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Thema | Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert | 102 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Flor8ian8 H.8, Jesteburg / Niedersachsen | 596702 | |||
Datum | 15.12.2009 19:42 | 37090 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, was hat es im Einsatzfall damit zu tun, dass man eine Verwaltungsfunktion wie GF, ZF, OBM hat ?? Derjenige der vorort ist und die Ausbildung hat kann diese doch auch Ausführen oder nicht ? Sonst kann ich mir die Lehrgänge ja auch sparen. Wenn das LF voll ist bei Alarm mit den Kameraden die die Ausbildung haben, wird losgefahren oder wird dann auf die Verwaltungsfunktion gewartet ? Wie sollen den sonst auch die Nachwuchsführungskräfte mal Erfahrung sammeln ? Ich hab mit der Ausbildung als ZF oft genug die Funktion im Einsatz ausgeführt, war aber nie "Verwaltungszugführer" Man sollte im Einsatz eher schauen wer was kann und wie er es macht und nicht was er für eine tolle Funktion hat. Gruß Florian PS: Diese Erfahrungen habe ich in meiner EX Wehr in HH gemacht in meiner meiner neuen Wehr bin ich noch am Erkunden :)) Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 590712 | |||
Datum | 06.11.2009 12:18 | 37313 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Stefan Heck In BaWü werden die GF/ZF vom Abteilungskommandanten eingesetzt, in NDS werden sie halt gewählt Es gibt durchaus etliche FF in Nds., in denen die GF / ZF vom OrtsBM nach Anhörung des Ortskommandos bestellt werden. So bei uns. Gewählt wird nicht. MkG, Sven P.S. Wenn ich Gebiete in Niedersachsen, in denen gewählt wird, auf einer Landkarte rot einfärbe und andere seltsame Dinge wie Fahrzeuge ohne LWB, Trupp-TLF als Erstangreifer, unvollständige PSA usw. auch mal auswerte und die Gebiete, wo das verstärkt auftritt, irgendwie einfärbe und dann die Karten übereinanderhalte, werde ich eine ziemliche Überdeckung finden, da bin ich mir sehr sicher. | |||||
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Autor | Flor8ian8 G.8, Weinsberg / BW | 590645 | |||
Datum | 06.11.2009 01:45 | 37207 x gelesen | |||
Fast richtig, allerdings ist es so, daß der Kdt. der Fw auch durchaus entscheiden kann, ob jemand GF wird oder nicht, selbst mit bestandenem Lehrgang. Florian | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 588255 | |||
Datum | 21.10.2009 05:06 | 37378 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerIch kenne auch Fälle, da wurde dem Bürgermeister gesagt: "Im Moment kostet jedes Kopfnicken von ihnen, ihre Gemeinde ca. 10.000,-- DM." Wenn ich mir die bisherigen Einsatz-Kosten des Einsturz Stadtarchiv so anschaue, wäre das nicht viel. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 588245 | |||
Datum | 20.10.2009 22:48 | 37420 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Christian Fischer Soll ja schon Fälle gegeben haben, wo irgend welche Einheiten aufgeschlagen sind, von denen der EL gar nicht wußte, dass irgend jemand sie angefordert hat ;-)Ich kenne auch Fälle, da wurde dem Bürgermeister gesagt: "Im Moment kostet jedes Kopfnicken von ihnen, ihre Gemeinde ca. 10.000,-- DM." Da war der EL FW- für die Nachforderungen nicht mehr direkt zuständig. Trotzdem war das Geschrei groß als die Rechnungen eingetroffen sind. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 588185 | |||
Datum | 20.10.2009 11:13 | 37737 x gelesen | |||
Hallo, was hat der KBI damit zu tun? EUER BÜRGERMEISTER muß dich berufen wenn du als GF eingesetzt werden sollst,mit oder ohne Zustimmung vom KBI. Er hat ja schließlich dafür unterschrieben das du nach Bad Kö gehst. Zum anderen müsste ihm als obersten Chef der Feuerwehr,denn das ist dein Bürgermeister nämlich,bekannt sein ob und wieviel Führer und Unterführer der Wehr zur Verfügung stehen. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 587926 | |||
Datum | 18.10.2009 23:51 | 37400 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerAußerdem ist der Helm schon beklebt. Ich stell mir das gerade absolut bildlich vor: Herr MeierMüllerSchulzeSchmidt eigentlich sind Sie zu doof auch nur den Hof selbstständig zu fegen.. aber wenn der Helm schon beklebt ist, dann machen wir da aber eine Ausnahme :-) Und je länger ich über die Berufungen nachdenke um so besser find ich die Idee... wenn man damit keine Machtspielchen treibt. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587883 | |||
Datum | 18.10.2009 21:09 | 37430 x gelesen | |||
Geschrieben von Hansi Stellmacherso einen fall meine ich nicht....wie du weist..... ;O) Ich weiß. Nur sollte man aus Sicherheitsgründen alle Fälle gleich behandeln. Den Guten schadet es nicht, die andersn kann man dmit vielleicht verhindern ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 587881 | |||
Datum | 18.10.2009 21:06 | 37594 x gelesen | |||
HAllo.... so einen fall meine ich nicht....wie du weist..... ;O) Grüsse Hansi zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten: Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben. Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587878 | |||
Datum | 18.10.2009 21:03 | 37514 x gelesen | |||
Geschrieben von Hansi StellmacherFür Abt.Kdt./ Kdt.(leider) ja Das sind die Fälle, in denen Dir die Teilnehmer auf dem Lehrgang ZFü erzählen, daß sie gar nicht durchfallen können weil sie ja schon Kommandant, Abt.Kommandant,... seien. Außerdem ist der Helm schon beklebt. Wo wäre das Problem zu sagen "Gut, Du bist gewählt, die Ernennung machen wir als Gemeinde aber vom zunächst erfolgreichen Besucht des Lehrgangs GrFü und ZFü abhängig, bis dahin führt dein Stellv./ der bisherige Amtsinhaber" (und ich würde sogar noch sagen bestehen alleine reicht nicht, da will ich mindestens die Note 3,0 sehen ;-) ). Die LFS ist meiner Erfahrung nach auch flexibel genug, solche Fälle schnell einzuberufen, so daß das in max. einem Jahr (eher weniger) geregelt ist. Nur wären sie dann noch nicht in Funktion und wüßten, daß sie sich auf dem Lehrgang entsprechend anstrengen müssen weil sie sonst eben nie in Funktion eingesetzt werden können... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 587876 | |||
Datum | 18.10.2009 21:02 | 37404 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Soll ja schon Fälle gegeben haben, wo irgend welche Einheiten aufgeschlagen sind, von denen der EL gar nicht wußte, dass irgend jemand sie angefordert hat ;-) Es soll auch fälle geben, wo Einheiten in Absprache mit dem KBM aus dem Einsatz entlassen wurden....ohne dass der EL davon wusste... ( wobei EL nicht gleich Kdt )... wäre heut aber nemme so....... Grüsse Hansi zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten: Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben. Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587873 | |||
Datum | 18.10.2009 20:57 | 37642 x gelesen | |||
Geschrieben von Hansi Stellmacherdas muss dann aber ..im Einsatz/Ernstfall..sehr sauber dokumetiert werden... wenn sie übernehmen ..können...übernehmen sie denn nun?....oder beraten sie nur...weil wer ja bestellt sollte/muss auch bezahlen.... Soll ja schon Fälle gegeben haben, wo irgend welche Einheiten aufgeschlagen sind, von denen der EL gar nicht wußte, dass irgend jemand sie angefordert hat ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 587871 | |||
Datum | 18.10.2009 20:55 | 37508 x gelesen | |||
Hallo, genau deswegen schrieb ich das so.....nicht das unter umständen hinterher mal was fades bleiben würde....... Grüsse HAnsi zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten: Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben. Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. | |||||
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Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 587849 | |||
Datum | 18.10.2009 18:23 | 37547 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey Und dazu hat dieser KBI die Befugnis? Jedenfalls nicht nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz ... Vielleicht gibt es ja "örtliche Abweichungen"? mkG Günther | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 587843 | |||
Datum | 18.10.2009 17:48 | 37589 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannNa, wenn das man nicht nach hinten los geht. Wenn ich Ortsbrandmeister wäre und ich bekäme auf diese Art und Weise einen Gruppenführer aufgedrückt, den ich in meiner Wehr, aus welchen Gründen auch immer, nicht als Führungskraft haben will (denn ich muß ja auch das Vertrauen in ihm haben und vertreten, was er in meinem Namen anordnet), dann würde ich mir überlegen, ob ich diesen posten noch haben möchte oder ob der Kollege nicht gleich Wehrführer werden kann. Da brauchste in Niedersachsen keine Sorge haben, die Führer taktischer Einheiten bestimmt der Ortsbrandmeister nach Anhörung seiner Mitglieder. Der Bürgermeister hat da überhaupt keinen Einfluss, dieser Fall aus Thüringen ist das schlechteste was überhaupt in einer Feuerwehr passieren kann. Gruß Lüke | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 587841 | |||
Datum | 18.10.2009 17:39 | 37564 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Kai-Hendrick Probst Klingt ein wenig verwirrend, bei uns werden keine Kameraden zu Gruppenführern bestellt, die noch keinen Lehrgang haben. Es werden aber auch keine Kameraden zum GF Lehrgang geschickt die nicht vorgesehen sind Gruppenführer zu werden. D.h. man muss schon ein wenig planen in der Feuerwehr. Die Zuteilung der Lehrgänge von der LFS ist in der Regel bei uns geringer wie unsere Beantragung, daher kann man diese Lehrgänge nicht einfach "streuen", ausserdem kostet es der Gemeinde ja auch Geld. Gruß Lüke | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 587836 | |||
Datum | 18.10.2009 16:47 | 37683 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hansi Stellmacher das muss dann aber ..im Einsatz/Ernstfall..sehr sauber dokumetiert werden... wenn sie übernehmen ..können...übernehmen sie denn nun?....oder beraten sie nur...weil wer ja bestellt sollte/muss auch bezahlen.... ... wo ein "kann übernehmen" steht, muss in diesem Fall die Übernahme der Einsatzleitung gegenüber dem bisherigen EL ausdrücklich erklärt werden ... ... da steht nicht drin, dass sich die Kostenträgerschaft des Einsatzes dadurch grundsätzlich verändert (ggf. nur das Ziel der Regressforderung (dann gibt es auch ein Ziel für normale Fahrlässigkeit) durch die Gemeinde ;-) ) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 587823 | |||
Datum | 18.10.2009 16:01 | 37752 x gelesen | |||
HAllo, das muss dann aber ..im Einsatz/Ernstfall..sehr sauber dokumetiert werden... wenn sie übernehmen ..können...übernehmen sie denn nun?....oder beraten sie nur...weil wer ja bestellt sollte/muss auch bezahlen.... Ich als El würde mich da auf nix einlassen... Grüsse Hansi zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten: Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben. Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 587822 | |||
Datum | 18.10.2009 15:53 | 37794 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonymaktueller Stand: Na, wenn das man nicht nach hinten los geht. Wenn ich Ortsbrandmeister wäre und ich bekäme auf diese Art und Weise einen Gruppenführer aufgedrückt, den ich in meiner Wehr, aus welchen Gründen auch immer, nicht als Führungskraft haben will (denn ich muß ja auch das Vertrauen in ihm haben und vertreten, was er in meinem Namen anordnet), dann würde ich mir überlegen, ob ich diesen posten noch haben möchte oder ob der Kollege nicht gleich Wehrführer werden kann. Wie war das noch gleich, das man keine Führungskräfte findet? Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 587819 | |||
Datum | 18.10.2009 15:39 | 37911 x gelesen | |||
hallo, hm - ich interpretiere den entsprechenden § des aktuellen Feuerwehrgesetz von BaWü schon in dieser Richtung: § 24 Aufgaben der feuerwehrtechnischen Beamten Quelle: FW-Gesetz von BaWü MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 587817 | |||
Datum | 18.10.2009 15:30 | 37617 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... und wie passt zu dieser Ansicht § 22 des FwG dazu ? Die Beschreibung der Aufsichtsfunktionen hierin geht m.E. weit über die einer reinen Rechtsaufsicht hinaus ... Das Gesetz sagt: "Über den Leistungsstand und die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren können sie sich durch Anforderung von Berichten, durch örtliche Prüfungen und im Benehmen mit dem Bürgermeister, durch Anordnung von Alarm- und Einsatzübungen jederzeit unterrichten." Eine Weisungsbefugnis steht nicht im Gesetz! Im neuen Feuerwehrgesetz wird das noch deutlicher: "Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben nach diesem Gesetz als weisungsfreie Pflichtaufgaben." Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 587814 | |||
Datum | 18.10.2009 15:21 | 37829 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Heck Der KBM in BAWü übt keine Fachaufsicht aus! Das Feuerwehrwesen ist in BaWü eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde! ... und wie passt zu dieser Ansicht § 22 des FwG dazu ? Die Beschreibung der Aufsichtsfunktionen hierin geht m.E. weit über die einer reinen Rechtsaufsicht hinaus ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 587813 | |||
Datum | 18.10.2009 15:17 | 37522 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckIn beiden Fällen kann es aber passieren, dass der Lehrgang erst noch absolviert werden muss. Noch vergessen: Unsere Satzung sieht zum Beispiel vor, dass die entsprechende Qualifikation, sofern noch nicht vorhanden, innerhalb eines Jahres erworben werden muss! Ich gehe mal davon aus, das andere Feuerwehren ähnliche Vorgaben haben. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 587810 | |||
Datum | 18.10.2009 15:15 | 37521 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Heckin NDS werden sie halt gewählt Ist so nicht ganz richtig, auch wenn es so scheint: GF/ZF werden in Nds ebenfalls vom Ortsbrandmeister eingesetzt, es erfolgt aber in der Regel vorher die Wahl eines Vorschlages. Da dieser Vorschlag in der Regel auch eingesetz wird, wird oft fälschlicherweise davon ausgegangen, man wählt den GF/ZF direkt. Offiziell heißt es demnach: "Wahl eines Vorschlags zur/zum GF/ZF" Gleiches gilt auch für Ortsbrandmeister u.s.w., die dann entsprechend von der nächst höhren Stelle eingesetzt werden! Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 587806 | |||
Datum | 18.10.2009 15:08 | 37889 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerhat der nicht die Fachaufsicht über die Feuerwehren in seinem Bereich? Der KBM in BAWü übt keine Fachaufsicht aus! Das Feuerwehrwesen ist in BaWü eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde! | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 587805 | |||
Datum | 18.10.2009 15:04 | 37612 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter AmlingEs sollte dir also bekannt sein, ob derjenige über ausreichende Sozialkompetenz Das wäre ja praktisch, weil dann einige Teile des GF-Lehrgangs überflüssig wären. Bei uns nimmt der Bereich Menschenführung einen großen Teil ein und der steht m.E. absolut gleichberechtigt neben der Feuerwehrtaktik. Und in Bezug auf die Innere Führung ist das sogar wichtiger und wird viel zu oft vernachlässigt. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 587783 | |||
Datum | 18.10.2009 11:09 | 37782 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Für Abt.Kdt./ Kdt. (leider) ja. ich muss das Zitat mal verändern... Für Abt.Kdt./ Kdt. das kann in einzelfällen auch eine sehr sinnvolle Hintertür sein.... Grüsse Hansi zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten: Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben. Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587782 | |||
Datum | 18.10.2009 10:34 | 37793 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckEine kommissarische Aufgabenüberragung gibt es in BaWü nicht? Für Abt.Kdt./ Kdt. (leider) ja. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 587781 | |||
Datum | 18.10.2009 10:31 | 37728 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIn Ba-Wü ist für die Berufung zum Unterführer der erforderliche Lerhgang Voraussetzung.§8 Abs. 6 FwG Ba-Wü (...fachliche Voraussetzung...) Eine kommissarische Aufgabenüberragung gibt es in BaWü nicht? Ich kenne Fälle, in denen ein GF zum Abteilungskommandanten bestellt wurde und den ZF erst nachgeholt hat.Das dürfte es dann gar nicht geben? Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587780 | |||
Datum | 18.10.2009 10:26 | 37928 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckIn beiden Fällen kann es aber passieren, dass der Lehrgang erst noch absolviert werden muss. Nein. In Ba-Wü ist für die Berufung zum Unterführer der erforderliche Lerhgang Voraussetzung.§8 Abs. 6 FwG Ba-Wü (...fachliche Voraussetzung...) d.h. erst Lehrgang, dann Berufung. Geschrieben von Stefan Heck Insofern ist das sogar vergleichbar. Nein. s.o. In Ba-Wü kann niemand zum GrFü oder ZFü berufen werden, der nicht vorher den erforderlichen Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 587778 | |||
Datum | 18.10.2009 10:20 | 37985 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerEs geht bei der Kennzeichnung m.E. schlicht darum, ob jemand der die Ausbildung hat (Voraussetzung) auch (noch) vom Dienstherren in dieser Funktion eingesetzt wird. Es können ja mannigfaltige Gründe dagegen sprechen. In BaWü werden die GF/ZF vom Abteilungskommandanten eingesetzt, in NDS werden sie halt gewählt. In beiden Fällen kann es aber passieren, dass der Lehrgang erst noch absolviert werden muss. Insofern ist das sogar vergleichbar. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mike8 K.8, Pegau / Sachsen | 587472 | |||
Datum | 16.10.2009 11:55 | 37810 x gelesen | |||
Alles bissl komisch bei euch.... In der Regel sollte es doch so sein, dass man bestimmte Leute für den GF/ZF-Lehrgang einplant. Und nach bestandener Prüfung sie Berufen kann, durch den Bürgermeister | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 587467 | |||
Datum | 16.10.2009 11:04 | 37822 x gelesen | |||
Geschrieben von Bender Renenaja wer weis was das alles für Hintergründe hat,bis jetzt kam ja nicht mal eine Antwort von dem Herr´n "Anonym". Nichts ist so wie es scheint. Wenn die Eignung in jeder Hinsicht gegeben ist, hat das wohl andere Gründe warum nicht berufen wird. Sicherlich können wir das hier im konkreten Fall nicht nachvollziehen. Mir sind aber Fälle bekannt, wo nach erfolgreich abgeschlossen Lehrgang und trotz uneingeschränkter Eignung (bestätigt durch KBI) nicht berufen wurde! Warum? Führungsschwäche, Furcht vor "Machtverlust"? Keine Ahnung. Manche werden auch gar nicht zum Lehrgang gelassen, obwohl sie geeignet sind. Hier kann sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Das ist natürlich in höchstem Maße kontraproduktiv für alle Beteiligten, nicht zuletzt auch für die, die unsere Hilfe benötigen! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 587466 | |||
Datum | 16.10.2009 10:59 | 38422 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Marc Dickey Und dazu hat dieser KBI die Befugnis? hat der nicht die Fachaufsicht über die Feuerwehren in seinem Bereich? [analog wie der KBM in BaWü] MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 587464 | |||
Datum | 16.10.2009 10:57 | 38379 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonym(...) der hat mit sofortiger Wirkung meine Bestellung/Berufung angeordnet. Und dazu hat dieser KBI die Befugnis? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 587463 | |||
Datum | 16.10.2009 10:55 | 38551 x gelesen | |||
aktueller Stand: es hat sich etwas getan, unsern Bürgermeister ging diese Aktion voll gegen den Strich. Er hat den Kreisbrandinspektor angerufen, der hat mit sofortiger Wirkung meine Bestellung/Berufung angeordnet. Mit der Begründung, das die Einsatzbereitschaft der Wehr ("es muss ein GF da sein") auch in Abwesenheit der beiden Gruppenführer (Wehrleitung) gesichert sein muss. Gruss | |||||
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Autor | Bend8er 8R., Schönbrunn / Thüringen | 587462 | |||
Datum | 16.10.2009 10:42 | 37956 x gelesen | |||
bin die Ruhe selbst ;-) naja wer weis was das alles für Hintergründe hat,bis jetzt kam ja nicht mal eine Antwort von dem Herr´n "Anonym". | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 587441 | |||
Datum | 16.10.2009 09:44 | 38039 x gelesen | |||
....die wissen worum es geht | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 587436 | |||
Datum | 16.10.2009 09:40 | 37980 x gelesen | |||
immer schön entspannt bleiben. Du kannst mir glauben, ich weiß sehr genau worum es hier geht. Das ist auch sicher das Problem einiger Führer das ihnen derartige Leute gegenüberstehen. | |||||
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Autor | Bend8er 8R., Schönbrunn / Thüringen | 587431 | |||
Datum | 16.10.2009 09:30 | 37982 x gelesen | |||
Moin, hast du die Nachricht nicht verstanden? Er war schon dort und wird nicht Berufen! Das ist der Grund warum er hier Schreibt! Die alte Wehrführung hat ihn geschickt, und die Neue will ihn nicht Berufen. Bevor du Hier abgehst wie ein Zäpfchen, erstmal die Nachrichten richtig Lesen worum es geht.... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 587378 | |||
Datum | 15.10.2009 20:52 | 37932 x gelesen | |||
Hm, gibt zwei Möglichkeiten: "Genug" ist die wahre Begründung, dann ist wohl bei der Wefüh Hopfen und Malz verloren... "Genug" ist eine Ausrede, dann versuchen an die Wahrheit zu kommen. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 587289 | |||
Datum | 15.10.2009 13:21 | 38135 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerUnd da kann es einiges geben, was man können muß und nicht auf der LFS lernt. Das fängt mit SER an, geht über die Bedienung von BMA über das FBF, bstimmte Regelungen die Führung im Einsatz betreffend die einen bisher als Mannschaft nicht interessiert haben,... Bin ich deiner Meinung. Voraussetzung ist aber, man weiß vorher das der LGTn das auch leisten kann. Ansonsten ist das einfach Verschwendung von Steuergeldern. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587286 | |||
Datum | 15.10.2009 13:14 | 38033 x gelesen | |||
Würdest Du bitte die Rechtschreibung benutzen. Erleichtert das lesen Deines Beitrages ungemein. Danke. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587284 | |||
Datum | 15.10.2009 13:11 | 38265 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter AmlingWie sieht denn das "Beweisen" aus? Ich würde es anders nennen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, jemanden der vom GrFü-Lehrgang kommt noch etwas intern fortzubilden. Jemand die Ausbildung FE-Klasse C und Maschinist hat wird ja hoffentlich auch erst auf die örtlichen Fahrzeuge eingewiesen. Und da kann es einiges geben, was man können muß und nicht auf der LFS lernt. Das fängt mit SER an, geht über die Bedienung von BMA über das FBF, bstimmte Regelungen die Führung im Einsatz betreffend die einen bisher als Mannschaft nicht interessiert haben,... Wenn also eine Wehr sagt "Lehrgang + Schulung in der Wehr = GrFü im Einsatz" ist daran m.E. nichts verwerfliches. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 587281 | |||
Datum | 15.10.2009 13:04 | 38320 x gelesen | |||
Geschrieben von Bender Renewenn du beim gf in köstritz warst,heißt das doch nicht automatisch das du gleich berufen wirst. Das kann doch wohl nicht deine Überzeugung sein sein?? Wenn ich jemanden zum Lehrgang schicke, dann muß ich mir vorher darüber im Klaren sein, ob derjenige die Aufgaben erfüllen kann, die mit Erlangen dieser Qualifikation an ihn gestellt werden. Es sollte dir also bekannt sein, ob derjenige über ausreichende Sozialkompetenz ( Kooperationsfähigkeit, Führungsqualitäten, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen)sowie Methodenkompetenz( Organisationsfähigkeit, Informationsgewinnung-Auswertung von Informationen) besitzt. Sollte das die WF später erst prüfen wollen, läuft wohl irgendwas gewaltig schief! Wie sieht denn das "Beweisen" aus? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587276 | |||
Datum | 15.10.2009 12:58 | 37972 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradMuss ich nicht wirklich gut finden und verstehen, ist aber so! Na ja. Ist ja nicht die einzige Seltsamkeit bei Euch da oben. Funkrufnamen ebenso wie TW LF ohne Tank ;-) In der Tat macht es Null Sinn, eine Funktion ohne Qualifikation zu kennzeichnen. Ebenso halte ich vom System fixer STAN bei FFen nichts und nochweniger davon, die wenigen Führungspositionen dann auch noch per Wahl zu besetzen. Ich finde "unser" System der Kennzeichnung der Kombination aus Qualifikation und Berechtigung gar nicht so schlecht. Bis auf den Bruch auf Ebene Kommandant/ Verbandsführer... Da wäre m.E. Nachbesserungsbedarf vorhanden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587274 | |||
Datum | 15.10.2009 12:44 | 38064 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker EhrhardtMacht er doch im Grunde schon dadurch, dass er mich auf den LG schickt und diesen bezahlt. Nein. Damit gewährleistet er nur die Ausbildung. Ggf. wird irgend wann X Jahre nach dem Lehrgang festgestellt, daß derjenige nicht (mehr) die erforderliche Eignung (z.B. mangelndes Wissen durch Fortbildungsverweigerung) hat. Oder die betreffende Person war unter einer anderen Führung aus anderen Gründen als der fachlichen Eignung auf den Lehrgang entsandt worden. Eine neue Führung sieht aber fachliche Eignung als wichtiger an, als familiäre Banden, Fähigkeiten im Weizenbiereinschenken,... und will die Person nicht mehr als FüKraft haben. Deshalb werden in vielen Satzungen in Ba-Wü die Unterführer (GrFü/ ZFü) durch die Gemeinde (respektive ihren "Fachberater Feuerwehr" = Kommandant) nur auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Danach kann sie jedes Mal neu entscheiden, ob sie die betreffende Person noch in der Funktion haben will. Und das ohne, daß man jemanden formal aus der Funktion ablösen muß. Er wird einfach nicht neu bestellt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 587273 | |||
Datum | 15.10.2009 12:41 | 38140 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerGanz schlecht sind m.E. Kennzeichnungen die nur "Dürfen" (d.h. hat die Funktion) aber nicht "Können" (d.h. hat die erforderliche Ausbildung noch nicht) Kennzeichnen. Wird bei uns so gehandhabt: Sobald jemand zum stv. GF oder GF gewählt (ernannt) wurde, erhält man auch den (ersehnten?) Streifen am Helm, auch wenn der GF-Lehrgang ggf. noch in weiter Ferne liegt. ZF, Ortsbrandmeister etc. erhalten entsprechend den zweiten Streifen. Wer den GF-Lehrgang dagegen bereits erfolgreich absolviert hat, aber keine entsprechende Führungsposition hat (z.B. Ausbilder, JF-Leitung, etc.) bekommt keinen roten Streifen am Helm. Auch anders ist eine Führungsqualifikation nicht erkennbar. Muss ich nicht wirklich gut finden und verstehen, ist aber so! Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Jasp8er 8S., Holzminden / NDS | 587271 | |||
Datum | 15.10.2009 12:16 | 38261 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch
MindeststärkeVO Nds bzw. zukünftig die FwOrgVO. Der Entwurf war hier im Forum schon mal verlinkt, finde ich aber gerade nicht. Bei Interesse PN. Gruß | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 587252 | |||
Datum | 15.10.2009 09:48 | 38469 x gelesen | |||
Stellenplan nach Eingliederung der Ortsfeuerwehr, also Grundausstattung, Stütz- und Schwerpunkt. VG Kai | |||||
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Autor | Bend8er 8R., Schönbrunn / Thüringen | 587249 | |||
Datum | 15.10.2009 09:31 | 38375 x gelesen | |||
hallo, wenn du beim gf in köstritz warst,heißt das doch nicht automatisch das du gleich berufen wirst. als erstes musst dich beweisen als gf in deiner wehr (ausbildung etc.)dann entscheidet die wehrführung wann du die stellung als gf ausführen darfst.das knn schon mal ein jahr dauern. wurdest du geschickt oder hast du dich angeboten das zu machen? wie alt bist du? | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 587245 | |||
Datum | 15.10.2009 09:10 | 38341 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Christian Fischer Bei uns in Ba-Wü auch. Macht er doch im Grunde schon dadurch, dass er mich auf den LG schickt und diesen bezahlt. Sonst wäre es ziemlich sinnlos und nur Bewusstseinserweiterung... Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 587215 | |||
Datum | 15.10.2009 05:42 | 38174 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWozu muß ich eine Verwaltungsfunktion im Einsatz über eine Helmkennzeichnung kennzeichnen ? ? ? (kursiver Text von mir) IMO ist der Helm so "wertvoll" als Kennzeichnung da meistens getragen und die taktischen Möglichkeiten zu kennzeichnen so begrenzt das man die Verwaltungsfunktion wenn überhaupt anders (Koller, Rückenschild) kennzeichnen sollte. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 587214 | |||
Datum | 15.10.2009 05:39 | 38137 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer
Das haben wir jetzt nicht .. Stellt sich die Frage ob z.B. im Saarland dann die Beauftragung nach Abschluss des Lehrgangs stillschweigend angenommen wird. Geschrieben von Christian Fischer Nur bei der Kennzeichnung der Verwaltungsfunktion "Kommandant" büxt es aus, da den Ring auch der Kommandant bekommt, der nur die Ausbildung ZFü hat, wohingegen der ausgebildete Verbandsführer der keines der vier genannten Verwaltungsämter inne hat nur die Kennzeichnung ZFü am Helm trägt... Selbes Problem hier: Eine Alternative wäre der dritte Balken am Helm. Hat bei uns das DRK. Wobei die auch wieder für die Truppführer so schicke rote Winkel am Helm haben.. :-) Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 587213 | |||
Datum | 15.10.2009 05:36 | 38072 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWas macht man beim AGT, der nicht (mehr) als solcher eingesetzt werden soll, obwohl er den Lehrgang besucht hat? Eben. Die Kennzeichnung vom Helm. Nur gibt es beim AGT den ein oder anderen Mechanismus der feststellt ob derjenige nicht mehr kann. Z.B. keine G 26.3 -> kein roter Punkt. Beim GF ist das nicht so einfach. Da muss man (leider) davon ausgehen das das ganze ein Leben lang vorhält. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 587212 | |||
Datum | 15.10.2009 05:33 | 38778 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstWird nach Stellenplan besetzt und der sieht das nuneinmal vor Wie muss ich mir den Stellenplan vorstellen? Wie ein THW STAN? Wer erstellt den denn? An welche Vorlage ist man denn gehalten? Ansonsten könnte man z.B. in einem Führungstrupp 3 GF z.b.V. einstellen und gut ist :-) Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587173 | |||
Datum | 14.10.2009 21:20 | 38233 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffMuss das dann auch per (Ernennungs-) Urkunde erfolgen ? Bei uns erhältst Du eine solche. Geschrieben von Michael Roleff In Einzelfällen mag das so sinnvoll sein, nur ein ehem. WeFü verliert ja nicht seine Fähigkeiten/Qualifikation nur weil er die letzten paar Jährchen kürzer Treten will, aber dann im Einsatz der höchstqualifizierte ist. dann spricht ja nichts dagegen, daß ihn die Gemeinde zum ZFü bestellt. Da dies keine Verwaltungsfunktion ist, wir keine STAN haben,... ist das ja alles kein Problem. Dann hat er die Ausbildung und ist durch den Dienstherrn dazu berechtigt. --> zwei Balken an den Helm. Will er aber z.B. gar keine Führungsverantwortung mehr haben oder sagt die Gemeinde "nee, lieber nicht mehr, gut daß er endlich aufgehört hat", dann ist er Mannschaft wie jeder andere FM auch. Oder wie ein FM mit den entsprechenden Ausbildungen zugezogen ist und nicht in Funktion berechtigt wurde. Geschrieben von Michael Roleff Dum wirst, wenn das Personal dann in den ELW verdampft ,-)) Containerbrand. Wir haben es mit FüStufe A geschafft ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587172 | |||
Datum | 14.10.2009 21:11 | 38985 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Michael Roleff"Gib denen Lametta, Orden, oder ominöse Dienstgrade,-)) als 1. Reinigungskraft vom GH ? *duckundrenn* Geschrieben von Christian Fischer für den Schleppsäbel als ZFü aufwärt wie altmodisch, Tasern ist doch in *fg* Geschrieben von Christian Fischer Geschrieben von Michael Roleff"entweder ist jemand befähigt eine Führungsstufe nach DV 100 auszuüben oder nicht." Muss das dann auch per (Ernennungs-) Urkunde erfolgen ? Geschrieben von Christian Fischer Nochmal. BF, bei der im Rahmen der Ausbildung alle im Rahmen der Ausbildung mD Feu die Ausbildung BIII durchlaufen. Deshalb finde ich den Ansatz nach dem BI den BIII mitlaufen zu lassen auch ungeschickt. Die weiterverbreitete Variante mit Auswahlprüfung und dann BIII halte ich für sinnvoller. Übrigens auch dann kann es noch dazu kommen das Du mehr Balken-Träger als Funktionen hast und nicht nur auf dem Kölner LF ;-) Geschrieben von Christian Fischer Und sie verlieren nicht ihre Urkunde der LFS, wohl aber die Berechtigung im Einsatz die Funktion des GrFü in der jeweiligen Gemeindefeuerwehr auszuüben, weil die Gemeinde offensichtlich der Auffassung ist, daß sie das so will. In Einzelfällen mag das so sinnvoll sein, nur ein ehem. WeFü verliert ja nicht seine Fähigkeiten/Qualifikation nur weil er die letzten paar Jährchen kürzer Treten will, aber dann im Einsatz der höchstqualifizierte ist. Wenn man allerdings mit den Leistungen nicht zufrieden war oder schlecht Organisiert ist, sind halt auch Entscheidungen und Entscheidungsträger so stark begrenzt, das manchmal die Einsatzbereitschaft mangels Personal mit Berechtigung leidet. Geschrieben von Christian Fischer Ich bin hier auch schon mit dem LF raus, bei dem nur der Maschinist kein Balketräger war. Ansonsten war alles dabei. GrFü, ZFü, VerbFü. Kenne ich auch,-) Dum wirst, wenn das Personal dann in den ELW verdampft ,-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587170 | |||
Datum | 14.10.2009 20:57 | 38795 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffFür FüKr gibt es wo eine entsprechende Regelung ? ggf. in den Landesrechtlichen Vorschriften, die die Kennzeichnung regeln. Geschrieben von Michael Roleff Sorry, das ist Bullshit, wir kennzeichnen am Helm Qualifikationen, Wirklich? Nochmal. BF, bei der im Rahmen der Ausbildung alle im Rahmen der Ausbildung mD Feu die Ausbildung BIII durchlaufen. Kommt dann ein HLF an, aus dem 6 Balkenträger aussteigen? Und ja, auch wir kennzeichnen Qualifikationen. Wer den Balken hat, hat die Qualifikation. Und dazu die Berechtigung die Qualifikation im Einsatz auch anzuwenden. Geschrieben von Michael Roleff Mir ist hier im Umland eine Eingheit einer FF bekannt die das so praktiziert hat. Nirgends. Ich bin hier auch schon mit dem LF raus, bei dem nur der Maschinist kein Balketräger war. Ansonsten war alles dabei. GrFü, ZFü, VerbFü. Der limitierende faktor ist die ausbildungskapazität an der LFS: Der Lehrgang GrFü ist der Flaschenhals schlechthin. Also ist er kontingentiert. Und der KBM achtet darauf, daß sein Kontingent so eingesetzt wird, daß alle Wehren ausreichend GrFü haben, und nicht eine 80% GrFü-Quote hat, die andere 0,5%. Geschrieben von Michael Roleff Mir sind auch FF bekannt da werden ZF / Wefü alle x Jahre neu ins Amt berufen, Das mit der befristeten Berufung ist hier auch so. Und sie verlieren nicht ihre Urkunde der LFS, wohl aber die Berechtigung im Einsatz die Funktion des GrFü in der jeweiligen Gemeindefeuerwehr auszuüben, weil die Gemeinde offensichtlich der Auffassung ist, daß sie das so will. m.E. ist es absolut legitim, daß die Gemeinde sich aussucht, wer in ihrem Namen in diesen Funktionen tätig wird. So wie jeder Unternehmer festlegen darf, wer bei ihm Prokurist ist, wer i.V. zeichnet, wer i.A.,... und wer eben gar nichts abzeichnen darf. Da siehst Du das dann auch an der Unterschrift. Geschrieben von Michael Roleff Ach nud dann kommt die Reserveplatz-Lösung, wenn die 1. Garnitur nicht verfügbar, dann darf auch der 2. Abmarsch............ Nein. Es gibt hier keine zweite Garnitur. Entweder Du hast den Balken, dann darfst Du rechts vorne einsteigen. Oder Du hast ihn nicht (mehr), dann bleiben nur noch drei Türen über, um ins Fahrzeug einzusteigen. Geschrieben von Michael Roleff entweder ist jemand befähigt eine Führungsstufe nach DV 100 auszuüben oder nicht. Und er muß dazu berechtigt sein. Geschrieben von Michael Roleff Dann fehlt den Leuten die "Berechtigung" diese Qualifikationskennzeichnung zu tragen. Das ist auch die von mir kritisierte Schwäche. Da mischen sich Qualifikation/ Berechtigung mit Verwaltung. Geschrieben von Michael Roleff roter Ring = gD oder F/B IV = Verbandsführer Da würde ich sofort unterschreiben. Geschrieben von Michael Roleff Wozu muß ich eine Verwaltungsfunktion im Einsatz kennzeichnen ? ? ? Gar nicht. Ist eine reine Ego-Frage. Bzw. in Bayern die einzige Möglichkeit die Übersicht beim MAssenanfall von FüKräften (1 Mal KBR, X mal KBI, Y mal KBM) zu behalten ;-) Geschrieben von Michael Roleff Für Verwaltungsfunktionen benötigen wir im Einsatz keine Kennzeichnung. Eben. Geschrieben von Michael Roleff Gib denen Lametta, Orden, oder ominöse Dienstgrade,-)) Federbusch am Helm? Wobei ich wäre eher für den Schleppsäbel als ZFü aufwärts ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587167 | |||
Datum | 14.10.2009 20:40 | 38598 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Michael Roleff"Wenn jemand eine Befähigung in Lehrgangform erbracht hat, hat er IMHO auch die "Berechtigung" diese Qualifikation zu kennzeichnen." Dafür gibt es aber klare Vorgaben z.B. G26.3 oder FwDV 7. Für FüKr gibt es wo eine entsprechende Regelung ? Geschrieben von Christian Fischer So ist das auch beim GrFü. Nur weil mal jemand auf Lehrgang war muß man dies ja nicht lebenslang kennzeichnen. Sorry, das ist Bullshit, wir kennzeichnen am Helm Qualifikationen, Funktionen über Funktionswesten............. Geschrieben von Christian Fischer GrFü und ZFü ist in Ba-Wü keine Verwaltungsfunktion. Es gibt in Ba-Wü auch keinen Stellenplan der sagt wieviele GrFü/ ZFü Du haben darfst. Wenn es das Kontngent des landkreises zuläßt kannst Du rein theoretisch jeden FM der Wehr (bei der Annahme der Eignung) zum GrFü und ZFü ausbilden lassen. Mir ist hier im Umland eine Eingheit einer FF bekannt die das so praktiziert hat. Vorteil jeder Zeit einen GF fürs 1. Fahrzeuge und ggfs. auch einen als AF.... Wo ist da das Problem ? Geschrieben von Christian Fischer Wenn, dann wäre es also sinnvoll in manchen Bundesländern diese komische Regelung mit gewählt/ auf Grund eines fiktiven Stellenplanes ernannt zu versenken und auch dort alle die zu kennzeichnen, die die Ausbildung haben und die der Dienstherr in dieser unktiontätig sein lassen will. Mir sind auch FF bekannt da werden ZF / Wefü alle x Jahre neu ins Amt berufen, verlieren dadurchj ihre Vorgänger ihre Fähigkeiten ? Nein, deshalb behalten diese auch ihre Qulifikationskennzeichnung....... Geschrieben von Christian Fischer Es geht bei der Kennzeichnung m.E. schlicht darum, ob jemand der die Ausbildung hat (Voraussetzung) auch (noch) vom Dienstherren in dieser Funktion eingesetzt wird. Ach nud dann kommt die Reserveplatz-Lösung, wenn die 1. Garnitur nicht verfügbar, dann darf auch der 2. Abmarsch............ entweder ist jemand befähigt eine Führungsstufe nach DV 100 auszuüben oder nicht. Das vorliegen ist zu kennzeichnen. Für interne Regelungen gibt es noch Dienstgrade ,-))) Geschrieben von Christian Fischer Und leider ist da in der Fläche das Problem, daß die Qualifikationskennzeichnung "Ring" leider nichts aussagt, sondern i.d.R. eine Verwaltungskennzeichnung (z.B. Kommandant) ist. Dann fehlt den Leuten die "Berechtigung" diese Qualifikationskennzeichnung zu tragen. roter Ring = gD oder F/B IV = Verbandsführer und nein mir ist das Egal ob EA oder HA ,-) Geschrieben von Christian Fischer Hier wäre es sinnvoll, den "Ring" als Kennzeichnung Verbandsführer (F/B V) zu verwenen. Genau so wird es hier praktiziert. Geschrieben von Christian Fischer Und die Verwaltungsfunktion (sofern man sie an einem Helm überhaupt kennzeichnen muß) so zu lösen wie die Kollegen in Bayern. Eben die Ziel-Hilfs-Balken vorne am Helm. Wozu muß ich eine Verwaltungsfunktion im Einsatz kennzeichnen ? ? ? Geschrieben von Christian Fischer Dann wären Qualifikation mit der Berechtigung durch den Dienstherren im Einsatz auf dieser Funktion tätig zu werden und Verwaltungsfunktion strikt getrennt. Für Verwaltungsfunktionen benötigen wir im Einsatz keine Kennzeichnung. Gib denen Lametta, Orden, oder ominöse Dienstgrade,-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587163 | |||
Datum | 14.10.2009 20:35 | 38655 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick KIuempersinwiefern "nicht mehr eingesetzt werden soll" -> aus g26.3-, oder anderen pot. Tauglichkeitsgründen?? Probleme bei der Belastungsübung, bei der Einsatzübung, Nichtableistung der selben,... Ich kenne Fälle, da hat sich auch nach X jahren Tätigkeit als AGT irgend wann Platzangst entwickelt. Geschrieben von Patrick KIuempers Sofern ich nicht völlig daneben liege, bekommt man bei uns (soest / nrw) laut Qualifikation ( GF / ZF usw ) die Kennzeichnung an den Rand des Helms - unabhängig davon, ob man jetzt stv. Löschgruppenführer oder sonstwer ist. Bei uns in Ba-Wü auch. Es muß nur vorher der Dienstherr (über seinen Fachvertreter) sagen: "Jawohl, der darf in meinem Namen und in meinem Auftrag im Einsatz eine Gruppe/ einen Zug führen und entscheidungen trefen, für die ich als Gemeinde hafte." Dann gibt es den/ die Balken. Die Kennzeichnung ist also auch in Ba-Wü auf "Balkenebene" strikt an die Ausbildung gekuppelt. Nur muß danach noch einer sagen "Du darfst". Und selbst bei den "Verwaltungsfunktionen" stv. Kommandant, Abteilungskommandant oder stv. Abteilungskommandant deckt es sich zufälligerweise, da dort als Mindestausbildungsstand der Lehrgang Zugführer vorgeschrieben ist. Nur bei der Kennzeichnung der Verwaltungsfunktion "Kommandant" büxt es aus, da den Ring auch der Kommandant bekommt, der nur die Ausbildung ZFü hat, wohingegen der ausgebildete Verbandsführer der keines der vier genannten Verwaltungsämter inne hat nur die Kennzeichnung ZFü am Helm trägt... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Patr8ick8 K.8, Soest / NRW | 587158 | |||
Datum | 14.10.2009 20:25 | 38526 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWas macht man beim AGT, der nicht (mehr) als solcher eingesetzt werden soll, obwohl er den Lehrgang besucht hat? Eben. Die Kennzeichnung vom Helm. hallo, inwiefern "nicht mehr eingesetzt werden soll" -> aus g26.3-, oder anderen pot. Tauglichkeitsgründen?? Denn wenn man das an der allgemeinen "Tauglichkeit" nach g26.3 festmacht, würde der Vergleich in meinen Augen etwas hinken - oder müssen dann alle Führungskräfte regelmäßig zur GF-MPU ? Sofern ich nicht völlig daneben liege, bekommt man bei uns (soest / nrw) laut Qualifikation ( GF / ZF usw ) die Kennzeichnung an den Rand des Helms - unabhängig davon, ob man jetzt stv. Löschgruppenführer oder sonstwer ist. Und das ergibt für mich auch durchaus Sinn. Gruß Some say... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587143 | |||
Datum | 14.10.2009 19:39 | 38707 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWenn jemand eine Befähigung in Lehrgangform erbracht hat, hat er IMHO auch die "Berechtigung" diese Qualifikation zu kennzeichnen. Was macht man beim AGT, der nicht (mehr) als solcher eingesetzt werden soll, obwohl er den Lehrgang besucht hat? Eben. Die Kennzeichnung vom Helm. So ist das auch beim GrFü. Nur weil mal jemand auf Lehrgang war muß man dies ja nicht lebenslang kennzeichnen. Geschrieben von Michael Roleff Eine Kennzeichnung aufgrund einer Verwaltungsfunktion ist völlig Sinnbefreit. GrFü und ZFü ist in Ba-Wü keine Verwaltungsfunktion. Es gibt in Ba-Wü auch keinen Stellenplan der sagt wieviele GrFü/ ZFü Du haben darfst. Wenn es das Kontngent des landkreises zuläßt kannst Du rein theoretisch jeden FM der Wehr (bei der Annahme der Eignung) zum GrFü und ZFü ausbilden lassen. Es geht bei der Kennzeichnung m.E. schlicht darum, ob jemand der die Ausbildung hat (Voraussetzung) auch (noch) vom Dienstherren in dieser Funktion eingesetzt wird. Es können ja mannigfaltige Gründe dagegen sprechen. Den Vergleich mit dem BIII der schon direkt am Anfang der BF-Karriere mit gemacht wir habe ich ja genannt. Und der wird auch nicht gleich nach Abschluß seiner Ausbildung den roten Balken am Helm haben. Wenn, dann wäre es also sinnvoll in manchen Bundesländern diese komische Regelung mit gewählt/ auf Grund eines fiktiven Stellenplanes ernannt zu versenken und auch dort alle die zu kennzeichnen, die die Ausbildung haben und die der Dienstherr in dieser unktiontätig sein lassen will. Geschrieben von Michael Roleff Übrigens wird das mit der Qualifikationskennzeichnung doch erst dann interessant, wenn man über seinen eigenen Standort hinaus zusammen arbeitet, und auch für dritte die Qualifikation interessant wird. Ja. Aber auch da ist es so, daß nur der gekennzeichnet sein sollte, der das auch noch dar/ kann / soll. Und leider ist da in der Fläche das Problem, daß die Qualifikationskennzeichnung "Ring" leider nichts aussagt, sondern i.d.R. eine Verwaltungskennzeichnung (z.B. Kommandant) ist. Hier wäre es sinnvoll, den "Ring" als Kennzeichnung Verbandsführer (F/B V) zu verwenen. Und die Verwaltungsfunktion (sofern man sie an einem Helm überhaupt kennzeichnen muß) so zu lösen wie die Kollegen in Bayern. Eben die Ziel-Hilfs-Balken vorne am Helm. Dann wären Qualifikation mit der Berechtigung durch den Dienstherren im Einsatz auf dieser Funktion tätig zu werden und Verwaltungsfunktion strikt getrennt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 587134 | |||
Datum | 14.10.2009 18:57 | 38265 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffStreifen & Ringe sind eine Qualifikationskennzeichnung. *kopfschüttel* Und wo steht das? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 587068 | |||
Datum | 14.10.2009 15:45 | 39371 x gelesen | |||
Hallo, soweit ich weiß wird der GF nicht vom Wehrführer/Ortsbrandmeister sondern vom BÜRGERMEISTER bestellt! Also triff dich mal mit dem und leg ihm deine Lehrgangsurkunde aus Bad Köstritz vor und frag ihn wan du als GF bestellt wirst? Kurz Frage noch: Wie groß ist euer Ort bzw wieviel FA seid ihr in der Einsatzabteilung? Gruß Lars | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 587065 | |||
Datum | 14.10.2009 15:27 | 38358 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas KolbeIn meinem direkten Umfeld hatte ich das so noch nicht, aber das gibt es halt. Deine Frage kann ich nur mit "Nein" beantworten. Aber hier schweifen wir wohl etwas ab. OK | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 587063 | |||
Datum | 14.10.2009 15:22 | 38450 x gelesen | |||
In meinem direkten Umfeld hatte ich das so noch nicht, aber das gibt es halt. Deine Frage kann ich nur mit "Nein" beantworten. Aber hier schweifen wir wohl etwas ab. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 587060 | |||
Datum | 14.10.2009 15:17 | 38567 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas KolbeAber nicht jeder, der Häuptling ist, will auch Indianer sein. Mit diesen Herren müsste man dann ein grundsätzliches Gespräch führen. Wenn andere ausgebildete Führungskräfte schneller im GH sind, dann haben die später einteffenden Häuptlinge die Funktion der Indianer zu besetzen, so einfach sollte das sein. Eine Funktion nicht zu besetzen, obwohl man dafür ausgebildet ist, kommt einer Arbeitsverweigerung gleich. Ist man mit einer solchen Denkweise für die Funktion eines Häuptlings geeignet? | |||||
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Autor | Pete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland | 587054 | |||
Datum | 14.10.2009 14:39 | 38826 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter AmlingWo liegt also das Problem in einem " zu viel " von Führungskräften??? Meiner Meinung nach nur darin, dass einige Häuptlinge leider vergessen, dass sie auch Indianer sein können... Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 587053 | |||
Datum | 14.10.2009 14:38 | 38684 x gelesen | |||
Aber nicht jeder, der Häuptling ist, will auch Indianer sein. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Pete8r A8., Ohrdruf / Thüringen | 587051 | |||
Datum | 14.10.2009 14:34 | 38712 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas KolbeMan braucht doch nicht nur Häuptlinge sondern auch Indianer. Ein Häuptling kann jederzeit ein Indianer sein, ein Indianer aber niemals ein Häuptling. Wo liegt also das Problem in einem " zu viel " von Führungskräften??? | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 587047 | |||
Datum | 14.10.2009 14:26 | 38519 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenWas hat das damit zu tun, wer das Fahrzeug bzw. die Gruppe führt? Auch wenn der Einsatzleiter "Berufsfeuerwehr" auf dem Ärmelabzeichen stehen hat, muss immer noch einer deine Gruppe führen! Sicher, aber ohne BF gilt ja die heimische OF/Ortsbrandmeister als Einsatzleiter. Da die BF das sowieso übernimmt, brauche ich auch nicht unbedingt immer den nach Stellenplan besetzten Gruppenführer, sondern kann auch den ausgebildeten (aber nicht nach Stellenplan eingesetzten) Gruppenführer nehmen. VG | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 587044 | |||
Datum | 14.10.2009 14:17 | 38643 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Kai-Hendrick Probst Bei uns leitet sowieso die BF den Einsatz, ergo braucht man sich um das Kompetenzgerangel (OBM, bestellter GF oder sonstwas) keine Sorgen machen. Was hat das damit zu tun, wer das Fahrzeug bzw. die Gruppe führt? Auch wenn der Einsatzleiter "Berufsfeuerwehr" auf dem Ärmelabzeichen stehen hat, muss immer noch einer deine Gruppe führen! Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 587042 | |||
Datum | 14.10.2009 14:01 | 38559 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas KolbeIch meinte nicht man muß sich nach hinten setzen sondern vorher sollte man nicht. Ok, missverstanden. Prinzipiell sollte man diese ganzen Regelungen (aus meiner persönlichen Sichtweite) etwas lockerer sehen und nicht stur Posten Kennzeichen. VG Kai | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 587040 | |||
Datum | 14.10.2009 13:49 | 38654 x gelesen | |||
Das bezog sich auf diesen Satz: Geschrieben von Jürgen M@yer: und was passiert wenn du im Fahrzeug (hinten) sitzt und es taucht kein anderer "bestellter" GF auf? Ich meinte nicht man muß sich nach hinten setzen sondern vorher sollte man nicht. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587039 | |||
Datum | 14.10.2009 13:48 | 39033 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerJein. Optimal ist: Qualifikation und Ernennung in Funktion. D.h. "Können" und "Dürfen" fallen zusammen. Wenn jemand eine Befähigung in Lehrgangform erbracht hat, hat er IMHO auch die "Berechtigung" diese Qualifikation zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung aufgrund einer Verwaltungsfunktion ist völlig Sinnbefreit. Geschrieben von Christian Fischer Ganz schlecht sind m.E. Kennzeichnungen die ...aber nicht "Können" (d.h. hat die erforderliche Ausbildung noch nicht) Kennzeichnen. Solche Mogelpackungen täuschen dann aber recht erfolgreich über Ausbildungsdefizite hinweg. Übrigens wird das mit der Qualifikationskennzeichnung doch erst dann interessant, wenn man über seinen eigenen Standort hinaus zusammen arbeitet, und auch für dritte die Qualifikation interessant wird. Z.B. um einen unbeschäftigte FüKr einer Führungslosen Einheit zuzuweisen..... mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 587037 | |||
Datum | 14.10.2009 13:43 | 38778 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas KolbeDu setzt Dich erst hinten hin, wenn ein bestellter GF da ist. Wieso sollte man? Wenn kein bestellter GF da ist, ich den Posten als GF einnehme (bestandener GF-Lehrgang vorhanden) und dann ein bestellter GF kommt, kann der hinten in der Mannschaftskabine einsteigen. Bei uns leitet sowieso die BF den Einsatz, ergo braucht man sich um das Kompetenzgerangel (OBM, bestellter GF oder sonstwas) keine Sorgen machen. VG Kai | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 587035 | |||
Datum | 14.10.2009 13:40 | 38527 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerund was passiert wenn du im Fahrzeug (hinten) sitzt und es taucht kein anderer "bestellter" GF auf? Dann besetze ich natürlich den GF-Posten, auch ohne Helmkennzeichnung. VG | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 587029 | |||
Datum | 14.10.2009 13:30 | 38909 x gelesen | |||
Du setzt Dich erst hinten hin, wenn ein bestellter GF da ist. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587027 | |||
Datum | 14.10.2009 13:29 | 39006 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffStreifen & Ringe sind eine Qualifikationskennzeichnung. Jein. Optimal ist: Qualifikation und Ernennung in Funktion. D.h. "Können" und "Dürfen" fallen zusammen. Bei der BF läuft ja auch nicht jeder der den BIII hat den manche in der Ausbildung ja schon ganz am Anfang mit abdecken mit dem roten Balken rum. Ganz schlecht sind m.E. Kennzeichnungen die nur "Dürfen" (d.h. hat die Funktion) aber nicht "Können" (d.h. hat die erforderliche Ausbildung noch nicht) Kennzeichnen. Oder die gar irgend welche Verwaltungsfunktionen kennzeichnen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 587024 | |||
Datum | 14.10.2009 13:26 | 40708 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Kai-Hendrick Probst Ist übrigens auch analog dazu, dass nicht bestellte Gruppenführer, die trotzdem den GF-Lehrgang haben (z.B. durch Wechsel), keinen GF-Streifen am Helm bekommen. Der ist ausschließlich für bestellte GF nach Stellenplan vorgesehen. Das ergeht beispielsweise mir so. und was passiert wenn du im Fahrzeug (hinten) sitzt und es taucht kein anderer "bestellter" GF auf? Bleibt dann die Kiste im Stall? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Kars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 587016 | |||
Datum | 14.10.2009 13:10 | 38619 x gelesen | |||
Hallo, GF´s sollte man immer in genügender Anzahl in seiner Wehr haben.UNd wenn ich mir die Argumentation hier durchlese,welche von der Wehrführung vorgebracht wird entsteht bei mir rein spekulativ der Eindruck, daß hier eine Wehrführung am Werke ist frei nach dem Motto : "Ich kann alles,ich weiß alles und ich mach alles.........ALLEINE!......" Ein persönliches sachliches Gespräch halte ich aber auch erstmal für angebracht und falls das kein Ergebnis bringt,sollte man sich durch menschliche und fachliche Kompetenz ind den Fokus der Mannschaft schieben. Gruß Karsten Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587012 | |||
Datum | 14.10.2009 13:07 | 39013 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai-Hendrick Probstkeinen GF-Streifen am Helm bekommen. Der ist ausschließlich für bestellte GF nach Stellenplan vorgesehen. Streifen & Ringe sind eine Qualifikationskennzeichnung. *kopfschüttel* mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 587010 | |||
Datum | 14.10.2009 12:59 | 39241 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas muss ich nicht verstehen oder? Was ist denn, wenn der "erwählte" den Lehrgang nicht besteht? Ist übrigens auch analog dazu, dass nicht bestellte Gruppenführer, die trotzdem den GF-Lehrgang haben (z.B. durch Wechsel), keinen GF-Streifen am Helm bekommen. Der ist ausschließlich für bestellte GF nach Stellenplan vorgesehen. Das ergeht beispielsweise mir so. VG Kai | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 587009 | |||
Datum | 14.10.2009 12:56 | 39091 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutHalte ich für ne sinnbefreite Lösung, aber dem kann man doch relativ einfach entgegnen... Dann wechselt halt öfter mal die Führung... Das Gleiche habe ich meinem Bekannten aus der Nachbarwehr auch gesagt... Über den Flurfunk habe ich gehört, dass der Stellenplan für die Besetzung der Lehrgänge abgeschafft wird. Man kann also noch hoffen. VG Kai | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 587007 | |||
Datum | 14.10.2009 12:51 | 39325 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kai-Hendrick Probst Auf Nachfrage kam: Ist eben so! Na das ist doch mal ne Aussage... Geschrieben von Kai-Hendrick Probst Für Kameraden mit TF-Lehrgang (ohne Bestellung zum GF), viel Erfahrung und persönlicher Eignung zum GF ist somit nach bestehen des Truppführerlehrgangs ersteinmal Schluß mit der Feuerwehrkarriere. Kenne einen Kameraden einer anderen Ortsfeuerwehr, der keinen GF-Lehrgang wegen jener Problematik bekommt. Halte ich für ne sinnbefreite Lösung, aber dem kann man doch relativ einfach entgegnen... Dann wechselt halt öfter mal die Führung... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 587005 | |||
Datum | 14.10.2009 12:47 | 38676 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas KolbeWenn man die Ausbildung hat, heißt das nicht automatisch man erhält die Dienststellung. Ich selbst war, in meiner ehemaligen Wehr, nach meiner GF-Ausbildung jahrelang nicht in die Funktion berufen. Der Grund war unter anderem die Anzahl der Führungskräfte. Trotzdem habe ich diverse Ausbildungen durchgeführt und auch Einsätze als GF absolviert. Das war absolut kein Problem. Genauso wirds auch oft in Bayern so gemacht. Du bekommst zwar den Löschmeister nicht verliehen, aber darfst dennoch Gruppenführer im Einsatz sein. | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 586991 | |||
Datum | 14.10.2009 11:54 | 39803 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas muss ich nicht verstehen oder? Was ist denn, wenn der "erwählte" den Lehrgang nicht besteht? Auf Nachfrage kam: Ist eben so! Wird nach Stellenplan besetzt und der sieht das nuneinmal vor. Zum Durchfaller: Der rutscht eben als Bestellter GF raus und ein anderer nimmt seinen Posten ein. Für Kameraden mit TF-Lehrgang (ohne Bestellung zum GF), viel Erfahrung und persönlicher Eignung zum GF ist somit nach bestehen des Truppführerlehrgangs ersteinmal Schluß mit der Feuerwehrkarriere. Kenne einen Kameraden einer anderen Ortsfeuerwehr, der keinen GF-Lehrgang wegen jener Problematik bekommt. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 586986 | |||
Datum | 14.10.2009 11:26 | 40065 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstDies hilft aber auch nicht, wenn man keinen zusätzlichen GF-Lehrgänge bekommt. Bei uns bekommen beispielsweise nur die bestellten GF den Lehrgang. Genauso sieht es bei den ZF aus. Wer kein bestellter GF, JF oder "sonstwas" ist, kriegt auch keinen Lehrgang. das muss ich nicht verstehen oder? Was ist denn, wenn der "erwählte" den Lehrgang nicht besteht? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 586981 | |||
Datum | 14.10.2009 11:10 | 39942 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenns keine entsprechenden Vorgaben seitens des Landes über die Stärke gibt, helfen Auswertungen aus eigenen Einsätzen etc. (es MUSS m.E. gewährleistet sein, dass grundsätzlich IMMER die notwendige Anzahl an Führungs- und Einsatzkräften gestellt werden kann, also auch im Urlaub und an Feiertagen...) Dies hilft aber auch nicht, wenn man keinen zusätzlichen GF-Lehrgänge bekommt. Bei uns bekommen beispielsweise nur die bestellten GF den Lehrgang. Genauso sieht es bei den ZF aus. Wer kein bestellter GF, JF oder "sonstwas" ist, kriegt auch keinen Lehrgang. VG Kai | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 586980 | |||
Datum | 14.10.2009 10:49 | 39260 x gelesen | |||
Gemäß damaliger Mindestausrüstungsverordnung brauchten wir, glaube ich (ist schon etwas her), neben WL und stellv. WL einen ZF plus stellv. ZF sowie zwei GF plus je ein stellv. GF. Wir hatten aber mehr mit der Qualifikation. Dementsprechend haben nur die die entsprechende Helmkennzeichnung und Beförderung bekommen, die auch in die Funktion berufen wurden. Wenn die aber nicht da waren bzw. wegen Führerschein, G26.3 o.ä. andere Aufgaben übernehmen mußten, haben die anderen ausgebildeten die Aufgaben wargenommen. Mehr war das nicht. Also nichts, über das man sich aufregen muß. Die Berufenen waren auch hauptsächlich für die Durchführung Ausbildung verantwortlich. Aber alle mit der entsprechenden Ausbildung wurden mit einbezogen. Man braucht doch nicht nur Häuptlinge sondern auch Indianer. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 586979 | |||
Datum | 14.10.2009 10:35 | 39234 x gelesen | |||
Hallo! Ich versteh die Argumentation über die Anzahl der Führungskräfte nicht. Klar, man braucht nicht 10 stellvertretende Wehrführer, aber gerade GFs und ZFs kann man doch eigentlich nicht genug haben. Da sollte doch jede FW froh sein, wenn sie mal nen Lehrgangsplatz bekommt und auch einen findet, der den Lehrgang macht. Welchen hintergrund hat diese Argumentation? Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 586978 | |||
Datum | 14.10.2009 10:29 | 39348 x gelesen | |||
Wenn man die Ausbildung hat, heißt das nicht automatisch man erhält die Dienststellung. Ich selbst war, in meiner ehemaligen Wehr, nach meiner GF-Ausbildung jahrelang nicht in die Funktion berufen. Der Grund war unter anderem die Anzahl der Führungskräfte. Trotzdem habe ich diverse Ausbildungen durchgeführt und auch Einsätze als GF absolviert. Das war absolut kein Problem. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 586977 | |||
Datum | 14.10.2009 10:26 | 40536 x gelesen | |||
Ja in Thüringen darfst du im Einsatz nur Gruppenführer machen, wenn du dazu Ausgebildet bist und auch zum Gruppenführer berufen bist. Anmerkung: Einer der beiden WF ist nicht allzu oft Zuhause ... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 586976 | |||
Datum | 14.10.2009 10:26 | 40701 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonymGF sind: der Ausfallfaktor für Freiwillige Feuerwehren ist offiziell i.d.R. "3", in Praxi irgendwo zwischen 4 und 9... Wenns keine entsprechenden Vorgaben seitens des Landes über die Stärke gibt, helfen Auswertungen aus eigenen Einsätzen etc. (es MUSS m.E. gewährleistet sein, dass grundsätzlich IMMER die notwendige Anzahl an Führungs- und Einsatzkräften gestellt werden kann, also auch im Urlaub und an Feiertagen...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 586975 | |||
Datum | 14.10.2009 10:21 | 40629 x gelesen | |||
Hallo! Bedeutet die Bestellung in Thüringen, dass man ohne diese auch im Einsatz die Funktion GF nicht übernehmen darf? Wenn ja, würde ich das als zu wenig einschätzen, egal wie klein die Wehr ist. Das könnte nämlich sehr schnell zu Problemen führen oder das privat Leben des Wehrführeres und seinem Stellvertreter ist stark eingeschränkt. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 586974 | |||
Datum | 14.10.2009 10:16 | 41185 x gelesen | |||
Ergänzung: Mit der Begründung, wir wären genung. GF sind: Wehrführer stv. Wehrführer -bestellt- Ich - ausgebildet, noch nicht bestellt - Ein weiterer Kamerd - ausbildung angefangen Teil A gemacht, teil B im nächsten Jahr, wird aber warscheinlich die Prüfung nicht schaffen - | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Schlitz / Hessen | 586967 | |||
Datum | 14.10.2009 09:38 | 40887 x gelesen | |||
Hallo, in folgendem Thread wird eine ähnliche Problematik diskutiert. Klick mich! Vielleicht findest Du dort einen Hinweis. Mit freundlichem Gruß Thomas | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 586966 | |||
Datum | 14.10.2009 09:37 | 41090 x gelesen | |||
Nichts geschieht ohne Grund. Deshalb Grund, falls er nicht genannt wurde, sachlich in persönlichem Gespräch erfragen. Durch gute und kompetente Arbeit sowie entsprechendes Auftreten zeigen, das Du dir Ernennung verdient hast. Auf keinen Fall Trotzreaktionen. Das zeigt, die Entscheidung war berechtigt. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 586963 | |||
Datum | 14.10.2009 09:32 | 41927 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Florian Besch Welches Bundesland? ups - mein Fehler => Thüringen MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 586962 | |||
Datum | 14.10.2009 09:31 | 41695 x gelesen | |||
Welches Bundesland? @ Jürgen vielleicht sollte man das BL zur Bedingung machen? Geschrieben von = anonym = anonym Sie verweigert mir die Bestellung / Berufung. Warum? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / Thüringen | 586961 | |||
Datum | 14.10.2009 09:29 | 46414 x gelesen | |||
Hallo Forumsgemeinde, ich habe ein kleines Problem. Die ehemalige Wehrführung hat mich zum Gruppenführer Lehrgang geschickt. Dieses Jahr hat die Wehrführung gewechselt. Lehrgang gemacht, Abschluss gemacht, bis jetzt alles toll. Doch nun will die neue Wehrführung mich nicht mehr als Gruppenführer haben. Sie verweigert mir die Bestellung / Berufung. Ich bin stocken sauer !!! Also, was kann ich tun ?? Mit Kameradschaftlichen Grüßen, Anonymus | |||||
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