrverbandes hier herum, wo über definitiv explodierte Lampen berichtet worden ist. Habe aber über die Suche nix gefunden. Geschrieben von Josef Mäschle Womöglich wurde Daniel da ein Bild vor die Nase gehalten, das anders entstanden ist als gesagt / vermutet. Ich kann´s nicht belegen, sonst hätte ich es zu meiner Ehrerrettung sicherlich vorgelegt. Tja, hat nicht sollen sein. Aber was wäre das Forum ohne diese Geschichte? Ist immer wieder ein Zote wert... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 536821 | |||
Datum | 19.01.2009 17:17 | 42679 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo HornIst das jetzt das öffentliche Eingeständnis, dass es die explodierende Lampe nie gab? Mist... hatte mich so auf die revolutionäre Veröffentlichung gefreut :-P Irgendwas wird es da mit Sicherheit gegeben haben, sonst hätte die Firm UK ihren Lampen wohl kaum ein Druckausgleichsventil verpasst, das an den alten Modellen nicht dran war und zwangsläufig auch zusätzlich Geld in der Herstellung kostet. Die Frage wäre ob es in ursächlichem Zusammenhang mit Wärmebeaufschlagung oder Druckschwankung beim Tauchen aufgetreten ist. Womöglich wurde Daniel da ein Bild vor die Nase gehalten, das anders entstanden ist als gesagt / vermutet. (Angesehen daß ich seine Selbstironie auch klasse finde :-) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536804 | |||
Datum | 19.01.2009 16:03 | 42515 x gelesen | |||
In den aktuellen Normen für TSF-W und StLF10-6 aus dem Jahr 2008 werden unter Punkt 6 Beleuchtungsgeräte "explosionsgeschützte Einsatzleuchten" nach der DIN V 14649 gefordert. Wer zu dieser Norm etwas näheres lesen möchte klick bei atemschutzunfälle Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 536775 | |||
Datum | 19.01.2009 13:22 | 42579 x gelesen | |||
Hallo Ingo, Geschrieben von Ingo Horn Ist das jetzt das öffentliche Eingeständnis, dass es die explodierende Lampe nie gab? Mist... hatte mich so auf die revolutionäre Veröffentlichung gefreut :-P Ich habe nie gesagt, dass es eine gab. Ich habe damals nur ein Bild einer angeblich explodierten Lampe gesehen. Die Bitte mir von dem Bild eine Kopie ziehen zu dürfen wurde mir verweigert, also was soll ich dann machen?! Ein Testtag in einer bekannten RDA steht noch aus. :-) MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 536773 | |||
Datum | 19.01.2009 13:16 | 42613 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Daniel Metzger
Ist das jetzt das öffentliche Eingeständnis, dass es die explodierende Lampe nie gab? Mist... hatte mich so auf die revolutionäre Veröffentlichung gefreut :-P mfg Ingo -- atemschutzunfaelle.eu LIVE 2009 - Infos zum Programm online, Anmeldung ab KW 3 möglich. --- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536772 | |||
Datum | 19.01.2009 13:11 | 42649 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian OhdeMeinem Kenntnisstand nach wird in den (aktuellen) Normen für (H)LF lediglich für jeweils 1(!) Lampe je Fahrzeug der Ex-Schutz vorgeschrieben, für die weiteren jedoch nicht. Richtig. Der Rest ist "nur" Beleucht ungsgerät. Und da bekommst Du das, was Du bestellst. Das kann von der Knickkopfleuchte über die Maglite bis zu 1€ Discounter-Taschenlampe oder der olivgrünen Leuchte, Kasten, Blech mit Farbwechselscheiben und Tarnbeleuchtung alles sein. Geschrieben von Florian Ohde Auch das hat wahrscheinlich seinen Grund ;-) Jepp. Der Grund, daß eben mit nur Ex-Beleuchtung für alle Beleuchtungsgeräte auf allen Fahrzeugen schlicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg | 536768 | |||
Datum | 19.01.2009 12:13 | 42764 x gelesen | |||
Hallo Harald, Geschrieben von Harald Hilpert Wenn in den (aktuellen) Normen für Fahrzeuge ex-geschützte Lampen gefordert werden, dann hat das seinen Grund. Meinem Kenntnisstand nach wird in den (aktuellen) Normen für (H)LF lediglich für jeweils 1(!) Lampe je Fahrzeug der Ex-Schutz vorgeschrieben, für die weiteren jedoch nicht. Auch das hat wahrscheinlich seinen Grund ;-) Beste Grüße aus der Hansestadt | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536749 | |||
Datum | 19.01.2009 10:50 | 42586 x gelesen | |||
OK! Ich habe meine Meinung auf die Ausgangsfrage geäußert! Du hast deine Meinung! Wir stimmen nicht überein, das kann der/die geneigten Mitleser feststellen. Um das nicht zu einem "Zweikampf" werden zu lassen, verabschiede ich mich aus dem Tread. Wenn neue Argumente da sind, die mich überzeugen, bin ich wieder da. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536744 | |||
Datum | 19.01.2009 10:43 | 42582 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertWenn in den (aktuellen) Normen für Fahrzeuge ex-geschützte Lampen gefordert werden, dann hat das seinen Grund. Ich habe ja auch bisher nichts gegen ex-Geschützte Lampen auf den Fahrzeugen gesagt. Finde ich nicht gänzlich verkehrt. Geschrieben von Harald Hilpert Warum diese dann plötzlich keine Ex-schutz braucht, hat mir noch keiner "sachlich" erläutert. Ganz einfach: Der Aufenhalt in ex-gefärdeten Bereichen ist nicht die Regel. Sicher, es kann vorkommen, dann aber muß man auch auf das nicht ex-geschützte FuG (und, und, und, ...) verzichten und kann in diesem Rahmen auch ausnahmsweise die nicht ex-geschützte Helmlampe ablegen. Geschrieben von Harald Hilpert Natürlich weis ich, dass sehr viele Funkgeräte in den F genutzt werden, die nicht ex-geschützt sind. Ich würde mal den Anteil der ex-geschützten Geräte bei <5% ansiedeln. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536740 | |||
Datum | 19.01.2009 10:32 | 42937 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyIst das ein Plädoyer für die Einführung von schußsicherer Bekleidung? qu......! Die Grundfrage war: Ex-Schutz für Helmlampen? Meine Meinung dazu: JA! Wenn in den (aktuellen) Normen für Fahrzeuge ex-geschützte Lampen gefordert werden, dann hat das seinen Grund. Und die Helmlampe ist "Lichterzeugung auf andere Art". Warum diese dann plötzlich keine Ex-schutz braucht, hat mir noch keiner "sachlich" erläutert. Zur Frage der anderen Ausrüstungen: Die neuen PA mit den elektronischen Anzeigen, Warnungen usw. haben den entsprechenden Ex-Schutz. Natürlich weis ich, dass sehr viele Funkgeräte in den F genutzt werden, die nicht ex-geschützt sind. wenn man die TR-BOS durchblättert, war das 1993 noch kein Thema. Nur die Zeiten und auch die Herangehensweise an die Gefahrenverhütung ändern sich (auch manche Vorschriften!siehe Entwicklung bei PSA, Helmen usw). Insofern halte ich auch Ex-geschützt Funkgeräte in der F für notwendig. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 536737 | |||
Datum | 19.01.2009 10:12 | 42608 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerl"Ein bisschen Ex-Schutz gibt´s genauso wenig wie ein bisschen Schwanger" So schauts aus ;-) Wenn wir uns in einem EX-Bereich aufhalten, ist es einleuchtend, das dort auch nur mit EX-geschützem Material gearbeitet wird. Wenn das nicht ist, muss es eben draussen bleiben. Manchmal kommt ihr mir vor, wie kleine Jungs. *sorry* :-) MkG Patricia | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536736 | |||
Datum | 19.01.2009 10:10 | 42567 x gelesen | |||
Das finde ich auch Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 536732 | |||
Datum | 19.01.2009 10:04 | 42600 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald Hilpert
Mir sagte mal ein Ausbilder: "Ein bisschen Ex-Schutz gibt´s genauso wenig wie ein bisschen Schwanger" Er meinte damit, dass bei einem Einsatz entweder Ex-Schutz erforderlich ist (inkl. Funk, Schutzkleidung, Geräte, Werkeug...) oder eben nicht. Für mich war das bis dato auch sehr einleuchtend. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536730 | |||
Datum | 19.01.2009 09:57 | 42696 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertAlso wenn eure FW sich zweierlei Lampen leisten kann, und jeweils an der Einsatzstelle das vorhandensein einer Explosionsgefahr sicher ausgeschlossen werden kann, könnt ihr auch nicht-ex-geschützte lampen verwenden. Also solange ich für den Preis eines Reichsleuchtkörpers™ rund 80 FA mit einer ausreichenden persönlichen Beleuchtung ausstatten kann, mache ich mir wegen des Preises keine Sorgen. EEx-Geschützte Lampen kann man dann immer noch in notwendiger Anzahl beschaffen, wobei sich diese Anzahl irgendwo an der Anzahl der Ex-Geschützten Funkgeräte orientieren sollte. Geschrieben von Harald Hilpert Der Unterschied besteht zwischen zu erwarten und sicher ausgeschlossen ! Ist das ein Plädoyer für die Einführung von schußsicherer Bekleidung? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 536729 | |||
Datum | 19.01.2009 09:56 | 42621 x gelesen | |||
Also nochmal die Frage, nutzt ihr in deinem Tätigkeitsgebiet ausschließlich Ex-Funkgeräte sowie nicht funkenreißendes Werkzeug? Oder kannst du sicher ausschließen, dass es keine lokalen explosionsgefährdeten Bereche gibt, wenn der AT unter Nullsicht mit Axt und co. vorwärts geht? | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536725 | |||
Datum | 19.01.2009 09:34 | 42775 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWieso braucht es Ex-Geschützte Lampen für Bereiche in denen keine Ex-Gefahr zu erwarten Also wenn eure FW sich zweierlei Lampen leisten kann, und jeweils an der Einsatzstelle das vorhandensein einer Explosionsgefahr sicher ausgeschlossen werden kann, könnt ihr auch nicht-ex-geschützte lampen verwenden. Der Unterschied besteht zwischen zu erwarten und sicher ausgeschlossen ! Die Erfahrung (auch im Einsatz) zeigt, das manchmal auch das Unerwartete eintritt. Und weil viele Menschen das Unerwartete nicht für Unmöglich halten ("Die TITANIC war unsinkbar!), wird die Feuerwehr nicht arbeitslos! Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 536723 | |||
Datum | 19.01.2009 09:29 | 42566 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseHabt ihr in Erfurt ausschließlich Ex-geschützte Handfunkgeräte?Ich erweitere die Frage, nutzt ihr in Erfurt ausschließlich nicht funkenreißendes Werkzeug? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536722 | |||
Datum | 19.01.2009 09:27 | 42713 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertDie Notwendigkeit besteht fachlich, weil an Einsatzstellen explosible Gefahren bestehen können. Also in Zukunft nur ausschließlich Ex-Geschützte Funkgeräte? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 536721 | |||
Datum | 19.01.2009 09:27 | 42640 x gelesen | |||
Habt ihr in Erfurt ausschließlich Ex-geschützte Handfunkgeräte? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536720 | |||
Datum | 19.01.2009 09:26 | 42790 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierGaaanz schlechtes Argument. Ich mach es mal anders. Wieso braucht es Ex-Geschützte Lampen für Bereiche in denen keine Ex-Gefahr zu erwarten ist und auch die andere Ausstattung des FA nicht Ex-Geschützt ist? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536719 | |||
Datum | 19.01.2009 09:25 | 42862 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDann zeig mir doch bitte mal die Regelung in der steht, daß Helmlampen Ex-Geschützt sein müssen Deine Frage beantworte ich mit einem "Gleichnis": "Wenn es verboten ist, einen Mensche zu töten, dann zeig mir bitte die Regelung, dass dies auch für Brotmesser gilt!" Die Notwendigkeit besteht fachlich, weil an Einsatzstellen explosible Gefahren bestehen können. In vielen Firmen wird Acetylen geschweist. Das wird auch vor Ort bei Reparatunren (z.B. Heizungen) in Wohnhäusern durch Firmen verwendet. Wegen des extrem großen Explosionsbereiches ist dies das Gas, was als "Leitgas (im übertragenen Sinn)" die Notwendigkeit bestimmt. Im übrigen hast du an jeder Unfallstelle mit auslaufenden Bezin mit dieser Gefahr zu rechnen, AAAACEEEE! Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 536717 | |||
Datum | 19.01.2009 09:21 | 42929 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Marc Dickey Dann zeig mir doch bitte mal die Regelung in der steht, daß Helmlampen Ex-Geschützt sein müssen. Gaaanz schlechtes Argument. Zeig mir mal die Regelung in der steht, dass Feuerwehrstiefel antistatisch sein müssen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536712 | |||
Datum | 19.01.2009 08:51 | 42881 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertWarum müssen eigentlich im Bereich Feuerwehr alle geltenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften usw.) immer Infrage gestellt werden?* Dann zeig mir doch bitte mal die Regelung in der steht, daß Helmlampen Ex-Geschützt sein müssen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 536708 | |||
Datum | 19.01.2009 08:23 | 42856 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyUnd sich vor allem fragen ob der Ex-Schutz wirklich notwendig ist. Warum müssen eigentlich im Bereich Feuerwehr alle geltenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften usw.) immer Infrage gestellt werden?* Wer in seiner Ausbildung (Gefahrgut) schon mal was von "ATEX" gehört, den Begriff "Explosionsgruppen" nicht nur überlesen und die Explosionsgrenzen von Acetylen (2,3 und 78,0 Vol%!) gesehen hat, dürfte die Fragen nicht stellen. Wenn dann eine "fachlich fundierte" Gefährdungsbeurteilung gemacht wird, kommt man auf den notwendigen Schutzgrad "IIC und T4", für alle Geräte** (Lampen, Funk, PA). Der Anfang der Bezeichnung "II 2G EEx" sagt was zum Einsatzbereich. Wer selbst nachlesen (feuerwehrverständlich!) möchte: Im FW-M gab es in Heft 7/2003 dazu den Artikel "Der große Knall". Dort wird das alles sehr gut erläutert. Leider wird durch bunte Webeblätter oft dargestellt, dass bestimmte Lampen "EX-geschützt" sind. Nur was nutzt diese Aussage, wenn entweder keine ordnungsgemäße Kennzeichnung vorhanden ist, oder aber die entsprechneden Klassen nicht erreicht werden (nur IIB oder T2)? Wenn dann der Preisvergleich den Ausschlag gibt, oder noch schlimmer die "peppige" Farbe oder "geile" Form, weil das nötige Grundwissen fehlt, na dann danke! (*Gilt nicht nur für Ex-Schutz! Auch für "Blaulicht an Privatfahrzeugen", "FME freischalten", ... ** Das Argument: "weil Gerät X keinen Ex-Schutz hat braucht auch Gerät Y keinen!" ist nicht Zielführend! Wenn der Beschaffer von X keine Ahnung von den Einsatzbedingungen hatte, dann wird das früher oder (hoffentlich erst) später zu problemen kommen können. Daraus abzuleiten das Y auch keinen braucht, ist nicht fahrlässig, sondern nur dumm. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 535621 | |||
Datum | 15.01.2009 00:21 | 42946 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Johannes Krause Die Halterung nur für eine bestimmt Lampe oder gibt es die für verschiedene Lampen? Es gibt die Auer-Halterung für die Auer-Lampe und von Auer auch eine eindeutige Aussage zum Thema rumbasteleien am Helm MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 535600 | |||
Datum | 14.01.2009 23:42 | 42818 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerBeides. Die Halterung nur für eine bestimmt Lampe oder gibt es die für verschiedene Lampen? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 535595 | |||
Datum | 14.01.2009 23:40 | 42868 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschDie Lampe oder die Halterung? Beides. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 535582 | |||
Datum | 14.01.2009 23:09 | 42841 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerMan sollte sich, unabhängig von der Zulassungsdiskussion, Gedanken darüber machen welche Mindestens die die der nicht ex geschützten Funkgeräte und die der nicht nicht funkenreisenden Spaltäxte und Co.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 535580 | |||
Datum | 14.01.2009 23:06 | 42942 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDeshalb gibts die bei MSA-Auer auch als Originalzubehör.... Die Lampe oder die Halterung? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Lkr. Rosenheim / Bayern | 535554 | |||
Datum | 14.01.2009 22:07 | 42878 x gelesen | |||
Ich für meinen Teil bevorzuge die UK4AA eLED ZOOM. Gruß Andreas | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 535093 | |||
Datum | 13.01.2009 14:02 | 43080 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von kevin michels und welche ihr selbst habt? Auf dem mir von der Gemeinde zur Verfügung gestellten " HEROS - Helm" trage ich eine dienstlich gelieferte Helmlampe, die ich schätze. Man hat beide Hände frei und trotzdem eine relativ gute Beleuchtung. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 535026 | |||
Datum | 13.01.2009 08:29 | 43190 x gelesen | |||
Abgesehen von der Problematik mit der Zulassung würde ich auf jeden Fall eine mit LED-Leuchte nehmen, die es ja mittlerweile von allen Herstellern gibt. Der höhere Preis rechnet sich auf jeden Fall durch das bessere und hellere Licht und auch weil das Auswechseln der Batterien nicht so oft erfolgen muss, weil die LED weniger Strom verbraucht, erspart man sich den Aufwand. Die LED sind außerdem unenmpfindlicher gegen mechanische Schläge. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Marc8o W8., Pfaffschwende / Thüringen | 535023 | |||
Datum | 13.01.2009 08:16 | 43217 x gelesen | |||
Hallo Ich benutze seit Jahren eine UK-4AA an einem F210 Helm. Ich benutze zur Befestigung die Orginalhalterung welche in die Maskenaufnahme eingerastet wird. Diese ist frei da wir normale Überdruckmasken mit Kopfbebänderung verwende. Ich wüste nicht das dies Verboten sein soll den diese Lampen sind Ex geschützt und Wasserdicht. Ich kann aber aus Erfahrung sagen das mann im Innenangriff bei stark verrauchten Räumen auch mit Helmlampe nicht viel und weit sehen kann.Hompage der Feuerwehr Pfaffschwende Mit kameradschaftlichem Gruß WEBER MARCO | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 535019 | |||
Datum | 13.01.2009 06:48 | 43359 x gelesen | |||
Guten Morgen, Geschrieben von Sebastian Weiß Du wolltest doch nur lediglich den üblichen Verdächtigen zuvorkommen ;P Nein, da ich aus der Nummer sowieso nie wieder rauskommen werde hat es auch keinen Zweck irgendjemandem zuvor zu kommen! :-) Ich kann mittlerweile selbst darüber lachen. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 535016 | |||
Datum | 13.01.2009 06:09 | 43444 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerMan sollte sich, unabhängig von der Zulassungsdiskussion, Gedanken darüber machen welche Und sich vor allem fragen ob der Ex-Schutz wirklich notwendig ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Frankfurt / Hessen | 535015 | |||
Datum | 13.01.2009 05:33 | 43310 x gelesen | |||
Man sollte sich, unabhängig von der Zulassungsdiskussion, Gedanken darüber machen welche EX-Schutzklasse (Temperaturklasse) für die genannten Helmlampen überhaupt sinnvoll sind. Die ganze Diskussion hier kommt irgendwie nicht auf den Punkt. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zwei spitze, zwei flache und ein Päckchen Kies. :-) Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 535012 | |||
Datum | 13.01.2009 00:21 | 43269 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Daniel Metzger *kannmirsnichmalverkneifenmichselbstindiePfannezuhauen*Du wolltest doch nur lediglich den üblichen Verdächtigen zuvorkommen ;P Im Übrigen stimme ich dann Christi@n zu. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 535008 | |||
Datum | 13.01.2009 00:02 | 43275 x gelesen | |||
Guckst du... Gruß, MaWe Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Pete8r S8., Friedrichskoog / Schleswig-Holstein | 534997 | |||
Datum | 12.01.2009 23:12 | 43327 x gelesen | |||
Warum Veränderung der PSA, verstehe ich nicht?? Aber ein Hoch auf die deutsche Bürokratie. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 534995 | |||
Datum | 12.01.2009 23:09 | 43420 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von kevin michels Würde mich aber ma Interessieren ob man die helm lampe von MSA GALLET für den einsatz mit pa Verwenden darf Die von MSA schon. Artikelnummern findest du auf deren Webseite, fängt irgendwie mit GA6... an, kaufen kannst du die beim Feuerwehrdealer deines Vertrauens. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 534993 | |||
Datum | 12.01.2009 23:07 | 43401 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Metzger Nix, die können explodieren! Ich mag Leute, die über sich selbst lachen können. Ganz ehrlich. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Henn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein | 534992 | |||
Datum | 12.01.2009 23:07 | 43349 x gelesen | |||
Hallo ! Also lesen könnt ihr schon oder ? GROSS UND KLEINSCHREIBUNG !!!! Und Satzzeichen kosten nichts !... Danke.... Tut mir leid, aber das was ihr in diesem Beitrag treibt grenzt ja fast an unfreiwilligen Spam...;) PS: Wir benutzen die UK4AA... Ob Fahrzeuge, ob Alarmierung..es lebe das "Flensburger Modell" ;) xD Flensburg..gaaanz oben im Norden :D | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 534991 | |||
Datum | 12.01.2009 23:06 | 43228 x gelesen | |||
Würdest Du bitte die Forumsregeln nicht nur als akzeptiert anklicken sondern auch die Groß-/ Kleinschreibung nutzen. Danke. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 534990 | |||
Datum | 12.01.2009 23:05 | 43490 x gelesen | |||
Hallo, jetzt kommt ein Kracher aus der gaaanz alten Zoten-Kiste... Geschrieben von kevin michels wolte ma wissen was ihr zur meinung helmlampe habt und welche ihr selbst habt? Nix, die können explodieren! *kannmirsnichmalverkneifenmichselbstindiePfannezuhauen* MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | kevi8n 8m., hassfurt / deutschland | 534988 | |||
Datum | 12.01.2009 23:03 | 43518 x gelesen | |||
Ich kenns nur von meiner weher so das es da noch nicht so klar is was sache is ob ja oder nein. Würde mich aber ma Interessieren ob man die helm lampe von MSA GALLET für den einsatz mit pa Verwenden darf | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 534987 | |||
Datum | 12.01.2009 22:58 | 43625 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Mario Deiß Steht hier wo? Nee, umgekehrt wird ein Schuh draus: Wo steht, dass dies am alten DIN 14940-Helm nicht zulässig ist? Ist dir die PSA-Richtlinie bekannt? Mir schon. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Mari8o D8., Driedorf / Hessen | 534986 | |||
Datum | 12.01.2009 22:56 | 43412 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Pannier??? Steht hier wo? Dies ist lediglich meine private meinung und nicht die meiner Diensstelle und/oder meiner Kameraden | |||||
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Autor | René8 H.8, Wetzlar / Hessen | 534985 | |||
Datum | 12.01.2009 22:52 | 43565 x gelesen | |||
genau Bauartprüfung heist das das ist mir nicht eingefallen. | |||||
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Autor | Mari8o D8., Driedorf / Hessen | 534984 | |||
Datum | 12.01.2009 22:51 | 43533 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierJa nee, is klar. Bei Rosenbauergibt es auch ne Helmlamper mit zulassung, MSA keine ahnung, ist dies vo Helmhersteller freigegeben ist doch alles in Butter ist sie das nicht...?! Dies ist lediglich meine private meinung und nicht die meiner Diensstelle und/oder meiner Kameraden | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 534983 | |||
Datum | 12.01.2009 22:51 | 43538 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Mario Deiß und somit theoretisch auch deinen Versicherungsschutz! Er hat JEHOVA gesagt.... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | René8 H.8, Wetzlar / Hessen | 534982 | |||
Datum | 12.01.2009 22:51 | 43675 x gelesen | |||
Dann ist diese Lampe für diesen Helm durch eine zweite Prüfung gelaufen und als zulässig beurteilt worden. Ich sprach auch von den Helmlampen die man überalle kaufen kann und wo es nur andere halterungen für den Helm gibt. | |||||
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Autor | kevi8n 8m., hassfurt / deutschland | 534981 | |||
Datum | 12.01.2009 22:50 | 43708 x gelesen | |||
Ja is die Helmlampe von Msa Auer auch für den Einsatz mit pa Zugelassen | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 534980 | |||
Datum | 12.01.2009 22:50 | 43367 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario Deißauch deinen Versicherungsschutz!Danke, mehr brauch ich nicht ;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 534979 | |||
Datum | 12.01.2009 22:49 | 43582 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Mario Deiß Bei der Alten Stahlschüssel ist es eigentlich garnicht erlaubt! ??? Wenn, dann gerade da. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Mari8o D8., Driedorf / Hessen | 534977 | |||
Datum | 12.01.2009 22:49 | 43608 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseDas steht wo? Das anbringen von Ausrüstungsgegenständen, sprich Helmlampe usw an einem Helm ist eine Veränderung der Bauart und bedarf einer Bauartprüfung, lese deine Anleitung vom Helm oder Frage beim Hersteller nach! Du verlierts also deine Bauartzulassung für deinen Helm und somit theoretisch auch deinen Versicherungsschutz! Dies ist lediglich meine private meinung und nicht die meiner Diensstelle und/oder meiner Kameraden | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 534975 | |||
Datum | 12.01.2009 22:48 | 44281 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von René Hill Eine Helmlampe am Helm ist nicht Zulässig Ja nee, is klar. Deshalb gibts die bei MSA-Auer auch als Originalzubehör.... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 534974 | |||
Datum | 12.01.2009 22:47 | 43986 x gelesen | |||
Geschrieben von kevin michelsich sehe schohn da streiten sich die geister. was für eine lampe und ob se zugelassen sin und so weiter. das bekanteste wird wohl die uk 4aa sein Gross- / Kleinschreibung in deinem Beitrag hallo, bitte achte auf die Gross-/Kleinschreibung in deinen Beiträgen. Ein Text der nur bzw. überwiegend aus Kleinbuchstaben besteht ist schwer lesbar. Die Verwendung der Gross- und Kleinschreibung ist ein Gebot der Höflichkeit gegenüber den anderen Usern im Forum. Team Feuerwehr.de mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | René8 H.8, Wetzlar / Hessen | 534973 | |||
Datum | 12.01.2009 22:46 | 43653 x gelesen | |||
LD01??? | |||||
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Autor | Mari8o D8., Driedorf / Hessen | 534972 | |||
Datum | 12.01.2009 22:45 | 43950 x gelesen | |||
Gut aufgepast beim LD01 Dies ist lediglich meine private meinung und nicht die meiner Diensstelle und/oder meiner Kameraden | |||||
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Autor | kevi8n 8m., hassfurt / deutschland | 534970 | |||
Datum | 12.01.2009 22:43 | 44056 x gelesen | |||
ich sehe schohn da streiten sich die geister. was für eine lampe und ob se zugelassen sin und so weiter. das bekanteste wird wohl die uk 4aa sein | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 534969 | |||
Datum | 12.01.2009 22:40 | 44112 x gelesen | |||
Da sind wir wieder beim bösen Thema, worüber sich die Gelehrten noch in 100 Jahren die Köpfe zerbrechen werden.. ;-) | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 534967 | |||
Datum | 12.01.2009 22:36 | 43631 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario DeißBei der Alten Stahlschüssel ist es eigentlich garnicht erlaubt!Das steht wo? | |||||
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Autor | René8 H.8, Wetzlar / Hessen | 534966 | |||
Datum | 12.01.2009 22:36 | 44218 x gelesen | |||
Eine Helmlampe am Helm ist nicht Zulässig da es eine veränderung der PSA ist und muss eine Neue Prüfung durchlaufen | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 534965 | |||
Datum | 12.01.2009 22:35 | 43530 x gelesen | |||
Geschrieben von kevin michelswolte ma wissen was ihr zur meinung helmlampe habt und welche ihr selbst habt? Da Du Deine Beiträge unter FAQ einstellst (es gibt da auch eine Auswahl), solltest Du diese auch mal zu Rate ziehen:Leuchten im Feuerwehreinsatz. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | kevi8n 8m., hassfurt / deutschland | 534964 | |||
Datum | 12.01.2009 22:34 | 44102 x gelesen | |||
ich hab msa gallet f1 sf | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 534963 | |||
Datum | 12.01.2009 22:34 | 43544 x gelesen | |||
Geschrieben von kevin michelswolte ma wissen was ihr zur meinung helmlampe habt und welche ihr selbst habt? FAQ Link Link MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mari8o D8., Driedorf / Hessen | 534962 | |||
Datum | 12.01.2009 22:33 | 44520 x gelesen | |||
Kommt auf den Helm und die Lame an! Bei der Alten Stahlschüssel ist es eigentlich garnicht erlaubt! Bei den Helmen von Dräger oä. keine ahnung! Gibt meiner Meinung nach eine vernünftige Helmlampe! Von dem Hersteller mit dem R! Hatte auch an meinem alten Helm eine Dran, par mal irgendow hängen geblieben, in die Jackentasche gesteckzt und gut war! Gruß Mario Dies ist lediglich meine private meinung und nicht die meiner Diensstelle und/oder meiner Kameraden | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 534960 | |||
Datum | 12.01.2009 22:28 | 44391 x gelesen | |||
Hallo Kevin, wie auch schon im anderen Beitrag angeklungen ist, sind Groß-/Kleinschreibung hier gern gesehene Gäste. Die Chat und SMS nicht gewohnte Generation hier ist das nicht gewohnt und grummelt dann ziemlich dolle. Nebenbei ist es auch in der Benutzerordnung festgelegt. Zum Thema Helmlampe findest du hier schon eine Menge, schau einfach mal in der Suche nach. Ich persönlich bin UK-4AA Träger. | |||||
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Autor | kevi8n 8m., hassfurt / deutschland | 534958 | |||
Datum | 12.01.2009 22:22 | 47424 x gelesen | |||
wolte ma wissen was ihr zur meinung helmlampe habt und welche ihr selbst habt? | |||||
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