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Thema | Anzeige wegen Nötigung | 104 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Stef8an 8W., Ainring / Bayern | 595559 | |||
Datum | 08.12.2009 15:45 | 34360 x gelesen | |||
Das kostete wirklich viel überwindung, aufgeregt war ich auch und das Herz schlug auch nicht gerade langsam. Das was ich gelernt habe, werde ich auf alle Fälle weitergeben. Und eins ist sicher: Langsam kommt man auch ans Ziel und das sogar sicherer und ohne Anzeige. MfG Stefan | |||||
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Autor | Hara8ld 8D., Edenstetten / Bayern | 595491 | |||
Datum | 08.12.2009 09:55 | 34815 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Kahl@Stefan Dem schließe ich mich an! Sowas kostet Überwindung, aber du hast für dich selbst und die FF das einzig Richtige getan! Was du hieraus gelernt hast, wirst du auch sicher weitergeben. Gruß Harald | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 595455 | |||
Datum | 07.12.2009 23:29 | 34511 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen auch wenn Dir sein Alter bekannt ist, weil er es, im Gegensatz zu Dir übrigens, im Profil angegeben hat. oops, editieren geht nicht, also nehme ich es hiermit zurück. Er hat "Schüler" geschrieben, das liess den Altersrückschluss zu - für die Altersangabe gibt´s gar kein Feld. Grüßle Jürgen Ich möchte mal im Schlaf sterben, wie mein Großvater und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 595449 | |||
Datum | 07.12.2009 23:07 | 34701 x gelesen | |||
Geschrieben von Kleiber Stefan Das große Problem ist nur das es fast immer die jungen und relativ unerfahrenen Feuerwehrmänner sind die so ein rücksichtloses Fahrverhalten an den den Tag legen und der Meinung sind, durch ihren Übereifer, das es ohne Sie nicht geht. Toll, dass es immer wieder Leute gibt, die meinen, noch einmal hinterher treten zu müssen :-( Wenn Du in dieser Art und Weise auch die Kameraden in Deiner Wehr so zu motivieren verstehst, na dann "Gute Nacht"! Und nicht vergessen, Sebastian trägt die gleiche blaue Uniform wie Du und ich - also immer ein bisserl Respekt, auch wenn Dir sein Alter bekannt ist, weil er es, im Gegensatz zu Dir übrigens, im Profil angegeben hat. Ich bin der Meinung, dass er aus dieser Angelegenheit die richtigen Schlüsse ziehen wird, nämlich zum einen zukünftig umsichtiger zum Einsatz fahren und zum anderen seine Schreibpartner in Internetforen anhand ihrer "Schreibe" einzuordnen. @all Der beste Beitrag in diesem langen Thread stammt zweifelsfrei von Florian am 05.06. @Stefan Glückwunsch zu Deinem Mut, deinen "Kontrahenten" anzurufen und die Angelegenheit im direkten Gespräch aus der Welt zu schaffen. Dein Kommandant kann ein bischen stolz auf Dich sein. | |||||
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Autor | Klei8ber8 S.8, Falkenberg / Brandenburg | 595424 | |||
Datum | 07.12.2009 20:37 | 34705 x gelesen | |||
Das große Problem ist nur das es fast immer die jungen und relativ unerfahrenen Feuerwehrmänner sind die so ein rücksichtloses Fahrverhalten an den den Tag legen und der Meinung sind, durch ihren Übereifer, das es ohne Sie nicht geht. Ich sage unseren jungen Kameraden immer eines: Wenn ihr nicht wollt das euch eure eigenen Kameraden eines Tages aus dem Auto schneiden, dann seht zu das ihr gesund am Gerätehaus ankommt und fahrt so das ihr niemanden gefährdet. Und ganz ehrlich..................du wirst den Dachaufsetzer mit Sicherheit nicht entfernen. Gruß Stefan | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 595393 | |||
Datum | 07.12.2009 16:39 | 34579 x gelesen | |||
hmm, sorry hab ich wohl überlesen. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 595392 | |||
Datum | 07.12.2009 16:34 | 34668 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Horcher Vorher war ein Fahrstreifen defeniert als Breite die ein Fahrzeug benötigt, egal wie breit und egal ob makiert, diesen Passus gibt es nun nicht mehr. meinst du das hier? § 7 StVO (1)Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. Stand: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.09.2009. Letzte Änderung durch: Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. August 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 52 S. 2631, ausgegeben zu Bonn am 13. August 2009). Grüße Magnus | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 595389 | |||
Datum | 07.12.2009 16:26 | 34670 x gelesen | |||
Das blöde ist, die StVO wurde anscheinend kürzlich geändert. Vorher war ein Fahrstreifen defeniert als Breite die ein Fahrzeug benötigt, egal wie breit und egal ob makiert, diesen Passus gibt es nun nicht mehr. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 595346 | |||
Datum | 07.12.2009 11:00 | 34874 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Völcker Aber nur eine Fahrbahn, nicht unterteilt. Somit kann ich keinen Spurwechsel zum Überholen machen und darf nicht überholen. Habe ich sonst einen Denkfehler gemacht ??? Gegenargument: Teilstück B 12 Auch hier gibts nur eine Fahrspur in jede Richtung, allerdings sooo breit und bestimmt zu überholen gedacht ;-) Grüße Magnus | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 595308 | |||
Datum | 06.12.2009 20:01 | 35053 x gelesen | |||
Geschrieben von Hansi Stellmacherjust my 2 cents dito Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 595246 | |||
Datum | 06.12.2009 11:50 | 35359 x gelesen | |||
Hallo, nachdem nun viele vieles geschreiben haben, möchte ich dein "Abschlussposting" nochmals kurz aufgreifen. Ich finde es gut, und erwähnenswert, dass du dich direkt der Situation gestellt hast, nicht auf nummer 3, 4, oder 5 gehört hast, sondern dem gegenpart direkt angerufen hast. Auch das du die Reaktionen aus dem Forum ( Tipps und Haue... :O) ) beherzigen wirst, klingt gut. Ich finds nur schade...das man eher mal haut/verbessert ( wenn ich mal sehe wieviele Posts dem Thread weiter folgen, nachdem Stefan gepostet hat.. )....denn dann auch mal annerkennt...dass jemand einen Fehler gemacht hat, sich erkundigt....sich dem Problem stellt..und auch seine Lektion daraus gelernt zu haben scheint. just my 2 cents schönen 2. Advent Hansi Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 595224 | |||
Datum | 06.12.2009 00:29 | 34936 x gelesen | |||
Hallo! Denke hier ist die Antwort: Zwei Fahrspuren? Gruß Martin | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 595220 | |||
Datum | 05.12.2009 21:12 | 35112 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWie ist dann das Überholen in Autobahnbaustellen damit vereinbar? Das ist ja Äpfel mit Birnen verglichen oder die Ausnahme zum Regelfall gemacht ;-) Aber trotzdem wird gerade in Baustellen derartigen Dingen durch Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverboten und sonstigen Beschränkungen Rechnung getragen. Die Alternative wäre die komplette Sperrung der Autobahn, welche wohl ein Revolution auslösen würde ;-) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 595211 | |||
Datum | 05.12.2009 19:13 | 35107 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDaher stammen auch die 1,5 Meter. Von daher dürften sie für die Rechtsprechung jetzt klar und sogar verbindlich sein! Es gibt hier einige Urteile, welche diese 1,5 Meter aufgreifen. Wie ist dann das Überholen in Autobahnbaustellen damit vereinbar? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg | 595206 | |||
Datum | 05.12.2009 18:04 | 35069 x gelesen | |||
Hallo Marc, ist leider so. Kann sogar sein, dass die Nötigung härter Bestraft wird, wie die Geschwindigkeitsübertretung. mit der Begründung, man weis ja nicht warum der andere schneller fahren will/muss. Gab bei uns hier in der Gegend so einen Fall (nicht in der FFW). c.u. Henning www.feuerwehr-tairnbach.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 595204 | |||
Datum | 05.12.2009 17:57 | 35230 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kratochwilldoch kann man. Lies nochmal genauer... Geschrieben von Henning Kratochwill Wenn ich jemand daran hindere schneller zu fahren als man darf, ist das Nötigung, bzw Selbstjustiz. Stimmt. Aber wenn jemand innerorts schon 50 oder gar 60 fährt, dann braucht ein von hinten kommender Kraftfahrer mit größerer Geschwindigkeit nicht von Nötigung zu sprechen wenn er nicht überholen kann. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 595203 | |||
Datum | 05.12.2009 17:55 | 35097 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDer "Gesetzgeber" macht hier keine detaillierten Vorgaben. Meinte auch die Rechtsprechung! Die unterschiedliche Rechtsprechung zweier Oberlandesgerichte führte hier sogar zu einem obiter dictum beim BGH. Daher stammen auch die 1,5 Meter. Von daher dürften sie für die Rechtsprechung jetzt klar und sogar verbindlich sein! Es gibt hier einige Urteile, welche diese 1,5 Meter aufgreifen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg | 595202 | |||
Datum | 05.12.2009 17:52 | 35138 x gelesen | |||
Hallo, doch kann man. Man darf andere nicht behindern beim Begehen eines Verkehrsdeliktes. Ist lächerlich ist aber so. Wenn ich jemand daran hindere schneller zu fahren als man darf, ist das Nötigung, bzw Selbstjustiz. c.u. Henning www.feuerwehr-tairnbach.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 595201 | |||
Datum | 05.12.2009 17:42 | 35080 x gelesen | |||
Hi@all, ok dann bittet ich um Entschuldigung. Habe dann schon öfters mich umsonst aufgeregt ^^ Mkg, Andreas Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg | 595200 | |||
Datum | 05.12.2009 17:39 | 35160 x gelesen | |||
Hallo, nein, muss man nicht. Es muss nur genügend Abstand zwischen den Fahzeugen übrig bleiben. So wie es auf dem Bild aussieht könnte genug Platz gewesen sein. Ob man aber überholen muss, wenn der Vorrausfahrende schon 50km/h fährt, steht wieder auf einem anderen Blatt. c.u. Henning www.feuerwehr-tairnbach.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 595199 | |||
Datum | 05.12.2009 17:39 | 35097 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Völcker muß man nicht? Nein, muß man nicht. Im konkreten Fall scheint die Fahrbahn ja breit genug gewesen zu sein. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 595198 | |||
Datum | 05.12.2009 17:38 | 35139 x gelesen | |||
Prost Mahlzeit. Geschrieben von Andreas Völcker Aber nur eine Fahrbahn, nicht unterteilt. Somit kann ich keinen Spurwechsel zum Überholen machen Natürlich kannst du den Fahrstreifen wechseln. "Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt." (StVO §7(1) Satz 2). Wären dort mehrere _markierte_ Fahrstreifen vorhanden gewesen, wäre das Rechtsfahrgebot ja sogar für PKW quasi aufgehoben (Absatz 3). und darf nicht überholen. das darf man auch ohne Fahrstreifenwechsel... Habe ich sonst einen Denkfehler gemacht ??? Also die von dir genannte Voraussetzung war nicht gegeben, und die Schlussfolgerung war auch unzutreffend. Dazu klemmt deine '?'-Taste, und geplenkt hast du auch. Aber sonst gings ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 595197 | |||
Datum | 05.12.2009 17:21 | 35267 x gelesen | |||
Salute, muß man nicht? Wozu gibt es denn Fahrbahnmarkierung? Bin in dem Bereich nicht so sattelfest. Aber von der Logik her fand ich es so besser ;-) MkG Andreas Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 595196 | |||
Datum | 05.12.2009 17:19 | 35227 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Völcker Aber nur eine Fahrbahn, nicht unterteilt. Somit kann ich keinen Spurwechsel zum Überholen machen und darf nicht überholen. Habe ich sonst einen Denkfehler gemacht ??? Ja. Warum muss man zum Überholen einen Spurwechsel durchführen wenns auch ohne geht? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 595195 | |||
Datum | 05.12.2009 17:14 | 35381 x gelesen | |||
Tach DHL ;-) also recht hast Du. Wissen tu ich es nicht. Aber nur eine Fahrbahn, nicht unterteilt. Somit kann ich keinen Spurwechsel zum Überholen machen und darf nicht überholen. Habe ich sonst einen Denkfehler gemacht ??? MkG, Andreas Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 595194 | |||
Datum | 05.12.2009 17:04 | 35368 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Völcker Bezieht sich aber definitiv auf Bereiche, wo man überholen darf. Und woher weißt du, dass man an besagter Stelle nicht überholen darf? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 595191 | |||
Datum | 05.12.2009 16:54 | 35285 x gelesen | |||
Hi@all, Geschrieben von Henning Kratochwill (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt-werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Bezieht sich aber definitiv auf Bereiche, wo man überholen darf. Greats, Andreas Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg | 595173 | |||
Datum | 05.12.2009 14:25 | 35492 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Martin Drechsler--- warum sollte der andere Verkehrsteilnehmer hier rechts fahren? Sehe da keine Veranlassung für. Vielleicht deshalb: STVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Sei-tenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn. (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholt-werden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. c.u. Henning www.feuerwehr-tairnbach.de | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Ainring / Bayern | 595172 | |||
Datum | 05.12.2009 13:47 | 36064 x gelesen | |||
Also ich hab jetzt bei dem angerufen. Und da alles über 5 Leute weitererzählt wurde, war über die Hälfte flasch. (Wurde auch hinzugefügt, dass ich ihm den Mittelfinger gezeigt hätte) Er hat am Anfang nicht erkannt dass ich zu einem Eisatz wollte (ist der Dachaufsetzer doch noch nicht hell genug xD) und er wollte mich gar nicht anzeigen, sonder hat nur überlegt mich anzuzeigen, hat es dann aber verworfen, dem er das erzählt hat, hat er aufgefordert es weiter zu sagen in der Feuerwehr, dass man nicht so aufdringlich fahren sollte. Er fand es auch gut, dass es junge Feuerwehrler gibt, die was für ihr Feuerwehr tun und nicht nur im Stüberl sitzten und ein Bier nach dem anderen trinken. Fazit: Ich erhalte keine Anzeige und werde meinen Führerschein behalten. Und den Dachaufsetzer werd ich heute noch ausbauen und für die zukünftigen Einsatzfahrten hab ich auch dazugelernt. Vielen Dank für eure Antworten! MfG Stefan | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 595166 | |||
Datum | 05.12.2009 13:16 | 35311 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Jürgen Ringhofer Weil der Gesetzgeber einen Abstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen als Minimum betrachtet Der "Gesetzgeber" macht hier keine detaillierten Vorgaben. Allerdings sind die 1,5 Meter vermutlich gängige Rechtsprechung, allerdings für das Überholen von Radfahrern. Für das Überholen von Kraftfahrzeugen habe ich jetzt auf die Schnelle ein Urteil aus Karlsruhe gefunden, das einen Abstand von einem Meter als ausreichend bezeichnet. Die offensichtlichen Probleme des Vorausfahrenden mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebotes könnten allerdings ein guter Grund sein, einen größeren Abstand zu verlangen (und sind ganz bestimmt kein Anlass für irgendwelche Gewaltaktionen, ein Notwehrrecht wird man in der Situation bestimmt nicht begründen können!) Geschrieben von Jürgen Ringhofer dann liegen die 20 cm bestimmt nicht mehr im Bereich der maximal erlaubten Behinderung, Bei 20 cm ist es m. E. nur noch dem Zufall zu verdanken, dass es zu keinem schädigenden Ereignis kam. Dazu allerdings Zustimmung. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 595161 | |||
Datum | 05.12.2009 12:46 | 35541 x gelesen | |||
Hallo Stefan, warum sollte der andere Verkehrsteilnehmer hier rechts fahren? Sehe da keine Veranlassung für. Würde dir einfach raten, den Beitrag von Florian durch und wenn du diesen wirklich verstanden hast, handel danach. Und deinen Dachaufsetzer würde ich zur Stilechten Beleuchtung deines Schreibtisches benutzen. Denn auf dem Fahrzeug hat das Dingen nichts zu suchen! Gruß | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 595160 | |||
Datum | 05.12.2009 12:41 | 35226 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidAuch stures in der Straßenmitte fahren und sich weigern den anderen vorbei zu lassen, stellt eine Nötigung dar. Wenn das auf einer Straße passiert auf der man X km/h fahren darf und derjenige, der mittig fährt deutlich unter X km/h auf dem Tacho hat stimme ich dir genre zu. Sollte dieser aber bereits X km/h oder gar einen Tick mehr fahren, dann dürfte das den nachfolgenden Verkehr eigentlich nicht nötigen können. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 595157 | |||
Datum | 05.12.2009 12:37 | 35680 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan WeibhauserDie Straße war ja einspurig, als in der mitte durch einen Grünstreifen getrennt und der ist genau so gefahren, dass man weder links noch rechts vorbeifahren konnte. Ähm.... mal eine ganz neugierige Frage: Liest du dir deine Texte vor dem Absenden auch nochmal durch und reflektierst deren Inhalt? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 595153 | |||
Datum | 05.12.2009 12:27 | 35484 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin LeguttkyIn Deutschland herrscht RECHTSFAHRGEBOT, heißt also, der Vorrausfahrende hat sich nicht daran gehalten, wenn er in der Mitte gefahren ist! Das Anliegen von Stefan ( zu überholen) hätte er also ausführen können, WENN sich der vorrausfahrende an das Rechtsfahrgebot gehalten hätte! dann wäre es auch zu keiner NÖtigung in dieser Richtung gekommen! Und diese Kausalkette soll dann die Rechtfertigung für eine Straftat sein? Selbst wenn der Fahrer (was ich bezweifle) gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat, dann ist das maximal ein Bußgeld in Hoöhe von 40 Euro fällig. Wobei sich bei der Nötigung der Staatsanwalt darum kümmern darf! Warum bezweifle ich das Rechtsfahrgebot hier: Weil kein Mensch immer ganz rechts fährt und das Rechtsfahrgebot daher immer Auslegungssache ist. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 595151 | |||
Datum | 05.12.2009 12:11 | 35415 x gelesen | |||
Genau! Wollte ich auch schreiben! Außerorts ist das Hupen erlaubt, um einen Überholvorgang anzukündigen! MkG kevin Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 595150 | |||
Datum | 05.12.2009 12:09 | 35725 x gelesen | |||
In Deutschland herrscht RECHTSFAHRGEBOT, heißt also, der Vorrausfahrende hat sich nicht daran gehalten, wenn er in der Mitte gefahren ist! Das Anliegen von Stefan ( zu überholen) hätte er also ausführen können, WENN sich der vorrausfahrende an das Rechtsfahrgebot gehalten hätte! dann wäre es auch zu keiner NÖtigung in dieser Richtung gekommen! Der restliche Vorfall (vor allem BLINKENDER Dachaufsetzer) ist da nicht eingeschlossen! Das ist auch ein evtl. anderer Fall! MkG Kevin Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 595148 | |||
Datum | 05.12.2009 12:04 | 35350 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtWieso ist das nix mit überholen? Weil der Gesetzgeber einen Abstand von mindestens 1,5 Metern beim Überholen als Minimum betrachtet und 20cm Abstand dann bestimmt nicht mehr in der Toleranz liegen! Nötigung ist ein stark von subjektiven Tatbestandsmerkmalen geprägter Tatbestand, bei welchem das subjektive Empfinden des Geschädigten eine große Rolle spielt. Wenn man den o. g. Abstand von 1,5 Meter als Regelabstand betrachtet, dann liegen die 20 cm bestimmt nicht mehr im Bereich der maximal erlaubten Behinderung, Bei 20 cm ist es m. E. nur noch dem Zufall zu verdanken, dass es zu keinem schädigenden Ereignis kam. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 595147 | |||
Datum | 05.12.2009 11:50 | 35499 x gelesen | |||
Geschrieben von Kim SchmidtZweispurige Straße, ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, baulich getrennt durch Grünstreifen. Vollkommen unabhängig vom aktuellen Fall: Wieso ist das nix mit überholen? Wenn genug Platz ist (etwa weil das Fahrzeug vor einem ausreichend recht's fährt) wieso sollte man da nicht überholen sofern es nicht anderweitig verboten ist? | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Ainring / Bayern | 595145 | |||
Datum | 05.12.2009 11:28 | 35748 x gelesen | |||
Das hier ist die Straße... http://www.hellux.de/images/cache/144-Trapezleuchte-bad-reichenhall-alternative.jpg Vielen Dank für eure Ratschläge! MfG Stefan | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 595144 | |||
Datum | 05.12.2009 11:16 | 35552 x gelesen | |||
Also Florian, bester Beitrag zu diesem Thema, demist nichts hinzuzufügen. Bin mir auch erst jetzt klar geworden wie die Situation war! Zweispurige Straße, ein Fahrstreifen pro Fahrtrichtung, baulich getrennt durch Grünstreifen. Da is nix mit überholen, da muss man sich eben zusammenreißen! Denke das hat jeder schon mal auf dem Weg zum Gerätehaus gehabt, ein nicht unerheblicher Prozentsatz reagiert so wie der junge Kamerad um den es hier geht. Hier ist das Verfahren sich kurz ärgern,meinetwegen auch im eigenem Auto kurz aufschreien,und dann angepasst weiterfahren einfach das vorteilhaftere. Gruß Kim "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherrschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Ainring / Bayern | 595143 | |||
Datum | 05.12.2009 11:00 | 35467 x gelesen | |||
Nein es war keine Ölspur. Die große Schleife wurde alarmiert, d.h. es war Alarmstufe 2,3,5 oder 6. Und noch was zur Straße: Die geht ca. 1,5 km nur gerade. keine Kurven, gar nichts. | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Ainring / Bayern | 595142 | |||
Datum | 05.12.2009 10:53 | 35924 x gelesen | |||
Die Straße war ja einspurig, als in der mitte durch einen Grünstreifen getrennt und der ist genau so gefahren, dass man weder links noch rechts vorbeifahren konnte. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 595124 | |||
Datum | 05.12.2009 06:07 | 35791 x gelesen | |||
Mahlzeit dem ehrenamtlichen Stauführer würd ich mal zeigen wo der Hammer hängt. Geschrieben von Stefan Weibhauser Das ist doch behinderung von Einsatzkräften! Und er will mich dann wegen Nötigung anzeigen?? Und wegen Unterlassener Hilfeleistung durch Unterlassung und verklag ihn zivilrechtlich wegen entgangener Lebensfreude weil du statt Angriffstruppführer auf dem LF 16/12 CAFS nur auf dem MTW warst und dort Verkehrsabsicherung machen musstest. Trage zu jeder Gerichtsverhandlung ein Feuerwehr T-Shirt. Am besten schon was älter, dementsprechend verwaschen und mit so lustigen Sprüchen wie "Feuerwehrmann - meiner ist 20 m". Das T-Shirt muss aber in der Hose stecken damit man den Melder und die Taschenlampe am Gürtel auch sieht. Dann musst in jeder Verhandlung mindestens 1 mal den Satz "Wenn es dann bei Ihnen brennt dann fahren wir vorschriftsmäßig, wenn wir überhaupt kommen" .. Sollte das alles nichts bringen dann wird ihm einen Gullideckel in die Windschutzscheibe mit der Warnung das er in Zukunft sich genau überlegen soll wann er wohin fährt. Ernsthaft. Mal die ganze Paragraphenreiterei aussen vor gelassen: Versetz dich in die Lage des anderen. Vielleicht schon ein wenig älter sitzt er in seinem Auto und macht eine Ausfahrt. Auf einmal kommt von hinten ein Auto rangebraust. Auf dem Dach ein Taxischild mit Wackelkontakt, fährt dicht auf und überholt dich dann das du denkst das denkst der nächste Moment ist dein letzter. Wärst du nicht auch ein wenig angepisst? Ich sicherlich schon. Klar hat der andere wie Sebastian Rak geschrieben hat sicherlich auf "Dreck am Stecken" nur kannst du davon ausgehen das es dich verdammt massiv treffen wird. Geschrieben von Stefan Weibhauser Ich sollte mich laut meinem Kommandanten aussergerichtlich einigen. Gute Idee. Den Namen hast du sicherlich. Vereinbare einen Termin. Ideal wäre für das ganze einen Mediator einzuschalten, der kostet aber in der Regel Geld. Vielleicht fragst du mal euren Notfallseelsorger. Entweder hilft er dir (gerade wenn er geistlich ist kann das von Vorteil sein) oder er kennt jemanden. Vor diesem Termin gehst du bitte in dich und stellst dir die Frage - wie hätte ich an der Stelle des anderen gehandelt? - Habe ich einen Fehler gemacht? Wie kann ich das in Zukunft vermeiden? In der Hoffnung das du dann dich vielleicht geläutert hast triffst du dich mit dem Mann. Du erklärst ihm die Situation und entschuldigst dich bei ihm für den Fall das er sich bedroht gefühlt hat. Das wäre nicht deine Absicht gewesen. Dann BITTEST du ihn um Verständnis. Nach Rücksprache mit deinem Mediator bringst du vielleicht noch einen Strauß Blumen (bunter Strauß für 15 Euro) und ein paar Pralinen als Wiedergutmachung für den Schrecken mit. Anschliessend schreibt euer Kommandant eine halbe Seite in der Ainringer Gemeindezeitung über Feuerwehr im Einsatz, das ihr dann ein wenig aufgeregt seit aber nur schnell helfen wollt, das ihr evtl einen Dachaufsetzer habt und das man euch BITTE Platz machen soll und vielleicht das ein oder andere Auge mal zudrückt. Das ganze auch noch auf die Homepage und alles wird gut. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 595115 | |||
Datum | 04.12.2009 23:52 | 35430 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzEs geht eben um viele "Befreiungen" von bestimmungen der StVO ohne Gefährdung anderer! Naja, aber der OP hat genau das offensichtlich komplett falsch verstanden. Das, was er in Anspruch nehmen wollte ist schon ein großer Step Richtung Wegerecht. Ob da evtl. der Fehler liegt?! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 595094 | |||
Datum | 04.12.2009 20:37 | 35591 x gelesen | |||
Ich würde sagen, Dein Verhalten war auf den ganzen Linie nicht i.O. Warum, das haben die Vorredner schon ausgiebig erklärt... Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder Du fährst das nächste Mal gesittet zum Einsatz oder Du besorgst Dir diesen blinkenden Dachaufsetzer, und sollte das immer noch nicht richtig helfen, benutzt Du noch diesen schicken Wagen. Sorry für meinen Sarkasmus...Nimm die 1. der 2 Möglichkeiten und hoffe, das Du ohne große Schwierigkeiten aus dem Fall herauskommst. Ulrich Wolf Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 595089 | |||
Datum | 04.12.2009 20:03 | 35509 x gelesen | |||
Hmm, sorry da fehlte noch Autobahn. Also ich meinte 2 spurige Autobahnbaustellen, in denen man durchaus LKWs überholt. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 595088 | |||
Datum | 04.12.2009 19:56 | 35527 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißIch an seiner Stelle hätte dich vermutlich vor Ort aus dem Auto gezerrt, Ooooh, das könnte böse enden. Ich kenn einen, der glaubte das auch mal machen zu müssen. Hat seinen "Kontrahenten" aus dem Auto gezerrt und ihm eine gewischt. Das böse erwachen kam vor Gericht. Der Richter hat ihn nämlich nicht nur wegen der KV zu einer Geldbusse verdonnert sondern sah ihn auch als "charakterlich nicht zum Führen eines Fahrzeugs geeignet". Vier Jahre Schein weg, danach Deppentest. Und das Fatale dabei: Der Typ war Busfahrer und somit danach auch noch arbeitslos. Gruß Peter | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 595087 | |||
Datum | 04.12.2009 19:50 | 35498 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Schneidernach dem die Thematik "Anfahrt zum Gerätehaus" hier so oft diskutiert wird, sollte man meinen, dass hier bezügl. Ausbildung massiver nachholungsbedarf besteht..... Ausbildung? Kann man GMV ausbilden? Entweder man hat ihn oder man hat ihn nicht. Wer ihn hat und beim ertönen des Piepsers nicht ausschaltet, wird so fahren, das er niemanden gefährdet. Gruß Peter | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 595086 | |||
Datum | 04.12.2009 19:35 | 35744 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Alexander Horcher 20 cm is doch viel. das ist aber in der Regel das Überholen verboten ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 595085 | |||
Datum | 04.12.2009 19:35 | 35603 x gelesen | |||
Im Grunde sind wir der gleichen Meinung! Geschrieben von Daniel Metzger Richtig, man hält sich einfach an die STVO. Auf §35 berufen ist IMHO sinnlos, da wir uns in unseren Privat-PKW auf der Anfahrt zum Gerätehaus eben nicht entsprechend kenntlich machen können. nur nochmal, das eine hat mit dem anderen nix zu tun, Sonderrechte gemäß §35 muss ich keinem anzeigen (daher ist Dachaufsetzer auch quatsch). Es geht eben um viele "Befreiungen" von bestimmungen der StVO ohne Gefährdung anderer! Daher muss ich es ihnen ja auch nicht zeigen, da ich sie eh nicht gefährden darf. Aber wir meinen ja das gleiche. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 595083 | |||
Datum | 04.12.2009 19:27 | 35695 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzDiese Aussage ist Sinfrei... Natürlich gibt es eine ganze Reihe von Sonderregelungen, die die StVo her gibt, die nicht alle in der Fahrschule gelehrt werden können... Nein, ist sie nicht. Jeder bekommt in der Fahrschule das Handwerkszeug in die Hand, um auf der Straße "zu überleben". Es gilt nur dies anzuwenden. Geschrieben von jürgen schmitz Eben und die gibt ja ein Sonderrecht für die Feuerwehr her. Das ist richtig. Nur glauben viele mit diesem Sonderrecht hupen innerhalb geschlossener Ortschaften überholen zu dürfen. Geschrieben von jürgen schmitz Die Diskussion dreht sich also im Kreis. Das tut sie immer, weil manchen meinen sie sind zur Erreichung des Einsatzzieles unersetzlich und rasen deshalb mit blinkenden Wichtigtuer-Aufsetzern und Warnblinkanlage in der Gegend rum und berufen sich auf §35 der STVO. So läuft das aber nicht! Geschrieben von jürgen schmitz Da die Abwägung der Gefährdung anderer schwer oder gar nicht abschätzbar ist, sollte man tunlichst alles vermeiden, um andere zu gefährden. Richtig, man hält sich einfach an die STVO. Auf §35 berufen ist IMHO sinnlos, da wir uns in unseren Privat-PKW auf der Anfahrt zum Gerätehaus eben nicht entsprechend kenntlich machen können. Geschrieben von jürgen schmitz Der Vorliegende Fall ist sicher mehr als grenzwertig. Man muss den (jungen?) Kameraden in der Ausbildung eben schon klar machen, dass langsam manchmal schneller ist! Das könnte man einmal jährlich in einer Theorieeinheit Verhalten im Einsatz, §35 und §38 durchnudeln, gegenzeichnen lassen und gut. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 595082 | |||
Datum | 04.12.2009 19:20 | 35656 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerDa er das nicht getan hat war der Abstand nur ca. 20cm gross. 20 cm is doch viel. Da gehts in vielen Baustellen enger zu und zwar mit der doppelten Geschwindigkeit. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 595080 | |||
Datum | 04.12.2009 19:09 | 35738 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Stefan Weibhauser Ich fuhr innerhalb einer geschlossenen Ortschaft@ einige da oben: Dann wars mit dem Hupen schon mal Essig ;o) Geschrieben von Stefan Weibhauser auf einer Allee mit getrennten Fahrbahnseiten. Ich fuhr dabei einem hinterher, der genau in der Mitte der Straße fuhr [...] Auf der Straße haben 3 Autos nebeneinander Platz.Nur zu meinem Verständnis: Die Straße hat irgendeinen Fahrbahnteiler in der Mitte, und die "Richtungsfahrbahn" ist so breit, dass drei nebeneinanderpassen, wenn nicht vorne einer in der Mitte rumgurkt? Straßen gibts... Dass beleuchtete Dachaufsetzer verboten sind weißt du jetzt schon (dass unbeleuchtete erlaubt aber blödsinnig sind werfe ich mal als meine Meinung dazu hinterher ;o) ). Und Drängeln, Schneiden, innerorts Hupen sind durch keine Sonderrechte dieser Welt gedeckt, da wohl allesamt nicht zur Erfüllung irgendwelcher hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich - schlimm wärs! Mit 50km/h eine 20cm-Passage schadfrei zu schaffen ist auch nicht schlecht und sicherlich ausbaufähig - du solltest über eine Karriere als Stuntfahrer o.ä. nachdenken. Geschrieben von Stefan Weibhauser Das ist doch behinderung von Einsatzkräften!Jawoll! Leider Gottes ist das (ebenso wie Nasepopeln oder Käsefüße) zwar tendenziell lästig, aber erst dann strafbar, wenn er vor einer Blauhorn-und-Martinslicht-Droschke umhergurkt und partout nicht beiseite schüsseln will. Und bevor du dir nun Blauhorn und Martinslicht zulegst: Ist leider - wie eigentlich alles was Spaß macht - auch verboten... Es hilft also nichts, diese Bremsklötze muss man einfach hinnehmen - eben genauso wie Nasepopler und Stinkefüßler. Man kann aber in der Zeit, in der man nicht überholen kann und mit 50 umherschleichen muss, auf das Lenkrad einschlagen oder auch mal herzhaft hineinbeißen. Das hilft wirklich! Hab ich damals auch manchmal gemacht, als ich noch unersetzlich war. Geschrieben von Stefan Weibhauser Und jetzt will mich der Anzeigen!!Unverschämter Bengel, der er ist. Ich an seiner Stelle hätte dich vermutlich vor Ort aus dem Auto gezerrt, daraufhin hättest du dann aber mich anzeigen können.... ;o) Gerade im Straßenverkehr wird die Nötigung aber mal so und mal anders ausgelegt. Es gab da mal ein Urteil, da musste der Delinquent seine Kiste schon auf einer Landstraße quergestellt haben, bis der geneigte Jurist diesen Tatbestand als erfüllt betrachten wollte. Frag jetzt bitte nicht nach dem Aktenzeichen, aber vielleicht befrage ich nachher mal Juris. Kurz: Vielleicht hast du Glück, und nicht genug Druck gemacht - dann hagelt es "nur" die Vorwürfe, die sich aus der StVO ableiten. Sind auch noch genug, um einem dem Tag zu versauen. (A propos.... haben die mich doch vorhin tatsächlich geblitzt! Unser Dorfpolizist hat scheinbar einen neuen Dienstwagen, den kannte ich noch nicht...) Geschrieben von Stefan Weibhauser Wenn ja kann ich diese Anzeige dann einklagen??Nein, das übernimmt dann schon die Staatsanwaltschaft für dich, wenn sie sich ausreichende Chancen auf einen Erfolg ausrechnen ;o) Geschrieben von Stefan Weibhauser Wäre nett wenn ihr mir da weiterhelfen könntet!Wirklich weiterhelfen kann dir nun, wenn ich es schon nicht vermochte: Geh zu dem guten Mann, erklär ihm dass du dem Irrtum unterlagst, unersetzlich zu sein, und hoffe darauf, dass der Gutste bisher "nur geschwätzt" hat und es dann auch dabei belässt. Kann natürlich auch voll nach hinten losgehen, wenn dir der Beste eine eindrücken will und du ihm mit deiner Entschuldigung noch Futter lieferst - aber man glaubt ja immer an das Gute im Menschen, nichwahr?! Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 595078 | |||
Datum | 04.12.2009 18:45 | 35734 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidtaußerhalb geschlossener Ortschaften. öhm, kann sein. Allerdings ging ich beim Ursprungspost davon aus, dass es außerhalb war, wegen der Allee und so. Habs nochmal nachgelesen..... Asche über mein Haupt ;-) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 595077 | |||
Datum | 04.12.2009 18:40 | 35663 x gelesen | |||
@ Manuel, Marc & Henning, OK OK Leute, Ihr habt mich. Asche auf mein Haupt. @ Henning, ich hab´s nicht so mit den Abkürzungen, die teilweise in den Foren gebraucht werden. OP???? Was hat der Operationssaal damit zu tun??? *lach* Klär mich bitte auf!!! bis dann Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 595075 | |||
Datum | 04.12.2009 18:29 | 35866 x gelesen | |||
und schon klirrt er bei dir in der Scheibe grins , bin schon anhand meines erlenten Berufes und einer sehr langen von dir angesprochenen Erfahrung nicht ganz deiner Meinung, aber dafür ist ja so ein Forum auch da,mag es spiessig klingen ,bereits in den 70ern wurde bei uns in der JF regelmässig Verkehrunterricht abgehalten.Aber ich denke es ist heute eine aneder Generation zu Gange. Gruss Klaus | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 595072 | |||
Datum | 04.12.2009 18:20 | 35918 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja MidunskyWer ohne Schuld ist (auch ins seiner Anfangs-Feuerwehrzeit), der werfe den ersten Stein.... Den werde ich bestimmt nicht werfen, denn auch mir wurde in meiner Sturm-und-Drang-Zeit schon mal mein Auto durch die Gemeinde ersetzt, weil ich nicht glauben konnte, dass §35 STVO nicht von den Gesetzten der Physik befreit :-) Im Laufe der Jahre wird man von selbst ruhiger und reifer (die meisten wenigstens) und ich gehe mal davon aus, dass die drohende Anzeige bei unserem eiligen Kameraden durchaus einen entsprechenden Entwicklungsschub auslösen könnte. Von einigen Schreiberlingen in diesem Forum aber glaubt man wirklich, sie seinen schon als perfekte FA geboren. Gruß Peter | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 595071 | |||
Datum | 04.12.2009 18:04 | 36034 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Klaus Schiller Warum sollten wir hier das meiner Meinung nach grobfahrlässige Verhalten auch noch unterstützen, Weil wir vielleicht ein wenig mehr Lebenserfahrung haben, was die Öffentlichkeit eines Internet-Forums angeht? Geschrieben von Klaus Schiller Unfälle passieren nicht sie werden verursacht und unser Knabe hier ist am besten Weg dazu, Woher weißt du dass? Anhand der dürftigen Schilderung im Ursprungspost? Warst du dabei? Geschrieben von Klaus Schiller ch möchte da nicht als Beifahrer im Auto gesessen haben , geschweige den auch noch bei einer Einsatzfahrt mit ihm, wenn er so schon beim Piepsen fährt. Wer ohne Schuld ist (auch ins seiner Anfangs-Feuerwehrzeit), der werfe den ersten Stein.... Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 595069 | |||
Datum | 04.12.2009 17:55 | 35663 x gelesen | |||
"fahr langsam - es eilt"..... dennoch denke ich, kann man hier ruhig öfter mal in Übungs und Ausbildungsabende auf die Verhaltensweisen, Gefahren und Rechtslage hinweisen. Die häufigkeit an Fragen alleine hier im Forum zeigt den bedarf. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 595068 | |||
Datum | 04.12.2009 17:54 | 36134 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja Midunsky(@Jürgen - bitte ggf. das Löschen dieses Posts überdenken) Warum sollten wir hier das meiner Meinung nach grobfahrlässige Verhalten auch noch unterstützen, Unfälle passieren nicht sie werden verursacht und unser Knabe hier ist am besten Weg dazu, mit den teilweise hier unüberlegten Aussagen und Ratschläge, ich möchte da nicht als Beifahrer im Auto gesessen haben , geschweige den auch noch bei einer Einsatzfahrt mit ihm, wenn er so schon beim Piepsen fährt. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 595065 | |||
Datum | 04.12.2009 17:50 | 36151 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Stefan Weibhauser Damit hat sich wohl das Thema für mich erledigt... Tja, ob das noch funktioniert, ist die Frage. Auf die Öffentlichkeit dieses Forums hat dich ja schon der gelbe Kasten vor Absendung Deines Posts hingewiesen. Wenn jetzt die zuständige Polizei oder Staatsanwaltschaft clever genug ist, ins Forum zugucken hast du ein prima Geständnis geliefert... (@Jürgen - bitte ggf. das Löschen dieses Posts überdenken) Ich habe zwar keine Ahnung, was Dein Kommandant mit außergerichtlicher Einigung genau meint, aber mit einer Entschuldigung ist der Autofahrer vielleicht von einer Anzeige abzuhalten. Wenn die Anzeige allerdings einmal raus ist, dann ist es eh zu spät für irgendeine Art von Einigung, weil dann der Anzeigenerstatter bei dem Vorwurf gar nicht mehr zu entscheiden hat. Dann geht es dir im übrigen ggf. an den Führerschein. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 595063 | |||
Datum | 04.12.2009 17:45 | 35936 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerder Überholte wurde genötigt, Nicht nur der. Auch stures in der Straßenmitte fahren und sich weigern den anderen vorbei zu lassen, stellt eine Nötigung dar. Gruß Peter | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Weissach / BaWü | 595058 | |||
Datum | 04.12.2009 17:15 | 36261 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas VölckerMmmhhh. Ist Hupen nicht eigentlich ein Warnmedium, das bei gefahr genutz wird und nicht um schneller vorwärts zu kommen? Nach §5,(5) StVO darfst du die Hupe verwenden, um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen? Wobei da "kurze Schallzeichen" steht. Wie es in dieser Situation tatsächlich war vermag ich nicht zu beurteilen. Gruß Alex Das ist meine persönliche Meinung! | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 595057 | |||
Datum | 04.12.2009 17:07 | 35924 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerDie hat jeder Verkehrsteilnehmer mit einer Fahrerlaubnis bei seinen für die Erlangung erforderlichen Theorie- und Praxisstunden hinreichend gehabt! Denn ich wüsste nicht, dass es in der STVO für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren einen extra Passus gibt, den es auszubilden gilt... Diese Aussage ist Sinfrei... Natürlich gibt es eine ganze Reihe von Sonderregelungen, die die StVo her gibt, die nicht alle in der Fahrschule gelehrt werden können... Geschrieben von Daniel Metzger Es ist eigentlich völlig ausreichend, wenn man sich an die STVO hält. Eben und die gibt ja ein Sonderrecht für die Feuerwehr her. Die Diskussion dreht sich also im Kreis. Da die Abwägung der Gefährdung anderer schwer oder gar nicht abschätzbar ist, sollte man tunlichst alles vermeiden, um andere zu gefährden. Der Vorliegende Fall ist sicher mehr als grenzwertig. Man muss den (jungen?) Kameraden in der Ausbildung eben schon klar machen, dass langsam manchmal schneller ist! | |||||
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Autor | Andr8eas8 O.8, Münstertal / Baden Württemberg | 595056 | |||
Datum | 04.12.2009 16:58 | 36211 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas VölckerMmmhhh. Ist Hupen nicht eigentlich ein Warnmedium, das bei gefahr genutz wird und nicht um schneller vorwärts zu kommen? Dann missbrauchen wohl sicherlich gute 90% aller Autofahrer dieses Warnsignal;) | |||||
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Autor | Dirk8 R.8, Wiesbaden / Hessen | 595053 | |||
Datum | 04.12.2009 16:54 | 35887 x gelesen | |||
Hallo, das zeigt mal wieder ein riesen Problem....über Ecken gehört,das einer ,,was machen" will. Tipp 1: Hingehen zu dem Mann,das ganze versuchen zu klären. ggf danach ein Bier trinken Tipp2: Wichtigtueraufsatz in die Tonne,danach ggf. ein Bier trinken....... Gruß Dirk | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 595052 | |||
Datum | 04.12.2009 16:49 | 36049 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tom Schneider nach dem die Thematik "Anfahrt zum Gerätehaus" hier so oft diskutiert wird, sollte man meinen, dass hier bezügl. Ausbildung massiver nachholungsbedarf besteht..... Die hat jeder Verkehrsteilnehmer mit einer Fahrerlaubnis bei seinen für die Erlangung erforderlichen Theorie- und Praxisstunden hinreichend gehabt! Denn ich wüsste nicht, dass es in der STVO für Angehörige Freiwilliger Feuerwehren einen extra Passus gibt, den es auszubilden gilt... Geschrieben von Tom Schneider Gerade ein so wichtiges thema sollte eigentlich von jeder Einsatzkraft in und auswenig beherscht werden um genau solche situationen wie im Ursprungspost zu vermeiden Es ist eigentlich völlig ausreichend, wenn man sich an die STVO hält. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 595050 | |||
Datum | 04.12.2009 16:39 | 35952 x gelesen | |||
nach dem die Thematik "Anfahrt zum Gerätehaus" hier so oft diskutiert wird, sollte man meinen, dass hier bezügl. Ausbildung massiver nachholungsbedarf besteht..... Gerade ein so wichtiges thema sollte eigentlich von jeder Einsatzkraft in und auswenig beherscht werden um genau solche situationen wie im Ursprungspost zu vermeiden | |||||
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Autor | Fred8 H.8, Rastede / | 595049 | |||
Datum | 04.12.2009 16:37 | 36037 x gelesen | |||
Hallo ! Ich würde mal sagen selbst wenn das Auto Rot gewesen wäre und du alles angehabt hättes was Hella und so anbieten und es eine angeordnete Fahrt unter Sonder-Wegerechten gewesen wäre könnte das Ärger geben wenn der andere Fahrer das als Nötigung gesehen hat!( oder als Gefährdung) Mit dem Dachaufsetzer in blinkend und dem Privatwagen , gehe ich mal davon aus das ,daß richtig Ärger giebt und Teuer wird ,und auch mal eine Eintragung an der Ostsee fällig ist !Und ich habe auch mal gehöhrt das Dachaufsetzer mit Beleuchtung und in blinkend nicht so recht mit der STVO zusammenpassen | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 595044 | |||
Datum | 04.12.2009 16:23 | 36178 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von jürgen schmitz Es geht mir nicht um §35, wenn ich an einer freien Stelle, an der das Überholen nicht verboten ist und ich dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreite, meinen Überholvorgang korrekt durch Lichtzeichen anzeige und den Überholvorgang beginne, ist das zunächst in Ordnung. Wenn der zu überholende den Rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, sein Hut zu tief sitzt oder er schläft sehe ich auch im Hupsignal kein Problem, da ich eine Gefahr erkenne. wie schon geschrieben geht es mir nicht um das Hupen. Geschrieben von jürgen schmitz Das wollte ich damit sagen. Wenn ich den Überholvorgang dann jedoch nicht mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand beenden kann, muss ich ihn abbrechen. der Poster hat nach eigenen Angaben so überholt das der Überholte, um einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten zu können, nach rechts ausweichen hätte müssen. Das ist meiner Ansicht nach Nötigung. Solange es genügend Platz gibt das man bei Einhaltung des Sicherheitsabstands überholen kann ist das kein Problem. Wenn ich aber beim Überholen mich so verhalte das der Überholte gezwungen wird nach rechts auszuweichen ist man doch recht schnell bei einer Nötigung. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 595043 | |||
Datum | 04.12.2009 16:18 | 36146 x gelesen | |||
Es geht mir nicht um §35, wenn ich an einer freien Stelle, an der das Überholen nicht verboten ist und ich dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreite, meinen Überholvorgang korrekt durch Lichtzeichen anzeige und den Überholvorgang beginne, ist das zunächst in Ordnung. Wenn der zu überholende den Rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, sein Hut zu tief sitzt oder er schläft sehe ich auch im Hupsignal kein Problem, da ich eine Gefahr erkenne. Das wollte ich damit sagen. Wenn ich den Überholvorgang dann jedoch nicht mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand beenden kann, muss ich ihn abbrechen. Ich denke trotzdem, dass der Vorwurf der Nötigung hier aus der Luft gegriffen ist. Seht Euch mal die Definition des Begriffs Nötigung an... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 595041 | |||
Datum | 04.12.2009 16:17 | 36235 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Torsten Cronberg Geschrieben von Thorsten SchlotterDito, wobei das Hupen als Überholsignal zulässig ist... Das Verhalten des OP war vermutlich auch "intuitiv". Deswegen ist es bisweilen nicht verkehrt, die Rechtslage zu kennen... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 595038 | |||
Datum | 04.12.2009 16:10 | 36337 x gelesen | |||
hallo, der Überholte wurde genötigt, er hätte zur Seite fahren müssen. Da er das nicht getan hat war der Abstand nur ca. 20cm gross. ich glaub nicht das dieses Verhalten des Posters durch §35 gedeckt ist. egal ob es an der Stelle kein Überholverbot gibt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wurde. ums Hupe geht es mir hier auch nicht. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 595036 | |||
Datum | 04.12.2009 16:06 | 36029 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten CronbergDie Hupe soll, so hab ich mal in der Fahrschule gelernt, nur als Warnsignal dienen, dass in gefährlichen Situationen eingesetzt werden darf. § 5 V StVO MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 595035 | |||
Datum | 04.12.2009 16:06 | 36024 x gelesen | |||
Geschrieben von Torsten CronbergDie Hupe soll, so hab ich mal in der Fahrschule gelernt, nur als Warnsignal dienen, dass in gefährlichen Situationen eingesetzt werden darf. DAs ist so nicht korrekt. §16 StVO (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder 2. wer sich oder andere gefährdet sieht. | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 595034 | |||
Datum | 04.12.2009 16:04 | 36170 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterDito, wobei das Hupen als Überholsignal zulässig ist... Entschuldigung? Das habe ich ja noch nie gehört. Außerdem bezweifle ich das, da man ja damit die anderen Verkehrsteilnehmer "weckt". *grins* Die Hupe soll, so hab ich mal in der Fahrschule gelernt, nur als Warnsignal dienen, dass in gefährlichen Situationen eingesetzt werden darf. Das lese ich aber nochmal genauer nach, wenn ich die Zeit dafür habe. Diese Antwort war jetzt "intuitiv". Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 595032 | |||
Datum | 04.12.2009 16:03 | 36111 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterDito, wobei das Hupen als Überholsignal zulässig ist.. außerhalb geschlossener Ortschaften. | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 595031 | |||
Datum | 04.12.2009 16:03 | 36240 x gelesen | |||
nun ja... Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Danach bin ich schon schräg neben ihn gefahren, sodass er nur einen meter auf die Seite fahren musste (auf der anderen war eh noch ausreichen Platz!) tat er aber nicht, ich Hupe dann und bin an ihm vorbeigefahren, was aber sehr knapp war (vll 20 cm. zwischen den Autos). Überholverbot an der Stelle? Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten? Ich frage mich wer hier wen genötigt hat... Mindestabstand in der Tat nicht ausreichend. Dass der Threadverfasser gehupt hat, um zu warnen kann ihm an der Stelle keiner verübeln... Aber sicher Sonderrechte nach §35 sind kein Freibrief... | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 595028 | |||
Datum | 04.12.2009 15:55 | 36222 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Kim Schmidt Wobei ich das mit dem drängeln, überholen und hupen bissel krass finde Dito, wobei das Hupen als Überholsignal zulässig ist... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 595025 | |||
Datum | 04.12.2009 15:51 | 36410 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Stefan Weibhauser Ich fuhr dabei einem hinterher, der genau in der Mitte der Straße fuhr und konstant seine Spur und seine 50 km/h einhielt und Geschrieben von Stefan Weibhauser ich Hupe dann und bin an ihm vorbeigefahren, was aber sehr kanapp war (vll 20 cm. zwischen den Autos). => wenn die Werte so stimmen dann würde ich deine Fahrweise als verantwortungslos einschätzen. Ich gehe davon aus das ein Richter das auch so ähnlich sieht. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 595018 | |||
Datum | 04.12.2009 15:07 | 36221 x gelesen | |||
na dann darfst ihm aber die ersten 2 Absätze nicht auch noch als Rat mitgeben grins, Gruss Klaus | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 595017 | |||
Datum | 04.12.2009 15:04 | 36780 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rakaber ich bin ehrlich und muss sagen, dass ich -zwar ohne irgendwelche Dachzerkratzer- sicherlich ähnlich gehandelt hätte.ja ein Unglück kommt selten,alleine. Schade diese fahrtechnische Einstellung | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 595015 | |||
Datum | 04.12.2009 15:02 | 36318 x gelesen | |||
Zweifelsohne hast du hier Bockmist gebaut, aber das haben andere dir ja schon zur Genüge geschrieben. Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. 1. Frage: War er alleine im Auto oder hatte er einen Beifahrer, der dein Fehlverhalten bezeugen kann. Ohne Zeugen kann dir keiner an den Karren, denn dann steht Aussage gegen Aussage und es gilt "in dubio pro reo". Vorausgesetzt es liest hier niemand mit, der dir deinen eigenen Text unter die Nase hält. 2. Falls es so war, wie du berichtet hast, würde ich ihm klipp und klar sagen, dass er mit einer Gegenanzeige zu rechnen hat. Stur in der Mitte zu fahren und andere nicht vorbei zu lassen ist nämlich nicht nur ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot sondern kann durchaus auch als Nötigung gewertet werden. Leider gibt es genügend solcher Leute, die sich auf der Straße als Oberlehrer aufspielen und sich sagen, "Wenn ich 50 fahre hat keiner zu überholen!" Ansonsten lass dir das eine Lehre sein, schmeiss deinen Dachaufsetzer in die Tonne, denn beleuchtet ist er eh verboten, und fahr in Zukunft so, dass du keinen anderen gefährdest, denn das gehört definitiv nicht zu unseren Aufgaben. Keiner von uns ist so wichtig, dass es eine Gefährdung anderer rechtfertigt. Gruß Peter | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 595013 | |||
Datum | 04.12.2009 14:59 | 36968 x gelesen | |||
Hallo, ich weiß ja nicht, ob ihr alle nicht so recht lest, wenn nur die entsprechenden Worte gefallen sind?! Nach der Schilderung des Vorgangs würde ich mal davonausgehen, dass der Vorausfahrende sich ebenso der Nötigung, wenn nicht sogar eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig gemacht hat. Mir wäre es nämlich neu, wenn es gestattet ist, dass man sein Kraftfahrzeug in der Mitte beider Fahrstreifen auf der Leitlinie führt. Sicherlich hat der Threadersteller sich auch nicht richtig verhalten, aber ich bin ehrlich und muss sagen, dass ich -zwar ohne irgendwelche Dachzerkratzer- sicherlich ähnlich gehandelt hätte. Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 595012 | |||
Datum | 04.12.2009 14:55 | 36355 x gelesen | |||
Geschrieben von Kim SchmidtAls ich über den Melder hörte, das erneut alarmiert werden sollte auch mit Sirene, weil keine Leute da sind, bin ich an einer Baustellenampel an den wartenden PKW vorbei gefahren, um mich vorne wieder einzuordnen. Bei gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dürfte das rechtlich kein Problem sein. Geschrieben von Kim Schmidt Das missviel einem PKW-Fahrer so, das er mir bis zum FW-Haus hinterhergefahren ist. Der wollte mich sogar noch in ein Gespräch verwickeln, obwohl schon 2 Fahrzeuge mit eingeschaltetetm Blaulich vor dem FW-Haus standen Das scheint der klassiche Fall zu sein, wo man mit einem "Entschuldigen Sie bitte, ich hab dafür jetzt keine Zeit. rufen sie später $DA an, dann erkläre ich's Ihnen" entgegen kann. So dass man nachher, wenn der andere eh meist schon durchgeatmet hat, freundlich die Situation erklären und gleichzeitig noch für etwas Verständnis gegenüber der Feuerwehr sorgen kann :) Geschrieben von Kim Schmidt damit könnte der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeschrammt sein. Bei Rechtsthemen bitte möglichst korrekt bleiben. §315b StGB Wird hier nicht einschlägig sein. Gefährdung des Straßenverkehrs Wie Henning schrieb. Aber ob das Einschlägig ist, es könnte es sein, kann ich auch nicht sagen. Zum rechtswiedrigen Überholen gibt es sicherlich ausreichend Urteile, an denen sich ein Richter orientieren kann. Ob ob der Beschuldigte "grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch" gefahren ist, einfach nur falsch überholen reicht ja nicht für diese Straftat, wird ein Richter anhand des Sachverhaltes dann anhand bestehender Urteile, nach eigenem Ermessen, allgemeiner LEbenserfahrung und juristischen Fachwissen entscheiden wird. (Wenn es dazu kommen sollte) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 595010 | |||
Datum | 04.12.2009 14:53 | 36260 x gelesen | |||
Hallo Stefan, mach dir erstmal eine Tasse Kaffee, setzt dich hin, entspann dich ... ;) Alle möglichen Leute verrückt machen, bringt jetzt nichts. Geschrieben von Stefan Weibhauser Das ist doch behinderung von Einsatzkräften! Und er will mich dann wegen Nötigung anzeigen?? Ist das möglich?? Wenn ja kann ich diese Anzeige dann einklagen??Es gibt keine "Behinderung" von Einsatzkräften. Und deiner Schilderung nach hast du dich ziemlich unkorrekt verhalten. Du hast zwar (vielleicht im dem Fall) Sonderrechte, aber deren praktische Nutzung ist so ziemlich begrenzt ... Meine Tipps: 1. solange du keine offizielle Post hast, ruhig bleiben. Vieles wird nicht so heiss gegessen, wie es gekocht und durch den Ort getratscht wird. Du kannst natürlich persönlich hingehen und um Entschuldigung bitten - ob das allerdings der Sache im Allgemeinen und im Besonderen dienlich ist, kann und werde ich nicht beurteilen. 2. Du solltest dir sehr gut überlegen - und auf jeden Fall in Zusammenarbeit mit einem Anwalt - was du in den Anhörungsbogen der offiziellen Post hineinschreibst - davon wird eine ganze Menge abhängen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 595009 | |||
Datum | 04.12.2009 14:52 | 36325 x gelesen | |||
Wenn der schon seinen Rechtsbeistand den Auftrag erteilt hat und der Anwalt weiss, wo er suchen muss, dann findet er hier gerade Dein Geständnis! Des Weiteren solltest Du deine Einstellung selbstkritisch betrachten und dir dabei auch überlegen, ob es das Wert ist. "Um helfen zu können, ist die Voraussetzung, erstmal anzukommen!" Also, wer sich an die Regeln hält, kommt an, kann helfen und lebt auf längere Sicht auch gesünder. Leider ist Dein Fall kein Einzelfall. Bei manchen FA ist man geneigt zu glauben, dass nach dem Erklingen des Alarmtones das Hirn aussetzt. MEINUNGSÄUSSERUNG!!! Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 595006 | |||
Datum | 04.12.2009 14:48 | 36526 x gelesen | |||
sehr gut Henning, besser gehts ja schon nicht mehr , Schild am besten an Christbaum hängen für den Rentierschlitten, nicht zu fassen so was , nein nicht du gemeint Henning Gruss Klaus | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 595005 | |||
Datum | 04.12.2009 14:45 | 36662 x gelesen | |||
Was war es denn eine Ölspur? Bei einem Einsatz Vu mit eingeklemmter Person, war ich nicht am Ort, sondern 7 Kilometer entfernt, bin dann Richtung FW-Haus gefahren, mit höchstens 15 Km/h schneller als erlaubt ( so fahren hier die meisten und die haben nicht alle einen Einsatz). Als ich über den Melder hörte, das erneut alarmiert werden sollte auch mit Sirene, weil keine Leute da sind, bin ich an einer Baustellenampel an den wartenden PKW vorbei gefahren, um mich vorne wieder einzuordnen. Das missviel einem PKW-Fahrer so, das er mir bis zum FW-Haus hinterhergefahren ist. Der wollte mich sogar noch in ein Gespräch verwickeln, obwohl schon 2 Fahrzeuge mit eingeschaltetetm Blaulich vor dem FW-Haus standen und mir schon entgegen gerufen wurde, das ich GF auf dem TLF machen soll, und wie die Lage ist. Die Leute wissen halt nicht das was wir in dem Moment wissen. Wobei ich das mit dem drängeln, überholen und hupen bissel krass finde, würde ich so nie machen, damit könnte der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeschrammt sein. Gruß Kim "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun. Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 595004 | |||
Datum | 04.12.2009 14:43 | 36520 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Stefan Weibhauser Damit hat sich wohl das Thema für mich erledigt... Einfach mal durchatmen... Allerdings ist wohl auch die Frage erlaubt, warum bei euch nach abgeschlossenem Grundlehrgang solche Lücken in elementaren Rechtsfragen bestehen! Geschrieben von Stefan Weibhauser Ich schreib euch dann wies ausgegangen ist^^ Das wäre nett. Den einen oder anderen interessiert es bestimmt! viel Erfolg, Henning | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 595002 | |||
Datum | 04.12.2009 14:40 | 37290 x gelesen | |||
Popcorn zu verkaufen .................................. Gunnar Kreidl | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Ainring / Bayern | 595000 | |||
Datum | 04.12.2009 14:36 | 36788 x gelesen | |||
Damit hat sich wohl das Thema für mich erledigt... Vielen Dank für eure Antworten! Ich schreib euch dann wies ausgegangen ist^^ MfG Stefan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 594999 | |||
Datum | 04.12.2009 14:35 | 37199 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan WeibhauserUnd wie sich zu wiederholtem male zeigt, ist man im detuschen Recht immer benachteiligt, wie mans macht isses falsch. In diesem Falle hast Du dich ja nicht an das geltende Recht gehalten. Das Dir dadurch ein Nachteil entsteht, ist doch nichts verwerfliches, oder? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 594998 | |||
Datum | 04.12.2009 14:33 | 37663 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberSorry, da hat jemand die FAQ geändert. Lies dir die §§ 35, 38 StVO durch und geh mal in dich... Nein, mein Fehler, ich hab die falsche FAQ verlinkt. Hier. Gruß, Markus Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 594997 | |||
Datum | 04.12.2009 14:31 | 36934 x gelesen | |||
Hallo, mal nur so angenommen, dass du echt bist und kein Troll: Lies dir mal den hier durch, insbesondere Absatz 1 Nr.2 b. (dazu gehört dann noch der hier und dieser hier. Danach überleg dir mal, ob Nötigung wirklich der passende (und schlimmste) Vorwurf ist für das, was du getan hast. Dagegen tritt der Verstoß gegen die StVZO wohl eher in den Hintergrund. Mir scheint, dein Kommandant hat dir prinzipiell einen guten Rat gegeben. Vielleicht hilft er dir auch, eine passende Entschuldigung bei dem Gefährdeten vorzubringen, bevor der wirklich Anzeige erstattet. Geschrieben von Stefan Weibhauser Das ist doch behinderung von Einsatzkräften! Was soll das sein, und nach welcher Vorschrift soll das verboten bzw. strafbar sein? Geschrieben von Stefan Weibhauser Wenn ja kann ich diese Anzeige dann einklagen?? ähm? Du kannst dich natürlich auch selbst anzeigen, ja... Geschrieben von Stefan Weibhauser Wäre nett wenn ihr mir da weiterhelfen könntet! Immer gerne. Die FAQs wurden ja schon genannt. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Ainring / Bayern | 594996 | |||
Datum | 04.12.2009 14:31 | 37469 x gelesen | |||
Alles klar, vielen Dank für deine Antwort. Ja dann wär das wohl geklärt. Und wie sich zu wiederholtem male zeigt, ist man im detuschen Recht immer benachteiligt, wie mans macht isses falsch. Aber wenns bei dem mal brennt, dann will der natürlich, dass die Feuerwehr gleich da ist... | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 594995 | |||
Datum | 04.12.2009 14:31 | 37631 x gelesen | |||
Darüber gibt es die unterschiedlichsten Urteile und Auffassungen von Richtern. Dabei geht es meist nur um ein paar km/h mehr als erlaubt. In Deinem Fall fällst Du damit voll auf die Nase. Es gibt, soweit mir bekannt, keine gesetzliche Regelung in der explizit was von Privat-Kfz auf dem Weg zur Wache steht. Hier gilt nur die STVO und da steht nichts davon. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 594994 | |||
Datum | 04.12.2009 14:30 | 37965 x gelesen | |||
Sorry, da hat jemand die FAQ geändert. Lies dir die §§ 35, 38 StVO durch und geh mal in dich... Gruß, Markus Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 594993 | |||
Datum | 04.12.2009 14:30 | 37163 x gelesen | |||
Hi, ich versuche mal was aufzuzeigen ;-) Geschrieben von Stefan Weibhauser Auf der Straße haben 3 Autos nebeneinander Platz, so dass das überholen keinerlei Gefahren mit sich ziehen konnte. Ist aber eine Fahrbahn. Bei Unfällen dürfte es dabei egal sein, wie breit diese Strasse ist. Geschrieben von Stefan Weibhauser Der Fahrer des vor mir fahrenden Autos jedoch wich nicht von der Seite, obwohl ich mit meinem Dachschild, das zudem noch geblinkt hat, darauf aufmerksam machte, dass ich zum Gerätehaus fahren will Böser Fehler. Das böse Wort mit D(achaufsetzter). Zumal blinkend doch irgendwie nicht so ganz erlaubt sein soll ;-) Geschrieben von Stefan Weibhauser ich Hupe dann und bin an ihm vorbeigefahren Mmmhhh. Ist Hupen nicht eigentlich ein Warnmedium, das bei gefahr genutz wird und nicht um schneller vorwärts zu kommen? Geschrieben von Stefan Weibhauser Das ist doch behinderung von Einsatzkräften! Nicht wirklich. Du hast nicht die Möglichkeit um den anderen aufmerksam darauf zu machen das zu diverse Rechte und Pflichten hast. Geschrieben von Stefan Weibhauser Ist das möglich?? Möglich ist alles und Anzeige kann man gegen jeden und alles machen. Warte doch erstmal das schreiben der Polizei ab. Wenn eine Anzeige vorliegt, kommt auch ein Bogen dazu indem man Stellung beziehen kann zu der Tat. Ansonsten kann man auch mit dem Verkehrsteilnehmer reden und sich ENTSCHULDIGEN, sowie die Situation erklären. Denke das er dann die Anzeige sowieso zurück nimmt, falls eine gestellt wurde. MkG Andreas p.s.: Liege ich falsch, klärt mich auf ;-) thx Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Ainring / Bayern | 594992 | |||
Datum | 04.12.2009 14:27 | 38284 x gelesen | |||
Danke für die schnelle Antwort! Ja ob Dachaufsetzter hin oder her, der hätt mich so oder so nicht auf die Seite gelassen. Und bei der 3. von dir gesendeten Quelle ist nur der Bezug, zu Eisatzfahrten vom Feuerwehrhaus weg und nicht mit dem PKW zu diesem hin, hergestellt. Steht nicht irgendwo was von privat PKW zum Feuerwehrhaus?? MfG Stefan | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 594991 | |||
Datum | 04.12.2009 14:26 | 37703 x gelesen | |||
Ich bin kein Jurist, aber einiges solltest Du bedenken: Der Dachaufsetzer, ob blinkend oder nicht, hat keinerlei Bedeutung in Sachen Sonderrechte. Ich weiß nicht, ob das nach STVZO überhaupt zulässig ist, den blinken zu lassen. Fakt ist, Du hast ihn, wenn ich Deiner Beschreibung folge, durchaus genötigt. Daher ist eine außergerichtliche Einigung wahrscheinlich noch das Beste, was Du tun kannst. Als Führungskraft, würde ich mit Dir ein ernstes Wort zum Thema "Wie bewege ich mich im Einsatzfall im Straßenverkehr?" reden. Die STVO gilt auch dann für Dich. Du darfst auf keinen Fall jemanden gefährden, Vorfahrt erzwingen, irrwitzige Geschwindigkeiten fahren oder ähnliches. Selbst mit Einsatzfahrzeugen mit Sondersignal darf man keine freie Fahrt erzwingen. Ich würde auch darüber nachdenken Dir den FME wegzunehmen, wenn das wiederholt auftritt. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594990 | |||
Datum | 04.12.2009 14:24 | 37588 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan WeibhauserDer Fahrer des vor mir fahrenden Autos jedoch wich nicht von der Seite, obwohl ich mit meinem Dachschild, das zudem noch geblinkt hat, darauf aufmerksam machte, dass ich zum Gerätehaus fahren will. Sei froh wenn da nur Probleme wegen Nötigung auf dich zukommen.... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 594987 | |||
Datum | 04.12.2009 14:19 | 38674 x gelesen | |||
Diese und diese FAQ bekannt? Geschrieben von Stefan Weibhauser Das ist doch behinderung von Einsatzkräften! Diese FAQ bekannt? Gruß, Markus Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Stef8an 8W., Ainring / Bayern | 594986 | |||
Datum | 04.12.2009 14:14 | 43795 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Ich hab heute über 4 Leute erfahren, dass mich einer anzeigen will, den ich bei einem Feuerwehreinsatz überholt habe. Ich sollte mich laut meinem Kommandanten aussergerichtlich einigen. Das lief damals so ab: Ich fuhr innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf einer Allee mit getrennten Fahrbahnseiten. Ich fuhr dabei einem hinterher, der genau in der Mitte der Straße fuhr und konstant seine Spur und seine 50 km/h einhielt.Auf der Straße haben 3 Autos nebeneinander Platz, so dass das überholen keinerlei Gefahren mit sich ziehen konnte. Der Fahrer des vor mir fahrenden Autos jedoch wich nicht von der Seite, obwohl ich mit meinem Dachschild, das zudem noch geblinkt hat, darauf aufmerksam machte, dass ich zum Gerätehaus fahren will. Danach bin ich shcon schräg neben ihn gefahren, sodass er nur einen meter auf die Seite fahren musste (auf der anderen war eh noch ausreichen Platz!) tat er aber nicht, ich Hupe dann und bin an ihm vorbeigefahren, was aber sehr kanapp war (vll 20 cm. zwischen den Autos). Und jetzt will mich der Anzeigen!! Das ist doch behinderung von Einsatzkräften! Und er will mich dann wegen Nötigung anzeigen?? Ist das möglich?? Wenn ja kann ich diese Anzeige dann einklagen?? Wäre nett wenn ihr mir da weiterhelfen könntet! MfG Stefan | |||||
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