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Thema | Stellv. JF Wart => aktiver Dienst nötig | 17 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 606020 | |||
Datum | 29.01.2010 18:44 | 4048 x gelesen | |||
Geschrieben von Olli Kehr Hä ?, aehm ? , was ??? Was hat Dein Posting hier mit irgendeiner PD zu tun ? Dazu schick ich dir ne PN, is besser Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich angehöre. ICQ : 331280554 MSN : florian@siever-online.de | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 606018 | |||
Datum | 29.01.2010 18:27 | 4035 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Siever PS : Ja, ich weiß das die Polizeidirektion mitlesen kann ! Könnt ihr auch gerne tun, ich hab ( wie auch beim letzten Mal ) nichts zu verbergen. Geschrieben von Olli Kehr Hä ?, aehm ? , was ??? Was hat Dein Posting hier mit irgendeiner PD zu tun ? Naja, in Nds ist die PD die Aufsichtsbehörde, wie woanders das RP. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Olli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / RLP | 606014 | |||
Datum | 29.01.2010 18:20 | 4120 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian SieverHallo, ...sollte schon so sein, auch TM 1+2 sollten da sein, in RLP GF-Qualifikation ebenfalls. Geschrieben von Florian Siever PS : Ja, ich weiß das die Polizeidirektion mitlesen kann ! Könnt ihr auch gerne tun, ich hab ( wie auch beim letzten Mal ) nichts zu verbergen. Hä ?, aehm ? , was ??? Was hat Dein Posting hier mit irgendeiner PD zu tun ? | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 606013 | |||
Datum | 29.01.2010 18:17 | 3988 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Heinrich Brinkmann sie sind zwar Angehörige, aber leisten keinen Einsatzdienst und brauchen an den Übungen nicht teilzunehmen. Also halt keine "Aktiven". Ebenso sind sie bei Wahlen nicht stimmberechtigt, Der § 10 des FwG BaWü ist aber mit: " § 10 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr " überschrieben, und der Abs. 4 über die Fachberater zählt dazu. In BaWü kann ich aber in der örtlichen FW-Satzung regeln, wie weit die Fachberater ihre Dienstpflichten wahrnehmen müssen. 16 Länder-Feuerwehrgesetze !! ;-))) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 606011 | |||
Datum | 29.01.2010 18:10 | 4057 x gelesen | |||
von Bernhard DeimannDas ist nicht überall so, in BaWü sind gem " Feuerwehrgesetz " § 10 Abs. 4 auch Fachberater Angehörige der Gemeindefeuerwehr. Das ist schon richtig, sie sind zwar Angehörige, aber leisten keinen Einsatzdienst und brauchen an den Übungen nicht teilzunehmen. Also halt keine "Aktiven". Ebenso sind sie bei Wahlen nicht stimmberechtigt, Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 606009 | |||
Datum | 29.01.2010 18:06 | 4073 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Heinrich Brinkmann da sie als Fachberater kein aktives Mitglied der Wehr ist. Das ist nicht überall so, in BaWü sind gem " Feuerwehrgesetz " § 10 Abs. 4 auch Fachberater Angehörige der Gemeindefeuerwehr. Man kann aber bei speziellen JF-Veranstaltungen durchaus feuerwehrfremde Personen (z.B. von SanHiOrg, Jugendamt, Polizei, Sporttrainer, von anderen Jugendverbänden etc.) heranziehen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 606008 | |||
Datum | 29.01.2010 17:56 | 4178 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Siever- Wie würde es unfalltechnisch aussehen, wenn der Stv JF Wart keinen aktiven Feuerwehrdienst macht ? Du kannst es über die Schiene Fachberater machen. Nenn es Fachberater Jugendarbeit, hol die das OK von der Feuerwehrführung und die Prson ist dann auch versichert. Die Person sollte dann natürlich auch als Fachberater geeignet sein, sprich aus dem Bereich Jugendarbeit ect. kommen. Als stellv Jugendwart wirst du sie nicht ernennen können, da sie als Fachberater kein aktives Mitglied der Wehr ist. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 605998 | |||
Datum | 29.01.2010 17:40 | 4180 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Florian Siever Das Nicht, sollte das da stehen :) ? Genau, man Schluß des Satzes sollte ein Fragezeichen (?) stehen. Es hieße dann aber, das die pädagogisch geeignete Person keine Uniform der FF tragen dürfte, aber dennoch über die FUK im Dienstgeschehen versichert wäre ?? Die Person, so sehe ich das nach Sicht der Unfallkasse BaWü, müsste schon Angehöriger der Gemeindefeuerwehr sein, ob mit oder ohne Uniform. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 605991 | |||
Datum | 29.01.2010 17:32 | 4355 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard Deimann pädagogisch geeignete Person, die noch keine FW-Technische Ausbildung mitgemacht hat, nicht in der JF-Arbeit mitwirken Das Nicht, sollte das da stehen :) ? Es hieße dann aber, das die pädagogisch geeignete Person keine Uniform der FF tragen dürfte, aber dennoch über die FUK im Dienstgeschehen versichert wäre ?? Florian Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich angehöre. ICQ : 331280554 MSN : florian@siever-online.de | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 605988 | |||
Datum | 29.01.2010 17:29 | 4543 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Jörg Bauer Die Truppmannausbildung sehe ich als Mindestanforderung an einen stv. JW, Grundsätzlich sehe ich das auch so, in BaWü ist z.B. gem Anlage 1 der "Verwaltungsvorschrift FW-Ausbildung" für die Absolvierung des Jugendgruppenleiterlehrganges der TM-1 Lehrgang Voraussetzung. Andereseits könnte eine z.B. pädagogisch geeignete Person, die noch keine FW-Technische Ausbildung mitgemacht hat, nicht in der JF-Arbeit mitwirken, für den rein FW-Technischen Part in der JF kann man auch auf sonstige geeignete FW-Angehörige zurückgreifen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 605984 | |||
Datum | 29.01.2010 17:23 | 4235 x gelesen | |||
- Wie würde es unfalltechnisch aussehen, wenn der Stv JF Wart keinen aktiven Feuerwehrdienst macht ? - Gibt es irgendwo eine schriftliche Passage, auf die man ( ich ) sich berufen kann ? Florian Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich angehöre. ICQ : 331280554 MSN : florian@siever-online.de | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 605981 | |||
Datum | 29.01.2010 17:19 | 4373 x gelesen | |||
Hallo, ja ist bei uns so festgelegt. Wenn auch quasi nicht direkt. Stadtjugendfeuerwehrwart und Stellv. müssen Jugendgruppenleiter sein und das kann man nur mit abgeschlossener Truppmannausbildung machen bei uns. Und auch wenn bei der JF sich die Feuerwehr und allg. Jugendarbeit die Waage halten soll macht das schon Sinn - ohne Feuerwehrgrundkenntnisse klappt das IMHO nicht so ganz, jedenfalls in einer Führungsposition. Die Teilnahme am Dienst ist dann natürlich auch nötig, sonst verliert man diesen Ausbildungsstand ja fix. Gruß | |||||
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Autor | Jörg8 B.8, Münchberg / Bayern | 605980 | |||
Datum | 29.01.2010 17:19 | 4598 x gelesen | |||
Die Truppmannausbildung sehe ich als Mindestanforderung an einen stv. JW, denn wie soll er sonst die Jugend mit ausbilden können, wenn er selbst keine Ausbildung genossen hat? | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 605979 | |||
Datum | 29.01.2010 17:19 | 4605 x gelesen | |||
Gute Frage. Diese Frage stelle ich mal hypothetisch, falls ich in absehbarer Zeit mit solch einem Thema konfrontiert werden sollte. Betrachten wir das Thema mal nur so in der Art " Was wäre wenn "... OK ? Florian Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr, der ich angehöre. ICQ : 331280554 MSN : florian@siever-online.de | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 605977 | |||
Datum | 29.01.2010 17:17 | 4551 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian Siever- Muß ein Stellv. JF Wart am aktiven Dienst der FF teilnehmen ? Ja, denn er soll ja die selbe Ausbildung haben wie der, dessen Stellv. er ist. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 605976 | |||
Datum | 29.01.2010 17:15 | 4776 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Florian Siever - Muß ein Stellv. JF Wart am aktiven Dienst der FF teilnehmen ? ich erlaube mir (ausnahmsweise) mal eine Gegenfrage: - Warum sollte ein stellv. JF-Wart nicht am aktiven Dienst der FF teilnehmen? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Emmerthal / Hajen / Niedersachsen | 605975 | |||
Datum | 29.01.2010 17:14 | 7220 x gelesen | |||
Hallo, habe da mal ne Verständnissfrage. - Muß ein Stellv. JF Wart am aktiven Dienst der FF teilnehmen ? - Muß er Truppmann 1 + 2 haben ? Florian PS : Ja, ich weiß das die Polizeidirektion mitlesen kann ! Könnt ihr auch gerne tun, ich hab ( wie auch beim letzten Mal ) nichts zu verbergen. | |||||
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