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ThemaBusspur benutzen47 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW648124
Datum06.10.2010 23:0811629 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Niklas Lemleres gibt halt Kollegen die der Meinung sind dass sie die Spur beutzen dürften

Dann hast du ja jetzt genug zutreffende "neins" bekommen, um Deine Kollegen zu überzeugen ;-)

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorSöre8n P8., Hamburg / Hamburg648067
Datum06.10.2010 13:3511773 x gelesen
In diesem Forum spiegelt sich Feuerwehrdeutschland perfekt wider:
Alles in Vorschriften packen, die jede Gefahr ausschliessen sollen. Und diese Vorschriften wiederum werden dann ausdiskutiert und interpretiert bis auf das Komma.

Dem stimme ich prinzipiell zu. Irgendwann muss man seine Prioritäten festlegen: ENTWEDER die Aufgabe vernünftig erledigen ODER alle Regeln und Vorschriften haarklein befolgen. Beides unter einen Hut zu bringen geht einfach nicht immer.

Allerdings ist es trotzdem gut, die Regeln sehr genau zu kennen, damit man weiß, wie weit man sich aus dem Fenster lehnt! Und dazu gehört offenkundig: Busspur (ohne entsprechendes Zusatzzeichen) mit dem RTW befahren ist eine Ordnungswidrigkeit. Nicht mehr und nicht weniger...

Wozu muß ich als AG eine DA verfassen, über Dinge die anders (z.B. StVO) bereits geregelt sind?
Solang der Arbeitgeber oder Dienstherr wirklich nur die gesetzliche Regelung wiedergibt bzw. auf diese verweist, finde ich das ok. Viel schlimmer ist es doch, wenn die DA eine fragwürdige Interpretation des Gesetzes darstellt...


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen647711
Datum04.10.2010 11:2612142 x gelesen
Also wenn, ihr mit der JF unterwegs seid, Schulbus Zeichen dran, dann geht's. ;-)


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AutorAlex8and8er 8P., Bonn / NRW647666
Datum03.10.2010 21:4112016 x gelesen
Nun ja, irgendwo spricht er mir aus der Seele...

In diesem Forum spiegelt sich Feuerwehrdeutschland perfekt wider:
Alles in Vorschriften packen, die jede Gefahr ausschliessen sollen. Und diese Vorschriften wiederum werden dann ausdiskutiert und interpretiert bis auf das Komma.

Allein:
An der Tatsache, dass Feuerwehr nun mal gefahrgeneigt ist und bleibt, ändert sich nichts. Auch nicht durch noch so viele Regeln und aussichtslose Versuche, alles Tun und Lassen in diese hineinzupressen. Wer sich vor Augen führt, wofür er alles an den Hammelbeinen gezogen werden kann, müsste an sich zu dem Schluss kommen, dass man es besser sein läßt, oder ?

Ich frage mich schon seit vielen Jahren:
Wo bleibt der gesunde Menschenverstand ?


Jeck, loss Jeck elans...

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW647657
Datum03.10.2010 20:3212054 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferMal ganz ehrlich! Einige verstehen es hier in Perfektion aus einer Fliege den sprichwörtlichen Elefanten zu machen! Irgendwann kommt der Tag an dem wir nicht mehr ausrücken, weil wir genug mit unserer eigenen Bürokratie zu tun haben!

Darf er, darf er nicht und darf er, wenn er sich nicht erwischen lässt u.s.w.


Genau, warum fragt der OP so einen Blödsinn überhaupt?

Wir sind die Feuerwehr!

Wir sind die guten!

Wer gegen uns ist, ist ein schlechter Mensch!

(oder wie darf ich deinen Einwurf verstehen?)


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW647605
Datum03.10.2010 15:3512038 x gelesen
Mal ganz ehrlich! Einige verstehen es hier in Perfektion aus einer Fliege den sprichwörtlichen Elefanten zu machen! Irgendwann kommt der Tag an dem wir nicht mehr ausrücken, weil wir genug mit unserer eigenen Bürokratie zu tun haben!

Darf er, darf er nicht und darf er, wenn er sich nicht erwischen lässt u.s.w.

Ist eben wie beim Fußball! Auch im Bereich Feuerwehr gibt es 80 Millionen Bundestrainer!


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW647604
Datum03.10.2010 15:0212109 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Andreas Bräutigamvon mir aus auch als Mietwagen, ganz sicher dürfen die aber auf die Spur.

Würde mich aber glatt interessieren, ob es da eine (ohne Spezialkenntnisse nicht erkennbare) Regelung im Bundesrecht (StVO) zu gibt oder ob das bei euch eine örtliche Besonderheit ist (allgemeine Ausnahmegenehmigung für die Stadt D'dorf oder Teil der fahrzeugbezogen ohnehin notwendigen Ausnahmegenehmigung)....

Gruß,
Henning


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen647580
Datum03.10.2010 11:4512213 x gelesen
Hm, komisch: An den meisten dieser Spuren (i.d.R. mitten auf 2-6 spurigen Straßen) dürfte es gar keine Möglichkeit geben, irgendein Schild irgendwo anzubringen.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen647579
Datum03.10.2010 11:4412210 x gelesen
von mir aus auch als Mietwagen, ganz sicher dürfen die aber auf die Spur.


Gruß

A.

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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz647576
Datum03.10.2010 10:5512271 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael RoleffDenkst du dabei an sowas ?

Auch wenn's auf einem Busfahrgestell basiert, ist das Fahrzeug mit 100%iger Sicherheit nicht als Bus zugelassen (gewesen) und darf (durfte) außerhalb des Anwendungsbereiches der Sonderrechte keine Busspur benutzen.

Gruß,
Michael


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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW647559
Datum03.10.2010 08:5512124 x gelesen
Leider bin ich momentan zu weit weg und habe keine Zeit Fotos zu machen. Wenn man aber in Aachen vom Klinikum auf der ??? L 231 ??? Richtung Richterich fährt, gibt es rechts eine Busspur. Und dort stehen die Zusatzschilder, das diese Spur nur für Busse und Karnkenwagen zu nutzen ist. Bitte legt mich nicht auf den genauen Wortlaut fest. Jedenfalls können "Rettungsdienstfahrzeuge", die auf dem Rückweg von Klinikum sind, diese Spur nutzen und so dem ewigen Verkehrsstau entgehen.
Übrigens, wäre google street view verbreitet, hätte man vielleicht mal nach den Schildern schauen können.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg647554
Datum03.10.2010 01:2512263 x gelesen
*g* ... du hast den zweiten Teil der Frage vergessen ...

Wirst lachen, mindestens zwei drittel der Leute haben davon keine Ahnung, erst recht nicht, wie man sich in dem Fall beim Parken mit den unterschiedlichen Fahrzeugen richtig verhält ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW647544
Datum02.10.2010 22:1112256 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardZum Beispiel eine kleine böse Frage aus meinen Unterweisungen:
"Was bedeutet der rote Ring um Laternen


Das die wenn es richtig Dunkel wird ausgehen ;)

Geschrieben von Udo BurkhardSo, und jetzt, ehrliche Antwort ohne Nachgucken

Wofür das denn ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW647542
Datum02.10.2010 21:1612363 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Andreas BräutigamDie Krankenkutscher aus dem Liegendtaxi-Segment dürfen das sehr wohl (Taxilizenz!)

Die sogenannten Liegendtaxis werden in Düsseldorf als Taxi betrieben?

Das halte ich für ziemlich abwegig, bei uns werden die (natürlich) als Mietwagen betrieben!

(Die dürfen nach meinem Verständnis dann aber nicht auf die "Taxi-frei" Busspur....)

Gruß,
Henning


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg647538
Datum02.10.2010 20:2212400 x gelesen
Wenn da nicht zusätzlich das Schild (Busspur) und das Zusatzschild (Taxi frei) festgemacht sind, hat das Aufgemalte keine Wirkung.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg647536
Datum02.10.2010 20:1412268 x gelesen
Naja .... Ich habe "(vermeindlich) rechtliche Absicherung" geschrieben.

Und es gibt nunmal Sachen, die geraten in Vergessenheit oder werden unbewusst oder gar vorsätzlich unterlassen ...
Und dann kann es sinnvoll sein, die entsprechenden Regelungen und die Konsequenzen bei Verstößen mal wieder ins Gedächtnis zu rufen. Und genau dafür sind Unterweisungen sinnvoll.

Zum Beispiel eine kleine böse Frage aus meinen Unterweisungen:
"Was bedeutet der rote Ring um Laternen und was darf bzw,. muss man dort mit dem Fahrzeug machen?"
So, und jetzt, ehrliche Antwort ohne Nachgucken ... *g*

Hast du alles mal zur Erlangung deiner FE gelernt ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW647533
Datum02.10.2010 19:4912421 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardSolche DAs dienen in erster Line der (vermeindlich) rechtlichen Absicherung des Arbeitsgebers.

Wozu muß ich als AG eine DA verfassen, über Dinge die anders (z.B. StVO) bereits geregelt sind?

Geschrieben von Udo BurkhardKönnte der Arbeitgeber zwar genauso wirksam in die üblichen Unterweisungen packen,

Also muss der AG jemandem mit FE und ggfs. PBS zusätzlich erklären was er darf ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorFlor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü647483
Datum02.10.2010 14:3912523 x gelesen
Also ich hatte mal den Satz gehört, das diese Busspuren für "gemietete" Fahrzeuge gedacht sind (Taxi, Bus... ; nicht Sixt, Europcar und Co.). Zu dieser Katekorie würde wohl auch der KTW gehören.

Aber wie gesagt ohne Gewähr diese Aussage.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen647479
Datum02.10.2010 13:3912727 x gelesen
Zusatz: In Düdo sind die Busspuren per Zusatzzeichen ("BUS TAXI" auf der Fahrbahn aufgemalt) für Taxen freigegeben.


Gruß

A.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen647478
Datum02.10.2010 13:3512754 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertMal im Ernst, diskutiert ihr das wirklich auf der Wache???

Die Diskussion gab es hier auch mal, denn: Die Krankenkutscher aus dem Liegendtaxi-Segment dürfen das sehr wohl (Taxilizenz!) und tun das auch, was bei unseren KTW-Besatzungen schon mal auf Unmut stößt (die dürfen es natürlich nicht).


Gruß

A.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg647465
Datum02.10.2010 08:3312898 x gelesen
Solche DAs dienen in erster Line der (vermeindlich) rechtlichen Absicherung des Arbeitsgebers.
Könnte der Arbeitgeber zwar genauso wirksam in die üblichen Unterweisungen packen, aber das ist organisatorisch aufwändiger. ;)


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg647464
Datum02.10.2010 08:2912931 x gelesen
Wie bereits festgestellt, nur dann, wenn ausdrücklich durch das Zusatzzeichen VZKat 1026 - 34 freigegeben. (VZKat = Verkehrszeichenkatalog, gibt's im Verkehrsblatt-Verlag, Best.Nr. C2310)


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorNikl8as 8L., Kettig / RLP647459
Datum02.10.2010 01:2913040 x gelesen
Geschrieben von ---Adrian Horbert-- Mal im Ernst, diskutiert ihr das wirklich auf der Wache???

es gibt halt Kollegen die der Meinung sind dass sie die Spur beutzen dürften


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AutorOlaf8 L.8, Preetz / S-H647457
Datum02.10.2010 00:1612988 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertOder die Fußgängerzone

Aber nur, wenn der RTW als Fußgänger zugelassen ist. :-)

*Duck und weg*

Olaf


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW647455
Datum01.10.2010 23:1412974 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingEs gab eine Absage der Kommune und daraus resultierend eine DA, dass die Busspur bei nicht Notfalleinsätzen nicht benutzt werden darf.

Gab es auch eine Da fürs in den Spiegel gucken ? *kopfschütel*


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS647454
Datum01.10.2010 23:1212914 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Udo Burkhard Geht nicht, weil das Gesetz (StVO) und die zugehörige VwV dies nicht vorsieht.

Wurde vor x Jahren bei meinem ehemaligen Arbeitgeber auch diskutiert. Es gab eine Absage der Kommune und daraus resultierend eine DA, dass die Busspur bei nicht Notfalleinsätzen nicht benutzt werden darf.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW647452
Datum01.10.2010 22:5813109 x gelesen
Geschrieben von Henning Kochnur bei der Beförderung stehender Patienten.

geht auch :)


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg647451
Datum01.10.2010 22:5213007 x gelesen
Dann lies mal die VwV-Stvo zu § 46 ... Da steht alles zu Ausnahmegenehmigungen auf Bundesebene drin. Dann musst du nur noch das Landesrecht zum Thema wälzen ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW647450
Datum01.10.2010 22:5013090 x gelesen
Prost Mahlzeit.

Geschrieben von Adrian Horbert Mit ähnlichen Argumenten könnte man ja auch die Standspur nutzen.

nur bei der Beförderung stehender Patienten.

Gruß,
Henning


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW647449
Datum01.10.2010 22:4613665 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertDer darf doch vermutlich auf eine Busspur, zumindest traut sich keiner dann zu meckern :-)

Naja, meckern ggfs. aber das mit dem Bus stimmt ja irgend wie :)
Leider gibt es den und seinen Bruder nicht mehr, die waren ihrer zeit voraus.


mit freundlichen Grüßen

Michael

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW647448
Datum01.10.2010 22:4413391 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffDenkst du dabei an sowas ?

Genau. Der darf doch vermutlich auf eine Busspur, zumindest traut sich keiner dann zu meckern :-)


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg647447
Datum01.10.2010 22:4413061 x gelesen
hast Recht (wird Zeit für 2m)
In dem Fall müsste ein Zusatzzeichen (VZKat 1026 - 34) hin "Krankenfahrzeuge frei".


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen647446
Datum01.10.2010 22:3813046 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Adrian Horbert

Hm, eine Kommune kann doch keine Ausnahmegenehmigung von Bundesrehct wie der STVO erteilen, oder bin ich da jetzt völlig falsch?


Wie is beispielsweise mit Handwerker-Parkausweis im Halteverbot & Co? Lieferantenschein in der Fußgängerzone?


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg647445
Datum01.10.2010 22:3713067 x gelesen
Geht nicht, weil das Gesetz (StVO) und die zugehörige VwV dies nicht vorsieht.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen647444
Datum01.10.2010 22:3613087 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardUnter diesem Link findest du die für dich notwendigen Informationen.

Es fehlt in der Aufzaehlung "Krankenkraftfahrzeuge" , welche in der STVO aufgefuehrt sind. Evtl. fehlt das, weil es kein Zusatzzeichen fuer kranke Kraft fahrzeuge gibt?


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW647443
Datum01.10.2010 22:3513454 x gelesen
Geschrieben von Adrian Horbertalls der RTW als Bus zugelassen ist

Denkst du dabei an sowas ?


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW647442
Datum01.10.2010 22:3213012 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlIn Grunde sollte aber niemand die Kommune dran hindern, wenn sie will, pauschal für die Fw zu Dienstzwecken jeglicher Art eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, oder?

Hm, eine Kommune kann doch keine Ausnahmegenehmigung von Bundesrehct wie der STVO erteilen, oder bin ich da jetzt völlig falsch?


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen647441
Datum01.10.2010 22:3113424 x gelesen
hm, soein Internet weiss allerhand:

Ge- oder Verbot Verkehrszeichen 245 Bussonderspur
Fahrzeugführer dürfen auf Bussonderfahrstreifen mit anderen Fahrzeugen als mit Omnibussen des Linienverkehrs sowie den nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnenden Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs nicht fahren.
Erläuterung
1.Mit Krankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern und Bussen im Gelegenheitsverkehr darf der Sonderfahrstreifen nur befahren werden, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
2.Taxen dürfen an Bushaltestellen (Zeichen 224) zum sofortigen Ein- und Aussteigen von Fahrgästen halten


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen647440
Datum01.10.2010 22:3013657 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertMal im Ernst, diskutiert ihr das wirklich auf der Wache???

Einfach nachgucken... so ein Internet weiss allerhand:


Ge- oder Verbot Verkehrszeichen 245 Bussonderspur
Fahrzeugführer dürfen auf Bussonderfahrstreifen mit anderen Fahrzeugen als mit Omnibussen des Linienverkehrs sowie den nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnenden Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs nicht fahren.
Erläuterung
1.Mit Krankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern und Bussen im Gelegenheitsverkehr darf der Sonderfahrstreifen nur befahren werden, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
2.Taxen dürfen an Bushaltestellen (Zeichen 224) zum sofortigen Ein- und Aussteigen von Fahrgästen halten.



nullnullGe- oder Verbot Verkehrszeichen 245 Bussonderspur


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg647439
Datum01.10.2010 22:2813257 x gelesen
Lesetipp:

Unter diesem Link findest du die für dich notwendigen Informationen.

Allerdings gibt es keine Möglichkeit, diese Sonderfahrspur für andere Fahzeuge als Busse, Taxen oder Radfahrer freizugeben.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen647438
Datum01.10.2010 22:2813134 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Nein du darfst es nicht, da diese Spur eben nur für Busse ist.


In Grunde sollte aber niemand die Kommune dran hindern, wenn sie will, pauschal für die Fw zu Dienstzwecken jeglicher Art eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, oder?

Gruß,
Thorben


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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW647437
Datum01.10.2010 22:2413938 x gelesen
Ganz so einfach ist es ja nicht. Falls der RTW als Bus zugelassen ist und die Busspur für den Gelegenheitsverkehr zugelassen ist, dann darf man da auch ohne Einsatz fahren.

Mal im Ernst, diskutiert ihr das wirklich auf der Wache??? Mit ähnlichen Argumenten könnte man ja auch die Standspur nutzen. Oder die Fußgängerzone.


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW647436
Datum01.10.2010 22:2014044 x gelesen
Einfache Frage = Einfache Antwort!

Nein du darfst es nicht, da diese Spur eben nur für Busse ist. Während einer Einsatzfahrt kannst du dich über die StVO - und somit auch über den Busvorbehalt - hinwegsetzen.

Bei Fiskalfahrten allerdings definitiv nicht!


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW647435
Datum01.10.2010 22:1714111 x gelesen
Geschrieben von Niklas Lemlerum schneller voran zu kommen
Das ist als Begründung etwas dünn, denn das wollen alle anderen auch...

Grüße vom Niederrhein

Mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorNikl8as 8L., Kettig / RLP647434
Datum01.10.2010 22:1414119 x gelesen
um schneller voran zu kommen


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt647433
Datum01.10.2010 22:1214297 x gelesen
Wieso solltest du?


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AutorNikl8as 8L., Kettig / RLP647432
Datum01.10.2010 22:1117000 x gelesen
Hallo Leute,

hier mal eine kurze Frage die zur Zeit auf meiner Rettungswache ein wenig zur Disukusion steht:

darf man als Fahrer eines Einsatzfahrzeuges, welches sich NICHT auf dem weg zu einem Notfalleinsatz befindet, eine Busspur wie es sie in manchen größeren Städten gibt, ohne weiteres mitbenutzen?
konkretes Beispiel ist eine Einbahnstraße mit 2 Spuren, wobei die rechte Spur nur für Busse freigegeben ist...


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 01.10.2010 22:11 Nikl7as 7L., Kettig
 01.10.2010 22:12 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
 01.10.2010 22:14 Nikl7as 7L., Kettig
 01.10.2010 22:17 Mari7o D7., Nettetal
 01.10.2010 22:20 ., Kirchheim unter Teck
 01.10.2010 22:24 Adri7an 7H., Lippstadt
 01.10.2010 22:30 Lüde7r P7., Kelkheim
 04.10.2010 11:26 ., Frankfurt
 06.10.2010 13:35 Söre7n P7., Hamburg
 01.10.2010 22:31 Lüde7r P7., Kelkheim
 01.10.2010 22:35 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 01.10.2010 22:44 Adri7an 7H., Lippstadt
 01.10.2010 22:46 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 03.10.2010 10:55 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 01.10.2010 22:50 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 01.10.2010 22:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 02.10.2010 00:16 Olaf7 L.7, Preetz
 02.10.2010 01:29 Nikl7as 7L., Kettig
 02.10.2010 08:29 Udo 7B., Aichhalden
 06.10.2010 23:08 Katj7a R7., Köln
 02.10.2010 13:35 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 02.10.2010 13:39 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 02.10.2010 14:39 Flor7ian7 E.7, Winnenden
 02.10.2010 20:22 Udo 7B., Aichhalden
 03.10.2010 11:45 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 02.10.2010 21:16 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.10.2010 11:44 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 03.10.2010 15:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.10.2010 15:35 ., Kirchheim unter Teck
 03.10.2010 20:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.10.2010 21:41 Alex7and7er 7P., Bonn
 01.10.2010 22:28 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 01.10.2010 22:32 Adri7an 7H., Lippstadt
 01.10.2010 22:38 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 01.10.2010 22:52 Udo 7B., Aichhalden
 01.10.2010 22:37 Udo 7B., Aichhalden
 01.10.2010 23:12 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 01.10.2010 23:14 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 02.10.2010 08:33 Udo 7B., Aichhalden
 02.10.2010 19:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 02.10.2010 20:14 Udo 7B., Aichhalden
 02.10.2010 22:11 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 03.10.2010 01:25 Udo 7B., Aichhalden
 03.10.2010 08:55 Hube7rt 7K., Erkelenz
 01.10.2010 22:28 Udo 7B., Aichhalden
 01.10.2010 22:36 Lüde7r P7., Kelkheim
 01.10.2010 22:44 Udo 7B., Aichhalden
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