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Thema | Petition, war: Neuer FF-Führerschein offentsichtlich durch... | 33 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 569002 | |||
Datum | 09.07.2009 11:01 | 9674 x gelesen | |||
Gerade im Lokalteil der Freien Presse von heute in einem Artikel zum Fw-Führerschein gefunden. ...Einen Vorteil sieht der Referatsleiter Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz jedoch in der neuen Regelung: "Für den Rettungsdienst wird es jetzt besser. Denn ein Fahrzeug mit einer modernen Ausrüstung wiegt mehr als 3,5 Tonnen.".... Auf die Idee sind wir hier ja noch gar nicht gekommen. So kann wenigstens noch jemand sparen :-(. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 568092 | |||
Datum | 04.07.2009 18:35 | 9997 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannDu würdest das dann auch entsprechend vor der Presse kommunizieren, wenn in Folge dessen jemand körperlichen Schaden nimmt oder gar verstirbt, weil der Erstangreifer stehen bleibt? Ich bezweifele stark, dass Du da die Chance hast, entsprechende Argumente darzulegen. Nein, so etwas muss man dann schon vorher an der entsprechenden Stelle kundtun. Denn ansonsten könnte ja tatsächlich jemand daher kommen und sagen: Ach Sie wußten Bescheid und haben nicht darauf hingeweiesen? Geschrieben von Christian Bergmann Yep, danke für die Aufstellung. Wird er sich freuen, dass ihm jemand doch noch Beachtung schenkt. ;-) Gerne doch.... Geschrieben von Christian Bergmann Die einzigen beiden mir bekannten Gründe für Auflösungen von Feuerwehren sind: Personalmangel oder Finanzknappheit der Kommune Oder eine nachvollziehbare und ehrliche Analyse wieviel Feuerwehr ich wirklich brauche. Und damit ist jetzt wirklich nur die reine Fachaufgabe von Feuerwehr gemeint. Nicht die kulturelle oder pseudosoziale Aufgabe mit der gern argumentiert wird. Geschrieben von Christian Bergmann Was ich genau damit sagen will ist folgendes: . Feuerwehr xy hat keine Überbekleidung, Feuerwehr yz braucht Maschinisten mit C, Feuerwehr xz hat ein marodes Feuerwehrhaus was die FUK schon anzählt, Feuerwehr zy benötigt einen Erstaz für ein Jahre altes Fahrzeug, ... usw. Und leider ist hier die Argumentation mittels Pflichtaufgabe leider auch sehr treffend. Denn meist ist das nicht Allen bekannt. Sicher ist auch ein Bad schön und bringt Wählerstimmen, mehr aber auch nicht. Geschrieben von Christian Bergmann Deswegen meine Bitte nach realistischen Forderungen die umsetzbar sind. Vielen Feuerwehren wird der Feuerwehrführerschein sicherlich helfen. Und anstatt das jetzt 4.000 EUR im Haushalt für zwei FSK C stehen, können jetzt zum Beispiel fünf Leute für 600,00 EUR auf C1 erweitern und ich habe noch ´nen Tausender für zum Beispiel Strahlrohrführerhandschuhe über. hierbei antworte ich jetzt mal bewußt zynisch. Wozu brauch ich denn noch Führerscheine wenn es an Handschuhen für die BBK fehlt? Bzw. an Geld für solche und andere PSA? Geschrieben von Christian Bergmann Das der Feuerwehrführerschein nicht die weltallerbeste Lösung ist, ist mir auch klar. Für jede Durchschnittsschwerpunktwehr mit mehreren TLF xx/xx, mehreren (H)LF xx/xx, Hubretter, ELW und vielleicht noch einem Gefahrgutzug ist das nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Da darf dann vielleicht der GW-Meß oder ELW zusätzlich gefahren werden. Nein, das ist ein Ergebnis der Inkonsequenz der Kommunen und auch Feuerwehren. Wenn nicht an jedem der berühmten Misthaufen eine Feuerwehr stehen würde, gäbe es solche Diskussionen gar nicht. Und dann müßten viele "Chefs" auch mal begreifen das auch Feuerwehr kein rechtsfreier Raum ist. Aber egal, das Ding ist rum und die-ich muss es leider so sagen- Verbandsvertreter können sich wieder feiern lassen welch hervorragendes Ergebnis Sie erzielt haben. Und um es mal abgewandelt aus Koll. Beschs Fundus zu sagen: Sie sind dabei nicht mal Ski gefahren :-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 568039 | |||
Datum | 04.07.2009 10:01 | 10355 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzDa war aber eine ganze Menge Zeit bis heute, oder? Naja, wenn man davon absieht dass es immer mal wieder Kommunalwahlen gibt, Ausschüsse neu besetzt werden und auch Funktionen innerhalb der Verwaltung wechseln und man dann fast bei Null wieder anfängt, dann ist es zugegeben ein langer Zeitraum. Und Führerschein ist ja auch nicht unbedingt das einzige Thema, welches man vorbringt. Geschrieben von Peter Lieffertz
Du würdest das dann auch entsprechend vor der Presse kommunizieren, wenn in Folge dessen jemand körperlichen Schaden nimmt oder gar verstirbt, weil der Erstangreifer stehen bleibt? Ich bezweifele stark, dass Du da die Chance hast, entsprechende Argumente darzulegen. Geschrieben von Peter Lieffertz
Yep, danke für die Aufstellung. Wird er sich freuen, dass ihm jemand doch noch Beachtung schenkt. ;-) Geschrieben von Peter Lieffertz "Superwahljahr" Hilft mir auf die Sprünge. Danke. Geschrieben von Peter Lieffertz a) hatte ich das nicht explizit auf dich bezogen Ich nehme es nicht persönlich. Am besten kann ich halt die eigenen Verhältnisse darstellen, da ich die kenne. Ich fühlte mich auch keineswegs angegriffen. Geschrieben von Peter Lieffertz Schön, also geht es nach dem Motto:"Weiter so". Das war auch nicht meine Absicht und habe ich auch so nicht gesagt. Entwicklungen gehen aber nicht so schnell oder beinhalten auch mal einen Kompromiss als Zwischenschritt. Geschrieben von Peter Lieffertz Hier hat bis jetzt fast niemand nach der Holzhammermethode gerufen. Aber eine sinnvolle und die Leute auch beteiligende Änderung ist möglich und vielerorts auch nötig. Die einzigen beiden mir bekannten Gründe für Auflösungen von Feuerwehren sind: Personalmangel oder Finanzknappheit der Kommune. Das sind Selbstläufer. Dann vielleicht noch mal vereinzelt hier und da ein Fusion, sei es zwangsweise oder weil die Wehrführung Rückgrat und die Zeichen der Zeit erkannt hat. Daneben gibt es aber sicherlich noch ein Menge Feuerwehren, wo ein Zusammenschluss sinnvoll wäre. Bloß wer gibt den Stein des Anstoßes? Ratsmitglieder, welche die eigene Dorffeuerwehr schliessen wollen? Führungskräfte der Feuerwehren? Geschrieben von Peter Lieffertz was möchtest du damit genau sagen? Was ich genau damit sagen will ist folgendes: . Feuerwehr xy hat keine Überbekleidung, Feuerwehr yz braucht Maschinisten mit C, Feuerwehr xz hat ein marodes Feuerwehrhaus was die FUK schon anzählt, Feuerwehr zy benötigt einen Erstaz für ein Jahre altes Fahrzeug, ... usw. Geradezu reflexartig kommen immer wieder die gleichen Phrasen hier in das Forum: Feuerwehr ist Pflichtaufgabe der Kommune - sagt denen das. Wenn ihr das damit nicht schafft, habt ihr wahrscheinlich vorher nur Mist beschafft und ihr lebt über eure Verhältnisse.(Bitte jetzt nicht explizit auf Dich beziehen, Peter) Mit dem Argument "Feuerwehr ist Pflichtaufgabe" beschaffe ich wahrscheinlich exakt einmal. Das ist sicherlich eine Sache die man beiläufig erwähnen kann, aber in erster Linie muss ich greifbare Argumente liefer. Und dann, wie oben schon beschrieben, nach Wahlen oder Wechseln auch mal wieder von vorne anfangen. Das dauert. Weil auf der anderen Seite ja auch die Führungskraft, zumindest bei uns, ehrenamtlich tätig ist. Mit reinlesen ins Thema und aufarbeiten geht da auch noch mal ein wenig Zeit ins Land. Neben den ganzen anderen Aufgaben, wie Familie, Job und der "normale" Feuerwehrdienst. Deswegen meine Bitte nach realistischen Forderungen die umsetzbar sind. Vielen Feuerwehren wird der Feuerwehrführerschein sicherlich helfen. Und anstatt das jetzt 4.000 EUR im Haushalt für zwei FSK C stehen, können jetzt zum Beispiel fünf Leute für 600,00 EUR auf C1 erweitern und ich habe noch ´nen Tausender für zum Beispiel Strahlrohrführerhandschuhe über. Das der Feuerwehrführerschein nicht die weltallerbeste Lösung ist, ist mir auch klar. Für jede Durchschnittsschwerpunktwehr mit mehreren TLF xx/xx, mehreren (H)LF xx/xx, Hubretter, ELW und vielleicht noch einem Gefahrgutzug ist das nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein. Da darf dann vielleicht der GW-Meß oder ELW zusätzlich gefahren werden. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 567983 | |||
Datum | 03.07.2009 16:31 | 9752 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhlwo steht denn die Unterscheidung 4,75t und 7,5t? -Hab ich da was überlesen oder ist das nur eine unverbindliche Absichtserklärung? So wie ich den Entwurf verstehe, gibt man doch die Entscheidungshoheit für Erweiterung im 3,5 bis 7,5t-Bereich an die Länder. Wer hindert sie, kurzerhand eine 08/15-Einweisung für die 7,5 als ausreichend festzulegen?! Die gesamte Regelung muss durch BL erfolgen. Der Bund schafft nur die Rahmenbedingung. Zumindest ist der Ball recht nett weitergespielt worden :-). Ansonsten kann ich mich hier nur auf das gesprochene Wort des zuständigen Ministers unter Zuhilfenahme seines Abtl-Leiters Dr. Meyer berufen. Und ich denke mal Beide wußten was Sie in den BT einbringen wollen/müssen. Geschrieben von Thorben Gruhl Zumal der DFV sich ja schon auf die Agenda geshrieben hat, da noch weiter aufweichen zu wollen :-/ Nachdem ich Herrn(Kamerad oder Kollege möchte ich in diesem Zusammenhang nicht mehr schreiben)Pawelke so wie geschildert schwadronieren gehört habe ist nur das Schlimmste zu befürchten. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 567958 | |||
Datum | 03.07.2009 15:34 | 9865 x gelesen | |||
Moin, wo steht denn die Unterscheidung 4,75t und 7,5t? -Hab ich da was überlesen oder ist das nur eine unverbindliche Absichtserklärung? So wie ich den Entwurf verstehe, gibt man doch die Entscheidungshoheit für Erweiterung im 3,5 bis 7,5t-Bereich an die Länder. Wer hindert sie, kurzerhand eine 08/15-Einweisung für die 7,5 als ausreichend festzulegen?! Zumal der DFV sich ja schon auf die Agenda geshrieben hat, da noch weiter aufweichen zu wollen :-/ Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 567947 | |||
Datum | 03.07.2009 15:23 | 10235 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannIch weiß auch nicht wie manchen sich das hier immer vorstellen? Finger schnippen, der Satz "Feuerwehr ist Pflichtaufgabe" und der Rubel rollt? War vielleciht mal früher so. Heute sind Bedarfsanforderungen Prozeße die über zwei Jahre und länger laufen. Je nach Größe. Da war aber eine ganze Menge Zeit bis heute, oder? Geschrieben von Christian Bergmann Die beste Lösung wäre eine Ausbildung der FSK C oder halt C1. Die will man oder kann man nicht anbieten. Sonstige Alternativen? Wenn man das von Seite der Kommune nicht will, bleiben die Fahrzeuge halt stehen. Oder bringen die MA dort ihre Computer etc. auch selbst mit? Geschrieben von Christian Bergmann Soweit ich es jetzt verstanden habe, sieht das Gesetz ja nicht einfach eine "Upgrade" des Führerscheins mal einfach so auf FSK C1 vor. Man muss eine weitere Schulung absolvieren. Die wie auch immer geartet ist. Keiner kann mit seiner FSK B auf einmal und ohne weiteres einen 7,5 Tonner fahren. Warte, ich habe bei Tiefensee mitgeschrieben: -Fahrberechtigung bis 7,5t -bis 4,5t Ausbildung innerhalb der Organisation und intere Prüfung -bis 7,5t Ausbildung durch Fahrschule und Prüfung durch prüforganisation -7,5t nach 2 Jahren umschreibbar bei andauernder und nachgewiesener Mitgliedschaft -Ausführungsbestimmungen müssen durch Länder geregelt werden. Geschrieben von Christian Bergmann Die andere Lösung ist, FSK C zu finanzieren. Aber der ist ab September auch nur und ausschliesslich für Feuerwehrs zu verwenden. Wenn man mal von einem privaten Umzug absieht. Dann ist dann exakt das gleiche Problem wie bei dem Feuerwehrführerschein. Leute die sonst nur PKW oder maximal Sprinter/T5/Iveco Daily fahren, sitzen hinterm LKW steuer. Aber während man bei Feuerwehrführerschein realtiv kompakte Fahrgestelle bis 7,5 t hat, sind es hier LF 20, DLK, TLF 20/40, also mal eben so 13 - 18 t. Fahrgestelle mit ganz anderen Maßen, Höhen und Fahverhalten. Dann gibt es ja erst recht endlich einen Grund warum die Kommunen die Scheine komplett bezahlen müssen :-). Ansonsten kann sich unser Interessenverband ja gern mal dafür einsetzen eine Pflicht zur Weiterbildung der Einsatzfahrer verbindlich regeln zu lassen! Geschrieben von Christian Bergmann Äh, da musst Du mir auf die Sprünge helfen. Weiß leider nicht was Du meinst? "Superwahljahr" Geschrieben von Christian Bergmann Wir kaufen nur Mist und schmeißen Geld aus dem Fenster ... Ruf mal jemand den Karl Heinz Däke. Wir kommen in das Schwarzbuch. a) hatte ich das nicht explizit auf dich bezogen b)sollte man nicht alles gleich persönlich nehmen Geschrieben von Christian Bergmann Schön, können wir gerne immer wieder fordern. Im Wahljahren hat ja so was super Aussichten. Und welche Führungskraft tut sich denn diesen Spießrutenlauf an? Gesetzt den Fall eine Führungskraft sagt nun wirklich "Hey, die Aufgaben die die Feuerwehr xy macht, können wir ja locker mitmachen." Erst mal der Aufschrei an sich dürfte nicht unerheblich sein. Viel Spaß auf den nächsten gemeinsamen Veranstaltungen mit dieser Wehr. Schön, also geht es nach dem Motto:"Weiter so". An dieser Einstellung ist schon der Staat aus dem ich komme zugrunde gegangen. Geschrieben von Christian Bergmann Dann kommt es eventuell zur Auflösung. Die verbliebenen Kameraden der aufgelösten Wehr, werden in die Nachbarwehr integriert. Herzliches Beileid der Führungskraft. Ich vermute mal, entweder hält er der enormen psychischen Belastung (die vielleicht sogar Angriffe in sein Privatleben beinhalten) stand, einhergehend mit der ungemein verbesserten Lebensqualität, oder er quittiert den Dienst. Hier hat bis jetzt fast niemand nach der Holzhammermethode gerufen. Aber eine sinnvolle und die Leute auch beteiligende Änderung ist möglich und vielerorts auch nötig. Geschrieben von Christian Bergmann Leute wacht doch einfach mal auf. Stellt realistische Forderungen, die auch in der Fläche und mit den Menschen umgesetzt werden können. was möchtest du damit genau sagen? Weiterhin solcher Unsinn wie Feuerwehrfahrberechtigung etc? Oder so eine Schönfärberei wie sie ein Vize des DFV live öffentlich äußert ala: In D sind jederzeit innerhalb von 5 Minuten 300000 FA unter Waffen? Und nach 1 Stunde zusätzlich nochmals 100000 FA. Glaub mir, bei so was vergeht mir jegliches Lachen sofort. Aber das ist das beste Zeichen des nicht ändern wollens. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 567856 | |||
Datum | 03.07.2009 09:59 | 9896 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ingo zum Felde
das betrifft dann aber den Dachdeckergesellen nicht. Der deckt ja Dächer und fährt den 14to nur "nebenher" um seine Dachplatten mitzubringen. In solchen Fällen ist der C der voll oder zum Teil von der Gemeinde für den Feuerwehrangehörigen finanziert wurde wieterhin "beruflich" nutzbar. Was damit nicht mehr geht ist der Ferienjob als Kraftfahrer um z.B. einen Absetzkipper zu Fahren. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 567855 | |||
Datum | 03.07.2009 09:55 | 9829 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas Rometsch "Nur" Fernverkehr" auf keinen Fall da vor kurzem ein Getränkeeinzelhändler im Fernsehen kam der etwas unentspannt darüber war wie er in Zukunft im Sommer Aushilfen zum Kisten ausfahren einsetzen soll. ich glaub da war das Problem der Radius um den Firmensitz. Der Aushilfsfahrer der den 14to-Getränkelastwagen zwischen der Brauerei und dem 10km entfernten Gasthof fahren kann das auch ohne die Zusatzausbildung. Wenn die Bayr. Brauerei Ihr Weizenbier nach Hamburg fahren will dann ja. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 567851 | |||
Datum | 03.07.2009 09:44 | 9852 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer Nicht ganz. Der Handwerksgeselle der über die Feuerwehr den C gemacht hat darf ihn auch sinnvoll in seinem Betrieb gewerblich einsetzen. Soweit ich informiert bin gilt die erweiterte Ausbildung nur im Fernverkehr Da bin ich mir nicht so ganz sicher... Der Gesetzestext ist der hier. Vielleicht kann den einer unserer Juristen mal aufdröseln. "Nur" Fernverkehr" auf keinen Fall da vor kurzem ein Getränkeeinzelhändler im Fernsehen kam der etwas unentspannt darüber war wie er in Zukunft im Sommer Aushilfen zum Kisten ausfahren einsetzen soll. Gruß Andi | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 567850 | |||
Datum | 03.07.2009 09:43 | 9669 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerSoweit ich informiert bin gilt die erweiterte Ausbildung nur im Fernverkehr? Stimmt. § 1 "Anwendungsbereich", Absatz 5. Mein Fehler. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 567849 | |||
Datum | 03.07.2009 09:43 | 9918 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerSoweit ich informiert bin gilt die erweiterte Ausbildung nur im Fernverkehr IMHO für alle Berufskraftfahrer, also dann wenn das Fahren der überwiegende Teil der Tätigkeit ist. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 567846 | |||
Datum | 03.07.2009 09:30 | 10035 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian Bergmann Aber der ist ab September auch nur und ausschliesslich für Feuerwehrs zu verwenden. Wenn man mal von einem privaten Umzug absieht Nicht ganz. Der Handwerksgeselle der über die Feuerwehr den C gemacht hat darf ihn auch sinnvoll in seinem Betrieb gewerblich einsetzen. Soweit ich informiert bin gilt die erweiterte Ausbildung nur im Fernverkehr? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 567844 | |||
Datum | 03.07.2009 09:24 | 10218 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzDer DFV hat sich auch dank eines seiner Vize um die Sache "verdient" gemacht, welcher den Schwachsinn auch so verbreitet und vergisst zu erzählen wie lange die betroffenen Fw. geschlafen haben. Haben denn alle Feuerwehren geschlafen? Oder waren vielleicht auch schon welche 1998/1999 vorstellig bei der Kommune? Und da kam dann das übliche "Ja, Ja, zur Kenntnis genommen." Und was "Ja,Ja," bedeutet, brauche ich ja nicht schreiben. Ich weiß auch nicht wie manchen sich das hier immer vorstellen? Finger schnippen, der Satz "Feuerwehr ist Pflichtaufgabe" und der Rubel rollt? War vielleciht mal früher so. Heute sind Bedarfsanforderungen Prozeße die über zwei Jahre und länger laufen. Je nach Größe. Geschrieben von Peter Lieffertz Wenn Das für dich eine Lösung ist..... Die beste Lösung wäre eine Ausbildung der FSK C oder halt C1. Die will man oder kann man nicht anbieten. Sonstige Alternativen? Soweit ich es jetzt verstanden habe, sieht das Gesetz ja nicht einfach eine "Upgrade" des Führerscheins mal einfach so auf FSK C1 vor. Man muss eine weitere Schulung absolvieren. Die wie auch immer geartet ist. Keiner kann mit seiner FSK B auf einmal und ohne weiteres einen 7,5 Tonner fahren. Die andere Lösung ist, FSK C zu finanzieren. Aber der ist ab September auch nur und ausschliesslich für Feuerwehrs zu verwenden. Wenn man mal von einem privaten Umzug absieht. Dann ist dann exakt das gleiche Problem wie bei dem Feuerwehrführerschein. Leute die sonst nur PKW oder maximal Sprinter/T5/Iveco Daily fahren, sitzen hinterm LKW steuer. Aber während man bei Feuerwehrführerschein realtiv kompakte Fahrgestelle bis 7,5 t hat, sind es hier LF 20, DLK, TLF 20/40, also mal eben so 13 - 18 t. Fahrgestelle mit ganz anderen Maßen, Höhen und Fahverhalten. Und das soll jetzt die Lösung sein??? Es bleibt im Grunde nicht anderes übrig, als intensiv zu schulen. Der Vorschlag war ja schon, zur Ausbildung eine Fahrsicherheitstraining obligatorisch zu machen. Das sollte dann vielleicht alle fünf Jahre wiederholt werden. Oder auf jedem Fahrzeugtyp den man im Einsatz bewegen möchte, sollten pro Jahr mindestens 50 Kilometer Fahrpraxis nachgewiesen werden. Und das nicht nur aus Landstrasse. Schnell vorwärts können alle. Mit ein paar Pylonen in einer Sackgasse eines Industriegebietes kann man auch dafür sorgen, dass der Maschinist Muskelkater im linken Bein bekommt. Und dann ist es egal, ob ich C, C1 oder ob ich den Feuerwehrführerschein habe. Wenn ich die ahl hätte zwischen jemanden der vor 25 Jahren beim Bund die FSK 2 gemacht hat und sporadisch fährt oder jemanden der dann vielleicht vor sechs Monaten auf den Feuerwehrführerschein erweitert hat, wen wähle ich da? Ein MB 1017er (auf dem ich auch gelernt habe) ist nicht mehr vergleichbar mit einem Atego, TGA oder EuroFire aus dem Jahre 2000. Geschrieben von Peter Lieffertz Der wurde meiner Meinung nach mit Kalkül in die Ecke gestellt und man macht sowas ja nicht umsonst in der Zeit ;-). Äh, da musst Du mir auf die Sprünge helfen. Weiß leider nicht was Du meinst? Geschrieben von Peter Lieffertz Sei mir nicht bös aber wenn ich so sehe welchen Mist Feuerwehrs so kauft und für was so alles Geld ausgegeben wird sollte das mit rausspringen. Ortsfeuerwehr Neuenhaus: Jahresbudget von knapp 7.500 EUR. Davon gehen alle Reparaturen, Instandhaltungen, Pflege und Betriebsstoffe für fünf Fahrzeuge und Geräte (u.a. drei NSA, 10 PA) runter. Läuft gerade drum, dass es für dieses Jahr schon durch ist. Grössere Reparatur an einem Fahrzeug Anfang des Jahres. Dazu kommt dann noch Vermögenshaushalt. Letztes Jahr neuer Rettungssatz (der Alte war 20 Jahre alt. 2007 eine neue PFPN. Vorher hatenn wir das Modell aus drei mach eins mit knapp 35 Jahre alten Komponenten), ansonsten Überhosen. Und auch in den nächsten Jahren sieht es nicht anders aus. Die ersten Überjacken sind demnächst fällig. Ebenso müssen noch Handschuhe für den IA beschafft werden. Dann natürlich das große "Gespenst" Digitalfunk oder hier neue Melder. Achja und so ab 2011/2013 gehen zwei 25 Jahre alte Fahrzeug in die Planung für die Ersatzbeschaffung. Wir kaufen nur Mist und schmeißen Geld aus dem Fenster ... Ruf mal jemand den Karl Heinz Däke. Wir kommen in das Schwarzbuch. Geschrieben von Peter Lieffertz Ansonsten sind wir auch hier wieder bei der Frage:Wieviel Feuerwehr ist notwendig?. Schön, können wir gerne immer wieder fordern. Im Wahljahren hat ja so was super Aussichten. Und welche Führungskraft tut sich denn diesen Spießrutenlauf an? Gesetzt den Fall eine Führungskraft sagt nun wirklich "Hey, die Aufgaben die die Feuerwehr xy macht, können wir ja locker mitmachen." Erst mal der Aufschrei an sich dürfte nicht unerheblich sein. Viel Spaß auf den nächsten gemeinsamen Veranstaltungen mit dieser Wehr. Dann kommt es eventuell zur Auflösung. Die verbliebenen Kameraden der aufgelösten Wehr, werden in die Nachbarwehr integriert. Herzliches Beileid der Führungskraft. Ich vermute mal, entweder hält er der enormen psychischen Belastung (die vielleicht sogar Angriffe in sein Privatleben beinhalten) stand, einhergehend mit der ungemein verbesserten Lebensqualität, oder er quittiert den Dienst. Leute wacht doch einfach mal auf. Stellt realistische Forderungen, die auch in der Fläche und mit den Menschen umgesetzt werden können. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 567748 | |||
Datum | 02.07.2009 17:58 | 10150 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannAllerdings hat sich der DFV dann für eine Sache stark gemacht, die immer wieder in der Kritik von seiten der Feuerwehr stand: Mangelnde Fahrer bei den Feuerwehren. Der DFV hat sich auch dank eines seiner Vize um die Sache "verdient" gemacht, welcher den Schwachsinn auch so verbreitet und vergisst zu erzählen wie lange die betroffenen Fw. geschlafen haben. Geschrieben von Christian Bergmann Ist jetzt halt die zweitbeste Lösung geworden. Wenn Das für dich eine Lösung ist..... Geschrieben von Christian Bergmann Der Gegenüber hat dann natürlich dankbar diesen Vorschlag übernommen. Wie oben schon erwähnt, mein Fehler. Der wurde meiner Meinung nach mit Kalkül in die Ecke gestellt und man macht sowas ja nicht umsonst in der Zeit ;-). Geschrieben von Christian Bergmann Da so auf drei Jahre je zwei Fahrer ausbilden lassen, stellt auch so manche Kommune auch ohne HSK vor eine sportliche Aufgabe. Sei mir nicht bös aber wenn ich so sehe welchen Mist Feuerwehrs so kauft und für was so alles Geld ausgegeben wird sollte das mit rausspringen. Ansonsten sind wir auch hier wieder bei der Frage:Wieviel Feuerwehr ist notwendig?. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Lore8nz 8W., Hamburg / Hamburg | 567727 | |||
Datum | 02.07.2009 16:35 | 9904 x gelesen | |||
So, here we go : https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0330_2D09#h12 http://www.firefighternation.com/forum/topics/we-need-to-stop-the-hero-crap | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 567682 | |||
Datum | 02.07.2009 13:03 | 10135 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenDa brauchts noch nicht mal ein Fahrzeug in der > 3,5 t Klasse Fahrerisches Können muß man auch nicht am zgG festmachen... :-) Ich fahre Dir auch eine landwirtschaftliche Maschine mit 3,00m Außenmaß (so was z.B.) um 90Grad durch eine 3,05m breite Toreinfahrt (also mit 2,5cm Platz links und rechts), gleiches mache ich gerne auch mit unserem LF8. Und ich hab nur den "alten Führerschein Klasse 3" und bin im wirklichen Leben Schreibtischtäter.... Andererseits gibt´s auch genügend Lkw-Fahrer, die mit ihren 40to nicht wirklich umgehen können, obwohl sie´s dürfen. Genauso gibt´s auch genug weibliche Autofahrer, die nicht mal mit ´nem Fiat500 klar kommen (ohne jetzt hier eine Diskussion losbrechen zu wollen, wer besser Auto fährt, Männlein/Weiblein...). Es kommt halt auch stark auf Geschrieben von Christian Bergmann Talent (des Fahrschülers)an...., wie Du auch selbst schreibst. Und auch hier weise ich gerne wieder auf Fahrsicherheitstrainigs hin, die den Umgang mit größeren Fahrzeugen vereinfachen helfen bzw. sicherer machen... Vielleicht sollte man das auch bei der Diskussion um die Voraussetzungen als Pflichtkriterium aufnehmen.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 567673 | |||
Datum | 02.07.2009 12:16 | 10361 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigamich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, dass DFV oder die Landesverbände jetzt zu den kommunalen Spitzenverbänden gehören. Stimmt. Mein Fehler. Allerdings hat sich der DFV dann für eine Sache stark gemacht, die immer wieder in der Kritik von seiten der Feuerwehr stand: Mangelnde Fahrer bei den Feuerwehren. Ist jetzt halt die zweitbeste Lösung geworden. Geschrieben von Andreas Bräutigam Insofern hat nicht "der Gegenüber", sondern WIR sich umgesehen. Der Gegenüber hat dann natürlich dankbar diesen Vorschlag übernommen. Wie oben schon erwähnt, mein Fehler. Geschrieben von Andreas Bräutigam Ohne Not, denn die haben, wenn überhaupt, die Gemeinden. Und bei den Summen, die der Erwerb einer Fahrerlaubnis kostet, glaube ich selbst das nur den wenigsten. Je nach Anzahl der Fahrstunden die man benötigt und welche Rahmenvereinbarungen man mit der Fahrschule trifft (denn nicht jede Wehr kann auf eigene Fahrlehrer geschweigen denn auf eigene Fahrzeug zurückgreifen) liegen die Kosten inkl. Prüfung bei so rund 2.000 EUR. Je nach Talent des Fahrschülers. Zusätzlich noch die Kosten für die (augen-)ärztliche FeV-Untersuchung und dann noch der neue Führerschein (beides zusammen rund 150 - 200 EUR). Da so auf drei Jahre je zwei Fahrer ausbilden lassen, stellt auch so manche Kommune auch ohne HSK vor eine sportliche Aufgabe. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 567660 | |||
Datum | 02.07.2009 11:31 | 10714 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Bräutigam Ich auch. Und weil das nicht gut war (von uns beiden ganz losgelöst!), hat die EU das geändert. Und wenn die schlaue Deutsche Feuerwehr das jetzt für Leute, die wenig und unter extrembedingungen Fahrzegue dieser Größe bewegen sollen, wieder zurückdrehen lässt, obwohl es eine völlig banale Lösung (nämlich die Klassen C1 und C) gibt, dann ist das IMHO "nicht richtig". Da brauchts noch nicht mal ein Fahrzeug in der > 3,5 t Klasse. Da reicht schon unser MTF auf Fiat Ducato mit 3,5 t zgG. Ich und 2 weitere Kameraden haben im Frühjahr den Maschinisten Lehrgang gemacht und dürfen seither immerhin unseren MTF bewegen. Ich hab persönlich weniger Probleme mit der Umstellung auf das große fahrzeug, da ich privat schon ab und zu mal so ne Kiste fahre. Aber zumindest einer der beiden anderen hat schon so seine Probleme mit den Dimmensionen. Wie gesagt, das ist "nur" ein Fiat Ducato als MTF mit 3,5 t und normalem Radstand. Ich frag mich, wie soll das mit größeren Fahrzeugen dann Funktionieren. Gut in die < 4,25t bzw. 4,75 t Klasse werden warschienlihc hauptsächlich Transproter mit verstärktem Fahrgestell fallen, aber schon bei 6 oder 7t wirds mit den Dimmensionen schon ein LKW. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 567657 | |||
Datum | 02.07.2009 11:19 | 10196 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannDann darf man sich aber nicht wundern, wenn der Gegenüber sich nach kostengünstigen Lösungen umblickt. ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, dass DFV oder die Landesverbände jetzt zu den kommunalen Spitzenverbänden gehören. Insofern hat nicht "der Gegenüber", sondern WIR sich umgesehen. Ohne Not, denn die haben, wenn überhaupt, die Gemeinden. Und bei den Summen, die der Erwerb einer Fahrerlaubnis kostet, glaube ich selbst das nur den wenigsten. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 567557 | |||
Datum | 01.07.2009 18:00 | 10058 x gelesen | |||
Tschuldigung: Geschrieben von Christian Bergmann Ist jetzt geschehen und sicherlich nicht die optimale Lösung. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 567556 | |||
Datum | 01.07.2009 17:58 | 10283 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamUnd wenn die schlaue Deutsche Feuerwehr das jetzt für Leute, die wenig und unter extrembedingungen Fahrzegue dieser Größe bewegen sollen, wieder zurückdrehen lässt, obwohl es eine völlig banale Lösung (nämlich die Klassen C1 und C) gibt, dann ist das IMHO "nicht richtig". Die banale Lösung kostet halt Geld. Früher gab es beim frischgebackenen Truppmann die Erlaubnis bis 7,5 Tonnen noch gratis obendrauf. Natürlich lässt sich jetzt wieder recht einfach sagen, Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe und die Kommune soll es dann auch zahlen. Okay, die Meinung wird hier ja auch immer mal wieder vertreten. Ist ja auch nachvollziehbar. Dann darf man sich aber nicht wundern, wenn der Gegenüber sich nach kostengünstigen Lösungen umblickt. Ist jetzt geschehen und sicherlich die optimale Lösung. Kommt aber halt bei raus. Solche "low-cost"-Lösungen werden uns in den nächsten Jahren sicherlich noch häufiger begegnen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 567554 | |||
Datum | 01.07.2009 17:49 | 10218 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric PeslerZu diesem Thema hatte ich früher auch noch eine andere Meinung: " So ein 7,5 Tonner fährt sich doch auch nicht viel anders als ein PKW " - Bis ich den CE gemacht und festgestellt habe das zwischen PKW und LKW ein himmelweiter Unterschied liegt, den man auch durch jahrzehntelanges Autofahren nicht weg bekommt ! Natürlich liegt da ein himmelweiter Unterschied. Vor allem wenn man ein Fahrzeug in der Wehr, welches "den Hintern nach zieht". Sprich, wenn ich nicht bewusst fahre, erwische ich den ein oder anderen Bordstein. Günstigenfalls - sonst auch mal ein anderes Fahrzeug oder den wartenden Radfahrer ... Und natürlich ersetzt ein jahrezehntelanges PKW (wegen mir auch Sprinter, T5 oder unfallfrei) keine vernünftige Einweisung oder ausreichende Übung auf dem Fahrzeug. Aber das gilt genauso für Fahrer der Klasse C. Wir haben auch noch einige Fahrer, die haben ihre FSK 2 beim Bund gemacht. Danach, außer für Feuerwehrs, höchstens mal für den Umzug gebraucht. Nur weil die den erforderlichen Führerschein haben, können die es ja nicht von Amts wegen. Und die Leute gibt es auch überall. Ich glaube noch nicht mal, dass die inzwischen noch eine vernünftige Abfahrtkontrolle vor den Schirm kriegen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 567550 | |||
Datum | 01.07.2009 17:30 | 10309 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannIch habe auch nur auf normalen PKW gelernt und durfte dann bis 7,5 Tonnen oder Anhänger > 750 kg fahren, ohne auch nur einen Kilometer damit gefahren zu sein. Zu diesem Thema hatte ich früher auch noch eine andere Meinung: " So ein 7,5 Tonner fährt sich doch auch nicht viel anders als ein PKW " - Bis ich den CE gemacht und festgestellt habe das zwischen PKW und LKW ein himmelweiter Unterschied liegt, den man auch durch jahrzehntelanges Autofahren nicht weg bekommt ! Jede Gemeinde / Stadt die ein solches Fahrzeug besitzt sollte doch x Führerscheine und Sicherheitstrainings pro Jahr in die Planung miteinbeziehen. Klar ist das Geld in den Kassen rar, doch umsonst wirds den "Feuerwehrführerschein" in der Realität auch nicht geben. Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 567549 | |||
Datum | 01.07.2009 17:24 | 10224 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Andreas Leutwein Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Na das ist ja jetzt blöd. (Hervorhebung durch mich) Habe ich doch unlängst von den Plänen einer BF gehört, ihre neu-Brandmeister erstmal mit so einer Regelung RTW fahren (und den RA fertig machen) zu lassen und sie dann erst irgendwann zum C(E)-Fahrer auszubilden... BTW führt das ja nun zu der interessanten Konstellation, dass die betreffenden Leute ehrenamtlich RTW, LF8 usw. fahren dürfen, beruflich aber nicht?! Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 567548 | |||
Datum | 01.07.2009 17:17 | 10463 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannIch habe auch nur auf normalen PKW gelernt und durfte dann bis 7,5 Tonnen oder Anhänger > 750 kg fahren, ohne auch nur einen Kilometer damit gefahren zu sein. Ich auch. Und weil das nicht gut war (von uns beiden ganz losgelöst!), hat die EU das geändert. Und wenn die schlaue Deutsche Feuerwehr das jetzt für Leute, die wenig und unter extrembedingungen Fahrzegue dieser Größe bewegen sollen, wieder zurückdrehen lässt, obwohl es eine völlig banale Lösung (nämlich die Klassen C1 und C) gibt, dann ist das IMHO "nicht richtig". Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 567546 | |||
Datum | 01.07.2009 17:11 | 10257 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlIch habe meine Erfahrungen mit 7,5 tonnen machen dürfen Seit 15 Jahren mit FSK 3 und seit acht Jahren mit CE. Immer mal wieder unterschiedliche Fahrzeuge, jedoch nie beruflich. Ein Blechschaden, aber den als ich schon CE hatte. Geschrieben von Gunnar Kreidl
Spricht ja auch keiner davon, dass gleich nach der Erweiterung der Fahrerlaubnis jemand am nächsten Tag zur Einsatzfahrt aufbrechen muss. Das gleiche trifft aber auch auf C1 oder C-Fahrer zu, die keine Fahrpraxis haben. Wer nicht übt kann es nicht. Egal ob FSK 3, "Feuerwehrführerschein" oder FSK C. Man überschätzt sich da ganz schnell Das ist richtig. Deswegen üben, üben, üben ... Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 567544 | |||
Datum | 01.07.2009 16:40 | 10298 x gelesen | |||
Ich habe meine Erfahrungen mit 7,5 tonnen machen dürfen Innerhalb des ersten Jahres als Speditionsfahrer hat das zwei PKW gekostet, Toter Winkel nicht beachtet und an einer Tankstelle habe ich die Leuchtreklame abgeräumt Geschweige denn das ich nur Anatzweise eine Ahnung von einer Druckluftbremse hatte. Erst viel später hat man mir auf den Bau einmal gezeigt wie mit so einer Bremse umgeht und wie man sie wartet Daher halte ich es für unsinnig Feuerwehrangehörige oder BOS Angehörige ohne jeglichen Führerschein Ausbildung auf solche Fahrzeuge los zu lassen. Ich bin jetzt schon seit 5 Jahren nichts mehr größeres als ein Sprinter gefahren, und hätte bestimmt wieder Probleme mit einen 7.5 tonner mich sicher durch den normalen Strasenverkehr zu bewegen Man überschätzt sich da ganz schnell Gunnar Kreidl THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 567542 | |||
Datum | 01.07.2009 16:31 | 10391 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamIch hoffe nur, NRW bleibt bei seiner (zumindest mir berichteten) Meinung und ignoriert diesen Unsinn einfach. Was wäre denn in diesem Falle anders, als bei der jahrzehntelangen Praxis, dass FSK 3 Besitzer dies auch fahren durften? Ich habe auch nur auf normalen PKW gelernt und durfte dann bis 7,5 Tonnen oder Anhänger > 750 kg fahren, ohne auch nur einen Kilometer damit gefahren zu sein. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 567539 | |||
Datum | 01.07.2009 16:13 | 10345 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lieffertzund sein Abteilungsleiter hat extra noch auf die jeweilig erforderlichen Landesregelungen hingewiesen. Ich hoffe nur, NRW bleibt bei seiner (zumindest mir berichteten) Meinung und ignoriert diesen Unsinn einfach. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 567528 | |||
Datum | 01.07.2009 15:52 | 10432 x gelesen | |||
Wenn unser DFV nicht so schlafen würde, wüßte das Feuerwehr-D schon seit der Blaulichtkonferenz der SPD in Berlin. Und die war vorletzte Woche! Dort hat u.a. Tiefensee den jetzt hier eingestellten Fakt schon erzählt und sein Abteilungsleiter hat extra noch auf die jeweilig erforderlichen Landesregelungen hingewiesen. Und das ist die Stelle wo man-so man was dagegen hat- noch etwas erreichen kann. Da sollte man vllt. den Damen und Herren Volksvertretern mal den Unterschied zu einem PKW erklären. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 567516 | |||
Datum | 01.07.2009 14:50 | 10716 x gelesen | |||
Geltungsbereich des Führerscheins der Klasse B erweitert Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und des Bundeskatastrophenschutzes können in Zukunft mit dem Führerschein der Klasse B auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613108.pdf ) zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes stimmte der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 01.07.2009 in geänderter Fassung zu. Bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten, den technischen Hilfsdiensten und dem Katastrophenschutz stehen laut Begründung immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen ist seitdem eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich. Lediglich Führerscheininhaber, die vor dem 01.01.1999 ihren Führerschein gemacht hätten, könnten aufgrund des für sie geltenden Bestandschutzes auch diese Fahrzeuge mit dem bisherigen Führerschein der alten Klasse 3 fahren. Um die Einsatzfähigkeit zu erhalten, müsse der Kreis der Fahrer von Einsatzfahrzeugen erweitert werden, heißt es zur Begründung. Zugestimmt hat der Ausschuss bei der Beratung einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, indem unter anderem geregelt wird, unter welchen Bedingungen die zuständigen obersten Landesbehörden den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten und den Technischen Hilfsdiensten Fahrberechtigungen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und von 4,75 Tonnen erteilen können und dass diese nur für die Aufgabenerfüllung der Hilfsdienste genutzt werden dürfen. Entschließungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP blieben hingegen erfolglos. Darin ging es um den erneuten Erwerb der Grundqualifikation. Der Bundestag wird über diese Änderung der Straßenverkehrsgesetzes abschließend am 02.07.2009 entscheiden. Lieben Gruß, das Netzwerk-Rettungsdienst Team. Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis! Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 562391 | |||
Datum | 05.06.2009 22:54 | 10650 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weber(...) und eine Kopie den Abgeordneten deines Vertrauens zukommen lassen. Hoffentlich hab ich da bis Montag jemanden gefunden. Meine ehemalige Arbeitgeberin mußte sich ja nach der letzten Wahl beruflich umorientieren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 562390 | |||
Datum | 05.06.2009 22:51 | 13049 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyOk, wo muß ich unterschreiben? Fein, ich werde mich mal kundig machen und über das Wochenende einen Entwurf ausarbeiten. Du darfst dann gerne unterschreiben und eine Kopie den Abgeordneten deines Vertrauens zukommen lassen. Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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