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Thema | Verhaltenshinweise, war: Aktuelle Waldbrandstufe | 21 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 680488 | |||
Datum | 11.05.2011 18:39 | 6514 x gelesen | |||
Hallo, hier noch einmal die Infos zu den einzelnen WBS in Sachsen und zum System Firewatch ... MDR-Sachsenspiegel Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich och! "1 Mann in der ersten viertel Stunde ist mehr Wert, als 100 Mann nach einer Stunde!" Walter Seitz (1863 - 1945) >> Erfinder des Feuerwachturmes im Muskauer Forst bei Weißwasser << | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 680302 | |||
Datum | 09.05.2011 15:57 | 7029 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Hanl0 - keine Waldbrandgefahr Hallo Andreas, hier was vom DWD: Stufen der Waldbrandgefährdung international Gefährdungsstufe Original M-68 1 sehr geringe Gefahr 0 2 geringe Gefahr 1 3 mittlere Gefahr 2 4 hohe Gefahr 3 5 sehr hohe Gefahr 4 Tabelle einfügen geht wohl nicht :-( Egal, mein Anfrage ist mittlerweile 2 Jahre alt. Habe damals mit dem DWD telefoniert. Dort wurde mir gesagt, das man täglich zwischen 09:00 und 10:00 die aktuellen Werte ermittelt und dann veröffentlichst. Grund für die Zeit am Vormittag ist der, das man wartet bis die Feuchte vom Nachttau / Morgentau verschwunden ist um realistisch beurteilen zu können. Bei uns (Flugplatz) wird ab 4 jeglicher Grillbetrieb mit Holzkohle eingestellt; Gasgrill mit 100 Meter Abstand zum Wald auf festem Untergrund. Zelten am Waldrand ebenso nur mit Mindestabstand von 100 Metern. Dazu jeglicher Umgang mit Pyrotechnik verboten. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 680220 | |||
Datum | 07.05.2011 22:31 | 6979 x gelesen | |||
Hallo, Ja und ... die höchste Waldbrandgefahr ist doch hüben wie trüben gleich, bei dem einen ist es Lila, bei den anderen "nur" die 4. Beide Systeme haben insgesamt 5 Warnstufen ... von keine bis höchste .... für mich ist das M68 Original das bessere, weil .... ... da die dortigen Ziffern nicht irreführend sind ... denn da gibt es noch die Null, was für neutral bzw. keine Gefahr steht. Den Bezug zum DWD nahm ich nur, damit man einen Deutschlandweiten blick und somit einen Vergleich zu allen Bundesländern hat. Weil das mit der Farbe eindeutig gezeigt wird. Ansonsten schreibe ich immer das Original M68 System .... 0 - keine Waldbrandgefahr 1 - Waldbrandgefahr 2 - erhöhte Waldbrandgefahr 3 - hohe Waldbrandgefahr 4 - höchste Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufen Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich och! "1 Mann in der ersten viertel Stunde ist mehr Wert, als 100 Mann nach einer Stunde!" Walter Seitz (1863 - 1945) >> Erfinder des Feuerwachturmes im Muskauer Forst bei Weißwasser << | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 680219 | |||
Datum | 07.05.2011 22:14 | 6797 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Hanl So war bisher bei WBS 4 das Betreten der Wälder in Brandenburg strickt verboten. Du sprichst aber jetzt vom "M68 original", während der DWD "M68 international" verwendet? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 680217 | |||
Datum | 07.05.2011 21:55 | 6943 x gelesen | |||
Hallo Ralf, ja dann frag mal lieber nach, du ;-) ich tat hören, das seit diesem Jahr das auch im Süden so sein soll ... kein generelles Verbot, nur noch in Ausnahmefällen ... Wenn du näheres weißt, bitte Meldung an Mich, Danke ! Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich och! "1 Mann in der ersten viertel Stunde ist mehr Wert, als 100 Mann nach einer Stunde!" Walter Seitz (1863 - 1945) >> Erfinder des Feuerwachturmes im Muskauer Forst bei Weißwasser << | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 680216 | |||
Datum | 07.05.2011 21:41 | 6891 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas HanlSo war bisher bei WBS 4 das Betreten der Wälder in Brandenburg strickt verboten. So ist das in Brandenburg, nein nicht in ganz Brandenburg ein kleines unbeugbares Völkchen im Süden wehrt sich noch. Arbeitsgruppe Schutz der Wälder in SPN für Betretungsverbot Na so war es jedenfalls noch im vorigen Jahr, leider habe ich keinen aktuellen Stand müsste ich glatt mal nachfragen. Zumindest wird nicht propagiert das es anders sein soll als früher. Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 680213 | |||
Datum | 07.05.2011 20:53 | 6978 x gelesen | |||
Hallo, ich antworte mal jetzt so, wie ich es in meiner Region (Sachsen) erklären würde. Geschrieben von Hubert Kohnen "Okay, aber was bedeutet das für uns"? Der Aufenthalt im Wald hat sehr sorgsam zu sein, was das Thema "Feuer" anbelangt. Siehe Verhaltensregeln im Link etwas weiter unten. Geschrieben von Hubert Kohnen Darf ich noch grillen (Holzkohle oder nur Gas?) In einem Abstand von mind. 100 Meter vom Wald darf gegrillt werden, egal mit was. Bei Kohle sollte natürlich auf Funkenflug geachtet werden und auf den Untergrund. Bei Lagerfeuer Genehmigung einholen. Geschrieben von Hubert Kohnen Darf ich noch mit dem Auto über trockenes Gras oder Stoppelfelder fahren? Wenn es unbedingt sein muss ... aber auf besagten Flächen das Fahrzeug nicht abstellen. (parken) Geschrieben von Hubert Kohnen Darf ich noch eine kleines Feuerwerk machen? In einem Abstand von mind. 100 Meter vom Wald ja, aber Genehmigung einholen. Geschrieben von Hubert Kohnen Darf ich mit der Jugendgruppe eine Nachtwanderung mit Fackeln machen? Wenn der Fackelumzug durch den Wald bzw. in dessen unmittelbarer Nähe erfolgt, NEIN. Geschrieben von Hubert Kohnen Dürfen wir am Waldrand noch zelten? Ja, aber das zuständige Forstamt, Revierförster oder Waldbesitzer fragen. Geschrieben von Hubert Kohnen Dürfen wir beim Grillen auf der Terrasse noch die Gartenfackeln anzünden? Wenn die Terresse auf deinem Grundstück ist, muss ein Mindestabstand von 30 Metern zum Wald eingehalten werden. Bei Lagerfeuer Genehmigung einholen. Geschrieben von Hubert Kohnen Dürfen wir diese asiatischen "Wünsch Dir was " Ballons steigen lassen? Diese Fliegenden Feuerfluggeräte sind streng verboten. Das Rauchen im Wald ist ganzjährig Verboten. Für mich persönlich ist das Rauchen bei WBS 4 eigentlich "Vorsatz". SächsWaldG § 15 Waldgefährdung durch Feuer .............. Allgemeine Hinweise sind ... kein Feuer im Wald machen! Wenn das beachtet wird, dürfte einem Waldspaziergang, ner Radtour oder nem Trinkgelage nix im Wege stehen. Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich och! "1 Mann in der ersten viertel Stunde ist mehr Wert, als 100 Mann nach einer Stunde!" Walter Seitz (1863 - 1945) >> Erfinder des Feuerwachturmes im Muskauer Forst bei Weißwasser << | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 680212 | |||
Datum | 07.05.2011 20:36 | 7086 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hubert Kohnen Für die Bevölkerung gibt es scheinbar keine Maßnahmen / Einschränkungen, die von der Erhöhung der Waldbrandwarnstufe ausgehen. Das kann man so nicht einfach sagen, weil da Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. So war bisher bei WBS 4 das Betreten der Wälder in Brandenburg strickt verboten. Man hat sich aber nun bei der letzten Zusammenkunft der "AG Schutz der Wälder" verständigt, dieses generelle Verbot aufzuheben. Nur in Ausnahmefällen (hohe WBS im Zusammenhang mit großflächigen Kiefernjungbeständen, bereits verlaufender Großbrand, Entscheidung des Waldbesitzers/Revierleiter) können auch weiterhin Wälder gesperrt werden. In Sachsen gibt es kein generelles Verbot, die Wälder zu betreten, nur der Hinweis, die Hauptwege nicht zu verlassen. Aber auch hier können in Ausnahmefällen Waldgebiete gesperrt werden. Ein blick in die jeweiligen Forstgesetzte des Bundeslandes könnte hilfreich sein, ebenso die Anfrage an die Forst selber. Geschrieben von Hubert Kohnen Wie oft wird die Waldbrandwarnstufe aktualisiert? Also nach OBEN gesetzt. Kommt drauf an, in welchem WBGK-Gebiet man lebt. Die WBS steigt etwas schneller in den Gebieten mit A-Einstufung als in Wäldern der Klasee C. Derzeit kann man das gut erkennen beim DWD ... In Osten Sachsens/Brandenburgs hatte es vor kurzem noch geregnet, es war also "grün". nun stehen wir kurz vor "Orange, was mittlere Gefahr bedeutet. Ebenso gut zu erkennen, das Gebiet mit dr höchsten Gefahrenstufe "Lila". Mal aus meiner Region gesehen, ändert sich die WBS nach Regen ca. alle 2 Tage nach oben, bis die 4 erreicht ist. Quasi ne gute Woche nach dem Regen ist bei uns schon wieder höchste Waldbrandgefahr. Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich och! "1 Mann in der ersten viertel Stunde ist mehr Wert, als 100 Mann nach einer Stunde!" Walter Seitz (1863 - 1945) >> Erfinder des Feuerwachturmes im Muskauer Forst bei Weißwasser << | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hansestadt Lüneburg / Deutschland | 680161 | |||
Datum | 06.05.2011 23:10 | 7001 x gelesen | |||
Stimmt, ein sehr beeindruckendes Video. | |||||
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Autor | Geor8g H8., Klingenthal / Sachsen | 680158 | |||
Datum | 06.05.2011 22:38 | 7144 x gelesen | |||
Hallo,bin gerade über ein schönes Video aus Tschechien gestolpert: Dampflok entzündet Bahndamm Schön zu erkennen wie schnell Schuhgröße 48 nicht mehr ausreichend ist. ---Hier könnte dein Zitat stehen--- | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 555705 | |||
Datum | 25.04.2009 10:50 | 7595 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoInteressante Einfärbung übrigens...: Interessant v.a., weil die Karte beim DWD selbst ganz anders aussieht am heutigen Tage: http://www.wettergefahren.de/Waldbrand.htm | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 555704 | |||
Datum | 25.04.2009 10:44 | 7726 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenFür die Bevölkerung gibt es scheinbar keine Maßnahmen / Einschränkungen, die von der Erhöhung der Waldbrandwarnstufe ausgehen. wie schon gesagt, wollen wir dazu an Empfehlungen arbeiten... Geschrieben von Hubert Kohnen Wie oft wird die Waldbrandwarnstufe aktualisiert? Also nach OBEN gesetzt. das hängt von der Wetterlage ab - und geht auch nach unten. danach wirds täglich (24h-stündlich) aktualisiert. Hier finden sich auch Verhaltensregeln... Interessante Einfärbung übrigens...: http://www.wetter.com/wetter_aktuell/wetterwarnungen/waldbrandindex/ ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 555703 | |||
Datum | 25.04.2009 10:33 | 7741 x gelesen | |||
Mittlerweile gehe ich davon aus, das die Erhöhung der Stufen rein Feuerwehrtaktische und forsttaktische Gründen hat. Besetzen von Wachtürmen Kontrollfahrten Überwachungsflüge Erhöhe Bereitschaft der Brandschutzkräfte u.ä. Für die Bevölkerung gibt es scheinbar keine Maßnahmen / Einschränkungen, die von der Erhöhung der Waldbrandwarnstufe ausgehen. Frage am Rande. Wie oft wird die Waldbrandwarnstufe aktualisiert? Also nach OBEN gesetzt. Wenn es regnet, fällt die Stufe. Aber wie oft wird die Stufe bei Bedarf erhöht? Täglich? Stündlich? Alle 12 Stunden? Es geht sich darum wie oft der Zentralist / Leiststellendisponent nachschauen muß, um die aktuelle Stufe zu haben? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Detl8ef 8M., Braunschweig / | 555520 | |||
Datum | 24.04.2009 07:55 | 7729 x gelesen | |||
Hallo, ja steht auch im Waldgesetz ist nach m.W. aber kein Automatismus sondern wie beschrieben durch die entsprechende Waldbehörde anzuordnen. Kenne ich so jetzt aus der Erinnerung häufiger aus dem Bereich der neuen Bundesländer, bei uns bisher weniger, aber ich kann mich irren. Guckstu hier: (4) Die Waldbehörde kann in Zeiten besonderer Brandgefahr und in besonders brandgefährdeten Gebieten durch Verordnung den Zutritt zu Wald, Moor und Heide verbieten oder beschränken, Verbote nach Absatz 1 über den Zeitraum vom 1.März bis 31.Oktober hinaus ausdehnen oder andere oder weiter gehende Bestimmungen über den Umgang mit Feuer und feuergefährlichen Gegenständen in Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon treffen. (5) Sind Bestimmungen nach Absatz 4 über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus erforderlich, so erlässt die oberste Waldbehörde die Verordnung. Gruß Detlef | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 555443 | |||
Datum | 23.04.2009 19:27 | 7843 x gelesen | |||
Geschrieben von Detlef MaushakeVon den komischen Leuchtballondingern mit Feuer drin halte ich garnix (schon garnicht bei Waldbrandgefahr) und man müßte Leute die sowas steigen lassen persönlich belangen können wenn was passiert. Aber da sind die Gesetzgeber ja dran. Danke für die Hinweise - die komsichen Leuchtballons habe ich mal in Thailand am Meer steigen lassen, fand ich toll und einmalig. Mittlerweile gibt es die hier auch zu kaufen. Soweit ich weiß sind die in NRW generell verboten. Habe das im Zusammenhang mit einem dadurch verursachten Brand gelesen. Mir ging es beispielweise darum ob ab Stufe 4 zusätzliche Verbote / Ratschläge akut werden, die es bei Stufe 3 noch nicht gab. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Detl8ef 8M., Braunschweig / | 555429 | |||
Datum | 23.04.2009 18:21 | 7922 x gelesen | |||
Huhu, mal generell zum Rauchen und so im Wald (unabhängig von der Warnstufe nach der je nach Landesgesetz sogar ein Waldbetretungsverbot ausgesprochen werden kann!) Niedersächsisches Waldgesetz: § 35 Schutz vor Brandgefahren (1) In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon ist es verboten, in der Zeit vom 1.März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen(!!!!). Dies gilt nicht für Waldbesitzende, sonstige Grundbesitzende und Personen, die zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen und für diese auf den Grundstücken Dienste oder Arbeiten verrichten, sowie für die dort zur Jagd Befugten. (2) Das Grillen ist nur auf Grillplätzen gestattet, die die waldbesitzende oder sonstige grundbesitzende Person angelegt hat. (!!!) Erklär das obene stehende mal einem Raucher auf dem Feldweg oder im Wald! Von den komischen Leuchtballondingern mit Feuer drin halte ich garnix (schon garnicht bei Waldbrandgefahr) und man müßte Leute die sowas steigen lassen persönlich belangen können wenn was passiert. Aber da sind die Gesetzgeber ja dran. Gruß Detlef | |||||
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Autor | Rene8 S.8, Rosenheim / Bayern | 555373 | |||
Datum | 23.04.2009 14:09 | 8067 x gelesen | |||
*G* hier die Übersetzung - Gemeint ist das ist das Verbrennen von forstwirtschaftlichen Abfällen welches bei uns in der FEZ generell anzumelden ist. ... mit kameradschaftlichen Grüßen aus dem Süden. <<< Dies ist einzig meine persönliche private Meinung und spiegelt weder die Meinung der Feuerwehr Stadt Rosenheim noch Internas wieder! Fragen nehme werden gerne per PM beantwortet >>> | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein | 555368 | |||
Datum | 23.04.2009 13:58 | 8287 x gelesen | |||
Moin! Mal eine Frage als blöder Norddeutscher:-) Was darf ich unter Daxenverbrennen verstehen? Viele Grüße, Christian PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!" | |||||
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Autor | Rene8 S.8, Rosenheim / Bayern | 555367 | |||
Datum | 23.04.2009 13:54 | 8284 x gelesen | |||
Hallo, zum einem fällt mir hier gerade der Flyer vom BBK zum Thema Waldbrand ein: Flyer BBK Des weiteren wurde z.B. aktuell in der lokalen Presse zu diesem Thema berichtet: Bericht OVB Ferner wird in unserem Bereich z.B. ab einer bestimmten Gefährdungslage das sogenannte Daxenverbrennen etc. durch die Stadt- und Kreisverwaltungsbehörden untersagt. Als weiter Informationen könnte ich mir Vorstellen umfassende Informationen für die Bürger auch lokal auf den Seiten der Gemeinde-/Stadt-/Kreisverwaltungen als Art einer FAQ bereitzustellen. Anregungen gibt es auch ferner z.b. im Bereich Bürgerinfo auf den Seiten des Bezirksfeuerwehrverbandes Oberbayern. Wir sind ebenfalls aktuell dabei dies für unseren Bereich zu erstellen. Informationen folgen nach der Fertigstellung.... ... mit kameradschaftlichen Grüßen aus dem Süden. <<< Dies ist einzig meine persönliche private Meinung und spiegelt weder die Meinung der Feuerwehr Stadt Rosenheim noch Internas wieder! Fragen nehme werden gerne per PM beantwortet >>> | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 555356 | |||
Datum | 23.04.2009 13:34 | 8392 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenOkay, einige, dieser Fragen kann man pauschal mit NEIN beantworten. haben das im AK W diskutiert, wir werden mal gucken, ob man dazu was allgemeingültiges als Grundlage schreiben kann... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 555333 | |||
Datum | 23.04.2009 12:42 | 12448 x gelesen | |||
Die Wetterlage hier in NRW (ganz im Westen) hat sich zwar zwischenzeitlich bezügliche der Warnstufe 4 beruhigt, aber dennoch habe ich eine Frage. (Bitte nicht auf Details achten, sondern die Antwort auf meine Frage geben) Besorgter Bürger, Mitarbeiter, Kollege oder wer auch immer ruft an und fragt welche Waldbrandwarnstufe wir haben. Ich (oder ein Kollege erkläre Warnstufe 4, die höchste die es gibt). Jetzt kommt die Frage: "Okay, aber was bedeutet das für uns"? Darf ich noch grillen (Holzkohle oder nur Gas?) Darf ich noch mit dem Auto über trockenes Gras oder Stoppelfelder fahren? Darf ich noch eine kleines Feuerwerk machen? Darf ich mit der Jugendgruppe eine Nachtwanderung mit Fackeln machen? Dürfen wir am Waldrand noch zelten? Dürfen wir beim Grillen auf der Terrasse noch die Gartenfackeln anzünden? Dürfen wir diese asiatischen "Wünsch Dir was " Ballons steigen lassen? usw. - usw. - usw. Okay, einige, dieser Fragen kann man pauschal mit NEIN beantworten. Aber welche Tipps, Hinweise, Ratschläge, Verbote können wir unseren Mitbürgern, abhängig von einer aktuellen Waldbrandwarnstufe, geben? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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