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Thema | Versicherungsschutz unserer privaten PKW´s | 21 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 635182 | |||
Datum | 22.07.2010 09:44 | 5783 x gelesen | |||
Moin! Genau und an der Voraussetzung "öffentlich-rechtlicher" Ersatzanspruch scheitern die Feuerwehrangehörigen, da dies in den BRandSchutzG üblicherweise geregelt ist. Diese Voraussetzung ist November 2008 bei § 13 SGB VII extra hinzugefügt worden. Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 635178 | |||
Datum | 22.07.2010 01:21 | 6052 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sven Tönnemann In NRW war es zwischendurch mal so, dass auch PKW-Schäden von der (damaligen) FUK übernommen werden mussten. Die Regelung sollte (ist?) aber wieder gestrichen werden. War überall in D so, da war zwischendurch mal das SGB VII entsprechend geändert. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 635176 | |||
Datum | 22.07.2010 01:01 | 6159 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Lars Tiedemann Steht so im NBrandSchG §11, die Sache mit dem Nachteil... In § 11 NBrandSchG steht, dass im Arbeits- und Dientsverhältnis kein Nachteil entstehen darf. Da hat die Brille nix mit zu tun. Die Lösung für die Brille steht in § 12 Abs. 7 NBrandSchG, wonach Sach- und Vermögensschäden ersetzt werden, es sei denn es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Das gibt es tatsächlich so ähnlich in allen Brandschutzgesetzen. Die Gemeinde zahlt aber nicht, wenn andere gesetzliche Versicherungen mit Zahlungen dran sind, denn dann ist Dir ja kein Schaden entstanden. In NRW war es zwischendurch mal so, dass auch PKW-Schäden von der (damaligen) FUK übernommen werden mussten. Die Regelung sollte (ist?) aber wieder gestrichen werden. Viele Grüße Sven | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 634455 | |||
Datum | 18.07.2010 15:03 | 6342 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christi@n Pannier Es soll noch Wehren geben, die ab und zu ein bißchen üben. Daraus ergibt sich ab und zu die Notwendigkeit der Fahrt zum Gerätehaus ohne Alarmierung. Und dann wäre es sehr wohl ein Wegeunfall. definitiv, aber Christopher sprach von einem Einsatz. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 634376 | |||
Datum | 17.07.2010 21:16 | 6234 x gelesen | |||
Es hat mich auch verwundert, war bei mir aber so. Grüße Jens | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 634372 | |||
Datum | 17.07.2010 20:15 | 6393 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Julian Holsing Das gilt so nur für den Rückweg. Ein Unfall auf der Hinfahrt zum Feuerwehrhaus ist kein Wegeunfall. Ab Alarmierung befindet sich die Person im Einsatz. Es soll noch Wehren geben, die ab und zu ein bißchen üben. Daraus ergibt sich ab und zu die Notwendigkeit der Fahrt zum Gerätehaus ohne Alarmierung. Und dann wäre es sehr wohl ein Wegeunfall. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 634369 | |||
Datum | 17.07.2010 19:34 | 6423 x gelesen | |||
Hups, ich hab das mit "evtl. auch auf dem Hinweg" überlesen und bezog mich auf die Heimfahrt vom Gerätehaus zurück zur Arbeitsstelle / Wohnung. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 634365 | |||
Datum | 17.07.2010 19:15 | 6387 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber
Das gilt so nur für den Rückweg. Ein Unfall auf der Hinfahrt zum Feuerwehrhaus ist kein Wegeunfall. Ab Alarmierung befindet sich die Person im Einsatz. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 634279 | |||
Datum | 17.07.2010 13:32 | 6591 x gelesen | |||
Geschrieben von Christopher MatthiesBleibt ein Kam. mit seinem Firmenwagen an der Hauswand hängen bzw streift dies zahlt sowas der KSA ???? IMO klassischer Wegeunfall, also: ja. Der Halter des Fahrzeugs ist hierbei unerheblich, oft ist ja auch das Privatauto auf den Partner oder bei Jüngeren auf Vater / Mutter angemeldet. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Chri8sto8phe8r M8., Ostrau / Sachsen-Anhalt | 634278 | |||
Datum | 17.07.2010 13:20 | 6647 x gelesen | |||
Hallo andre Frage: Auf der Rückfahrt von Einsatz evtl. auch auf der Hinfahrt. Bleibt ein Kam. mit seinem Firmenwagen an der Hauswand hängen bzw streift dies zahlt sowas der KSA ???? | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 634262 | |||
Datum | 17.07.2010 12:07 | 6669 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Frank Eisenblaetter Hier läuft alles mediz. der freiw. Feuerwehr unter Gesetzl. Unfall Versicherung GUV. Eure Unfallversicherung läuft im Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV). Der BayerGUVV ist, ebenso wie die anderen Träger der Unfallversicherung (UK, FUK, LUK etc.) ein Teil der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV). MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 634261 | |||
Datum | 17.07.2010 12:05 | 6638 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jens Rugen Beschädigte Brillen zahlt in Niedersachsen die FUK, weil es "Heilmittel" sind, ist das in Bayern anders? Das ist so pauschal schlicht falsch. Die FUK bezahlt die Brille nur dann, wenn sie bei einem Arbeitsunfall beschädigt wurde. Im Sinne der Fragestellung käme ein Leistungsanspruch der FUK bei einem beschädigten Privat-PKW nur dann in Betracht, wenn 1. kein andere öffentlich-rechtlicher Ersatzanspruch besteht und 2. der Einsatz des privaten PKW im Interesse der Feuerwehr erfolgt Siehe § 13 SGB VII. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 634260 | |||
Datum | 17.07.2010 12:00 | 6693 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Lars Tiedemann Warum das?! Eine bereits vorhandene und im Dienst beschädigte Brille zahlt die Stadt/Gemeinde als Träger der Feuerwehr (über den KSA). Der KSA ist m.W. ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, quasi eine Haftpflichtversicherung der Kommunen. Der KSA bezahlt selbstverständlich nur dann, wenn die Kommune Mitglied im KSA ist. Die KSA sind (ebenso wie die FUKen) eher in Nord- und Ostdeutschland zu finden, in Süddeutschland sind die Äquivalente z.B. der Badische Gemeindeversicherungsverband, Württembergische Gemeindeversicherungsverband (BaWü), Versicherungskammer Bayern (Bayern), GVV Kommunalversicherung (NRW, RLP) etc. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 634256 | |||
Datum | 17.07.2010 11:19 | 6880 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens RugenBeschädigte Brillen zahlt in Niedersachsen die FUK, weil es "Heilmittel" sind Warum das?! Eine bereits vorhandene und im Dienst beschädigte Brille zahlt die Stadt/Gemeinde als Träger der Feuerwehr (über den KSA). Genauso wie die für Dich benötigte Maskenbrille. Steht so im NBrandSchG §11, die Sache mit dem Nachteil... Und das hört sich in dem von Julian erwähnten Bayrischen Feuerwehrgesetzt ziemlich ähnlich/gleich an wie im NBrandSchG... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 634226 | |||
Datum | 17.07.2010 10:13 | 6869 x gelesen | |||
faktisch dasselbe ist mir klar. Aber die Anschrift bzw. Versicherungsnummer in den BG Bögen ist schon unterschiedlich. D.h. in Niedersachsen eine Nummer mehr zu merken - in Bayern halt eine weniger. Außerdem scheint eine Feuerwehr Unfallkasse sich spezifischer um Feuerwehrprobleme zu kümmern, während bei der GUV das Problem Feuerwehr sehr nebensächlich ist, da relativ wenige Schäden. (im Vergleich zur großen restlichen GUV Menge.) Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 634220 | |||
Datum | 17.07.2010 07:34 | 7201 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Eisenblaetterda wir keine Unfallkasse haben, kann sie das auch nicht zahlen. Hier läuft alles mediz. der freiw. Feuerwehr unter Gesetzl. Unfall Versicherung GUV. Der Trick ist einfach. FUK und GUV ist faktisch dasselbe. GUV ist - sehr grob ausgedrückt - die gesetzliche Einrichtung, UK (oder, wo es sie nich gibt, FUK) sind die Ausführenden. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 634210 | |||
Datum | 16.07.2010 23:12 | 7499 x gelesen | |||
da wir keine Unfallkasse haben, kann sie das auch nicht zahlen. Hier läuft alles mediz. der freiw. Feuerwehr unter Gesetzl. Unfall Versicherung GUV. Aber ob die GUV der Träger aller Zahlungen war? Ich weiß es nicht mehr. Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 634206 | |||
Datum | 16.07.2010 22:24 | 7657 x gelesen | |||
Beschädigte Brillen zahlt in Niedersachsen die FUK, weil es "Heilmittel" sind, ist das in Bayern anders? Grüße Jens | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 634203 | |||
Datum | 16.07.2010 21:54 | 7806 x gelesen | |||
schaue mal in eine der letzten Brandwacht (?), unsere bayerische FW Zeitung. Da ist eine Auflistung der bezahlten Schäden durch die Versicherungen der Feuerwehr. Steht, glaube ich, auch der Versicherungsträger. PKW Schäden waren nebenbei die Hauptsumme. Und eine Brille eines bayerischen FF Manns scheint im Mittel 200 Euro zu kosten. So habe ich es zumindest in Erinnerung. Servus und gut Nacht. Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 634202 | |||
Datum | 16.07.2010 21:39 | 7959 x gelesen | |||
Hallo, da dürfte Artikel 9 Abs. 5 Satz 2 des Bayrischen Feuerwehrgesetzes recht eindeutig sein. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Benj8ami8n B8., Haimhausen / Bayern | 634200 | |||
Datum | 16.07.2010 21:36 | 10288 x gelesen | |||
Hallo Forum, hätte eine Frage zum Versicherungsschutz. Wie steht es um den Versicherungsschutz unserer privaten PKW´s bei Einsätzen? Ich meine wenn wir zu einem Unwetter raus fahren und unser Auto am Gerätehaus steht. Müssen Schäden wie z.B. Hagel oder Sturmschäden durch unsere privat PKW Versicherung bezahlt werden (ab Teilkasko) oder tritt hier ein andere Versicherung in kraft sprich GUVV oder die Kommune? Wäre schön wenn mir einer in diesem Thema weiterhelfen könnte. Gruß BEn Nur meine Meinung!!! | |||||
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