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Thema | Richtliene für Absauganlage | 13 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 628220 | |||
Datum | 05.06.2010 10:37 | 4705 x gelesen | |||
Geschrieben von Lothar ReicheneckerEs darf keine andere Gefahr entstehen (z.B.: Stolperstellen / siehe Seite 21). Das ist eigentlich das groesste Problem an der Absauganlage: Schlaeuche lassen sich nicht dematerialisieren, d.h. die liegen am Boden rum = fuer mich ueberhaupt nicht akzeptabel oder haengen rum - bedingt akzeptabel... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 628213 | |||
Datum | 05.06.2010 09:32 | 5027 x gelesen | |||
Es ist schon viel Richtiges geschrieben worden. Hier aber noch ein paar kleine Hinweise: Dieselmotoremmissionen (DME) sind als krebsgefährdend eingestuft (vgl. § 3 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung). Damit sind zwingend Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 4 erforderlich. Eine dieser Schutzmaßnahmen ist die bauliche Trennung; erst wenn dies nicht möglich ist, dürfen technische Lösungen (z.B. Absaugung) eingesetzt werden. Auf Grund dieses Schutzstufenkonzeptes und des Minimierungsgebotes der GefStoffV insbesondere für krebserzeugende Stoffe, muss die Kommune bei einem Verzicht auf Maßnahmen nach dem Stand der Technik (bauliche Trennung) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung darlegen, warum sie andere Maßnahmen (Absauganlage, technische Lüftung, Anschluss der Fahrzeugbremssysteme an eine Druckluftanlage) für ausreichend hält. Dies kann z.B. durch entsprechende qualifizierte Schadstoffmessungen nach einem zertifizierten Messverfahren belegt werden. vgl. auch TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren" und BGR 121 "Arbeitsplatzlüftung" Auch die Gefahr durch Kohlenmonoxid darf nicht unterschätzt werden. Auch die hierfür festgelegten Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden. Eine recht gut gemachte Zusammenfassung der geltenden Vorschriften findest du hier Die FUK Niedersachsen hat ein Infoblatt zum Thema herausgebracht, auch diese Mitteilung der DGUV ist lesenswert, oder dieser Vortrag der GUVV-WL. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Loth8ar 8R., Pliezhausen / Ba-Wü | 628193 | |||
Datum | 04.06.2010 23:51 | 4932 x gelesen | |||
Hallo Holger, Geschrieben von ---Holger Seelbach--- Deshalb such ich ne Richtline ... Schaust Du hier: http://www.feuerwehr-warburg.de/ausbildung/verzeichnis_fwdv.html Bei GUV 50.0.5 bist Du richtig. Begründe: Es darf keine andere Gefahr entstehen (z.B.: Stolperstellen / siehe Seite 21). Gruß aus Pliezhausen Lothar Reichenecker Wir ertrinken in Informationen und hungern nach Wissen | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 628172 | |||
Datum | 04.06.2010 20:44 | 5240 x gelesen | |||
Hallo, da liegt ja unser hauptproblem, wir wollen seperate umkleiden. Nur die Gemeinde sagt die Klamotten könne auch in dei Halle und eine getrennte Umkleide ist nicht nötig. Das OG unseres Hauses ist komplett leer. Neben der Fahrzeughalle ist ein Schulungsraum. Nun sagt der Guv wen Kleidung in der Halle dann absaugung. Und wir sagen zu Gemeinde entweder Absaugung oder das Geld dazu verwenden um aus dem Schulungsraum eine Umkleide machen und den Schulungsraum nach oben verlegen.. Nun sagt die Gemeinde so ne Absaugung ist nicht teuer einfach nen Schlauch mit nem Ventilator hinter den Auspuff gestellt. Deshalb such ich ne Richtline das es z.B eine Anlage wie Polyvent, ecovent oder ähnliche sein Muß. | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 628050 | |||
Datum | 04.06.2010 10:30 | 5094 x gelesen | |||
Siehe auch: Link Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 628033 | |||
Datum | 04.06.2010 09:08 | 5844 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino und wenn man eine Druckerhaltungsanlage hat, fällt letzteres schon mal weg und man kann direkt losfahren! Danke für die Ergänzung. Das ist natürlich die logische Konsequenz. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 628019 | |||
Datum | 04.06.2010 08:20 | 5273 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian Holsingnämlich die Abgase beim Starten und Druckaufbau. und wenn man eine Druckerhaltungsanlage hat, fällt letzteres schon mal weg und man kann direkt losfahren! Zusammen mit der Trennung der Umkleide- und Fahrzeugaufstellbereiche VIEL wichtiger als Absauganlagen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 627978 | |||
Datum | 03.06.2010 23:03 | 5228 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Holger Seelbach Also Absaugung nur im Stand Das fängt das Meiste schonmal auf, nämlich die Abgase beim Starten und Druckaufbau. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 627974 | |||
Datum | 03.06.2010 22:41 | 5083 x gelesen | |||
Nunja. Demnächst kommt der technische Prüfdienst zu uns, mit denen wird das dann abgeklärt. MfG Linus | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 627966 | |||
Datum | 03.06.2010 22:32 | 5348 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus DrescherKlär uns bitte auf. Dazu gibts etliche Diskussionen im Forum, einfach nochmal lesen. Der letzte Artikel in der Brandschutz ist m.E. leider eher verwirrend als weiterhelfend... Geschrieben von Linus Drescher Ich hab gehört, man bräuchte das nur für Dieselfahrzeuge. Ist das richtig? auch das ist so natürlich falsch ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 627962 | |||
Datum | 03.06.2010 22:25 | 5163 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist so schlicht falsch Klär uns bitte auf. Soweit wir wissen müssen wir bei uns eine Absaug-/Abführungsanlage einbauen. Ich hab gehört, man bräuchte das nur für Dieselfahrzeuge. Ist das richtig? MfG Linus | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 627958 | |||
Datum | 03.06.2010 22:23 | 5263 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger Seelbachdas man in den Fahrzeughallen Absaugung für die Abgase haben muß ist ja oft genug geschrieben worden das ist so schlicht falsch ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Holg8er 8S., Adelsdorf / Bayern | 627930 | |||
Datum | 03.06.2010 20:21 | 8130 x gelesen | |||
Hallo, das man in den Fahrzeughallen Absaugung für die Abgase haben muß ist ja oft genug geschrieben worden. Aber gibt es Vorschriften wie diese Anlagen beschaffen sein müssen. Unser Gemeinde will sparen und deshalb von einem Lüftungsbauer einfach Rohre zum Auspuff legen und mit nem Trichter die Abgase auffangen. Also Absaugung nur im Stand. Nicht beim rausfahren. Und wahrscheinlich Solperfallen ohne Ende. Gruß | |||||
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