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Thema | IHK-Zertifikate für ehrenamtliche THW-Ausbilder | 10 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 541588 | |||
Datum | 07.02.2009 20:57 | 3992 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Marc Dickey Wenn man einen guten Ausbilderlehrgang (allgemein) noch um die AEVO-Relevanten Themen ergänzt kann es nicht schaden im gleichen Durchgang die für die internen Zwecke notwendige Prüfung zusammen mit der IHK-Prüfung durchzuführen und beide Qualifikationen zugleich zu erhalten. nach diesem Prinzip hab ich meinen Ausbildereingnungslehrgang parallel zum Studium gemacht. Ich hatte als Wahlpflichtfach Arbeitsrecht belegt. Die bestandene Prüfung wurde dann von der IHK für den theoretischen Teil anerkannt. Ich musste dann zusätzlcih nur noch die praktische Prüfung bei der IHK ablegen. Jetzt müsste man nur noch passende Ausbilder-Lehrgänge bei den Landesfeuerwehrschulen finden die zu Teil "kompatibel" zu den Ausbildereignungslehrgängen der IHKs sind. Dann wäre eine Anerkennung zumindest von Teilen möglich. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 541582 | |||
Datum | 07.02.2009 20:27 | 4056 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Heckeinen regulären IHK-Ausbilderlehrgang So etwas wie einen "regulären IHK-Ausbilderlehrgang" gibt es eigentlich gar nicht. Gibt allenfalls eine reguläre IHK-Prüfung. Wenn man einen guten Ausbilderlehrgang (allgemein) noch um die AEVO-Relevanten Themen ergänzt kann es nicht schaden im gleichen Durchgang die für die internen Zwecke notwendige Prüfung zusammen mit der IHK-Prüfung durchzuführen und beide Qualifikationen zugleich zu erhalten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 541581 | |||
Datum | 07.02.2009 20:23 | 4017 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard Deimanngibt es dies auch schon wo im FF-Bereich ? Soweit ich das verstanden habe, geht es um einen regulären IHK-Ausbilderlehrgang und nicht um die Anerkennung einer EA-erworbenen (internen) Qualifikation. Letzteres wäre als Förderung des Ehrenamtes aber sinnvoller! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 541556 | |||
Datum | 07.02.2009 18:29 | 4336 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ingo zum Felde IMHO ist die Ausbildereignung in den Ausbildungsbetrieben immer noch ausgesetzt? zur Zeit Ja, demnächst Nein - Ab dem 1. August 2009 gilt allerdings eine neue AEVO: Neue AEVO:Quelle: Information zur Aussetzung der Anwendung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO); Bundesministerium für Bildung und Forschung Damit ist das in Zukunft tatsächlich eine Qualifikation wo der Ehrenamtler dann in seinem Beruf profitieren kann. Ich hab die Ausbildereignungsprüfung parallel zu meinem Ing.-Studium im letzten Semester bei der IHK durchgezogen. Bei der praktischen Prüfung konnte ich das Thema wählen. Da ich neben den letzten Semesterprüfungen auch noch meine Dipl-Arbeit am Hals hatte wählte ich ein Thema das ich locker ohne grosse Vorbereitung aus dem Ärmel schütteln konnte: Knoten & Stiche ;-) Ich bin dann mit einem C-Schlauch, Strahlrohr, Axt und Feuerwehrleine bei der IHK aufgekreuzt. Hatte auch den Vorteil das die Prüfer mal was anderes als Steckdosen anschliessen usw. zu sehen bekommen haben. Ein Prüfer frage mich nach der Prüfung daß ich das wohl nicht zum ersten Mal machen würde. Ich sagte da dann nur: 10 Jahre Ausbilder in der JF ... So habe zumindest ich persönlich schon vor knapp 20 Jahren im praktischen Teil die eine Zusammenarbeit Feuerwehr / IHK durchgeführt ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 541549 | |||
Datum | 07.02.2009 18:17 | 4053 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIch kann in Ba-Wü immerhin mit meinem ZFü-Lehrgang Brandschutzbeauftragter soielen ;-) Meint zumindest die BG... der Sachversicherer sieht das möglicherweise anders. *g* Geschrieben von Christian Fischer Ja, das wäre sicherlich sinnvoll, nur müßte dann die Qualität der Feuerwehrausbildung in einigen Bereichen wesentlich besser werden... Wäre ein sinnvoller Ansatz. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 541546 | |||
Datum | 07.02.2009 18:15 | 4124 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyWäre auch was für die Feuerwehren. Ich kann in Ba-Wü immerhin mit meinem ZFü-Lehrgang Brandschutzbeauftragter soielen ;-) Ja, das wäre sicherlich sinnvoll, nur müßte dann die Qualität der Feuerwehrausbildung in einigen Bereichen wesentlich besser werden... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 541543 | |||
Datum | 07.02.2009 18:09 | 4163 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus GroßHalte ich für überflüssig. Außer viel Ballast bringt ein IHK-Zertifikat auch nicht mehr als die Didaktik-Schulung in den Kreisausbilderlehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen. Wenn man mal überlegt was man dafür im normalerweise aufbringen muß (allein die Prüfungsgebühren) halte ich das für sinnvoll. Die FA bekommen so nämlich auch eine Urkunde die irgendwann vielleicht auch einmal im Berufsleben was taugt. Soweit ich weiß gibt es mehrere THW-Lehrgänge bei denen man außerhalb des THW verwertbare Bescheinigungen bekommt. Wäre auch was für die Feuerwehren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 541525 | |||
Datum | 07.02.2009 17:14 | 4212 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard Deimann-> " IHK-Zertifikate für ehrenamtliche THW-Ausbilder ". IMHO ist die Ausbildereignung in den Ausbildungsbetrieben immer noch ausgesetzt? Dann würde es nichts bringen. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 541523 | |||
Datum | 07.02.2009 17:12 | 4360 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard Deimann gibt es dies auch schon wo im FF-Bereich ? Halte ich für überflüssig. Außer viel Ballast bringt ein IHK-Zertifikat auch nicht mehr als die Didaktik-Schulung in den Kreisausbilderlehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen. Gruß Markus | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 541520 | |||
Datum | 07.02.2009 17:08 | 6220 x gelesen | |||
Guten Abend gibt es dies auch schon wo im FF-Bereich ? -> " IHK-Zertifikate für ehrenamtliche THW-Ausbilder ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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