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ThemaFarbe Feuerlöscher58 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW648765
Datum12.10.2010 07:5816783 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerdas dürfte auf den EInzelfall ankommen.

Genau das ist das Problem. Wer weis, was ein Richter hinterher im Einzelfall entscheidet. Da könnte sich sogar die fehlende Konformität als Problem erweisen, obwohl die Abweichung nix damit zu tun hat.

Das Problem hat hinterher ja schließlich nicht der Architekt, sondern der Betreiber, der das den Versicherungen erklären muss.


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen648728
Datum11.10.2010 21:1816849 x gelesen
Im Haushalt ist eh egal, was ihr hinhängt, dort besteht auch keine Vorhaltepflicht. Meinetwegen kann er auch ein Leopardenfell außen haben, diese Feuerlöscher müssen auch nicht zertifiziert sein.

Aber in öffentlichen Einrichtungen sollte eine einheitliche Regelung gelten, dafür ist auch die Zertifizierung, da über das Rating auch die LE berechnet werden.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern648700
Datum11.10.2010 19:0616906 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerder tarngeflekte Lösche im Gewächshaus ist da eher kritisch anzusehen als der rosarote Löscher an einer dunklen Wand ...

...oder der rote Löscher in einem Haushalt, in dem hauptsächlich Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche wohnen. ;)

Für den Privathaushalt würde ich sagen: Lieber ein lila, rosa, orange, zebragestreifter oder sonstwie designter Löscher als gar kein Löscher, in öffentlichen Gebäuden sollte es meiner Meinung nach eher einheitliche Löscheinrichtungen geben.


Grüße
Magnus

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg648698
Datum11.10.2010 18:5816911 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald SchramkeAber die ursächliche Verbindung zwischen Farbe des Feuerlöschers und dem "Nicht" oder "zu spät" finden ist u.U. schwer auszuräumen.

das dürfte auf den EInzelfall ankommen.

der tarngeflekte Lösche im Gewächshaus ist da eher kritisch anzusehen als der rosarote Löscher an einer dunklen Wand ...


MkG Jürgen Mayer

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW648684
Datum11.10.2010 15:3016851 x gelesen
Aber die ursächliche Verbindung zwischen Farbe des Feuerlöschers und dem "Nicht" oder "zu spät" finden ist u.U. schwer auszuräumen.


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen648681
Datum11.10.2010 15:1716836 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherProbleme mit der Versicherung wird es geben, wenn Feuerlöscher in der Nähe des Geschehend nicht verwendet wurden. Wenn sie verwendet wurden und trotzdem kein Löscherfolg erreicht wurde hat das nichts mehr mit der Farbe zu tun.

Genau deshalb ist für die Feuerlöscher ja die Signalfarbe rot gedacht, es braucht nur jemand da zu sein, der sagt, dass er keinen gefunden hat, weil er nach ner roten Büchse Ausschau gehalten hat und dabei den andersfarbigen Feuerlöscher übersehen hat.

Wenn man die Farbe freigeben würde, würde jeder seine Feuerlöscherfarbe so wählen, dass er möglichst wenig auffällt, und dann viel Spaß beim suchen eines grünen Feuerlöschers im Gewächshaus.
;-)


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern648669
Datum11.10.2010 13:4116918 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerGeschrieben von Harald Schramke
Du bist hinterher (im Schadensfall) dazu verpflichtet die Abweichung von der Norm als "nicht relevant" zu beweisen - viel Spaß


richtig - aber eine ursächliche Verbindung zwischen mangelnder Löschleistung und der Farbe des Feuerlöschers dürfte sicherlich nicht gegeben sein.

Probleme mit der Versicherung wird es geben, wenn Feuerlöscher in der Nähe des Geschehend nicht verwendet wurden. Wenn sie verwendet wurden und trotzdem kein Löscherfolg erreicht wurde hat das nichts mehr mit der Farbe zu tun.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Alles was ich schreibe, schreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen - was ja nicht heißen muss, dass es auch wirklich richtig ist.)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg648668
Datum11.10.2010 13:3116919 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Harald SchramkeDu bist hinterher (im Schadensfall) dazu verpflichtet die Abweichung von der Norm als "nicht relevant" zu beweisen - viel Spaß

richtig - aber eine ursächliche Verbindung zwischen mangelnder Löschleistung und der Farbe des Feuerlöschers dürfte sicherlich nicht gegeben sein.


MkG Jürgen Mayer

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW648664
Datum11.10.2010 13:1217017 x gelesen
Geschrieben von Marcel BeckerDann würde ich sagen, dass der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Und im Schadenfall die Versicherung nicht zahlt.

Nicht ganz,
Du bist hinterher (im Schadensfall) dazu verpflichtet die Abweichung von der Norm als "nicht relevant" zu beweisen - viel Spaß


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AutorMarc8el 8B., Bochum / NRW648658
Datum11.10.2010 11:3517013 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldMich würde aber nur mal eine Frage interessieren, wie sieht das denn versicherungstechnisch aus wenn ein Feuerlöscher nich den aktuellen Normen entspricht?

Dann würde ich sagen, dass der Versicherungsschutz nicht mehr besteht. Und im Schadenfall die Versicherung nicht zahlt.

Gruß und Glück auf

Marcel


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional648640
Datum11.10.2010 01:5517134 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Gerrit LamadeDiese sind aber nur für spezielle Bereiche, da sie leichter zu desinfizieren und zu reinigen sind, wie z.B. in dem genannten Beispiel.

Was ja im Aufbau eines LF (anderes genanntes Beispiel) unheimlich wichtig ist.
Zumindest vor ein paar Jaren, als ich VB-mäßig noch mehr gemacht habe, bot ein bekannter Hersteller verchromte Feuerlöscher ganz normal in seinem Katalog an, IIRC hob er sogar hervor, dass diese architektonisch gut in schicke Bürogebäude passen würden.

Ehrlich gesagt verstehe ich auch nicht ganz, wo das Problem ist, da andersfarbige Feuerlöscher in anderen Ländern teilweise seit Jahrzehnten verbreitet sind.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen648616
Datum10.10.2010 22:3416937 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDa es ja verchromte Feuerlöscher auf dem Markt gibt (s. dieser Thread) scheint ja durchaus Zertifizierer zu geben, die ihren Job nicht nur im Abhaken von Normanforderungen sehen.

Diese sind aber nur für spezielle Bereiche, da sie leichter zu desinfizieren und zu reinigen sind, wie z.B. in dem genannten Beispiel. Hier steht eine andere Zielsetzung im Vordergrund, die Sicherheit von Lebensmitteln, deshalb auch die Ausnahme.

In den anderen Fällen ist eine gute Erkennbarkeit der Feuerlöscher wichtiger.


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen648581
Datum10.10.2010 19:3216954 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christi@n Pannier
Da es ja verchromte Feuerlöscher auf dem Markt gibt (s. dieser Thread) scheint ja durchaus Zertifizierer zu geben, die ihren Job nicht nur im Abhaken von Normanforderungen sehen.
Bleibt die Frage wem es nutzt?
Sicher kann der Kommerz dadurch eine kleine Absatzsteigerung erwarten. Es ist aber unbestritten, das in Streßsituationen "verläßliche" und "gewohnte" Informationen besser verarbeitet werden.

Von mir aus kann man auch ganze Farbpaletten anbieten, nur wenn einer glaubt dadurch wird Wettbewerb und besserer Preis erzielt, der sollte sich mal in Behandlung begeben...
...aber das haben ja schon viele erzählt...


mkg hwk

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP648537
Datum10.10.2010 12:3017057 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldKann mir jemand sagen, ob in Rheinland-Pfalz TSF schon bis 4,2 to genehmigungsfähig sind? => PN


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 648536
Datum10.10.2010 12:2717116 x gelesen
Hallo!

Alles sehr interessant.

Mich würde aber nur mal eine Frage interessieren, wie sieht das denn versicherungstechnisch aus wenn ein Feuerlöscher nich den aktuellen Normen entspricht?

Ich meine, blau, gelb oder verchromt entspricht ja nicht der EN.
Wenn ich mich an die Diskussion zurückerinnere wo es um Helmlampen oder Taschen ging die nicht "zusammen" mit den Helmen oder den PA geprüft wurden, könnte ich mir vorstellen, das es hier auch irgendwo einen Haken gibt.

Gruß vom Berg

Jakob

PS: Kann mir jemand sagen, ob in Rheinland-Pfalz TSF schon bis 4,2 to genehmigungsfähig sind?


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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg648527
Datum10.10.2010 11:2317137 x gelesen
Upps da fehlt ja noch was. Hier kommts (hoffentlich)

http://www.fire-design.fr/

Schönes Wochenende noch


Irgendwas ist ja auch immer.

http://twitter.com/nomex64

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg648526
Datum10.10.2010 11:2217098 x gelesen
Und wer es noch bunter mag der wird hier fündig: ;-)

Gruß Ralf


Irgendwas ist ja auch immer.

http://twitter.com/nomex64

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional648525
Datum10.10.2010 11:1317150 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Gerrit LamadeDas Problem ist nur, dass die Zertifizierung von Feuerlöschern in den europäischen Zulassungs und Zertifizierungsstellen streng nach Norm durchgeführt wird.

Entspricht der Feuerlöscher nicht der Norm bekommt er keine Zertifizierung.


Da es ja verchromte Feuerlöscher auf dem Markt gibt (s. dieser Thread) scheint ja durchaus Zertifizierer zu geben, die ihren Job nicht nur im Abhaken von Normanforderungen sehen.


MkG,
Christi@n

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW648516
Datum10.10.2010 05:5117148 x gelesen
Geschrieben von Gerrit LamadeDas Problem ist nur, dass die Zertifizierung von Feuerlöschern in den europäischen Zulassungs und Zertifizierungsstellen streng nach Norm durchgeführt wird.

Das ist hier das Problem. Man muss sich nicht an die Regeln halten, wenn man gute Gründe hat, von diesen abzuweichen.

aber

Wer macht das für einen Feuerlöscher in einem ganz normalen Gebäude? Um auf dem Feuerwehrfahrzeug verwechslungen zu vermeiden, kann man Begründen - also OK. Aber mit der Begründung - "weil es dem Architekten so gefällt" ist das wohl so nicht durchsetzbar.


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW648515
Datum10.10.2010 05:4417265 x gelesen
Weiß sind doch die "Ersatzfeuerlöscher", die während der Prüfung aufgehägt werden - oder nicht?


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen648503
Datum09.10.2010 23:1317219 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIch kenne kein Produkt, bei dem die Zulässigkeit an die Erfüllung irgendeiner Norm gebunden wäre. Letzteres ist ein weitverbreiteter Irrtum.

Das Problem ist nur, dass die Zertifizierung von Feuerlöschern in den europäischen Zulassungs und Zertifizierungsstellen streng nach Norm durchgeführt wird.

Entspricht der Feuerlöscher nicht der Norm bekommt er keine Zertifizierung.


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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 648419
Datum09.10.2010 13:5117242 x gelesen
Hallo!

Eigentlich soll ja die einheitlich rote Farbe eine Verwechslung ausschließen.

Ich würde zweimal hinsehen wenn mich von der Wand ein grasgrüner Feuerlöcher anlacht.

Es könnte zum Beispiel Chemikalienbindemittel darin enthalten sein; löscht kein Feuer, aber es kann eine ganz nette Flamme geben wenn man ihn bei einem Brand abzieht.

Er könnte auch Dekontaminationslösung enthalten, zum Beispiel ist an einer Eintankstelle einer dieser Löscher mit Dekontaminationslösung um Mitarneitern zu helfen, wenn sie in flächigen Kontakt mit Paratertiärem-Butylphenol geraden.
Dieser Löscherinhalt ist sogar leichentzündlich!

Und jetzt nicht lachen, als einmal Schweißarbeiten waren, hat ein Mitarbeiter einer Fremdfirma gefragt, warum er neben dem grünen Feuerlöscher der da h#ngt auch noch einen roten bekommen hat.

Aus meiner BW-Zeit kenne ich Feuerlöscher in dunkelrot und in olivgrün.

Verchromt ist eine interessante Alternative. Aber andere Farben, also ich weiß nicht, wie ist die Erkennbarkeit von "weiß", "gelb", "rosa" usw. ?

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen648414
Datum09.10.2010 13:2617169 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Olaf Tampier
und dadurch passen sie optisch auch nicht zu den verchromten Feuerlöschern, um mal wieder zum Thema zu kommen... ;-)
Och das ist aber Schade...
hätte doch noch eine "aktive" Alternative für die Top Ten:
18000l
"CA" steht für: "Cisternova Automobilova" also: "Tankauto"...

Gab es hier auch mit "grünen" Feuerlöschern um auch dem wichtigen Thema wenigstens etwas gerecht zu werden.


mkg hwk

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)648392
Datum09.10.2010 11:1017227 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Peter OberheidenIst es eigentlich immer noch so das in besonderen Gebäude wie z.B. Krankenhäuser die Feuerlöscher nicht alle zwei Jahre sondern jedes Jahr geprüft werden müssen?
wenns explizit festgelegt ist, z.B. im Baugenehmigungsbescheid, dann ja. Früher mussten die Feuerlöscher bei Gefahrgut-Fahrzeugen auch jährlich geprüft werden, ist aber seit einigen Jahren auch auf 2 Jahre geändert. Wo es soweit ich weiß noch die jährliche Prüfpflicht gibt ist bei Personenbeförderung (Bus)

Grüßla, FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional648384
Datum09.10.2010 10:1117290 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dominic Wenkelalso wie die meisten hier schon geschrieben haben muß jeder Feuerlöscher in Deutschland bzw EU die EN-3 erfüllen.

Ich weiß nicht wie du darauf kommst, aber das muss er keineswegs. Eine Norm ist ein technisches Regelwerk und kein Gesetz oder sonstige Vorschrift. Schaut man sich die einschlägige Vorschrift (und das ist nunmal die Druckgeräterichtlinie) an und recherchiert ein wenig, dann ist m.W. ohnehin nur EN 3, Teil 8 eine harmonisierte Norm im Geltungsbereich der DGRL.

Ich kenne kein Produkt, bei dem die Zulässigkeit an die Erfüllung irgendeiner Norm gebunden wäre. Letzteres ist ein weitverbreiteter Irrtum.


MkG,
Christi@n

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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW648383
Datum09.10.2010 10:1017256 x gelesen
und dadurch passen sie optisch auch nicht zu den verchromten Feuerlöschern, um mal wieder zum Thema zu kommen... ;-)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP648379
Datum09.10.2010 08:5417322 x gelesen
Irgendwie sehen einige der letzten Gebote nicht wie Milchlaster aus, selbst wenn sie noch nicht a.D. wären ;-)


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AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen648377
Datum09.10.2010 07:2717390 x gelesen
Morgen zusammen!

Nur eine kurze Zwischenfrage. Ist es eigentlich immer noch so das in besonderen Gebäude wie z.B. Krankenhäuser die Feuerlöscher nicht alle zwei Jahre sondern jedes Jahr geprüft werden müssen?

Gruß Peter


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)648376
Datum09.10.2010 02:2317520 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Dominic WenkelIch glaub in Deutschland mangelt es nicht an diversen Vorschriften.
Da geh ich vollkommen kondom mit Dir. aber:
Es mangelt auch nicht an Leuten, die ohne mit der Wimper zu zucken sagen, das ist vorgeschrieben. Und wenn man das hinterfragt, dann ist ganz schön schnell Sabbat. Nimm Dir doch mal die Zeit, bevor Du unklare und halbwahre Antworten gibst, und such die von Dir zitierten Vorschriften BG Vorschriften bzw Arbeitsstättenverordnungen, dann gibt es noch die Verkaufstättenverordnung, für Hotel und Gaststättengewerbe gibt es auch Verordnungen usw. nach roten Feuerlöschern durch. Wenn Du die gefunden hast, darfst wieder schreiben. (Zu den Arbeitsstättenverordnungen brauchst keinen großen Aufwand betreiben, da gibts nämlich derzeit nur eine aktuelle)

Geschrieben von Dominic Wenkelörtliche Genehmigungsbehörde für Brandschutz also Amt für Brand- und Katastrophenschutz.

Die stehen ja sofort auf der Matte wenn man nur mal eine Veranstaltung plant oder eine Umnutzung eines Gebäudes


Komisch, die Dinger Ämter sind zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber ich weiß zumindest mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass auch in Thüringen (und NRW, für Steffi ausm Opener) für Umnutzungen die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist. Für Veranstaltungen ist auch je nach Bundesland das Ordnungsamt zuständig.

Leider resultieren dann aus diesartigen Forums-Fachempfehlungen die Besuche und Anfragen der Leute, die Stein und Bein behaupten, dass das angefragte Amt zuständig sein muss und die beratungsresistenterweise erst Vernunft annehmen, wenn man ihnen eine "Ausnahmegenehmigung" verweigert (weil die Institution, in der sie sich gerade fälschlicherweise befinden, diese auch nicht ausstellen darf). Dann kommt noch ein beleidigtes "Ich beschwer mich beim Landrat / Bürgermeister, weil ich mit dem schon im Sandkasten gespielt hab!", und dem glaubesn sie's dann, wenn er sagt dass das vielbescholtene Amt nicht zuständig ist.

Nix für ungut,
Grüßla,
FP


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AutorDomi8nic8 W.8, Bad Berka, 99735 Nohra / Thüringen648375
Datum09.10.2010 01:4117418 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslDu sagst vor-geschrieben, wo steht das denn geschrieben?

für Unternehmen gibt es die BG Vorschriften bzw Arbeitsstättenverordnungen, dann gibt es noch die Verkaufstättenverordnung, für Hotel und Gaststättengewerbe gibt es auch Verordnungen usw.

Ich glaub in Deutschland mangelt es nicht an diversen Vorschriften.


Geschrieben von Franz-Peter LösslWelches Amt ist denn zuständig?

örtliche Genehmigungsbehörde für Brandschutz also Amt für Brand- und Katastrophenschutz.

Die stehen ja sofort auf der Matte wenn man nur mal eine Veranstaltung plant oder eine Umnutzung eines Gebäudes


Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

FFw Bad Berka, FFw Nohra

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)648373
Datum09.10.2010 00:4617438 x gelesen
Hallo,
kanns Du mir bitte folgende Fragen beantworten:
Geschrieben von Dominic WenkelEs gibt aber die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung die das jeweilige zuständige Amt genehmigen muß.
Welches Amt ist denn zuständig?

Geschrieben von Dominic WenkelAlso in allen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, Gebäuden mit Besucherverkehr usw sind die Roten Feuerlöscher vorgeschrieben.
Du sagst vor-geschrieben, wo steht das denn geschrieben?

Grüßla,
FP


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AutorDomi8nic8 W.8, Bad Berka, 99735 Nohra / Thüringen648372
Datum09.10.2010 00:0417706 x gelesen
Hallo Steffi,

also wie die meisten hier schon geschrieben haben muß jeder Feuerlöscher in Deutschland bzw EU die EN-3 erfüllen.

Dort ist die Farbe Rot festgelegt.
Es gibt aber die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung die das jeweilige zuständige Amt genehmigen muß.

Also in allen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, Gebäuden mit Besucherverkehr usw sind die Roten Feuerlöscher vorgeschrieben.

Bunte oder chromfarbige Feuerlöscher dürfen aber im privaten Bereich genutzt werden, diese Erfüllen bis auf die Farbgebubg auch die EN-3.

Auch zusätzliche Feuerlöscher z.B. im Büro vom Chef können andersfarbig sein, wen es an den vorgeschriebenen zugänlichen Stellen die geforderten roten gibt.

In den meisten Europäischen Ländern habe ich bisher immer nur Rote Löscher gesehen, ausgenommen beim Militär, da habe ich auch schonmal den einen oder anderen grünen oder oliven gesehen.


Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

FFw Bad Berka, FFw Nohra

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional648371
Datum08.10.2010 23:5217556 x gelesen
Tach, Post!

23.500 ! --> Zum ersten, ...


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional648369
Datum08.10.2010 23:5117558 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Hanswerner KöglerHallo,
Geschrieben von Sebastian Krupp
14.000 - zum ersten, zum zweiten...

15000 -> zum ersten, ...
;-)


18.000 ! --> Zum ersten, ...


MkG,
Christi@n

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen648359
Datum08.10.2010 21:4117472 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sebastian Krupp
14.000 - zum ersten, zum zweiten...
15000 -> zum ersten, ...
;-)


mkg hwk

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP648356
Datum08.10.2010 21:1217521 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslDA KANN ICH LOCKER ÜBER !!!! 13.000 - wer bietet mehr?
14.000 - zum ersten, zum zweiten...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW648354
Datum08.10.2010 20:0917482 x gelesen
Kein Milchlaster, aber sieht fast so aus. - Okay, inzwischen ausgemustert.


Meine HP: OT112.de Neu: jetzt auch mit Newsfeed.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)648352
Datum08.10.2010 20:0417592 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Olaf Tampier verchromter Feuerwehr-ex-Milchlaster... :-)
Fällt mit nur 10.000l wohl eher unter Kleinlöschgerät ;-))


DA KANN ICH LOCKER ÜBER !!!! 13.000 - wer bietet mehr?

Grüßla, FP


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)648351
Datum08.10.2010 20:0317844 x gelesen
Hallo,
zum Preisunterschied zwischen normalem Löscher und verchromtem: liegt bei ca. 250,- bis 300,- €. Die Dinger sind (zumindest bei meinem Lieferanten) Sonder- und Einzelanfertigungen, die nur alle Heiligzeit mal gemacht werden. Die Behälter werden aus der laufenden Produktion genommen und verchromt, der Rest ist eh von der Stange. Also alles geprüfte und zugelassene Teile.

Geschrieben von Marcel Beckerdas glaube ich tuen diese nicht mit nicht zugelassenen Feuerlöschern.
Das hast Du somit nicht falschgeglaubt.
Aber immerhin, die EN3 ist ja NUR eine technische Vorschrift, von der Abweichungen jederzeit möglich sind, wenns einer verantwortet. So wie z.B. bei jeder Feuerwehrfahrzeugnorm, die viele ja auch nicht vollumfänglich einhalten. Und ich gehe davon aus, dass, wenn die wirklich wichtigen Sachen wie Material, Festigkeit, Prüfverfahren, Löschvermögen, ... eingehalten sind, ist die Abweichung von der Farbe ohne nur im Geringsten mit dem Hintern zu runzeln zu verantworten.
Man glaubt nicht, was oft alles in einer Norm drinsteht, was man im jeweiligen Normenausschuss in irgendeiner Sektlaune aus einer vorhergehenden Norm übernommen hat oder von einer ausländischen Norm fehlübersetzt hat, ohne mal vorher richtig drüber nachzudenken.
Sie auch z.B. Norm für Feuerwehrschutzhandschuhe, die dazu geführt hat, dass manche Pappnasen die Brandbekämpfungsbotten beim Ölspurkehren anhatten, weil ja nur da "Feuerwehr" draufsteht und auf den guten alten Lederarbeitshandschuhen nicht. Oder die Norm fürd Feuerwehrbedienfeld, die ein kieselgraues Gehäuse vorschreibt, aus welchem Grund auch immer. Mit dem Effekt, dass eine große deutsche Organisation, die sooooo wichtigerweise die Anlagenteile, die eh schon nach Norm sind, nochmal zertifizieren muss, andersfarbige Gehäuse wie z.B. rote oder edelstählerne Feuerwehrinformationscenter nicht zertifizieren will.

Da ja die EN3 noch nicht allzu alt ist, wäte es mal fraglich, ob einer aus dem Fachnormenausschuss erklären könnte, warum man das Rot festgelegt hat.
In anderen Ländern sieh man ja auch verschiedenfarbige Löscher, da müsste es ja immens viel Brandkatastrophen geben, wenn eine andere Farbe als Rot der Selbsthilfe nicht zuträglich wäre.

Geschrieben von Adolf Huber Schön, dass unsere Wasserlöscher in Chromausführung auf den Fahrzeugen sind. Schön sind die in der Tat, und ich gehe davon aus, dass ihr das wie viele viele andere deutsche Feuerwehren gemacht habt, die sich mal eben 3-2-1-meins die alte Amikiste zugelegt haben und diese Selbst-ist-der-Feuerwehrmann mit Wasser und Druckluft gefüllt haben. Wenn man ab und zu mal aufs Manometer schaut und auch mal den einen oder anderen Tropfen Spüli oder Schaum reingibt, dann ist das auch eine der günstigsten Alternativen zur Kübelspritze.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern648344
Datum08.10.2010 19:2017453 x gelesen
Geschrieben von Olaf Tampier Kann man doch alles miteinander verbinden, verchromter Feuerlöscher und verchromter Feuerwehr-ex-Milchlaster... :-)

Nein, das is VA ;-)


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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW648343
Datum08.10.2010 19:1417606 x gelesen
Kann man doch alles miteinander verbinden, verchromter Feuerlöscher und verchromter Feuerwehr-ex-Milchlaster... :-)


Meine HP: OT112.de Neu: jetzt auch mit Newsfeed.

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern648338
Datum08.10.2010 18:4017627 x gelesen
Habs mir fast gedacht, hab nur den Scherz nicht entdecken können...
Brauchst keine Angst haben, wär dir ja nie böse gwesn ;-)


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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland648335
Datum08.10.2010 18:2717657 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberNein, wir sind eine Stadt. Landwirtschaftliche Anwesen gibt es nur in den äußersten Randgebieten. Aber was hat das eine überhaupt mit dem anderen zu tun?

Mensch, des war a Scherzle. Weil doch der Beckers Marcel oben gepostet hat, dass in der Milchverarbeitung verchromte Feuerlöscher zugelassen seien. Und Auto mit Tank für Flüssigkeit und verchromte Feuerlöscher.... da dachte ich halt, Milchlaster in Rot... so als Scherz halt. Nichts boshaftes. War wohl zu kompliziert. Entschuldigung.


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern648333
Datum08.10.2010 18:1617748 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerUnd was ist mit den "Rosenheim-Cops"?
Da gibt´s doch auch einen Bauern in der Hauptrolle, oder? :-))


Bis auf das Polizeirevier, das in Wirklichkeit unser Rathaus ist, spielt da kaum was in Rosenheim.

Geschrieben von Anton KastnerOT:
Habt ihr da bei den Dreharbeiten auch schon mitgemacht?


Also mir wäre nichts bekannt.
Letzte Woche war eine Folge mit der Feuerwehr. Das waren aber alles Schauspieler, auch PSA und Fahrzeug waren (zum Glück, da uralt) nicht unsere.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY648323
Datum08.10.2010 16:5817866 x gelesen
Servus Adolf,

Geschrieben von Adolf HuberLandwirtschaftliche Anwesen gibt es nur in den äußersten Randgebieten.

Und was ist mit den "Rosenheim-Cops"?
Da gibt´s doch auch einen Bauern in der Hauptrolle, oder? :-))

OT:
Habt ihr da bei den Dreharbeiten auch schon mitgemacht?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern648319
Datum08.10.2010 15:2217902 x gelesen
Geschrieben von Frank Eisenblaetter Ihr seid ja vielleicht auch ein milchlandwirtschaftlich geprägtes Gebiet.

Nein, wir sind eine Stadt. Landwirtschaftliche Anwesen gibt es nur in den äußersten Randgebieten. Aber was hat das eine überhaupt mit dem anderen zu tun?

Geschrieben von Frank EisenblaetterHat Euer LF noch eine Zweitfunktion?
es geht hier nicht um EIN LF, sondern um alle LF im Stadtgebiet. Sinn davon ist ganz einfach die bessere optische Abgrenzung zum Pulverlöscher.


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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland648312
Datum08.10.2010 13:2918210 x gelesen
Ihr seid ja vielleicht auch ein milchlandwirtschaftlich geprägtes Gebiet. Hat Euer LF noch eine Zweitfunktion?


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorMarc8el 8B., Bochum / NRW648311
Datum08.10.2010 13:2217963 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingIch nehme doch an, dass das nur für vorzuhaltende Feuerlöscher verpflichtend ist. Wenn ich mir (freiwillig) einen Feuerlöscher in die Wohnung stelle, dann kann mir doch niemand vorschreiben, dass er eine bestimmte Farbe haben muss.


Das problm wird sein, das diese Chromfarbenden Löscher sehr teuer sind und nicht von jedem Hersteller vertrieben werden, da sie ja auch Geld verdienen wollen und das glaube ich tuen diese nicht mit nicht zugelassenen Feuerlöschern.
Habe eine mail diesbezüglich an Herr Altmann der Firma Jockel geschrieben. Warte mal auf Antwort.

Gruß und Glück auf
Marcel


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS648308
Datum08.10.2010 13:0118039 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian KühnWie Christian T. schon sagt Feuerlöscher müssen nach DIN EN 3 in Ral 300 ausgeführt sein.

Ich nehme doch an, dass das nur für vorzuhaltende Feuerlöscher verpflichtend ist. Wenn ich mir (freiwillig) einen Feuerlöscher in die Wohnung stelle, dann kann mir doch niemand vorschreiben, dass er eine bestimmte Farbe haben muss.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern648306
Datum08.10.2010 12:4018334 x gelesen
Schön, dass unsere Wasserlöscher in Chromausführung auf den Fahrzeugen sind.


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AutorChri8sti8an 8K., Herten / NRW648288
Datum08.10.2010 10:1918484 x gelesen
Wie Christian T. schon sagt Feuerlöscher müssen nach DIN EN 3 in Ral 300 ausgeführt sein. So hat mir das bei der Ausbildung zur Instandhaltung von Feuerlöschern beigebracht . War Gloria in Wadersloh.

Gruß
Christian K.


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW648286
Datum08.10.2010 10:1018402 x gelesen
Ich dachte immer, das währen VA Behälter.


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AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern648282
Datum08.10.2010 09:3818441 x gelesen
Geschrieben von Peter LorenzIch hatte schon als Mitarbeiter einer Brandschutzfirma ne Kindergartenleiterin die Feuerlöscher in den Gruppenfarben wollte, war nicht leicht ihr das Auszureden...

Der ist gut! Und wehe, jemand versucht ein Feuer bei Gruppe A mit dem Löscher von Gruppe B zu bekämpfen! :-)

Gruß Harald


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AutorMarc8el 8B., Bochum / NRW648281
Datum08.10.2010 09:2518487 x gelesen
Hey,

ich war im Juli erst auf einem Lehrgang für Sachkundige Person für Feuerlöscher und da wurde auch gesagt, das Chrom Feuerlöscher teilweise zugelassen werden, zb für Miclhverarbeitende Betriebe.
Anstonsen nur in der Farbe rot.

Gruß und Glück auf

Marcel


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AutorPete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland648279
Datum08.10.2010 09:1618779 x gelesen
Hallo Steffi,

Wie bereits vermutet legt die EN3 die Farbe Rot für Feuerlöscher fest.
Bereits vor 3 Jahren hatte ich bei Minimax mal dieser Problematik gefragt.

Geschrieben von Minimaxvielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Ihr interesse an unseren Design-Feuerlöschern. Wie Sie schon richtig erkannt haben, gibt es für diese Art Feuerlöscher keine Zulassung. Dies können Sie auch auf unserer Homepage www.minimax-mobile.com unter "Wichtige Information" nachlesen. Technisch ist der Feuerlöscher aber baugleich wie unsere Schaumlöscher und natürlich auch funktionstüchtig.

Also ist die Feuerwehr/VB der Böse der die tollen neuen Löscher nicht will.
Ich hatte schon als Mitarbeiter einer Brandschutzfirma ne Kindergartenleiterin die Feuerlöscher in den Gruppenfarben wollte, war nicht leicht ihr das Auszureden...

Gruß Peter


Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung.

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AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg648275
Datum08.10.2010 08:5918759 x gelesen
DIN EN 3-05

7.1 Farbe
Vorbehaltlich nationaler Regelungen muß die Farbe des Löschmittelbehälters rot sein. ...

In den Prospekten zu den Design-Löschern von Minimax ist vermutlich deshalb auch kein Verweis auf die EN 3 vorhanden, obwohl sie baugleich zu normalen Feuerlöscher sind.


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW648261
Datum08.10.2010 08:1018856 x gelesen
Hallo Steffi,
ich vermute, das wird in der EN 3, der Norm für tragbare Feuerlöscher geregelt sein.

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorStef8fi 8H., Langenfeld / NRW648260
Datum08.10.2010 08:0822840 x gelesen
Hallo Forum,

wo ist geregelt, dass Feuerlöscher in der Farbe rot auszuführen sind?
z. B. die Firma Minimax bietet auch Feuerlöscher in der Farbe chrom an, auf die Architekten natürlich fliegen.

Bitte nur Hinweise auf die Quelle und keine Diskussion über Sinn und Zweck (der leuchtet mir ein)

Steffi


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 08.10.2010 08:08 Stef7fi 7H., Langenfeld
 08.10.2010 08:10 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 08.10.2010 08:59 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 08.10.2010 09:16 Pete7r L7., Köln / St. Wendel
 08.10.2010 09:25 Marc7el 7B., Bochum
 08.10.2010 10:10 Hara7ld 7S., Köln
 08.10.2010 09:38 Hara7ld 7D., Edenstetten
 08.10.2010 10:19 Chri7sti7an 7K., Herten
 08.10.2010 12:40 Adol7f H7., Rosenheim
 08.10.2010 13:29 ., Viskafors
 08.10.2010 15:22 Adol7f H7., Rosenheim
 08.10.2010 16:58 Anto7n K7., Mühlhausen
 08.10.2010 18:16 Adol7f H7., Rosenheim
 08.10.2010 18:27 ., Viskafors
 08.10.2010 18:40 Adol7f H7., Rosenheim
 08.10.2010 19:14 Olaf7 T.7, Dortmund
 08.10.2010 19:20 Adol7f H7., Rosenheim
 08.10.2010 20:04 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 08.10.2010 20:09 Olaf7 T.7, Dortmund
 08.10.2010 21:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.10.2010 21:41 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 08.10.2010 23:51 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 08.10.2010 23:52 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 09.10.2010 08:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 09.10.2010 10:10 Olaf7 T.7, Dortmund
 09.10.2010 13:26 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 08.10.2010 13:01 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 08.10.2010 13:22 Marc7el 7B., Bochum
 08.10.2010 20:03 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 09.10.2010 00:04 Domi7nic7 W.7, Bad Berka, 99735 Nohra
 09.10.2010 00:46 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 09.10.2010 01:41 Domi7nic7 W.7, Bad Berka, 99735 Nohra
 09.10.2010 02:23 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 09.10.2010 07:27 Pete7r O7., Kerpen
 09.10.2010 11:10 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 09.10.2010 10:11 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 09.10.2010 23:13 ., Frankfurt
 10.10.2010 05:51 Hara7ld 7S., Köln
 10.10.2010 11:13 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 10.10.2010 19:32 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 10.10.2010 22:34 ., Frankfurt
 11.10.2010 01:55 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 09.10.2010 13:51 Jako7b T7., Bischheim
 10.10.2010 05:44 Hara7ld 7S., Köln
 10.10.2010 11:22 Ralf7 H.7, Drebkau
 10.10.2010 11:23 Ralf7 H.7, Drebkau
 10.10.2010 12:27 Jako7b T7., Bischheim
 10.10.2010 12:30 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.10.2010 11:35 Marc7el 7B., Bochum
 11.10.2010 13:12 Hara7ld 7S., Köln
 11.10.2010 13:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.10.2010 13:41 ., Thierstein
 11.10.2010 15:17 ., Frankfurt
 11.10.2010 15:30 Hara7ld 7S., Köln
 11.10.2010 18:58 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.10.2010 19:06 Magn7us 7H., Pöttmes
 11.10.2010 21:18 ., Frankfurt
 12.10.2010 07:58 Hara7ld 7S., Köln
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