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Thema | UVV Leitern und Tritte | 3 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 564269 | |||
Datum | 16.06.2009 13:34 | 2010 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian PieperLeitern die in Büros verwendet werden um z.B. Akten zugelegangen werden recht häufig von Frauen verwendet und diese tragen in der Regel anderes Schuhwerk wie Mitarbeiter in der Produktion, bzw. bei der Feuerwehr. Das ist sicherlich richtig, nur beschränkt sich der § ja nicht nur auf Bürotätigkeiten sondern allgemein auf Leitern, die von Frauen benutzt werden. Daher die Verwunderung. Aber immerhin eine Erklärung. Danke | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8P., Achern / Baden | 564268 | |||
Datum | 16.06.2009 13:31 | 2191 x gelesen | |||
Hallo Johannes, wenn ich mich noch richtig an meinen Sachkundelehrgang erinnere kommt das daher: Leitern die in Büros verwendet werden um z.B. Akten zugelegangen werden recht häufig von Frauen verwendet und diese tragen in der Regel anderes Schuhwerk wie Mitarbeiter in der Produktion, bzw. bei der Feuerwehr. Im Text heißt es auch weiter Hocker, Stühle, Kisten, Fässer und Regale sind ungeeignet. mfg | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 564262 | |||
Datum | 16.06.2009 12:53 | 4574 x gelesen | |||
Hallo allerseits, mal eine Frage an die Experten der Arbeitssicherheit. Womit begründer der GUV dieses Absatz? "§ 18. (1) Der Unternehmer hat Leitern und Tritte in der erforderlichen Art, Anzahl und Größe bereitzustellen. (2) Versicherte dürfen ungeeignete Aufstiege anstelle von Leitern und Tritten nicht benutzen. Zu § 18 Abs. 2: Werden Leitern vorwiegend von weiblichen Personen benutzt, sind Stufenleitern zu empfehlen." Verwirrte Grüße Johannes | |||||
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