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Thema | Feuerwehr hilft bei Hausdurchsuchung | 29 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 614761 | |||
Datum | 17.03.2010 12:42 | 12017 x gelesen | |||
Mal wieder was zu dem Thema - hätte auch für die FW bei "Amtshilfe" schlecht laufen können: DPA über www.Neue-OZ.de: "Ticker 17.03.2010 12:24 Polizist von Mitglied der «Hells Angels» getötet Anhausen (dpa) - Polizistenmord in Rheinland-Pfalz: Bei Ermittlungen in der Rockerszene ist ein Polizist von einem Mitglied der «Hells Angels» getötet worden. Der Rocker hatte kurz vor einer Durchsuchung seiner Wohnung in Anhausen ohne Vorwarnung zwei Schüsse durch die geschlossene Tür abgegeben, so die Staatsanwaltschaft Koblenz. Davon traf zumindest ein Schuss einen 42 Jahre alten Beamten. Er wurde so schwer verletzt, dass er kurz darauf starb. Der Rocker wurde festgenommen." Grüße | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 574455 | |||
Datum | 05.08.2009 14:47 | 12109 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael Roleff--- Ist nicht grundsätzlich der Baulastträger verantwortlich ? Schon. Wenn der Baulastträger aber die Gemeinde ist und die Feuerwehr entfernt die Ölspur, liegt keine Amtshilfe vor, weil die Feuerwehr selbst Teil der für die Entfernung der Ölspur verantwortlichen Gemeindeverwaltung ist. tino wagner | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574453 | |||
Datum | 05.08.2009 14:46 | 12135 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffIst nicht grundsätzlich der Baulastträger verantwortlich ? Natürlich. In Düsseldorf z.B. die Behörde "Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister". Und das sind wir alle hier. Also kann die FW DUS hier keine Amtshilfe leisten. Klar soweit? :-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 574440 | |||
Datum | 05.08.2009 12:41 | 12284 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamGeschrieben von Tino Wagner"Amtshilfetätigkeiten sind bei der Feuerwehr nicht unüblich, auch das Entfernen einer Ölspur gehört dazu, weil dies eigentlich Aufgabe des Trägers der Verkehrssicherungspflicht der jeweiligen Straße ist (jedenfalls nach ganz überwiegender Auffassung)." Ist nicht grundsätzlich der Baulastträger verantwortlich ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574419 | |||
Datum | 05.08.2009 12:03 | 12301 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino WagnerAmtshilfetätigkeiten sind bei der Feuerwehr nicht unüblich, auch das Entfernen einer Ölspur gehört dazu, weil dies eigentlich Aufgabe des Trägers der Verkehrssicherungspflicht der jeweiligen Straße ist (jedenfalls nach ganz überwiegender Auffassung). Aber nur bei Straßen, für die nicht die Gemeinde der Baulastträger ist! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 574395 | |||
Datum | 05.08.2009 11:09 | 12317 x gelesen | |||
Die Feuerwehr wird in Amtshilfe gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz tätig, damit bleibt die Türöffnung rechtlich polizeiliche Tätigkeit, obwohl ein Feuerwehrangehöriger sie ausführt. Sollte sich die Hausdurchsuchung nachher zum Beispiel als rechtswidrig herausstellen, trägt die Verantwortung dafür nicht der Feuerwehrangehörige, der die Tür geöffnet hat, weil die Tätigkeit polizeiliche Tätigkeit bleibt. Amtshilfetätigkeiten sind bei der Feuerwehr nicht unüblich, auch das Entfernen einer Ölspur gehört dazu, weil dies eigentlich Aufgabe des Trägers der Verkehrssicherungspflicht der jeweiligen Straße ist (jedenfalls nach ganz überwiegender Auffassung). Das, was du, Daniel, da schilderst, ist allerdings genau der Eindruck, der auf den juristischen Laien bei solchen Aktionen entsteht, nämlich dass die Feuerwehr als Strafverfolgungsorgan tätig wird. Rechtlich ist das nicht so, aber für den Eindruck nach außen ist das egal. Und genau aus diesem Grund finde ich derartige Amtshilfetätigkeiten kritisch. Brennt es beim Durchsuchten am nächsten Tag, kommt unter Umständen auch genau der Feuerwehrangehörige, der am Vortag in Amtshilfe für die Polizei die Tür aufgebrochen hat. Und bereitet das Löschen des Brandes dann Schwierigkeiten, heißt es schnell: "Die haben extra nicht richtig gelöscht, die haben ja was gegen uns, gestern haben die uns schon die Tür aufgebrochen und uns durchsucht." Wie gesagt, es ist mir völlig klar, dass rechtlich in dem Beispiel hier keine Durchsuchung durch die Feuerwehr vorgelegen hat und ich möchte um Gottes Willen nicht unterstellen, dass irgend ein Feuerwehrangehöriger in einer Situation wie hier sich weniger Mühe beim Brandbekämpfen als üblich gibt, aber trotzdem kann der entsprechende Eindruck entstehen und man kommt - unter Umständen auch in der Presse - ins Gerede. Und um derartiges von Anfang an zu vermeiden, sehe ich diese Amtshilfesachen im Strafverfolgungsbereich kritisch. Man sollte von einer Behörde der Größte der Polizei erwarten können, dass diese ausreichend eigene Leute hat, die eine Tür aufbrechen können, zumal eine Hausdurchsuchung zwar nicht zum täglichen Brot eines Polizeibeamten gehört, aber auf der anderen Seite auch nicht so selten ist, dass die Polizei dafür keine eigenen Leute vorhalten kann. Tino255 | |||||
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Autor | Dani8el 8L., Thermalbad Wiesenbad / Sachsen | 574383 | |||
Datum | 05.08.2009 10:12 | 12395 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterIst im Rahmen eines Amtshilfeersuchens ein ganz normaler Vorgang und so durchaus üblich. Sind bei uns polizeiliche Maßnahmen durch die Feuerwehr nicht verboten? Dazu zähle ich auch das Öffnen einer Wohnung zum Zwecke der Ermittlung einer Straftat. Eine gewaltsame Wohnungsöffnung ist nur zulässig, wenn eine akute Lebensgefahr für Menschen und Tiere besteht oder größere Sachwerte zu schützen sind. Bin ich mit diesem Kenntnisstand noch auf dem Laufenden? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 574382 | |||
Datum | 05.08.2009 10:10 | 12230 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Meurer Ich behaupte das einzige Argument ist der Preis Diverse Preisauskünfte und Erfahrungen widerlegen diese Behauptung durchaus. Geschrieben von Florian Meurer sollte das wohl auch mit weniger Aufwand möglich sein (Stichwort großer Schlüssel, mit Griffen rechts und links) Muhahaha. Ja, klasse gedacht, aber nur nicht zu Ende. Ein Argument nach dem Motto: Wieso beschafft man Rettungssätze, wenn ein Päckchen TNT mit Abreißzünder nicht allzu teuer ist. Es kann durchaus im Interesse der POL sein, dass man eine geöffnete Tür hinterher wieder verschließen kann. Das ist meißt bei dem angesprochenen Schlüssel oder ersatzweise dem Schlüssel Größe 44, rechts und links lieferbar, i.d.R. nicht mehr möglich. Aber wenn man dann lieber mit mehr Mannen zur Türverschließung fährt als vorher mit weniger zur nahezu gewaltfreien Öffnung, dann zählt wieder das Argument Geschrieben von Florian Meurer Ich behaupte das einzige Argument ist der Preisweil man daann erst recht mehr abrechnen kann. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 574380 | |||
Datum | 05.08.2009 09:39 | 12371 x gelesen | |||
Also wenn die Polizei sooo zeitnah in die Wohnung/das Haus muss, dann sollte das wohl auch mit weniger Aufwand möglich sein (Stichwort großer Schlüssel, mit Griffen rechts und links). Ich behaupte das einzige Argument ist der Preis und vielleicht das Gefühl behördenübergreifend zuarbeiten, ohne "Zivilisten". Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Lukas Podolski - | |||||
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Autor | Kai 8R., Lemgo / NRW | 574378 | |||
Datum | 05.08.2009 09:18 | 12356 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian HollandUnd nicht selten ist die Feuerwehr samt Werkzeug schneller vor Ort (auch ohne Sonder- und Wegerechte) als so mancher Schlüsseldienst... Und genau das ist doch ein weiterer Grund, warum in manchen Fällen die Feuerwehr gerufen wird und kein Schlüsseldienst. Wenn es die Polizei nun für Notwendig hält, relativ zeitnah in eine Wohnung zu gelangen (warum auch immer) und ein Schlüsseldienst eben nicht so zeitnah zur Verfügung steht, wird halt die Feuerwehr um Amtshilfe gebeten. Ist doch nachvollziehbar.... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW | 574362 | |||
Datum | 05.08.2009 01:09 | 12495 x gelesen | |||
Und nicht selten ist die Feuerwehr samt Werkzeug schneller vor Ort (auch ohne Sonder- und Wegerechte) als so mancher Schlüsseldienst... Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung ! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 574357 | |||
Datum | 05.08.2009 00:16 | 12552 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Tiedemanneine Rechnung schreiben. Und die dürfte u.U. deutlich höher ausfallen als die des Schlüsseldienstes..., nö ... eher im Gegenteil deutlicher billiger; einige "meiner" Feuerwehren öffnen Türen schon für unter 50 Euro. Und da ist beim besten Willen kein Schlüsseldienst dafür zu kriegen ... Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 574348 | |||
Datum | 04.08.2009 23:09 | 12607 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino WagnerDie Gemeinde könnte wohl nur unter Verweis auf §5 Absatz 3 Satz 3 VwVfG mit der Begründung ablehnen, dass durch die Unterstützung der Polizei beim Öffnen von Wohnungen die Brandschutzaufgabe der Feuerwehr ernstlich gefährdet ist, weil die Feuerwehrleute dann anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Wo ist das Problem?! Wie viele FA (SB) werden denn wohl benötigt, um eine Tür zu öffnen?! Ist deswegen gleich der Brandschutz gefährdet?! Und selbst wenn, Türöffnung abbrechen und der eigentlich Aufgabe nachkommen... ansonsten entsprechend alarmieren, ist tagsüber ohnehin doch schon vielerorts der Fall mehr zu alarmieren, um die "Tagesalarmsicherheit" zu gewährleisten. Geschrieben von Tino Wagner dass der private Schlüsseldienst kommt Nun, es soll ja auch Feuerwehren, ähm Kommunen geben, die auch für eine Türöffnung durch die Feuerwehr eine Rechnung schreiben. Und die dürfte u.U. deutlich höher ausfallen als die des Schlüsseldienstes..., der Rest regelt sich dann durch die freie Marktwirtschaft... Dieses Beispiel zeigt allerdings, wo dann auch die Feuerwehr dankend "nein" sagen sollte.... Auch hier bei uns sollte die Feuerwehr (u.a. auch wir) mal eingesetzt werden, um ein Maisfeld zu umstellen in dem sich mehrere Einbrecher versteckt hatten. Dieses wurde zum Glück frühzeitig von der Führung dankend abgelehnt. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Pete8r M8., Norderstedt / SH | 574343 | |||
Datum | 04.08.2009 22:29 | 12566 x gelesen | |||
Beschänkt sich das Amtshilfeersuchen der Polizei ausschließlich auf die Türöffnung, halte ich das auch als Feuerwehraufgabe als legitim und diese Tätigkeit ist auch in HH durchaus üblich. Auch unter Berücksichtigung, dass eine Türöffnung unter diesen Umständen eine hoheitliche Aufgabe ist und Artikel des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) verletzt, ist es logischer für die Polizei, die Feuerwehr einzusetzen anstatt eines Schlüsseldienstes. Ist eine Gefährdung für Einsatzkräfte zu hoch oder steht die Polizei mit gezogener Waffe hinter mir und meinem Trupp, dann sage auch ich schon mal: "Hier hast Du mein Werkzeug, so funktioniert es, meine Leute bekommst du nicht." Naja, und wenn es ganz gefährlich wird, kommt dann nicht sogar das MEK (oder SEK) und macht die Tür mit dem "großen Schlüssel" auf? | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 574340 | |||
Datum | 04.08.2009 22:08 | 12722 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus BethgeWenn die Polizei uns anforderte, die Tür zu öffnen, dann haben wir, immer den Schutzmann im Rücken - das Schloss aufgemacht.. Ist im Rahmen eines Amtshilfeersuchens ein ganz normaler Vorgang und so durchaus üblich. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574337 | |||
Datum | 04.08.2009 21:55 | 12621 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino Wagnermitmachen muss. Nein. Genau DA hat natürlich die Amtshilfe ihre Grenzen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 574334 | |||
Datum | 04.08.2009 21:47 | 12720 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino WagnerOhne jetzt das Feuerwehrrecht näher zu kennen, würde ich auf den ersten Blick mal "nein" sagen, denn nach den Feuerwehrgesetzen ist Aufgabe der Feuerwehr technische Hilfeleistung nur im Not-, Unglücks- und Katastrophenfall verpflichtet, d.h. dem Rettungsdienst muss sie helfen, zur Notfallrettung die Tür aufzubrechen, nicht aber der Polizei zur Strafverfolgung. Stimmt das so? Klare Frage, klare Antwort: Das haben wir sehr oft gemacht.. Wenn die Polizei uns anforderte, die Tür zu öffnen, dann haben wir, immer den Schutzmann im Rücken - das Schloss aufgemacht.. Reingengenn sind wir nicht,wpzu auch? Gruß Klaus | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 574331 | |||
Datum | 04.08.2009 21:42 | 12601 x gelesen | |||
"Eine Amtshilfe durch die Feuerwehr kommt nicht in Betracht, wenn eine Gefährdung durch Gewalteinwirkung nicht ausgeschlossen werden kann." "Nicht ausgeschlossen werden kann" ist eine sehr weitgehende Formulierung, die dem im Schreiben weiter oben genanntenn Einsatzleiter der Feuerwehr aus meiner Sicht recht großzügige Möglichkeiten bietet, die Amtshilfe nicht auszuführen. Die Formulierung bedeutet, dass grundsätzlich von einer Gefährdungsmöglichkeit durch Gewalteinwirkung auszugehen ist und für den jeweiligen Einzelfall erklärt werden muss, warum die Gewalteinwirkung ausgeschlossen werden kann. Dies wird in der Regel wohl nur dann der Fall sein, wenn nachvollziehbar erklärt werden kann, dass das in Frage kommende Gebäude mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit leer ist oder im Gebäude möglicherweise anwesende Personen zu Gewalthandlungen körperlich nicht in der Lage scheinen. tino wagner | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 574329 | |||
Datum | 04.08.2009 21:29 | 12749 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamMal abgesehen, dass das FSHG aus gutem Grund keinen Unterschied macht: Erklär mir doch mal kurz, welchen Gefahren Du hauptamtliches Personal mehr aussetzen würdest als ehrenamtliches?!?! Du hast schon recht, im Grunde gilt die gleiche Argumentation auch für hauptamtliches Personal, das hier ebenfalls einer feuerwehruntypischen Gefahr ausgesetzt wird und zudem ohne Schusswaffe, ohne schusssichere Kleidung und ohne entsprechende Ausbildung an vorderster Front mitmachen muss. Tino Wagner | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 574328 | |||
Datum | 04.08.2009 21:28 | 12748 x gelesen | |||
Für Baden-Württemberg hat das IM folgendes verfügt: Grenzen der Amtshilfe Manfred | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574325 | |||
Datum | 04.08.2009 20:34 | 12979 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino WagnerIch denke, es dürfte Einigkeit bestehen, dass das hier zu weit geht: Selbstverständlich. Es ist z.B. immer schlecht, wenn die Polizei die Waffen zieht und/oder einen Treppenabsatz runter geht, wenn wir vor der Tür kniend die Bohrmaschine ansetzen (kommt durchaus vor!). Dann muss man (selbst schon gemacht) auch mal beherzt aufhören und mit einem fröhlichen "Bringste dann zur Wache, ja?" dem nächsten PVB die Bohrmaschine in die Hand drücken. Geschrieben von Tino Wagner Wenn nun eine frewillige Feuerwehr der Polizei Amtshilfe leistet, werden ehrenamtliche Mitarbeiter hier unter Umständen Gefahren ausgesetzt, deren sie sich bei Eintritt in die Feuerwehr möglicherweise nicht bewusst waren und die von der Aufgabenzuweisung an die Feuerwehr aus gesehen auch feuerwehrfremd sind. Man stelle sich im Fallbeispiel Hausdurchsuchung mal vor, dass nach Öffnen der Tür hinter dieser Tür jemand mit einer Schusswaffe steht oder auch nur jemand, der auf den nächstbesten einprügelt. Ich gebe zu, in der Praxis auch des Polizeialltags ist das sehr selten, aber nicht unmöglich. Ist es zumutbar, ehrenamtlich im Feuer- und Unglücksschutz Tätigen hier einer Gefahr auszusetzen, die mit ihrer primären Tätigkeit und der Motivation, diese Tätigkeit in der Freizeit auszuüben, nichts zu tun hat? Mal abgesehen, dass das FSHG aus gutem Grund keinen Unterschied macht: Erklär mir doch mal kurz, welchen Gefahren Du hauptamtliches Personal mehr aussetzen würdest als ehrenamtliches?!?! Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 574322 | |||
Datum | 04.08.2009 20:10 | 13138 x gelesen | |||
Vielleicht sollte man den Beitrag verschieben in den Bereich "Recht". Do unproblematisch sehe ich diese Sache mit der Amtshilfe nämlich nicht, insbesondere mit Blick auf die Frage, ab wann der Aufwand für eine Amtshilfe unverhältnismäßig im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG ist, aber auch, in welchem Umfang Amtshilfe der hier beschriebenen Art aus rechtlichen Gründen überhaupt möglich ist (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG) insbesondere mit Blick auf an derartigen Einsätzen beteiligten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Ich denke, es dürfte Einigkeit bestehen, dass das hier zu weit geht: http://www.spd.landtag-bw.de/index.php?docid=3845&pdf=default Nur ist die Frage, wo setzt man die Grenze gerade im Fall einer freiwilligen Feuerwehr? Wer sich verpflichtet, ehrenamtlich in einer Feuerwehr tätig zu werden, tut dies in erster Linie um Aufgaben im Sinne von § 1 Absatz 1 FSHG NRW zu erfüllen und diese sind: Bekämpfung von Schadfeuer und Hilfe bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen durch Naturereignisse, Explosionen und ähnliche Vorfälle. Wenn nun eine frewillige Feuerwehr der Polizei Amtshilfe leistet, werden ehrenamtliche Mitarbeiter hier unter Umständen Gefahren ausgesetzt, deren sie sich bei Eintritt in die Feuerwehr möglicherweise nicht bewusst waren und die von der Aufgabenzuweisung an die Feuerwehr aus gesehen auch feuerwehrfremd sind. Man stelle sich im Fallbeispiel Hausdurchsuchung mal vor, dass nach Öffnen der Tür hinter dieser Tür jemand mit einer Schusswaffe steht oder auch nur jemand, der auf den nächstbesten einprügelt. Ich gebe zu, in der Praxis auch des Polizeialltags ist das sehr selten, aber nicht unmöglich. Ist es zumutbar, ehrenamtlich im Feuer- und Unglücksschutz Tätigen hier einer Gefahr auszusetzen, die mit ihrer primären Tätigkeit und der Motivation, diese Tätigkeit in der Freizeit auszuüben, nichts zu tun hat? Tino Wagner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW | 574320 | |||
Datum | 04.08.2009 20:04 | 12802 x gelesen | |||
Türöffnung kommt bei uns schon mal öfter vor, meistens jedoch aus Gründen wie hilflose Person / Unterstützung Rettungsdienst. Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung ! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574317 | |||
Datum | 04.08.2009 19:36 | 13248 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino WagnerWie gesagt, ich kenne das ganze nur so, dass der private Schlüsseldienst kommt das ist der Regelfall Geschrieben von Tino Wagner Vielzahl an Hausdurchsuchungen in Großstädten da jedesmal die Feuerwehr kommen kann, wenn die Tür nicht geöffnet wird. nicht jedesmal, aber manchmal Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 574316 | |||
Datum | 04.08.2009 19:34 | 13329 x gelesen | |||
Das ist kein so gutes Beispiel, weil der Dieb hier selbst in Not war. Die Gemeinde könnte wohl nur unter Verweis auf §5 Absatz 3 Satz 3 VwVfG mit der Begründung ablehnen, dass durch die Unterstützung der Polizei beim Öffnen von Wohnungen die Brandschutzaufgabe der Feuerwehr ernstlich gefährdet ist, weil die Feuerwehrleute dann anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Wie gesagt, ich kenne das ganze nur so, dass der private Schlüsseldienst kommt und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass bei der doch Vielzahl an Hausdurchsuchungen in Großstädten da jedesmal die Feuerwehr kommen kann, wenn die Tür nicht geöffnet wird. tino255 | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 574315 | |||
Datum | 04.08.2009 19:19 | 13495 x gelesen | |||
Hallo, Stichwort Amtshilfe, wir haben der Kripo bei uns auch schon die Tür aufgemacht. Gruß PS: Hier sind weitere Beispiele, Auf "Einbrecher-Jagd" mit Drehleiter | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 574312 | |||
Datum | 04.08.2009 19:03 | 13692 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Bräutigam Hab ich selbst während der Ausbildung in zwei Millionenstädten zig mal gemacht / machen lassen. In einer davon hat man ja einschlägige Erfahrung. Insbes. wenn in der betroffenen Wohnung noch Bewohner sind und sich gegen die Türöffnung wehren. Die Polizei hat ja damals ihre Autos immer gleich in Fluchtrichtung aufgestellt... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 574309 | |||
Datum | 04.08.2009 18:52 | 13927 x gelesen | |||
Geschrieben von Tino WagnerIst das auf dem Lande üblich oder gibt es das gar in großstädtischeren Gegenden? Hab ich selbst während der Ausbildung in zwei Millionenstädten zig mal gemacht / machen lassen. Geschrieben von Tino Wagner Gibt es eigentlich irgend eine Verpflichtung für die Feuerwehr, derartige Hilfeersuchen der Polizei anzunehmen? Ja (Art. 35 GG und §§ 4-8 VerwVerfG NRW). genau genommen nicht für die Feuerwehr, sondern für die Gemeinde als Behörde und Träger der Feuerwehr. Geschrieben von Tino Wagner Stimmt das so? Nein, so pauschal nicht. Ob und wann man sich gegen ein Amtshilfeersuchen wehren kann, steht im VerwVerfG NRW. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Tino8 W.8, Neuss / NRW | 574306 | |||
Datum | 04.08.2009 18:46 | 17482 x gelesen | |||
In der Zeitung habe ich aus einem ländlichen Gebiet gelesen, dass dort die vermutlich freiwillige Feuerwehr die Polizei bei einer Hausdurchsuchung unterstützt hat, d.h.es hat niemand aufgemacht und es ist dann die Feuerwehr gekommen und hat die Tür aufgebrochen. Meine Frage: Ist das auf dem Lande üblich oder gibt es das gar in großstädtischeren Gegenden? Ich kenne es aus Großstädten in NRW nur so, dass die Polizei den Schlüsseldienst ruft, um Wohnungstüren aufzukriegen, nicht aber die Feuerwehr. Ich halte persönlich übrigens aus Brandschutzgründen überhaupt nichts davon, dass die Feuerwehr in Situationen wie dieser technische Hilfe für die Strafverfolgungsbehörden leistet. Brandschutz erfordert Vertrauen in die Feuerwehr, d.h. potenzielle Melder einer Gefahr dürfen sich nicht abgeschreckt fühlen, 112 zu wählen, weil sie Vorbehalte gegen die Feuerwehr haben. Die Feuerwehr braucht auch Vertrauen in denjenigen Bevölkerungskreisen, die immer mal wieder Ärger mit Strafverfolgungsbehörden haben und das geht schlecht, wenn der Eindruck nach außen entsteht, dass Feuerwehr und Polizei gemeinsam im Dienst der Strafverfolgung arbeiten. (Deswegen bin ich auch dagegen Berufsfeuerwehrleute, wie in den neuen Bundesländern wohl üblich, als Hilfspolizisten einzusetzen.) Gibt es eigentlich irgend eine Verpflichtung für die Feuerwehr, derartige Hilfeersuchen der Polizei anzunehmen? Ohne jetzt das Feuerwehrrecht näher zu kennen, würde ich auf den ersten Blick mal "nein" sagen, denn nach den Feuerwehrgesetzen ist Aufgabe der Feuerwehr technische Hilfeleistung nur im Not-, Unglücks- und Katastrophenfall verpflichtet, d.h. dem Rettungsdienst muss sie helfen, zur Notfallrettung die Tür aufzubrechen, nicht aber der Polizei zur Strafverfolgung. Stimmt das so? Viele Grüße, tino Wagner | |||||
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