alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaRückruf von Hanrath Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, Spark und 86537 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • Rückruf von Hanrath Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, Spark und 865 U
  • Hanrath: Klagen abgewiesen; Zwangsgelder und Rückruf von Feuerwehrstiefeln rechtmässig
  • Hanrath: Urteil zum Rückruf von Feuerwehrstiefeln - Gerichtsentscheidung veröffentlicht [3 K 456/09]
  • Recht und Realität: Rückruf von Hanrath Feuerwehrstiefeln trotz Gerichtsurteil ungewiss
  • Hanrath: Bezirksregierung Köln vernichtet unsichere Feuerwehrstiefel
  •  
    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern695314
    Datum06.09.2011 15:2016874 x gelesen
    Seltsam das es Hanrath Stiefel bei ebay neu zu kaufen gibt.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg695313
    Datum06.09.2011 15:1116770 x gelesen
    hallo,

    jetzt mit Bildern von der Vernichtungsaktion:

    p.gifHanrath: Bezirksregierung Köln vernichtet unsichere Feuerwehrstiefel


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKai 8H., Köln / NRW695308
    Datum06.09.2011 13:4516997 x gelesen
    Hallo,

    nun wurden die von der Bezirksregierung Köln beschlagnahmten unsicheren Stiefel vernichtet.
    "2595 Paar Feuerwehrstiefel wurden der Müllverbrennunsganlage Weisweiler zugeführt"

    Diese können immerhin nicht mehr in den Umlauf gelangen.

    Gruss Kai


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen652199
    Datum03.11.2010 14:1918291 x gelesen
    Vielleicht kann man sie denen noch verkaufen

    Absatzmöglichkeit?


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern652198
    Datum03.11.2010 14:1518321 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerDa werden wohl viele Feuerwehrangehörige und Kommunen auf ihrem Schaden sitzenbleiben :-(
    Da bleibt wohl nur noch, das streithafte Schuhwerk in eine Flugbahn in Richtung der Verantwortlichen zu zwingen. (Irakische Schuhentsorgung) :-) Da kriegt man zwar kein Geld zurück, aber doch ein wenig Zufriedenheit. Wobei das mit den Stahlkappen schon wieder die Prozessflut vergrößern dürfte.......Lassen wirs lieber.


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg652196
    Datum03.11.2010 13:3318858 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    theoretisch müsste die Hanrath Schuh GmbH, sobald das Urteil vom 10.08.10 rechtskräftig ist die Rückrufaktion starten.

    praktisch wird es vermutlich daran scheitern :-(


    Laut telefonischer Auskunft des zuständigen Insolvenzgerichts ist die Prüfung ob bei der Hanrath Schuh GmbH eine Insolvenz eingeleitet werden kann immer noch nicht abgeschlossen.

    Inzwischen verdichten sich die Anzeigen das dadurch auch die angeordnete Rückrufaktion vieler Hanrath-Feuerwehrstiefel trotz Gerichtsurteil doch nicht mehr durchgeführt wird :-(

    Recht und Realität: Rückruf von Hanrath Feuerwehrstiefeln trotz Gerichtsurteil ungewiss

    Da werden wohl viele Feuerwehrangehörige und Kommunen auf ihrem Schaden sitzenbleiben :-(


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg644433
    Datum15.09.2010 02:2918561 x gelesen
    hallo,

    theoretisch müsste die Hanrath Schuh GmbH, sobald das Urteil vom 10.08.10 rechtskräftig ist die Rückrufaktion starten.

    praktisch wird es vermutlich daran scheitern :-(


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Hamburg644266
    Datum14.09.2010 12:0918609 x gelesen
    Tach

    Geschrieben von Alex DiedlerOder machen die eine ordentliche Rückrufaktion, schreiben jeden Käufer an und machen ein Angebot für die Rücknahme?

    Nun, dem aufmerksamen Leser ist es wohl aufgefallen, das Hanrath die Schuhe zurücknehmen muss und dem Kunden das Geld dafür erstatten muss. Ohne Angebot.

    Aber, da Hanrath insolvent ist, wird sich der kleine Feuerwehrmann (und wohl auch viele andere "Grosse") wohl das Geld in die Haare stecken können, weil die Forderung untergehen wird. Ich vermute, die Insolvenz wird mangels Masse eingestellt werden.

    Ich würde grundsätzlich wohl zu deiner Aussage "Müll und abrschreiben" tendieren.


    Gruß Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen644265
    Datum14.09.2010 11:5418697 x gelesen
    Hallo,
    Wie bekommt denn jetzt jeder kleine Feuerwehrmann sein Geld für seine Stiefel zurück? Muss jeder einzelne klagen, dann übersteigt der Prozessaufwand die Anschaffungskosten bei weitem und da wäre es billiger das Geld einfach abzuschreiben und die Dinger in den Müll zu werfen.

    Oder machen die eine ordentliche Rückrufaktion, schreiben jeden Käufer an und machen ein Angebot für die Rücknahme?

    Viele Grüße
    Alex


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg643534
    Datum07.09.2010 10:0619382 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sven ArendKann mir hier eventuell jemand sagen in wie weit dieses Urteil auf für das europäische Ausland zählt?
    Es gibt nämlich noch Firmen die ihre Restbestände verkaufen wollen...


    die Untersagungsverfügungen der Bezirksregierung Köln in Sachen Hanrath Feuerwehrstiefel gegen die Firmen Hanrath Schuh GmbH, Firma Rolf Heimann und Frau Lilia Repp gelten in der gesamten Europäischen Union.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSven8 A.8, Clervaux / Lu643529
    Datum07.09.2010 09:4818962 x gelesen
    Hallo,

    Kann mir hier eventuell jemand sagen in wie weit dieses Urteil auf für das europäische Ausland zählt?
    Es gibt nämlich noch Firmen die ihre Restbestände verkaufen wollen...

    MbG,

    Sven


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg643113
    Datum03.09.2010 15:3219238 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Florian Fastnerder Link mag nicht.

    gmpfl - da ist Google wohl etwas zu "verschlossen".

    hier ein anderer Link:




    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 F.8, Dachau bei München / Bayern643111
    Datum03.09.2010 14:4019055 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerz.B. hier: Stellungnahme der Hanrath Schuh GmbH zur Veröffentlichung der BAUA vom 09.05.2008

    Hi Jürgen,

    der Link mag nicht.


    Schöne Grüße

    Florian


    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg643103
    Datum03.09.2010 12:3619366 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christi@n PannierDie Probleme mit Hanrath sind nichts neues, erstmalige Erwähnung hier im Forum war im März 2007, das ist drei Jahre her. Insider wussten schon früher Bescheid.
    Von den vor 3/2007 beschafften Stiefeln dürfte ein guter Teil schon wieder ausgemustert sein, sei es aufgrund von altersbedingtem Verschleiß, oder weil die Verantwortlichen bereits gehandelt haben.
    Wer nach 3/2007 noch Hanrath beschafft hat sollte sich selbstkritisch fragen, ob der notwendige sachverstand zur Beschaffung von Kat. III PSA vorhanden ist / war.
    "You get what you pay for" und "Wer billig kauft, kauft zweimal". Zwei alte Weisheiten, die sich immer wieder bewahrheiten.

    Die Frage ist da aber wie hoch man den Masstab für den Sachverstand bei solchen Beschaffungen legen kann. Es gab viele Käufer die von der Sache Wind bekommen haben und dann bei hanrath direkt nachgefragt haben. Hanrath hat dann die Käufer dreist angelogen und behauptet das die Stiefel i.O. seien und die böse Konkurrenz schuld wäre. Die haben das sogar auch noch schriftlich so bestätigt.

    z.B. hier: Stellungnahme der Hanrath Schuh GmbH zur Veröffentlichung der BAUA vom 09.05.2008

    Dazu haben die dann ja auch noch die CTC-Zertifikate ( Baumusterprüfungen ) auf der Webseite zumindest das Titelblatt veröffentlicht.

    Dem "normale" Feuerwehrangehörige der bei der Stiefelbeschaffung auf diese schriftlichen Angaben verlassen hatte kann man meiner Ansicht nach zumindest wenig Vorwürfe machen.

    Klar hätte jeder Käufer vor dem Kauf sich eine Kopie der Zertifikate ( Baumusterprüfung und Qualitätssicherung ) geben lassen können. Aber wer macht das z.B. bei Kauf eines Helms bzw. einer EInsatzjacke? Ich glaube der grösste Teil dieser Käufer vertraut auf das CE-Zeichen das an der Ausrüstung angebracht ist und mit dem der Hersteller dokumentiert das er alle entsprechenden Normen einhält.

    Bei Hanrath sind die Käufer auf die, meiner Meinung nach, kriminelle Machenschaften des Herstellers hereingefallen. Da kommt unser System mit der CE-Kennzeichung und den vorgeschriebenen Baumusterprüfung usw. an seine Grenzen.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional643050
    Datum02.09.2010 20:1619448 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jürgen M@yerMein persönliches Fazit: da werden noch sehr viele Schuldner und Stiefelkäufer in die Röhre schauen :-(

    Die Probleme mit Hanrath sind nichts neues, erstmalige Erwähnung hier im Forum war im März 2007, das ist drei Jahre her. Insider wussten schon früher Bescheid.
    Von den vor 3/2007 beschafften Stiefeln dürfte ein guter Teil schon wieder ausgemustert sein, sei es aufgrund von altersbedingtem Verschleiß, oder weil die Verantwortlichen bereits gehandelt haben.
    Wer nach 3/2007 noch Hanrath beschafft hat sollte sich selbstkritisch fragen, ob der notwendige sachverstand zur Beschaffung von Kat. III PSA vorhanden ist / war.
    "You get what you pay for" und "Wer billig kauft, kauft zweimal". Zwei alte Weisheiten, die sich immer wieder bewahrheiten.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg643045
    Datum02.09.2010 19:1419636 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Felix HoppeAlso, mal mangenommen ich würde Post von Hanrath (oder von wem auch immer) bekommen, mit der Mitteilung übder die laufende Rückrufaktion, müste ich meine Stiefel ohne Entschädigung zurücksenden,
    oder habe ich einen (theoretischen) Anspruch auf den Kaufpreis?

    ich gehe davon aus das der Verkäufer zumindest einen Teil des Kaufpreises erstatten muss. Die bisherige Nutzung kann er da dagegenrechnen.

    Bei der Schadensersatzklage der Stadt Kroschenbroich hat das Landgericht Aachen in der Urteilsbegründung folgendes geschrieben:

    Der Klägerin steht ein Anspruch auf Rückzahlung der von ihr geleisteten Kaufpreise in Höhe von insgesamt 16.314,49 € zu.

    Die Klägerin muss sich nicht gemäß § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB gezogene Nutzungsvorteile anrechnen lassen. Für die gezogenen Nutzungen bzw. deren Wert trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast. Der Vortrag der Beklagten ist hinsichtlich eines etwa in Abzug zu bringenden Nutzungsersatzes unsubstantiiert. Sie hat sich lediglich darauf beschränkt, darauf zu verweisen, dass die Klägerin sich die Gebrauchsvorteile anrechnen lassen müsse. Eine Berechnung oder konkrete Anknüpfungspunkte, die dem Gericht eine Schätzung ermöglichen würden, hat die Beklagte nicht dargelegt.


    Ich gehe davon aus das bei der Rückrufaktion eine ähnliche Rechtslage vorliegt wie bei der erfolgreichen Klage der Stadt Korschenbroich gegen Hanrath.
    Wie sich der Nutzungsvorteil im Einzelnen berechnet kann ich nicht sagen. In dem Urteil des LG Aachens wurde ja darauf auch nicht eingegangen. Hanrath hatte da ja versäumt den Nutzungsersatz zu fordern.

    Die spannendere Frage ist aber jetzt ob nun die Rückrufaktion überhaupt gestartet wird. Zunächst muss das Urteil des VG Aachens rechtskräftig werden. Da kann Hanrath ja noch Rechtsmittel einlegen. Dann geht das in die nächste Runde vor das Oberverwaltungsgericht. Und das kann dauern :-(

    Falls das Urteil doch schnell rechtkräftig wird ist immer noch nicht sichergestellt ob die Rückrufaktion eingeleitet werden kann. Zur Zeit läuft ja das Insolvenzeröffnungsverfahren. Da muss ja erst noch festgestellt werden ob für eine Insolvenz überhaupt genug Masse vorhanden ist. Falls dies doch der Fall sein sollte dann dürften die Ansprüche aus der Rückgabe der Stiefel in die Insolvenzmasse fallen. Und da kommt dann auch die nächste spannende Frage. Wie wird dann schlussendlich die Quote sein. Wieviel % der Forderung wird überhaupt aus der Insolvenzmasse bedient.

    Mein persönliches Fazit: da werden noch sehr viele Schuldner und Stiefelkäufer in die Röhre schauen :-(

    Auch die Stadt Kroschenbroich, die ja einen vollstreckbaren Titel in der Höhe von 16.314,49 Euro hat, kann jetzt nicht mehr vollstrecken. Der Gerichtsvollzieher kann nach der Eröffnung des Insolvenzeröffnungsverfahrens nichts mehr pfänden :-(


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen643043
    Datum02.09.2010 18:5719628 x gelesen
    Also, mal mangenommen ich würde Post von Hanrath (oder von wem auch immer) bekommen, mit der Mitteilung übder die laufende Rückrufaktion, müste ich meine Stiefel ohne Entschädigung zurücksenden,
    oder habe ich einen (theoretischen) Anspruch auf den Kaufpreis?

    PS: gut dass ich keine Hanrath-Stiefel habe.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg643029
    Datum02.09.2010 14:1820239 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jens RugenAlle Hanrath-Stiefel ab 01.01.2003 sind im Grunde ohne Zertifikat (für Feuerwehrstiefel) und somit höchstens für die Gartenarbeit zu gebrauchen?
    im Grunde ja :-(

    Geschrieben vom Verwaltungsgericht AachenIm Laufe des weiteren Verwaltungsverfahrens stellte die Beklagte fest, dass die Klägerin das ihr vom TÜV Köln ausgestellte Zertifikat vom 8. März 2000 zum 31. Dezember 2002 gekündigt hatte.

    Nach dem Hinweis der Beklagten an die Klägerin, sie produziere seit dem 01. Januar 2003 ohne im Besitz der erforderlichen EG-Baumusterprüfungbescheinigungen zu sein, kündigte die Klägerin an, ihre Feuerwehrstiefel beim Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e.V. neu zertifizieren zu lassen.

    Unter dem 28. April 2006 stellte das Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens e. V. der Klägerin eine bis zum 25. April 2007 befristete EG-Baumusterprüfbescheinigung von Sicherheitsschuhen nach Art. 10 der Richtlinie 89/686/EWG für die von ihr produzierten Modelle Profi Plus, Profi, Ultra, Spark und 865U mit dem Zusatz aus: "Teilprüfung Boden erfüllt".

    Im Zeitraum vom 01.01.2003 bis zum 27.04.2006 ( also mehr als drei Jahre! ) hatte die Firma Hanrath für die in der Verfügung aufgeführten Feuerwehrstiefel keine EG-Baumusterprüfbescheinigung. Daneben fehlte auch die vorgeschriebene Qualitätssicherung.

    Nachdem das PFI wegen Qualitätmängel die befristete EG-Baumusterprüfbescheinigung im April 2007 auslaufen lies hat Hanrath erst im Juli 2007 eine neue EG-Baumusterprüfbescheinigung vom CTC bekommen:

    Mit der Baumusterprüfung sowie der anschließenden Prüfung der Qualitätssicherung nach Art. 11 A der Richtlinie 89/686/EWG beauftragte sie das Centre Technique Cuir Chaussure Maroquinerie (im Folgenden: CTC) in Lyon. Dieses Institut stellte der Klägerin mit Datum vom 25. Juli 2007, 2., 3. und 29. August 2007 EG-Baumusterprüfbescheinigungen für die von ihr produzierten Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, 865U, Spark und Ultra aus.
    Aber auch da gabs es Qualitätsprobleme:

    Nachdem die Beklagte Kenntnis von einer Neuzertifizierung der von der Klägerin produzierten Feuerwehrstiefel erhalten hatte, setzte sie sich mit dem CTC in Verbindung, das in zwei Antwortschreiben vom 28. Mai 2008 und 03. Juli 2008 mitteilte, es sei im Laufe des Prüfverfahrens zu verschiedenen Beanstandungen, u.a. im Zusammenhang mit der Entflammbarkeit von Schnürsenkeln gekommen; die Mängel seien bisher nicht abgestellt worden. Es sei davon abgesehen worden, die zuständigen Behörden zu informieren, weil der Klägerin eine Bescheinigung über die Qualitätssicherung nach Art. 11 A der Richtlinie 89/686/EWG noch nicht erteilt worden sei. Falls allerdings bei den am 11. Juli 2008 nochmals entnommenen Proben sich erneut Mängel zeigten, würden die EG-Baumusterprüfbescheinigungen nach Art. 10 der Richtlinie 89/686/EWG zurückgezogen.
    siehe auch hier: Hanrath: Das Prüfinstitut CTC in Lyon hat reagiert

    Auch hier war die vorgeschriebene Qualitätsicherung wegen den Mängeln nicht erfolgreich.

    Danach ist das Prüfstellen-Hopping weitergegangen:

    Zur Begründung ihrer Klage trägt die Klägerin vor, sie verfüge zwischenzeitlich über ein Zertifikat für die von ihr hergestellten Feuerwehrstiefel des Prüfinstituts Intertek vom 06. Februar 2009, das die Konformität und Mängelfreiheit der Stiefel bestätige. Der Prüfbericht über die Qualitätssicherung der TNO Quality Services BV (im Folgenden: TNO) vom 27. Februar 2009 bestätige, dass die von ihr produzierten Feuerwehrstiefel den einschlägigen Sicherheitsnormen entsprächen.
    Das Problem ist halt das man nachträglich keine Qualitätsicherung mehr durchführen kann.

    Meiner Meinung nach hat Hanrath bewusst seit Anfang 2003 vermutlich wegen Geiz und auch wegen tatsächlich vorhandener Qualitätsmängel zeitweise die vorgeschriebenen Baumusterprüfungen und die Qualitätsicherungen nicht durchführen lassen.

    Auf diesen Tatsachen beruht die Anordnung der Rückrufaktion im Umfang von mehr als sechs (!) Jahresproduktionen. Das Verwaltungsgericht hat das auch so bestätigt.

    Hier wurden meiner Meinung nach sehr vielen Kunden knallhart betrogen. Hanrath hat, obwohl ihnen die oben aufgeführten Tatsachen wohl bekannt waren, sehr oft behauptet das die Feuerwehrstiefel i.O. seien und die Zertifikate vorhanden seien. Das ist gelogen!

    Inzwischen wird der Fall "Hanrath" nun auch endlich strafrechtlich aufgearbeitet. Demnächst findet in Heinsberg eine Strafgerichtsverhandlung statt. Der Ex-Geschäftsführer ist da u.A. auch wegen Verstoss gegen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz angeklagt.

    Wenn man sich die div.Urteilsbegründungen der Verwaltungs- und Landgerichte Aachen bzw. Köln rund um die Feuerwehrstiefel anschaut findet man in den Urteilsbegründungen sehr viel Informationen die erst durch diese Rechtstreitigkeiten öffentlich geworden sind. Das Puzzle ist da inzwischen so gut zusammengesetzt daß man die Hintergründe dieser, meiner Ansicht nach, kriminellen Machenschaften sehr gut erkennen kann.

    => http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php

    Da dann einfach nach "Feuerwehrstiefel" suchen. Aktuell erhält man dann 10 Treffer. Alles Urteile bzw. Beschlüsse zu Ungunsten von Hanrath ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen643028
    Datum02.09.2010 13:5319611 x gelesen
    Verstehe ich das richtig?
    Alle Hanrath-Stiefel ab 01.01.2003 sind im Grunde ohne Zertifikat (für Feuerwehrstiefel) und somit höchstens für die Gartenarbeit zu gebrauchen?


    Grüße
    Jens

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg643027
    Datum02.09.2010 13:3320030 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yerAm 10. Februar 2009 hat die Bezirksregierung Köln gegenüber der Firma Hanrath Schuh GmbH einen ordnungsgemäßen und möglichst vollständigen Rückruf der seit dem 1. Januar 2003 verkauften Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, Spark und 865 U angeordnet. Gegen diese Anordnung hat Hanrath Rechtsmittel eingelegt. Durch diesen juristischen Schritt wurde die angeordnete Rückrufaktion verzögert.

    Das Urteil ist nun mit sehr interessanten Hintergrundinformationen über die Machenschaften der Hanrath Schuh GmbH veröffentlicht:

    Urteil zum Rückruf von Feuerwehrstiefeln - Gerichtsentscheidung veröffentlicht [3 K 456/09]


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional639715
    Datum13.08.2010 01:0220533 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Dennis EdnerDort (in F) ohne Widerstand der Bevölkerung und Politik, interessiert dort vermutlich keinen

    Hierzulande sind Leute gegen Streetview, die mit Bild, vollem Namen (und vermutlich vor ihrem Haus) in einer Zeitung (und deren weltweit lesbarer Onlineausgabe) posieren (siehe auch die Kommentare zum Artikel).


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg639713
    Datum12.08.2010 22:2420478 x gelesen
    Hallo,

    du hast es nicht verstanden....aber egal......



    Grüsse

    Hansi....


    Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern639712
    Datum12.08.2010 22:1920609 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppWenigstens hat er danach dann "was richtiges" gekauft ;-)
    Zumindest was von ner Firma, die seit vielen Jahren existiert und zu Preisen, bei denen man auch realistisch Qualität erwarten kann.
    Weil:

    "Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist auch unklug, zuwenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Wenn Sie dies tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres mehr zu bezahlen.“
    John Ruskin

    Das habe ich im nachhinein auch eingesehen.


    MfG Linus

    Franken: Frei statt Bayern

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW639710
    Datum12.08.2010 22:0920411 x gelesen
    Prost Mahlzeit!

    Geschrieben von Markus WeberGanz schön fette Hütte jedenfalls, ein Glück, dass die da neben AcFed entreprises‎, Audineau Eric‎, Business Facility Internation‎, C B C Développement‎, Centre d'Affaires BFI Concorde Madeleine‎, Gouedard Sylvain‎, Lloyd Edwards-Jones SAS‎, Roy Pascal‎, Sci Garage 4 Rue Saint Florentin‎ noch Platz für einen insolventen Stiefelhersteller haben.

    Vermutlich hat man sich einfach mit der Hausnummer vertan, und die 4 soll in Wirklichkeit eine 1 sein.

    Dort vielleicht gar der Nebeneingang links neben dem Hauptportal? ;-)

    Würde mich übrigens nicht wundern, wenn die Wandgestaltung dort einen deutschen Hintergrund hätte...

    Gruß,
    Henning

    P.S.: google-Streetview ist doch irgendwie toll :-))
    (auch wenn ich die Beschriftung über der Tür nicht lesen kann, Marineministerium??)


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP639709
    Datum12.08.2010 22:0820560 x gelesen
    Wenigstens hat er danach dann "was richtiges" gekauft ;-)


    Aus der Betriebsanleitung meines 2010 neu gekauften Toasters: "Dieses Gerät ist nicht für den Betrieb unter Wasser geeignet!"

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDenn8is 8E., Menden / NW639708
    Datum12.08.2010 22:0520538 x gelesen
    Geschrieben von Markus Weberjetzt klappts aber mit StreetView.

    Dort (in F) ohne Widerstand der Bevölkerung und Politik, interessiert dort vermutlich keinen


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg639706
    Datum12.08.2010 21:5820658 x gelesen
    HAllo,


    Geschrieben von Linus Drescher2. Besteht danach eine reelle Chance, dass ich mein Geld zurückbekomme?


    nein, wer Schüler ist und sich schon selbst Stiefel kauft...wird zu lehrzwecken kein Anspruch haben.... ;O)


    *kopfkratzundsichwundert...*

    Hansi....


    Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg639704
    Datum12.08.2010 21:5320631 x gelesen
    Mist, jetzt klappts aber mit StreetView.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg639702
    Datum12.08.2010 21:5120896 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppDer arme wird viel unterwegs sein, seit er auch noch eine Niederlassung in Frankreich hat...

    Nicht schlecht, so ein Büro in Paris. Bei Preisen von 13 404 € / m² (Klick!) frag ich mich aber schon, ob die da wirklich ein Büro haben.

    Ganz schön fette Hütte jedenfalls, ein Glück, dass die da neben AcFed entreprises‎, Audineau Eric‎, Business Facility Internation‎, C B C Développement‎, Centre d'Affaires BFI Concorde Madeleine‎, Gouedard Sylvain‎, Lloyd Edwards-Jones SAS‎, Roy Pascal‎, Sci Garage 4 Rue Saint Florentin‎ noch Platz für einen insolventen Stiefelhersteller haben.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg639652
    Datum12.08.2010 16:3620733 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Linus Drescher1. Wann wird denn das Urteil rechtskräftig?

    in einigen Wochen oder in einigen Monaten. Das kommt darauf an ob Rechtsmittel eingelegt werden ...

    Geschrieben von Linus Drescher2. Besteht danach eine reelle Chance, dass ich mein Geld zurückbekomme?

    eine Chance ja, aber wie hoch die ist wird sich dann noch zeigen müssen ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern639650
    Datum12.08.2010 16:2720917 x gelesen
    Zwei Fragen:

    1. Wann wird denn das Urteil rechtskräftig?
    2. Besteht danach eine reelle Chance, dass ich mein Geld zurückbekomme?


    MfG Linus

    Franken: Frei statt Bayern

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg639635
    Datum12.08.2010 14:4620746 x gelesen
    Hallo,

    der Rechtsanwalt der Hanrath vertritt hat angegeben das er seit drei Monaten keinen Kontakt zu der Hanrath Schuh GmbH hätte. Er sei - ich zitiere: "nur aus Respekt vor der Kammer anwesend" ;-()

    Im Rahmen meiner Recherchen hab ich gestern ohne Probleme den Liquidator, also die Person die die Geschäfte bei Hanrath führt, telefonisch erreicht.

    Im Juni muss es aber meiner Ansicht nach ein Kontakt zwischen dem Anwalt und dem Liquidator gegeben haben. Ich konnte da über den Lquidator erreichen das genau dieser Anwalt einen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil in einer anderen Sache gegen Hanrath zurückgenommen hat ;-).

    Meiner Ansicht nach gab es zumindest bis vor acht Wochen doch noch einen Kontakt zwischen dem Anwalt und der Hanrath Schuh GmbH ...

    Wie war das mit den Spruch der sich um Lügen und Gerichte dreht?


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen639625
    Datum12.08.2010 13:4821164 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer#
    # laut Anwalt hat dieser seit drei Monaten kein Kontakt zur Hanrath :-()


    Der RA oder der Händler keinen Kontakt mehr zu Hanrath?


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg639617
    Datum12.08.2010 13:1720785 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Sebastian KruppDer arme wird viel unterwegs sein, seit er auch noch eine Niederlassung in Frankreich hat...

    Passt so nicht. Der "Macher" der Heimann B.V. ist ja nicht mehr Geschäftsführer der Firma Hanrath Schuh GmbH. Vertreten wird diese Firma nun von Liquidator, Herr Igler.

    Im Verlauf der Verhandlung wurde bekannt das es wohl Schwierigkeiten gibt Schreiben rechtssicher an die neue Anschrift in Frankenleben zu senden. Das könnte damit zusammenhängen.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP639615
    Datum12.08.2010 13:1521171 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerlaut Anwalt hat dieser seit drei Monaten kein Kontakt zur Hanrath :-()Der arme wird viel unterwegs sein, seit er auch noch eine Niederlassung in Frankreich hat...


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg639601
    Datum12.08.2010 12:1621568 x gelesen
    Hallo,

    keine grosse Überraschung: alle vier Klagen von Hanrath bzw. einem eBay-Händler gegen die Verfügungen der Bezirksregierung Köln wurden vom Verwaltungsgericht Aachen abgewiesen:

    Hanrath: Klagen abgewiesen; Zwangsgelder und Rückruf von Feuerwehrstiefeln rechtmässig

    Interessant waren auch folgende Dinge:

  • Ausser dem Anwalt war von Hanrath bzw. dem eBay-Händler kein Vertreter da
  • laut Anwalt hat dieser seit drei Monaten kein Kontakt zur Hanrath :-()
  • das Gericht hat zur Sicherheit zwei Jusitzwachtmeister im Verhandlungssaal postiert
  • der eBay-Händler hat erfolglos Prozesskostenhilfe beantragt.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

  • Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg632076
    Datum02.07.2010 07:5327268 x gelesen
    Am 10. Februar 2009 hat die Bezirksregierung Köln gegenüber der Firma Hanrath Schuh GmbH einen ordnungsgemäßen und möglichst vollständigen Rückruf der seit dem 1. Januar 2003 verkauften Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, Spark und 865 U angeordnet. Gegen diese Anordnung hat Hanrath Rechtsmittel eingelegt. Durch diesen juristischen Schritt wurde die angeordnete Rückrufaktion verzögert.

    Das Verwaltungsgericht Aachen hat nun für den 10. August 2010, ab 12 Uhr [Saal 2.012] vier Verhandlungstermine angesetzt. Da wird dann u.A. über diese Rückrufverfügung entschieden. Wenn das Verwaltungsgericht die Rechtmässigkeit dieser Verfügung bestätigt muss Hanrath alle Stiefel die im Zeitraum vom 01.01.2003 bis zum Erlass der Verfügung am 10. Februar 2010 verkauften Feuerwehrstiefel die von dieser Verfügung erfasst sind zurückrufen und beseitigen.

    Das Gericht befasst sich an diesem Tag mit vier Verfahren rund um die Hanrath Feuerwehrstiefel. Neben der Frage ob die Anordnung des Rückrufs rechtlich i.O. ist geht es in drei weiteren Verfahren um die Rechtmässigkeit von Zwangsgelder. Diese Zwangsgelder wurden von der zuständigen Behörde verhängt weil trotz Untersagungsverfügungen weiterhin Feuerwehrstiefel verkauft wurden. Neben zwei Zwangsgeldern die gegen Hanrath verhängt wurden muss das Gericht auch noch über die Rechtmässigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung gegenüber einem eBay-Händler entscheiden.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     

     02.07.2010 07:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.08.2010 12:16 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.08.2010 13:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.08.2010 13:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.08.2010 21:51 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     12.08.2010 21:53 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     12.08.2010 22:05 Denn7is 7E., Menden
     13.08.2010 01:02 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     12.08.2010 22:09 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     12.08.2010 13:48 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     12.08.2010 14:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
     14.09.2010 11:54 Alex7 D.7, Helpsen
     14.09.2010 12:09 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     15.09.2010 02:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
     03.11.2010 13:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     03.11.2010 14:15 ., Thierstein
     03.11.2010 14:19 ., Frankfurt
     12.08.2010 16:27 ., Thierstein
     12.08.2010 16:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.08.2010 21:58 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
     12.08.2010 22:08 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     12.08.2010 22:19 ., Thierstein
     12.08.2010 22:24 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
     02.09.2010 13:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.09.2010 13:53 ., Bremervörde
     02.09.2010 14:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.09.2010 18:57 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
     02.09.2010 19:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.09.2010 20:16 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     03.09.2010 12:36 Jürg7en 7M., Weinstadt
     03.09.2010 14:40 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München
     03.09.2010 15:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.09.2010 09:48 Sven7 A.7, Clervaux
     07.09.2010 10:06 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.09.2011 13:45 Kai 7H., Köln
     06.09.2011 15:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     06.09.2011 15:20 Mark7us 7P., Traunstein
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt