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Thema | Winterreifenpflicht bei Traktionsreifen? | 94 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819179 | |||
Datum | 06.04.2016 21:31 | 12055 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen s.Was machen alle Grobstollenprofiler ohne Kennzeichnung Die Reifenhersteller sind da mittlerweile fix am schreiben. zB http://up.picr.de/25120802ct.pdf http://up.picr.de/25112518ey.pdf also einfach mal anklingeln Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 685437 | |||
Datum | 16.06.2011 19:58 | 25142 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzDass eine M&S-Kennzeichnung NICHT vorgeschrieben ist, wurde bereits zitiert. Hat jemand nähere Schriftstücke oder Handlungsempfehlungen der Länder zur Sache? Was machen alle Grobstollenprofiler ohne Kennzeichnung, wenn der Gesetzgeber die Angelegenheit nicht abschließend ausformuliert hat? hat er aber... http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/bereifung.html "Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind." Jetzt kann man natürlich wieder Diskussionen führen, ob es nicht doch einen M+S-LKW-Reifen für einen Unimog statt MPT o.ä. gäbe, aber dann wird m.E. die "Bauart" (Nutzungszweck) des Fahrzeugs verändert... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 685190 | |||
Datum | 14.06.2011 09:28 | 25392 x gelesen | |||
Wenngleich derzeit auch nicht aktuell - der nächste Winter kommt bestimmt. Ich weiß ja wie Behörden arbeiten ;-) Das Thema wird sicher erst wieder zum nächsten Schneefall aktuell... Hat sich denn schon etwas getan? Der DFV ist in engem Kontakt mit dem Gesetzgeber die Sachlage am klären... Heraus gekommen ist jedoch noch nichts. Dass eine M&S-Kennzeichnung NICHT vorgeschrieben ist, wurde bereits zitiert. Hat jemand nähere Schriftstücke oder Handlungsempfehlungen der Länder zur Sache? Was machen alle Grobstollenprofiler ohne Kennzeichnung, wenn der Gesetzgeber die Angelegenheit nicht abschließend ausformuliert hat? | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 661364 | |||
Datum | 06.01.2011 16:21 | 25447 x gelesen | |||
Tach! Könnte MITAS MPT-05 10.5-20 auf LO 2002 AKF mit M+S-Kennzeichnung anbieten :-) Ist aber m.E. ein AT-Reifen, Geländereifen haben "V-Profil" mit über 50% Negativ-Anteil! Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!!!!!!!! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 661128 | |||
Datum | 04.01.2011 23:14 | 25492 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz Nochmal aktivieren: wer hat Stollenprofil auf Unimog oder sonstigem Fahrzeug? Welche Größe, welcher Hersteller, mit oder ohne Kennung? Auf Unimog ist mir in den letzten Wochen begegnet: 12,5-20 Mitas MPT (05 oder so?) ohne M+S-Kennzeichnung 12,5R20 Conti MPT80 mit M+S-Kennzeichnung vom Profil her auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden. Gruß, Henning (oder hatte ich das hier schon aufgezählt?) | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 661054 | |||
Datum | 04.01.2011 20:07 | 25426 x gelesen | |||
Nochmal aktivieren: wer hat Stollenprofil auf Unimog oder sonstigem Fahrzeug? Welche Größe, welcher Hersteller, mit oder ohne Kennung? | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 660148 | |||
Datum | 29.12.2010 16:40 | 25336 x gelesen | |||
Hallo zusammen, soeben auf dem Dienstweg eingetroffen: Hinweise zur witterungsgerechten Bereifung von Feuerwehrfahrzeugen An sich nicht schlecht, nur gefallen mir die schwammigen Formulierungen in Punkt 2 "ist davon auszugehen" und Punkt 3 "kann davon ausgegangen werden" ganz und gar nicht. Ist das nun rechtlich verbindlich oder nicht? Kann ich mich darauf berufen oder entscheidet wie bereits mehrfach befürchtet im Nachhinein ein Richter darüber ob es Recht war oder nicht? Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 658802 | |||
Datum | 18.12.2010 19:42 | 25561 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Rometsch Was jetzt "genau so" ist läßt sich vermutlich schlecht genau definieren.... Warum? - man darf nur nicht so tendenziös argumentieren... Warum sagst du nicht dazu: Geschrieben von Andreas Rometsch Geschrieben von ADAC Das es sich hier um den Versuch auf trockener Fahrbahn und warmen Reifen handelt und was ist eine 3/4-Note ? 1. wollen (dürfen) wir Motorsportvergleiche nicht für BOS (SoSi) ansetzen und 2. werden unsere Reifen um den Kirchturm (förderalistische Grundeinstellung), na gut vielleicht noch einen K. weiter... aber auch nicht BAB-verdächtig aufgeheizt (geheizt wird natürlich schon, brauchen ja unsere eigenen zu bed(tr)auernden Helden :-( ). Für nasse Fahrbahn (und das scheint mir das Wesentliche) sagt der ADAC: Die Untersuchungen zeigten keine großen Unterschiede der Bremsleistungen auf Nässe unter den verschiedenen Außentemperaturen. Winterreifen mit guten Nassbremseigenschaften liegen im Bereich der Sommerreifen, ebenso der Ganzjahresreifen. Somit zeigen Winterreifen auf nasser Fahrbahn im Sommer nur geringe Nachteile gegenüber Sommerreifen. Ja dann... Frohes Fest, wie jedes Jahr! mkg hwk | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658798 | |||
Datum | 18.12.2010 18:25 | 25498 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoIch habe schon vor längerem geschrieben, dass Winterreifen (gerade die für extreme Witterungsverhältnisse) im Fernverkehr nicht unbedingt geeignet sind, weil was für -20°C und tiefer gut ist, muss für z.T. > 50°C (Asphalttemperatur) nicht auch gut geeignet sein. Seltsam sind viele Bundesfahrzeuge und alles Landesfahrzeuge der HIO in NRW genau auf solchen Reifen das ganze Jahr unterwegs. Was außer erhöhtem Abrieb im Sommer (was bei der geringen Laufleistung dieser Fahrzeuge nicht ins Gewicht fällt, deren Reifen werden wg. Alter und nicht wg. Verschleiß ersetzt) spricht dagegen ? Warum machen Land NW und Bund das dann ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 658797 | |||
Datum | 18.12.2010 18:13 | 25548 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Hanswerner Kögler Wo steht denn dort das: Geschrieben von ADAC Während sie bei niedrigeren Temperaturen gute Ergebnisse erzielten, ließ das Grip-Niveau bei höheren Temperaturen im Schnitt um eine dreiviertel Note nach. Mit zunehmendem Fahrzeuggewicht, etwa durch Urlaubsgepäck, zeigt sich zudem eine deutliche Verschlechterung in der Fahrstabilität. Dies ist vor allem bei kleinen Lenkbewegungen in lang gezogenen Kurven und Autobahnausfahrten zu spüren Was jetzt "genau so" ist läßt sich vermutlich schlecht genau definieren.... Gruß Andi | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 658796 | |||
Datum | 18.12.2010 18:02 | 25549 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Rometsch Zum Beispiel die da.... Wo steht denn dort das: Geschrieben von jürgen schmitz ...denn die negativen Eigenschaften der weichen Wintermischung sind im Sommer durch das schmieren in der Kurve vermutlich genau so negativ, als umgekehrt. also Winterreifen im Sommer genau so schlecht sind wie Sommerreifen im Winter? (das S. auch optimiert sind wurde nicht bezweifelt (sonst bräuchten wir sie nicht und wie gut ist ein W. nach 8 Jahren, das "*" und/oder "M+S" ist immer noch gut sichtbar...) mkg hwk | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 658794 | |||
Datum | 18.12.2010 15:14 | 26231 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoSpielt aber m.E. in unseren Breiten so nicht die Rolle. Korrekt, das sehe ich eben genauso, abgesehen davon wenn wir auf Feuerwehrs zurückkommen sind da auch nicht die gewaltigen Laufleistungen die z.B. der Fernverkehr hat. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658793 | |||
Datum | 18.12.2010 15:11 | 25979 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerDas ist alles ganz nett, aber weder hat Uli geschrieben das Winterreifen im Sommer genauso schlimm sind wie Sommerreifen im Winter, noch kann ich das sonstwo entnehmen. Insofern bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus das es bei weitem nicht so schlimm ist. Ich habe schon vor längerem geschrieben, dass Winterreifen (gerade die für extreme Witterungsverhältnisse) im Fernverkehr nicht unbedingt geeignet sind, weil was für -20°C und tiefer gut ist, muss für z.T. > 50°C (Asphalttemperatur) nicht auch gut geeignet sein. Das Problem haben v.a. die, die im Frühjahr oder Spätherbst von Nord- nach Südeuropa bzw. umgekehrt fahren... Spielt aber m.E. in unseren Breiten so nicht die Rolle. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 658790 | |||
Datum | 18.12.2010 15:00 | 26316 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitz
Das ist alles ganz nett, aber weder hat Uli geschrieben das Winterreifen im Sommer genauso schlimm sind wie Sommerreifen im Winter, noch kann ich das sonstwo entnehmen. Insofern bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich davon aus das es bei weitem nicht so schlimm ist. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658768 | |||
Datum | 18.12.2010 10:57 | 25816 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerMich würde eine ernsthafte Begründung zu deiner These interessieren. und das war die Frage auf meinen Einwand: Geschrieben von jürgen schmitz Nu ja vom Grundsatz hast Du vollkommen recht, umso verwunderlicher ist es auch, dass es keine Sommerreifenpflicht gibt, denn die negativen Eigenschaften der weichen Wintermischung sind im Sommer durch das schmieren in der Kurve vermutlich genau so negativ, als umgekehrt. Google bietet bei den Stichworten Winterreifen und Sommer Ungefähr 1.030.000 Ergebnisse. Reichen die erst mal oder muss ich das weiter ausführen. Auch Ulrich Cimolino und andere haben hier im Forum bereits mehrfach darauf hingewiesen. Viele Einheiten (insbesondere NEF oder ähnliche scheinen wohl dann sogar von Ganzjahres (ggf auch Winter) auf Sommerreifen zu wechseln. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 658761 | |||
Datum | 18.12.2010 09:39 | 25672 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzSicher auch nur so ein Weihnachtsmärchen, wie das vom Weihnachtsmann ;-) Wich würde eine ernsthafte Begründung zu deiner These interessieren. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658748 | |||
Datum | 18.12.2010 08:32 | 25561 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitz
ich hab in den letzten Jahren dazu hier gepostet, auch in diesem Jahr - und ich hab in den Fachzeitschriften dazu was geschrieben. Bitte die Suchfunktion benutzen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658717 | |||
Datum | 17.12.2010 21:45 | 25631 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerAha, Sorry, ich hatte Deine Bemerkung als Scherzhaft interpretiert. Das ist aber ein recht alter Hut, das mit der weichen Gummimischung... Eine Quelle wurde zitiert. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 658712 | |||
Datum | 17.12.2010 21:03 | 25597 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Hanswerner Kögler Geschrieben von jürgen schmitz Zum Beispiel die da.... Gruß Andi | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 658711 | |||
Datum | 17.12.2010 20:53 | 25616 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz Sicher auch nur so ein Weihnachtsmärchen, wie das vom Weihnachtsmann ;-) Aha, so sieht also die "Fachantwort" in einem "Fachforum" aus, oder hab ich mich in der Rubrik geirrt? mkg hwk | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658710 | |||
Datum | 17.12.2010 20:49 | 25758 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerEcht? Sicher auch nur so ein Weihnachtsmärchen, wie das vom Weihnachtsmann ;-) | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 658708 | |||
Datum | 17.12.2010 20:38 | 25688 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz ...umso verwunderlicher ist es auch, dass es keine Sommerreifenpflicht gibt, denn die negativen Eigenschaften der weichen Wintermischung sind im Sommer durch das schmieren in der Kurve vermutlich genau so negativ, als umgekehrt. Echt? Wer erzählt denn sowas? mkg hwk | |||||
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Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 658702 | |||
Datum | 17.12.2010 20:05 | 25746 x gelesen | |||
ja, das stimmt leider. MkG Johannes bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 658700 | |||
Datum | 17.12.2010 19:45 | 25714 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes MartinIch dachte immer Denken ist bei dieser Legislative nicht ratsam ....musste ich entsetzt feststellen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658694 | |||
Datum | 17.12.2010 19:27 | 25610 x gelesen | |||
Nu ja vom Grundsatz hast Du vollkommen recht, umso verwunderlicher ist es auch, dass es keine Sommerreifenpflicht gibt, denn die negativen Eigenschaften der weichen Wintermischung sind im Sommer durch das schmieren in der Kurve vermutlich genau so negativ, als umgekehrt. Man muss es aber relativieren, da die "Winterreifenpflicht" ja auch nur bei Eis- oder Schneeglätte Anwendung findet. Also bei trockener (aber dennoch kalter) Straße gilt sie nicht... "(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen " | |||||
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Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 658691 | |||
Datum | 17.12.2010 19:16 | 25718 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick BüttnerIm Winter dürfen Geländereifen(Traktionsreifen) gefahren werden wenn sie über ein Grobstolliges Profil verfügen. Ich dachte immer, dass bei Winterreifen nicht nur das Profil, sondern auch die unterschiedliche Zusammensetzung des Gummis wichtig wäre. Daher würde ich als Chemiker deiner Variante nicht recht geben. Sommerreifen haben eine den "vorherschenden Temperatur" im Sommer angepasste Gummimischung, sodass der Gummi bei einer bodentemperatur von beispielsweise 30°C weich genug ist und eine optimale Bodenhaftigkeit gewährleistet. Wenn ich nun einen Sommerreifen bei -10°C verwende, muss ich davon ausgehen, dass der Gummi des Reifens wesentlich härter wird und ich dadurch kaum Bodenhaftung mehr habe. Da hilft mir auch nicht mehr das grobstolligste Profil, was auf dem Markt zu finden ist, wenn ich keine Bodenhaftung mehr habe. Im Gegenzug dazu sind die Winterreifen zu nennen, welche die Gummimischung auf die im Winter vorherschenden Temperaturen abgestimmt haben. Dadurch kann mir auch bei -10°C gewährleistet werden, dass ich ausreichend Bodenhaftung habe, da der Reifen wesentlich weicher ist als der Sommerreifen bei -10°C. MkG Johannes bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658683 | |||
Datum | 17.12.2010 18:21 | 25660 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodie gibts schon länger .... und nicht nur von mir... Hättest Du denn da auch einen oder mehere Links für mich (Gerne auch als PN) | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658682 | |||
Datum | 17.12.2010 18:21 | 25755 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick BüttnerDa ich als ATV Fahrer ebenfalls betroffen bin hab ich mich da mal schlau gemacht. Nun in dieser Deutlichkeit kann ich das aber leider nicht im genannten Text lesen... Es stimmt zwar mit meiner Einschätzung überein aber wo stehts? | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 658631 | |||
Datum | 17.12.2010 13:56 | 25700 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin DropmannHallo Gunnar, Oje Du machst mir Angst , dann brauche ich ja dafür auch noch Reifen, bis die alle Aufgezogen sind dann ist Frühling ;-) Gunnar | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658583 | |||
Datum | 17.12.2010 09:01 | 25611 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Matthias Ott Oder gibt's da immer noch (obwohl ich bereits oben das selbe schrieb) weiteren Anlass für Zweifel? Bei Rechtsfragen gibt es keinen Mehrheitsentscheid im Forum. Die Meinung der obersten Bundesbehörde zum Verkehr ist da eine völlig andere Baustelle, weiter unten wurde ja eine Äußerung derselben genannt (leider so nicht zitierfähig), die von den bisherigen Pressemeldungen abweicht und der auch hier genannten Interpretation folgt. Auch das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es damit erst recht kein klares (und damit rechtssicheres) Kriterium gibt sondern man im Zweifelsfall hinterher vom Richter erklärt bekommt, was Recht gewesen wäre. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 658578 | |||
Datum | 17.12.2010 08:53 | 25746 x gelesen | |||
Moin, kann der Kamerad koch das hier bitte nochmal lesen? Vielleicht glaubt er mir ja dann? Oder gibt's da immer noch (obwohl ich bereits oben das selbe schrieb) weiteren Anlass für Zweifel? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658576 | |||
Datum | 17.12.2010 08:48 | 25811 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzGäbe es denn keine Denkprozessunterstützungslektüre für diese "Aufsichtsbehörden"? die gibts schon länger .... und nicht nur von mir... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658569 | |||
Datum | 17.12.2010 08:27 | 25730 x gelesen | |||
Hallo! Gibt es diese Aussage auch zitierfähig? Damit wäre ja ein Teil der Unklarheiten beseitigt (und die Verantwortung noch mehr beim Fahrer, und die Verordnung möglicherweise wieder zu unbestimmt...) Leider widerspricht sich das BMVBS aber auch selbst: Geschrieben von BMVBS Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich. Verfügen Quads und ATV nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Krafträder, Pkw, Lkw und Busse. und in genau dieser Pressemeldung steht: Geschrieben von ---BMVBS--- •Im Handel Letztlich ist es also so, wie es schon zu befürchten war: Ob ein Reifen ein Winterreifen ist oder nicht, erklärt einem hinterher der Richter. Mit der zitierten Aussage des BMVBS dürfte allerdings eine Hersteller-Bescheinigung über die M+S-Eigenschaften eines Reifens mehr Hoffnung auf Erfolg (vor dem Richter) bedeuten. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 658560 | |||
Datum | 17.12.2010 07:41 | 25717 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlSo habe gerade eine Mail aus meiner Geschäftsstelle bekommen das ich alle Fahrzeuge die keine enstprechenden Reifen haben die mit M+S gekennzeichnet sind, ausser Dienst zu stellen. Ausnahme der KAT1 da es für den niemals solche Reifen geben wird. Hallo Gunnar, Auf unserem Kat1 sind Reifen mit M+S Prägung drauf. Gestern mal geguckt. Gruß Martin http://www.thw-neuss.de | |||||
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Autor | Patr8ick8 B.8, Ennepetal / NRW | 658555 | |||
Datum | 17.12.2010 04:40 | 26010 x gelesen | |||
Da ich als ATV Fahrer ebenfalls betroffen bin hab ich mich da mal schlau gemacht. Im Winter dürfen Geländereifen(Traktionsreifen) gefahren werden wenn sie über ein Grobstolliges Profil verfügen. Anbei mal die Antwortmail des Bundesministeriums Sehr geehrter Herr B......., vielen Dank für Ihre Mail. * 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).* Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge. Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads und ATV. Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Quads und ATV gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich. Als M+S-Reifen gelten - wie bereits erwähnt - alle Reifen, die die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich. Verfügen Quads und ATV nicht über solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Krafträder, Pkw, Lkw und Busse. Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung 367/2010 vom 26.11.2010 unter folgendem Link: http://www.bmvbs.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html?gtp=36166_list%253D2 Die Änderungsverordnung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesetzblattes (Nr. 60 vom 03.12.2010) unter folgendem Link: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxxxxxxxxxxxxx Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Politische Planung und Kommunikation - Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: +49 (0)30 - 18 300 3060 Fax: +49 (0)30 - 18 300 1942 E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de Internet: www.bmvbs.de | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658534 | |||
Datum | 16.12.2010 23:00 | 25709 x gelesen | |||
Gäbe es denn keine Denkprozessunterstützungslektüre für diese "Aufsichtsbehörden"? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658531 | |||
Datum | 16.12.2010 22:07 | 25889 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzDie Diskussion dreht sich im Kreis. Ich denke die "M+S"-Reifen Pflicht wird irgendwie nur falsch interpretiert... das deckt sich ziemlich mit dem, was ich dazu schon im letzten Jahr (und jetzt wieder) geschrieben habe - und trotz aller Paragraphen auch noch mit dem GMV... ;-) Erstaunlich ist, dass von den meisten "Aufsichtsbehörden" dazu relativ wenig kommt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 658521 | |||
Datum | 16.12.2010 20:56 | 25785 x gelesen | |||
... ich bin zwar schon seit über drei Jahren nicht mehr dabei, aber wenn bei uns Ersatzbeschaffungen für Reifen nötig waren, dann habe ich mit dem SB Ausstattung immer darauf geachtet das wir M+S-Reifen für die MTW beschafft haben; gleiches wenn möglich für die Großfahrzeuge. ... warum so ein Bohei gemacht wird wenn die Fahrzeuge grobstollige Traktionsreifen haben will mir allerdings auch nicht in den Sinn. ... Du bist aber auch gemein, von einem Geschäftsführer verlangen das er Verantwortung übernimmt ;-) Freundliche Grüße Ralf Röhling | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658508 | |||
Datum | 16.12.2010 19:58 | 25833 x gelesen | |||
Die Diskussion dreht sich im Kreis. Ich denke die "M+S"-Reifen Pflicht wird irgendwie nur falsch interpretiert... Zunächst gibt es die so genannte Winterreifenpflicht nicht. Es werden im gesetzt lediglich Reifen mit bestimmten definierten Eigenschaften gefordert. Also ich sehe das mittlerweile so: Auszug aus der neuen StVO vom 04.12.2010: "(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). ... dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Also M+S ist die Mindestforderung, mehr (dann mit Eigenschaften, die in der Anlage beschrieben sind ist ebenso erlaubt. Nun zur Anlage: Die genannten Eigenschaften von Reifen beschreibt die Richtlinie 92/23/EWG (EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (nunmehr Europäische Union)) an exakt der Stelle, die o.g. Entwurf zitiert: Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG. Dort steht geschrieben: "2.2 „M + S-Reifen“: Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;" Ich denke damit ist klar was konkret als Winterreifen vom der (deutsche) Gesetzgeber verstanden wird: (mindestens) „M + S-Reifen“ (Man achte auf die Anführungszeichen im Gesetzestext der Richtlinie 92/23/EWG). Die Richtlinie 92/23/EWG erwähnt ohne näher auf eine Gummimischung oder ähnliches einzugehen direkt am Anfang den Begriff "Reifen", und ebenfalls findet sich in der Richtlinie nicht die Vorschrift, dass ein Reifen einen M+S-Aufdruck haben muss, um als solcher zu gelten. Der deutsche Gesetzgeber bezieht sich in seinem Gesetzestext lediglich auf die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG erwähnten Eigenschaften. Darüber hinaus ist die Bezeichnung M+S nicht geschützt und ebenso auf vielen Sommerreifen zu finden, da die Reifenhersteller diese Bezeichnung nach eigenem Ermessen aufdrucken können, ohne irgendwelche vorgeschriebenen Reifentests durchzuführen - da nicht vorhanden bzw. nicht vorgeschrieben. Nun seid ihr dran! @Moderator ggf Thema abspalten? | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 658502 | |||
Datum | 16.12.2010 18:41 | 26032 x gelesen | |||
Ich denke die Antwort ist ganz einfach, seit drei Wochen versuche ich auf den offiziellen Dienstweg eine Aussage zu erhalten, und jetzt ist es den Geschäfstführer zu heiß geworden und er will keinerlei Verantwortung übernehme, gleichzeitig ein Druckmittel Bonn endlich zu einer konkreten Aussage zu bewegen Wie gesagt genaue Liste bekomme ich noch Gunnar | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658501 | |||
Datum | 16.12.2010 18:36 | 25959 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlBetroffen GKW1 die Reifen hattest Du sogar schon einmal bemängelt als Nachlaufreifen für Hänger. Wieso hat man bei den Kleinfahrzeugen nicht einfach M+S-Reifen beschafft (das machen wir seit vielen Jahren so)? (Da ich mir kaum vorstellen kann, dass Ihr wirklich "Straßenreifen" auf den Großfahrzeugen habt - und die Bilder eher nach S+G aussehen...: Wieso sind plötzlich Fahrzeuge mit Geländereifen (die ja auch nach wie vor dort noch fahren können müssen) plötzlich nicht mehr geeignet - obwohl man damit in den letzten zig Wintern andere Fahrer (ggf. mit Ketten) aus dem Dreck gezogen hat?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 658500 | |||
Datum | 16.12.2010 18:33 | 25960 x gelesen | |||
Letzten Winter hatten wir nicht die Sorge das der Fahrer einen Punkt kassiert, genaue Liste der Reifen bekomme ich erst am Wochenende. Betroffen GKW1 die Reifen hattest Du sogar schon einmal bemängelt als Nachlaufreifen für Hänger. OV MTW, Kipper der Fachgruppe Brückenbau und MLW der Fachgruppe Brückenbau . ÖGA T3 Mal abwarten bis der Landesverband einmal ein offizielles Statement abgibt Gunnar | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658499 | |||
Datum | 16.12.2010 18:24 | 26054 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlSomit hat der OV Pfedelbach jetzt noch 3 oder 4 Einsatzfähige Fahrzeuge von 8 Stück Welche sind denn nicht mehr einsatzbereit - und sind da wirklich "Sommerreifen" drauf? Und was hat man in den letzten Wintern beim THW gemacht...? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658422 | |||
Datum | 16.12.2010 11:02 | 25956 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlSo habe gerade eine Mail aus meiner Geschäftsstelle bekommen das ich alle Fahrzeuge die keine enstprechenden Reifen haben die mit M+S gekennzeichnet sind, ausser Dienst zu stellen. Ausnahme der KAT1 da es für den niemals solche Reifen geben wird. ähnliches hat die BR den EE in NRW mitgeteilt. Mal sehen wie schnell man das zurückzieht wenn es zu einer Flächenlage kommt und ein teil der Fahrzeuge nicht ausrücken darf/soll. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 658421 | |||
Datum | 16.12.2010 10:47 | 25961 x gelesen | |||
So habe gerade eine Mail aus meiner Geschäftsstelle bekommen das ich alle Fahrzeuge die keine enstprechenden Reifen haben die mit M+S gekennzeichnet sind, ausser Dienst zu stellen. Ausnahme der KAT1 da es für den niemals solche Reifen geben wird. Somit hat der OV Pfedelbach jetzt noch 3 oder 4 Einsatzfähige Fahrzeuge von 8 Stück Ebenfalls wurde mir mitgeteilt, das vor nächstes Jahr kein Beschaffung für Reifen vorgesehen ist, da kein Geld für 2010 mehr vorhanden ist. Bin ja gespannt wie da die anderen reagieren , offiziell gibt es bisher nur ein Schreiben des LV Bayern von Seiten des THW Gunnar Kreidl | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 658388 | |||
Datum | 16.12.2010 00:11 | 25984 x gelesen | |||
Die Kennzeichnungspflicht für spezial/MPT/EM... Reifen besteht seit 2002, und zwar für nach der ECE R 54 genehmigte Typen - die einzelnen Reifen können heute noch produziert werden. Beispiel sind die 255/100R16 Michelin XZL (ohne O/R), auf denen steht heute noch...nichts | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658227 | |||
Datum | 15.12.2010 12:09 | 26303 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffwie viele EE stehen in Ddorf ? Die sind alle betroffen........ Weder beschaffen, noch unterhalten wir deren Fahrzeuge - von denen die wir kommunal zur Verfügung stellen mal abgesehen... (die letzteren sind entsprechend ausgestattet). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658214 | |||
Datum | 15.12.2010 10:09 | 26267 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Michael Roleff"Erklärst Du das unserem IM ?" wie viele EE stehen in Ddorf ? Die sind alle betroffen........ mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658213 | |||
Datum | 15.12.2010 09:50 | 26292 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffErklärst Du das unserem IM ? nein, soweit ich weiß ist die FWD davon nicht betroffen... (und meine Bereitschaft für andere umsonst und kostenlos den (Hilfs-)Willi(gen) zu machen, hat stark nachgelassen) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658211 | |||
Datum | 15.12.2010 09:43 | 26203 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Michael Roleff"Wie die 1.800kg schweren Anhänger so sicher hinter Fahrzeugen der Kleintransporterklasse bewegt werden sollen, Erklärst Du das unserem IM ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658210 | |||
Datum | 15.12.2010 09:42 | 26366 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWie die 1.800kg schweren Anhänger so sicher hinter Fahrzeugen der Kleintransporterklasse bewegt werden sollen, der 1,8 t Hänger dreht dann das Zugfahrzeug einfach mit dem Heck weg.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658209 | |||
Datum | 15.12.2010 09:41 | 26249 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIch konnte die M+S-Kennzeichnung bis 1989 zurückverfolgen, und sogar mit Gültigkeit für alle Luftreifen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, also noch über den Geltungsbereich der RiLi 92/23 EWG hinaus. Sollte es vorher tatsächlich diese Kennzeichnungspflicht nicht gegeben haben, wären fragliche Reifen jezt also mindestens 21 Jahre alt... das halte ich für ein Gerücht, weil noch vor 5 Jahren keiner auf den Gedanken gekommen wäre, solche Fragen für einen Unimog-Reifen zu stellen... Geschrieben von Henning Koch Die Diskussion ist ohnehin kaum von technischer Natur sondern im Wesentlichen eine rechtliche Sache. Das mag man als Techniker dann vielleicht als Unfug bezeichnen, diese Bewertung befreit einen aber nicht von den im Zweifelsfall zu erwartenden Problemen. auch dazu hatten "wir" auch hier im letzten Jahr schon diskutiert und auch da stehe ich zu meiner privaten persönlichen Meinung, dass bei Reifengleichheit bzw. Eignungsfeststellung der Reifenhändler bzw. -hersteller der richtige Ansprechpartner ist - der muss das ggf. bestätigen. Ich glaube nicht, dass man dann damit größere Probleme haben sollte... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ronn8y F8., Arensdorf / Brandenburg | 658208 | |||
Datum | 15.12.2010 09:40 | 26096 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochHat denn mal jemand auf einem aktuellen Conti MPT80 oder -81 nachgeschaut, ob da (noch/schon) die M+S-Kennzeichnung drauf ist? Vielleicht nicht ganz aktuell aber unsere Conti MPT80 von Anfang 2006 haben die M+S-Kennzeichnung drauf. Wie immer nur meine ganz private Meinung... | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 658207 | |||
Datum | 15.12.2010 09:15 | 26296 x gelesen | |||
Hallo zusammen, zumindest in BaWü scheint zu diesem Thema etwas zu laufen. Ich habe gerade eben per mail die Info bekommen, dass "Aufgrund zahlreicher Anfragen" sich unser Innenministerium (BW) zusammen mit dem Umwelt- Verkehrsministerium (BW) sich dem Thema angenommen hat und die Feuerwehren zum Ergebnis, bzw. weiteren Maßnahmen "zeitnah" unterrichten möchte. Werde weiter berichten. Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 658204 | |||
Datum | 15.12.2010 08:13 | 26263 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerJa. Diverse Quellen nennen KFZ und Anhänger. Ich habe heute früh mal die Schreiben gegengeprüft die bei uns im Umlauf waren, und siehe da keine Spur mehr im Internet davon. Entweder waren das echte Fehler oder es wurde noch etwas geändert, die Schreiben waren etwas älter. Ich ziehe insofern meine Aussage zurück. Einzige Quelle die ich noch habe ist Wikipedia, mal sehen wann es sich da ändert. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Jens8 G.8, Grebenstein / Hessen | 658202 | |||
Datum | 15.12.2010 07:08 | 26308 x gelesen | |||
Hallo Gerhard, also ich habe von Michelin eine Bescheinigung, das der XZY den gesetzlichen Anforderungen für Winterreifen entspricht. Leider ist das Schreiben vor der Gesetzesänderung. Aber ich arbeite z.Z. daran, ein Neues zu bekommen, da wir kurz vor der Auslieferung eines XZY-Bereiften Fahrzeuges stehen und ich das Fahrzeug nur übernehmen, wenn es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der "Ball" ist deshalb z.Z. bei IVECO. Sollte ich etwas neues von Michelin haben, kann ich es dir gerne zusenden. Mfg Jens | |||||
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Autor | Mich8ael8 O.8, Gelsenkirchen / NRW | 658201 | |||
Datum | 15.12.2010 06:53 | 26199 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Michael Roleff StVo §2 Abs. 3a: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates[...] Ein Anhänger ist kein Kraftfahrzeug. Und somit lt. Gesetzestext nicht von der Winterreifenpflicht eingeschlossen. Gruß der Micha | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658187 | |||
Datum | 14.12.2010 23:39 | 26266 x gelesen | |||
Prost Mahlzeit. Geschrieben von Christian Schorer Geschrieben von Michael Roleff Welche Quellen sind das, und sind da auch Primärquellen bei? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658185 | |||
Datum | 14.12.2010 22:40 | 26234 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekePeter Meintz, Pressesprecher ADAC Westfalen was ist ein LKW ? Also selbst für 407/507 gibt es Socken mit M&S. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 658184 | |||
Datum | 14.12.2010 22:33 | 26258 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzuf der einen Seite gibt es Reifen, die trotz M&S-Kennung keine M&S-Reifen sind (Fernostimport Jetzt machen wir es mal ganz bunt ;) Amtsgerichtsurteil-ms-reifen-sind-keine-winterreifen -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Geschrieben von Michael Roleff
Ich glaube nicht das es einen "nicht M+S" gibt der besser auf winterlichen Straßen ist als ein M+S Reifen ident. Größe. Somit wäre jeder Zwang zum umrüsten auf M+S erst mal gut, jedoch nicht zwangsweise eine Verbesserung. Die Frage sollte lauten; Welcher M+S Reifen ist kein guter Winterreifen? Aber angesichts dessen das man manche (auch hier) mit allerlei Mühe und Logik versuchen nicht M+S Reifen als geeignet zu definieren zeigt wie weit die Gewichtungen auseinander gehen. Das gilt aber für alle Interessentengruppen, die einen haben ihren Naturkautschukanteil, andere ihr grobes Profil und wir halt unseren Einsatzzweck. Peter Meintz, Pressesprecher ADAC Westfalen "Winterreifen für Lkw gibt es nicht. Hierbei muss unterschieden werden zwischen Einsatzzweck, Achse und so weiter“, so Meintz. Konkreter werden könne ein Gesetz erst dann, wenn es eine EU-weit gültige Definition für Lkw-Winterreifen gebe." Na welch ein Glück das es für M+S am PKW-Reifen so strenge EU-Normen gibt ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 658182 | |||
Datum | 14.12.2010 22:02 | 26308 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGilt die Winterreifenpflicht eigentlich auch für Anhänger ? Ja. Diverse Quellen nennen KFZ und Anhänger. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658179 | |||
Datum | 14.12.2010 21:39 | 26314 x gelesen | |||
Da gibts einige im Tagebau, zudem braucht man wenn man ehrlich ist mit normalen MIL oder Geländereifen kein Unimogfahrgestell. dann tut es auch ein Allrad... Ein Unimog ist kein Straßenfahrzeug und muss demnach zwar dort fahren aber seine Kraft spielt er im Gelände aus. Viel Wald, unbefestigte Wege usw können da einen solchen Reifen schon rechtfertigen. Unstrittig dürfte aber sein, dass ein solcher Reifen der Definition nach Wintertauglich ist. Aber reicht das? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658178 | |||
Datum | 14.12.2010 21:32 | 26416 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von jürgen schmitz Ein Conti AC70G Für welche Feuerwehr-Anwendung braucht man denn so einen Reifen bzw. welches Fw-Fahrzeug fährt so wenig Straßenanteil, dass man so einen Reifen fahren will? Hat denn mal jemand auf einem aktuellen Conti MPT80 oder -81 nachgeschaut, ob da (noch/schon) die M+S-Kennzeichnung drauf ist? Gruß, Henning | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658176 | |||
Datum | 14.12.2010 21:21 | 26445 x gelesen | |||
MBVBS -Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. -Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). -M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. -Das Profil der Lauffläche von M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet. Diese sind durch größere Zwischenräume voneinander getrennt als bei normalen Reifen. -Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet. -Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von den Vorschriften ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet. Ein Conti AC70G ist nicht mit der Kennung M&S wohl aber doch mit der Kennung "R1" gekennzeichnet. Dies zeichnet den Reifen, so der Hersteller für einen Reifen für landwirtschaftliche Zwecke aus. Auch wenn es sich bei einem SonderKFZ Feuerwehr nicht unbedingt um ein Landw. Fzg. handelt, so sollte die Reifenauswahl hier dennoch beachtung finden. Wer wird einem denn nun diese (leider gesetzlich nicht geklärte Lücke) schließen können? Auf der einen Seite gibt es Reifen, die trotz M&S-Kennung keine M&S-Reifen sind (Fernostimport) auf der anderen Seite gibt es nach der Definition des MBVBS Reifen, die als Winterreifen Zulassung haben sollten, jedoch keine Kennzeichnung haben. Fest steht, dass es (von Conti) keinen Vergleichbaren Reifen gibt, der eine M&S-Kennung hat! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658173 | |||
Datum | 14.12.2010 20:57 | 26286 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Michael Roleff wie sieht es denn aus, wenn es zum VU kommt? §3(1) StVO. Der Fahrer wars. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658172 | |||
Datum | 14.12.2010 20:56 | 26464 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtBei gebremsten Anhängern auch beim bremsen. Der 1.800kg Anhänger ist auflaufgebremst. Geschrieben von Manuel Schmidt Bei der rechtlichen Bewertung und Einhaltung Winterreifenpflicht geht es um formale Dinge. wie sieht es denn aus, wenn es zum VU kommt? Anhänger ohne Winterreifen, daher hat er das Zugfahrzeug sonst wohin geschoben....... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 658170 | |||
Datum | 14.12.2010 20:50 | 26429 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffdas unterbindet also sich Gedanken über die Fahrsicherheit zu machen *kopfschüttel*. Wenn man Beamter ist, darf man nicht's annehmen. Auch keine Vernunft! Ich denke fachlich ist die Sache relativ klar: Winterreifen auch auf Anhänger. Hilft mindestens etwas bei der Spurtreue. Bei gebremsten Anhängern auch beim bremsen. Aber wie Henning ja bereits feststellte: Bei der rechtlichen Bewertung und Einhaltung Winterreifenpflicht geht es um formale Dinge. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658169 | |||
Datum | 14.12.2010 20:47 | 26448 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Koches geht bei der Winterreifenpflicht nicht um technische, sondern um formale Fragen. das unterbindet also sich Gedanken über die Fahrsicherheit zu machen *kopfschüttel*. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658166 | |||
Datum | 14.12.2010 20:29 | 26485 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffOder liegt da irgendwo ein Denkfehler vor ? ja: es geht bei der Winterreifenpflicht nicht um technische, sondern um formale Fragen. Aber das schrieb ich ja bereits... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 658165 | |||
Datum | 14.12.2010 20:28 | 26417 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter MarholdBei Michelin trifft es die 16"-XZL Der 16" XZL O/R ist mit M+S gekennzeichnet. Über die ausreichenden Eigenschaften im Winter bin ich hier belehrt worden, trotzdem bleiben meine in der Garage was mich aber nicht daran hindert bei Bedarf die just gemachten "M+S - Foto´s" hier einzustellen. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658163 | |||
Datum | 14.12.2010 20:19 | 26542 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Michael Roleff"Gilt die Winterreifenpflicht eigentlich auch für Anhänger ?" Aussage der BR: "Für die landeseigenen Anhänger ist keine Winterbereifung erforderlich." Wie die 1.800kg schweren Anhänger so sicher hinter Fahrzeugen der Kleintransporterklasse bewegt werden sollen, wenn der Anhänger praktisch ungebremst das Zugfahrzeug im Winter schiebt..... Oder liegt da irgendwo ein Denkfehler vor ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658162 | |||
Datum | 14.12.2010 20:09 | 26572 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGilt die Winterreifenpflicht eigentlich auch für Anhänger ? weiss nicht, was steht denn zu dem Thema in der StVO? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658160 | |||
Datum | 14.12.2010 20:05 | 26380 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Michael Roleff wer soll mir die Frage sonst beantworten ? so ähnlich, ja. Für nationale Typgenehmigungen ist das KBA zuständig, für internationale Genehmigungen die entsprechend benannten Stellen. Geschrieben von Michael Roleff Ist diese Kennzeichnung an physikalische Parameter gekoppelt ? Da es sich hier um eine rein formale Frage handelt, sind die technischen Details leider nicht relevant... Geschrieben von Michael Roleff Und wenn genau dieser Hersteller uns nun versichert, das er bisher keine Notwendigkeit für eine entsprechende Kennzeichnung sah, weil der Gesetzgeber diese nicht gefordert hat, Dann ändert sich immer noch nichts an der formalen Situation. Wenn dir ein Hersteller versichert, dass Felge A mit ABE A und KBA-Nummer A identisch ist mit Felge B (ABE B, KBA-Nummer B) und man die auch lustig gemischt montieren kann (was aber weder in ABE A noch in ABE B steht), dann ist das rechtlich völlig bedeutungslos. und: das Beispiel habe ich mir nicht ausgedacht, ich will nicht wissen, wie viele Autos dieses Herstellers mit solchen Kombinationen unterwegs sind! Geschrieben von Michael Roleff Warum kriegen diese dann regelmäßig ihre Plakette neu geklebt ? Im Nfz-Bereich hat hier in der Gegend der DEKRA wohl den größten Marktanteil. Die haben nicht einen einzigen aaS hier ;-) Ansonsten: das sind Behördenfahrzeuge, und wenn schon "der Staat" sich nicht an seine eigenen Spielregeln hält, kann auch kein anderer die Kuh vom Eis holen. Mit welcher Begründung soll z.B. die Polizei einen LKW mit illegaler Beleuchtung von der Autobahn holen, wenn der Streifenwagen selbst auch nicht viel besser ist? Aber das sind ja nun keine Fw-Fachthemen, und damit hier OT. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658156 | |||
Datum | 14.12.2010 20:00 | 26531 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIch konnte die M+S-Kennzeichnung bis 1989 zurückverfolgen, und sogar mit Gültigkeit für alle Luftreifen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, Gilt die Winterreifenpflicht eigentlich auch für Anhänger ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658154 | |||
Datum | 14.12.2010 19:56 | 26651 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino 2. Ältere Reifen vor der Unfugsdiskussion bzw. Regelung haben i.d.R. keine Kennzeichnung, ein baugleicher jüngerer Reifen aber ggf. schon... Ich habe vorhin mal versucht, die Rechtsgrundlagen zur Kennzeichnung nachzuvollziehen. Ich konnte die M+S-Kennzeichnung bis 1989 zurückverfolgen, und sogar mit Gültigkeit für alle Luftreifen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, also noch über den Geltungsbereich der RiLi 92/23 EWG hinaus. Sollte es vorher tatsächlich diese Kennzeichnungspflicht nicht gegeben haben, wären fragliche Reifen jezt also mindestens 21 Jahre alt... In der Praxis habe ich in den letzten Tagen mal drauf geschaut und habe in den hier diskutierten Unimog-Grüßen neben Conti MPT-Reifen (Radial) mit M+S-Kennung (IIRC von 1997) noch Mitas-MPT-Reifen (Diagonal!) ohne M+S-Kennung in den Fingern gehabt (IIRC mal von 1987 und mal von 2006 oder so). Wohlgemerkt, beide in identischer Größe und mit nahezu identischem Profil! Die Diskussion ist ohnehin kaum von technischer Natur sondern im Wesentlichen eine rechtliche Sache. Das mag man als Techniker dann vielleicht als Unfug bezeichnen, diese Bewertung befreit einen aber nicht von den im Zweifelsfall zu erwartenden Problemen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 658153 | |||
Datum | 14.12.2010 19:42 | 27062 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzWenn ein Unimog wegen seiner Fahreigenschaften nun mal mit Traktionsreifen (Stollenprofil) ausgestattet ist (anders macht ein solches Fahrgestell auch keinen Sinn bzw. würde man mit anderen Reifen nicht ein solches benötigen) inwieweit gilt für ihn dann die Winterreifenpflicht? Auch das haben wir schon in den Threads behandelt.... 1. das ist ein Spezialfahrgestell mit Spezialreifen. Der soll auch in der weichen Wiese fahren können - auch wenn da ein Hauch Schnee drauf liegt, das kann ein "Winterreifen" so ohne weiteres nicht! 2. Ältere Reifen vor der Unfugsdiskussion bzw. Regelung haben i.d.R. keine Kennzeichnung, ein baugleicher jüngerer Reifen aber ggf. schon... 3. Die diversen öffentlichen Interpretations"hilfen" die sich auch noch unterscheiden, sind alles andere als hilfreich... 4. völlig unverständlich ist mir in dem Zusammenhang, wenn öffentliche Bedarfsträger offensichtlich für einen Teil der Fahrzeuge ohnehin nur Sommerreifen beschafft haben - und denen jetzt im 3. "echten" Winter in knapper Folge auffällt, dass im Winter Schnee liegen kann... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658146 | |||
Datum | 14.12.2010 18:32 | 26420 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochHersteller (und andere) erklären und bescheinigen immer viel, wenn es in ihrem wirtschaftlichen Interesse steht. wer soll mir die Frage sonst beantworten ? Ein aaS ? Ein kfz.-techn. Beamter der OFD ? Geschrieben von Henning Koch Wenn die Typgenehmigung erteilt wird, muss man erstmal davon ausgehen dürfen, dass auch die Beschriftung des Reifens korrekt ist. Wenn es M+S-Reifen sind, muss da auch M+S draufstehen. Wenn also die Typgenehmigung für einen Reifen ohne die M+S-Beschriftung erfolgt ist, dann ist nach meiner Auffassung der Reifen als nicht-M+S-Reifen typgenehmigt. Ist diese Kennzeichnung an physikalische Parameter gekoppelt ? Welche Voraussetzungen muss der Reifen erfüllen damit er diese Kennzeichnung bekommen darf ? Wieso sind dann angeblich Sommerreifen mit dieser Kennzeichnung auf dem Markt bzw. im Umlauf ? Geschrieben von Henning Koch ie du dem Richter erklärst, dass du gleich durch hinschauen die Wintertauglichkeit des fraglichen Reifens erkannt hast. Der antwortet dann: "Herr Ott, wenn der Hersteller den Reifen als M+S-Reifen konstruiert und vorgesehen hätte, dann wäre er verpflichtet gewesen, diesen auch so zu kennzeichnen. Das hat er aber nicht getan! Wollen Sie jetzt wirklich behaupten, dass Sie Konstruktion und vorgesehene Verwendung durch reines Anschauen besser beurteilen können als der Hersteller des Reifens?!" Und wenn genau dieser Hersteller uns nun versichert, das er bisher keine Notwendigkeit für eine entsprechende Kennzeichnung sah, weil der Gesetzgeber diese nicht gefordert hat, aber das Produkt n-1 der Version n mit entsprechender Kennzeichnung im Aufbau und Verwendung entspricht, was dann ? Oder anders gefragt, warum sollte ein Richter die Aussage des Herstellers anzweifeln ? Geschrieben von Henning Koch Die meisten Einsatzfahrzeuge sind schon ganz ohne Winterreifen-Problematik irgendwo illegal und es stört niemanden (weder Benutzer, noch Prüf- oder Kontrollpersonen), Warum kriegen diese dann regelmäßig ihre Plakette neu geklebt ? IMO ist da den aaS wenn das stimmen sollte der Vorwurf zu machen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 658144 | |||
Datum | 14.12.2010 18:31 | 26546 x gelesen | |||
Lt. Verordnungsentwurf: Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind üblicherweise mit Reifen ausgestattet, die nicht als Winterreifen (M+S-Reifen) gekennzeichnet sind. Aufgrund ihres grobstolligen Profils der Lauffläche und des Reifenaufbaus sind sie jedoch für den Betrieb bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend. Das sind in der Richtlinie 92/23/EWG bestimmte Reifen der Bauart "spezial" gem. ECE R 54; dort wird die Winterreifen-Eignung angenommen bzw. gelten diese als "taugliche Winterbereifung". Auf vielen 20"-MPT-Reifen steht auch schon M&S drauf, allerdings besteht Kennzeichnungspflicht auch als "MPT" usw. erst bei Reifen, die nach dem 21.2.2002 genehmigt wurden - und etliche Typen sind schon länger im Handel. Bei Michelin trifft es die 16"-XZL, und für diese gibt es die Herstellerbescheinigung, in der sich (auszugsweise) findet: Demzufolge entsprechen Reifen der Profilausführung XZL in der Begriffsbestimmung und in den Anforderungen an ihre Fahreigenschaften der Rechtssprechung gemäß ECE-Regelung Nr. 54 für Nutzfahrzeugreifen mit M+S-Markierung. Der Einsatzzweck ist der unschöne Humbug, den gibt es rein rechtlich nirgendwo, im zweiseitigen Schreiben von Michelin findet sich dafür der "Kommunaleinsatz"... bleibt zu hoffen, dass sich daraus keine sinnlosen Diskussionen mit Polizei und Justiz ergeben. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 658142 | |||
Datum | 14.12.2010 18:21 | 26755 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jens Gümbel kennst du schon die Handlungsempfehlung von Herrn Krauß (HMDI)? ... das dürfte die sein, auf die Matthias Ott sich bezieht. Ursächlich ist da m.W. u.a. der Michelin XZY, der auf vielen 12 - 14,5 t als Werksausstattung S+G drauf ist/war, nicht M+S gekennzeichnet ist, aber eigentlich in den vergangenen Wintern m.E. weitgehend problemlos auf Fw-Fahrzeugen gefahren wurde (persönlich mit der Vorgängerbereifung vor Jahren auch bei 20 cm Neuschnee ohne Ketten problemlos auch Steigungen hoch und wieder runter gekommen ... seitdem fehlte etwas der entsprechende dauerhafte Schnee hier). Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658139 | |||
Datum | 14.12.2010 18:11 | 26353 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias OttMh, wenn ich jetzt als Chef einer Einsatzorganisation die Benutzung im Einsatzfall nicht mehr Anordnen kann, dann mache ich mich doch, wenn was passiert, eines Organisationsverschuldens angreifbar, oder? So langsam müsste sich der Kreis doch schließen, oder? In NRW kreist derzeit ein Schreiben einer BR, die genau das aussagt: ehem. Bundesfahrzeuge ohne M&S sollen, da eh nur Platzhalter, bei solchen Wetterlagen stehen bleiben. Damit wäre es dann kein Organisationsverschulden sondern letztlich vom IM angeordnet. Im Gegenteil würde man sich dann angreifbar machen wenn man solche Fahrzeuge trotzdem bewegen würde. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Jens8 G.8, Grebenstein / Hessen | 658137 | |||
Datum | 14.12.2010 18:09 | 26778 x gelesen | |||
Hallo Gerhard, kennst du schon die Handlungsempfehlung von Herrn Krauß (HMDI)? Gruß Jens | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658125 | |||
Datum | 14.12.2010 17:37 | 26782 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Ott Wenn die das nicht wissen, dann brauche ich mir als Fahrzeughalter auch weiter keine Gedanken über diese Reifen zu machen, sondern werde mir wohl neue kaufen müssen. Im Idealfall kann der Hersteller das aber schon, weil er sein Produkt gerne weiter verkaufen will... Hersteller (und andere) erklären und bescheinigen immer viel, wenn es in ihrem wirtschaftlichen Interesse steht. Die Frage ist hinterher nur, welche rechtliche Wirkung das hat. (neue) Luftreifen für Kraftfahrzeuge sind bauartgenehmigungspflichtig. Wenn die Typgenehmigung erteilt wird, muss man erstmal davon ausgehen dürfen, dass auch die Beschriftung des Reifens korrekt ist. Wenn es M+S-Reifen sind, muss da auch M+S draufstehen. Wenn also die Typgenehmigung für einen Reifen ohne die M+S-Beschriftung erfolgt ist, dann ist nach meiner Auffassung der Reifen als nicht-M+S-Reifen typgenehmigt. Inhalte der Typgenehmigung kann ein Hersteller aber nicht so einfach durch einseitige Erklärung ändern! Allerdings würde es mich nicht wundern, wenn für den Fall der Winterreifenpflicht in Kürze eine Sonderregelung aufgestellt würde, nachdem neben der M+S-Beschriftung auch eine Herstellerbescheinigung ausreicht, um die Wintertauglichkeit nachzuweisen. So lange es dazu aber keine Festlegung seitens des BMVBS gibt, besteht für den Fahrer immer ein rechtliches Risiko. Geschrieben von Matthias Ott Wenn ich, wie hier geschriebe, solche "Traktionsreifen" habe, mit denen ich z.B. Unimogs der Stadt beim Winterdienst beobachten kann, dann sind da keien Fragen mehr offen. Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge, wie du dem Richter erklärst, dass du gleich durch hinschauen die Wintertauglichkeit des fraglichen Reifens erkannt hast. Der antwortet dann: "Herr Ott, wenn der Hersteller den Reifen als M+S-Reifen konstruiert und vorgesehen hätte, dann wäre er verpflichtet gewesen, diesen auch so zu kennzeichnen. Das hat er aber nicht getan! Wollen Sie jetzt wirklich behaupten, dass Sie Konstruktion und vorgesehene Verwendung durch reines Anschauen besser beurteilen können als der Hersteller des Reifens?!" Also _ich_ möchte mich nicht so einer Frage aussetzen... Dabei ist es mir jetzt auch eigentlich egal, ob die Rechtslage schlecht ist oder ob die Bereifung schlecht ist. Geschrieben von Matthias Ott Wie gesagt - einer entscheidet, nämlich der Fahrzeughalter. Nein. Es handelt sich hier um eine Betriebsvorschrift, da entscheidet der Fahrer. Geschrieben von Matthias Ott Mh, wenn ich jetzt als Chef einer Einsatzorganisation die Benutzung im Einsatzfall nicht mehr Anordnen kann, dann mache ich mich doch, wenn was passiert, eines Organisationsverschuldens angreifbar, oder? Die meisten Einsatzfahrzeuge sind schon ganz ohne Winterreifen-Problematik irgendwo illegal und es stört niemanden (weder Benutzer, noch Prüf- oder Kontrollpersonen), das macht den Braten jetzt auch nicht mehr fett... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 658116 | |||
Datum | 14.12.2010 16:03 | 26793 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Henning Koch Ich habe immer noch Zweifel, dass der Reifenhersteller da irgendwelche verbindlichen Aussagen machen kann. (Sowas taugt dann bestenfalls für die Argumentation des unvermeidbaren Irrtums) ist doch prima. Wenn die das nicht wissen, dann brauche ich mir als Fahrzeughalter auch weiter keine Gedanken über diese Reifen zu machen, sondern werde mir wohl neue kaufen müssen. Im Idealfall kann der Hersteller das aber schon, weil er sein Produkt gerne weiter verkaufen will... Geschrieben von Henning Koch Dazu kommt die Schwierigkeit, den Fall als fraglich zu erkennen. Nö. Wenn ich, wie hier geschriebe, solche "Traktionsreifen" habe, mit denen ich z.B. Unimogs der Stadt beim Winterdienst beobachten kann, dann sind da keien Fragen mehr offen. Wenn ich Reifen habe, denen ich das nicht gleich ansehen kann, weil sich das Profil eben nicht, wie in der von mir weiter oben (ruhig mal komplett lesen) zutierten Richtlinie beschrieben deutlich von denen eines Sommerreifens unterscheidet dann ist doch auch alles klar, oder? Geschrieben von Henning Koch Bei Nutzfahrzeugreifen kann aber für den einen alles sonnenklar sein, und für den anderen auch. Dummerweise aber genau in die andere Richtung. Damit scheint es für beide unstrittig zu sein, ist es aber nicht... Wie gesagt - einer entscheidet, nämlich der Fahrzeughalter. Er tut gut daran, das entsprechend zu kommunizieren, da ja ein verantwortlicher Fahrzeugführer bestimmt jetzt schon geschaut hat, ob auf den Reifen seines Arbeitsgerätes eine M+S-Kennzeichnung drauf ist. Und wenn mir mein Arbeitgeber dann keine befriedigende Antwort geben kann, dann werd ich ihm das passende dazu sagen. Ggf. dann auch (wenn ich freiwillig da bin) nicht mehr fahren oder (wenn ich Geld dafür bekomme) mal mit der FASi oder dem Betriebsrat drüber reden. Geschrieben von Henning Koch Die derzeit einzige mögliche Absicherung dürfte sein, in fraglichen Fällen das Fahrzeug bei entsprechenden Straßenverhältnissen nicht zu bewegen und die Benutzung auch nicht anzuordnen :-( Mh, wenn ich jetzt als Chef einer Einsatzorganisation die Benutzung im Einsatzfall nicht mehr Anordnen kann, dann mache ich mich doch, wenn was passiert, eines Organisationsverschuldens angreifbar, oder? So langsam müsste sich der Kreis doch schließen, oder? Gruß, otti Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658106 | |||
Datum | 14.12.2010 14:49 | 26686 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Matthias Ott"In den Fällen wo das schon fraglich ist wird man wohl als Fahrzeughalter nicht umhin kommen, dass entweder verbindlich zu klären (mit dem Reifenhersteller)" Wer soll sonst Auskunft geben könne ? Ich habe bei mir auf beiden Fahrzeugen den UT3000 drauf, der jüngere Satz hat sogar M&S Kennung . Darf ich mit dem älteren dann auch fahren (=gleicher Reifen) oder nicht weil ohne entsprechende Kennung ? Erfahrung von vor einiger Zeit, der UT 3000 reicht praktisch aus. Aussage eines PVB da sehe ich kein Problem mit, bevor das Fahrzeug liegen bleibt stehen andere schon mit Ketten! Übrigens der Reifendealer meines vertrauens sieht das auch so. Was sollte ich jetzt Deiner Meinung nach tun ? Abgesehen davon das ich die Fahrzeuge nicht pökeln will und die eh stehen bleiben bei solchen Wetterlagen. Link zu den Fahrzeugen mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658102 | |||
Datum | 14.12.2010 14:11 | 26827 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Ott In den Fällen wo das schon fraglich ist wird man wohl als Fahrzeughalter nicht umhin kommen, dass entweder verbindlich zu klären (mit dem Reifenhersteller) Ich habe immer noch Zweifel, dass der Reifenhersteller da irgendwelche verbindlichen Aussagen machen kann. (Sowas taugt dann bestenfalls für die Argumentation des unvermeidbaren Irrtums) Dazu kommt die Schwierigkeit, den Fall als fraglich zu erkennen. Bei den Winterreifen der von mir privat und beruflich bewegten PKW habe ich keinerlei Zweifel, dass die Anforderungen erfüllt werden. Bei Nutzfahrzeugreifen kann aber für den einen alles sonnenklar sein, und für den anderen auch. Dummerweise aber genau in die andere Richtung. Damit scheint es für beide unstrittig zu sein, ist es aber nicht... Geschrieben von Matthias Ott Verantwortlich bleibt doch der Fahrzeughalter, nicht der Reifenhersteller, der Hinweisgeber oder sonstwer In erster Linie sonstwer: nämlich der Fahrer! Für den geht es um einen Punkt, für den Halter maximal um ein paar Euros. Geschrieben von Matthias Ott und wenn dem das zu Joker ist, dann muss er sich halt absichern Die derzeit einzige mögliche Absicherung dürfte sein, in fraglichen Fällen das Fahrzeug bei entsprechenden Straßenverhältnissen nicht zu bewegen und die Benutzung auch nicht anzuordnen :-( Gruß, Henning | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 658099 | |||
Datum | 14.12.2010 14:03 | 26852 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Henning Koch Dann weiss niemand sicher, ob ein Reifen die Anforderungen erfüllt oder nicht. in der Handlungsempfehlung, die ich hier jetzt nicht in gänze wieder geben kann, geht es vro allem um solche Fälle wie sie hier in Frage stehen. Wenn also jemand einen Unimog hat, der solche Unimog-Reifen hat, dann dürfte auch dem letzten klar sein, dass diese, auch wenn M+S nicht draufsteht, weil der Hersteller zum Zeitpunkt der Herstellung noch nicht wusste das dass mal wichtig sein könnte, trotzdem zum Fahren im Winter taugen. In den Fällen wo das schon fraglich ist wird man wohl als Fahrzeughalter nicht umhin kommen, dass entweder verbindlich zu klären (mit dem Reifenhersteller) oder man muss wohl oder übel halt neue Reifen kaufen. Verantwortlich bleibt doch der Fahrzeughalter, nicht der Reifenhersteller, der Hinweisgeber oder sonstwer - und wenn dem das zu Joker ist, dann muss er sich halt absichern. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658098 | |||
Datum | 14.12.2010 13:56 | 26920 x gelesen | |||
Hallo. Geschrieben von Matthias Ott laut einer Handlungsempfehlung des HmdI, die mir heute ins Haus geflattert ist, ist für die Beurteilung der Frage, ob ein Reifen als M+S-Reifen anzusehen ist, ausschließlich die Übereinstimmung mit dem im Verordnungstext genannten Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG entscheidend, und nicht, ob da tatsächlich M+S draufsteht. Sollte sich diese Ansicht durchsetzen, wäre das wohl der worst-case (und es bliebe nur noch eine Frage der Zeit, bis auch die 'neue' Regelung nachgebessert werden muss...). Dann weiss niemand sicher, ob ein Reifen die Anforderungen erfüllt oder nicht. Nicht nur, dass man erst mit einem rechtskräftigen Urteil in der Hand wirklich weiss, ob der Reifen ohne M+S-Kennzeichnung nun ein M+S-Reifen war oder nicht, umgekehrt könnte natürlich auch jemand verurteilt werden, der einen Reifen mit M+S-Kennzeichnung genutzt hat, der aber dann doch kein M+S-Reifen war. Dummerweise wird einem das vorher kaum jemand rechtsverbindlich sagen können. Für den Hersteller ist das auch eine blöde Situation: Wenn der bescheinigt, dass ein Reifen ohne M+S-Kennzeichnung die beschriebenen Anforderungen erfüllt, wird er sich wohl als nächstes fragen lassen müssen, warum er denn dann die für die Bauartgenehmigung eigentlich vorgeschriebene Kennzeichnung nicht angebracht hat! Sowas könnte ja sogar abmahnfähig sein oder zum Entzug der Bauartgenehmigung führen... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 658097 | |||
Datum | 14.12.2010 13:35 | 26961 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ralf Schmidt So derzeit "meine" Interpretation der Rechtslage. wie bereits geschrieben, die Interpretation des HmdI ist, wohl auch nach Rücksprache mit dem BMVBS da anderer Meinung, zumal in dem § 2 Abs. 3a der StVO der Punkt 2.2 des hier in Rede stehenden Anhangs zur Richtlinie 92/23/EWG genannt wird, nicht aber der von dir aufgeführte Punkt 3. Kann ich inhaltlich nachvollziehen. Der Vollständigkeit halber nochmal der § um dne es hier geht auszugsweise: Geschrieben von ---§ 2 Abs. 3a StVO--- „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009d(BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. (…)“ Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 658096 | |||
Datum | 14.12.2010 13:35 | 27236 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ralf Schmidt So derzeit "meine" Interpretation der Rechtslage. ... offensichtlich sieht das das Fachministerium "Bundesministerium für Verkehr, (...)" - denn auf die dortige Aussage bezieht sich das HMdIS - anders ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 658094 | |||
Datum | 14.12.2010 13:32 | 26693 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von jürgen schmitz Wenn ein Unimog wegen seiner Fahreigenschaften nun mal mit Traktionsreifen (Stollenprofil) ausgestattet ist (anders macht ein solches Fahrgestell auch keinen Sinn bzw. würde man mit anderen Reifen nicht ein solches benötigen) inwieweit gilt für ihn dann die Winterreifenpflicht? an was für ein Profil hattest du denn gedacht? Ich hab z.B. gestern noch 12,5 R 20 von Conti als MPT 80 gesehen, _mit_ M+S-Kennzeichnung. Das ist die Dimension und das Profli, wie es auf Fw-Unimogs weit verbreitet ist. Damit wäre doch alles im grünen Bereich. (und damit ist auch erstmal die Überlegung gestorben, dass es für solche Autos keine M+S-Reifen gibt...) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / BaWü | 658090 | |||
Datum | 14.12.2010 13:19 | 27330 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottlaut einer Handlungsempfehlung des HmdI, die mir heute ins Haus geflattert ist, ist für die Beurteilung der Frage, ob ein Reifen als M+S-Reifen anzusehen ist, ausschließlich die Übereinstimmung mit dem im Verordnungstext genannten Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG entscheidend, und nicht, ob da tatsächlich M+S draufsteht. Richtlinie 92/23/EWG, Anhang II, Punkt 3 "Aufschriften": "3.1 Die Reifen müssen folgende Aufschriften tragen: 3.1.5. die Buchstaben "M+S" oder "M.S" oder "M&S" bei M + S Reifen" Ein Reifen, der nach Definition o.g. Richtline ein M + S Reifen ist, muss somit "M+S" auf der Reifenflanke tragen. So derzeit "meine" Interpretation der Rechtslage. Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 658074 | |||
Datum | 14.12.2010 11:26 | 27509 x gelesen | |||
Moin, laut einer Handlungsempfehlung des HmdI, die mir heute ins Haus geflattert ist, ist für die Beurteilung der Frage, ob ein Reifen als M+S-Reifen anzusehen ist, ausschließlich die Übereinstimmung mit dem im Verordnungstext genannten Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG entscheidend, und nicht, ob da tatsächlich M+S draufsteht. Inhalt des Anhangs II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG: „M + S-Reifen: Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“ Somit dürften Unimog-Reifen wohl auchd arunter fallen. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 658072 | |||
Datum | 14.12.2010 11:18 | 27482 x gelesen | |||
Ich habe eine offizielle Anfrage bei uns im Landesverband laufen, habe aber bisher noch keine Rückantwort erhalten Ich denke daher das es keine Ausnahme gibt. Gunnar Kreidl | |||||
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Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 658067 | |||
Datum | 14.12.2010 10:58 | 31665 x gelesen | |||
Es gibt schon eine Menge Threads zum Thema Winterreifenpflicht und das Thema Traktionsreifen wurde auch angeschnitten. Ich möchte dies jedoch gerne noch vertiefen. Wenn ein Unimog wegen seiner Fahreigenschaften nun mal mit Traktionsreifen (Stollenprofil) ausgestattet ist (anders macht ein solches Fahrgestell auch keinen Sinn bzw. würde man mit anderen Reifen nicht ein solches benötigen) inwieweit gilt für ihn dann die Winterreifenpflicht? Es wird kein olches Profil als M&S geben und es kann ja auch nicht sein, dass man nun wegen der Gesetzeslage halt ein anderes Profil fahren muss. M&S Reifen gibt es ja schon für das Fahrzeug aber eben nicht mit dem Profil. Es sollte für Traktoren ja auch Ausnahmen dazu geben, da hier das Problem ja ähnölich liegt. Hat dazu jemand nähere Informationen UC vielleicht? Gibt es eine solche Ausnahmegenehmigung oder reicht eine Bestätigung des Reifenherstellers, dass es den Reifen nicht als M&S gibt? Denke aber eher nicht, da das Gesetz davon spricht, dass es eben bauartbedingt keine anderen Reifen gibt. | |||||
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