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Thema | Aufwandsentschädigung Jugendwart | 16 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 540674 | |||
Datum | 04.02.2009 09:19 | 5863 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Welchen Aufwand hast du denn als Jugendwart über das normale Maß hinaus? Wen das "normale Maß" die regulären Ausbildungsveranstaltungen, Einsätze und sonstige dienstliche Veranstaltungen sind, kommt "darüber hinaus" für den Jugendwart noch die Vorbereitung und Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen, Freizeitmaßnahmen und allerlei administrativer Kram für die Jugendgruppe dazu. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 540666 | |||
Datum | 04.02.2009 07:09 | 5824 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerÖhm sei mir net böse aber wem das nicht klar ist der sollte tunlichst in diesem Thread nicht mitdiskutieren, oder? Jein.. Ich weiß / kann mir schon vorstellen was ein JW für Aufwendungeh hat. Es geht nur in dem konkreten Fall darum ob es besser ist mit Pauschale abzurechnen oder "spitz" oder "Kostenvermeidung weil direkte Abwicklung über die Stadt" (z.B. Post).. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 540664 | |||
Datum | 04.02.2009 06:50 | 5865 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschWelchen Aufwand hast du denn als Jugendwart über das normale Maß hinaus? Öhm sei mir net böse aber wem das nicht klar ist der sollte tunlichst in diesem Thread nicht mitdiskutieren, oder? Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 540663 | |||
Datum | 04.02.2009 06:43 | 5985 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Josef Riesch
Welchen Aufwand hast du denn als Jugendwart über das normale Maß hinaus? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 540375 | |||
Datum | 02.02.2009 20:37 | 5918 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton Kastner das evtl. was für eine Empfehlung des LFV Bayern wäre bei einer Besprechung mit unserem BGM und dem KBR (ca. 2000) wurde damals das Problem Finanzierung der Führerscheine durch die Gemeinde angesprochen. Der Bgm wollte wissen, warum es da "von oben" keine Empfehlungen / Regelungen gibt, an denen sich die Gemeinden orientieren können. Der KBR meinte, so etwas ist beim LFV gerade in Arbeit;-) Geschrieben von Anton Kastner Für was haben wir den LFV denn? das frag ich mich auch manchmal. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 540373 | |||
Datum | 02.02.2009 20:23 | 5867 x gelesen | |||
Servus Anton, ob der LFV da drauf eingeht glaub ich eher nicht, da ist man wohl froh der "Basis" durch die Ergänzung des Gesetzestextes was an die Hand gegeben zu haben. Was die Ortsebene mit der Kommune daraus macht, tja das steht nun auf nem anderen Blatt Papier. Mein Kentnissstand ist der, dass sich die Landes-JF auch nicht detailierter dazu äußern möchte. Ich glaub auch, dass es nicht so einfach ist hier pauschal was zu machen. In meinem Landkreis gibt es z.B. sehr aktive Jugendgruppen mit über 20 Jugendlichen bei einem TSF-Standort - also Gruppe A Fahrzeug mit Kdt.-Entschädigung so um die 20 €/Monat. Und es gibt große Wehren mit mehreren Gruppe B Fahrzeugen und evtl. auch mal nur 8 Jugendlichen in der JF. Kann ich da pauschal auf eine 1/3 oder 1/4 Regelung gehen? Ich glaube nicht, eher denke ich, dass man das nur sehr individuell auf der Orts-/Kommunalebene regeln kann. Gruß Tom und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 540371 | |||
Datum | 02.02.2009 20:04 | 6075 x gelesen | |||
Hallo, ich hab´s mal auf einer Kommandantenversammlung anklingen lassen, dass das evtl. was für eine Empfehlung des LFV Bayern wäre. Wenn von dort eine Empfehlung irgendeiner Art käme, dann hätte man zumindest einen groben Anhaltspunkt. Für was haben wir den LFV denn? Ansonsten wäre ich für eine Entschädigung zwischen 1/3 oder 1/4 der Aufwandsentschädigung für den 1. Kommandanten. Aber das ist meine persönliche Meinung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles) | |||||
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Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 540361 | |||
Datum | 02.02.2009 19:38 | 6017 x gelesen | |||
Servus Tobias, wie bereits schon öfter erwähnt, gab es auch früher schon die Möglichkeit, dass Gemeinden ihre Jugendwarte entschädigen. Nur leider haben sie dies mit dem Hinweis, dass im Gesetz nur der Gerätewart steht bisher nicht gemacht. Daher kommt nun in der Aktualisierung vom März 2008 unter z.B. auch der Jugendwart zur Sprache. Soweit mir bekannt, will sich aber niemand zu ner Empfehlungen durchringen, um ja keinen Präzedenzfall zu schaffen. Im Prinzip kannst du nur zu Deiner Gemeinde/Stadt gehen und mittels eines formlosen Antrages auf diese "neue/alte" Möglichkeit hinweisen und um entsprechende Berücksichtigung/Entschädigung bitten. Ich hab mir schon mal Gedanken darüber gemacht, bin aber für meine Wehr auch noch zu keinem passablen Ergebnis gekommen. Ich denke auch, dass sich da nicht einfach problemlos, Sätze/Lösungen aus anderen Bundesländern übernehmen lassen, da ja jedes Land hier eigene Regelungen hat. Einzig fällt mir z.B. eine 1/4 Regelung zur Entschädigung des Kommandanten der jeweiligen Wehr (entspricht auch z.B. 1/2 der stv. Kdt-Entschädigung) je nach Fahrzeugeingruppierung in A und B-Fahrzeuge ein. Ich vermute mal stark, dass sich die meisten Gemeinden nach dem Motto "was, nocheiner der Geld will!" aus der Affäre ziehen und den Antrag ablehnen. Es ist ja kein muss nach dem Gesetz sondern ein können. Beste Grüße Tom und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 540279 | |||
Datum | 02.02.2009 12:20 | 6124 x gelesen | |||
Geschrieben von Tobias Merzschade geht nicht so recht: Klar geht das. ;-) klick MkG Sascha | |||||
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Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 540277 | |||
Datum | 02.02.2009 12:19 | 6179 x gelesen | |||
schade geht nicht so recht: 7/11 a - Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) Das Stichwort eingeben und man findet was..:-)) | |||||
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Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 540276 | |||
Datum | 02.02.2009 12:17 | 6217 x gelesen | |||
da es mir grad nicht mehr in Sinn kommt wie ich einen Eintrag editieren kann mach ichs so :-) http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/ns_top_11021.htmFeuerwehr Stuttgart Info | |||||
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Autor | Tobi8as 8M., Stuttgart / Ba-Wü | 540275 | |||
Datum | 02.02.2009 12:14 | 6281 x gelesen | |||
Ich bin mir grad nicht sicher ob das eine Stuttgarter Regelung ist, aber hier bekommt der 1. Jugendleiter 200€ pro Jahr, jeder der beiden Stellvertreter 100€ pauschal pro Jahr. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 540267 | |||
Datum | 02.02.2009 11:02 | 6521 x gelesen | |||
Hallo, hier 'Jugenwarte in Bayern: Aufwandsentschädigung seit Änderung des BayFwG?' gibts auch schon einige Beiträge zu diesem Thema Grüße Magnus | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 540266 | |||
Datum | 02.02.2009 11:00 | 6627 x gelesen | |||
Hallo, Rheinland-Pfalz schau mal hier unter § 11. Für den Jugendwart sind es 31 €/Monat. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 540264 | |||
Datum | 02.02.2009 10:42 | 7365 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Tobias Josef Riesch Hat sich da jemand in Bayern schon mal Gedanken hierzu gemacht? K. A., allerdings findest du mittels googlen unter dem Stichwort "Entschädigungssatzung Feuerwehr" unzählige Beispiele deutscher Feuerwehren. Gibts Empfehlungen oder gar feste Sätze in anderen Bundesländern? In Sachsen sind in der Feuerwehrverordnung Obergrenzen festgelegt: "§ 13 Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen (1) Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die Gemeindewehrleiter beträgt monatlich höchstens 100 EUR. In Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern soll für je angefangene 10 000 Einwohner ein Zuschlag von monatlich höchstens 20 EUR gewährt werden. (2) Ortswehrleiter erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich höchstens 60 EUR. (3) Stellvertreter der Gemeinde- und Ortswehrleiter erhalten eine Aufwandsentschädigung entsprechend dem Umfang ihrer Tätigkeit. Sie darf die an die Gemeinde- und Ortswehrleiter zu zahlenden Aufwandsentschädigung nicht übersteigen. Nimmt der Stellvertreter die Aufgaben im vollen Umfang wahr, erhält er ab dem dritten Tag der Vertretung für die Zeit der Vertretung eine Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe wie der Gemeinde- oder Ortswehrleiter. Dabei ist die Aufwandsentschädigung nach Satz 1 anzurechnen. (4) Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und andere Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus ehrenamtlich tätig werden, können eine Aufwandsentschädigung von monatlich höchstens 50 EUR erhalten. (5) Die Höhe der Aufwandsentschädigung für Ausbilder der Feuerwehren, die die Befähigung für diese Tätigkeit durch erfolgreiche Teilnahme an den entsprechenden Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Ausbildungsstätte der Feuerwehr erworben haben, beträgt höchstens 11 EUR je geleistete Ausbildungsstunde. Die Aufwandsentschädigung für Helfer der Ausbilder beträgt höchstens 5,50 EUR je geleistete Ausbildungsstunde, die sie gemeinsam mit den Ausbildern abhalten." Quelle: SächsFwVO MkG Sascha | |||||
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Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 540262 | |||
Datum | 02.02.2009 10:32 | 13103 x gelesen | |||
Servus Forum, das neue Bayerische Feuerwehrgesetz bietet den Gemeinden nun auch die Möglichkeit FA(SB) die über das normale Mass hinaus Dienst leisten (z. B. Jugendwarte) eine Entschädigung zu gewähren. Die Entschädigung der Kdt richtet sich nach den Fahrzeugen der Wehr, für die Gerätewarte gibt es Erfahrungswerte, da diese auch nach altem Gesetz bereits entschädigt werden konnten. Leider gibt es meines Wissens aber keine Empfehlung oder ähnliches, wie eben solche Jugendwarte, Beauftragte Atemschutz, ... angemessen zu entschädigen sind. Hat sich da jemand in Bayern schon mal Gedanken hierzu gemacht? Gibts Empfehlungen oder gar feste Sätze in anderen Bundesländern? Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß Tobias | |||||
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