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Thema | Darf ein Feuerwehrmann Politische Werbung machen ? | 47 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 582081 | |||
Datum | 12.09.2009 00:24 | 10218 x gelesen | |||
Internet aufmachen, Feuerwehr Uniform bestellen, Fotos machen und Feuerwehrmann sein. Ich glaube nicht, dass der 0815 Bürger nach einem Gemeindewappen sucht. Der DFV hat neben dem FW Symbol wohl kaum auch blaue Jacken patentiert. Genauso sehe ich das mit der Hupf Jacke - schnell zu bekommen, jeder der ein paar Euro hat, kann sich dann als Feuerwehr fühlen. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 582080 | |||
Datum | 12.09.2009 00:16 | 10222 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Eisenblaetteroben stand doch auch gar nichts von Gemeindewappen. Kennt denn jemand diese Wahlplakate? Ein Gemeindewappen wäre für Wahlwerbung doch auch viel zu festlegend und solch ein Wahlfoto wäre schon recht dumm. Es stand dort aber was von Uniform, die in den meisten Fällen wohl das Gemeindewappen tragen dürfte. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 582077 | |||
Datum | 11.09.2009 23:59 | 10224 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus HochleitnerKönnte natürlich sein, aber warum dann ein anonymer Poster. Dafür muss es doch einen triftigen Grund geben? Auch (leider) wieder wahr... Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Klau8s H8., Eimen / Niedersachsen | 582076 | |||
Datum | 11.09.2009 23:51 | 10194 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen Petzingerist das ein Wahlplakat - also Werbung und damit vermutlich gestellt. Könnte natürlich sein, aber warum dann ein anonymer Poster. Dafür muss es doch einen triftigen Grund geben? Viele Grüße Klaus Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 582075 | |||
Datum | 11.09.2009 23:42 | 10165 x gelesen | |||
ups sorry. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 582074 | |||
Datum | 11.09.2009 23:41 | 10189 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jochen Petzinger Also auf diesem Bild einer FF in Halle Die Rede ist von Halle / Westfalen, das liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dölau ist zugehörig zu Halle an der Saale, das liegt in Sachsen-Anhalt! MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 582073 | |||
Datum | 11.09.2009 23:34 | 10240 x gelesen | |||
Also auf diesem Bild einer FF in Halle http://www.ff-doelau.de/images/stories/Startseitenbilder/Startseitenbild_Gruppe.png erkennt man a) Wappen werden links getragen (wie Du schon gesagt hast) b) die Uniformen haben Schulterstücke und Abzeichen auf dem Kragen mal davon abgesehen: - der Feuerwehrmann trägt weisses Hemd - interpretiere ich das Foto richtig, bleibt das den Führungsdienstgraden vorbehalten. Die Mannschaft trägt hellblau. - ist das ein Wahlplakat - also Werbung und damit vermutlich gestellt. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 582071 | |||
Datum | 11.09.2009 23:25 | 10282 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jochen Petzinger Ich weiß jetzt nicht wie das in Halle ist - ICH hab rechts das Stadtwappen auf meiner Tuchuniform. Aus dem Ursprungsbeitrag geht hervor, dass es um NRW geht, also ist wohl Halle in Westfalen gemeint. In NRW wird das Gemindewappen auf dem linken Ärmel getragen. Gruß Stephan | |||||
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Autor | Klau8s H8., Eimen / Niedersachsen | 582070 | |||
Datum | 11.09.2009 23:15 | 10219 x gelesen | |||
Geschrieben von Jochen PetzingerIch weiß jetzt nicht wie das in Halle ist - ICH hab rechts das Stadtwappen auf meiner Tuchuniform. Das muss nicht unbedingt was heißen - wir haben auch kein Wappen auf der Uniform. Ist aber zugegebenermaßen eher selten. Viele Grüße Klaus Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 582067 | |||
Datum | 11.09.2009 22:57 | 10266 x gelesen | |||
Kann es sein, dass der keiner Fw angehört? Ich weiß jetzt nicht wie das in Halle ist - ICH hab rechts das Stadtwappen auf meiner Tuchuniform. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Rotenhain / RLP | 582064 | |||
Datum | 11.09.2009 22:43 | 10283 x gelesen | |||
Sieht für mich eher so aus, als wolle die Partei damit ausdrücken, für verschiedene gesellschaftliche Bereiche einzutreten, also z.B. öffentlicher Dienst, Handwerker, Familien. Ist der FA bekannt ? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 582060 | |||
Datum | 11.09.2009 22:20 | 10345 x gelesen | |||
hallo, hier mal das Plakat: Hier der Link zum Ortsverband der dieses Plakat verwendet: => http://www.cdu-hallewestfalen.de MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 581052 | |||
Datum | 07.09.2009 08:20 | 10575 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerFür erstere in §15 Soldatengesetz eindeutig geregelt. Geschrieben von Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (SG) §15
Ich erinnere mich an eine exklusive Veranstaltung kurz vor der Wiederwahl unseres Landesherrn Ötti. Geladen waren die "Honorationen" eines Landkreises, neben MdL, MdB, OBs und BMs, den Damen und Herren Kreisräten waren u.a. der Standort-Chef der örtlichen Kaserne (General (?) in Uniform), der oberste Polizist des Kreises (4 goldene Sternchen in Uniform) ein Leiter der BePO (in Uniform), der Kreisbrandonkel (in Uniform),... Ich sehe daran eigentlich nichts verwerfliches - die o.g. Herren wohl auch nicht. Wenn ein Wahlbewerber ausdrücken möchte, dass er FA ist kann er das von mir aus tun - entweder durch seinen Wahlprospekt, oder durch die Abbildung in Uniform. Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 580880 | |||
Datum | 06.09.2009 17:40 | 10534 x gelesen | |||
oben stand doch auch gar nichts von Gemeindewappen. Kennt denn jemand diese Wahlplakate? Ein Gemeindewappen wäre für Wahlwerbung doch auch viel zu festlegend und solch ein Wahlfoto wäre schon recht dumm. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 580834 | |||
Datum | 06.09.2009 15:24 | 10643 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric Martini
Ersetze "Satansanbeter" durch eine nicht-Mainstreamreligion deiner Wahl. Dann läuft es auf das gleiche raus und macht die Aussage ebenso falsch. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 580833 | |||
Datum | 06.09.2009 15:23 | 10560 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachDer Spruch "Gott zu Ehr.." entspringt einer Zeit als die Religionsausübung noch viel mehr mit dem Alltag verknüpft war. Das hat meiner Meinung nach auch nicht mit "Werbung" zu tun. Man kann das, sofern es eine dienstliche (=Pflicht-) Veranstaltung ist, auch sehr kritisch sehen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 580832 | |||
Datum | 06.09.2009 15:22 | 11655 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Sucker
Das sieht das Grundgesetz aber anders. Mal abgesehen von der Tatsache, dass man den Status von Religionsgemeinschaften, gleich welcher Art, in Deutschland durchaus kritisch sehen sollte. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 580831 | |||
Datum | 06.09.2009 15:20 | 10558 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Eisenblaetterda jeder eine Betriebsfeuerwehr gründen kann, ergo auch jeder dort Feuerwehrler sein kann, kann auch jeder eine Uniform tragen. Da wird nichts zu machen sein. Nur das eine Betriebsfeuerwehr nicht überall eine anerkannte Feuerwehr ist und sie auch nicht das Wappen einer Stadt-/Gemeinde trägt. Und in einer blauen Uniform darf jeder rumlaufen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 580830 | |||
Datum | 06.09.2009 15:17 | 10619 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerSatansanbeter gehören z.B. nicht dazu. Was sind denn "Satansanbeter"? Für freie Software | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 580829 | |||
Datum | 06.09.2009 15:12 | 10626 x gelesen | |||
Der Spruch "Gott zu Ehr.." entspringt einer Zeit als die Religionsausübung noch viel mehr mit dem Alltag verknüpft war. Das hat meiner Meinung nach auch nicht mit "Werbung" zu tun. Ansonsten dürften auch die Bayrischen Feuerwehren an Frohnleichnam nicht mehr den Himmel tragen. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 580827 | |||
Datum | 06.09.2009 15:07 | 10662 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander SuckerDas passt, man muss nur sehen, welche Religionsgemeinschaften in Deutschland anerkannte Religionen sind.dann kann ich auch für anerkannte Parteien Werbung machen.... "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 580820 | |||
Datum | 06.09.2009 14:45 | 10717 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan JurgahnGeschrieben von Jakob Theobald Das passt, man muss nur sehen, welche Religionsgemeinschaften in Deutschland anerkannte Religionen sind. Satansanbeter gehören z.B. nicht dazu. Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Burgenlankreis / Sachsen- Anhalt | 580813 | |||
Datum | 06.09.2009 14:12 | 10638 x gelesen | |||
eben... lies dir meinen anderen Beitrag unten durch... da hab ich nämlich das gleiche geschrieben MkG | |||||
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Autor | Klau8s H8., Eimen / Niedersachsen | 580811 | |||
Datum | 06.09.2009 14:09 | 10606 x gelesen | |||
Geschrieben von Maik Zeugner
Der Ehrenbeamte darf sich in Uniform nicht parteipolitisch betätigen (privat kann er, solange er die Feuerwehr aus dem Spiel läßt, machen was er will). Insofern hast Du natürlich recht. Das Verhalten von Feuerwehrangehörigen bezüglich parteipolitischer Tätigkeit in Uniform sollte meiner Meinung nach aber unabhängig von einem eventuellen Status als Ehrenbeamter sein - ob ein Feuerwehrangehöriger in Uniform auf einem Plakat,bei einer Wahlveranstaltung oder sonstwo Ehrenbeamter ist oder nicht, erschließt sich dem Betrachter nämlich nicht und dürfte ihm auch ziemlich egal sein. Die Außenwirkung ist immer dieselbe. Viele Grüße Klaus Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 580807 | |||
Datum | 06.09.2009 13:59 | 10637 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldIn meinen Augen muss die Feuerwehr NEUTRAL sein!Schöner Gedanke, doch ist das REAL? Spätestens dann wären alle Verbände denen Ihr angehört ad absurdum geführt. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Burgenlankreis / Sachsen- Anhalt | 580800 | |||
Datum | 06.09.2009 13:31 | 10653 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus HochleitnerDas hat mit dem Status eines Ehrenbeamten nichts zu tun. Das hat sehr wohl was mit Ehrenbeamten zu tun. Dort gibt es nämlich eindeutige Regelungen im Beamtenstatusgesetz Verweis auf mein anderen Beitrag (will jetzt nicht alles 2 mal schreiben^^) | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 580799 | |||
Datum | 06.09.2009 13:29 | 10697 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob Theobaldoder gar für religiöse Zwecke Werbung zu machen; gleich welcher Art.Echt? Und wie passt da "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr"? Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Burgenlankreis / Sachsen- Anhalt | 580733 | |||
Datum | 05.09.2009 22:37 | 10922 x gelesen | |||
beim Wehrleiter zumindest ist das ganz eindeutig... Wehrleiter sind Ehrenbeamte: im §33 Beamtenstatusgesetz steht eindeutig drin: (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. [...] (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. [...] Außerdem darfst du ja nur deine Uniform zu Diestzwecken anziehen und nicht einfach wenn es dir in Sinn kommt so nach dem Motto: "Heute geh ich mal in Uniform einkaufen". Und wenn du in Uniform auf einem Wahlplakat stehst dann drückst du ja sinngemäß aus, dass die FF die und die Partei wählt, was ja aber in aller Regel nicht so ist. meine Meinung | |||||
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Autor | Klau8s H8., Eimen / Niedersachsen | 580732 | |||
Datum | 05.09.2009 22:31 | 10837 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Ruppel
Das hat mit dem Status eines Ehrenbeamten nichts zu tun. Jede(r) Feuerwehrangehörige(r) repräsentiert in Uniform nicht nur die Feuerwehr sondern auch die Gemeinde/Stadt etc. und hat sich in Uniform jeder Wahlwerbung zu enthalten. Viele Grüße Klaus Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 580731 | |||
Datum | 05.09.2009 22:15 | 10866 x gelesen | |||
War denn derjenige Ehrenbeamter oder nicht? __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung! PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 580730 | |||
Datum | 05.09.2009 22:14 | 10988 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von = anonym = anonym Ist es erlaubt, das ein Feuerwehrmann (Freiwilliger) politische Werbung betreibt ? Für welche Partei darfs denn sein? Wenig Geschrei gibt es bei den Parteien die sich CDU, CSU, SPD, FDP, Aber wenn Du ein richtiges Heule, Zähneklappern und Giftspucken erleben willst, dann wäre einen Patei die NPD, DVU oder so, die richtige. Nach meiner bescheidenen Meinung hat kein Feuerwehrmann in Uniform für irgendeine politische Partei oder politische Richtung oder gar für religiöse Zwecke Werbung zu machen; gleich welcher Art. Meines erachtens wir da der Vertrauensvorschuss der Bevölkerung, den die Feuerwehr ja nun mal hat, auf sehr unschöne Weise ausgenutzt. >>>Ironie-Modus an<<< Und wenn die Feuerwehr aus Hinterpusemuckel für die Grünen Werbung macht und dann die Bude vom NPD Mitlgied abbrennt, weil just an dem Tag die Wehr etwas länger brauchte, dann kannst Du Dir das Gerede vorstellen. >>>Ironie-Modus aus<<< Gibt nur böses Blut. In meinen Augen muss die Feuerwehr NEUTRAL sein! Was der FA (SB) privat und in zivil mach, lassen wir mal aussen vor, es sei denn... aber das wäre eine anderer Thread. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Klau8s H8., Eimen / Niedersachsen | 580704 | |||
Datum | 05.09.2009 18:39 | 11117 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonym
Vorab: Ich weiß nicht ob und wo hierzu etwas geschrieben steht, aber Freiwillige Feuerwehren sind per Definition eine Einrichtung der Gemeinde und diese darf mit den Mitteln des Steuerzahlers auf keinen Fall politische Werbung zu Gunsten einer Partei betreiben. Jeder einzelne Feuerwehrmann ist letztendlich kostenfrei Angestellter seiner Gemeinde und sollte sich daher aus politischer Werbung in seiner Funktion als Feuerwehrmann heraus halten. Privat (ohne Uniform) kann er tun und lassen was er will. MKG Klaus Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 580699 | |||
Datum | 05.09.2009 18:20 | 11016 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes Krause...stehen für politische Aussagen, .... Die Feuerwer ist aber nicht Bestandteil dieser oder jener Partei und somit als Plakatwand für politische Aussagen auch nicht zu ge- /missbrauchen. . also Punkt Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 580697 | |||
Datum | 05.09.2009 17:58 | 11052 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer(2) Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Betriebsfeuerwehren die Bezeichnung "Feuerwehr" mit und ohne Zusatz führen. Die für die Gemeindefeuerwehren vorgeschriebenen Uniformen dürfen nur Werkfeuerwehren tragen." Schön, gibts aber in NRW nicht, und darum gehts. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 580692 | |||
Datum | 05.09.2009 17:03 | 11101 x gelesen | |||
ist mir schon klar. Aber Uniform ist für den Laien doch gar nicht unterscheidbar. Gerade mal, dass die österreichischen von den deutschen Uniformen unterschieden werden können. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 580687 | |||
Datum | 05.09.2009 16:31 | 11179 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Eisenblaetterda jeder eine Betriebsfeuerwehr gründen kann, ergo auch jeder dort Feuerwehrler sein kann, kann auch jeder eine Uniform tragen. Da wird nichts zu machen sein. Nur was will man dann damit auf einem Wahlplakat ausdrücken? Wäre der Wahlkandidat auf einem Wahlplakat einer Partei die in Sachsen zum ersten Mal den Wiedereinzug geschafft hat, würde ein Sturm der Entrüstung losbrechen, zu recht! Aber was unterscheidet in diesem einen Punkt die skizzierte Partei von ihren Mitbewerbern? Nichts! Sie alle stehen für politische Aussagen, in welcher Form auch immer. Die Feuerwer ist aber nicht Bestandteil dieser oder jener Partei und somit als Plakatwand für politische Aussagen auch nicht zu ge- /missbrauchen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 580686 | |||
Datum | 05.09.2009 16:28 | 11246 x gelesen | |||
Für Ba-Wü "§ 1 FwG Ba-Wü Begriff der Feuerwehr (1) ... (2) Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Betriebsfeuerwehren die Bezeichnung "Feuerwehr" mit und ohne Zusatz führen. Die für die Gemeindefeuerwehren vorgeschriebenen Uniformen dürfen nur Werkfeuerwehren tragen." Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 580682 | |||
Datum | 05.09.2009 16:20 | 11154 x gelesen | |||
Moin, so wurde es auch uns beigebracht. Laut e-learning der LFS Nds ist es mir untersagt die Uniform außerdienstlich zu tragen, bei dem Beispiel auch auf dem Geburtstag meiner Oma wenn diese es sich wünscht weil sie Uniformen so Interessant wird das ganze wenn auf dem Foto der Ortsname steht oder gar das Wappen zu sehen ist. Das liegt aber daran daß der Ortsname und das Wappen geschützt sind. Viel interessanter finde ich sowas von der politischen Seite. Hier soll ja wahrscheinlich damit geworben werden daß der FA ein besserer Mensch/Kandidat ist als seine Mitbewerber. So jemand wäre für mich persönlich unwählbar, aber daß die Deutschen da ein wenig anders ticken wissen wir ja. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 580680 | |||
Datum | 05.09.2009 16:15 | 11237 x gelesen | |||
da jeder eine Betriebsfeuerwehr gründen kann, ergo auch jeder dort Feuerwehrler sein kann, kann auch jeder eine Uniform tragen. Da wird nichts zu machen sein. | |||||
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Autor | Lore8nz 8W., Hamburg / Hamburg | 580670 | |||
Datum | 05.09.2009 14:45 | 11403 x gelesen | |||
Ich mutmaße mal : Jeder Hinz und Kunz kann sich eine Uniform kaufen, allerdings ohne dazugehörige Koller oder ähnliches, was auf den Ort hinweist - damit wird ja dann eine konkrete Verbindung zu den dort geltenden Richtlinien gezogen. Ich würde hier ganz pauschal die oberste Instanz der Stadt / Kreis / Ort befragen. In Hamburg gab es schon einmal etwas ähnliches, allerdings mit irgendeiner staatlichen Werbungsaktion verbunden. Gruß http://www.firefighternation.com/forum/topics/we-need-to-stop-the-hero-crap | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 580669 | |||
Datum | 05.09.2009 14:26 | 11453 x gelesen | |||
Geschrieben von Simon Schwedtkeaber ist es nichts so, das der Dienstanzug nur für dienstliche Anlässe benutzt werden darf? So hab ich es jedenfalls noch in ErinnerungGeschrieben von Simon Schwedtke aber ist es nichts so, das der Dienstanzug nur für dienstliche Anlässe benutzt werden darf? So hab ich es jedenfalls noch in Erinnerung Ich glaube das sind juristische Spitzfindigkeiten zu deren lösung die wenigsten hier im stande sind. Wo steht das ? Ist es nicht so das sich hinz und kunz so einen Anzug kaufen können ? Wo fängt Dienst an, und wo hört er auf ? Was macht der Schauspieler der einen Feuerwehrmann spielt ? Wo ist denn der juristische Unterschied zwischen einem Dienstanzug und einer Uniform ? Hat die Feuerwehr überhaupt eine Uniform ? Handelt es sich dabei nicht nur um eine Arbeitsbekleidung ? mmmmm.... | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 580667 | |||
Datum | 05.09.2009 14:12 | 11390 x gelesen | |||
Ich würde sagen das ergibt sich in der Folge: Uniform = Dienst/Übung, Fotoshooting =/= Dienst/Übung. Was spricht dagegen, bzw. welche Schlumpflöcher gäbe es da? Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Lukas Podolski - | |||||
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Autor | Simo8n S8., Lehrte / Niedersachsen | 580666 | |||
Datum | 05.09.2009 14:11 | 11512 x gelesen | |||
aber ist es nichts so, das der Dienstanzug nur für dienstliche Anlässe benutzt werden darf? So hab ich es jedenfalls noch in Erinnerung... Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 580664 | |||
Datum | 05.09.2009 13:58 | 11934 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes Krause(wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Soldaten und Polizisten aus?), Für erstere in §15 Soldatengesetz eindeutig geregelt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8S., Nideggen / NRW | 580663 | |||
Datum | 05.09.2009 13:55 | 11850 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonymAllerdings finde ich im FSHG (es handelt sich um NRW) kein Verbot und wüsste auch sonst nicht, wo man noch suchen könnte. Da wird man auch nichts finden. Da gibt es nichts. Wenn überhaupt stellt sich die Frage nach den Ethischen und Moralischen Gesichtspunkten. Ähnlich wie bei unserer Gesundheitsministerin, die durfte auch ihren Dienstwagen mit nach Spanien nehmen, aber musste das sein ? Genau so sehe ich das in diesem fall auch. Verboten ist es nicht, es sei den die Gemeinde hat es in einer gesonderten Dienstanweisung etc. geregelt, aber ob es sein muss - das dürfte die Frage sein. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 580661 | |||
Datum | 05.09.2009 13:51 | 12445 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonymKennt sich einer mit der Materie aus und weiß, wo dazu etwas geschrieben steht ? Ich kenne nicht den dazugehörigen §, aber ich leite für die Neutralität aus den Selbstverständnis der FW ab. Wir helfen jedem, ohne Beachtung der Hautfarbe, Haarfarbe, politischer Ausrichtung, Geschlecht, Parteibuch, (hier beliebiges Differenzierungsmerkmal einsetzen). Wenn ich nun auf einem Wahlplakat jemanden in einer Uniform sehe, der für dieses Selbstverständnis steht (wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Soldaten und Polizisten aus?), dann muss ich mich fragen, ob die Person die Feuerwehr in eine politische Richtung hineinrepräsentieren möchte oder die Feuerwehr als Vertrauensträger missbraucht werden soll. Ich möchte damit nicht die vielen Mitglieder der Feuerwehren angehen, die neben diesem Ehrenamt auch noch als Stadt-/Landräte, Gewerkschafter, Arbeitgebervertreter, Ortsteilbürgermeister oder sonstwie am politischen Leben teilhaben. Aber dort ist die Uiform ebenso deplatziert, wie auf dem Fußballplatz, im Schützenheim, in der Skatrunde, auf der Kart-Bahn, in der Bücherei, im Kasino, auf Arbeit,... | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 580655 | |||
Datum | 05.09.2009 13:32 | 15436 x gelesen | |||
Ist es erlaubt, das ein Feuerwehrmann (Freiwilliger) politische Werbung betreibt ? In seiner Freizeit kann ja jeder machen was er will. Aber darf sich ein Freiwilliger Feuerwehrmann in seiner Feuerwehruniform mit anderen Politikern der Partei der er angehört, Fotografieren lassen und daraus ein Wahlplakat machen lassen und es überall aufhängen ? Ich war immer der Meinung das die Feuerwehr politisch neutral sein muss und nicht für eine Partei werben darf. So was wurde mir zumindest immer erzählt. Allerdings finde ich im FSHG (es handelt sich um NRW) kein Verbot und wüsste auch sonst nicht, wo man noch suchen könnte. Kennt sich einer mit der Materie aus und weiß, wo dazu etwas geschrieben steht ? | |||||
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