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Thema | Zum Einsatz trotz gelben Scheins? | 74 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 550871 | |||
Datum | 29.03.2009 17:01 | 13838 x gelesen | |||
Nur mal zur Info, ich hatte NICHT das Noro Virus falls einige das denken, auch wenn das momentan im KH rumngeht und viele Bereiche in der ISO sind. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 550819 | |||
Datum | 29.03.2009 00:46 | 13953 x gelesen | |||
bleib locker. Ich habe bei Zivis schon ganz andere Dinge erlebt. Soll doch die PDL Dir ne Abmahnung schreiben, in meiner alten Zivildienststelle gab's dafür den Schredder - Zivis sind ja quasi unkündbar. Und die Drachen der PDL stehen eh mit keinem Bein mehr in der Realität des Lebens - Zivis sind eine gesuchte, aussterbende Art! Falls sie Dich dennoch nerven, frage sie einfach, was Du bei Virusgastroenteritis denn hättest machen sollen? Arbeiten und die Viren im ganzen Haus verteilen und damit dehydrierte Patienten töten? Dass Du im Iso Zustand das Haus im Alarmfall betreten hast, war in Ordnung, lass Dich nicht verunsichern. Wenn bei uns evakuiert werden muss, bin ich für jede helfende Hand froh - wer dann umher läuft und gelbe Scheine kontrolliert, dem muss anders geholfen werden. Dafür gibt es Nervenärzte. Und jemand mit Magen / Darm Erkrankung gehört krankgeschrieben zur Isolierung, wenn er Patientenkontakt hat. Das kann ein Schreibtischtäter nicht nachvollziehen, der alle drei Stunden auf die Toilette gehen kann. Aber es gibt noch andere Berufe, da muss man auch schon mal 10 Stunden zurückhalten. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 550818 | |||
Datum | 29.03.2009 00:33 | 13952 x gelesen | |||
ich dachte, dass das Kreiswehrersatzamt nicht mehr zuständig sei, wenn der Verweigerer anerkannt wurde und Zivildienst leistet. Eher vielleicht das Bundesamt f.d. Zivildienst bei Dienstproblemen? | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Schongau / Bayern | 550248 | |||
Datum | 26.03.2009 03:47 | 14358 x gelesen | |||
Aus meiner Sicht Der Arbeitgeber tolleriert die aktive Feuerwehrmitgliedschaft, und nimmt zeitliche Ausfälle in kauf, das ist erstmal lobenswert. Ich als AG wäre auch stinksauer, wenn ein Mitarbeiter krank ist, aber bei der Feuerwehr seinen Dienst verrichten kann. Der Arzt hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt,diese sagt aus das der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Du darfst im Krankenstand alles machen was deine Genesung nicht gewährdet z.b einkaufen ect. Ich glaube nicht das hier ein Einsatz dazugehört. Rechtlich kannst du dir hier sogar wenns dumm läuft eine Abmahnung einfangen. Egal was du hast, sollte jemand aufgrund deines Handels Schaden nehmen, wirds echt ungemütlich.Dem Staatsanwalt ist egal obs dir gesundheitlich besser ging, du bist kein Arzt der das beurteilen kann. Ausserdem sagt doch der GMV wer krank ist gehört ins Bett. Meine Meinung und gute Besserung Oliver Sieve | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 550247 | |||
Datum | 26.03.2009 02:41 | 14061 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDa fällt mir ein: Man sollte mal im Grundsatz klären lassen ob der Feuerwehrdienst eine genhmigungspflichtige Nebentätigkeit i.S.v. §33 ZDG ist. Ist er nicht, weiterhin befürwortet das Bundesamt die Tätigkeit seiner Zivis in FFen sehr - Aussage seitens der Behörde zu meiner Zeit. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Mori8tz 8A., Heidenheim / Ba-Wü | 550064 | |||
Datum | 25.03.2009 11:23 | 14194 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas Geldermannin dem Fall wo er für meine "Firma" in den Einsatz gegangen ist, würde ich Gnade vor Recht walten lassen Und der "kranke" Kollege, der im Metallbetrieb nebenan im Einsatz war, kriegt aber die volle Härte?? Is doch völlig egal wo du im Einsatz warst, und wenn du Angi persönlich gerettet hättest! Sorry, aber nimm bitte die rosa Brille ab. In der heutigen Arbeitswelt trifft man leider selten auf solche Gönner als Chefs.Wer krank ist hat sich schnellstmöglich wieder hinzubiegen, so ists nunmal, und du hast leider, auf gut deutsch, scheiße gebaut. Pech/Blöd das es an deine Arbeitstelle ging und du auch noch in forderster Front dabei warst. Also steh dazu, und sei froh wenn du mit nem blauen Auge davon kommst. Vertrauensbruch im Arbeitsverhältnis is ne böse Sache (remeber gefeuert für 1,30?) und wenn dein Chef dich verdächtigt, krank zu feiern, schau, das du die Sache bereinigst und dich in nächster Zeit von allen Fettnäpfchen fernhälst. Bezüglich möglicher Konsequenzen kannst du dich auch an deine Zivi-Schule wenden, solche Fragen wurden mir damals kompetent beantwortet ohne mir gleich den Strick umzulegen und die Dozenten kennen sich in Sachen Zivi-Gesetzen und deren Auslegung/konkrete Anwendung besser aus. Ich mein mich an was von Zurückstufung im Gehalt bis zur Strafversetzung (da solls irgendwo ne Zivi-Stelle zu geben, für hartnäckige Fälle). Aber ich denk die werden dir nicht den Kopf runterreißen, nur die Haare stutzen (bei Reue, Demut, Speichel etc.) da dieser Hinweis scheinbar sehr wichtig ist: alles meine private, eigene Meinung! | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 550050 | |||
Datum | 25.03.2009 10:40 | 14187 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sven Keller--- Da ich vor langer Zeit auch mal Zivi in einem Krankenhaus war, weiß ich in etwa wie der Hase da läuft und könnte mir zurückblickend in Deiner Situation - vorausgesetzt du hast Dir bisher nichts zu schulden kommen lassen und bist durch Leistung aufgefallen - vorstellen, dass in einem klärenden Gespräch mit der Pflegedienstleitung in dem du vollumfänglich alle Fehler einräumst die Sache noch geklärt werden kann, bevor man mit dem ZDG winkt. Nein, bisher habe ich mir nichts zu schulden kommen lassen und naja zum Thema Leistung, in den Augen von vielen Mitarbeitern ist "der Zivi" immer faul und macht zu wenig, egal ob das nun stimmt oder nicht. Die freiwillige Verlängerung käme für mich nicht in Frage, da ich direkt nach dem ZD eine Ausbildung beginnen werde. | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 550021 | |||
Datum | 25.03.2009 08:08 | 14283 x gelesen | |||
Lieber Klaus Ich möchte gern das Wort "sinnfrei" streichen und das ganze etwas anders ausdrücken. Man sollte es generell nicht tun, denn wenn krank dann krank! Die Frage ist vollkommen ok. Was mich etwas verwundert, welche Gesetzlichkeiten und angrenzenden Vorschriften hier in einer doch sehr zeitaufwendigen und eher sachlich ernüchternden Disskusion angeführt werden. Ich denke GMV + das Versetzen in die Person des AG könnten doch hilfreiche Entscheidungshilfen sein..... | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 550019 | |||
Datum | 25.03.2009 07:50 | 14282 x gelesen | |||
Hallo Claas, dumm gelaufen - auch wenn ich Deine Beweggründe soweit nachvollziehen kann. Da ich vor langer Zeit auch mal Zivi in einem Krankenhaus war, weiß ich in etwa wie der Hase da läuft und könnte mir zurückblickend in Deiner Situation - vorausgesetzt du hast Dir bisher nichts zu schulden kommen lassen und bist durch Leistung aufgefallen - vorstellen, dass in einem klärenden Gespräch mit der Pflegedienstleitung in dem du vollumfänglich alle Fehler einräumst die Sache noch geklärt werden kann, bevor man mit dem ZDG winkt. Auch ein "Entgegenkommen" Deinerseits (z.B. Extraschichten, gibts die freiwillige Verlängerung um einen Monat noch?) könnte dabei hilfreich sein. Viel Glück. In der Hoffnung, dass du aus der Geschichte etwas gelernt hast. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 550017 | |||
Datum | 25.03.2009 06:33 | 14307 x gelesen | |||
Nein Claas, du bist nicht der einzigste der das so oder so ähnlich sieht! Mein Arbeitgeber unterstützt mich bzw. meine Arbeitskollegen die bei der FW bzw. einer anderen HiOrg sind so gut es geht und das bei weiten über den Part was seine Pflicht ist hinaus! So bekam ein Arbeitskollege einen Tag frei, ohne das mein Arbeitgeber Verdienstausfall geltend gemacht hat, weil er das ganze WE bei einen Bahnunfall im Einsatz war. Verdienstausfall macht er auch nur bei mir geltend weil es die Unterlagen halt automatisch gibt! Aber selbst hier in diesem Fall wäre zu 99% Schluss mit seiner Gutmütigkeit und das ist imho auch verständlich für mich. Gruß Sven | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 550003 | |||
Datum | 24.03.2009 23:22 | 14346 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Stephan Etzel--- Hallo Claas, Da magst du wohl Recht haben. Wäre ich Arbeitgeber, würde ich mit dem Mitarbeiter über die Sache sprechen und in dem Fall wo er für meine "Firma" in den Einsatz gegangen ist, würde ich Gnade vor Recht walten lassen, vorausgesetzt er hat sich dadurch nicht noch mehr gesundheitlich geschädigt bzw. seine Krankschreibung wird verlängert. Als Arbeitgeber wäre ich sehr froh, dass Mitarbeiter auch in ihrer Freizeit in dem Sinne Dienst für das Wohl der Firma leisten, aber ich glaube ich bin einer der wenigen der das so sieht. | |||||
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Autor | Step8han8 E.8, Metzingen / BW | 550001 | |||
Datum | 24.03.2009 23:14 | 14366 x gelesen | |||
Hallo Claas, versetze dich doch mal in die Lage des Dienstherren. Was würdest du sagen, wenn dein Mitarbeiter /Zivi o.Ä. sich so verhalten würde. Meine persönliche Meinung ist: Abmahnung, im Wiederholungsfall einen Rausschmiss wegen Vertrauensbruch. Denn ich als Chef gehe davon aus, dass sich mein MA erholt und nicht woanders volle körperliche Leistung erbringt, die er mir zur Verfügung stellen soll, denn dafür bezahl ich ihn ja. Und so wichtig und unentbehrlich kann der einzelne bei einer Feuerwehr oder HiOrg sein!! Grüße aus dem wilden Süden Stephan | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 549999 | |||
Datum | 24.03.2009 22:55 | 14245 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeWer eine Diskussion für "sinnbefreit" betrachtet, der hat ein ganz einfaches Mittel: Hände weg von der Tastatur.. Oder die neue Ignorierfunktion nutzen;-)! Grüße, der Steffen! Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 549993 | |||
Datum | 24.03.2009 22:27 | 14355 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Claas Geldermann Wäre auch ziemlich frech mir eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil ich mithelfe den Brandschutz für das Krankenhaus zu gewährleisten, also da muss man menschlich schon ziemlich weit unten sein um sowas als "rechtens" zu sehen. Da du Zivildienst leistet scheinst du noch recht jung und unerfahren zu sein, zumindest was die Arbeitswelt angeht. Von daher folgender Hinweis: In der heutigen Arbeitswelt kannst du dir mit deinem Verhalten sehr schnell eine Abmahnung oder gleich die Kündigung einfangen, ganz gleich ob du persönlich das moralisch für verwerflich hälst. Und ja, ich kenne Leute, die fristlos entlassen wurden, weil sie trotz Krankenschein bei der Feuerwehr tätig waren und der Chef das dummerweise mitgekriegt hat (in einem Fall war das ein Mitarbeiter einer großen Firma, wo auch der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat). MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009) Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären... | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 549991 | |||
Datum | 24.03.2009 22:03 | 14224 x gelesen | |||
ups, das kam wohl zu hart.... So war es nicht gemeint, sorry | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 549990 | |||
Datum | 24.03.2009 21:57 | 14327 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannDa hast du irgendwie Recht, tut mir Leid das ich das hier losgetreten hab, kann von mir aus gelöscht werden, sind ja alle Fragen geklärt. Hallo Claas, warum entschuldigst Du Dich?? Sinnfrei: Nun, ich habe da auch meine feste Meinung zu, aber die Zahl der Antworten (ob immer glücklich, das lasse ich mal dahin gestellt sein) zeigt doch, dass das Thema die Leute beschäftigt. Wer eine Diskussion für "sinnbefreit" betrachtet, der hat ein ganz einfaches Mittel: Hände weg von der Tastatur.. Gruß Klaus (bewusst lasse ich hier meine Meinung außen vor) | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549988 | |||
Datum | 24.03.2009 21:38 | 14349 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Peter Amling--- Solche langwierigen sinnfreien Diskussionen sind eine Beleidigung für dieses sonst sehr gute und informative Forum. Da hast du irgendwie Recht, tut mir Leid das ich das hier losgetreten hab, kann von mir aus gelöscht werden, sind ja alle Fragen geklärt. | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 549986 | |||
Datum | 24.03.2009 21:34 | 14321 x gelesen | |||
Solche langwierigen sinnfreien Diskussionen sind eine Beleidigung für dieses sonst sehr gute und informative Forum. | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549984 | |||
Datum | 24.03.2009 21:16 | 14379 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Florian Besch--- Haben wir gemacht. §§ 40; 27 ZDG. Mit den möglichen Folgen. Dann hast du angefangen rumzuweinen das das ja nicht fair wäre und eine Frechheit wenn du da ein Bußgeld zahlen müsstest. Ich finde es nicht in Ordnung wenn es so wäre, hat mit rumweinen nichts zu tun, ist halt meine Meinung dazu. Geschrieben von ---Florian Besch--- Du hast geschrieben das man dich nicht ernstnehmen soll Das war nur auf die eine Aussage bezogen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549983 | |||
Datum | 24.03.2009 21:14 | 14349 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlGilt der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht immer oder nur bei konkurrierenden Regelungen zur gleichen Sache? Ich meine, Arbeitsrecht ist doch auch Bundesrecht und im Grunde sieht's da mit den mehr oder minder verbrieften Pflichten des AN auch nicht viel anders aus. - Ist damit die landesrechtliche Festlegung, dass aus dem Fw-Dienst kein Nachteil entstehen darf damit auch für gewöhnliche AN hinfällig? Der Bund darf nur Regelungen in den Bereichen erlassen welche in den Art. 73 & 74 des GG genannt sind. Darunter fällt auch das Arbeitsrecht. Dies jedoch im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung 8Art. 74 GG). Im Bezug auf die Pflichten des AN würde ich die Regelungen der Feuerwehrgesetze (ohne Jurist zu sein) als Lex specialis sehen. Aber vermutlich ist es da besser mal einen Juristen auszuquetschen. Grundproblem eines ZDL ist schon allein die Tatsache, daß er kein AN ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549982 | |||
Datum | 24.03.2009 21:13 | 14309 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannJetzt wirst du unsachlich, i Das ist mein absoluter Ernst. Geschrieben von Claas Geldermann ich wollte nur über die Rechtslage aufgeklärt werden mehr nicht. Haben wir gemacht. §§ 40; 27 ZDG. Mit den möglichen Folgen. Dann hast du angefangen rumzuweinen das das ja nicht fair wäre und eine Frechheit wenn du da ein Bußgeld zahlen müsstest. Geschrieben von Claas Geldermann Wenn du meinst, dass ich nicht ernst zu nehmen bin Du hast geschrieben das man dich nicht ernstnehmen soll Geschrieben von Claas Geldermann War auch nicht ernst gemeint, falls du das jetzt denkst ;) Geschrieben von Claas Geldermann wieso antwortest du dann hier überhaupt bzw. liest dir das alles hier durch? Ich leide so gerne.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549981 | |||
Datum | 24.03.2009 21:09 | 14379 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Florian Besch--- Ach.. du hast dich einfach so gegen die Knechtung und Kasteiung armer Feuerwehrangehöriger durch das Bundesamt für Zivildienst ausgesprochen und das nicht ernst gemeint.. Jetzt wirst du unsachlich, ich mach hier doch keinen Aufstand, ich wollte nur über die Rechtslage aufgeklärt werden mehr nicht. Wenn du meinst, dass ich nicht ernst zu nehmen bin, wieso antwortest du dann hier überhaupt bzw. liest dir das alles hier durch? | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549980 | |||
Datum | 24.03.2009 21:06 | 14332 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannMuss ich mich jetzt hier bald für alles rechtfertigen? Nicht für alle. Nur dafür das du während du nicht dienstfähig geschrieben warst und dich besser gefühlt hast den Feuerwehrdienst dem Zivildienst vorgezogen hast. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 549979 | |||
Datum | 24.03.2009 21:06 | 14407 x gelesen | |||
Um mich in diesem Trhead mal kurz einzumischen: Geschrieben von Marc Dickey Ich mach es einfach mal analog zur BW, da im Grundsatz die gleichen Gesunderhaltungspflichten gelten. Da hätte man so was leicht als Dienstvergehen ahnden können. Gibt's zu ähnlichem Urteile? Letztendlich dürfte das (unabhängig des Dienstherren/Arbeitgebers) eine klassiche "Pflichtenkollision" sein. Auf der einen Seite die Pflicht alles zu tun um schnell wieder seinem Dienstherren zur verfügung zu stehen auf der anderen Seite die Pflicht im FF-Alarmfall unverzüglich dort anzutreten. Falls diese Sache Eskaliert (Disziplinarechtliche Konsequenzen oder vergleichbares) wird da über den jeweiligen Einzelfall die zuständige Gerichtsbarkeit urteilen. Während die "Für den Arbeitgeber"-Seite recht eindeutig ist, ist die "für die Feuerwehr"-Seite IMO nicht so einfach zu beurteilen. Denn dort gilt es mindestens 2 Sachen im Einzelfall festzutellen und zu bewerten: - Das anzunehende SChadensszenario - Den grundsätzlichen Nutzen der Person für dieses Schadenszenario (nicht zuletzt abhängig von der Alarmzeit) - Den Nutzen der Person im konkreten Einsatzfall Meine persönliche Meinung: Fälle wo ich für mich die Sache "für den FF-Einsatz" entscheiden würde sind nicht einfach zu konstruieren. Allerdings wäre eine solche Situation prinzipiell durchaus denkbar. Manuel | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549978 | |||
Datum | 24.03.2009 21:03 | 14398 x gelesen | |||
Muss ich mich jetzt hier bald für alles rechtfertigen? Ich bin vielleicht sehr engagiert, aber das heißt noch lange nicht, dass ich Einsatzgeil oder ne Heißdüse bin. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 549977 | |||
Datum | 24.03.2009 21:02 | 14358 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Marc Dickey
Gilt der Grundsatz Bundesrecht bricht Landesrecht immer oder nur bei konkurrierenden Regelungen zur gleichen Sache? Ich meine, Arbeitsrecht ist doch auch Bundesrecht und im Grunde sieht's da mit den mehr oder minder verbrieften Pflichten des AN auch nicht viel anders aus. - Ist damit die landesrechtliche Festlegung, dass aus dem Fw-Dienst kein Nachteil entstehen darf damit auch für gewöhnliche AN hinfällig? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549975 | |||
Datum | 24.03.2009 21:00 | 14353 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannWar auch nicht ernst gemeint, falls du das jetzt denkst ;) Ach.. du hast dich einfach so gegen die Knechtung und Kasteiung armer Feuerwehrangehöriger durch das Bundesamt für Zivildienst ausgesprochen und das nicht ernst gemeint.. Klar.. hätte man auch gleich drauf kommen können, das du nicht ernst zu nehmen bist. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549974 | |||
Datum | 24.03.2009 20:59 | 14402 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannWar auch nicht ernst gemeint, falls du das jetzt denkst ;) Was ich denke ist ersteinmal irrelevant. Ich könnte mir aber vorstellen, daß es Leute gibt, die in diese sehr idealistische und gleichermaßen wirklichkeitsfremde Aussage reininterpretieren werden, daß du möglicherweise eine Heißdüse bist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549973 | |||
Datum | 24.03.2009 20:57 | 14485 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Diese Aussage ist so ziemlich das hirloseste was ich heute gelesen habe. War auch nicht ernst gemeint, falls du das jetzt denkst ;) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549971 | |||
Datum | 24.03.2009 20:53 | 14431 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas Geldermann
Moment.. du gehörst der Bundesrepublik Deutschland im Moment.. Und deine Pflicht als Zivildienstleistender ist? Richtig! Im Zivilen zu dienen und zu leisten! Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549969 | |||
Datum | 24.03.2009 20:51 | 14316 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Stell dir mal vor, dein Vorgesetzter sähe das so und es wäre zudem auch noch korrekt. Dann könnte man aus diesem Posting womöglich noch eine Beleidigung ableiten. Ich wär an deiner Stelle vorsichtig. Sollte keine Beleidigung sein, war vllt. etwas zu hart ausgedrückt, aber ich denke alle wissen wie es gemeint ist. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549968 | |||
Datum | 24.03.2009 20:51 | 14379 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannWäre auch ziemlich frech mir eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil ich mithelfe den Brandschutz für das Krankenhaus zu gewährleisten, also da muss man menschlich schon ziemlich weit unten sein um sowas als "rechtens" zu sehen. Ihr habt aber Internet in dem Krankenhaus? Stell dir mal vor morgen googelt dein Chef so vor sich hin und würde das hier lesen.. Wenn ich Chef wäre.. hättest du am 1.5. eine Zivildienststelle im Berchtesgardener Land. Übriges sehr schön dort um die Zeit. Und was du machst wenn du nicht deinen Pflichten nachgehst wäre mir auch scheißegal. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 549967 | |||
Datum | 24.03.2009 20:50 | 14366 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas Geldermannda muss man menschlich schon ziemlich weit unten sein um sowas als "rechtens" zu sehen. Ich bitte dich. Du hast gefragt was dir passieren könnte und ob es richtig oder falsch war. Darauf hast du sehr vernünftige Antworten bekommen. Geschrieben von Claas Geldermann Wäre auch ziemlich frech mir eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil ich mithelfe den Brandschutz für das Krankenhaus zu gewährleisten Hoffentlich sehen das alle so..... (Was ist wenn deine Zivi-Stelle das dem zuständigen staubtrockenen und feuerwehrhassenden Beamten meldet?) Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549966 | |||
Datum | 24.03.2009 20:48 | 14508 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Da fällt mir ein: Man sollte mal im Grundsatz klären lassen ob der Feuerwehrdienst eine genhmigungspflichtige Nebentätigkeit i.S.v. §33 ZDG ist. Also wenn das wirklich so sein sollte, dann fällt mir dazu wirklich nichts mehr ein....eine Genehmigung um freiwillig und selbstlos seine Freizeit, Gesundheit usw. zu opfern um Mitmenschen in der Not zu helfen?! Dann gute Nacht Ehrenamt in Deutschland, Brände lassen sich ja auch mit Geld und Bürokratie löschen, wer brauch schon die Feuerwehr... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549965 | |||
Datum | 24.03.2009 20:46 | 14357 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannWäre auch ziemlich frech mir eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil ich mithelfe den Brandschutz für das Krankenhaus zu gewährleisten, also da muss man menschlich schon ziemlich weit unten sein um sowas als "rechtens" zu sehen. Stell dir mal vor, dein Vorgesetzter sähe das so und es wäre zudem auch noch korrekt. Dann könnte man aus diesem Posting womöglich noch eine Beleidigung ableiten. Ich wär an deiner Stelle vorsichtig. Übrigens: Genau betrachtet hilfst du nicht dem Krankenhaus, sondern der Stadt/Gemeinde eine ihrer Verpflichtungen zu erfüllen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549964 | |||
Datum | 24.03.2009 20:43 | 14522 x gelesen | |||
Da fällt mir ein: Man sollte mal im Grundsatz klären lassen ob der Feuerwehrdienst eine genhmigungspflichtige Nebentätigkeit i.S.v. §33 ZDG ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549963 | |||
Datum | 24.03.2009 20:43 | 14385 x gelesen | |||
Wäre auch ziemlich frech mir eine Geldstrafe aufzuerlegen, weil ich mithelfe den Brandschutz für das Krankenhaus zu gewährleisten, also da muss man menschlich schon ziemlich weit unten sein um sowas als "rechtens" zu sehen. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 549962 | |||
Datum | 24.03.2009 20:41 | 14347 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Peter Lorenz
Als anerkannter KdV kann man dich nicht mehr zum Bund schicken. Das ist aber zunächst in den meisten Fällen eine Abwägung des kleineren Übels und sagt ferner noch nichts darüber aus, ob man seiner Einberufung zum ZD mehr oder minder freiwillig nachkommt oder im Extremfall mit Zwangsmittel dort oder alternativ im Bau landet. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 549961 | |||
Datum | 24.03.2009 20:38 | 14400 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannIch leiste den Zivildienst übrigens freiwillig bzw. bin anerkannter KdV also unfreiwillig ist mein Dienst dort nicht. Entschuldige aber jetzt wirst du albern. Nimm doch ansonsten einfach zur Kenntnis das es nicht "gut" war. Und lebe mit den Konsequenzen, die hoffe ich nicht ausfallen nach der Art"als der Zivi laufen lernte" oder mittels Geld. Manchmal soll auch dabei ein Gespräch helfen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549960 | |||
Datum | 24.03.2009 20:35 | 14417 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Peter Lorenz--- Wie? Gibts denn da noch ne andere Möglichkeit? Ich hab noch keinen "Zwangszivie" getroffen, die gezwungenen sind alle beim Bund... War auf die Aussage bezogen, dass ich unfreiwillig Dienst leiste.... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland | 549959 | |||
Datum | 24.03.2009 20:33 | 14391 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannIch leiste den Zivildienst übrigens freiwillig bzw. bin anerkannter KdV also unfreiwillig ist mein Dienst dort nicht. Wie? Gibts denn da noch ne andere Möglichkeit? Ich hab noch keinen "Zwangszivie" getroffen, die gezwungenen sind alle beim Bund... Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549958 | |||
Datum | 24.03.2009 20:30 | 14512 x gelesen | |||
Also einsatzgeil bin ich sicherlich nicht, wie gesagt, sonst bin ich auch immer Zuhause geblieben wenn ich krank war, aber da hatte ich auch wirklich starke Symptome. Ich leiste den Zivildienst übrigens freiwillig bzw. bin anerkannter KdV also unfreiwillig ist mein Dienst dort nicht. Wie ich schon sagte, ich bin ein Mensch der erst an andere denkt und dann an sich, hat viele Vorteile aber auch Nachteile wie ich grade sehe... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549956 | |||
Datum | 24.03.2009 20:25 | 14415 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlWas möchtest denn gerne aus §27 für einen haltbaren Vorwuf basteln? § 27 (1) Der Dienstleistende hat seinen Dienst gewissenhaft zu erfüllen In Verbindung mit §40 (1) Der Dienstleistende hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen. (wobei daran nicht gedacht habe) Geschrieben von Thorben Gruhl Interessante Kausalkette im zweiten Satz... Fällt ab montag im ungünstigsten Fall unter die Kategorie "als der Zivi laufen lernte" Geschrieben von Thorben Gruhl Nennt sich marktwirtschaftliches Denken, was doch immer gefordert wird. KzH gibt mehr Verpflegungsgeld. Das Verpflegungsgeld zahlt aber das Amt.. Geschrieben von Thorben Gruhl st nur etwas dumm, das jetzt hier so breitzutreten, dass man meinen könnte, ihm geht's schon wieder gut. Es geht ihm doch gut Geschrieben von Claas Geldermann nach 2 Tagen waren diese Symptome aber wieder verschwunden und mir ging es gesundheitlich wieder gut. q.e.d. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549955 | |||
Datum | 24.03.2009 20:19 | 14522 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannDas ist in meinen Augen so der letzte Schwachsinn. Ich mach es einfach mal analog zur BW, da im Grundsatz die gleichen Gesunderhaltungspflichten gelten. Da hätte man so was leicht als Dienstvergehen ahnden können. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 549951 | |||
Datum | 24.03.2009 20:16 | 14572 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Florian Besch
Belege (abseits vorsätzlicher Schädigung der Dienststelle)? Was möchtest denn gerne aus §27 für einen haltbaren Vorwuf basteln? Dass der Laden nicht davon begeistert sein wird, ist wohl absehbar. Nen Dienstzeugnis würd ich da eher nicht beantragen. Aber ernsthafte Konsequenzen? Geschrieben von Florian Besch
Interessante Kausalkette im zweiten Satz... Geschrieben von Florian Besch
Wären die besser, warum haben sie denn noch einen Zivi? Werden sie wohl irgendwelchen Nutzen draus ziehen... Geschrieben von Florian Besch
Weil? Geschrieben von Florian Besch
Nennt sich marktwirtschaftliches Denken, was doch immer gefordert wird. KzH gibt mehr Verpflegungsgeld. Ist nur etwas dumm, das jetzt hier so breitzutreten, dass man meinen könnte, ihm geht's schon wieder gut. Wobei... Wenn er selbst krank noch als unfreiwillig verpflichteter seinen Dienstherren zu retten versucht - das ist doch mal 'ne vorbildiche Motivation. Naja, bei manchen vielleicht auch nur einsatzgeil. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549949 | |||
Datum | 24.03.2009 20:15 | 14518 x gelesen | |||
Okay, das sieht doch schon anders aus. Geht man wirklich so bürokratisch vor dann würde es jedoch heißen "Es müsste bewiesen werden, das die ausgeführte Tätigkeit bei der Feuerwehr den Durchfall bzw. die Magenschmerzen gefördert hätte/oder verlängert hat" Das ist in meinen Augen so der letzte Schwachsinn. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549942 | |||
Datum | 24.03.2009 20:03 | 14516 x gelesen | |||
Versuch es einfach mit §40 I ZDG. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549928 | |||
Datum | 24.03.2009 19:46 | 14491 x gelesen | |||
Wüsste nicht, gegen was ich da verstoßen hätte. | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549926 | |||
Datum | 24.03.2009 19:44 | 14430 x gelesen | |||
Einen nächsten Zivi gibt es momentan nicht. Zum Thema Servicegesellschaft, das werden die kaum tun, weil sie extrem einsparen momentan. Du sagst "meine Arbeit", also Zivi darfst du kein Ersatz für eine Vollzeitkraft sein, sprich auch ohne Zivis muss der Laden laufen. Was meinst du mit Bärendienst? Naja wie ich mir das Leben vorstelle.....ich muss dazu sagen, dass ich ein Mensch bin der kaum auf seine eigenen Bedürfnisse achtet und extrem viel für andere macht und sich für vieles engagiert, wenn das in deinen Augen ne schlechte Lebenseinstellung ist, ist das deine Meinung. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549925 | |||
Datum | 24.03.2009 19:43 | 14559 x gelesen | |||
§27 (1) ZDG Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549923 | |||
Datum | 24.03.2009 19:38 | 14572 x gelesen | |||
Hab mal den kompletten Zivildienst Leitfaden durchkämmt und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich im Prinzip gegen kein Gesetz verstoßen habe. Ich bin weder eigenmächtig vom Dienst fern geblieben (Gelber Schein), noch hab ich Dienstflucht begangen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549922 | |||
Datum | 24.03.2009 19:36 | 14544 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannAlso, ich denke mal nicht, dass es darauf hinaus läuft. Denk mal nicht verkehrt.. ich kenne Fälle da wurde es fürs Zivis teuer. Geschrieben von Claas Geldermann ie sind froh das sie da einen Zivi haben, wäre der Zivi weg, wäre keiner mehr da, Doch.. der nächste Zivi. Oder ein Mitarbeiter einer Servicegesellschaft der immer kommt weil ihm was am Job liegt und er nicht nur seine Zeit dort absitzt. Geschrieben von Claas Geldermann Wenn man mal jetzt den ganzen bürokratischen Kram weglässt und das ganze von der menschlichen Seite sieht; Problem nur wenn es dein Chef nicht so sieht. Oder die Leute die die ganze Woche über deine Arbeit mitmachen mussten nur weil lieber bei Feuerwehrs warst.. Geschrieben von Claas Geldermann wir waren dieses Jahr schon etliche male dort im KH, das eine mal haben wir ne Frau nur noch tot bergen können (hatte gebrannt).... Du meinst das Krankenhaus? Da hast du denen mal einen Bärendienst erwiesen. Geschrieben von Claas Geldermann in dem Sinne hab ich ja was für das KH getan, in meiner Freizeit, ohne Vergütung und wohl auch uneigennützig, da ich ja trotz Krankschreibung zweimal dort war.... Noch mehr hätte es die Leute dort gefreut wenn du offensichtlich genesen deiner Arbeit nachgekommen wärst. Oder weiter dich auskuriert hättest.. *kopfschüttel* manch einer stellt sich das Leben vor . Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549920 | |||
Datum | 24.03.2009 19:31 | 14565 x gelesen | |||
Kommt drauf an.. Wenn du gesund warst, was sich bei deiner Autosie sicherlich rausstellt, nicht. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549919 | |||
Datum | 24.03.2009 19:26 | 14620 x gelesen | |||
Angenommen ich gehe zur Arbeit trotz Krankschreibung und verletze mich dort erheblich, dann sagt die Unfallkasse doch bestimmt "Moment mal, sie waren krankgeschrieben, was hatten sie auf der Arbeit zu suchen?!" | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549917 | |||
Datum | 24.03.2009 19:24 | 14609 x gelesen | |||
Also, ich denke mal nicht, dass es darauf hinaus läuft. Die sind froh das sie da einen Zivi haben, wäre der Zivi weg, wäre keiner mehr da, der den Müll entsorgt, die Essensreste entsorgt oder Patienten zum Arzt fährt bzw. das müssten dann Firmen machen die Geld kosten und der Zivi macht das ja praktisch "umsonst". Ich sehe schon wie viele Fehlinformationen hier im Internet stehen, bestes Beispiel "Trotz Krankheit ist man zu Teilnahme am Dienst verpflichtet". Wenn man mal jetzt den ganzen bürokratischen Kram weglässt und das ganze von der menschlichen Seite sieht; wir waren dieses Jahr schon etliche male dort im KH, das eine mal haben wir ne Frau nur noch tot bergen können (hatte gebrannt)....in dem Sinne hab ich ja was für das KH getan, in meiner Freizeit, ohne Vergütung und wohl auch uneigennützig, da ich ja trotz Krankschreibung zweimal dort war.... Ich hoffe es denkt jetzt keiner, dass ich egal was ich habe, zum Einsatz fahre, dass war das erste Mal....naja in Zukunft bleib ich einfach Zuhause. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 549915 | |||
Datum | 24.03.2009 19:13 | 14514 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Beschalles vor "..und bei der Feuerwehr schon" ist einfach nur absurd falsch! Sehen nur diverse chefs anders... | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 549914 | |||
Datum | 24.03.2009 19:12 | 14587 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Abmahnung, Kündigung der Zivildienststelle, der ganze Kram halt.. Es dürfte doch wohl eher auf Maßnahmen des ZDG hinauslaufen. Siehe hier Sechster Abschnitt Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549908 | |||
Datum | 24.03.2009 18:59 | 14917 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannZivi in einem Krankenhaus,Geschrieben von Claas Geldermann Letzte Woche Dienstag hat mein Arzt mich krank geschrieben wegen Magenschmerzen und Durchfall, Mh.. Durchfall im Krankenhaus.. Noro lässt grüßen. Wäre witzig wenn du jetzt deine ganze Feuerwehr angesteckt hast? Geschrieben von Claas Geldermann nach 2 Tagen waren diese Symptome aber wieder verschwunden und mir ging es gesundheitlich wieder gut. Nur weil es dir wieder gut geht und die Symptome weg sind heißt das nicht das du gesund bist.. vielleicht haben auch einfach nur die Medikamente gewirkt.. Und wieso bist du nicht deinen Pflichten als Zivildienstleistender nachgekommen. So mit dienen und leisten? Geschrieben von Claas Geldermann er Mist war nur, dass der Einsatz im KH war und mich da einige gesehen haben. Wie doof kann man sein ? Geschrieben von Claas Geldermann Leider ist es aber so, unter der Woche z.B. haben wir extremen Personalmangel, es ist schon ein Wunder wenn wir ein Fahrzeug voll bekommen Ist das dein Problem? Was wenn du im Krankenhaus arbeitest? Da kannst du auch nicht weg! Was ist wenn du dir zuhause auf dem Klo sehr unschöne Dinge von dir gibst? Geschrieben von Claas Geldermann Nun meine Frage, wie sieht die Rechtslage bei solchen Sachen aus, muss ich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen? Nicht zu vergessen ich bin Zivi und hab auch im Leitfaden, weder in Foren was dazu gefunden, hab also kene Ahnung wie das gehandhabt wird. Abmahnung, Kündigung der Zivildienststelle, der ganze Kram halt.. Geschrieben von Claas Geldermann Hab lediglich im Arbeitsrecht was gefunden und zwar, dass es in jedem seiner Eigenverantwortung liegt, was er macht wenn er krank geschrieben ist (sprich Sport, Kino etc.) und alles erlaubt ist, was die Genesung nicht beeinträchtigt. Richtig. Aber Feuerwehrdienst? Ich weiß nicht so recht. Geschrieben von Claas Geldermann ch hab irgendwo auch gelesen, dass man wenn man trotz gelben Scheins zum Einsatz fährt über die FUK bedingt versichert ist und Schwachsinn.. witzig ist es wenn du Folgeschäden davon trägst. Wenn zum Bespiel irgendwas angebrochen ist und dann richtig bricht weil du die Welt rettest.. Geschrieben von Claas Geldermann nd verpflichtet ist zum Einsatz zu fahren, wenn man sich körperlich und geistig dazu in der Lage sieht. Wenn man körperlich und geistig in der Lage ist einem Feuerwehreinsatz zu frönen kann man auch i.d.R. dem Broterwerb nachgehen.. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 549905 | |||
Datum | 24.03.2009 18:49 | 14647 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannJa natürlich geht man dann wieder zur Arbeit, aber die Krankschreibung ist ja noch diese Woche gültig und wenn ich trotzdem zur Arbeit gehen würde, wäre ich dort nich versichert, dass ist ja meine Frage, wieso bin ich dort nicht versichert und bei der Feuerwehr schon....? alles vor "..und bei der Feuerwehr schon" ist einfach nur absurd falsch! Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 549895 | |||
Datum | 24.03.2009 17:45 | 14984 x gelesen | |||
Hallo! Dazu gibt es keine 100% klaren gesetzlichen Vorgaben. Jedoch empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Rheinland Pfalz in seiner Muster-Feuerwehr-Dienstordnung unter Punkt 7, Satz 3: "Ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit bedeutet gleichzeitig Feuerwehrdienstunfähigkeit. Während dieser Zeit darf kein Dienst verrichtet werden." Damit sind wohl alle Spatzen gefangen. Wenn Du zum Beispiel aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig geschrieben worden bist, so musst Du alles erdenkliche tun um so schnell wie möglich wieder gesund zu werden. Bestimmte Freizeitaktivitäten sind zu unterlassen damit Sie die Heilung nicht verzögern ! Zum Beispiel: Du bist aufgrund einer starken Erkältung krank geschrieben. Während der Arbeitsunfähigkeit nimmst Du aber an Deinem wöchentlichen Schwimmkurs teil. In diesem Moment verletzt Du Deine Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit, da zum Beispiel in dem o.g. Beispiel diese Freizeitaktivität nur sehr schwer im Einklang mit Deiner Krankheit zu bringen ist. Auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt rechtfertigt diese Handlungen nicht!! Eine Pflichtverletzung bei Arbeitsunfähigkeit kann bis zur außerordentlichen Kündigung führen ! Auch würde es wirklich blöde aussehen, anderes Beispiel: Von Montag bis Freitag bist Du Arbeitsunfähig wegen Durchfall. Mittwochs ist es besser und Du nimmst an einem Feuerwehreinsatz Teil. Am Donnerstag stellst Du fest, Sch... der Durchfall ist zurück, ich kann nicht zur Arbeit. Was glaubst Du, was Dein Arbeitgeber nun von Dir denkt? Zu Krank zum arbeiten, aber für die Feuerwehr Gesund genug?? Sich einfach mal in die Rolle des Arbeitgebers versetzen und den GMV einschalten. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem! Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung! Sollte der Zeilenumbruch beim heimlichen Ausdrucken meiner Beiträge nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. Ich versende dann die entsprechenden Beiträge im passenden Format. Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18.Inf.-Reg Kaiserslautern. Angebote bitte mit realistischen Preisvorstellungen! Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohlorganisierten und schlagkräftigen Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind sei der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen. STGB §328 (2) 3: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht." | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 549888 | |||
Datum | 24.03.2009 16:56 | 15187 x gelesen | |||
Hallo Claas, was wird dein Arbeitgeber bzw. deine Dienststelle als Zivildienstleistender sagen wenn du mit diesem Argument kommst? Fakt ist, du warst krank geschrieben und das nicht ohne Grund. Jetzt stell dir mal vor der Verdacht hätte sich erhärtet und die hälfte deiner Kameraden läge nun auch flach weil du sie angesteckt hast. Prost Mahlzeit kann ich dann nur sagen! Nichts desto trotz, bist du krank geschrieben muss auch die Feuerwehr auf dich verzichten. Es besteht zwar, wie im Forum schon angesprochen, die Möglichkeit sich Gesund schreiben zu lassen, würde ich mir aber reiflich überlegen wie oft ich das mache. Sieht auch etwas komisch aus bei der Krankenkasse. Dein Arbeitgeber hat diesbezüglich natürlich die Möglichkeit rechtlich mit konsequentzen zu kommen, im schlimmsten Fall geht das ganze übers Kreiswehrersatzamt wegen Dienstpflichtsverletzung oder der gleichen... Zu dem Thema Eigenverantwortung und der gleichen brauchen wir hier ja nichts schreiben.... Gruß Sven | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 549886 | |||
Datum | 24.03.2009 16:52 | 14871 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas Geldermannwenn ich trotzdem zur Arbeit gehen würde, wäre ich dort nich versichert, dass ist ja meine Frage, wieso bin ich dort nicht versichert und bei der Feuerwehr schon....? Versichert bist du sowohl im Dienst als auch bei der FF! Grüße, der Steffen! Wer Visionen hat sollte zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt) | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 549885 | |||
Datum | 24.03.2009 16:49 | 14888 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas Geldermannund wenn ich trotzdem zur Arbeit gehen würde, wäre ich dort nich versichert Hä? Geschrieben von ---Claas Geldermann--- ....vor allem gelten für mich als Zivi ja andere Rechte als normaler Arbeitnehmer... Das wäre traurig, vielleicht gelten für dich andere Pflichten, das könnte ich mir schon vorstellen... "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549883 | |||
Datum | 24.03.2009 16:40 | 15121 x gelesen | |||
Ist natürlich auch immer die Frage wie man "krank" definiert, gibt ja Leute die lassen sich wegen nem Zwicken im Ohrläppchen krankschreiben. Ich wurde ja nur solange krank geschrieben, weil der Verdacht auf eine Virus Infektion bestand, war im Endeffekt aber anscheinend nicht so, da ich sonst ja viel schwerere Symptome gehabt hätte. | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549881 | |||
Datum | 24.03.2009 16:37 | 15403 x gelesen | |||
Ja natürlich geht man dann wieder zur Arbeit, aber die Krankschreibung ist ja noch diese Woche gültig und wenn ich trotzdem zur Arbeit gehen würde, wäre ich dort nich versichert, dass ist ja meine Frage, wieso bin ich dort nicht versichert und bei der Feuerwehr schon....? | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein | 549879 | |||
Datum | 24.03.2009 16:33 | 15358 x gelesen | |||
Wenn man krankgeschrieben ist, sich aber wieder gesund fühlt geht man wieder zur Arbeit. Ist man krankgeschrieben, kann man auch nicht zum Einsatz. Logisch. Links zu Gesetzen kann ich nicht liefern, mein gesunder Menschenverstand reicht. Alles meine Meinung! | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / S-H | 549878 | |||
Datum | 24.03.2009 16:31 | 15296 x gelesen | |||
Was soll ich überlegt haben? Normalerweise hinterlasse ich nirgendwo meinen vollen Namen und Wohnort, gibt genug Leute die damit Unsinn machen könnten... | |||||
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Autor | Mich8ael8 D.8, Marl / NRW | 549877 | |||
Datum | 24.03.2009 16:29 | 15339 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes KrauseAuf für dich gilt, dass man mit vollem Namen und Wohnort hier schreibt, zumal du im Startbeitrag dies getan hast. ich ergänze: und dann überlegt hast ;-) Grüße Michael www.hoehenretter-online.de | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 549876 | |||
Datum | 24.03.2009 16:28 | 15443 x gelesen | |||
Auf für dich gilt, dass man mit vollem Namen und Wohnort hier schreibt, zumal du im Startbeitrag dies getan hast. | |||||
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Autor | Claa8s G8., B-S / S-H | 549875 | |||
Datum | 24.03.2009 16:24 | 15571 x gelesen | |||
Hab im Forum schon gesucht, aber das klärt mich auch nicht irgendwie auf, der eine sagt "ja, ist ok" und der andere "nein, ist nicht ok"....vor allem gelten für mich als Zivi ja andere Rechte als normaler Arbeitnehmer... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 549874 | |||
Datum | 24.03.2009 16:22 | 15672 x gelesen | |||
Geschrieben von Claas GeldermannKönnt ihr mich mal bitte aufklären über die Sache. Schau mal hier. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 549873 | |||
Datum | 24.03.2009 16:21 | 15933 x gelesen | |||
Hallo, siehe z.B. auch hier: 'Krankgeschrieben im Einsatz' Grüße Magnus | |||||
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Autor | Claa8s G8., Bargfeld-Stegen / Schleswig-Holstein | 549871 | |||
Datum | 24.03.2009 16:18 | 19238 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, hab da mal ein paar Fragen zu folgender Geschichte, die mir selber passiert ist... Ich bin momentan Zivi in einem Krankenhaus, welches auch im Ausrückbereich der FF liegt, in welcher ich Mitglied bin. Letzte Woche Dienstag hat mein Arzt mich krank geschrieben wegen Magenschmerzen und Durchfall, nach 2 Tagen waren diese Symptome aber wieder verschwunden und mir ging es gesundheitlich wieder gut. Die Krankschreibung geht jedoch noch bis Ende dieser Woche. Es kam natürlich wie es kommen musste...am Donnerstag ging mein Melder, zwar nur Fehlalarm, aber ich war trotzdem mit, mir ging es ja gut und hätte ich noch irgendwelche Symptome gehabt, wäre ich nicht gefahren....der Mist war nur, dass der Einsatz im KH war und mich da einige gesehen haben. Samstag dann nochmal ein Einsatz im KH, Chlorgas war ausgetreten, wieder war ich mit, ging mir ja körperlich und geistig gut. Nun hab ich schon mitbekommen, dass die da im KH tierisch sauer auf mich sind und ich mich wohl auf ne gewaltige Standpauke gefasst machen kann. Leider ist es aber so, unter der Woche z.B. haben wir extremen Personalmangel, es ist schon ein Wunder wenn wir ein Fahrzeug voll bekommen und am Samstag der Einsatz war nur rumstehen, weil der LZ-G sich um das Gas gekümmert hat. Nun meine Frage, wie sieht die Rechtslage bei solchen Sachen aus, muss ich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen? Nicht zu vergessen ich bin Zivi und hab auch im Leitfaden, weder in Foren was dazu gefunden, hab also kene Ahnung wie das gehandhabt wird. Hab lediglich im Arbeitsrecht was gefunden und zwar, dass es in jedem seiner Eigenverantwortung liegt, was er macht wenn er krank geschrieben ist (sprich Sport, Kino etc.) und alles erlaubt ist, was die Genesung nicht beeinträchtigt. Nun ist es ja so, ich hatte zu dem Zeitpunkt keine Beschwerden mehr und die Tätigkeiten die ich bei den beiden Einsätzen gemacht habe, waren auch nicht schwer oder anstrengend und hätten Durchfall oder noch mehr Magenschmerzen zur Folge gehabt. Ich hab irgendwo auch gelesen, dass man wenn man trotz gelben Scheins zum Einsatz fährt über die FUK bedingt versichert ist und verpflichtet ist zum Einsatz zu fahren, wenn man sich körperlich und geistig dazu in der Lage sieht. Könnt ihr mich mal bitte aufklären über die Sache. Danke | |||||
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