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Thema | Feuerwehrplan für Biogasanlagen | 5 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 639850 | |||
Datum | 13.08.2010 20:00 | 3228 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf HauptvogelEinen Feuerwehrplan braucht man wenn die Bauaufsichtsbehörde einen fordert, das hat mit der Größe usw. nichts zu tun. Grundsätzlich kann für jedes Bauvorhaben ein Plan gefordert werden, wobei er in der Regel nur für Sonderbauten verlangt wird. Hier habe ich schonmal laut nachgedacht. Konsequent zu Ende denken will das aber imo weder die Feuerwehr und schon gar nicht die Landwirtschaft. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 639791 | |||
Datum | 13.08.2010 13:56 | 3215 x gelesen | |||
So ist jedenfalls mein Wissensstand, was jewdoch nichtr heißt das du denoch einen erstellen kannst wenn du es möchtest. ;-) Gruß Ralf Irgendwas ist ja auch immer. www.ffw-drebkau.de | |||||
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Autor | Matt8hia8s H8., Todenhausen (Hessen) / Hessen | 639789 | |||
Datum | 13.08.2010 13:47 | 3302 x gelesen | |||
Also ist es Auslegungssache der Bauaufsichtsbehörde ob sie einen Plan fordert oder nicht?! Gruß Matthias | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 639788 | |||
Datum | 13.08.2010 13:44 | 4132 x gelesen | |||
Einen Feuerwehrplan braucht man wenn die Bauaufsichtsbehörde einen fordert, das hat mit der Größe usw. nichts zu tun. Grundsätzlich kann für jedes Bauvorhaben ein Plan gefordert werden, wobei er in der Regel nur für Sonderbauten verlangt wird. Gruß Ralf Irgendwas ist ja auch immer. www.ffw-drebkau.de | |||||
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Autor | Matt8hia8s H8., Todenhausen (Hessen) / Hessen | 639783 | |||
Datum | 13.08.2010 13:26 | 5864 x gelesen | |||
Hallo, ab welcher Größe müssen Biogasanlagen einen Feuerwehrplan haben. Bzw. müssen landwirtschaftliche Biogasanlagen überhaupt einen Feuerwehrplan haben? In der Literatur wird ein Plan zumindest immer wieder empfohlen, gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage (Bundesland Hessen)? Gruß Matthias Haaß | |||||
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