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Thema | Personenrettung mit Flaschenzug per DLK | 59 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 859036 | |||
Datum | 25.05.2020 17:17 | 2764 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. Dazu aktuell von der LFS BaWü: Aktualisierung Mai 2020: -> LFS BaWü Lernunterlage "Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen" Die Landesfeuerwehrschule hat in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Höhenrettungsgruppen eine Lernunterlage "Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen" erstellt. Diese soll insbesondere die Aus- und Fortbildung von Feuerwehrangehörigen unterstützen, die diese ergänzende Spezialaufgaben übernehmen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 825291 | |||
Datum | 29.11.2016 09:55 | 11989 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Die Landesfeuerwehrschule hat in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Höhenrettungsgruppen eine Lernunterlage "Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen" erstellt. Diese soll insbesondere die Aus- und Fortbildung von Feuerwehrangehörigen unterstützen, die diese ergänzende Spezialaufgaben übernehmen. Respekt, wieder ein richtig gutes Skript. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 825258 | |||
Datum | 28.11.2016 12:02 | 12567 x gelesen | |||
Guten Tag Dazu aktuell von der LFS BaWü: -> " Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen " Die Landesfeuerwehrschule hat in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Höhenrettungsgruppen eine Lernunterlage "Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen" erstellt. Diese soll insbesondere die Aus- und Fortbildung von Feuerwehrangehörigen unterstützen, die diese ergänzende Spezialaufgaben übernehmen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 814267 | |||
Datum | 25.11.2015 22:38 | 20216 x gelesen | |||
Guten Abend bei diesem Rettungseinsatz bei Mayen durchgeführt: -> SWR " Mountainbiker stürzt in Brunnen " Bei einer Tour auf dem Mayener Grubenfeld ist ein Mountainbiker am Mittwochnachmittag in einen tiefen Brunnenschacht gestürzt. Ein Notarzt konnte sich zu dem Verletzten in den Brunnenschacht abseilen. Danach zog ihn die Feuerwehr auf einer Trage nach oben. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Schongau / Bayern | 608156 | |||
Datum | 07.02.2010 00:41 | 33639 x gelesen | |||
hallo zusammen Die Vorschriften /DIN Gerätesatz Absturzsicherung DIN 14800-17 Flaschenzug DIN 14800-16 Höhenrettung : agbf Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen Hieraus lässt sich alles ableiten. Ob ich eine Rettungslast an den DLK Anschlagen würde hängt von der Rettungshöhe ab. Kann auf einen verzogenen Leiterbau rauslaufen. Schönen Gruss Oliver Sieve | |||||
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Autor | Pete8r L8., Losheim am See / Saarland | 602735 | |||
Datum | 11.01.2010 21:49 | 33753 x gelesen | |||
Hallo Rüdiger, dir gehts es um die rechtliche Regelung wenn ich das richtig verstanden habe und nicht wie es in manch so einer Feuerwehr ( zum Glück meist ohne Unfall ) zugeht. Ich sage hier nicht dass das Auf- oder Abseilen keine Aufgabe der Feuerwehr ist, aber bei Bedenken sollte man sich auf die sichere Seite stellen. Jeder Richter oder Staatsanwalt hat länger Zeit zum überlegen ob alle Vorschriften eingehalten wurden. Dazu zählt auch die FwDv 1 oder auch Empfehlungen vom Hersteller oder der Unfallkasse. Das Rollgliss ist auch nicht nur zur Benutzung an der DL gedacht und keine FwDv untersagt dir das Rollgliss am Kran oder sonst zu benutzen. Ich kann mit dem Gerätesatz Absturzsicherung auch gesichert einen Gitterkran besteigen. Ich habe auch einen Auszug aus der Bedienungsanleitung des Rollgliss für dich: Diese Betriebs- und Wartungsanweisungen müssen beachtet und mit absoluter Präzision befolgt werden, bevor und während das Rollgliss R350 Rettungs- und Sicherheitssystem eingesetzt wird. Praktische Übungen und regelmäßiges Training sind entscheidend wichtig, da infolge eines fehlerhaften Einsatzes dieser Ausrüstung Personenschäden verursacht werden können. Bei praktischen Übungen wird der Einsatz einer zusätzlichen Absturzsicherung empfohlen für den Fall, dass die Ausrüstung falsch benutzt wird. Unter keinen Umständen ist CAPITAL SAFETY haftbar für Schäden, die durch die Missachtung der Betriebsanweisungen verursacht werden Die strikte Einhaltung dieser Betriebs- und Wartungsanweisungen ist absolut wichtig. Wenn die vorliegenden Anweisungen nicht eingehalten werden, wird CAPITAL SAFETY die Übernahme jeglicher Haftung für Schäden ablehnen. Vor jedem erneuten Gebrauch der Ausrüstung, müssen die erforderlichen Sicht- und Funktionsprüfungen durchgeführt. werden....... Die Ausrüstung bzw. das System darf nur von geschulten und erfahrenen Personen betrieben werden, die zu diesem Zweck vom Eigentümer dazu bestimmt oder angewiesen wurden. Der Eigentümer des Systems ist verantwortlich für die Aufstellung eines Plans für das regelmäßige Training und für alle visuellen Prüfungen und funktionellen Belastungstests, die vom Benutzer durchgeführt werden müssen. Bedenken will ich aber auch noch an dieser Stelle das der Galgen für die Lastaufnahme an der DLK für normal bis maximal 150 kg ausgelegt ist. Diese erreiche ich bei einer Umlenkung des Rollgliss von 1/3 bereits bei 100 kg Patientengewicht. 100 kg Patient + 11 kg Schleifkorbtrage + Rollgliss 4 kg + Halteseil am Boden vom Rollgliss 34 kg = 149 kg Das ist die Belastung beim Abseilen, beim Aufseilen erreiche ich eine höhere Belastung des Festpunktes an der Leiter. Gruß Peter | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 601866 | |||
Datum | 08.01.2010 09:07 | 33282 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Weber.....(alles) Treffender hätt`s nicht mal ich ausdrücken können!! Da bin ich wohl zum Glück nicht der einzige, der solche höchstwichtige Personen mit stark eingeschränkter Wahrnehmung aufgrund allzu einseitiger Freizeitgestaltung kennt ;-) Übrigens, wir unterscheiden doch bei der Brandbekämpfung auch den Brand eines 1,5m² Misthaufens, den jeder Löschknecht auspieseln darf, von einem ausgedehnten Wohnungsbrand mit kurz bevorstehender Durchzündung und fordern nicht depperterweise, dass ersteren auch nur der mehrstufig ausgebildete AGT löschen darf. Ganz ehrlich: Das gezielte, vorbereitete Ablassen einer Person mit zwei voneinander unabhängigen Systemen (Flaschenzug/Rollgliss und Dynamikseil zur Redundanz) durch eingewiesenes, geübtes Personal ist mir doch mehrfach lieber als das Ablassen einer Person, die z.B. mit Feuerwehrleine beim Leitersteigen erst mal nur gesichert war und dann nach Abrutschen oder aus anderen Gründen frei im Seil hängt. Letzteres ist Grundtätigkeit für alle Feuerwehren mit tragbarer Leiter und IMHO weitaus gefährlicher als ersteres. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 601818 | |||
Datum | 07.01.2010 22:15 | 33261 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Hermann die er auch für die Durchführung von weiteren Massnahmen ohne "Ausbildung" geeiget hält. ... die "weiteren Maßnahmen" - hier: Rollgliss - sind nur - auch in Feuerwehr- und KatS-Kreisen - schon wesentlich älter als die ganzen AbStuSi und SRHT Geschichte ... m.W. war das Beladung auf GKW 73 beim THW - auch auf einem RW 1 meiner Fw war das m.E. von Anfang an drauf ... der war Bj. 78 ... ich fürchte auf den dunkelroten größeren Brüdern in der Nachbarschaft namens RW 2-St und RW 3-St auch ... Und eigentlich bildet man auch seitdem daran aus ... Geschrieben von Daniel Hermann Ich wüsste aber gerne was er mit der "Entzauberung des Rettungszinobers" gemeint hat... ... genau das: das ach so gefährliche Gerät Rollgliss, das nun vorgeblich nur mit 80h Ausbildung zu bedienen ist gab es schon zu Zeiten, wo noch keiner auf die Idee kam, dass man ihm - außer im nomalen Jahresunterricht mal zu beüben - überhaupt eine irgendwie geartete Sonderausbildung widmen muss ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 601777 | |||
Datum | 07.01.2010 19:32 | 33448 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannIch wüsste aber gerne was er mit der "Entzauberung des Rettungszinobers" gemeint hat... Ich für meinen Teil hab das so interpretiert (weil leider eigene leidige Erfahrung): Das AStSi-Set, der Türöffnungskoffer oder sonstiges neues Spielzeug darf laut Vorschrift -die natürlich nicht benannt wird- nur von Feuerwehrmann Oberwichtig und seinem Stellvertreter Auchwichtig benutzt werden. Möglichst mit eigener "Schleife" die nur Oberwichtig und Auchwichtig haben und weil der Mythos $tollesneuesGerät ja auch eine Aussenwirkung haben muss braucht man dafür noch ein KEF, auf dem das Köfferchen / der Sack verlastet wird oder zumindest ein Rückenschild und/oder Helmaufpapperl "Fachgruppe $tollesneuesGerät". Das führt dann zu einer Mystifizierung von $tollesneuesGerät und dazu, dass damit nicht wirklich geübt wird und am Ende zu irgendwelchen sinnlosen Anfragen in Webforen, welche 6-wöchige Spezialausbildung man braucht um einen Verunfallten mit einem Strick und einer DIN-Trage aus der 1,20 tiefen Montagegrube auf Erdgleiche zu bringen. ;-) Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 601768 | |||
Datum | 07.01.2010 19:07 | 33352 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidtvon "nicht ausgebildet" hat Franz-Peter doch nicht's geschrieben. Das muss ich wohl bei seinen Bluthochdrucksbemerkungen im Verlauf des Textes vielleicht teilweise aus den Augen verloren haben... Ich muss gestehen, dass für mich der Eindruck beim weiteren Lesen entstand, dass es sich hier nicht nur um Höhenrettung in der Industrie (die übrigens den selben GUVen untersteht wie die SRHT) handelt, sondern auch um Feuerwehren mit AbStuSi-Ausbildung, die er auch für die Durchführung von weiteren Massnahmen ohne "Ausbildung" geeiget hält. Ich wüsste aber gerne was er mit der "Entzauberung des Rettungszinobers" gemeint hat... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 601765 | |||
Datum | 07.01.2010 18:59 | 33459 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannWie oft ist denn schon bei nichtausgebildeten Feuerwehren mit viel Glück nichts passiert? von "nicht ausgebildet" hat Franz-Peter doch nicht's geschrieben. Er zieht nen Vergleich mit funktionierenden Systemen aus der Industrie als er schreibt: "Im Industriebereich sind Rettungsmaßnahmen mit einem Rettungsgerät und einem Seil an der Tagesordnung. Und das auch mit gezielter Übung und Einweisung und ohne einen allumfassenden 80-stündigen SRHT-Lehrgang." Er verlangt also schon Ausbildung und Übung auf dem verwendeten Gerät. Das dürfte bei einem "Fertig-System" wie dem Rollglis tatsächlich in weniger als 80h möglich sein. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 601761 | |||
Datum | 07.01.2010 18:43 | 33258 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayernd von einer wesentlichen Anzahl von Unfällen (da war m.W. mal was mit einem mech. Defekt ...) hat man nichts gehört. Führte zu einer Rückrufaktion bei PROTECA im Jahr 2003. Schuld war das Material einer Umlenkrolle beim Typ R350, die in HH zu einem Beinaheunfall führten: Hinweis UK BaWü 2003 [.pdf]. Unfälle, die auf den Ausbildungsstand der FA zurückzuführen sind, sind mir nicht bekannt. Gruß, MaWe Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? ![]() | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 601756 | |||
Datum | 07.01.2010 18:22 | 33386 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslDa lachen ja die Hühner!!! Wieviele Unfälle / Abstürze / schiefgegangene Rettungen sind denn bekannt? Das sollten die Höhenrettungsprediger ggf. mal offenlegen, dann bin ich vielleicht belehrbar. Wie oft ist denn schon bei nichtausgebildeten Feuerwehren mit viel Glück nichts passiert? Wie oft wird denn herumgedoktert, bis man mit Ach und Krach und erhöhter Gefährdung für Pat. un FA dann doch noch "irgendwie" eine Rettung zustande gebracht hat? Und das obwohl oft in nicht allzuweiter Entfernung SRHT-Personal und -Gerät zur Verfügung gestanden hat? "Ach was! Die brauchen wir nicht! Das bekommen wir schon so hin!" Und warum hört man denn davon nichts in der Öffentlichkeit? Wohl nicht, weil so etwas nicht vorkommen würde... Und hinterher, wenn die Angstschweissränder sich in der Hemdmitte schon wieder treffen, denken diese FAs dann: 1. "Gott sei Dank ist nichts passiert!" 2. "Gott sei Dank hat das jetzt keiner mit Ahnung mitbekommen!" 3. "Das nächste Mal hole ich aber dann doch jemanden der sich damit auskennt!" Oder doch eher: 4. "Siehste! Hat doch geklappt. Ausbildung? Brauchen wir nicht, wir sind doch Praktiker! Und Praktiker müssen improvisieren können!" Und Nachts im Bettchen kommen dann die Alpträume was hätte passieren können. Aber das gibt ja keiner der "Helden" zu... Und wenn Du dir auf dieser "goldwerten Karte" mal die Radien der Kreise um die Standorte genauer anschaust, dann merkst Du, dass das Gebiet welches durch die meisten SRHT in brauchbarer Zeit abgedeckt werden kann, deutlich größer ist. Gruß, Daniel Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 601748 | |||
Datum | 07.01.2010 18:08 | 33416 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Franz-Peter Lössl [ganz viel Text] ... dem ist fast nicht hinzuzufügen, außer dass Rollgliss & Co. bei Feuerwehrens wesentlich älter (zumindest in den "gebrauchten" Bundesländern) ist als die SHRT"-Hype" ... und von einer wesentlichen Anzahl von Unfällen (da war m.W. mal was mit einem mech. Defekt ...) hat man nichts gehört. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 601634 | |||
Datum | 07.01.2010 10:26 | 33674 x gelesen | |||
Geschrieben von Rüdiger Zeuner-ChristIch glaube ich habe endlich jemanden gefunden, der meine Fragen richtig verstanden hat. Denn nur weil etwas schon ziemlich Lange von ziemlich Vielen gemacht wird, heißt das noch lange nicht, das es Rechtlich I.O. ist. Hast Du Dir das hier schon mal angesehen/ausgeliehen? http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/absturzsicherung.html Wenn nein, mach das mal... Danach ggf. Kontakt mit H. Werft suchen. Geschrieben von Rüdiger Zeuner-Christ Denn aus diesem Absatz des ASi-INFO der Unfallkasse des Saarlandes 1. Unfallkassen haben auch mal "Wärmefenster" für eine gute Idee gehalten. 2. Halte ich nichts davon, mit Gewalt an jeder Ecke Höhenrettungsgruppen aus dem Boden stampfen zu wollen/müssen, weil plötzlich "Auf- und Abseilen" (eine der klassischen Rettungsmethoden auch im KatS!) nur noch diesen vorbehalten sein soll. Das hilft keinem, schadet aber ggf. vielen! Geschrieben von Rüdiger Zeuner-Christ Vielleicht bewegen sich halt doch die meisten Feuerwehren auf ganz ganz dünnem Eis, indem die Personenrettung mit Rollgliss oder Flaschenzug praktiziert wird. Ja und? Dafür sind die doch da - und für viele Lagen auch problemlos und gut geeignet. Man muss sich nur auch der Grenzen bewußt werden/sein! Geschrieben von Rüdiger Zeuner-Christ Neben dem Rollgliss als Gerät zum Auf- und Abseilen muss eine zweites System ( Sicherung ) aufgebeut werden. Hierzu wird in der Regel ein Satz Absturzsicherung verwendet. --> siehe hierzu: http://www.berufsfeuerwehr-mainz.de/Ausbildungsunterlagen/redundanzsicherung_03_2005.pdf andere Baustelle - und da bin ich mit Dir sicherlich einer Meinung und das wird im o.a. Buch auch ausdrücklich so beschrieben... Das geht aber in bestimmten Bereichen auch OHNE SHRT-Lehrgang! (Zu dem dann ja auch entsprechende Pflichtfortbildungen gehören!) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 601632 | |||
Datum | 07.01.2010 10:12 | 35387 x gelesen | |||
Guten Morgen liebe Freiwillige Feuerwehr Bremm mit persönlicher Meinung, trau schau wem. Hätte das angesprochene Pamphlet ASi-INFO der Unfallkasse des Saarlandes irgendein Mitarbeiter derselbigen geschrieben, könnten sich die Saarländer ja darauf berufen. Da aber der Autor ein ganz anderer ist, der mit Verlaub zwar fachlich hoch anerkannt ist, möglicherweise aber auch ein Augenmerk auf die Füllung von SRHT-Lehrgängen legen wird, hat das ganze irgendwie den Beigeschmack, den ich aus Normenausschüssen kenne, in denen mehr Firmenvertreter als unabhängige Fachleute vertreten sind und in denen dann durchaus mal verkaufsfördernde Normen beschlossen werden. IMHO ist der ganze seilunterstützte Rettungszinober mittlerweile entzaubert. Man sollte doch mal bedenken, woher das SRHT-Zeuch aus welchen Gründen gekommen ist. AFAIK wegen Hochhäuser außerhalb der Reichweite von (korblosen) DLs, die selbst aber innerhalb ihrer Reichweite auch technisch zu einer aus dem "Westen" bekannten Personenrettung über Rollgliss, Tragenhalterung o.ä. nicht in der Lage waren. Außerdem war/ist der Aufwand der "echten" SHRT doch deutlich höher, als für eine poplige Rollgliss- / Flaschenzugrettung: z.B. aktives Auf- und Abseilen, Schrägseilrettung, Höhen von 100m und höher, ... . Die Rollglissrettung, die jahrelang ohne Redundanz durchgeführt wurde von Personen, die gerade mal wussten, dass sich das Gerät aufm Fahrzeug befindet und alle Heiligzeit mal damit geübt (es ausgepackt) hatten, wäre auf einmal SRHT? Da lachen ja die Hühner!!! Wieviele Unfälle / Abstürze / schiefgegangene Rettungen sind denn bekannt? Das sollten die Höhenrettungsprediger ggf. mal offenlegen, dann bin ich vielleicht belehrbar. Da sollten doch manche erst mal beweisen, dass ihr Eis dicker ist als das der vielen Feuerwehren, die sich für die Rollgliss-/Flaschenzugrettung ausbilden (lassen) und das ganze auch sicher durchführen. Leider ist die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (ERHT) noch ein Stiefkind, wie es ehemals die SRHT war. Sie ist aber nicht aufzuhalten, auch nicht durch noch so eifrige Bedenkenträger. Telekommunikationsunternehmen schei... sich da deutlich weninger in die Hosen als der Angsthasenverein Feuerwehr, in dem scheinbar keiner mehr einen Finger rührt, ohne dass dieses genauestens in irgend einer Vorschrift beschrieben ist. Im Industriebereich sind Rettungsmaßnahmen mit einem Rettungsgerät und einem Seil an der Tagesordnung. Und das auch mit gezielter Übung und Einweisung und ohne einen allumfassenden 80-stündigen SRHT-Lehrgang. Aber was red ich, man sollte doch besser zu 1000% sichergehen und ja nichts machen, wozu zwar jede Hundshüttenschlauchmagd/jeder Dorflöschknecht mit angemessener Ausbildung und Übung in der Lage wäre, aber ohne SRHT-Lehrgang rechtlich blos nix anfassen darf. Angesichts der Dichte (?) der auf dieser goldwerten Karte gesetzten farbigen Punkte sollte man aber dann zukünftig entsprechend viele Notfallseelsorger ausbilden und vorhalten, die dann einem Erkrankten/Verletzten während der mehrstündigen Wartezeit auf einen lange, gründlich und für alle Eventualitäten ausgebildeten Höhenretter-Trupp ausreichend Sterbesakramente spenden können. Aber bitte nur mit einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage. Sollten die Frauen und Männer in Lila mal das Gebetbuch vergessen, macht nix, solange sie das Gesetzbuch dabei haben und dem Betroffenen dann das Klagelied "Du darfst nicht gerettet werden, weils hier nicht explizit drinsteht" vorsingen, kanns nur besser werden. Vielleicht sollte man unabhängig von der Höhe und vom Objekt ( Baukran, DLK, Brücke usw. ) zukünftig Suizidanten verklagen und vor ein gemeinsames Unfallkassen-Höhenretter-Tribunal zerren, weil die ja für ihr freies Hängen im Seil keine SRHT-Ausbildung, geschweige denn eine Fortbildung haben. Mein Vorschlag für die Höchststrafe: lebenslängliches Weiterleben! Mein persönliches Fazit, und da spreche ich auch ruhig für die Kameraden, mit denen ich bisher ERHT betrieben habe: Wir sind (sogar durch mehrere Höhenretter) sowohl für die Absturzsicherung als auch für die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen gut ausgebildet, üben dies mehrmals jährlich und haben keine Bedenken, sicher eine begleitete seilunterstützte Rettung durchzuführen. Manche Bedenkenträger sollten vorsichtig sein, dass sie nicht mal unter ihrer schweren Last zusammenbrechen. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 601603 | |||
Datum | 06.01.2010 23:42 | 33884 x gelesen | |||
Ich glaube ich habe endlich jemanden gefunden, der meine Fragen richtig verstanden hat. Denn nur weil etwas schon ziemlich Lange von ziemlich Vielen gemacht wird, heißt das noch lange nicht, das es Rechtlich I.O. ist. Zitat von Peter: Sollte ich als Feuerwehrmann in dem eingesetzten Rettungsgeräten ( zb Rollgliss ) von einer Fachkraft eingewiesen sein, und der Aufbau den Regeln der Bgr und der Herseteller entsprechen, ist nach meiner Meinung nichts gegen eine fachgerechte Rettung einzuwenden. Aber bei jeglichen zweifeln, wenn keine höchste Eile geboten ist sollte ich Fachkräfte nachfordern. Aber welche Einsatzkraft wird den überhaupt von einem Fachkundigen eingewiesen? Meist doch nur eine Hand voll. Die restlichen Feuerwehrmitglieder erhalten ihre Ausbildung doch meist vom „hören sagen“. Ist doch so. Oder ? Zitat von Peter: Das freie Hängen der Einsatzkräfte im Seil erfolgt in einem redundanten System (d.h. zwei Seile mit getrennten Festpunkten). Diese Aufgaben können nur bewältigt werden, wenn in Vorbereitung eine umfangreiche Aus- und Fortbildung zur Gerätetechnik und zu den Einsatztechniken durchgeführt wurde (derzeit für Grundlehrgang Höhenrettung 80 Stunden).“ Also sind meine Bedenken doch gerechtfertigt. Denn aus diesem Absatz des ASi-INFO der Unfallkasse des Saarlandes http://www.uks.de/web/PDF/8_15_A_PSA_Einsatzgrenzen_Sicherung_Hoehen_Tiefen.pdf und aus der AGBF Empfehlung SRHT http://www.google.de/url?q=http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/bks_neu/download/hrd/empfehlung/agbf_empfehlung_srht.pdf ) geht klar hervor, dass das Auf- und Abseilen SRHT ist. Und da werden keine Unterschiede bei der „Rettungshöhe“ oder dem Objekt ( Baukran, DLK, Brücke usw. ) gemacht. Vielleicht bewegen sich halt doch die meisten Feuerwehren auf ganz ganz dünnem Eis, indem die Personenrettung mit Rollgliss oder Flaschenzug praktiziert wird. Zudem werden immer noch selten Redundante Sicherungen eingebaut. Heißt auf Deutsch --> Neben dem Rollgliss als Gerät zum Auf- und Abseilen muss eine zweites System ( Sicherung ) aufgebeut werden. Hierzu wird in der Regel ein Satz Absturzsicherung verwendet. --> siehe hierzu: http://www.berufsfeuerwehr-mainz.de/Ausbildungsunterlagen/redundanzsicherung_03_2005.pdf _______________________________________ Mit feuerwehrtechnischen Grüßen Die Freiwillige Feuerwehr Bremm ( Mosel ) P.S. Vertrete hier natürlich meine ganz persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 601547 | |||
Datum | 06.01.2010 17:25 | 33261 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinowenn der Sichernde nicht selbst gesichert ist, schmiert der mal eben mit ab, wenn nicht sehr kräftig und gut vorbereitet.. Nachdem ich ein paar mal durchgelesen habe und überlegte wie der sichernde selbst abschmieren kann bei einem Sturz in das System [1]: Körpersicherung bei der Feuerwehr habe ich noch _nie_ gehört. Sprich immer vom Fixpunkt aus sichern. [2] Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Realität dürfte sein: Ah, es ging zwischenheitlich um das Sichern eines Zivilisten der über eine Leiter absteigt und nicht mehr um den gesicherten Feuerwehrman. Ja, hier ist die Realität sicherlich "ohne Sicherung". IMO daher, weil es keine erfolgsverschprechende Methode zur Sicherung gibt. Rettungswindel als Gurtzeug für den Abstiegenden hat der rettende Trupp i.d.R. nicht zur Hand. Brustbund ist zum Auffangen [3] ungeeignet Feuerwehrleine auch [4] Ein Festpunkt in der Wohnung gibt's auch nicht (wurde ja schon bei der Selbstretten-Diskussion öfters ausreichend nachvollziehbar argumentiert. Bliebe nur noch die oberste Leitersprosse.[5] Manuel [1] Aber bei der Variante, dass das Seil Festgeknotet wird meinte ich eh reines halten um auszuschliesen, dass jemand aus versehen zu nah an die Absturzkante kommen kann. Ich hatte leider gedanklich vorrausgesetzt, dass man dsa Seil an einem Festpunkt und nicht an einem anderen Feuerwehrmann festknotet. [2] Wenn sich der Fixpunkt selbst im Absturzgefärdeten Bereich befindet ist natürlich eine Sicherung des sichernden Erforderlich. Wenn nicht natürlich nicht. [3] Er mag zwar eventuell am Körper halten, aber mit welchen ausmahßen? Wenn die Leine stramm gehalten wird ist man ja der MEinung es wäre lediglich "halten". Aber selbst dann kommt es aufgrund der Seildehnung (die bei der Feuerwehrleine relativ wenig energieintensiv ist) und der pendelbewegung zu einem spürbaren Fangstoß auf den Körper [4] Die Feuerwehrleine wird in diesem Falle aber vermutlich nicht reißen. [5] Eine eventuelle Belastung wird ja lediglich nach unten oder nur sehr leicht seitlich wirken, so dass ich bezüglich eines Umfallens der Leiter wenig sorgen hätte. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 601537 | |||
Datum | 06.01.2010 17:06 | 33220 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDas dynamische Seil des Abstusi-Sets fängt den FA auf und dann wird er von seinem Sicherungsmann zum Boden abgelassen. Ja, soweit das System so funktioniert und das Ablassen an der Stelle auch klappt... Gibt aber auch Fälle, wo das NICHT so einfach funktioniert... (einfachster Fall ist hier, der Stürzende verhängt sich (oder die PSA oder die Sicherungsleine) irgendwo... Geschrieben von Dietmar Reimer Wozu da ein zweites System? Nein, ggf. die Rettung des Retters, vgl. Diskussion vorher... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 601534 | |||
Datum | 06.01.2010 17:02 | 33373 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt(Festes Anschlagen nur, wenn die leine einzig und alleine dafür dient zu verhindern, dass jemand nah genug an die Absturzkante kommt. wenn der Sichernde nicht selbst gesichert ist, schmiert der mal eben mit ab, wenn nicht sehr kräftig und gut vorbereitet.. Geschrieben von Manuel Schmidt Wie sieht die Realität denn aus? Die Realität dürfte sein: 1. Ohne Sicherung absteigen 2. Nur mit Leine gesichert absteigen (ohne Sicherung des Sichernden) 3. alles andere... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 601518 | |||
Datum | 06.01.2010 15:48 | 33220 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, ich seh das so, dass der natürlich daraus gerettet können werden muss... ggf.auch mit einem zweiten AStuSi-Set Ich stehe gerade total auf dem Schlauch... Das dynamische Seil des Abstusi-Sets fängt den FA auf und dann wird er von seinem Sicherungsmann zum Boden abgelassen. Total einfach und sachgerecht. Wozu da ein zweites System? Hosenträger und Gürtel? Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 601510 | |||
Datum | 06.01.2010 15:00 | 33212 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn Du das alles gemacht hast, dann kann das vielleicht funktionieren... Auch hier scheine ich wieder in einer anderen REalität zu leben. (Festes Anschlagen nur, wenn die leine einzig und alleine dafür dient zu verhindern, dass jemand nah genug an die Absturzkante kommt. Aber dafür Karabiner mit festgelegtem HMS (HMS mit zusätzlicher gelegter Schlaufe zum Mastwurf. Alternativ kann man natürlich auch nen HMS mit nem Schleifknoten dafür nehmen, aber das ist eher nix für die Fw). Von daher, weil ich es nicht anders kenne: Wie sieht die Realität denn aus? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 601509 | |||
Datum | 06.01.2010 14:55 | 33306 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LeinenbachSollte die Person von der Leiter abrutschen kann ich auch diese, über meine Sicherung an meinem HMS Knoten, der sich an meinem Feuerwehrsicherheitsgurt befindet, und ich mich wiederum selbst gegen Absturz gesichert habe, ablassen. Wenn Du das alles gemacht hast, dann kann das vielleicht funktionieren... Über die Realität brauchen wir dann aber hier nicht weiter reden, oder? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r L8., Losheim am See / Saarland | 601501 | |||
Datum | 06.01.2010 14:36 | 33356 x gelesen | |||
Bei uns gibt es auch hier bei Selbstrettungsübungen eine ASI Info der UKS: ASi-INFO FEUERWEHREN 1/1 Unfallkasse Saarland -Prävention- 8.12.A (Stand Juni 2000) Persönliche Schutzausrüstung Selbstrettungsübungen Bezüglich Selbstrettungsübungen mittels Feuerwehrhaltegurt und Feuerwehrleine hat das Saarländische Innenministerium mit Rundschreiben vom 01.07.1999 folgendes angeordnet: 1. Im Fall eines Absturzes muss eine dynamische Falldämpfung erfolgen. 2. Feuerwehrleine und Brustbund genügen nicht dem Anspruch einer dynamischen Falldämpfung und sind somit für einen Einsatz nicht geeignet. 3. Aus diesem Grund ist auf eine Sicherung des Übenden mittels Feuerwehrleine und Brustbund zu verzichten. 4. Im Saarland hat die Sicherung bei Selbstrettungsübungen mittels Auffanggurt und Kernmantel-Dynamikseil zu erfolgen. Feuerwehren, die o.a. Punkte ausrüstungsmäßig nicht erfüllen können, ist es weiterhin untersagt, Selbstrettungsübungen durchzuführen. Wenn im Einsatz was schiefgegangen, ist ist die Selbstrettung schon meine Sicherung, die ich nur anwende wenn sonst nichts mehr geht Zum Thema Sicherung einer Person über Leiter. Auch hier ist die Person mit Brusbund und Feuerwehrsicherheitsleine zu sichern. Dabei ist die Leine immer oberhalb der zu sicherden Person zu führen und ein Schlafseil darf es nicht geben. Somit ist es ein Halten und kein Auffangen der Person. Sollte die Person von der Leiter abrutschen kann ich auch diese, über meine Sicherung an meinem HMS Knoten, der sich an meinem Feuerwehrsicherheitsgurt befindet, und ich mich wiederum selbst gegen Absturz gesichert habe, ablassen. Gruß Peter | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 601450 | |||
Datum | 06.01.2010 10:52 | 33455 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LeinenbachBei einer Selbstrettungsübung ?? Da sollte (theoretisch) mit einer Sicherungsleine gearbeitet werden, die besser geeignet ist... Im Einsatz ist das aber nicht möglich... - auch da muss man sich ja was überlegen, für den Fall, dass was schief geht... (Z.B. absteigende und mit Rettungsknoten bzw. heute "Brustbund" gesicherten Person rutscht auf dem mittleren Teil der leider (eis-)glatten dreiteiligen Schiebleiter ab (oder wird ohnmächtig) und pendelt nun unter/neben der Leiter...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r L8., Losheim am See / Saarland | 601448 | |||
Datum | 06.01.2010 10:45 | 33275 x gelesen | |||
Bei einer Selbstrettungsübung ?? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 601444 | |||
Datum | 06.01.2010 10:39 | 33441 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LeinenbachEin Feuerwehrmann arbeitet, gesichert mit Auffanggurt ,an dem das Kernmanteldynamikseil mit einem Achterknoten befestigt ist auf dem Dach. Das Kernmanteldynamikseil ist straf zu dem Dreiwegeverschlußkarabiner geführt in dem das Seil mit einem HMS Knoten eingelegt ist. Der Sicherungsmann hat beide Hände am Seil und bedient die HMS Sicherung. Stürzt jetzt der Feuerwehrmann in seinen Auffanggurt kann der Sicherungsmann seinen Kameraden mit dem 60m langen Kernmanteldynamikseil über den HMS, der als Bremsknoten wirkt ablassen In dem Fall ja.... Wie funktioniert das nun beim üblichen traditionellen (Selbst-)Retten? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 601443 | |||
Datum | 06.01.2010 10:38 | 33439 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerDamit stellst Du die Arbeit mit dem Abstusisystem allgemein in Frage... Oder soll der FA nach einem Sturz ins Seil so lange hängen bleiben bis er mit einem zweiten Seil gesichert ist... macht auch nicht richtig Sinn...versteh ich grad nicht... Nein, ich seh das so, dass der natürlich daraus gerettet können werden muss... ggf. auch mit einem zweiten AStuSi-Set (das gern auch ergänzt werden darf) und über die DL... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r L8., Losheim am See / Saarland | 601430 | |||
Datum | 06.01.2010 08:44 | 33355 x gelesen | |||
Zur Erklärung: Ein Feuerwehrmann arbeitet, gesichert mit Auffanggurt ,an dem das Kernmanteldynamikseil mit einem Achterknoten befestigt ist auf dem Dach. Das Kernmanteldynamikseil ist straf zu dem Dreiwegeverschlußkarabiner geführt in dem das Seil mit einem HMS Knoten eingelegt ist. Der Sicherungsmann hat beide Hände am Seil und bedient die HMS Sicherung. Stürzt jetzt der Feuerwehrmann in seinen Auffanggurt kann der Sicherungsmann seinen Kameraden mit dem 60m langen Kernmanteldynamikseil über den HMS, der als Bremsknoten wirkt ablassen Gruß Peter | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 601419 | |||
Datum | 06.01.2010 01:29 | 33479 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas lese ich aber anders... Wie denn? Geschrieben von Ulrich CimolinoAußerdem frag ich mich grad, wie man 4 c (Ablassen eines Retters) mit dem AStuSi-System machen will, ohne gegen 5.c (faktisch Verbot des freien Hängens im Seil ohne HR-Lehrgang) zu verstoßen.... Damit stellst Du die Arbeit mit dem Abstusisystem allgemein in Frage... Oder soll der FA nach einem Sturz ins Seil so lange hängen bleiben bis er mit einem zweiten Seil gesichert ist... macht auch nicht richtig Sinn...versteh ich grad nicht... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Pete8r L8., Losheim am See / Saarland | 601401 | |||
Datum | 05.01.2010 23:03 | 33234 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoAusserdem: als beispiel: ein Feuerwehrmann mit Absturzsicherung ist bei Arbeiten auf einem Dach in sein System ( Auffanggurt, Kernmanteldynamikseil und HMS Sicherung ) gestürzt. Der Sicherungsmann der den HMS bedient sollte in der Lage sein, seinen Kameraden sicher über die HMS Sicherung zur Erde abzulassen. Weder eine Feuerwehrleine noch der Rettungsknoten dürfen Sturzbelastungen ausgesetzt werden, sie sind höchstens zum Halten gedacht. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 601234 | |||
Datum | 05.01.2010 14:59 | 33338 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ulrich Cimolino Wieso hat eine "zu rettende Person" ein Sicherungsseil in das sie gestürzt ist? ...weil sie vielleicht ein Arbeiter ala Dachdecker mit entsprechender Abstusi-Ausrüstung ist? ...oder der Kamerad mit 'nem weiteren Absturzsicherungs-Satz? Geschrieben von Ulrich Cimolino Ist damit die Rettungsleine/Fw-Leine mit dem "Rettungsknoten" gemeint? Wie soll denn in so einer Situation gesichert abgelassen werden? Das geht weder mit der üblichen (im Notfall sowieso nicht-vorhandenen) Sicherheitsleine, noch aus dem freien üblichen Sicherungsstand, noch bei jeder Lage... Ob baumeln lassen so viel besser ist? Sollte man die Halteleine zum sichern auf Leiter & Co nicht nach Möglicchkeit per HMS an einen Fixpunkt anschlagen statt ""freihändig"" zu halten um eben im Bedarfsfall noch Ablassen zu können? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 601187 | |||
Datum | 05.01.2010 11:36 | 33752 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Leinenbachwurde:Geschrieben von Ulrich Cimolino Das lese ich aber anders... Ausserdem: Wieso hat eine "zu rettende Person" ein Sicherungsseil in das sie gestürzt ist? Ist damit die Rettungsleine/Fw-Leine mit dem "Rettungsknoten" gemeint? Wie soll denn in so einer Situation gesichert abgelassen werden? Das geht weder mit der üblichen (im Notfall sowieso nicht-vorhandenen) Sicherheitsleine, noch aus dem freien üblichen Sicherungsstand, noch bei jeder Lage... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r L8., Losheim am See / Saarland | 601180 | |||
Datum | 05.01.2010 10:17 | 33631 x gelesen | |||
wurde:Geschrieben von Ulrich Cimolinoc) Ablassen einer Person (z.B. Retter oder zu rettende Person), die durch Hier wird davon gesprochen, das der Retter in das Sicherungsseil gefallen ist und vom Sicherungsmann abgelassen wird. Somit ist es kein geplantes Hängen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 601166 | |||
Datum | 05.01.2010 07:07 | 34001 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LeinenbachIn der Abhandlung wir vom Feuerwehrmann gesprochen. In der Abhandlung wird von allem Möglichen gesprochen, aber die Themen der Ursprungsfrage m.E. gerade NICHT behandelt... Außerdem frag ich mich grad, wie man 4 c (Ablassen eines Retters) mit dem AStuSi-System machen will, ohne gegen 5.c (faktisch Verbot des freien Hängens im Seil ohne HR-Lehrgang) zu verstoßen.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Pete8r L8., Losheim am See / Saarland | 601151 | |||
Datum | 04.01.2010 22:50 | 34892 x gelesen | |||
Hallo, ich habe euch mal die Asi Info von der UKS Saarland eingestellt. In der Abhandlung wir vom Feuerwehrmann gesprochen. Das bedeutet das ein bekleitendes Retten der verletzten Person mit einem Retter als Feuerwehrmann auch unter Redundanz nicht zugelassen ist. Sollte ich als Feuerwehrmann in dem eingesetzten Rettungsgeräten ( zb Rollgliss ) von einer Fachkraft eingewiesen sein, und der Aufbau den Regeln der Bgr und der Herseteller entsprechen, ist nach meiner Meinung nichts gegen eine fachgerechte Rettung einzuwenden. Aber bei jeglichen zweifeln, wenn keine höchste Eile geboten ist sollte ich Fachkräfte nachfordern. ASi-INFO FEUERWEHREN 1/4 Unfallkasse Saarland -Prävention- 8.15.A (Stand März 2004) Persönliche Schutzausrüstung Einsatzgrenzen bei der Sicherung von Höhen und Tiefen Autor: Ing. Frank Haverney (Mitarbeiter im DIN-FNFW-AA 192.03; zuständiger Hauptfachlehrer und Trainer für spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen beim Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge) „Information des DIN-FNFWW-AA 192.3 über die Anwendungsgebiete und die Einsatzgrenzen der Höhensicherung Da die Anwendungsgebiete und die Einsatzgrenzen der Höhensicherung nicht in jedem Fall bei den Feuerwehren bekannt sind, hat der für DIN 14926:2003-06, „Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle für den Selbstrettungseinsatz – Anforderungen, Prüfung“ zuständige Arbeitsausschuss (AA) 192.03 im DIN FNFW am 27. Januar 2004 in Bruchsal beschlossen, die nachfolgende Information zu veröffentlichen: Aufgaben, Möglichkeiten und Einsatzgrenzen Zur Bekämpfung von Bränden und bei der Durchführung der technischen Hilfeleistung besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen der Feuerwehren sich in absturzgefährdete Bereiche begeben müssen, wo eine Sicherung gegen Absturz unbedingt erforderlich ist. Sowohl bei der Brandbekämpfung als auch bei der technischen Hilfeleistung steht die Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere usw. im Vordergrund. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe kann es vorkommen, dass die normale Ausrüstung (Feuerwehrleine, -gurt) nicht eingesetzt werden kann, da ihre Einsatzgrenze überschritten wird. Hier sind dann besondere Einsatzmittel erforderlich (z.B. Gerätesatz „Absturzsicherung“). Bei der Brandbekämpfung sollten sich die Tätigkeiten der Absturzsicherung nur auf Nachlöscharbeiten beschränken. ASi-INFO FEUERWEHREN 2/4 Unfallkasse Saarland -Prävention- Anwendungsbereiche bei der Sicherung in Höhen und Tiefen Hier muß man beim Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen zwischen folgenden Anwendungen unterscheiden und Einsatzgrenzen festlegen: 1.) Rückhalten von Personen Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen, kann auch mit Feuerwehr-Haltegurt und –leine realisiert werden. Ein Absturz wird ausgeschlossen, wenn durch das Rückhalten verhindert wird, dass der Gesicherte die Absturzkante erreicht. Es besteht also keine direkte Sturzgefahr und kein freies Hängen im Seil. 2.) Halten von Personen Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen, kann auch mit Feuerwehr-Haltegurt und –leine realisiert werden. Das Sturzrisiko wird minimiert, weil die Feuerwehrleine oberhalb des zu Haltenden straff geführt wird. Kein freies Hängen zulässig mit Ausnahme der Selbstrettung. 3.) Selbstrettung (vgl. Feuerwehrdienstvorschrift FsDV 1/2, Kapitel 15.2) Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen, kann auch mit Feuerwehr-Haltegurt und –leine realisiert werden. Ein freies Hängen der Einsatzkraft im Seil bzw. in der Feuerwehrleine ist nur zum Zweck der Selbstrettung (Lebensgefahr im Verzug, kein anderer Rückzug möglich) zulässig. Achtung: Die Feuerwehrleine besitzt im Gegensatz zu Kernmantelseilen keine ausreichende Kantenfestigkeit! ASi-INFO FEUERWEHREN 3/4 Unfallkasse Saarland -Prävention- 4.) Absturzsicherung und Auffangen von stürzenden Personen Feuerwehr-Haltegurt und –leine nicht mehr zulässig, Lebensgefahr ! Anwendungsbereich für jeden Feuerwehrangehörigen, der zur Thematik Absturzsicherung ausgebildet wurde. Auffangen ist die Sicherung von Einsatzkräften, bei der ein freier Fall nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gefahr besteht immer dann, wenn sich die Sicherung nicht oberhalb des zu Sichernden befindet. Kein freies Hängen zulässig. Voraussetzung ist: Jeder Feuerwehrangehörige muß in der Lage sein, sich und den zu Rettenden bzw. den Retter (Feuerwehrmann, Notarzt, Rettungsassistenten usw.) gegen Absturzgefahren zu sichern und wenn erforderlich, sicher aufzufangen bzw. zu retten. Die Möglichkeiten zur Rettung in Verbindung mit dem Gerätesatz „Absturzsicherung“ beschränken sich auf a) Erstsicherung des zu Rettenden und lebensrettende Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten; b) gesichertes Zurückführen aus dem absturzgefährdeten Bereich nur, wenn die zu rettende Person dazu in der Lage ist; c) Ablassen einer Person (z.B. Retter oder zu rettende Person), die durch den Sicherungsmann nach einem Sturz ins Sicherungsseil aufgefangen wurde: d) Selbstrettung. 5.) Absturzsicherung und technische Rettung (Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen) Feuerwehr-Haltegurt und –leine nicht mehr zulässig, Lebensgefahr! ASi-INFO FEUERWEHREN 4/4 Unfallkasse Saarland -Prävention- Voraussetzungen sind: Speziell ausgebildete Feuerwehrangehörige müssen mit speziellen Rettungsgeräten in der Lage sein, a) sich gegen Absturz zu sichern; b) lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten und c) Befreiung aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen (Höhenrettung) ausführen zu können, hierbei ist auch ein freies Hängen im Seil möglich und erforderlich. Das freie Hängen der Einsatzkräfte im Seil erfolgt in einem redundanten System (d.h. zwei Seile mit getrennten Festpunkten). Diese Aufgaben können nur bewältigt werden, wenn in Vorbereitung eine umfangreiche Aus- und Fortbildung zur Gerätetechnik und zu den Einsatztechniken durchgeführt wurde (derzeit für Grundlehrgang Höhenrettung 80 Stunden).“ Gruß Peter | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 601040 | |||
Datum | 03.01.2010 22:42 | 34396 x gelesen | |||
Geschrieben von Rüdiger Zeuner-ChristMir geht es um den nächsten Schritt. Das Abseilen einer Verletzten Person. Entwedet von einem Kran oder über die DLK usw. Warum werden hier Unterschiede gemacht. Bei einer Abseilhöhe von 25 Meter mit einer DLK, darf das jeder Feuerwehrmann, bei einem Kran, bei gleicher höhe ist das Höhenrettung ( SRHT ). Da stimmt doch was nicht. oder ! Auf einen Kran musst Du erst hochsteigen und Dich entsprechend sichern und dann musst Du alles mit dem Abseilgerät machen und ggf. die Person noch begleiten! "Bißchen" ein Unterschied, oder? Ansonsten ist die Grenze natürlich auch hier fließend... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 601012 | |||
Datum | 03.01.2010 20:52 | 33684 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckM. E. kommt es auf die verwendeten Geräte und Techniken an. Rollgliss & Co. ist normaler Feuerwehr-Standard und keine SRHT-Technik. Diese Abgrenzung "Das ist Absturzsicherung, das ist Höhensicherung, das ist Höhenrettung" mit der Aufschlüsselung was genau nur mit welcher Ausbildung gemacht werden darf finde ich irgendwie "seltsam". Wie wäre es mit der Reduktion auf folgende Vereinfachung: "Macht nur das, was ihr ausreichend sicher durchführen könnt"? [1] Zumindest solange es dazu keine Dienstvorschrift gibt, die anderer Meinung ist oder es näher spezifiziert. [1] Das zur Erfüllung dieser Bedingungen bei eine spezielle Ausbildung sehr hilfreich sein kann ist unbestritten. | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 601010 | |||
Datum | 03.01.2010 20:47 | 33901 x gelesen | |||
Geschrieben von Rüdiger Zeuner-ChristBei einer Abseilhöhe von 25 Meter mit einer DLK, darf das jeder Feuerwehrmann, bei einem Kran, bei gleicher höhe ist das Höhenrettung ( SRHT ). Da stimmt doch was nicht. oder ! M. E. kommt es auf die verwendeten Geräte und Techniken an. Rollgliss & Co. ist normaler Feuerwehr-Standard und keine SRHT-Technik. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 600996 | |||
Datum | 03.01.2010 19:21 | 33902 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhl
Das meine ich doch gar nicht. Das ich einen Gerätesatz Absturzsicherung ( oder mehrere ) benötige, um zu der Hilebedürftigen Person zu gelange ist klar. Auch, das die FA dafür in Absturzsicherung ausgebildet sein müssen. Mir geht es um den nächsten Schritt. Das Abseilen einer Verletzten Person. Entwedet von einem Kran oder über die DLK usw. Warum werden hier Unterschiede gemacht. Bei einer Abseilhöhe von 25 Meter mit einer DLK, darf das jeder Feuerwehrmann, bei einem Kran, bei gleicher höhe ist das Höhenrettung ( SRHT ). Da stimmt doch was nicht. oder ! _______________________________________ Mit feuerwehrtechnischen Grüßen Die Freiwillige Feuerwehr Bremm ( Mosel ) P.S. Vertrete hier natürlich meine ganz persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 600982 | |||
Datum | 03.01.2010 18:09 | 33995 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Rüdiger Zeuner-Christ Wenn die Personenrettung mit DLK, Schleifkorbtrage, Flaschenzug und Redundanz durch Absturzsicherung aber keine SRHT ist, warum handelt es sich dann aber an einem Baukran um Höhenrettung ? Die Absturzhöhe kann schließlich fast identisch sein ? der wesentliche Unterschied liegt IMHO in der Gefährdung der Retter. Bei deinem Bauunfall wird zwar der Patient dann per Kran herausgehoben, die FA können aber mehr oder minder normal Arbeiten. Beim Baukran brauchst aber um den kollabierten Kranführer oder nicht mehr so ganz Sprungwilligen zu erreichen diverse Sicherungsmittel, um dich nicht selbst übermäßig in Gefahr zu bringen. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 600922 | |||
Datum | 03.01.2010 13:20 | 34351 x gelesen | |||
Geschrieben von Rüdiger Zeuner-ChristAber die Fragen konnten leider noch nicht eindeutig geklärt werden. Denn die meisten von euch sind der Meinung, dass es sich bei der Personenrettung mit DLK, Schleifkorbtrage, Flaschenzug ( ähnlich Rollgliss ) und Redundanz durch Absturzsicherung nicht um Höhenrettung ( SRHT ) handelt. Als Einwand kam zum Beispiel: „dann ist der Leiterhebel auch SRHT“ . Der Leiterhebel ist aber in der FwDV 1 klar geregelt, die Personenrettung, wie oben beschrieben, aber nicht. Die Personenrettung mit Dreibein aus Schächten o.ä. wird seit zig Jahren nicht nur von der Feuerwehr auch ohne (!) SRHT-Ausbildung gemacht. Wo ist da der Unterschied? In beiden Fällen bedient man sich eines Flaschenzugsystems, der zu den Grundlagen der Mechanik im GAL/TM gehört, in beiden Fällen werden z.B. Sicherungs- bzw. Rettungsgeschirre angewandt, die man z.B. auch in der Ausbildung der Selbstrettung benötigt, in beiden Fällen steigt KEIN FA bergsteigerartig auf/ab bzw. muss sich auch nur so sichern können. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 600912 | |||
Datum | 03.01.2010 13:09 | 35033 x gelesen | |||
Hallo, nochmal ! Auf meine Fragen habe ich ja doch ein paar Sachliche Antworten bzw. Meinungen erhalten. Dafür schon mal Danke ! Aber die Fragen konnten leider noch nicht eindeutig geklärt werden. Denn die meisten von euch sind der Meinung, dass es sich bei der Personenrettung mit DLK, Schleifkorbtrage, Flaschenzug ( ähnlich Rollgliss ) und Redundanz durch Absturzsicherung nicht um Höhenrettung ( SRHT ) handelt. Als Einwand kam zum Beispiel: „dann ist der Leiterhebel auch SRHT“ . Der Leiterhebel ist aber in der FwDV 1 klar geregelt, die Personenrettung, wie oben beschrieben, aber nicht. Wenn die Personenrettung mit DLK, Schleifkorbtrage, Flaschenzug und Redundanz durch Absturzsicherung aber keine SRHT ist, warum handelt es sich dann aber an einem Baukran um Höhenrettung ? Die Absturzhöhe kann schließlich fast identisch sein ? Fragen über Fragen. Ich bin für März 2010 für einen Lehrgang als Kreisausbilder / Ausbilder für … Sicheres Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen an der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge gemeldet. Mal sehen was die zu dem Thema lehren. Werde dann noch mal eine Mitteilung ins Forum stellen. _______________________________________ Mit feuerwehrtechnischen Grüßen Die Freiwillige Feuerwehr Bremm ( Mosel ) P.S. Vertrete hier natürlich meine ganz persönliche Meinung. | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 598705 | |||
Datum | 23.12.2009 21:25 | 34121 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenIch vermute er spielt auf die Trage an? Sorry, genau darauf zielte ich ab. In einer Krankentrage dann schon richtig einbinden... Da aber keine anderen Leinen eingesetzt wurden... Eine Rettungswanne sollte doch zeitnah Verfügbar sein oder? | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 598700 | |||
Datum | 23.12.2009 21:00 | 34246 x gelesen | |||
Ich vermute er spielt auf die Trage an? Die halte ich persönlich ehrlich gesagt auch für wenig geeignet und würde eine Schleifkorbtrage vorziehen, die ist dafür gemacht! Grüße Jens | |||||
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Autor | Jose8f M8., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur / BaWü | 598680 | |||
Datum | 23.12.2009 18:34 | 34299 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzWenn das mal so in Ordnung war... Es ist eine Rettung und kein Regelbetrieb. Da sind die Anforderungen klar und recht umfassend...: § 36 Personentransport (1) Der Kranführer darf Personen mit der Last oder der Lastaufnahmeeinrichtung nicht befördern. (2) Angehobene Lasten oder angehobene Lastaufnahmemittel dürfen nicht betreten werden. (3) Absätze 1 und 2 gelten nicht für das Mitfahren auf Traversen zur Seilkontrolle, sofern der Mitfahrende einen festen Standplatz hat und gegen Absturz gesichert ist. (4) Das Befördern von Personen mit Personenaufnahmemitteln und das Arbeiten von diesen Personenaufnahmemitteln aus ist gestattet, wenn der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen trifft und die beabsichtigten Vorhaben der Berufsgenossenschaft schriftlich mitteilt. Für die Personenbeförderung ist die Mitteilung mindestens zwei Wochen vor der geplanten Beförderung erforderlich. Der Unternehmer hat die mitgeteilten sicherheitstechnischen Maßnahmen durchzuführen. (5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane mit Hubwerken, deren Getriebe über eine Leerlaufstellung verfügen oder bei denen die Last im freien Fall abgelassen werden kann, nicht für Arbeiten nach Absatz 4 verwendet werden. (6) Kranführer dürfen Arbeiten nach Absatz 4 nicht mit Kranen ausführen, die mit Hubwerken ausgerüstet sind, deren Getriebe über eine Leerlaufstellung verfügen oder bei denen die Last im freien Fall abgelassen werden kann. Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005 mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 598566 | |||
Datum | 23.12.2009 12:38 | 34258 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerDer Verletzte lag ca. 3 m tief in einer Grube und konnte von da wunderbar in die Trage gelegt werden. Angehoben wurde er von da mit einem Baukran. Die Haken der 4-strängigen Kette waren in die Füße der Trage gehakt. Wenn das mal so in Ordnung war... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 598565 | |||
Datum | 23.12.2009 12:37 | 34358 x gelesen | |||
Hallo, nein, das war ein Absturz von einer Decke während der Betonierungsarbeiten. Der Verletzte lag ca. 3 m tief in einer Grube und konnte von da wunderbar in die Trage gelegt werden. Angehoben wurde er von da mit einem Baukran. Die Haken der 4-strängigen Kette waren in die Füße der Trage gehakt. Gesichert wurde der Verletzte mit den Gurten der Trage. An dieser wurde noch ein Führungsseil befestigt. Ansonsten sind mir keine weiteren Leinen o.ä. in Erinnerung. Auf meine Nachfrage, warum denn plötzlich so viele FA (SB) sich um den verletzten drängen, bekam ich zur Antwort, dass hier nur Kameraden mit dem Lehrgang "Abstusi" tätig werden dürfen. Auch dürfen angeblich nur sie die Signale an den Kranführer zum Anheben der "Last" geben. Ich habe sie dann gewähren lassen, obwohl ich in einem Jahr wahrscheinlich mehr Signale als die Betreffenden im ganzen Leben gegeben habe. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 598536 | |||
Datum | 23.12.2009 11:30 | 34959 x gelesen | |||
Geschrieben von Rüdiger Zeuner-Christ- Ist das Höhenrettung ( SRHT ) , weil die Person schließlich frei min Seil hängt ? M.E. nein!Geschrieben von Rüdiger Zeuner-Christ - Muss ich also ausgebildeter Höhenretter ( z.b. 80 Stundenlehrgang, BKS Heyrothsberge ) sein, um diese Arbeiten ausführen zu dürfen ? Geschrieben von Rüdiger Zeuner-Christ - Muss ich also ausgebildeter Höhenretter ( z.b. 80 Stundenlehrgang, BKS Heyrothsberge ) sein, um diese Arbeiten ausführen zu dürfen ? Nein, natürlich nicht, aber eine geeignete Ausbildung sollte sein! (Dazu gehört die Einweisung in die verwendeten Geräte und die Ausbildung damit!) Geschrieben von Rüdiger Zeuner-Christ - Muss die Weiterbildung der „Absturzsicherungs-Leute“ durch deinen Höhenretter durchgeführt werden ? Muss nicht, hat aber Vorteile... Ausführlich dazu: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/absturzsicherung.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jose8f M8., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur / BaWü | 598532 | |||
Datum | 23.12.2009 11:23 | 34499 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannIch hoffe es ist jetzt verständlicher. Ah jetzt ja. Wer die Ausrüstung nicht bedient oder damit gesichert wird braucht die Ausbildung auch aus meiner Sicht nicht. Dass Tiefbau je nach Einsatzszenario ein heikle Kiste ist ist natürlich ein anderes Thema, siehe dazu auch zur Übersicht die regulären Sicherheitsvorschriften BGI 5102 hier und BGI 5103 hier. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 598528 | |||
Datum | 23.12.2009 11:21 | 34679 x gelesen | |||
Guude! Geschrieben von Markus Weber wo steht geschrieben, dass bestimmte Tätigkeiten nur ein "Höhenretter" durchführen darf? Was die Rettung angeht: FwDv 1
Aber wenn Du denkst, dass auch Personen "Höhenrettungstätigkeiten" durchführendürfen und können, für die sie weder ausgerüstet noch ausgebildet sind, dann erklär mir mal warum. Nicht ohne Grund dauert ein SRHT-Grundausbildungslehrgang 80h und die jährliche Pflichtfortbildung 72h. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 598520 | |||
Datum | 23.12.2009 10:47 | 34415 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Mäschlenach Vorschriftenlage nein. Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Die Vorschriftenlage kenne ich. Nur die von Anton zitierte Aussage: Bei einer Rettung aus einer Baugrube mit Kran dürfen nur FA mit Ausbildung Absturzsicherung eingesetzt werden, halte ich für falsch. Das trifft nur für die Leute die am Rande der Baugrube arbeiten (absturzgefährdeter Bereich) und entsprechend gesichert werden müssen zu. Der Trupp der z. B. mit einer Leiter in die Grube steigt und den Verletzten auf eine Trage hebt und sichert arbeitet nicht im absturzgefährdeten Bereich. Ich hoffe es ist jetzt verständlicher. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jose8f M8., z. zt. in Zypern, sonst Bad Ur / BaWü | 598514 | |||
Datum | 23.12.2009 10:23 | 34556 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannGehört das in das Kapitel Feuerwehrlegenden? nach Vorschriftenlage nein. Siehe FwDV 1, 17.3: Persönliche Schutzausrüstung egegen Absturz darf im Einsatz nur durch solche Personen benutzt werden, die über eine nach Landesrecht bzw. den Grundsätzen der Unfallversicherungsträger vorgeschriebene Ausbildung verfügen. Die Ausbildung für den Abstusisatz ist also unstrittig. Für alles Andere greift wieder die übliche geeignete Unterweisung. Ich stelle eher die Hintersicherung in Frage, die ist nämlich weder in der FwDV noch in der UVV noch in der GUV-R 199 gefordert. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 598502 | |||
Datum | 23.12.2009 09:56 | 34867 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAber wir haben mal einen Bauarbeiter mit einem Baukran aus einer Baugrube gerettet, da hieß es, dass hier nur FA (SB) mit der Ausbildung Absturzsicherung tätig werden dürfen. Gehört das in das Kapitel Feuerwehrlegenden? Aus der UVV läßt sich allerdings ableiten, das bei Arbeiten im absturzgefähredeten Bereich geegnete Maßnahmen gegen den Absturz ergriffen werden müssen. Da Leiter steigen nicht dazu zählt, ist das nicht zwangsläufig der Fall. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 598496 | |||
Datum | 23.12.2009 09:44 | 35025 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerAber wir haben mal einen Bauarbeiter mit einem Baukran aus einer Baugrube gerettet, da hieß es, dass hier nur FA (SB) mit der Ausbildung Absturzsicherung tätig werden dürfen. Was ich mich schon seit dem Ursprungspost frage: wo steht geschrieben, dass bestimmte Tätigkeiten nur ein "Höhenretter" durchführen darf? Da der Beruf des Höhenretters wohl nirgends genormt ist kann ich mir nur eine landesrechtliche Regelung oder eine Empfehlung des Versicherungsträger vorstellen. Denkbar wäre auch, dass bestimmtes Gerät nur von fachkundigem Personal eingesetzt werden darf, und diese Fachkunde u.a. bei einem Höhenrettungslehrgang erworben wird. Also: von welcher Rechtsgrundlage reden wir? Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.deBug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Immer her damit!. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 598489 | |||
Datum | 23.12.2009 09:22 | 35358 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherKenn jetzt dein Flaschenzug nicht genau, aber bei uns hieß es, Rollgliss und DLK sind zugelassene Rettungsgeräte. Hakko Alexander, das ist mir schon klar. Aber wir haben mal einen Bauarbeiter mit einem Baukran aus einer Baugrube gerettet, da hieß es, dass hier nur FA (SB) mit der Ausbildung Absturzsicherung tätig werden dürfen. Wie sieht es bei solchen Lagen aus? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 598486 | |||
Datum | 23.12.2009 08:58 | 34571 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Rüdiger Zeuner-Christ - Ist das Höhenrettung ( SRHT ) , weil die Person schließlich frei min Seil hängt ? das hast du ja beim Leiterhebel auch... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 598483 | |||
Datum | 23.12.2009 08:36 | 35566 x gelesen | |||
Hmm, wir haben das so gelernt, daß hier kein Höhenretterlehrgang erforderlich ist. Kenn jetzt dein Flaschenzug nicht genau, aber bei uns hieß es, Rollgliss und DLK sind zugelassene Rettungsgeräte. Ansonsten wäre ja Rollgliss etc sinnlos. | |||||
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Autor | Rüdi8ger8 Z.8, Bremm / Rheinland-Pfalz | 598423 | |||
Datum | 22.12.2009 22:03 | 41766 x gelesen | |||
Hallo zusammen, würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Thema wissen: Eine Person wird mit Hilfe von... - Schleifkorbtarge ( mit Seilspinne ) - Flaschenzug ( Bornag ) - Gerätesatz Absturzsicherung ( als Redundanz ) ... gerettet. Eigentlich kein großes Problem. Wird von fast jeder Feuerwehr mit DLK durchgeführt. Aber wie sind den die Rechtlichen Voraussetungen ? - Ist das Höhenrettung ( SRHT ) , weil die Person schließlich frei min Seil hängt ? - Muss ich also ausgebildeter Höhenretter ( z.b. 80 Stundenlehrgang, BKS Heyrothsberge ) sein, um diese Arbeiten ausführen zu dürfen ? - Oder ist eine Weiterbildung von Gräften die eine Ausbildung „Absturzsicherung“ gemäß den EUSR-Empfehlungen ( 24 Stunden, EUSR = European Union Special Rescue ) absolviert haben ausreichend ? - Muss die Weiterbildung der „Absturzsicherungs-Leute“ durch deinen Höhenretter durchgeführt werden ? Bin mal auf eure Meinungen gespannt. Grüße Rüdiger | |||||
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