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Thema | zugelassene Heckblaulichter als gerichtete Lampen | 46 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 852451 | |||
Datum | 04.10.2019 22:54 | 1761 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian W.Es gibt von Hänsch Frontblitzer, die eine Zulassung als HT-System haben. Die gelten wohl als Ersatz für eine RKL, solange die Sichtwinkel eingehalten werden. Dazu gibt es verschiedene Ansichten. Manche Bundesländer halten solche Konstruktionen generell für Andere Bundesländer scheinen das wesentlich entspannter zu sehen und betrachten ein HT-System quasi als RKL mit 270° Abstrahlwinkel. Dazu gehört offensichtlich NRW. Manche sehen es hinten entspannt und vorne verbissen. *schulterzuck* Aber es gibt wohl derzeit eine BASt-Studie zum Thema mit dem Ziel, das Merkblatt über die Anbaubedingungen von Kennleuchten zu aktualisieren. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Bad Hindelang / Bayern | 852445 | |||
Datum | 04.10.2019 15:06 | 1895 x gelesen | |||
Hallo, Es gibt von Hänsch Frontblitzer, die eine Zulassung als HT-System haben. Die gelten wohl als Ersatz für eine RKL, solange die Sichtwinkel eingehalten werden. Meinst du sowas? https://www.fg-haensch.de/produkte/einsatzgebiet-blau/ht-loesungen/sputnik-mini-htb/produkteigenschaften.html Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 575047 | |||
Datum | 09.08.2009 19:05 | 12385 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselWir haben übrigens ganz bewusst rot bestellt. Fein. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 575046 | |||
Datum | 09.08.2009 19:02 | 12401 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckGrün bestimmt die, dies nicht verstehen wollen. ;-) ... ähm, ja, sehr überwiegend FF. Wir haben übrigens ganz bewusst rot bestellt. MkG, Sven | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 575045 | |||
Datum | 09.08.2009 18:59 | 12312 x gelesen | |||
Grün bestimmt die, dies nicht verstehen wollen. ;-) Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 575038 | |||
Datum | 09.08.2009 17:51 | 12445 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd trotzdem überwiegt grün bei den Bestellungen. War kürzlich interessant, von einem Hersteller zu hören, wer normalerweise (also ganz überwiegend) rote und wer grüne Innenbeleuchtung bestellt ;-) MkG, Sven | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574699 | |||
Datum | 07.08.2009 08:07 | 12490 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertWeil Biologie und Physik sich nicht verbiegen lassen, bleibe ich bei meiner Meinung, bis ich vom Gegenteil überzeugt werde. Interessante Auffassung - bisher hast Du ausser einer Behauptung ("urban legend") nämlich im Gegensatz zu mir keine Fakten gebracht.... Wenn Dir Physik, Biologie und Psychologie inkl. den jahrelangen Recherchen eines Kollegen der nach einem Auffahr-Unfall auf ein LF in seiner damaligen Fw nicht reichen, muss ich leider aufgeben. (Abschließend erklär mir mal, wie sich kontrollierbare Laborbedingungen im Einsatz nachstellen lassen sollten - und warum man Laborwerte für physikalische/biologische Grundlagen nicht in den Einsatz übertragen können sollte?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 574690 | |||
Datum | 07.08.2009 05:27 | 12434 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinound trotzdem ist das Unfug! Richtig. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 574680 | |||
Datum | 06.08.2009 22:27 | 12678 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso hat man denn damals blaues Glas genommen und kein rotes mit ggf. schlechterer Lichtdurchdringung? Man nehme, was man hat? Geschrieben von Ulrich Cimolino Die gleichen Materialien werden doch für die roten oder orangenen Leuchten auch verwendet!?! ja, und? ich sehe da keinen Wiederspruch. Wenn ich rotes oder oranges Licht haben will,nutze ich die unterschiedlichen Kappen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Bei LED in der richtigen Farbe (es gibt aber auch zig LED-Anlagen mit gefärbten Kunststoffen davor) hast Du wenigstens keine Farbscheiben davor. Es ist für den Hersteller doch einfacher, wenn er eine Leuchte "weis" produziert, und dann nach Kundenwunsch die Farbe der Kappe wählt. Außerdem werden die Kappen zunehmend karosseriespezifisch geformt. Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Medizin spricht aber nebenbei auch noch davon, dass blau schlicht auch deshalb weniger gut wahrgenommen werden kann, weil der Mensch dafür weniger Rezeptoren im Auge (auf der Netzhaut) hat. Insoweit richtig, wenn man Messungen unter definierten Laborbedingungen durchführt, so dass Licht untrschiedlicher Farbe mit jeweils der gleichen Lichtstärke betrachtet wird. Ins "richtige Leben" ist dies nur bedingt übertragbar, da der Regelmechanismus des Auges (u. a. Pupille) bei größerer Helligkeit die Empfindlichkeit des Auges runterregelt. Geschrieben von Ulrich Cimolino Also doch keine Urban-Legend, sondern schlicht Biologie und Physik.... Weil Biologie und Physik sich nicht verbiegen lassen, bleibe ich bei meiner Meinung, bis ich vom Gegenteil überzeugt werde. Ich denke, wir haben unsere Standpunkte ausreichend zum Thema dargestellt....... Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574659 | |||
Datum | 06.08.2009 20:40 | 12712 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckUnd trotzdem überwiegt grün bei den Bestellungen. und trotzdem ist das Unfug! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 574655 | |||
Datum | 06.08.2009 19:41 | 12669 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoHatten wir nicht ähnliche Diskussionen schon zur Innenbeleuchtung (Blendfreiheit) IN Fahrzeugen...? Und trotzdem überwiegt grün bei den Bestellungen. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574654 | |||
Datum | 06.08.2009 19:35 | 12689 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutnun ja, im Artikel in der aktuellen Brandschutz, der die neuen Fahrzeuge der US-Armee beschreibt, wird auf eine aktuelle (?) Untersuchung hingewiesen, die eher vom Gegenteil spricht, daher an diesen Fahrzeugen auch alles in blau... tja, es gibt ja auch Untersuchungen, die HD im Innenangriff für eine gute Idee halten... ;-) Hatten wir nicht ähnliche Diskussionen schon zur Innenbeleuchtung (Blendfreiheit) IN Fahrzeugen...? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574653 | |||
Datum | 06.08.2009 19:33 | 12641 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandBlaulicht = neugierig in die Richtung gucken und fahren - liegt an der Farbe? Wäre dann bei der Warnfarbe Rot, wenn (noch immer) etabliert, anders? wenn noch etabliert vermutlich nicht... Geschrieben von Daniel Ruhland Müßten Einsatzfahrzeuge mit blauen Kennleuchten dann nicht nahezu ständig getroffen werden? oder anders herum weil die Straßenmeistereifahrzeuge täglich im Gefahrbereich stehen? Musst Du ansonsten die Psychologen fragen, Rene Schubert hat dazu umfangreich hierfür recherchiert: http://www.libri.de/shop/action/productDetails/3623290/joerg_wackerhahn_ren_schubert_absicherung_von_einsatzstellen_3170187511.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 574652 | |||
Datum | 06.08.2009 19:29 | 12752 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Also doch keine Urban-Legend, sondern schlicht Biologie und Physik.... nun ja, im Artikel in der aktuellen Brandschutz, der die neuen Fahrzeuge der US-Armee beschreibt, wird auf eine aktuelle (?) Untersuchung hingewiesen, die eher vom Gegenteil spricht, daher an diesen Fahrzeugen auch alles in blau... Gruß aus Montréal (hier gibts Blaulicht aber nur bei den Ambulances) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 574651 | |||
Datum | 06.08.2009 19:24 | 12665 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Ulrich Cimolino: Dazu könnte man noch jede Menge weitere Dinge bemühen, wie [...] Farben-Psychologie/-symbolik (allgemein: orange/rot = Gefahr; übertragen: Blaulicht = neugierig in die Richtung gucken und genau dahin fahren...) Dreiteilige Anschlußfrage:
Es könnte alles so einfach sein... (ist es aber nicht!) Gruß Daniel | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574648 | |||
Datum | 06.08.2009 19:08 | 12842 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertLeider wird der Umstand, dass hier eine bestimmte Glassorte gemeint wurde, die das Licht stark dämpft damit verwechselt, dass dieses Glas "blau" ist. Schön, wenn Dir das als "urban legend" erscheint. Wieso hat man denn damals blaues Glas genommen und kein rotes mit ggf. schlechterer Lichtdurchdringung? Geschrieben von Harald Hilpert Die heutigen Blaulichter werden mit Materialien (Glas, Plast) hergestellt, die zwar auch blau sind, jedoch wesentlich bessere Transmissionsgrade haben oder sogar blaues Licht erzeugen (LED). Die gleichen Materialien werden doch für die roten oder orangenen Leuchten auch verwendet!?! Bei LED in der richtigen Farbe (es gibt aber auch zig LED-Anlagen mit gefärbten Kunststoffen davor) hast Du wenigstens keine Farbscheiben davor. Die Medizin spricht aber nebenbei auch noch davon, dass blau schlicht auch deshalb weniger gut wahrgenommen werden kann, weil der Mensch dafür weniger Rezeptoren im Auge (auf der Netzhaut) hat. Also doch keine Urban-Legend, sondern schlicht Biologie und Physik.... Unterlagen dazu findest Du z.B. hier: http://www.allpsych.uni-giessen.de/karl/teach/farbe.html ähnlich hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Farbwahrnehmung Dazu könnte man noch jede Menge weitere Dinge bemühen, wie Farbverhältnisse, -kontraste, Farben-Psychologie/-symbolik (allgemein: orange/rot = Gefahr; übertragen: Blaulicht = neugierig in die Richtung gucken und genau dahin fahren...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 574628 | |||
Datum | 06.08.2009 15:27 | 12865 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino(warum wohl wurde im Luftschutz auf "blau" umgestellt?) Diese Geschichte rangiert bei mir als "urban legend" und hat den gleichen Stellenwert wie "die den Waldbrand auslösende Glasscherbe". Beide werden durch ständiges Wiederholen nicht richtiger. Zum Blaulicht: Im UB hat Kam. Nitschmann (FF Bautzen) einen interessanten Artikel zur Geschichte des Blaulichtes geschrieben. (Ich hoffe, dass niemand etwas dagegen hat, wenn ich daraus sinngemäß zitire!) Nach Erlass des „Reichsluftschutzgesetzes“ vom 26. Juni 1935 wurden Runderlasse und Durchführungsverordnungen erlassen. Die aus dem Gesetz resultierenden Verdunkelungsvorschriften forderten unter anderem, „daß Lichtquellen im Freien so abzublenden sind, daß bei Dunkelheit und klarer Sicht aus 500 m Höhe in senkrechter und schräger Blickrichtung weder unmittelbare noch mittelbare Lichterscheinungen wahrzunehmen sind.“ Die genannte Forderung konnte bei Kennlichtscheinwerfern nur durch den Einsatz von Glas in der „Verdunkelungsfarbe Kobaltblau massiv, 1,5 mm dick (Farbfilter BG 2 T 6515 nach Tab. Schott & Gen. Jena)“ erfüllt werden. Damit begann ein sich über einen längeren Zeitraum hinziehender, außerordentlich kostspieliger Prozess der Umrüstung an den Kennleuchten von fast 9.000 Feuerwehrfahrzeugen. Mit dem „Runderlaß des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 7. Mai 1938 über die Einführung von einheitlichen akustischen Warnzeichen und blauem Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der Polizei und Feuerlöschpolizei“ schlug die Geburtsstunde des Blaulichts. Leider wird der Umstand, dass hier eine bestimmte Glassorte gemeint wurde, die das Licht stark dämpft damit verwechselt, dass dieses Glas "blau" ist. Die "höhere Absorption von blauen, kurzwelligen Licht in unserer Atmosphäre als von gelben, vergleichasweise langwelligem Licht" (siehe FM 2/2009 S. 67) hat damit nichts zu tun. Die heutigen Blaulichter werden mit Materialien (Glas, Plast) hergestellt, die zwar auch blau sind, jedoch wesentlich bessere Transmissionsgrade haben oder sogar blaues Licht erzeugen (LED). Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574591 | |||
Datum | 06.08.2009 11:21 | 13636 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertKannst du mir auf die Sprünge helfen??? reichweite blaues/orangenes Licht (warum wohl wurde im Luftschutz auf "blau" umgestellt?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 574590 | |||
Datum | 06.08.2009 11:18 | 12903 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoies Dir ggf. die zig Postings zu den Heckwarnanlagen etc. durch - Die verfolge ich ja regelmäßig! Leider finde ich "nicht alles" überzeugend, was dort teilweise steht Geschrieben von Ulrich Cimolino und überleg, warum genau dann dafür Kannst du mir auf die Sprünge helfen??? Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574576 | |||
Datum | 06.08.2009 10:58 | 12934 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald HilpertGeschrieben von Ulrich Cimolino Lies Dir ggf. die zig Postings zu den Heckwarnanlagen etc. durch - und überleg, warum genau dann dafür Geschrieben von Harald Hilpert Wer es selbst überprüfen will, sollte zwei Fahrzeuge (eins mit Blaulicht und eins mit Gelblicht) nebeneinander stellen und sich mal beide aus einer (für die Warnung der Verkehrsteilnehmer sinnvollen!!!, Entfernung, aus meiner Sicht nicht mehr 300 m) ansehen. bei gleicher Lampentechnik (!) recht eindeutige Ergebnisse bei herauskommen.... Einige Autobahnpolizeien haben entsprechend ihre ursprünglich mal blauen Verkehrswarneinrichtungen (wieder) nach orange/gelb verändert was man so hört.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 574573 | |||
Datum | 06.08.2009 10:49 | 12974 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas sind Heckwarnleuchten, abgesehen davon, dass das in blau nicht sonderlich sinnvoll ist, Sorry, aber das verstehe ich nicht. Bezieht sich die Einschätzung auf die (ständig wiederholte) These, "das blaues Licht aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften eine geringere Reichweite als Gelblicht hat"? (siehe BRANDSCHUTZ 7/09 S. 557) Sollte hier auf die unterschiedliche Wahrnehmbarkeit der verschiedenen Farben abgestellt werden, so wird die Tatsache, dass das menschliche Auge für "gelbes Licht" empfindlicher ist als für "blaues Licht" ist falsch angewendet. Es wird dabei übersehen, dass die Empfindlichkeit des Auges nicht linear ist, d. h. dass ab einer bestimmten Helligkeit der Lichtquelle die unterschiedliche Empfindlichkeit keine Rolle mehr spielt. *) Wer es selbst überprüfen will, sollte zwei Fahrzeuge (eins mit Blaulicht und eins mit Gelblicht) nebeneinander stellen und sich mal beide aus einer (für die Warnung der Verkehrsteilnehmer sinnvollen!!!, Entfernung, aus meiner Sicht nicht mehr 300 m) ansehen. Ich sehe auch kein rechtliches Problem. StVO §38 (2) Baues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeitsoder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen. Im übrigen halte ich eine Warnung der Verkehrsteilnehmer (an Unfallstellen) mit "Blaulicht" für sinnvoller, weil damit signalisiert wird, dass hier etwas "Außergewöhnliches" passiert ist, während "Gelblicht" i.d.R. zur Absicherung (z.B. von Baustellen) signalisiert, dass hier zwar Verkehrseinschränkungen vorliegen, jedoch sonst "alles im sichern Bereich" ist. *Beim Studiums waren auch 2 Semester Lichttechnik dabei; ist allerdings schon ein paar Jahre her, hat sich aber meines Wissens nach nicht geändert ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 574502 | |||
Datum | 05.08.2009 20:28 | 12699 x gelesen | |||
Henning! Danke für den Nachhilfeunterricht! ;) So ausführlich wollte ich das ganze nun nicht darstellen, sondern lediglich kurz und knapp! Sonnst hätte ich wieder stundenlang meine Unterlagen wälzen müssen. Und dazu habe ich im Ulraub keine Lust. Aber Du hast natürlich vollkommen Recht! Worauf ich nur eingehen wollte ist die Tatsache, dass die Genehmigung das Anbauteil betrifft und nicht die verbauende Firma! MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 574499 | |||
Datum | 05.08.2009 20:19 | 12804 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Reimer Also meinem Wissenstand nach muss das Anbauteil (welches auch immer; nicht beschränkt auf lichttechnische Einrichtungen) eine entsprechende Genehmigung haben. Erkennbar ist dies z.B. durch das E1 im Kreis. Etwas komplizierter ist es schon: Manche An- oder Einbauteile müssen bauartgeprüft sein, dazu zählen fast alle lichttechnische Einrichtungen (auch die passiven!). Die müssen dann ein (nationales oder internationales) "Prüfzeichen" tragen und dürfen nur für den genehmigten Verwendungsbereich eingesetzt werden! Das Prüfzeichen alleine reicht also nicht. Auch für die Bauartgenehmigungspflichtigen Bauteile kann aber eine Genehmigung im Einzelfall erteilt werden (wenn alle Vorschriften eingehalten werden!), dann kommt das Bauteil erstmal ohne Prüfzeichen vom Hersteller. (auch andere Änderungen am Fahrzeug sind ggf. genehmigungspflichtig, da gibt es dann z.B. sowas wie eine ABE oder ein Teilegutachten. Das betrifft aber keine Lichttechnik.) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 574475 | |||
Datum | 05.08.2009 16:59 | 12778 x gelesen | |||
Da müsste es sich u. a. um die Hänsch Typ 43 handeln. Hänsch Typ 43 Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 574468 | |||
Datum | 05.08.2009 16:17 | 12874 x gelesen | |||
Moin, sind die Leuchten, die bei vielen Polizeifahrzeugen, etwa den hessischen Vitos, an der Kofferraumklappe angebaut sind, eigentlich speziell dafür oder sind das umgenutzte Frontblitzer? Diese leuchten allerdings nur, wenn die Kofferraumklappe auf ist. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 574459 | |||
Datum | 05.08.2009 15:23 | 12922 x gelesen | |||
Also meinem Wissenstand nach muss das Anbauteil (welches auch immer; nicht beschränkt auf lichttechnische Einrichtungen) eine entsprechende Genehmigung haben. Erkennbar ist dies z.B. durch das E1 im Kreis. Erst dann dürfen diese Anbauteile verbaut werden. Es wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Genehmigung für irgend welche Fahrzeughersteller geben! Wäre ja auch zu lustig, wenn die Fa. XYZ die Genehmigung hätte, ungenehmigte lichttechnische Einrichtungen oder andere ungenehmigte Zubehörteile zu verbauen. MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574425 | |||
Datum | 05.08.2009 12:11 | 13132 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KroneDie Firmen werden ja sicherlich entsprechende Zulassungen haben... das können die m.E. gar nicht, weil nach der bisherigen Diskussion offensichtlich die Zulassungen (solange das nicht ein Lampenhersteller pauschal für sich erreicht), NUR für das jeweilige Fahrzeug im Rahmen einer auf den Einzelfall bezogenen Ausnahme nach § 70 erreicht werden kann. "Einbauen" können Firmen ganz viel, ob man dann auch so damit fahren darf, ist ggf. ein ganz anderes Problem... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 574387 | |||
Datum | 05.08.2009 10:34 | 13111 x gelesen | |||
Die Fa. BINZ verbaut Leuchten mit Abstrahlrichtung nach hinten. BINZ Auch bei der Fa. Miesen werden entsprechende Leuchten verbaut. MIESEN Die Firmen werden ja sicherlich entsprechende Zulassungen haben... Ich hoffe, das sind Beispiele nach denen du gesucht hast.? MkG Henning Krone Alles meine Meinung. Weder die Feuerwehr Dinklar noch irgendeine andere Person ausser mir, ist mit meinen hier veröffentlichten Aussagen und Ansichten in Verbindung zu bringen. Feuerwehr-Dinklar.de | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 574379 | |||
Datum | 05.08.2009 09:35 | 13011 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Stroblich gehe jetzt mal davon aus, dass es dafür auch eine Zulassung gibt.Ja, aber mit oder ohne Ausnahmegenehmigung? Die StVZO ist da eigentlich eindeutig. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 574377 | |||
Datum | 05.08.2009 09:05 | 13209 x gelesen | |||
Hallo, Schlingmann verbaut sowas, ich gehe jetzt mal davon aus, dass es dafür auch eine Zulassung gibt. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 574374 | |||
Datum | 05.08.2009 08:52 | 13117 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinogenau... und in der Funktion als Kennleuchten für blaues Blinklicht Müsste doch meiner Meinung nach Hier der Fall sein. Der Aufbau ist von H+E. Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Lukas Podolski - | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574370 | |||
Datum | 05.08.2009 08:23 | 13318 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckIch verstehe INS Heck. genau... und in der Funktion als Kennleuchten für blaues Blinklicht, nicht als Heck-/Rückwärtswarneinrichtung... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 574300 | |||
Datum | 04.08.2009 18:36 | 13320 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RometschINS Heck oder am HeckIch verstehe INS Heck. Wahrscheinlich im Bereich der oberen Rückleuchten. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574299 | |||
Datum | 04.08.2009 18:35 | 13690 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver Steinbeck43 solls heissen. für den Einbau in Heckklappen... M.W. nicht zugelassen für die Alarmfahrt... (zumindest hat uns das Hänsch heute so mitgeteilt...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 574296 | |||
Datum | 04.08.2009 18:27 | 13448 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Gibts da mittlerweile zugelassene/zulässige Varianten für den Einbau ins Heck? INS Heck oder am Heck ? Die Stuttgarter Polizei hat an ihren Sprinter teilweise oben am Hochdach viereckige "Strassenräumer" befestigt. Inwieweit die jetzt zugelassen sind bzw eine Ausnahmegenehmigung haben weiß ich nicht, vielleicht weis Ringo da mehr. Gruß Andi | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 574295 | |||
Datum | 04.08.2009 18:24 | 13594 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver Steinbeck7343 solls heissen. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 574294 | |||
Datum | 04.08.2009 18:12 | 13574 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinovon einer zugelassenen Kennleuchte zur Alarmfahrt mit nur einer Abstrahlrichtung (nach hinten) - und nicht von einer Heck-/Rückwärtswarnleuchte.Hänsch Typ 73? Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574293 | |||
Datum | 04.08.2009 18:10 | 13840 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus GrünerDann hab ich da wohl was falsch verstanden. Aber wovon reden wir denn dann? von einer zugelassenen Kennleuchte zur Alarmfahrt mit nur einer Abstrahlrichtung (nach hinten) - und nicht von einer Heck-/Rückwärtswarnleuchte. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Flor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü | 574289 | |||
Datum | 04.08.2009 17:49 | 13460 x gelesen | |||
Hab mal sowas einbauen lassen. Ich bin ein Link War zwar etwas theater da kein FW-Fahrzeug, aber ging dann doch. Ausbauer: Renninger Fahrzeugbau (Schwieberdingen) | |||||
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Autor | Marc8us 8G., Schleiz / Thüringen | 574288 | |||
Datum | 04.08.2009 17:49 | 13714 x gelesen | |||
Dann hab ich da wohl was falsch verstanden. Aber wovon reden wir denn dann? | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 574286 | |||
Datum | 04.08.2009 17:18 | 13666 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGibts da mittlerweile zugelassene/zulässige Varianten für den Einbau ins Heck?Ja. Per Ausnahmegenehmigung (sollte in NRW nicht das Thema sein) nach § 70 StVZO. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574282 | |||
Datum | 04.08.2009 16:53 | 14102 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus GrünerHella bietet solche Lampen auch füs Heck an. das sind Heckwarnleuchten, abgesehen davon, dass das in blau nicht sonderlich sinnvoll ist, ist das eine ganz andere Baustelle... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574281 | |||
Datum | 04.08.2009 16:45 | 14254 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael TiedemannHallo, klar ist das zulässig, die Dinger passen aber nicht in jeden Kofferaufbau... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Marc8us 8G., Schleiz / Thüringen | 574260 | |||
Datum | 04.08.2009 15:13 | 14363 x gelesen | |||
Hallo Ulrich, Hella bietet solche Lampen auch füs Heck an. Produktkatalog Dort sind auf Seiten 63, 68ff... Heckwarnleuchten im Angebot. Wir haben solche Lichter schon verbaut und sind sehr zufrieden in Sachen Warnwirkung. MfG Marcus Grüner | |||||
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Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 574257 | |||
Datum | 04.08.2009 15:01 | 14697 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoHallo, Hallo, Klick das was die Firma Ziegler in Eurer HLF in die Ecken baut ist m.E. keine Frontblitzleuchte sondern ein Eckmodul für eben solche Anwendungen. Das Modul sollte doch zulässig sein. Oder? Gruß Michael | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 574255 | |||
Datum | 04.08.2009 14:46 | 19108 x gelesen | |||
Hallo, die meisten der gerichteten Lampen gibts ja nur als zugelassene Frontblitzleuchten. Gibts da mittlerweile zugelassene/zulässige Varianten für den Einbau ins Heck? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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