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Thema | AED | 84 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 591818 | |||
Datum | 13.11.2009 00:09 | 17054 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Gröbe(2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Wir sind weder gewerblich noch wirtschaftlich tätig. Und wenn ansonsten das ArbSchG und andere Rechtsvorschrifte die sich auch (nur) aufbeschäftigte stützen nicht zur Anwendung kommen weil wir in den meisten FFen keine haben, dann fällt auch das weg. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Kurort Berggießhübel / Sachsen | 591794 | |||
Datum | 12.11.2009 18:40 | 17088 x gelesen | |||
Guten Abend, Geschrieben von Ingo zum Felde Ganz einfach Unfallversicherung fragen ob sie es als notwendig erachten. Geschrieben von Ingo zum Felde 2) Für die Benutzung zur Ersten Hilfe in Betreiben die über die Berufsgenossenschaften versichert sind -> Einweisung notwendig (Vorgabe der BGn) Was hat den die BG/Unfallkasse mit der Einwesung zu tun? Diese wird schon wie geschrieben in der MedBetreibV geregelt: § 1 Anwendungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten nach § 3 des Medizinproduktegesetzes mit Ausnahme der Medizinprodukte zur klinischen Prüfung oder zur Leistungsbewertungsprüfung. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Medizinprodukte, die weder gewerblichen noch wirtschaftlichen Zwecken dienen und in deren Gefahrenbereich keine Arbeitnehmer beschäftigt sind. Daraus ergibt sich für mich ganz klar, das der AED auch bei FF einzuweisen ist. Michael | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 591755 | |||
Datum | 12.11.2009 16:33 | 17163 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakZum einen sind die FFen bei den Unfallkassen versichert, die sich unter dem Dach der DGUV des gleichen Regelwerks bedienen wie die Berufsgenossenschaften, insofern dürfte 2) hier sehr wohl zutreffen. Ganz einfach Unfallversicherung fragen ob sie es als notwendig erachten. Ein regelmäßiges (jährliches) Training der HLW und des Einsatzes des AED im Bereich medizinischer Laien ... HLW ist eine nicht vollständig triviale Maßnahme wenn sie dem Patienten suffizient helfen soll. Die Anwendung eines AED ist zumindest für alle Personen die nicht Gehöhrlos sind einfach. Zu der Häufigkeit der Widerholung habe die die Vorschriften der BGn genommen. Ansonsten: Wie beim THW gehört eigentlich auch in jede FF Einheit ein Sanitäter zum Eigenschutz. Diesem Sollte ein Saitätsrucksack nach DIN 13155, eine HWS Schiene und Sauerstoff zur Verfügung stehen. Wenn das alles erledig ist kann man über AED nachdenken. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 591661 | |||
Datum | 12.11.2009 10:25 | 17165 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ingo zum Felde Sofern der AED nur zum Eigenschutz vorgehalten wird und da 2) bei FF ja nicht zutrifft -> keine Einweisung notwendig. diese Aussage halte ich für schlichtweg falsch. Zum einen sind die FFen bei den Unfallkassen versichert, die sich unter dem Dach der DGUV des gleichen Regelwerks bedienen wie die Berufsgenossenschaften, insofern dürfte 2) hier sehr wohl zutreffen. Desweiteren ist der Einsatz des AED zum Eigenschutz innerhalb der FF wohl keinesfalls als "private Nutzung" anzusehen. Die Kommune, als Träger der Feuerwehr, fungiert hier als Betreiber des Medizinprodukt und somit ist §5 MPBetreibV in vollem Umfang anzuwenden. Ein regelmäßiges (jährliches) Training der HLW und des Einsatzes des AED im Bereich medizinischer Laien wie bei den meisten FF ist mehr als sinnvoll, da es ausreichend Studienbelege gibt, die belegen, dass nur eine suffiziente HLW Leben rettet. Und nur wer regelmäßig trainiert oder praktische Routine hat, der wird suffizient reanimieren. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Tim 8S., Pfungstadt / Hessen | 591634 | |||
Datum | 12.11.2009 08:21 | 17144 x gelesen | |||
Also wir haben diesen AED nur zum Eigenschutz angeschafft und deshalb Frage ich, wir fahren KEINE First Responder Einsätze. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 591631 | |||
Datum | 12.11.2009 08:15 | 17154 x gelesen | |||
Die Frage ist hier ob es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt oder nicht. 1) Gewerbliche Nutzung d.h. für Arztpraxen, Krankenhäuser, RD, Sanitätsdienst auber auch First Responder -> Einweisung notwendig (Gesetz) 2) Für die Benutzung zur Ersten Hilfe in Betreiben die über die Berufsgenossenschaften versichert sind -> Einweisung notwendig (Vorgabe der BGn) 3) Private Nutzung zur Ersten Hilfe -> keine Einweisung notwendig Sofern der AEG nur zum Eigenschutz vorgehalten wird und da 2) bei FF ja nicht zutrifft -> keine Einweisung notwendig. ich sehe übrigens auch ein jährliches Training am AED nicht als notwendig an. Die Basismaßnahmen der Reanimation kann man aber nicht effektiv wenn man vor 10 Jahren den letzten EH Kurs gemacht hat. Die BGn fordern einen Kurs alle 2 Jahre. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 591609 | |||
Datum | 11.11.2009 23:05 | 17189 x gelesen | |||
Hallo, der Einsatz von Medizinprodukten wird nicht durch die Länder, sondern durch den Bund geregelt. Gesetz über Medizinprodukte Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 591607 | |||
Datum | 11.11.2009 23:04 | 17128 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Engelhat einer von euch einen Gesetzestext von hessen im Bezug auf AEDs in einer Freiwilligen Feuerwehr??? Was das Gerät angeht, gilt auch für die das Medizinproduktegesetz, sodass jeder eurer Leute eine entsprechende Einweisung braucht. Die ist allerdings nur einmalig vorgeschrieben. Eine jährliche Schulung mit dem Gerät ist auch unäbhängig von einem Gesetz oder einer Verordnung sinnvoll und notwendig. Und das ist in meinen Augen das wichtigste Kriterium. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Tim 8S., Pfungstadt / Hessen | 591605 | |||
Datum | 11.11.2009 22:53 | 17289 x gelesen | |||
Hallo, hat einer von euch einen Gesetzestext von hessen im Bezug auf AEDs in einer Freiwilligen Feuerwehr??? Konnte bisher nichts darüber finden, wie das in Hessen mit Einweisungen geregelt ist und ob man eine Jährliche Unterweisung braucht. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 536444 | |||
Datum | 18.01.2009 01:16 | 17494 x gelesen | |||
Ergänzung: Geschrieben von Stefan Brüning Die gute Laien-Rea mit Defibrillation wird dem Patienten (wenn wirklich noch was zu retten ist) am meisten helfen. Und wenn die Kollegen das nicht hinkriegen, dann ist in Aus- und Fortbildung mächtig was schief gelaufen... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 536443 | |||
Datum | 18.01.2009 01:15 | 17954 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian EcksteinRea mit AED von RD Personal und Arzt. Als der zu transportierende RTW kam, war das erste, was gemacht wurde, die AED Pad runter und die Pads vom RTW-EKG drauf. Wenn nötig (d.h. Pads nicht kompatibel und weitere Defibrillation wahrscheinlich) kann man das tun. Geschrieben von Florian Eckstein Problem ist einfach, das die Programmierung der AEDs, die verbreitet sind, auf die "Laien-REA" ausgelegt ist. Wenn du RD-Personal mit Material hast und noch nen Arzt dabei, sind die Abläufe zeitlich anders. Jain. Was hindert dich daran, deine Rea nach deinem Standard durchzuführen und dann nach deinem "Gutdünken" den Analyseknopf zu drücken, sofern das Gerät einen hat? Falls nicht, dann kann es sinnvoll sein, den RTW-Defi in Betrieb zu nehmen. Muss es aber nicht. Geschrieben von Florian Eckstein Und das der Kasten dir erklärt, das du den PAt. nicht berühren sollst, während du das Laryngskop im Mund des Pat. hast, ist auch nicht gerade förderlich für den Ablauf. Ist blöd: Aber dafür haben wir (meistens) eben halbautomatische Geräte. Das bedeutet, dass in letzter Instanz eben der Benutzer entscheidet, was passiert. Im Zweifelsfall: Lass die Butterbrotkiste doch labern - Du entscheidest, was jetzt gemacht wird. Geschrieben von Florian Eckstein Sorry, die AEDs, die landläufig verbreitet sind, sind meiner Meinung nach nicht dafür geeignet, von RD-Teams im Einsatz als Mittel der ersten (Defi-)Wahl eingesetzt zu werden Ja, und? Dafür sind sie ja auch nicht gebaut. Die Geräte die, Geschrieben von Florian Eckstein Wenn du die Möglcihkeit hast, in den Ablauf der der automatischen Defis einzugreifen okay, aber nicht die Dinger, die Landauf Landab irgendwo an den Wänden von Bahnhöfen und Co. hängen. gibt es aber in großer Zahl auf Rettungsmitteln. Was kann der AED dafür, wenn ihn jemand für den falschen Zweck einsetzt? Im Zweifel ist aber auch bei Profis ein absoluter Laien-AED besser als nix. Und ganz ehrlich: Die Intubation ist in meinen Augen (und das deckt sich mit den aktuellen Richtlinien) eine der unwichtigeren Maßnahmen. Die gute Laien-Rea mit Defibrillation wird dem Patienten (wenn wirklich noch was zu retten ist) am meisten helfen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 536442 | |||
Datum | 18.01.2009 00:52 | 17496 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian EcksteinRea mit AED von RD Personal und Arzt. Als der zu transportierende RTW kam, war das erste, was gemacht wurde, die AED Pad runter und die Pads vom RTW-EKG drauf. Hallo, zum Transport oder auch zum "rauslösen aus der bereits laufenden Rea" ist das ein ganz anderes Thema. Geschrieben von Florian Eckstein Sorry, die AEDs, die landläufig verbreitet sind, sind meiner Meinung nach nicht dafür geeignet, von RD-Teams im Einsatz als Mittel der ersten (Defi-)Wahl eingesetzt zu werden. Werden die ja bei uns auch nicht, aber die müssen auch arbeiten können, wenn dieser AED durch die Erstmaßnahmen bereits im Einsatz ist. Geschrieben von Florian Eckstein Wenn du die Möglcihkeit hast, in den Ablauf der der automatischen Defis einzugreifen okay, aber nicht die Dinger, die Landauf Landab irgendwo an den Wänden von Bahnhöfen und Co. hängen. ... wenn damit eine Rea angefangen wurde und läuft ist das doch eine tolle Sache! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 536440 | |||
Datum | 18.01.2009 00:44 | 17517 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWobei Du ehrlicherweise sagen mußt, daß nicht selten das Megacode-Training als entsprechnder Standard angesehen wird, teilweise in Qualitätshandbüchern niedergelegt und entsprechend stolz zertifiziert. Hallo, Standard bedeutet nicht ausschließlich! Wer im RD """nur""" Standardsituationen abhandeln lassen will macht alles verkehrt. Geschrieben von Christian Fischer Das ist m.E. das Problem, wenn man in der Ausbildung/ Fortbildung ein Schema ansetzt, das dann nachher in der Praxis nicht umsetzbar ist weil andere (eigentlich bekannte) Einlflußfaktoren dies nicht zulassen. Die dazu jeder Praktiker/Ausbilder vorher kennt! Geschrieben von Christian Fischer dann muß ich entweder meine Standards nach denen ich arbeite entsprechend gestalten (kostet Zeit und Arbeit da ich dann nicht etwas "eingekauftes" verwenden kann) oder ich muß die Standards nach denen ich aus-/ fortbilde mit dem Vermerkt versehen "machen wir aber nicht immer so, weil Ihr wißt ja, das mit dem AED...". m.E. methodisch aber eher nicht sinnvoll. Für mich ist der Knackpunkt was ich in 90% bis 99% der "Standard"situationen benötige und daher als Standard ausbilden lasse. Wenn ich jedoch auf den HLF der gleichen Wache mit dem gleichen Personal auch AED einsetze, sind diese Ausnahme-Vorgaben umzusetzen, - was ja auch über die Jahre und regelmäßig problemlos funktioniert. Geschrieben von Christian Fischer Oder ich muß meinen AED soweit möglich entsprechend programmieren lassen, daß er so arbeitet wie ich das in meinen Standards aus-/ fortbilde. Das versucht man natürlich bei den RD-EKG/DEFI und bei den AED auf den möglichst besten, gemeinsamen Nenner durchzuführen. ...... und ja, ich kenne genügend zertifizierte RD-Bereiche, Arztpraxen und Kliniken .... ...... und nein, ich sage nichts zu dem was erkennbar, in der täglichen Praxis, raus kommt :-)) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 536439 | |||
Datum | 18.01.2009 00:35 | 17543 x gelesen | |||
Erfahrungbericht: Rea mit AED von RD Personal und Arzt. Als der zu transportierende RTW kam, war das erste, was gemacht wurde, die AED Pad runter und die Pads vom RTW-EKG drauf. Problem ist einfach, das die Programmierung der AEDs, die verbreitet sind, auf die "Laien-REA" ausgelegt ist. Wenn du RD-Personal mit Material hast und noch nen Arzt dabei, sind die Abläufe zeitlich anders. Und das der Kasten dir erklärt, das du den PAt. nicht berühren sollst, während du das Laryngskop im Mund des Pat. hast, ist auch nicht gerade förderlich für den Ablauf. Sorry, die AEDs, die landläufig verbreitet sind, sind meiner Meinung nach nicht dafür geeignet, von RD-Teams im Einsatz als Mittel der ersten (Defi-)Wahl eingesetzt zu werden. Wenn du die Möglcihkeit hast, in den Ablauf der der automatischen Defis einzugreifen okay, aber nicht die Dinger, die Landauf Landab irgendwo an den Wänden von Bahnhöfen und Co. hängen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536437 | |||
Datum | 18.01.2009 00:21 | 17576 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferjetzt rücken aktive RD`ler mit einem HLF mit Notfallrucksack und AED zur med. Erstversorgung aus. Wobei Du ehrlicherweise sagen mußt, daß nicht selten das Megacode-Training als entsprechnder Standard angesehen wird, teilweise in Qualitätshandbüchern niedergelegt und entsprechend stolz zertifiziert. Das ist m.E. das Problem, wenn man in der Ausbildung/ Fortbildung ein Schema ansetzt, das dann nachher in der Praxis nicht umsetzbar ist weil andere (eigentlich bekannte) Einlflußfaktoren dies nicht zulassen. Hier ist dann eine Situation vorprogrammiert, die m.E. nicht sinnvoll ist. Wenn ich mich dafür entscheide, daß ein Personal vorwiegend mit AED arbeitet, dann muß ich entweder meine Standards nach denen ich arbeite entsprechend gestalten (kostet Zeit und Arbeit da ich dann nicht etwas "eingekauftes" verwenden kann) oder ich muß die Standards nach denen ich aus-/ fortbilde mit dem Vermerkt versehen "machen wir aber nicht immer so, weil Ihr wißt ja, das mit dem AED...". m.E. methodisch aber eher nicht sinnvoll. Oder ich muß meinen AED soweit möglich entsprechend programmieren lassen, daß er so arbeitet wie ich das in meinen Standards aus-/ fortbilde. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 536435 | |||
Datum | 18.01.2009 00:10 | 17581 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Ecksteinder Einsatzstelle ja, aber nicht der Technik, den die soll das Personal unterstützen und nicht umgekehrt. Hallo, jetzt rücken aktive RD`ler mit einem HLF mit Notfallrucksack und AED zur med. Erstversorgung aus. Wenn - Diese HLF-Besatzung - Die nachrückende RTW-Besatzung - Das nachrückende NEF eine Rea mit eingebundenem AED nicht auf die Reihe bekommen, sollten sie ihre Urkunde nach Pfalzgrafenweiler (oder sonstigen Ausbildungsort) zurückschicken. Das meine ich bitterernst! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 536433 | |||
Datum | 17.01.2009 23:58 | 17479 x gelesen | |||
der Einsatzstelle ja, aber nicht der Technik, den die soll das Personal unterstützen und nicht umgekehrt. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 536431 | |||
Datum | 17.01.2009 23:38 | 17550 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Ecksteindann setzt mal den weitverbreiten Heartstart II in Kombination mit einem in Megacode trainierten RD-Team ein, du wirst verzweifeln. Hallo, ist bei uns regelmäßig der Fall, das ist doch kein Problem. Geschrieben von Florian Eckstein Spätestens wenn ein Arzt mitmischen will ist kannste das Ding eh in die Tonne kicken, weil auf das Gequatsche eh keiner mehr hören will und kann Auch das funktioniert bei uns regelmäßig. Wenn ein RD-Team eine Rea unter Einbeziehung von einem AED nicht auf die Reihe bringt läuft bei der Ausbildung einiges schief. Das RD-Team hat sich den Gegebenheiten der Einsatzstelle anzupassen und nicht umgekehrt. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 536430 | |||
Datum | 17.01.2009 23:35 | 17539 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Ecksteindann setzt mal den weitverbreiten Heartstart II in Kombination mit einem in Megacode trainierten RD-Team ein, du wirst verzweifeln. Nicht unbedingt. Selbstverständlich läuft das dann anders, als bei einem manuellen oder zumindest professionalisierten AED (z.B. LP12 oder C08/16). Aber arbeiten kann man damit durchaus. Es giibt ja nicht wenige RDs, die auf den RTW ausschliesslich AEd vorhalten. Finde ich persönlich zwar auch nicht toll, ist aber Realität. Arbeiten kann man damit auf jeden Fall. Und wenn der Rest der Rea gut läuft, dürfte es dem Patienten wohl kaum schaden. Geschrieben von Florian Eckstein Spätestens wenn ein Arzt mitmischen will ist kannste das Ding eh in die Tonne kicken, weil auf das Gequatsche eh keiner mehr hören will und kann Auch für den HS2 gibts die Möglichkeit einen manuellen Modus einzuschalten, wenn es die Programmierung zulässt. Das Problem ist dabei eher die mäßige EKG-Anzeige. Das Gequatsche ist ebenfalls eine Frage der Programmierung. Da kann Dir auch durchaus ein LP12 auf den Sack gehen, weil es die Sprachanweisungen eingeschaltet hat. ich sehe das recht entspannt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 536428 | |||
Datum | 17.01.2009 23:16 | 17591 x gelesen | |||
dann setzt mal den weitverbreiten Heartstart II in Kombination mit einem in Megacode trainierten RD-Team ein, du wirst verzweifeln. Spätestens wenn ein Arzt mitmischen will ist kannste das Ding eh in die Tonne kicken, weil auf das Gequatsche eh keiner mehr hören will und kann | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 536423 | |||
Datum | 17.01.2009 22:23 | 17515 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Ecksteinwer einmal den AED im Realfall mit RD-Personal nutzen musste wird Ihn verfluchen Hallo, wird bei uns regelmäßig ohne Probleme gemacht. Wo soll da ein Problem sein? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Joch8en 8M., Langenfeld / NRW | 536413 | |||
Datum | 17.01.2009 21:15 | 17608 x gelesen | |||
http://www.bageh.de/Themen_A_-_Z/GGHO-AED_2007.pdf Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe wird von den bekannten Organisationen getragen. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 536403 | |||
Datum | 17.01.2009 20:03 | 17594 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen Maaßwas RettAss und RettSan mit ihren Geräten vor dem Eintreffen des NA machen. Da sind die Sitten deutlich strenger (Notkompetenzschulung). Wie bereits in diesem thread ausgeführt braucht der gewerbsmäßige Helfer eine Einweisung nach MPG und muß in der Maßnahme ausgebildet sein. Dann ist er Kompetent und das ohne "Not". Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 536402 | |||
Datum | 17.01.2009 20:00 | 17476 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Eckstein(wer einmal den AED im Realfall mit RD-Personal nutzen musste wird Ihn verfluchen!) ich hatte mit dem AED kein Problem. Wiso auch? Gruß Ingo | |||||
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Autor | Joch8en 8M., Langenfeld / NRW | 536399 | |||
Datum | 17.01.2009 19:29 | 17689 x gelesen | |||
Liebe Kollegen, die Benutzung eines AED für Ersthelfer ist "frühest_mögliche_Defibrillation", nicht Frühdefibrillation. Der internationale Hilfswille hat die deutschen Bürokraten einfach auf der Standspur überholt. Natürlich ist in Deutschland alles geregelt, und oft überreguliert. Aber es bleibt der Sinn der AED-Schulung und Wiederholung: Nur wer in Wiederbelebung und AED-Gebrauch geschult wurde, wird im Ernstfall - bei heftiger Nervenbelastung - überhaupt den Gedanken an die sinnvollen Abläufe im Kopf haben. Weil der Durchschnittsverbraucher wohl im Durchschnitt nur alle 57 Jahre reanimieren muss, ist eine jährliche oder zweijährliche Auffrischung (anstelle von praktischer Erfahrung) wohl der beste mögliche Ersatz. Deshalb gibt es ja auch die Forderung, dass Führerscheinbesitzer verpflichtend alle zwei Jahre die lebensrettenden Sofortmaßnahmen auffrischen sollen. Die Bundesregierung lehnt das ab, mit der Begründung: Eine neue Behörde, die das überprüft, sei zu teuer. Komisch, in mehreren US-Bundesstaaten hat man einfach unter alle Führerscheine gedruckt "Gilt nur mit Erste-Hilfe-Schein, nicht älter als zwei Jahre". Geprüft wird bei der "allgemeinen Verkehrskontrolle" durch einen Sheriff. Fehlt der Schein, ist es "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Zum Glück gibt es eben StGB § 34 "Rechtfertigender Notstand", so kann ich privat in der U-Bahn oder Sparkasse sogar ein Gerät einsetzen, an dem ich gar nicht ausgebildet wurde. Bin ich im Dienst muss ich erst den RTW checken und prüfen, ob ich den Defi benutzen darf. Wenn nicht, müssen mein Auto und ich in der "6" bleiben. Beste Grüße vom 112-Magazin Jochen Maaß P.S.: Frühdefibrillation nennt sich das, was RettAss und RettSan mit ihren Geräten vor dem Eintreffen des NA machen. Da sind die Sitten deutlich strenger (Notkompetenzschulung). Es lebe der kleine Unterschied. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 536396 | |||
Datum | 17.01.2009 19:06 | 17626 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian EcksteinEs geht in meinen Augen bei diesem Theater mit Jährliche Wiederholung oder Empf. der BÄK nur um Geldmacherei der HiOrg und Besitzstandswahrung der Ärzte. Ich sehe in der forderung einer regelmäßigen Wiederholungsprüfung durchaus Sinn. Nämlich den der Qualitätssicherung. Man kann das für seine (San-)Einheit ja in der Form regeln, dass Personal nur dann Eingesetzt werden darf wenn es innerhalb der letzten 18 Kalendermonate an einem seiner Qualifikation entsprechendem Reanimationstraining teilgenommen hat. Ich fand die Lösung eines 3/4 Tages mit Allen Qualifikationsstufen (EH mit und ohne AED über Sanitäter bis zum RA) sehr gut. Teilweise haben wir eine Reanimation über alle drei Stufen (Ersthelfer, FR, RD) durchgeführt. wiederkehrende Rezertifizierungen sind ja nichts ungewöhnliches. Kennt ja schon jeder Atemschutzgeräterträger im Geltungsbereich der FwDV7 :-) Manuel | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 536392 | |||
Datum | 17.01.2009 18:53 | 17573 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rak, Berlin Es gibt eine Grundschulung, danach halbjährliche, mindestens jährliche Fortbildung/Überprüfung und dann bist du befugt im Rahmen einer dauerhaften ärztlichen Delegation frühzudefibrillieren. Okay, und in welchem Gesetz ist das allgemein verankert? Ich kann dir sagen, das ich in Ba-Wü nicht mal verpflichtet bin,irgendeine Fortbildung zu besuchen geschweige vor einem Herren im weißen Kittel mit Defi vorzuturnen. Wenn ich mir jetzt vorstelle, ich komm zu einem Notfall hab nen Defi Egal ob AED oder Manuell dabei (wer einmal den AED im Realfall mit RD-Personal nutzen musste wird Ihn verfluchen!) und nutz ihn net, nur weil ich nicht irgendeinen ein jahr gültigen Wisch von einen Arzt im Spint hab, ich glaub dann hab ich eher mal die Gefahr einer Anklage wegen unterlassen Hilfeleistung. Und solange ich grundsätzlich noch nach §34 STGB arbeite und meine Massnahme behersche, kann mir jeder Wisch egal von wem gestohlen bleiben. Es geht in meinen Augen bei diesem Theater mit Jährliche Wiederholung oder Empf. der BÄK nur um Geldmacherei der HiOrg und Besitzstandswahrung der Ärzte. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 536391 | |||
Datum | 17.01.2009 18:46 | 17600 x gelesen | |||
[HPG und Notkompetenz] Zum Sogenannten Arztvorbehalt gibt es ja verschiedene juristische Auslegungen. Stehen wir uns den "Arztvorbehalt" mal näher an: IM Heilpraktikergesetz steht in §1: (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wenn man es so liest ist erstmal alles klar. Keiner darf Heilkunde ausüben, außer er ist Arzt oder hat eine Erlaubnis nach dem HPG. Es gibt zwei andere juristische Meinungen dazu. Dass Akut-Maßnahmen durch Fachpersonal zur Abwendung von Tod oder schweren gesundheitlichen Schäden keine Heilkunde im Sinne §1(2) HPG sind. Darunter würden auch entsprechende Maßnahmen durch Pflegepersonal fallen, die plötzlich ohne Arzt an der Seite mit einem med. Notfall konfrontiert werden. Weiterhin seie dem Zweck des Gesetzes (die Intention war(und ist) der Schutz vor Scharlatanen und ähnlichem) dadurch genüge getan, dass der Patient durch den "Beruflich helfenden" einem Arzt vorgestellt würde. Sei es durch den Nachrückenden Not- oder Stationsarzt oder dadurch, dass der Patient dem Arzt im Krankenhaus zugeführt wird. Eine Abschliesende Heilkunde fände nicht statt. Lediglich überbrückende Maßnahmen würden durchgeführt. Einen Patienten mit Unterzuckerung mit G40 i.V. und später einem Marmeladenbrot behandeln und wieder fahren wäre demnach nicht ok. Eine andere, allerdings deutlich weniger vertrenene, juristische Auffassung ist, dass durch den §3 des RettAssG bereits indirekt eine Erlaubnis nach §1(1) HPG für einen bestimmten Personenkreis und einen bestimmten Tätigkeitsbereiches erteilt wäre. Wie immer bei sowas meine abschliesende Frage: Ist das HPG für das nicht-ärztliche RD-Personal eine Problem? Welche Verfahren gab es bislang gegen nicht-ärztliches med. Fachpersonal wegen Verstoß gegen das HPG und mit welchem Ausgang? Grüße Manuel | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 536389 | |||
Datum | 17.01.2009 18:33 | 17536 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningIch habe allerdings ein deutliches Problem mit der Aussage, dass die Defibrillation eine ärztliche Maßnahme ist. Denn dazu habe ich, außer dem hierbei fraglichen HPG bisher noch keine Quelle außer "isso" gefunden. Die Diskussion mit dem Arztvorbehalt wurde vor vielen Jahren bereits geführt. Auch bezüglich der Reanimation, damals jedoch ging es um die Herzdruckmassage. Ein wichtiger Punkt bezüglich "Notkompetenz" "invasive Maßnahmen" ist jedoch, querweg durch alle Qualifikationsstufen immer: "was man kann" (zusammen mit was nötig ist und womit der Patient (mutmaßlich) einverstanden ist) Von daher ist darüber die Ausbildung schon geregelt, wie ich finde :) Manuel | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 536384 | |||
Datum | 17.01.2009 18:26 | 17532 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Brüningist durchaus in Frage zu stellen, in wie fern ein Rettungsassistent Heilkunde ausübt. Denn mit dieser Begründung könnte man für so ziemlich jede Maßnahme, die über ein Händchenhalten hinaus geht einen Arztvorbehalt konstruieren. Ich bringe als Beispiel ja immer gern die Erzieherin in's Rennen. Die klebt auch berufsmäßig Pflaster, verteilt Kühlkompressen usw... Sorgt i.d.R. für eine angeregte Diskussion über den Arztvorbehalt des HPG. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 536378 | |||
Datum | 17.01.2009 17:47 | 17556 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherDie VDE ist auch nur eine Organisation. Aber nur weil es Verordnungen gibt die auf den Stand der Technik abziehlen. Und dieser ist im VDE Vorschriftenwerk beschrieben. Du kannst (relativ) problemlos eigene Verfahren mit gleicher Sicherheit definieren. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 536377 | |||
Datum | 17.01.2009 17:43 | 17535 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakJa, das ist doch aber bei allen "Notkompetenzmaßnahmen" abgesehen von der Medikamentengabe so, oder? Sei es der Venenzugang, die Intubation oder auch andere Maßnahme, die durch den RA durchgeführt Sinn ergeben, wie die Entlastungspunktion oder ähnliches. Eine Ärztliche Mßnahme setzt eindeutig die Kompetenz eines Arztes voraus um sie fachgerecht durchführen zu können. Das ist aber weder bei der (manuellen oder automatischen) Defibrillation der Intubation oder dem Venenzugang so. Was natürlich nicht heißt das die manuelle Defibrillation und die Intubation Meßnahmen für unausgebildete Laien sind. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 536376 | |||
Datum | 17.01.2009 17:38 | 17655 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDas ist umstritten. Eigentlich nicht. Außer in den Verlaubarungen der BÄK findet man den Hinweis bei einschlägigen Urteilen eben nicht. Geschrieben von Stefan Brüning Das Thema dauerhafte Delegation - welches z.B. insbesondere in Krankenhäusern interessant ist - ist ebenfalls eine sehr umstrittene Sache, weil streng genommen eine Delegation die Anwesenheit eines Arztes vorraussetzt, der Diagnose und Anordnung der Maßnahme durchführt. Eben. Maßnahmen des RD können eben nicht über Delegation gemacht werden. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536290 | |||
Datum | 17.01.2009 12:17 | 17611 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDie Aussage eines Arztes oder der ärztlichen Lobby-Organisation ist da nicht unbedingt der Maßstab. Die VDE ist auch nur eine Organisation. Wenn du dich an deren Regeln nicht hälst und es passiert was, hast du ein Problem vor Gericht. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 536284 | |||
Datum | 17.01.2009 11:58 | 17720 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningIch habe allerdings ein deutliches Problem mit der Aussage, dass die Defibrillation eine ärztliche Maßnahme ist. Denn dazu habe ich, außer dem hierbei fraglichen HPG bisher noch keine Quelle außer "isso" gefunden. Ja, das ist doch aber bei allen "Notkompetenzmaßnahmen" abgesehen von der Medikamentengabe so, oder? Sei es der Venenzugang, die Intubation oder auch andere Maßnahme, die durch den RA durchgeführt Sinn ergeben, wie die Entlastungspunktion oder ähnliches. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | ., Aachen / NRW | 536282 | |||
Datum | 17.01.2009 11:44 | 17609 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rak
Richtig. Es wird ja auch nicht in Frage gestellt, dass der RettAss in bestimmten Fällen den Notarzt dazu holt oder er direkt auf dem Weg ist. Das steht ja auch genau so im RettAss. Allerdings beißt sich genau das mit dem HPG (falls man es auf die Tätigkeit anwenden will). Geschrieben von Sebastian Rak
Das war eher allgemein gesprochen, wenn man Gesetze mit fraglichem, ungenauem oder überholtem Inhalt bewertet. | |||||
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Autor | ., Aachen / NRW | 536280 | |||
Datum | 17.01.2009 11:41 | 17698 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rak
Ja. Es wird aber immer wieder gerne vom Arztvorbehalt gesprochen und die BÄK als Quelle genannt. Das wäre eine rechtliche Begutachtung und die steht ihr nicht zu. Geschrieben von Sebastian Rak "" Ich habe grundsätzlich auch kein Problem damit, dass Ärzte Vorschläge machen, wie das ganze aus medizischer Sicht durchgeführt werden soll. Darüber hinaus halte ich eine gute aus und Fortbildung für sinnvoll. Ich habe allerdings ein deutliches Problem mit der Aussage, dass die Defibrillation eine ärztliche Maßnahme ist. Denn dazu habe ich, außer dem hierbei fraglichen HPG bisher noch keine Quelle außer "isso" gefunden. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 536273 | |||
Datum | 17.01.2009 11:16 | 17717 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningJa. Sicher. In wie fern es Einfluss auf unsere Arbeit hat, steht aber auf einem ganz anderen Blatt. Jein, da wir nun einmal das Problem haben, dass das Gesetz, was unsere Arbeit regelt, nämlich das Rettungsassistentengesetz, in dem Bereich keine Aussagen trifft. Leider Gottes steht da nichts von eigenständigem, eigenverantwortlichem Handeln, sondern, dass der Rettungsassistent "Helfer des Arztes" ist. Geschrieben von Stefan Brüning Im Zweifel muss halt eine höchst-richterliche Entscheidung her. Lieber nicht, wir brauchen endlich eine entsprechende Novellierung der betreffenden Gesetze. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 536270 | |||
Datum | 17.01.2009 11:09 | 17662 x gelesen | |||
Hallo Stefan, Geschrieben von Stefan Brüning
es geht bei einem Sachverständigen-Gutachten auch nicht um Rechtliches, sondern um die Bewertung des Sachverhalts. Geschrieben von Stefan Brüning Ein Arzt kann sicherlich die medizinische Notwendigkeit oder die Qualität der Durchführung bewerten. Richtig, darum und auch um die Anforderungen in medizinischer Hinsicht geht es doch in den Empfehlungen der BÄK. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | ., Aachen / NRW | 536268 | |||
Datum | 17.01.2009 11:05 | 17650 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rak
Ja. Sicher. In wie fern es Einfluss auf unsere Arbeit hat, steht aber auf einem ganz anderen Blatt. Im Zweifel muss halt eine höchst-richterliche Entscheidung her. Die Aussage eines Arztes oder der ärztlichen Lobby-Organisation ist da nicht unbedingt der Maßstab. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 536266 | |||
Datum | 17.01.2009 11:04 | 17683 x gelesen | |||
Guten Morge, Geschrieben von Stefan Brüning Auch wenn ein Gesetz in Kraft ist, darf man durchaus darüber diskutieren, in wie fern es der heutigen Realität gerecht wird. Und das kann dann auch zu einer Initiative führen, es zu reformieren und abzuschaffen. richtig, dennoch muss man aber anerkennen, dass es zur Zeit gültig ist. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | ., Aachen / NRW | 536262 | |||
Datum | 17.01.2009 10:48 | 17623 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Horcher
Ich finde das in dem Zusammenhang alles andere als egal. Geschrieben von Alexander Horcher Hier gings ja nur um die Zeit, wann das Gesetz in Kraft trat. Auch wenn ein Gesetz in Kraft ist, darf man durchaus darüber diskutieren, in wie fern es der heutigen Realität gerecht wird. Und das kann dann auch zu einer Initiative führen, es zu reformieren und abzuschaffen. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536261 | |||
Datum | 17.01.2009 10:40 | 17724 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Alexander Horcher"Ja und? Das ist ja egal ... Hier gings ja nur um die Zeit, wann das Gesetz in Kraft trat. | |||||
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Autor | ., Aachen / NRW | 536259 | |||
Datum | 17.01.2009 10:38 | 17685 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherJa und? Ob und In wie fern das Gesetz die tätigkeit von Rettungsassistenten überhaupt tangiert ist eben fraglich. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536254 | |||
Datum | 17.01.2009 10:25 | 17712 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDabei berufen sie sich übrigens i.d.R. auf ein Gesetz aus der Zeit des 3. Reichs... Ja und? Wenn das Gesetz noch Gültigkeit hat. Du zahlst ja heute auch noch Schaumweinsteuer weil du damit die kaiserliche Kriegsmarine finanzierst. | |||||
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Autor | Klau8s H8., Wächtersbach / Hessen | 536243 | |||
Datum | 17.01.2009 09:27 | 17714 x gelesen | |||
Meiner Meinung nach, soll eine Reihe von Veröffentlichungen und Stellungnahmen nicht unwesentlich dem Erhalt der eigenen Lobby dienen. Das ein oder andre Mal sehr Wirklichkeitsfern LG Klaus Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun ! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536222 | |||
Datum | 17.01.2009 00:04 | 17735 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherSo jetzt hab ich nochwas von der Bundesärztekammer gefunden. Auf gut Deutsch: Nagel es Dir von innen an die Klotür ;-) Die BÄK ist was die präklinische Notfallmedizin durch alles was keine Approbationsurkunde hat ein relativ großer Bremsklotz. Vgl. Veröffentlichungen ein den einschlägigen Fachzeitschriften. Nicht nur im Bereich AED. Dabei berufen sie sich übrigens i.d.R. auf ein Gesetz aus der Zeit des 3. Reichs... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | ., Aachen / NRW | 536212 | |||
Datum | 16.01.2009 23:11 | 17782 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rak
Das ist umstritten. Mal abgesehen davon, dass das HPG der heutigen medizinischen Realität kaum mehr gerecht wird (überleg mal, aus welchem Jahrhundert es stammt), ist durchaus in Frage zu stellen, in wie fern ein Rettungsassistent Heilkunde ausübt. Denn mit dieser Begründung könnte man für so ziemlich jede Maßnahme, die über ein Händchenhalten hinaus geht einen Arztvorbehalt konstruieren. Geschrieben von Sebastian Rak Es gibt eine Grundschulung, danach halbjährliche, mindestens jährliche Fortbildung/Überprüfung und dann bist du befugt im Rahmen einer dauerhaften ärztlichen Delegation frühzudefibrillieren. Das Thema dauerhafte Delegation - welches z.B. insbesondere in Krankenhäusern interessant ist - ist ebenfalls eine sehr umstrittene Sache, weil streng genommen eine Delegation die Anwesenheit eines Arztes vorraussetzt, der Diagnose und Anordnung der Maßnahme durchführt. Denn der RettAss kann nur die Durchführungsverantwortung übernehmen, wenn man das über die Delegationsschiene fahren läßt. | |||||
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Autor | ., Aachen / NRW | 536209 | |||
Datum | 16.01.2009 23:06 | 17784 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rak
Gerade, was die Bewertung von rechtlichen Dingen angeht, wird sie nicht unbedingt auf Ärzte hören. Warum auch. Es gibt durchaus Menschen, deren Bewertung ich hier für relevanter halte, die eine der BÄK-Konträre Meinung haben. z.B. Ralf Tries Ein Arzt kann sicherlich die medizinische Notwendigkeit oder die Qualität der Durchführung bewerten. Eine rechtliche Begutachtung steht ihm nicht zu. Darüber hinaus gibt es kein Gesetz*, wo tabellarisch ärztliche und nicht ärztliche Tätigkeiten definiert sind. Somit muss das für jede Maßnahme selbst geprüft werden. * Und nein, das HPG halte ich hierbei nicht unbedingt für einschlägig - und selbst dort ist das nicht exakt geregelt. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 536201 | |||
Datum | 16.01.2009 22:51 | 17717 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Das mag ja durchaus so sein, es deckt sich aber dennoch mit dem Arztvorbehalt nach §1 HeilPrG. Geschrieben von Marc Dickey D.h. alle Unternehmen, die diese Dinger in Berlin aufhängen halten sich dafür einen verantwortlichen Arzt? Halte ich persönlich für ein Gerücht.Hoffentlich ja. Meine Aussage bezog sich jetzt auf den RD. Es gibt eine Grundschulung, danach halbjährliche, mindestens jährliche Fortbildung/Überprüfung und dann bist du befugt im Rahmen einer dauerhaften ärztlichen Delegation frühzudefibrillieren. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536200 | |||
Datum | 16.01.2009 22:47 | 17716 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakGrundsätzlich hast du damit Recht, gehe aber einmal davon aus, dass ein Richter eine solche Stellungnahme der BÄK, also Sachverständiger, durchaus einem Gutachten ähnlich betrachten könne. 1. Ich würde mich nicht wundern wenn es eine Reihe von Gegengutachten gäbe. 2. Aus einer Uni-Vorlesung: "Bevor sie ein Gutachten verfassen, überlegen Sie immer wer dieses in Auftrag gegeben und bezahlt hat!" MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 536198 | |||
Datum | 16.01.2009 22:44 | 17816 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Henkerechtliche Relevanz der BÄK? Grundsätzlich hast du damit Recht, gehe aber einmal davon aus, dass ein Richter eine solche Stellungnahme der BÄK, also Sachverständiger, durchaus einem Gutachten ähnlich betrachten könne. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536197 | |||
Datum | 16.01.2009 22:40 | 17817 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakM.E. sagt allein dieser Satz recht klar, dass die Defibrillation eine grundsätzlich ärztliche Maßnahme ist. Dies ist auch hier durch die BÄK belegt, da die Früdefibrillation dort als Maßnahme der Notkompetenz genannt wird, die -Achtung, jetzt wird es eigentlich interessant- dem Rettungsassistenten zugebilligt wird. Ob das wohl daran liegt, daß die BÄK AEDs in den Händen von Nichtmedizinern schon seit Beginn deren Verbreitung als Teufelswerk betrachtet? Geschrieben von Sebastian Rak Das wird hier in B so gehandhabt und deckt sich durchaus mit der Meinung der BÄK. D.h. alle Unternehmen, die diese Dinger in Berlin aufhängen halten sich dafür einen verantwortlichen Arzt? Halte ich persönlich für ein Gerücht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 536196 | |||
Datum | 16.01.2009 22:34 | 17818 x gelesen | |||
Hallo Ingo, Geschrieben von Ingo zum Felde Geschrieben von Sebastian Rak"Eine grundsätzliche (rechtliche) Regelung zur erforderlichen Qualifikation für den AED-Einsatz gibt es nicht," die medizinische, und nur die meinte ich, Qualifikation ist eben nicht eindeutig geregelt. Die MPBetreibV sagt dazu in §5 Abs. 2: In der Anlage 1 aufgeführte Medizinprodukte dürfen nur von Personen angewendet werden, die die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 2 erfüllen und die durch den Hersteller oder durch eine nach Absatz 1 Nr. 2 vom Betreiber beauftragte Person unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisung in die sachgerechte Handhabung dieses Medizinproduktes eingewiesen worden sind. Hier erfolgt also ein Verweis auf §2 Abs. 2, welcher lautet: Medizinprodukte dürfen nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden, die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Dort ist eben nur von einer "erforderlichen Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung" die Rede, womit aber nicht nur die Einweisung in die Gerätebedienung gemeint ist. Geschrieben von Ingo zum Felde
Die Bundesärztekammer. Sind dir die folgenden Dokumente geläufig? Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation und Empfehlung der Bundesärztekammer zur Defibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durch Laien Ich zitiere mal aus dem ersten Dokument: Eine früh einsetzende Defibrillation im Rahmen medizinischer Nothilfe kann unter definierten Voraussetzungen auch durch Nichtärzte mit angemessenem Ausbildungsstand durchgeführt werden. M.E. sagt allein dieser Satz recht klar, dass die Defibrillation eine grundsätzlich ärztliche Maßnahme ist. Dies ist auch hier durch die BÄK belegt, da die Früdefibrillation dort als Maßnahme der Notkompetenz genannt wird, die -Achtung, jetzt wird es eigentlich interessant- dem Rettungsassistenten zugebilligt wird. An dieser Stelle sei natürlich angemerkt, dass die Notkompetenz keine rechtliche Regelung ist, sondern der Nicht-Arzt sich auf §34 StGB, rechtfertigender Notstand, berufen muss, um die Durchführung seiner grundsätzlich Ärzten vorbehaltenen Maßnahmen (vgl. §1 HeilPrG) zu rechtfertigen, egal ob er RA, RS, RH oder nur einer mit einem EH-Kurs ist. Geschrieben von Ingo zum Felde Geschrieben von Sebastian Rak"Im RD erfolgt die Defibrillation in der Regel unter dem Dach einer dauerhaften Delegation dieser ärztlichen Maßnahme seitens eines ärztlichen Leiters Rettungsdienst oder einem anderen verantwortlichen Arzt." Was stört dich daran? Das wird hier in B so gehandhabt und deckt sich durchaus mit der Meinung der BÄK. Für die Antwort bitte ich dich, das Geschriebene nicht nur in Frage zu stellen, sodern vielleicht auch gleich deine Meinung kundzutun. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Klau8s H8., Wächtersbach / Hessen | 536101 | |||
Datum | 16.01.2009 16:21 | 17930 x gelesen | |||
rechtliche Relevanz der BÄK? Richtig, sie spricht nur Empfehlungen aus Es gelten die Angaben des Herstellers bzw. die Vorgaben, Medizin Produkte Gesetz bzw. der Medizinprodukte Betreiber Verordnung. Meiner Meinung nach ist, das wurde ja auch schon mehrfach gesagt, die Fort- und Ausbildung einer guten Basis Reanimation, bestehend aus Thoraxkompression und Beatmung, viel wichtiger. Das dort dann ein vorhandener AED mit eingebunden wird sollte auch logisch sein. LG Klaus Der Beitrag spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder.... Diese hat somit nichts mit der Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers zu tun ! | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 536099 | |||
Datum | 16.01.2009 16:16 | 17847 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian RakEine grundsätzliche (rechtliche) Regelung zur erforderlichen Qualifikation für den AED-Einsatz gibt es nicht, Wiso ist im MPG und Betreiberverordnung abschließend geregelt Geschrieben von Sebastian Rak es ist jedoch zu sagen, dass die Defibrillation eine ärztliche Maßnahme darstellt. Sagt wer? Geschrieben von Sebastian Rak Im RD erfolgt die Defibrillation in der Regel unter dem Dach einer dauerhaften Delegation dieser ärztlichen Maßnahme seitens eines ärztlichen Leiters Rettungsdienst oder einem anderen verantwortlichen Arzt. Das hast du hoffentlich nicht im Rechtskundeunterricht deiner Feuerwehr gehört. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 536097 | |||
Datum | 16.01.2009 16:12 | 17792 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Held die von dir zitierte Regelung gilt nur für den Rettungsdienst in Bayern. richtig. Geschrieben von Markus Held Für alle anderen gibt es keine verbindlichen Regelungen Aber wer damit nicht einmal im Jahr üben will, soll das Geld lieber für was anderes ausgeben. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536094 | |||
Datum | 16.01.2009 16:08 | 17945 x gelesen | |||
So jetzt hab ich nochwas von der Bundesärztekammer gefunden. http://www.aed-bayern.de/pdf/allgemeines/empfehlungen/baek_publikation.pdf Zitat: Jede Institution, die die automatisierte externe Defibrillation durch Laien in ihrem Bereich einführt, hat die ärztliche Fachaufsicht sicherzustellen und ein Schulungsprogramm zu implementieren. Es gilt hierzu die „Stellungnahme der Bundesärztekammer zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation“. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536091 | |||
Datum | 16.01.2009 15:51 | 17980 x gelesen | |||
http://www.aed-bayern.de/pdf/wissen/anwenderstufen.pdf Jetzt muß ich nur noch finden was die unter spezieller AED Schulung verstehen. | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 536086 | |||
Datum | 16.01.2009 15:19 | 18000 x gelesen | |||
Hi Alexander, die von dir zitierte Regelung gilt nur für den Rettungsdienst in Bayern. Nur wer im Rettungsdienst tätig ist, muss einmal jährlich an einer AED-Abnahme (theoretische und praktische Prüfung) teilnehmen. Ebenso ist nur für betriebliche Ersthelfer und Sanitäter seitens der BG vorgeschrieben, dass sie alle 2 Jahre an einer Wiederholungsübung teilnehmen müssen. Für alle anderen gibt es keine verbindlichen Regelungen (außer eine interne Dienstanweisung bei euch schreibt irgendwas vor) und ihr könnt dies handhaben, wie ihr wollt. Ihr könnt einmal jährlich eine Wiederholungsübung durchführen, müsst dies aber nicht. schöne Grüße, Markus | |||||
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Autor | Hend8rik8 T.8, Südlohn / NRW | 536085 | |||
Datum | 16.01.2009 15:17 | 17875 x gelesen | |||
Hi, ja da hast Du wohl recht! Hat aber etwas gedauert bis es bei uns auf den Dienstplan kam. Jetzt werden Standardmäßig 1 bis 2 Übungsabend für die Erste Hilfe und HLW angesetzt! Kam bis jeztz bei den Jungs auch immer gut an! Gruß Hendrik | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536067 | |||
Datum | 16.01.2009 13:48 | 18032 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherWenn du dich jetzt nicht als Hilfsorganisation siehst .. ist das was anderes. Gemeindliche Einrichtung zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr... Fragt sich auch, auf welcher Grundlage man dies HiOrgs bzw. Teilen dieser HiOrgs vorschreiben will (sofern sie nicht Auftragsnehmer der Dienstleistungen RD oder KatS sind) Übrigens: Wo in dem Konzept ist denn für die Instruktoren vorgesehen, daß sie den Status einer befugten Person (i.S.v. §5 I Medizinproduktebereiberverordnung) für das zu beschulende Gerät haben sollten? Halte ich für unerläßlich... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 536066 | |||
Datum | 16.01.2009 13:46 | 18021 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Horcher Wenn du dich jetzt nicht als Hilfsorganisation siehst .. ist das was anderes. Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Kommune zur Gefahrenabwehr und keine Hilfsorganisation. HiOrgs sind DRK, MHD, JUH, ASB und co. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536065 | |||
Datum | 16.01.2009 13:45 | 18015 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherWenn du dich jetzt nicht als Hilfsorganisation siehst .. ist das was anderes. HiOrg = DRK, BRK, MHD, JUH, ... Feuerwehr = Feuerwehr Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536064 | |||
Datum | 16.01.2009 13:44 | 17943 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian EcksteinWie kann eine Schulung vorgeschrieben sein, wenn diese Geräte Frei zugänglich an Bahnhöfen hängen und in Supermärkten verkauft werden? MPG / MPBetrVO Kannst du aber mittels der Forensuche finden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536063 | |||
Datum | 16.01.2009 13:43 | 18117 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schorer
Dann lese dir das schreiben mal durch .. Zitat: Nachfolgend werden Mindestanforderungen festgelegt, die von den [U][B] Hilfsorganisationen[/B][/U]/ Rettungsdienstunternehmen zu beachten sind. Neben logistischen und technischen Aspekten enthalten sie insbesondere Festlegungen zur Ausbildung .... Wenn du dich jetzt nicht als Hilfsorganisation siehst .. ist das was anderes. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536062 | |||
Datum | 16.01.2009 13:43 | 18044 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerSchön, da wir nicht der Rettungsdienst sind interessiert das mich und meine Wehr zum Glück wenig. Eben. Geschrieben von Christian Schorer Was nicht heißt das er nicht in die EH-Ausbildung eingebunden wird. Von mir wird das sogar im Teil Rettung (= EH für Feuerwehrs) des TrM1 gleich mit geschult und nach MPBetrV eingewiesen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 536061 | |||
Datum | 16.01.2009 13:42 | 18134 x gelesen | |||
So, dann bitte gleich mal dazu: Wer schreibt das vor? Hast du da was schriftliches für uns? Wichtig für die Benutzung eines Medizinprodukts sind die Vorschriften des Medizinproduktegesetzes und der Medizinproduktebetreiberverordnung. Eine grundsätzliche (rechtliche) Regelung zur erforderlichen Qualifikation für den AED-Einsatz gibt es nicht, es ist jedoch zu sagen, dass die Defibrillation eine ärztliche Maßnahme darstellt. Im RD erfolgt die Defibrillation in der Regel unter dem Dach einer dauerhaften Delegation dieser ärztlichen Maßnahme seitens eines ärztlichen Leiters Rettungsdienst oder einem anderen verantwortlichen Arzt. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 536060 | |||
Datum | 16.01.2009 13:41 | 18011 x gelesen | |||
Wie kann eine Schulung vorgeschrieben sein, wenn diese Geräte Frei zugänglich an Bahnhöfen hängen und in Supermärkten verkauft werden? Meines Wissens nach sind diese jährlichen Wiederholungen organisationsinterne Vorgaben, die rechtlich uninterssant sind. Gegenfrage: Was ist, wenn du das Ding nicht einsetzt, obwohl du durch die Ersteinweisung weisst wie es geht und dich dann auf die interne nichtvorhandene Schulung berufst? Das möchte ich einem Polizist oder den Angehörigen nicht erklären müssen Nur zur Klarstellung: es geht nur um den AED, das dieses ohne HLW sinnlos ist steht ausser Frage! Gruß Florian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536059 | |||
Datum | 16.01.2009 13:41 | 18100 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherWo das meißte bei uns steht. Da lese ich jetzt für mich noch keine Pflicht raus. Nebenbei ist das wieder mal ein schönes Beispiel für die typisch deutsche Überregulierungswut... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 536058 | |||
Datum | 16.01.2009 13:40 | 18146 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherWo das meißte bei uns steht. Schön, da wir nicht der Rettungsdienst sind interessiert das mich und meine Wehr zum Glück wenig. Was nicht heißt das er nicht in die EH-Ausbildung eingebunden wird. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 536057 | |||
Datum | 16.01.2009 13:38 | 18018 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherWie gesagt für Bayern schon .. wie es in NRW ist kann ich dir leider nicht sagen. Was ist das für eine regelung? Wer hat die aufgestellt? Und wo finde ich sie? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536056 | |||
Datum | 16.01.2009 13:38 | 18190 x gelesen | |||
Wo das meißte bei uns steht. http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/rettungswesen/themen/detail/07343/ http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/rettungswesen2/automaisierteexternedefibrillation/konzept_defibrillaion_rettungsdienst.pdf | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536055 | |||
Datum | 16.01.2009 13:37 | 18147 x gelesen | |||
Geschrieben von Hendrik Tenkim Internet gibt es dazu auch unterschiedliche Meinungen! Der DRK Kreisverband hat gesagt das eine jährlicher Auffrischung erfolgen muss! Das hat die selbe Aussagekraft wie wenn der ADAC mit als seinem Mitglied vorschrieben würde, daß ich jährlich die Führerscheinprüfung wiederholen muß. Die HiOrgs machen das ganz gerne, weil das a) natürlich im Hinblick auf das Outcome Sinn amcht b) ggf. Kohle durch Schulungen (z.B. von Firmen die die Teile aufgehängt haben) bringt. Geschrieben von Hendrik Tenk HLW-Basics sind bei uns erstmal kein Problem da wir einen RA, mehrere San-C und auch Rettungs-Helfer haben. Wäre schön, wenn jeder FM die Basisc der HLW beherrscht. Von dem o.g. Personenkreis erwarte ich dann doch "etwas" mehr... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 536054 | |||
Datum | 16.01.2009 13:37 | 18264 x gelesen | |||
Hi, Christians Auskunft ist vollkommen korrekt. Du musst nur einmal unterwiesen werden und die Einweisung gilt ein Leben lang. Es ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert, regelmäßig den praktischen Umgang zu trainieren. Denn zum einen muss erstmal die Notwendigkeit des Defi-Einsatzes erkannt werden und zum zweiten hilft ohne Herz-Lungen-Wiederbelebung auch der beste Defi nicht viel. Die BG schreibt für betriebliche Ersthelfer alle 2 Jahre eine Wiederholungsübung vor. Ihr solltet also jährlich oder spätestens alle 2 Jahre eine Auffrischung durchführen. Was bisher noch nicht genannt wurde: Ihr braucht einen Gerätebeauftragten. Der Akku und die Defi-Elektroden sind Verfallsprodukte, die in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden müssen (i.d.R. Batterie alle 2 Jahre, Elektroden alle 4-5 Jahre). Darauf muss unbedingt jemand achten und bei Bedarf die Teile austauschen. Gruß, Markus, der seit 2005 AED-Ausbilder ist | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536052 | |||
Datum | 16.01.2009 13:35 | 18329 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherHmm, zu uns haben sie gesagt, die MUSS jährlich wiederholt werden. Steht wo? §5 der MPBetreibV spricht nur von einer Einweisung. Nicht von einer Wiederholung. Ach ja. Kleiner Tip. Prüft mal, was alles unter die Verordnung fällt (auch was die technische Dokumentation und die Wartung betrifft). Das fängt bei so einfachen Dingen wied der Krankentrage oder einem nichtinvasiven Blutdruckmeßgerät (technische Wiederholungsprüfung alle 2 Jahre) an ;-) Fragt doch mal Euren Kommandanten oder Gerätewart nach der Dokumentation für die Klapptrage auf dem LF ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536051 | |||
Datum | 16.01.2009 13:33 | 18140 x gelesen | |||
Wie gesagt für Bayern schon .. wie es in NRW ist kann ich dir leider nicht sagen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 536050 | |||
Datum | 16.01.2009 13:33 | 18172 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherAlso das mit regelmäßiger Nachschulung ist in Bayern so. Wo steht das bitte? Plumpe Frage, ich weiß, aber ich kenne das auch nicht. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Hend8rik8 T.8, Südlohn / NRW | 536048 | |||
Datum | 16.01.2009 13:31 | 18172 x gelesen | |||
Hallo, im Internet gibt es dazu auch unterschiedliche Meinungen! Der DRK Kreisverband hat gesagt das eine jährlicher Auffrischung erfolgen muss! HLW-Basics sind bei uns erstmal kein Problem da wir einen RA, mehrere San-C und auch Rettungs-Helfer haben. Gibt es denn keine Richtlinie oder sowas. Gruß Hendrik | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536047 | |||
Datum | 16.01.2009 13:30 | 18232 x gelesen | |||
Edit: Also das mit regelmäßiger Nachschulung ist in Bayern so. Ebenso wird (in Bayern) ein theoretischer und praktischer Test gefordert und wie schon geschrieben die jährliche Wiederholung. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536043 | |||
Datum | 16.01.2009 13:21 | 18403 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerGem. den geltenden Vorschriften für Medizinprodukte: Nein. Ein mal unterwiesen reicht fürs Leben. Sicher? Hmm, zu uns haben sie gesagt, die MUSS jährlich wiederholt werden. *grübel* | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 536040 | |||
Datum | 16.01.2009 13:20 | 18322 x gelesen | |||
Ja, ihr braucht ne Ausbildung für die AED Benutzung. Eine Einweisung auf das Gerät ala, hier einschalten und hier drücken zum schocken reicht nicht. Die Ausbildung muß auch jährlich wiederholt werden. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 536039 | |||
Datum | 16.01.2009 13:17 | 18666 x gelesen | |||
Geschrieben von Hendrik Tenkwir haben dieses Jahr ein AED bekommen! Glückwunsch. Geschrieben von Hendrik Tenk Hat jemand eine Zusammenfassung was dabei alles beachtet werden muß? Was gibt der Hersteller vor? Geschrieben von Hendrik Tenk Soweit ich weiß muß doch umbedingt eine Einweisung erfolgen. Dies wird bereits in die wege geleitet. Laßt durch den Hersteller Personal von Euch unterweisen, das dann wiederum selbst Unterweisungen vornehmen darf. Das darf nichts extra kosten. Entsprechende Nachweise dazu aushändigen lassen. Einweisung des restlichen Personals auch entsprechend dokumentieren. Die reine gesetzlich geforderte Einweisung ist eine Sache von 15-30 Minuten. Dann ist das Thema durch. Geschrieben von Hendrik Tenk Muss man auch jährlich eine Wiederholungübung machen? Gem. den geltenden Vorschriften für Medizinprodukte: Nein. Ein mal unterwiesen reicht fürs Leben. Sinnvoll ist eine jährliche Wiederholung aber allemal, da zu einem AED-Einsatz auch Basisdiagnostik und Basismaßnahmen HLW gehören. Die übt man dann gleich mit. Geschrieben von Hendrik Tenk Muss sonst noch was beachtet werden. Keine Angst machen lassen, durch irgend welche HiOrg-Internen-Regelungen die wasweißichwieviele Stunden Erst- und Wiederholungsausbildung fordern. Wie gesagt. Sinnvoll ist das, weil ein AED alleine rettet niemanden und je öfters man das übt, desto flüssiger sind die ABläufe der HLW incl. VErwendung des AED und desto wirkungsvoller sind die BAsismaßnahmen der HLW. Aber ein AED ist auch kein Teufelszeug vor dem man ANgst haben muß. Wenn man die grundlegenden Sicherheitsvorschriften (und die sind primitiv) beachtet passiert einem selbst nichts und den Patienten kann man mit dem Gerät nachhaltig vor allem dadurch schädigen, daß man ihm den AED mehrfach fest auf den Kopf haut... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hend8rik8 T.8, Südlohn / NRW | 536033 | |||
Datum | 16.01.2009 13:08 | 21383 x gelesen | |||
Hallo, wir haben dieses Jahr ein AED bekommen! Hat jemand eine Zusammenfassung was dabei alles beachtet werden muß? Soweit ich weiß muß doch umbedingt eine Einweisung erfolgen. Dies wird bereits in die wege geleitet. Muss man auch jährlich eine Wiederholungübung machen? Muss sonst noch was beachtet werden. kameradschafltichen Gruß aus dem Münsterland Hendrik | |||||
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