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Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 589085 | |||
Datum | 26.10.2009 13:47 | 46489 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeEine tolle Regelung könnte man doch auch für die Wirtschaft übernehmen und als Deregulierung verkaufen. Ich habe nie verstanden, wieso der gewerbliche Unternehmer seinen Leuten einen Führerschein bezahlen muss und der Staat nicht Der Staat ist in diesem Fall die Kommune als Träger der Feuerwehr. Wir haben seit 2001 die Regelung, dass die Kommune 50% des Feuerscheins bezuschusste. Diese Regelung ist seit diesem Jahr modifiziert worden, die Kommune zahlt jetzt 80% und der Landkreis 20% der Führerscheinkosten. Also, der Feuerwehrmann (SB) zahlt jetzt selber nichts mehr. Wir lassen auch nur noch den Führerschein der Klasse C machen, auch für junge FM bei 7,5 t Fahrzeuge, also nicht C1. Gruß Lüke | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 589012 | |||
Datum | 25.10.2009 21:18 | 46237 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Julia Schmider Und sehr oft wird dies mit einer Mindestverpflichtung bei dem AG gekoppelt. Sind eh nur einige Monate. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 589010 | |||
Datum | 25.10.2009 21:11 | 46383 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hanswerner Kögler Na ja, aber wenn Anbieter von Neufahrzeugen "Sicherheitstraining" oder "Fahrerausbildung" anbieten hat das mit Sicherheit etwas mit den neuen Möglichkeiten bezüglich ABS, EPS... zu tun. ... bei dem hier bei uns (mit externer Hilfe) organisierten Fahrsicherheitstraining habe zumindest ich bei den teilnehmenden alten Fahrzeugen ohne diese Helferchen mehr gelernt ... Geschrieben von Hanswerner Kögler Aber fast alle Fw haben trotzdem noch Fahrzeuge im Dienst, welche solche Innovationen nicht vorweisen können, und nun?!!! ... so ganz verstehe ich nicht was Du mir damit sagen willst. Derartige Fahrzeuge gibt es noch >=3,5t als auch darüber ... Geschrieben von Hanswerner Kögler Also beginnt eigentlich alles im Kopf (v.a. des Ma und nicht unbedeutend beim Eiheitsführer)! Und hier kann man nur Ruhe und Beherrschtheit empfehlen. ... dem will ich nicht widersprechen ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 589005 | |||
Datum | 25.10.2009 20:23 | 46411 x gelesen | |||
Und sehr oft wird dies mit einer Mindestverpflichtung bei dem AG gekoppelt. Ich kenne mehrere Firmen, die dies so handhaben. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 589000 | |||
Datum | 25.10.2009 20:06 | 46287 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerWoher ist Dein Wissen, das der AG den FS übernimmt ??? Indirekt immer -über das dem Mitarbeiter gezahlte Gehalt-. Hoffentlich aber direkt. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 588999 | |||
Datum | 25.10.2009 19:59 | 46215 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ingo zum Felde Eine tolle Regelung könnte man doch auch für die Wirtschaft übernehmen und als Deregulierung verkaufen. Ich habe nie verstanden, wieso der gewerbliche Unternehmer seinen Leuten einen Führerschein bezahlen muss und der Staat nicht. Woher ist Dein Wissen, das der AG den FS übernimmt ??? mkg hwk | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 588998 | |||
Datum | 25.10.2009 19:57 | 46408 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer ... ich habe "nur" bezeifelt, dass die fahrschulmäßige Ausbildung (nicht an sich, aber die für eine dedizierte Fahrzeuggröße ohne veränderte technische Eigenschaften (Luftdruckbremse usw.)) einen nenneswerten Einfluss auf (SoRe-) Unfälle hat. Soweit würde ich noch mitgehen. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer - - + regelmäßige Aus- und Fortbildung + Fahrsicherheitstraining ... bin ich vollauf bei Dir ... bringt (insbesondere wenn teilnehmerkreisbezogen) um Potenzen mehr als irgendeine initiale Fahrschulausbildung auf einem druckluftgebremsten 7m langen und 2,5 breiten 7,5ter um dann z.B. einen 3,88t Sprinter fahren zu dürfen (der sich im Fahren auch nicht wesentlich von seinem 3,5t Bruder unterscheidet, den man mit Kl. B fahren darf ). Ich bin mir im Klaren, dass man irgendwo eine Grenze machen muss zwischen "Pkw" und (ggf. auch: "Klein-") "Lkw"-Führerschein - die ist aber bei 3,5t m.E. nicht sonderlich nachvollziehbar ... Na ja, aber wenn Anbieter von Neufahrzeugen "Sicherheitstraining" oder "Fahrerausbildung" anbieten hat das mit Sicherheit etwas mit den neuen Möglichkeiten bezüglich ABS, EPS... zu tun. Aber fast alle Fw haben trotzdem noch Fahrzeuge im Dienst, welche solche Innovationen nicht vorweisen können, und nun?!!! Also beginnt eigentlich alles im Kopf (v.a. des Ma und nicht unbedeutend beim Eiheitsführer)! Und hier kann man nur Ruhe und Beherrschtheit empfehlen. mkg hwk | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 588924 | |||
Datum | 25.10.2009 11:43 | 46396 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamUm das Führen eines solchen Fahrzeugs zu erlernen, muss man ein solches Fahrzeug führen können. Das ist aber bei besagten Fahrzeugen eigentlich kein Problem. Die Anwärter könnten ja auf einem 3,5 to Transporter üben und dann auf das gleich große etwas schwerere Fahrzeug umsteigen. Eine tolle Regelung könnte man doch auch für die Wirtschaft übernehmen und als Deregulierung verkaufen. Ich habe nie verstanden, wieso der gewerbliche Unternehmer seinen Leuten einen Führerschein bezahlen muss und der Staat nicht. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 588915 | |||
Datum | 25.10.2009 10:13 | 46258 x gelesen | |||
ich hab eine Gemeinde mit 15 Einsätzen im Jahr mit einem Fahrzeug neue Regelung und eine Gemeinde mit gleicher Anzahl wegen mir mit 14 t Fahrgestell , was macht den Unterschied ,(wenn nicht der Fahrer zufällig professionell beim Arbeitgeber unterwegs ist) ? Meiner Meinung nach gar keinen, wir sollten nicht über Sonderregelungen dikutieren sondern wie man das Risiko , wie schon von G.P beschrieben , die wenigen Sonderrechtsfahrten mit Anstand über die Bühne bringt. Das ist ja sogar bei den großen BF,s ein Problem, wenn jeder wegen den RTW den Führerschein machen muss und danach zig Wachtage im Löschzug hinten drin mitfährt, ich kenne auswärtige BF-Kollegen die letztes Jahr im November den Schein machten und bis heute ausser RTW nicht über 3,5t gefahren sind.Das ist doch bei den FFW keinen deut anders. Dann morgens 0230 Gong oder Piepser und innerhalb von 60sek. fit sein Gruss Klaus | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 588914 | |||
Datum | 25.10.2009 10:02 | 46203 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Gerhard Bayer Fakt ist aber: über Jahrzehnte war - ohne dass da wesentlich Nachteile mir bekannt wurden - erhebliche (gewichtsmäßige) Unterschiede zwischen dem Fahrzeug auf den du gelernt hast und deren, die du nachher fahren durftet. Fakt ist aber auch, dass (zumindest ich) in allen meinen Fahrstunden inkl. der Fahrprüfung nüchtern war, aber schon am ersten Abend mit (damals noch) 0,8 Promille hätte fahren dürfen. Wir können jetzt natürlich darüber diskutieren, ob man C-Fahrschüler mit einem 18,5 m Gliederzug mit 40 to. Zuggewicht und 0,5 Promille ausbilden soll, damit sie später nüchtern einen 14 to. Motorwagen fahren können. Man kann auch darüber diskutieren, ob es moralisch und rechtlich vertretbar wäre, Feuerwehrleute mit 0,8 Promille in einem (H)LF eine Einsatzfahrt durchführen zu lassen, nur weil sie das früher auch mal durften. Oder wir erkennen einfach an, dass es Gesetze, Verordnungen und Regeln gibt und das einzige Problem (mal wieder) ist, dass ein Teil der Feuerwehren unfähig ist die umzusetzen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 588912 | |||
Datum | 25.10.2009 09:46 | 46337 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer bringt (insbesondere wenn teilnehmerkreisbezogen) um Potenzen mehr als irgendeine initiale Fahrschulausbildung auf einem druckluftgebremsten 7m langen und 2,5 breiten 7,5ter um dann z.B. einen 3,88t Sprinter fahren zu dürfen (der sich im Fahren auch nicht wesentlich von seinem 3,5t Bruder unterscheidet, den man mit Kl. B fahren darf ). Ich bin mir im Klaren, dass man irgendwo eine Grenze machen muss zwischen "Pkw" und (ggf. auch: "Klein-") "Lkw"-Führerschein - die ist aber bei 3,5t m.E. nicht sonderlich nachvollziehbar ... Gebe ich dir recht. Ich würde das ganze auch an den Fahrzeugabmaßen festmachen. Wir haben in der Firma einen 2,8 t Renault Master lang hoch. Es ist eiegntlich unfassbar, wie oft das Ding mit Karosserieschäden in der Werkstatt steht und das, obwohl er sich im Vergleich z.B. zu unseren LT richtig einfach fahren läßt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 588910 | |||
Datum | 25.10.2009 09:42 | 46370 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... bin ich vollauf bei Dir ... bringt (insbesondere wenn teilnehmerkreisbezogen) um Potenzen mehr als irgendeine initiale Fahrschulausbildung auf einem druckluftgebremsten 7m langen und 2,5 breiten 7,5ter um dann z.B. einen 3,88t Sprinter fahren zu dürfen (der sich im Fahren auch nicht wesentlich von seinem 3,5t Bruder unterscheidet, den man mit Kl. B fahren darf ). Ich bin mir im Klaren, dass man irgendwo eine Grenze machen muss zwischen "Pkw" und (ggf. auch: "Klein-") "Lkw"-Führerschein - die ist aber bei 3,5t m.E. nicht sonderlich nachvollziehbar ... bin ich voll bei Dir, aber dann bitte für alle! Und nicht nur für die mit der (im Schnitt) wohl wenigsten Erfahrung beim höchsten Risiko... Sonderregelungen sind nämlich schwer zu begründen - und werden im Falle eines Falles sofort angefochten werden, wenns dem Gegner (oder seiner Versicherung) hilft... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 588906 | |||
Datum | 25.10.2009 09:19 | 46682 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferHallo, ... das habe ich nicht gesagt ! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer - Reguläre Führerscheinklesse ... ich habe "nur" bezeifelt, dass die fahrschulmäßige Ausbildung (nicht an sich, aber die für eine dedizierte Fahrzeuggröße ohne veränderte technische Eigenschaften (Luftdruckbremse usw.)) einen nenneswerten Einfluss auf (SoRe-) Unfälle hat. Geschrieben von Gerhard Pfeiffer - - + regelmäßige Aus- und Fortbildung + Fahrsicherheitstraining ... bin ich vollauf bei Dir ... bringt (insbesondere wenn teilnehmerkreisbezogen) um Potenzen mehr als irgendeine initiale Fahrschulausbildung auf einem druckluftgebremsten 7m langen und 2,5 breiten 7,5ter um dann z.B. einen 3,88t Sprinter fahren zu dürfen (der sich im Fahren auch nicht wesentlich von seinem 3,5t Bruder unterscheidet, den man mit Kl. B fahren darf ). Ich bin mir im Klaren, dass man irgendwo eine Grenze machen muss zwischen "Pkw" und (ggf. auch: "Klein-") "Lkw"-Führerschein - die ist aber bei 3,5t m.E. nicht sonderlich nachvollziehbar ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 588892 | |||
Datum | 25.10.2009 01:53 | 46455 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... das erhöhte Risko von Sonderrechtsfahrten hat aber wenig mit der Fahrausbildung zu tun ... weil nach der Fahrausbildung hast Du: Hallo, die Reaktion auf das zweifelsfrei erhöhte Risikiko von Sonderrechtsfahrten besteht aus weniger Ausbildung. Kann das richtig sein? Nach meiner Meinung ist bei dem großen Risiko von Sonderrechtsfahrten - Reguläre Führerscheinklesse - + Fahrsicherheitstraining Theorie - + Fahrsicherheitstraining Praxis - + regelmäßige Aus- und Fortbildung z.B. Fahrsimulator oder Fahrsicherheitstraining als logische Konsequenz angebracht. Geschrieben von Gerhard Bayer Im Übrigen ist das Unfallrisko bei SoRe-Fahrten m.W. höher je kleiner das SoSi-Fahrzeug ist (das Unfallrisko eines NEFs auf Pkw-Basis ist höher als das eines RTW, ähnlich verhält es sich m.W. bei Pol. zwischen Pkw und Van/Kleinbus) ... Das kenne ich auch so. Neuerdings gibt es allerdings auch Untersuchungen wo das Beschleunigungsvermögen und nicht nur die Größe des Fahrzeuges eine große Rolle spielt (zumindest nach Fachleuten die bei uns gerade ein Projekt zur Ampelsteuerung für Sonderrechtsfahrten testen.). Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 588879 | |||
Datum | 24.10.2009 22:37 | 46470 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Das Abendland ging nicht unter, - aber einige hundert Tote und einige tausend Verletzte waren die Rechnung bei Sonderrechtsfahrten. Wer bei dem ca. 8 mal höheren Unfallrisiko bei Alarmfahrten die Lösung in verkürzter und vereinfachter Aus- und Fortbildung sieht, - na ja ..... ... das erhöhte Risko von Sonderrechtsfahrten hat aber wenig mit der Fahrausbildung zu tun ... weil nach der Fahrausbildung hast Du: - auch nicht wirklich Fahrpraxis auf ensprechenden Fahrzeugen - von Sonderrechtsfahrten - und den da zu beachtenden Dingen - auch nicht wirklich was gehört Im Übrigen ist das Unfallrisko bei SoRe-Fahrten m.W. höher je kleiner das SoSi-Fahrzeug ist (das Unfallrisko eines NEFs auf Pkw-Basis ist höher als das eines RTW, ähnlich verhält es sich m.W. bei Pol. zwischen Pkw und Van/Kleinbus) ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 588878 | |||
Datum | 24.10.2009 22:26 | 46477 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Interessant. Mein 2er hat keine Obergrenze, wenn ich will kann ich m.W. damit auch Schwertransport mit 80 Tonnen fahren. ... hat er tatsächlich nicht. Nur das nach StVZO Übliche hat irgendwo eine Grenze - ob die nun bei 36, 48, 40 oder 44t liegt. Fakt ist aber: über Jahrzehnte war - ohne dass da wesentlich Nachteile mir bekannt wurden - erhebliche (gewichtsmäßige) Unterschiede zwischen dem Fahrzeug auf den du gelernt hast und deren, die du nachher fahren durftet. Und mir fehlt da eben noch immer der Nachweis, dass durch diesen Sachverhalt (egal ob Kl. 3 mit Prüfung auf Pkw oder Kl. 2 mit Prüfung auf Solo-Mittelklasse-Lkw) erheblich mehr Unfälle produziert wurden ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 588873 | |||
Datum | 24.10.2009 21:39 | 46268 x gelesen | |||
ja stimmt aber ich denke das gerhard eher an Feuerwehrkfz. gedacht hat gruss Klaus | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 588872 | |||
Datum | 24.10.2009 21:37 | 46396 x gelesen | |||
Aber merkst du was ? wir zwei leben noch , was du schreibst kann ich gerne mitunterschreiben aber so viel kann nicht falsch gewesen sein , das Abendland und wir , leben noch ,trotz alter DA 58 mit Formaldehyd desinfizierten Masken und 100% Baumwolle mit jacke zum knöpfen und ohne Flammschutzhaube , das sagt mir das Erfahrung durch nicht sehr viel zu ersetzen ist und sei mir nicht böse eine Theoriestunde mehr oder weniger ersetzt nun mal keine Erfahrung. Gruss klaus | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 588871 | |||
Datum | 24.10.2009 21:31 | 46392 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Gerhard Bayer ... wollte ja eigentlich auch 38t (war m.W. damals die Grenze) schreiben ... Interessant. Mein 2er hat keine Obergrenze, wenn ich will kann ich m.W. damit auch Schwertransport mit 80 Tonnen fahren. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 588870 | |||
Datum | 24.10.2009 21:31 | 46663 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer
Hallo, ... ich habe - vor 38 Jahren - Innenangriffe ohne Atemschutz vorgenommen ... ich habe - vor 30 Jahren - Brandeinsätze in leichter Baumwolluniform überstanden Theoretisch hätte ich noch viel mehr machen können .......... Geschrieben von Gerhard Bayer Die Wahrscheinlichkeit, dass also durch diese Regelung der Untergang des Abendlandes droht sehe ich also nicht ... das hätte dann aufgrund der Altregelungen schon untergehen müssen ... Das Abendland ging nicht unter, - aber einige hundert Tote und einige tausend Verletzte waren die Rechnung bei Sonderrechtsfahrten. Wer bei dem ca. 8 mal höheren Unfallrisiko bei Alarmfahrten die Lösung in verkürzter und vereinfachter Aus- und Fortbildung sieht, - na ja ..... Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 588863 | |||
Datum | 24.10.2009 21:03 | 46506 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Schiller wieso 18t wir durften doch gleich damals bis an die 36t wenn ich mich nicht irre ? ... wollte ja eigentlich auch 38t (war m.W. damals die Grenze) schreiben ... in alter Weisheit: es gilt das was ich meine, und nicht das was ich schreibe ;-) Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 588861 | |||
Datum | 24.10.2009 21:00 | 46554 x gelesen | |||
So siehts aus 1985 mit einem kats- LF magirus gerade mal 9Std und wieso 18t wir durften doch gleich damals bis an die 36t wenn ich mich nicht irre ? Ist allerdings schon ne weile her. Gruss Klaus | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 588860 | |||
Datum | 24.10.2009 20:52 | 46515 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gunnar Kreidl Deswegen 4h Ausbildung, dann bin ich ja super qualifiziert :-( ... ich habe - vor 20 Jahren - meinen Kl. 2 mit der Mindeststundenanzahl (8 oder 10 (!)) an Fahrstunden auf einem 14t Solo-Fahrzeug gemacht (wie viele derer, die damals über die Feuerwehr den 2er Führerschein gemacht haben auch. Theoretisch hätte ich danach einen 18t Gliederzug mit Hänger fahren dürfen ... Die Wahrscheinlichkeit, dass also durch diese Regelung der Untergang des Abendlandes droht sehe ich also nicht ... das hätte dann aufgrund der Altregelungen schon untergehen müssen ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588751 | |||
Datum | 24.10.2009 00:53 | 46528 x gelesen | |||
Habe ich jetzt gelesen. Hier Seite 2 Feuerwehrführerschein So wie ich das Verstehe muss du nur 12 Unterichtseinheiten machen dann bin ich berächtigt alles zu fahren was die Feuerwehr hergibt. grüße Sascha H. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588749 | |||
Datum | 24.10.2009 00:14 | 46408 x gelesen | |||
Wozu brauch ich denn einen Feuerwehrführerschein wenn ich den Führerschein sowiso schon habe. Naja ich denke dass es warscheinlich schon möglich ist. Aber es nicht gemacht wird weil es wirlich zu gefärlich wäre einen mit Klasse "B" alles fahren zu lassen. Ich finde die 4,75 T. gut. Aber mehr sollte es wirklich nicht werden. grüße Sascha H. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 588748 | |||
Datum | 24.10.2009 00:03 | 46527 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sascha Holand Wozu brauch ich denn einen Feuerwehrführerschein wenn ich den Führerschein sowieso schon habe. Hättest du dir die Links in meinem o.a. Beitrag durchgelesen, dann würdest du die Frage jetzt nicht stellen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588746 | |||
Datum | 23.10.2009 23:53 | 46505 x gelesen | |||
Wozu brauch ich denn einen Feuerwehrführerschein wenn ich den Führerschein sowieso schon habe. Naja ich denke dass es wahrscheinlich schon möglich ist. Aber es nicht gemacht wird weil es wirklich zu gefährlich wäre einen mit Klasse "B" alles fahren zu lassen. Ich finde die 4,75 T. gut. Aber mehr sollte es wirklich nicht werden. grüße Sascha H. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 588731 | |||
Datum | 23.10.2009 20:39 | 46468 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lüke Freese Nur wenn ich die Begründungen dagegen lese muss ich mich oft wundern, wie hier. Was bitteschön ist der Unterschied bei Nutzen der Sonderrechte bei Fahrzeugen zwischen 3,5t und 4,75t? Gibt es denn andere Sonderrechte für die Gewichtsklsse 4,75t !?!? ... das frage ich mich aber auch ... Im Übrigen stelle ich mir (wie andere offensichtlich auch) noch immer die Frage ob die Unfallzahlen im Bereich der Transporter und Klein-Lkws nach Reduzierung der Führerscheingrenze von 7,5 auf 3,5 t nennenwert abgenommen hat ? Zumindest für den Mikrokosmos meiner Feuerwehr hat sich an den Unfällen (Arten/Häufigkeiten) nichts verändert ob wir (80er-Jahre) drei 7,5t er hatten, die auch häufig von Fahren der Kl. 3 gefahren wurden oder jetzt alles > 10t haben, die dann zwangsweise nur noch von C-Fahrern gefahren werden. Insbesondere die Häufigkeit der Schäden durch Falschabschätzung der Fahrzeugabmessungen hat sich nicht nach unten verändert. Das Problem was ich paradoxerweise sehe ist, dass die Unfallzahlen mit einem MB LAF 710 oder Opel Blitz (auch noch beim MB 407D) schon dadurch geringer waren, dass einem spätestens an der Ausfahrt von Feuerwehrhof beim Lenken und Schalten bewusst wurde, dass das ein (kleinerer) Lkw und nicht (wie man bei MB Atego 918 F u.ä. den subjektiven Eindruck hat) ein groß ausgefallener Pkw ist ... und man dann auch in diesem Bewusstsein weiterfuhr ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 588722 | |||
Datum | 23.10.2009 19:37 | 46613 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christi@n Pannier Wie lange dauert es, bis nach einem Verkehrsunfall mit Fremdbeteiligung der erste Feuerwehr-Führerscheininhaber vor Gericht steht, Geschrieben von Christi@n Pannier und im Endeffekt irgendeine arme sau Anfang zwanzig für diesen Schwachsinn bluten muss, weil das Strafrecht nunmal keine Amtshaftpflicht kennt? Naja, das liegt ja wohl an jedem selber, oder meinst du nicht auch? Noch bestimmt die FW selbst, wer die Erlaubnis bekommt, die FW-Fahrzeuge zu führen. Und dann suche ich mir zuverlässige Leute raus. Ich kann von jedem Verkehrsteilnehmer insbesondere Fahranfänger auf einem jeweiligen Fahrzeug verlangen, dass er sich zurücknimmt und nicht wild drauf losbrettert. Das ist auch die Führungsverantwortung eines jeden Gruppenführers, der daneben sitzt, den Fahrer notfalls einzubremsen. Und nur weil der FW-Führerschein kommt, muss es ja nicht heißen, dass dann auch sofort nach einer Runde um den Block eine Gewöhnung an das Fahrzeug eingetreten ist, die Fahrten mit SoSi rechtfertigen. Das ist doch an jeder FW selbst, da den Daumen drauf zu halten. Ich finde es bei uns manchmal auch ein wenig übertrieben, dass bei den an "zivile" Fahrschulen vergeben C-Führerscheinen ein Fahrlehrer von der FW-Schule kommt, dann eine sog. Lehrfahrer-Abnahme macht und erst nach ca. 500 km Fahrpraxis eine sog. Alarmfahrerabnahme erfolgt, bevor die Kameraden LFs unter SoSi führen. Automatisch gibt es bei uns auch keine Fahrerlaubnis fürs MTF. Muss ja nicht ganz so sein, aber Fw-Führerschein hin oder her, das ist die Führungsverantwortung eines jeden Löschgruppenführers und dürfte von jeder FW zu leisten sein. Unabhängig davon gebe ich Euch natürlich Recht, dass es auf Dauer nicht der Ersatz für C-Führerscheine sein darf. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 588717 | |||
Datum | 23.10.2009 18:07 | 46787 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Peter Schmid So ist es. Ich habe mich schon mehrmals mit östereichischen Kameraden über das Thema unterhalten und kann bestätigen dass dort (Oberösterreich - aus anderen Bundesländern weiß ich es nicht) keiner einen FW-Führerschein erhält, der nicht die entsprechende zivile Klasse besitzt. Plus Niederösterreich, plus Kärnten, plus Steiermark. Guckstdu. Das Beispiel Österreich wird scheinbar gerne von denen verwendet, die sich nie mit dem österreichischen Feuerwehrführerschein beschäftigt haben. Guckstdu hier, guckstdu da. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 588715 | |||
Datum | 23.10.2009 17:50 | 46738 x gelesen | |||
Hallo, nach zweijähriger Forumsabstinenz melde ich mich auch wieder mal zurück. Geschrieben von Christian Fleschhut Nach meinen Quellen aus Österreich muss sehr wohl ein Führerhschein der entsprechenden Klasse vorhanden sein So ist es. Ich habe mich schon mehrmals mit östereichischen Kameraden über das Thema unterhalten und kann bestätigen dass dort (Oberösterreich - aus anderen Bundesländern weiß ich es nicht) keiner einen FW-Führerschein erhält, der nicht die entsprechende zivile Klasse besitzt. Geschrieben von Christian Fleschhut Das mit dem Alkohol stimmt allerdings... Das war damals der Hauptgrund für die Einführung des FW-Scheins. Als für Fahrzeuge über 7,5 to. die Promillegrenze auf 0,1 gesenkt wurde, schallte ein Aufschrei der Feuerwehren durch die Alpenrepublik. Man sah schon das ganze Land in Schutt und Asche versinken, weil nach dem Feierabendbierchen keiner mehr fahren darf. Gruß Peter | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 588714 | |||
Datum | 23.10.2009 17:42 | 46531 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HolandIch hab auf die schnelle nur etwas bei Wikipedia gefunden (nichts Offizielles). du schreibst es ja schon... nix offizielles. Nach meinen Quellen aus Österreich muss sehr wohl ein Führerhschein der entsprechenden Klasse vorhanden sein, allerdings ist es mit dem Feuerwehrführerschein möglich dann Fahrzeuge zu fahren, wenn der zivile Schein abgelaufen (z.B. versäumte Untersuchung etc.) ist.... Das mit dem Alkohol stimmt allerdings... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588713 | |||
Datum | 23.10.2009 17:37 | 46714 x gelesen | |||
Ich hab auf die schnelle nur etwas bei Wikipedia gefunden (nichts Offizielles). Zitat Wikipedia Feuerwehrführerschein Der Österreichische Feuerwehrführerschein erleichtert das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen. So ist das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen (das ist ein Kraftfahrzeug oder Anhänger, das nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Verwendung für Feuerwehren bestimmt ist; Zitat § 2 Absatz 1 Ziffer 28 KFG 1967) mit der Lenkberechtigung der Klasse B in Verbindung mit einem Feuerwehrführerschein zulässig. Das bedeutet, dass man bereits mit vollendetem 18. Lebensjahr Feuerwehrfahrzeuge jeder Art, auch wenn dieses mehr als 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse aufweist oder ein Autobus ist, ohne zusätzliche Lenkberechtigung lenken darf. Besitzt der Inhaber eines Feuerwehrführerscheines eine Lenkberechtigung der Klasse B+E, dann ist das Ziehen von anderen als leichten Anhängern, die Feuerwehrfahrzeuge sind, mit Zugfahrzeugen der Klassen C oder D oder der Unterklasse C1 auch ohne Besitz der Klassen C+E oder C1+E oder D+E zulässig. Die Ausbildung liegt je nach Bundesland bei den einzelnen Feuerwehren oder bei den zuständigen Landesfeuerwehrverbänden, die auch den Führerschein ausstellen. In der Praxis ist in einigen Bundesländern aber ein Führerschein mindestens der Klasse C1 notwendig um einen Feuerwehrführerschein ausgestellt zu bekommen. Der Führerschein hat eine Gültigkeit für eine Dauer von zehn Jahren. Zur Verlängerung ist aber nur eine Untersuchung durch einen Feuerwehrarzt notwendig, die in etwa einer Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung entspricht. Diese Spezialform des Führerscheines wurde 2004 eingeführt, um den Bestand an Kraftfahrern bei den Feuerwehren zu sichern. Notwendig wurde dies aus zweierlei Gründen. Einerseits werden auch die kleineren Feuerwehrfahrzeuge immer schwerer und überschreiten meist das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Andererseits werden die Barrieren einen LKW-Führerschein zu erreichen und zu behalten immer schwieriger. Einen zusätzlichen Streitpunkt ergibt nach wie vor, das Alkohollimit, dass beim Lenken eines LKW bei 0,1 ‰ liegt, während mit dem Feuerwehrschein 0,5 ‰ erlaubt sind. Das mit dem Alkohol finde ich ziemlich heftig. grüße Sascha H. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 588711 | |||
Datum | 23.10.2009 17:25 | 46624 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sascha Holand In Österreich dürfen alle Einsatzfahrzeige mit einem "B" Führerschein gefahren werden. Auch 20 Toner. Das glaube ich kaum. Vielleicht informierst du dich nochmal. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 588708 | |||
Datum | 23.10.2009 16:48 | 46586 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Fischermit welchem Qualitätsmaßstab? Mit welcher Qualitätssicherung? Der selben wie bei allen anderen Feuerwehrausbildungen? Meistens also garkeinen? Hallo, so voll auf den Punkt gebracht! Man kann es nicht oft genug wiederholen: "Seit Ende des 2. Weltkrieges gab es einige hundert Tote und einige tausend Verletzte durch Unfälle mit Sonderrechtsfahrzeugen!" Billiglösungen gehen doch im Schadensfall nicht zu Lasten der Kommune, sondern zu Lasten des unfallverursachenden Fahrers, - gegebenfalls bis zur privaten Existenzvernichtung! Die Fahrer sind doch nicht dafür da, die Dummheit und Unterlassung gesetzlicher Vorgaben der Kommunen auszugleichen! Nach Tübingen sollte doch jeden klar denkenden FA klar geworden sein, dass Staatsanwälte und Richter genauestens in Dienstvorschriften, UVV und internen Anweisungen recherchieren und ihre Schlüsse daraus ziehen können. Wir brauchen zum regulären privaten Führerschein VERMEHRTE Aus- und Fortbildung mit klar definierten und dokumentierten Qualitäts- und Leistungsvorgaben! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Lüke8 F.8, Ochtersum / Niedersachsen | 588707 | |||
Datum | 23.10.2009 16:33 | 46712 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans MeiserAber mit einem TSF-W, welches er immerhin schon ein zwei mal gefahren hat, bei einem Einsatz vollgepumpt mit Adrenalin, am Besten noch mit einem nur halbvollen Tank mit Sonderrechten jenseits der STVO tagsüber durch ein Wohngebiet mit Kindern durchbrettern, dass ist ganz in Ordnung. Ich bin sicher nicht der Befürworter der 1,25 Tonnen plus bei der Führerscheinklasse B, bei uns besteht da eh keine Notwendigkeit (keine TSF/W) Nur wenn ich die Begründungen dagegen lese muss ich mich oft wundern, wie hier. Was bitteschön ist der Unterschied bei Nutzen der Sonderrechte bei Fahrzeugen zwischen 3,5t und 4,75t? Gibt es denn andere Sonderrechte für die Gewichtsklsse 4,75t !?!? Nachdenklichen Gruß, Lüke | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 588706 | |||
Datum | 23.10.2009 16:14 | 46589 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HolandIm Gegenteil, für den 4,75 T. gibt es endlich eine Pflicht zur Sonderausbildung. mit welchem Qualitätsmaßstab? Mit welcher Qualitätssicherung? Der selben wie bei allen anderen Feuerwehrausbildungen? Meistens also garkeinen? Und endlich, bisher gabs für alles über 3,5to einfach nen extra Führerschein mit Ausbildung und Prüfung, beides von jemandem durchgeführt der da einigermaßen Ahnung davon hat. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 588697 | |||
Datum | 23.10.2009 15:33 | 46484 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HolandIn Österreich dürfen alle Einsatzfahrzeige mit einem "B" Führerschein gefahren werden. Auch 20 Toner. Quatsch! Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 588695 | |||
Datum | 23.10.2009 15:32 | 46597 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha Holand Die Gemeinde ist aber nicht verpflichtet für Ortsteilfeuerwehren Sonderbeladung zu besorgen. Wenn diese bereits anderweitig abgesichert ist. und? Auch unser TSf ist auf einem neuen Fahrzeug so auf keinen Fall mehr darstellbar. Wenn es dann als Ersatzbeschaffung wieder ein TSF wird, dann muss man sich eben Gedanken machen, ob man das alles wirklich braucht, bzw. wie man es anders verladen kann. das SEA z.B. haben andere im Fahrzeug, wir auf nem 750 kg Anhänger... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 588692 | |||
Datum | 23.10.2009 15:16 | 46530 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Thomas Heckmann Nachdenkenswert: das lernst Du auch so bei C/CE und wird auch so geprüft. Der Typ hinter dem Fahrzeug/Gespann nennt sich nämlich nur Sicherungsposten, der Dich vor nachfolgendem Verkehr warnt. Alles weitere musst Du schon selbst abschätzen und erledigen. Den Einweiser bekommst Du erst nach der Prüfung in der Fw bzw. HiOrg zur Seite gestellt. MkG Volker | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588672 | |||
Datum | 23.10.2009 14:12 | 46768 x gelesen | |||
Wartet doch mal ab wie die Auflagen dafür genau lauten und vor allem wie sie umgesetzt werden. In Österreich dürfen alle Einsatzfahrzeige mit einem "B" Führerschein gefahren werden. Auch 20 Toner. Ich haben das ja auch irgendwie hinbekommen. grüße Sascha H. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 588671 | |||
Datum | 23.10.2009 14:11 | 46759 x gelesen | |||
"(4) Die praktische Ausbildung darf erst im öffentlichen Straßenverkehr durchgeführt werden, nachdem sich die ausbildungsberechtigte Person davon überzeugt hat, dass das antragstellende Mitglied das Führen eines Ausbildungsfahrzeugs gemäß Nr. 3 der Anlage 2 beherrscht." Offensichtlich stammt der Text von einem Ministerialen namens Schuster-Vogt (wer verstehts?). Um das Führen eines solchen Fahrzeugs zu erlernen, muss man ein solches Fahrzeug führen können. Mag ja sein, dass damit gemeint ist, dann die Einweisung in die Schaltung und das Suchen des Blinkerhebels nicht bei 50 km/h in der Innenstadt erfolgen sollen. Da steht aber was Anderes. Und was da steht, ist IMNSHO grober Unfug. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 588670 | |||
Datum | 23.10.2009 14:02 | 46980 x gelesen | |||
sodele, jetzt habe ich mal die "Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste"gelesen und die Fragezeichen im Gesicht... Wer ist denn "der nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienst"? BRK, Malteser, ASB wohl klar, aber auch Bäuerle, MKT und Co., also vereinfacht "jeder BOS-Funk-Teilnehmer"? Und bei der Bewertung der Prüfung "erhebliche Fehler". Wie und wo sind denn "erhebliche Fehler" definiert? Einfache Mehrheitsentscheidung der Prüfungsfahrtteilnehmer? Ganz cool finde ich übrigens, dass die Anlage 2 "Ausblindung" weder das Wort "Sonderrechte" oder "Wegerechte" enthält. Nachdenkenswert: Rückwärtsfahren wird ohne Einweiser gelehrt und geprüft... Tja, da hat der Verordner sämtliche Chancen zur Sicherheit für Fahrer, Fahrgäste und andere Verkehrsteilnehmer zu gunsten einer "Geiz-ist-geil-Lösung" ungenutzt gelassen findet Thomas :-( | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588668 | |||
Datum | 23.10.2009 13:50 | 46810 x gelesen | |||
Ich meinte natürlich 3,5 Tonner. grüße Sascha H. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588667 | |||
Datum | 23.10.2009 13:48 | 46907 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen HaasDoch, kann ich, wenn mein Arbeitgeber verlangt, dass ich schwerere Autos fahre muss er mir den Führerschein bezahlen, ansonsten kann er sich nen Fahrer backen/stricken. Die Gemeinde ist aber nicht verpflichtet für Ortsteilfeuerwehren Sonderbeladung zu besorgen. Wenn diese bereits anderweitig abgesichert ist. Geschrieben von Steffen Haas Den Führerschein mit 17 berechtigt nur zum begleiteten Fahren, den BMW darf jeder fahren mit Führerschein, denn so ist es nun einmal EU-Weit gesetzlich festgelegt, man hat das Gewicht und nicht die Leitung der Fahrzeuge als Einteilung der FS-Klassen genommen. Nein den gibt es ohne Begleitung auch. Hatte ich selber auch. Wenn ein Fahranfänger mit einen PS starken und schnellen Fahrzeug fahren darf ist das genauso unverantwortlich. Geschrieben von Steffen Haas Das Argument ist ungefähr genauso gut wie: Ich brauche meine Ladung nicht zu sichern, ich fahre ja nur nen paar Meter in die Stadt. Stimmt. Dann müssen aber die die regelmäßigen Pflichtfortbildungen für alle gelten auch für "C" Führerscheine. Nur weil ich vor 20 Jahren mal einen Schein gemacht habe und seitdem nur in der Feuerwehr fahre heisst dass nicht dass ich dafür geeignet bin. Ihr seht es gibt für und Gegenargumente. Der Gesetzgeber hat dies Möglichkeit geöffnet. Ich finde es gut. Eben weil die Personen eigens dafür ausgebildet worden sind. Aber ich finde das müsste auch für alle Fahrzeuge im BOS Bereich gelten. Auch Klasse „C“. grüße Sascha H. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 588665 | |||
Datum | 23.10.2009 13:40 | 46689 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HolandDas ist ein anderes Tehma. Ladungssicherung muss ich auch bei einem 2,5 Tonner machen. Stimmt, ladungssicherung ist ein anderes Thema. Die Frage, aus wievielen Fahrzeugen >3,5 und <7,5t jetzt wieviele Fahrzeuge <3,5t geworden sind, gehört aber zum Thema Unfallstatistik. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588664 | |||
Datum | 23.10.2009 13:36 | 46794 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamDie Frage wäre in der Tat mal RICHTIG interessant zu wissen. Meine Vermutung: Ja: Es gibt mehr Unfälle mit Fahrzeugen der Sprinterklasse, weil man die Ladung aufteilt und die Dinger bekanntlich Raketen sein können. Das ist ein anderes Tehma. Ladungssicherung muss ich auch bei einem 2,5 Tonner machen. grüße Sascha H. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 588663 | |||
Datum | 23.10.2009 13:20 | 46862 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HolandVor dem EU Führerschein hat jeder 7,5 Tonnen fahren dürfen. Hat es nach der Umstellung einen Sprung in der Unfallstatistik gegeben? Die Frage wäre in der Tat mal RICHTIG interessant zu wissen. Meine Vermutung: Ja: Es gibt mehr Unfälle mit Fahrzeugen der Sprinterklasse, weil man die Ladung aufteilt und die Dinger bekanntlich Raketen sein können. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Stef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen | 588659 | |||
Datum | 23.10.2009 12:37 | 46900 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HolandIhr könnt doch nicht verlangen dass die Gemeinen wegen mickrigen 1,25 T. einen LKW-Führerschein zahlen. Doch, kann ich, wenn mein Arbeitgeber verlangt, dass ich schwerere Autos fahre muss er mir den Führerschein bezahlen, ansonsten kann er sich nen Fahrer backen/stricken. Geschrieben von Sascha Holand Wenn ich einen Führerschein mit 17 machen darf (ohne beifahrerpflicht) und dann einen 7er BMW mit über 200 PS fahren darf. Den Führerschein mit 17 berechtigt nur zum begleiteten Fahren, den BMW darf jeder fahren mit Führerschein, denn so ist es nun einmal EU-Weit gesetzlich festgelegt, man hat das Gewicht und nicht die Leitung der Fahrzeuge als Einteilung der FS-Klassen genommen. Geschrieben von Sascha Holand Versetz euch mal in die Lage wirklich kleiner Wehren. Das ist nicht alles immer so einfach wie es klingt. Die Fahren damit nicht auf die Autobahn. Sondern 800m vom Gerätehaus zum Brand. Das Argument ist ungefähr genau so gut wie: Ich brauche meine Ladung nicht zu sichern, ich fahre ja nur nen paar Meter in die Stadt. Grüße, der Steffen! Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. (OVG NRW) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588657 | |||
Datum | 23.10.2009 11:51 | 46842 x gelesen | |||
Ihr kommt bestimmt aus vielen großen Wehren. Klar da braucht man den Schein nicht. Aber was ist mit den Ortsteil Feuerwehren die fast alle ein TSF haben. Die Hersteller der Fahrgestelle werden immer schwerer. D.h. Du darfst auf dein TSF nichtmehr so viel drauf packen wie früher. Es muss also fast jedes TSF schwerer wie 3,5 T. gebaut werden. Ihr könnt doch nicht verlangen dass die Gemeinen wegen mickrigen 1,25 T. einen LKW-Führerschein zahlen. Hört auf von wegen Unfall Risiko und Rechtslage. Wenn ich einen Führerschein mit 17 machen darf (ohne beifahrerpflicht) und dann einen 7er BMW mit über 200 PS fahren darf. Dann sehe ich bei dem 1,25 T. mehr die wo ich erst ab 21 Jahre und mit Einweisung Fahren darf kein Problem. Wenn ich mit einen 3,5 Toner einen Unfall baue mit Personenschaden. Dann sitze ich genauso vor dem Richter und Staatsanwalt wie bei 4,75 Tonnen. Versetz euch mal in die Lage wirklich kleiner Wehren. Das ist nicht alles immer so einfach wie es klingt. Die Fahren damit nicht auf die Autobahn. Sondern 800m vom Gerätehaus zum Brand. Vor dem EU Führerschein hat jeder 7,5 Tonnen fahren dürfen. Hat es nach der Umstellung einen Sprung in der Unfallstatistik gegeben? Wer Unvernünftig mit einen 4,75 T. fährt, fährt mit einen 3,5 T. genauso. Im Gegenteil, für den 4,75 T. gibt es endlich eine Pflicht zur Sonderausbildung. grüße Sascha H. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8O., Alzenau / Bayern | 588647 | |||
Datum | 23.10.2009 10:40 | 46962 x gelesen | |||
Hallo zusammen, die "Verordnung zur Erteilung einer Fahrberechtigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste" für Bayern ist veröffentlicht: Link Bin mal auf die praktische Umsetzung gespannt, z. B. ob das jede FW für sich macht oder auf Landkreisebene (KFV o. ä.) stattfindet - insbesondere die vorgesehene Prüfung nach § 3 i. V. m. Anlage 3. MfG Christoph Ich schreibe hier lediglich meine eigene Meinung | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 586736 | |||
Datum | 13.10.2009 12:46 | 46958 x gelesen | |||
Hallo Gemeinde! Hier mal etwas zum aktuellen Stand in Rheinland-Pfalz. Schreiben von Margit Konrad MdL (Auszug): Die Umsetzung betreffend, läuft nach Auskunft des rheinland-pfälzischen Innenministeriums derzeit ein Abstimmungsverfahren zwischen den Ländern, um zu gewährleisten, dass die Umsetzung auf Länderebene möglichst identisch erfolgt. Dies betrifft vor allem Zuständigkeitsfragen. Mit einer rheinland-pfälzischen Rechtsverordnung zur konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Neuregelungen zum Feuerwehrführerschein ist voraussichtlich in 2010 zu rechnen. Hier mal ein weiterer Auszug aus einem Schreiben (02.07.09) an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema, die SPD verhindere eine einfache Lösung: Insbesondere der bayerische Teil der CDU/ CSU- Bundestagsfraktion hat in den letzten Wochen immer wieder versucht, mit Maximalforderungen eine Lösung zu verhindern. Im Interesse der Verkehrssicherheit und der Verhinderung eines EU- Vertragsverletzungsver-fahrens haben wir die Forderung nach einem schlichten Umschreiben eines Führer-scheins der Klasse B in einen „Feuerwehrführerschein“ – ohne jegliche Vorgaben für eine notwendige Ausbildung und Prüfung – abgelehnt. Dem steht nun eine Lösung gegenüber, die die Kosten eindeutig senkt bzw. auf Null führt und gleichzeitig die Verkehrssicherheit voll berücksichtigt. Also dann auf ins Jahr 2010 und dann sehen wir was in Rheinland-Pfalz aus der Sache wird. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 586413 | |||
Datum | 11.10.2009 21:55 | 46943 x gelesen | |||
"Sorry- war im Urlaub - daher erst heute noch ein Hinweis" Da jedes Land seine eigene Reglung zum Erwerb der Fahrberechtigung bis 4,75t macht, wird "natürlich" auch der Nachweis "landesspezifisch" sein. Ebenso muss die Ausbildung des Landes X im Land Y anerkannt sein. Bei 16 Bundesländern ergeben sich rechnerisch (bitte selbst ausrechnen) Anerkennungsverfügungen. Darüber hinaus muss JEDER STREIFENPOLIZIST die Fahrberechzigungen ALLER anderen Bundesländer kennen. Sonst kann ein (Landes)grenzüberschreitender Einsatz für den Fahrer schnell zum Problem werden. Ungeklärt sind auch Hilfseinsätze ins Ausland! Ob sich andere EU-Staaten-Polizisten von einem "Zettel nach Landesrecht" überzeugen lassen??? Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 586258 | |||
Datum | 10.10.2009 15:53 | 47025 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Dort wird regulär ausgebildet und geprüft, dafür geht's ja auch nicht nur bis 4,75 bzw. 7,5t (wobei letzteres ja auch bei uns nur mit Ausbildung und Prüfung geht). Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 586220 | |||
Datum | 10.10.2009 12:28 | 46822 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichTäglich liest man über hunderte solcher Fälle aus unserem Nachbarland Österreich, wo man den FW-Führerschein in etwas abgewandelter Form schon vor Jahren eingeführt hat. Dort wird regulär ausgebildet und geprüft, Deutschland will das vereinfachen oder per Handauflegen ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585986 | |||
Datum | 08.10.2009 20:08 | 46897 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans MeiserAber mit einem TSF-W, welches er immerhin schon ein zwei mal gefahren hat, bei einem Einsatz vollgepumpt mit Adrenalin, am Besten noch mit einem nur halbvollen Tank mit Sonderrechten jenseits der STVO tagsüber durch ein Wohngebiet mit Kindern durchbrettern ...und die Tatsache, die benötigte Fahrerlaubnis generell in einer Fahrschule ohne jeglichen Zeitdruck mit einem komplett leeren 40T Gespann (18T Maschinenwagen, 22T Anhänger, Fahrgewicht allerdings insgesamt vielleicht 7 oder 8t) ändert was daran, dass ein Hirnloser am Steuer sitzt, der von dem Gefährt unter seinem Hintern weder Ahnung noch Erfahrung mit selbigem hat??? Ich weiß ja auch net... Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 585981 | |||
Datum | 08.10.2009 19:40 | 47077 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hans Meiser Ganz im Ernst, dass kann doch keiner Ernst meinen? Tut man aber! Über die nächste Kondolenzliste nach einem Unfall mit einem Feuerwehreinsatz kann ich da leider nur lachen... Eigentlich kann man es schon Heute! Hoffen wir, es ist dann doch kein Kind... Das "Kind" sitzt offensichtlich hinterm Lenkrad? (Bitte die "" beachten) mkg hwk | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 585974 | |||
Datum | 08.10.2009 19:17 | 47299 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hans Meiser Ganz im Ernst, dass kann doch keiner Ernst meinen? Nur mal so veranschaulicht von mir: Täglich liest man über hunderte solcher Fälle aus unserem Nachbarland Österreich, wo man den FW-Führerschein in etwas abgewandelter Form schon vor Jahren eingeführt hat. Außerdem gibt es noch jede Menge Altinhaber der Klasse 3, die noch keinen einzigen km mit einem Fahrzeug über 3,5t gefahren sind, dies aber prinzipiell auch dürfen und irgendwann zum erstenmal tun. Vor Einführung des EU-Führerscheins krachte es tausende Male am Tag aus diesem Grunde, man merkt das an den seit Einführung des EU-Führerscheins rapide gesunkenen Unfallzahlen... Man kann die Befürchtungen auch übertreiben. Ich hab auch den Klasse 3 vor Jahren noch gemacht und bin dann im Nebenjob (nicht bei der FW) 7,5-Tonner gefahren ohne sowas jemals in der Fahrschule geübt zu haben. Ohne Zweifel hatte das mit PKW nichts zu tun, da dieser auch im Vergleich zu FW-Fahrzeugen vor allem die erlaubte Breite von 2,50m voll ausnutzte, die Höhe von knapp 3,80m und die Länge von über 8m waren im Vergleich zum PKW auch nicht zu verachten. Trotzdem habe ich es und hat es auch meine Umwelt überlebt (gut, sowas wie GMV und Eigenverantwortung gab's damals vor gut 15 Jahren noch, ist aber der heutigen Generation irgendwie abhanden gekommen, es muss ja alles 150%ig geregelt sein). Den LKW-FS habe ich übrigens später mal auf einem Feuerwehrfahrzeug gemacht. Ein alter 1113er Hauber, nur 2,40m breit und gerade so für Klasse C ausreichend. Bis auf die schlechte Übersicht wesentlich handlicher als der besagte 7,5-Tonner (der FW-1113er hatte zwar ein zul GG von 12t, war aber leergeräumt und wog auch nur gut 7t). Wer allerdings einen 3,5Tonner bewegen kann und darf, der kann das auch mit einem 4,75-Tonner ohne riesengroße Schulung und Unterweisung. Da sind die Unterschiede vom normalen PKW zum 3,5t-TSF oder KLF deutlich größer als die vom 3,5-Tonner zum 4,75-Tonner. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Jörg8 N.8, Brakel / NRW | 585973 | |||
Datum | 08.10.2009 19:14 | 46970 x gelesen | |||
Hallo! Ich möchte jetzt einfach auch nochmal etwas in den Raum werfen: In vielen Kommunen werden sicherlich Fahrer für die FE Klasse C /CE ausgebildet, bzw. gibt es noch genug "alte Hasen" mit Klasse 2 FS. Was nutzt aber die "richtige" Ausbildung, wenn jegliche Fahrpraxis fehlt, weil die Fahrer maximal alle 2-4 Wochen mal ein größeres Fahrzeug als den Privat PKW bewegen? Sicherlich gibt es genug Bedenken gegen einen Feuerwehrführerschein, aber ebenso viele Probleme gibts es bei den Fahrern, die gar keine Chance haben einen LKW regelmäßig zu fahren. Das Problem der ausgeschalteten Hirnwindungen bei einigen FA auf der Fahrt zum Gerätehaus wurde bereits erwähnt. Wichtiger ist es meiner Meinung nach, auch zukünftig darauf zu achten, wer das Fahrzeug fährt. Sprich die persönliche Eignung zu hinterfragen. Egal mit welchem FS bei welchen Fahrzeug auch immer. Nur meine Meinung. Gruß Jörg Irgendwer wird sich dabei schon was gedacht haben! ...und wenn es nichts war! | |||||
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Autor | Hans8 M.8, Karlsruhe / Ba-Wü | 585963 | |||
Datum | 08.10.2009 18:08 | 47176 x gelesen | |||
Jesses, die CDU/CSU hat ja schon viel Schwachsinn verzapft, aber das ist echt das beste. Ich tu das mal veranschaulichen: Feuerwehrkamarad Sepp darf NICHT mit einem großen Sprinter oder kleinen LKW seinem Freund beim umziehen helfen und dabei ganz gemütlich ein paar Kilometer Landstraße oder Autobahn entlang tuckern. Da hat sich die EU überlegt, dass das vielleicht nicht so gut ist. Aber mit einem TSF-W, welches er immerhin schon ein zwei mal gefahren hat, bei einem Einsatz vollgepumpt mit Adrenalin, am Besten noch mit einem nur halbvollen Tank mit Sonderrechten jenseits der STVO tagsüber durch ein Wohngebiet mit Kindern durchbrettern, dass ist ganz in Ordnung. Ganz im Ernst, dass kann doch keiner Ernst meinen? Über die nächste Kondolenzliste nach einem Unfall mit einem Feuerwehreinsatz kann ich da leider nur lachen, denn die ist vorprogrammiert! Hoffen wir, es ist dann doch kein Kind... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585820 | |||
Datum | 08.10.2009 05:27 | 47044 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchmidtGerade in Bayern hätte die Führerscheinproblematik auf Dauer zu einem ausdünnen der Feuerwehrlandschaft geführt. Nein! Wenn jede Feuerwehr Ihrer Pflicht nachgekommen wäre ausreichend Kraftfahrer auszubilden genau wie Atemschutzgeräteträger, Gruppenführer und was weiß ich ausbildet wäre nichts passiert. Aber man hat den Arsch nicht hochbekommen und konnte oder wollte nicht zahlen was zu zahlen ist. Also hat man sich ein Jodeldiplom stricken lassen mit dem jeder ganz begeistert war. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585819 | |||
Datum | 08.10.2009 05:23 | 46717 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes HeimWas meinst du mit dem privaten Unternehmer? Die privaten Rettungsdienstunternehmer die keine Personal vom BAZD bekommen, die keine FSJler für ein Taschengeld (250€ für 208h) anstellen dürfen und wo keine Ehrenamtliche für die Hälfte von Nichts in der Stunde fahren. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 585751 | |||
Datum | 07.10.2009 19:30 | 47161 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWie lange dauert es, bis nach einem Verkehrsunfall mit Fremdbeteiligung der erste Feuerwehr-Führerscheininhaber vor Gericht steht, vorne ein Richter, rechts ein Staatsanwalt und links der Anwalt des Nebenklägers, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und letzterer dann nüchtern feststellt "Aha, Feuerwehr-Führerschein.... hmmmm... soso.... Wer hat denn ausgebildet? Was hat diese Person zur Ausbildung qualifiziert? Wo ist das alles sauber dokumentiert?" und im Endeffekt irgendeine arme sau Anfang zwanzig für diesen Schwachsinn bluten muss, weil das Strafrecht nunmal keine Amtshaftpflicht kennt? jepp, da kannst Du drauf warten... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 585737 | |||
Datum | 07.10.2009 18:10 | 47063 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Lüder Pott Eben weil das Käse war,..... Genau der gleiche Käse ist es, das ich mit der FE der Klasse B ein Gespann mit 4,25 to fahren darf und sich keiner darüber wundert oder aufregt. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 585736 | |||
Datum | 07.10.2009 18:08 | 47216 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes HeimJemand der den alten Führerschein gemacht hat, darf ein Gespann mit 18,75t fahren, obwohl er nur auf einem einfachen PKW ausgebildet wurde! Und die Ausbildung damals war sicherlich NICHT umfangreicher als heute. Eben weil das Käse war, hat man schlußendlich abgeschafft - und jetzt wieder rückwärts durch die Hintertür eingeführt... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 585735 | |||
Datum | 07.10.2009 17:53 | 47244 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Seit Ende des 2. Weltkrieges gab es einige hundert Tote und einige tausend Verletzte bei Unfaellen mıt Sonderrechtsfahrzeugen! >>>Bitterbösemodus an:<<< Und ungezählte Opfer auf der Anfahrt zu den Gerätehäusern! >>>Bitterbösemodus aus.<<< Geschrieben von Gerhard Pfeiffer ..... und statt durch gezielte Vorgaben in der Aus- und Fortbildung auf das groessere Risiko zu reagieren schafft man Erleichterungen ........ Meinst Du wirklich es bringt was? So lange man nicht in die Köpfe hineinbekommt, das man vor dem Starten des Motors das Hirn einschaltet, kann man sich den Mund fusselig reden und sich den "Wolf" ausbilden. So lange Sicherheitstraining geschulte Fahrer meinen, sie müssten nun noch einen "drauflegen", weil sie ja nach dem Training sooo fit sind und nun "perfekt" im Grenzbereich fahren können, so lange sind diese Trainings beinahe eher Gefährlich als Nützlich. So lange man aus Kostengründen längere "Bewegungsfahrten" zum kennenlernen der Fahrzeuge untersagt, muss man sich nicht über mangelnde Fahrpraxis wundern. >>>Bitterbösemodus an:<<< Warum erklärt man nicht alle alten Klasse 3 Scheine für ungültig? Es kann doch nicht angehen, das Leute ohne die von manchen verlangte Ausbildung aus rollende Zeitbomben herumfahren. >>>Bitterbösemodus aus.<<< Um mal ganz offen zu sprechen, teilweise erinnern mich die Argumente gegen dern Feuerwehrführerschein an das gezeter der Fahrlehrerverbände und die Argumente dafür an Provinzwahlkampf. Wartern wir doch einfach mal die Durchführungsverordnungen im Detail ab. Aber davon ab, wie wäre es wenn man die rollende GEschosse der 3,5 to Klasse mal auf 80 km/h zwangsdrosseln würde? Wurde heute auf dem Weg von Speyer zurück nach KIB auf der Autobahn wiedermal (diesmal aber) von einem Crafter (???) eines Paketdienstes überholt, ich hab gedacht ich fahre Rückwärts (mein Tacho zeigte 140 km/h). Und so rollende Bomben darf man mit der Klasse B fahren und ausser mir regt sich keiner darüber auf! Alles wird gut! Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 585727 | |||
Datum | 07.10.2009 16:37 | 47435 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerErgo hat sich quasi derjernige der die Ausbildung zahlen müßte (Kommune) unter Zuhilfenahme der Verbände davor gedrückt, diese Ausbildungskosten regulär zu tragen. Hallo, auf den Punkt gebracht! Seit Ende des 2. Weltkrieges gab es einige hundert Tote und einige tausend Verletzte bei Unfaellen mıt Sonderrechtsfahrzeugen! ..... und statt durch gezielte Vorgaben in der Aus- und Fortbildung auf das groessere Risiko zu reagieren schafft man Erleichterungen ........ Fuer mich nur noch unglaublich und verantwortungslos! Kommunen die unfaehig sind mit langfristiger Planung ihre Fahrer auszubilden und die regulaeren Fuehrerscheine, sowie eıne zusaetzliche, - den zusaetzlichen Gefahren entsprechende Ausbidung, zu finanzieren! Wenn man nicht mal so etwas auf die Reihe bekommt ......... Armes Feuerwehr-Deutschland! Mit freundlichen Gruessen aus der Tuerkei Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 585726 | |||
Datum | 07.10.2009 16:31 | 47295 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerErgo hat sich quasi derjernige der die Ausbildung zahlen müßte (Kommune) unter Zuhilfenahme der Verbände davor gedrückt, diese Ausbildungskosten regulär zu tragen. Jap, so ist es. Wobei ich mich immer noch frage warum man nicht mal auf die Idee gekommen ist auf Kreisebene (ob jetzt Landkreis oder Verband) einen Fahrlehrer einzustellen, eines oder mehrere Fahrzeuge des 2. oder 3. Abmarsches entsprechend umzurüsten, vorhandene Schulungsräume zu nutzen und zu fordern, daß für solche Führerscheinbewerber von öffentlicher Seite keinerlei Gebühren veranschlagt werden. Dürfte letztenendlich pro Fahrerlaubnis eine im Vergleich zum regulären Erwerb günstige Lösung sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 585723 | |||
Datum | 07.10.2009 16:01 | 47302 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Johannes Heim Wir werden die neue Konstellation beim Bund nutzen und unsere Forderungen bereits bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag einbringen." Wozu der Herr Weiß wohl nicht mehr beitragen wird. Siehe LINK. Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 585703 | |||
Datum | 07.10.2009 13:13 | 47235 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Fischer Ergo hat sich quasi derjernige der die Ausbildung zahlen müßte (Kommune) unter Zuhilfenahme der Verbände davor gedrückt, diese Ausbildungskosten regulär zu tragen. so ist es. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern | 585701 | |||
Datum | 07.10.2009 12:56 | 47375 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Schreiber Heißt aber nicht das die Mehrzahl der Feuerwehren damit einverstanden sind Das denke ich schon. Gerade in Bayern hätte die Führerscheinproblematik auf Dauer zu einem ausdünnen der Feuerwehrlandschaft geführt. Und den ständigen öffentlichen Bekenntnissen nach zu urteilen will das offensichtlich keiner. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 585700 | |||
Datum | 07.10.2009 12:55 | 47443 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblDie Feuerwehrverbände traten mit diesem Problem an die Regierung und wollten diese Lösung! Und in den Feuerwehrverbänden sind die nichtrechtfähigen kommunalen Einrichtungen namens Feuerwehr Mitglied, also eine Abteilung der Kommmunalverwaltung. Ergo hat sich quasi derjernige der die Ausbildung zahlen müßte (Kommune) unter Zuhilfenahme der Verbände davor gedrückt, diese Ausbildungskosten regulär zu tragen. Und das auf Kosten der FM. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Dani8el 8S., FRiedberg / Hessen | 585698 | |||
Datum | 07.10.2009 12:42 | 47376 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Strobles wird sich hier (berechtigt) aufgeregt. Aber nicht vergessen: Die Feuerwehrverbände traten mit diesem Problem an die Regierung und wollten diese Lösung! Stimmt allen voran der bayrische Landesverband hat hier maßgeblich Position bezogen. Heißt aber nicht das die Mehrzahl der Feuerwehren damit einverstanden sind . | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 585693 | |||
Datum | 07.10.2009 11:32 | 47724 x gelesen | |||
Hallo, es wird sich hier (berechtigt) aufgeregt. Aber nicht vergessen: Die Feuerwehrverbände traten mit diesem Problem an die Regierung und wollten diese Lösung! Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 585690 | |||
Datum | 07.10.2009 10:50 | 47435 x gelesen | |||
Deswegen 4h Ausbildung, dann bin ich ja super qualifiziert :-( Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 585689 | |||
Datum | 07.10.2009 10:48 | 47338 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Johannes Heim Jemand der den alten Führerschein gemacht hat, darf ein Gespann mit 18,75t fahren, obwohl er nur auf einem einfachen PKW ausgebildet wurde! Und die Ausbildung damals war sicherlich NICHT umfangreicher als heute.Zustimmung, macht die Sache aber nicht besser, denn nur sehr sehr wenige kommen halt in den Genuss, mal so ein Gespann fahren zu dürfen. Geschrieben von Johannes Heim Mein Gott ihr macht euch verrückt wegen 1,25t...? Eine Gewisse Fahrpraxis sollte man klar mitbringen, aber wird jeder der durch ein Sonderrecht ein HiOrg-Fahrzeug führen darf gleich zum Kamikazefahrer? Zumindest redet ihr so!ob das jetzt 1,25 oder 2 oder 2,5t sind, ist im Prinzip egal, was mich an der Regelung stört ist: jedes BL macht was eigenes die Regelung ist "schwammig" wann kommt wieder die Aufweitung der alten 7,5t-Regelung durch die Hintertür? Ist das gewollt? Leider ist es auch so, das die neuen Fahrzeuge in dieser Gewichtsklasse deutlich schneller vom Fleck kommen als die alten Gurken, Du bist verdammt schnell in Grenzbereichen drin (gilt auch für moderne LKW, die sind oft schneller als man meint, die 50'er Marke ist innerorts schneller erreicht als früher) - da sollte man mit einer soliden Ausbildung und Fahrsicherheitstrainings und Weiterbildung reagieren und nicht mit einer Extraausnahmeregelung (warum denn nicht bei einem Fahrzeug im Kreis die Fahrschulausstattung einbauen, einen Fahrlehrer anmieten und kreisweit die Fahrausbildung anbieten - kostet vielleicht etwas mehr als diese Light-Version, ist aber rechtlich einwandfreier (regulärer C oder C1-Schein) und immer noch günstiger als die reguläre Ausbildung mit dem LKW der Fahrschule) so denn, weiterhin frohes diskutieren, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 585687 | |||
Datum | 07.10.2009 10:35 | 47359 x gelesen | |||
Hallo, also Geschrieben von Johannes Heim Was meinst du mit dem privaten Unternehmer? Versteh ich net ganz...vermutlich meint Florian die - privaten Krankentransporteure/ Taxiunternehmen, da wird es mit den 3,5t auch eng, aber auch in der Privatwirtschaft, das wird in den nächsten Jahren richtig spannend, die ganzen Transporter "wachsen". Das Gewichtsproblem ist nicht nur ein Problem der Feuerwehren, sondern auch für "normale" Betriebe, die eine bestimmte Zuladung brauchen [das "Problem" gibt es im Saarland schon länger mit den Franzosen, die hier arbeiten, aber halt die französischen Fahrerlaubnisse haben, die hatten schon viel früher diese Grenzen und durften/ dürfen halt nicht alle Transporter fahren). Ich halte diese Feuerwehrregelung für unausgegoren und halbherzig, schauen wir mal, was die bringt und wann man wieder hektisch anfängt nachzubessern....... viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585685 | |||
Datum | 07.10.2009 10:25 | 47468 x gelesen | |||
Jemand der den alten Führerschein gemacht hat, darf ein Gespann mit 18,75t fahren, obwohl er nur auf einem einfachen PKW ausgebildet wurde! Und die Ausbildung damals war sicherlich NICHT umfangreicher als heute. HILFE ich kann mich noch Erinnern wie zu meiner Kinderzeit meine ganze Kindergartengruppe totgefahren wurde, weil an jeder Ecke ein verrückter mit eine solchen Gefährt rumgeschossen ist, von dessen Fahrweise er doch überhaupt keine Ahnung hat! Mein Gott ihr macht euch verrückt wegen 1,25t...? Eine Gewisse Fahrpraxis sollte man klar mitbringen, aber wird jeder der durch ein Sonderrecht ein HiOrg-Fahrzeug führen darf gleich zum Kamikazefahrer? Zumindest redet ihr so! Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Witten / NRW | 585683 | |||
Datum | 07.10.2009 10:23 | 47222 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschIch hab keinen Maschinistenlehrgang. Alles was das Fahren angeht hab ich auf der Fahrschule gelernt. Seltsam. Warum sollte man ohne Maschinistenlehrgang ein Feuerwehrfahrzeug (=/= MTF/W) fahren? Gruß Florian Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel - Jan Böhmermann - | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585681 | |||
Datum | 07.10.2009 10:07 | 47262 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschIch hab keinen Maschinistenlehrgang. Alles was das Fahren angeht hab ich auf der Fahrschule gelernt. Seltsam. Ich habe ja auch nicht vom Fahren direkt geredet. Hauptsächlich die Rechtsgrundlagen speziell für die Feuerwehr (Blaulichtfahrt, Einsatzgrundsätze usw.) wurden beim Maschinistenlehrgang vermittelt und DAS lernt man nicht in der Fahrschule! Und jeder andere, der nicht wenigstens anderweitig über diese Rechtsgrundlagen unterrichtet wurde hat auf einem Feuerwehrfahrzeug hinter dem Steuer nichts zu suchen, schon garnicht im Einsatz. Geschrieben von Florian Besch Das bisschen Eigenverantwortung das schon bei der Standortausbildung nach DV 2 gelegentlich an seine Grenzen stösst? Wenn ich als Wehrleiter dann jeden wild dahergelaufenen das oder die Fahrzeuge fahren lasse, dann habe ich das auch zu verantworten! Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585677 | |||
Datum | 07.10.2009 09:44 | 47645 x gelesen | |||
wer macht heute denn noch den Führerschein wenn er 18 ist? In Zukunft wird der Führerschein sowieso ab 17 normal sein! Und vor dem 19. LJ läuft bei den wenigsten etwas mit Bund oder Zivi, weil die meisten bis 19 sowieso noch in der Ausbildung sind! Und die einzelnen die noch keine 2 Jahre den Führerschein haben dürfen dann halt nicht fahren weil ein bisschen fahrpraxis sollte man für ein solches Fahrzeug schon mitbringen. Die Sonderregelung ist eben kein Freischein, jeden wild dahergelaufenen kann ich ja auch nicht auf so ein Fahrzeug lassen! Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585674 | |||
Datum | 07.10.2009 09:37 | 47388 x gelesen | |||
also ich kann immer nur von meinem Standpunkt aus reden! bei uns in der Gegend gibt es nur Feuerwehrfahrzeuge die entweder bis 3,5t zugelassen sind oder dann eben erst wieder ab 6 Tonnen weitergehen! Und bei uns sind viele kleine Dorfwehren die nur ein TSF haben... Was meinst du mit dem privaten Unternehmer? Versteh ich net ganz... Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 585664 | |||
Datum | 07.10.2009 07:30 | 47644 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Johannes Heim Was intressiert mich in einem Einsatzfahrzeug die Ladungssicherung mit Spanngurten und Anti-Rutsch-Matten mich schon: klick MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 585663 | |||
Datum | 07.10.2009 07:21 | 47462 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Johannes Heim Hauptnutzer der Sonderregelung wird denke ich das Rote Kreuz u.ä. sein, da nun die Zivi's mit den 5t-RTWs Transportfahrten durchführen dürfen ohne eine entsprechend teure Fahrerlaubnis erlangt zu haben und für den Zweck finde ich es allemal sinnvoll. Wenn der Zivi aber schon zwei Jahre Klasse B haben muss, werden wohl viele die Vorraussetzungen nicht erfüllen. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 585662 | |||
Datum | 07.10.2009 07:18 | 47560 x gelesen | |||
Hallo, in der Bevölkerungsschutz 3/2009 stand genau das drin: Geschrieben von Gunnar Kreidl Und damit der Feuerwehrmann oder Helfer aus den Hirogs auch was davon hat kann er bestimmt Problemlos den Murks auch noch in seinen Führerschein eintragen lassen und privat verwenden Dabei sollte man nach 2 Jahren den "Feuerwehr-C1" in einen Zivilen C1 umschreiben lassen können. Bevölkerungsschutz 3/2009 Seite 44/55 (ca. 5MB) Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Dani8el 8S., FRiedberg / Hessen | 585658 | |||
Datum | 07.10.2009 06:32 | 47725 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes HeimIst m.M.n. zwar schonmal ein Schritt nach vorne aber wird es wohl den wenigsten Feuerwehren etwas bringen aber auf jedenfall eine einfache und unbürokratische Lösung. Den meisten Nutzen wird denke ich mal der Rettungsdienst haben denn RTWs haben oft ein 5t-Fahrgestell! Ironie" Trage ich eine Uniform darf ich in Bayern in Zukunft Fahrzeuge bis 4,75 to lenken, Dienstkleidung aus, dann bin ich nicht mehr dazu geeignet. Frage wo ist der Sachverstand gegenüber einem NICHTUNIFORMTRÄGER in Bayern eingenäht. Diensthose oder Dienstjacke. Nun kann wird sich die Staatsregierung als die Macher und Ehrenamtsförderer im Freistaat feiern lassen | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585657 | |||
Datum | 07.10.2009 06:27 | 47412 x gelesen | |||
Davon ab das ich das ganze als eine der besten Propagandaleistungen des DFV sehe.. Geschrieben von Johannes Heim "Hier haben sich der bisherige Bundesverkehrsminister und die SPD-Bundestagsfraktion leider stur gestellt und eine sinnvolle Lösung blockiert. ... Wir werden die neue Konstellation beim Bund nutzen und unsere Forderungen bereits bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag einbringen. Ja da waren Sie wieder.. die bösen Sozis.. Ich könnte im breiten Schwall erbrechen wenn ich so einen Mist lese. Der Wahlkampf, der nie einer war ist rum. Geschrieben von Johannes Heim Das ist eine wichtige Erleichterung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste in Bayern. für mich ist es eher das! (*inaltenzeitenschwelg*) Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585656 | |||
Datum | 07.10.2009 06:23 | 47635 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes HeimText: ich denke wohl kaum, dass die Sonderregelung wegen den Feuerwehren hervorgerufen wurde, denn die paar Fahrzeuge, die es tatsächlich betrifft kann man nicht als "Bedarf" bezeichnen! Frag mal die ganzen TSF Wehren die im Moment irgendwo zwischen 4 und 6 to liegen.. Da ist Bedarf. In deren Augen! Geschrieben von Johannes Heim Hauptnutzer der Sonderregelung wird denke ich das Rote Kreuz u.ä. sein, da nun die Zivi's mit den 5t-RTWs Transportfahrten durchführen dürfen ohne eine entsprechend teure Fahrerlaubnis erlangt zu haben und für den Zweck finde ich es allemal sinnvoll. Und der private Unternehmer muss guggen wo er bleibt. Nur das wir mal drüber gesprochen haben. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585655 | |||
Datum | 07.10.2009 06:21 | 47581 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes HeimWas intressiert mich in einem Einsatzfahrzeug die Ladungssicherung mit Spanngurten und Anti-Rutsch-Matten Viel.. wenn wieder mal X nasse B Schläuche, bis zu 7 FA und vielleicht das ein oder andere (Atemschutz) Gerät im Mannschaftsraum eine kritische Masse bilden. Geschrieben von Johannes Heim oder sonst irgendwelche Rechtsgrundlagen für den LKW-Fernverkehr? Es ist wesentlich einfacher und billiger dir das beizubringen das du es wieder vergisst (im ungünstigsten Fall) als das man jemand ausbildet der dir das nicht beibringt. Geschrieben von Johannes Heim Alle wichtigen Grundlagen die mich bei der Fahrt mit einem FW-Fahrzeug betreffen, habe ich bei meinem Maschinistenlehrgang gelernt. Ich hab keinen Maschinistenlehrgang. Alles was das Fahren angeht hab ich auf der Fahrschule gelernt. Seltsam. Geschrieben von Johannes Heim Ein bisschen Eigenverantwortung kann den einzelnen Feuerwehren schon zugetraut werden. Das bisschen Eigenverantwortung das schon bei der Standortausbildung nach DV 2 gelegentlich an seine Grenzen stösst? Auch wenn es mehr weiße als schwarze Schafe gibt: Das Ding wird zum Jodeldiplom verkommen! Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585654 | |||
Datum | 07.10.2009 06:13 | 47475 x gelesen | |||
Geh aber dann davon aus das kein Feuerwehrverband mehr hier schreien wird oder gar sich an den Kosten beteiligt. Dann war das ganz anders geplant.. Aber es ist wie bei vielem im Feuerwehrleben. Nachhaltig ändern wird sich erst was wenn der erste deswegen eingesperrt wurde! Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 585653 | |||
Datum | 07.10.2009 06:07 | 47613 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldKann ja sein, das ein Fahrsicherheitstraining obligatorisch wird. Das glaub ich nicht Tim. Die Kosten, der böse bürokratische Aufwand und das viele Geld das die armen armen armen Kommunen zahlen müssen. Geschrieben von Jakob Theobald
Selbes Spiel, siehe oben! Gut klingt die Idee. Ausserdem der Sepp und der Franz die fahren doch seit X Jahren unfallfrei und die haben immer Zeit, die können das genau so. Mir graust schon jetzt schlimmstes. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585648 | |||
Datum | 07.10.2009 00:25 | 47730 x gelesen | |||
ich denke wohl kaum, dass die Sonderregelung wegen den Feuerwehren hervorgerufen wurde, denn die paar Fahrzeuge, die es tatsächlich betrifft kann man nicht als "Bedarf" bezeichnen! Hauptnutzer der Sonderregelung wird denke ich das Rote Kreuz u.ä. sein, da nun die Zivi's mit den 5t-RTWs Transportfahrten durchführen dürfen ohne eine entsprechend teure Fahrerlaubnis erlangt zu haben und für den Zweck finde ich es allemal sinnvoll. Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 585646 | |||
Datum | 07.10.2009 00:14 | 47699 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Johannes Heim Der Gesetzgeber hat lediglich ein Sonderrecht zum Führen der Fahrzeuge ausgesprochen. Auf das er zuerst bei Einführung der EU-Regelung verzichtet hat, weil kein Bedarf bestand. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 585644 | |||
Datum | 07.10.2009 00:10 | 47979 x gelesen | |||
Hallo! Hallo! Und ich wundere mich immer wieder darüber, wie die alten Klasse 3 Inhaber die 7,5 tonner acht oder neun mal im Jahr zur Übung und 15 mal im Jahr unfallfrei zu Einsätzen gefahren haben. ;-) Geschrieben von Christian Fischer Wenn Feuerwehrführerschein, dann Dann brauchen wir keinen Feuerwehrführerschein mehr. Die von Dir vorgeschlagenen Optionen kommen am Schluss teurer wie der richtrige C1. ;-) Warten wir doch erst mal ab, wie die Durchführungsverordnungen dazu aussehen. Kann ja sein, das ein Fahrsicherheitstraining obligatorisch wird. Das wäre dann sogar mehr als bei einen regulären Führerschein gemacht wird. Ich sehe schon neue Lehrgänge an den Feuerwehrschulen. "Kreisausbilder für Fahrzeugführer" So 10 Tage an der LFKS Verkehrsrecht, Führerscheinregelungen usw. pauken schaffen schon mal eine gute Grundlage für den Ausbilder. Wenn man es dann noch schafft, die Führerscheinausbildung auf Kreisebene in einer Lehrgangsform zu fassen, ich sage mal so drei Freitage Theorie und drei Samstage Praxis mit Verkehrsübungsplatz, fahren im öffentlichen Verkehr und abschließend ein Fahrsicherheitstraining; dann reicht das aus. Aber...das wird wahrscheinlich auch nicht viel billiger als Dein Vorschlag. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585642 | |||
Datum | 07.10.2009 00:03 | 48027 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes Heim aber wird es wohl den wenigsten Feuerwehren etwas bringen Gottlob kann ich mich selbst zitieren! Ihr dreht einem das Wort im Mund herum! Bei uns im Landkreis würde mir jetzt auch nur das UG-Öel-Fahrzeug einfallen, das in die entsprechende Gewichtsklasse fallen würde. Und wie es andere HiOgs regeln intressiert mich nicht wirklich. Ich habe selbst erst vor kurzem den Führerschein der Klasse C/E gemacht (zu 95% für die FW) und dort viel gelernt und Wissen müssen, was zwar intressant war aber für die Fahrt mit Feuerwehrfahrzeugen äußerst unrelevant! Was intressiert mich in einem Einsatzfahrzeug die Ladungssicherung mit Spanngurten und Anti-Rutsch-Matten, oder sonst irgendwelche Rechtsgrundlagen für den LKW-Fernverkehr? Alle wichtigen Grundlagen die mich bei der Fahrt mit einem FW-Fahrzeug betreffen, habe ich bei meinem Maschinistenlehrgang gelernt. Das Recht ein Fahrzeug zu führen sagt längst nicht aus, dass man es auch fahren geschweige denn beherrschen kann! Die Ausbildung auf dem entsprechenden Fahrzeug ist weder Aufgabe des Gesetzgebers noch der Fahrschule. Entsprechende Sicherheitstrainings, Übungsfahrten und regelmäßge Bewegungsfahrten auf den Einsatzfahrzeugen sollten ja sowieso genauso zum Übungsalltag gehören. Die vorgeschriebenen 4 Einweisungsstunden finde ich auch etwas knapp bemessen. Bei uns z.B. fährt ohne ausreichende Einweisung und Übungsfahrten auch keiner unsere Fahrzeuge. Jemand der vor 20 Jahren mal bei der Bundeswehr oder sonst irgendwie einen LKW-Führerschein gemacht hat und seitdem kein entsprechendes Fahrzeug gefahren ist darf die Fahrzeuge ebenso ohne Sondergenehmigung fahren, ob es aber Sinn macht sei mal so dahingestellt. Was die feuerwehrspezifische Ausbildung auf den betreffenden Fahrzeugen angeht, teile ich voll und ganz eure Meinung, aber ganz und gar schlechtsprechen kann ich die Gesetzeslockerung auch nicht! Der Gesetzgeber hat lediglich ein Sonderrecht zum Führen der Fahrzeuge ausgesprochen. Ein bisschen Eigenverantwortung kann den einzelnen Feuerwehren schon zugetraut werden. Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 585641 | |||
Datum | 06.10.2009 23:59 | 47602 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlHerr schmeiß Hirn vom Himmel aber treffe bitte die Richtigen. MkG Thomas | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 585638 | |||
Datum | 06.10.2009 23:21 | 48412 x gelesen | |||
Tach, Post! Wie schon mal geschrieben: Geschrieben von Gunnar Kreidl Na wie lange wird es noch dauern und wir sind bei 7,5 t mit Sonderführerschein und dann knacken wir die Marke auch noch, Wie lange dauert es, bis nach einem Verkehrsunfall mit Fremdbeteiligung der erste Feuerwehr-Führerscheininhaber vor Gericht steht, vorne ein Richter, rechts ein Staatsanwalt und links der Anwalt des Nebenklägers, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und letzterer dann nüchtern feststellt "Aha, Feuerwehr-Führerschein.... hmmmm... soso.... Wer hat denn ausgebildet? Was hat diese Person zur Ausbildung qualifiziert? Wo ist das alles sauber dokumentiert?" und im Endeffekt irgendeine arme sau Anfang zwanzig für diesen Schwachsinn bluten muss, weil das Strafrecht nunmal keine Amtshaftpflicht kennt? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 585636 | |||
Datum | 06.10.2009 22:57 | 48254 x gelesen | |||
Na wie lange wird es noch dauern und wir sind bei 7,5 t mit Sonderführerschein und dann knacken wir die Marke auch noch, den 7,5t langen in vielen Fällen ja auch nicht mehr. Und damit der Feuerwehrmann oder Helfer aus den Hirogs auch was davon hat kann er bestimmt Problemlos den Murks auch noch in seinen Führerschein eintragen lassen und privat verwenden Herr schmeiß Hirn vom Himmel Zum Glück haben wir nur Fahrzeuge größer 7,5t Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 585634 | |||
Datum | 06.10.2009 22:48 | 47907 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Roleff Aber hier wird die nicht Ausbildung auch noch als Erfolg gefeiert............... der nächste Schritt ist dann die Forderung nach Abschaffung der G26.3 und des AGT-Lehrganges... Kann ja auch jeder bzw. gab es ja früher auch net... Ach, ich vergaß, über die G26.3 hat man sich ja schon beschwert... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 585633 | |||
Datum | 06.10.2009 22:46 | 47964 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes HeimIst m.M.n. zwar schonmal ein Schritt nach vorne Wie bitte ? Fortschritt wäre: Die Feuerwehr mit ausreichenden Fahrern (Fahrerlaubnis nach FEV) auszustatten. Einweisung auf jedes Fahrzeug und Pflicht eine mindest Fahrleistung auf diesem abzuleisten. Diese neben der Sonderrechtsbelehrung auch ein Fahrsicherheitstraining absolvieren lassen. Das ganze müßte regelmäßig wiederholt werden. Für Fahrzeuge die auch ins Gelände könnten eine entsprechende Fahrausbildung Stichwort Geländefahrtraining. Achja eine G25 für Fahrtätigkeit würde das Bild auch abrunden.......... Das wäre ein Schritt in die Richtige Richtung. Aber hier wird die nicht Ausbildung auch noch als Erfolg gefeiert............... mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 585632 | |||
Datum | 06.10.2009 22:37 | 48107 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes HeimIst m.M.n. zwar schonmal ein Schritt nach vorne aber wird es wohl den wenigsten Feuerwehren etwas bringen aber auf jedenfall eine einfache und unbürokratische Lösung. Schritt nach Vorne? Nimms mit nicht übel. Aber diese Regelung gehört sofort wiede abgeschafft. Wenn eine Gemeinde zu geizig ist für ihre Feuerwehr ausreichend Führerscheine zu bezahlen soll sie es sagen. Und der durchschnitts FFler ist noch so blöd und freut sich darauf, daß er zukünftig noch eine weitere Aufgabe ohne ausreichende Ausbildung (nämlich ohne anständige Führerscheinausbldung) ausführen und die Verantwortung für das was er dann anstellt tragen darf... Wenn Feuerwehrführerschein, dann - Fahrausbildung zivile FE-Klasse mit Prüfung durch einen amtlich anerkannten Prüfer - SoSi-Ausbildung (simulatorgestützt) mit Prüfung durch einen amtlich anerkannten Prüfer - Fahrsicherheitstraining - für Fahrzeuge mit mehr als Straßenfahrgestell Geländefahrausbildung - G25 Und das Fahrsicherheitstraining alle 3 Jahre zwingend als Widerholung. Dann könnten wir über eine Verbesserung reden. Das jetzt ist nur Murks, und unsere Ordensständer aller Verbandsebenen lassen sich für das was sie da verbrochen haben auch noch feiern... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 585631 | |||
Datum | 06.10.2009 22:31 | 48019 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Johannes Heim Ist m.M.n. zwar schonmal ein Schritt nach vorne ist es das wirklich? Dann gibts in Bayern zwar TSF ohne PA, aber dafür mit HDL, weil Gewichtsreserve ist ja da... SCNR... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 585630 | |||
Datum | 06.10.2009 22:27 | 51443 x gelesen | |||
Kabinett beschließt Verordnung zum neuen Feuerwehrführerschein / Innenstaatssekretär Dr. Bernd Weiß: "Bayern führt unbürokratische Regelungen für neuen Feuerwehrführerschein bis 4,75 Tonnen ein - für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen muss der Bund nachbessern" Der Ministerrat hat heute die bayerische Verordnung zum neuen „Feuerwehrführerschein" für Einsatzfahrzeuge bis maximal 4,75 Tonnen beschlossen. Innenstaatssekretär Dr. Bernd Weiß: "Bayern gewährleistet einen unbürokratischen und kostengünstigen Erwerb des neuen Feuerwehrführerscheins für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen. Das ist eine wichtige Erleichterung für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste in Bayern. Der Freistaat ist das erste Bundesland, das von den Ermächtigungen des Bundes Gebrauch macht und die Spielräume voll nutzt." Der Bund hatte im Juli dieses Jahres die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge geschaffen. Bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,75 Tonnen setzt die Erteilung der Sonderfahrberechtigung den mindestens zweijährigen Besitz eines Führerscheins der Klasse B (Pkw) und eine "organisationsinterne" Ausbildung und Prüfung voraus. Die Ausgestaltung dieser Ausbildung und Prüfung ist den Ländern überlassen. "Wesentliche Neuerung ist, dass Ausbildung und Prüfung nicht in einer Fahrschule, sondern innerhalb der jeweiligen Organisation durch erfahrene Mitglieder erfolgen können. Die Ausbildung dauert dabei mindestens vier Unterrichtsstunden," so Weiß. Die Eckpunkte der neuen Regelungen sind eng mit den kommunalen Spitzenverbänden und den betroffenen Organisationen abgestimmt worden. Während sich Bayern im Bereich bis 4,75 Tonnen mit seinen Forderungen beim Bund weitgehend durchgesetzt hat, verlangt der Bund bei Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen nach wie vor eine praktische Ausbildung bei einer Fahrschule und eine Prüfung beim TÜV. Innenstaatssekretär Weiß: "Hier haben sich der bisherige Bundesverkehrsminister und die SPD-Bundestagsfraktion leider stur gestellt und eine sinnvolle Lösung blockiert. Das vorgesehene Verfahren ist nicht nur teuer, sondern auch viel zu bürokratisch. Hier muss dringend nachgebessert werden. Wir wollen auch für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen eine sachgerechte und vor allem organisationsinterne Einweisung, welche die Länder selbst regeln können. Nur damit können wir die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren und Rettungsdienste langfristig sichern. Wir dürfen unseren Feuerwehren und Rettungsdiensten keine unnötigen Steine in den Weg legen. Wir werden die neue Konstellation beim Bund nutzen und unsere Forderungen bereits bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag einbringen." Pressemitteilung Ist m.M.n. zwar schonmal ein Schritt nach vorne aber wird es wohl den wenigsten Feuerwehren etwas bringen aber auf jedenfall eine einfache und unbürokratische Lösung. Den meisten Nutzen wird denke ich mal der Rettungsdienst haben denn RTWs haben oft ein 5t-Fahrgestell! Wie die Ausbildung innerhalb der betroffenen Organisationen aussieht und wer dafür die Verantwortung übernimmt würde mich auch intressieren. Gruß Johannes Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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