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Thema | Mehrgasmessgerät als Auflage für Genehmigung einer Biogasanlage | 16 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658777 | |||
Datum | 18.12.2010 12:42 | 3463 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Bauerdas Gespräch mit dem Anlagenbetreiber ist natürlich in jedem Fall sinnvoller. Vielleicht kann man dabei auch einen Kompromiss finden und es wird freiwillig ein Messgerät zur Verfügung gestellt. Und die Folgekosten ? alleine das regelmäßige kalibrieren verbraucht Prüfgas ect...... Geschrieben von Mathias Bauer Ich wollte nur gern im Vorfeld abklären wie die rechtliche Lage ist, eben weil ja bei besonderen Gefahren auch die Betreiber oft in der Pflicht sind besondere Technik vorzuhalten. Vertraglich regeln, das die Kommune das Gerät vorhält und der Betreiber sich mit n % an den Kosten (Anschaffung /Betrieb/Ersatzbeschaffung) beteiligt ? Das Ergebnis dürfte für alle (FW/Betreiber/Kommune) die günstigere Lösung sein. Geschrieben von Mathias Bauer Bei uns auf dem GWG sind zwei Ex-Messgeräte, Sauerstoffmessgerät und ein Satz Prüfröhrchen vorhanden. Weitere Messtechnik kommt mit dem ABC-ErKw, jedoch erst nach gut 20 Minuten. Es wäre für mich halt sinnvoller ein Mehrgasmessgerät auf dem Erstangreifer zu haben wie arbeitet ihr den heute bei normalen GSG Lagen ? angefangen bei Gasgeruch ? Entweder den GW-G direkt mitnehmen oder da fehlt heute schon etwas ? Geschrieben von Mathias Bauer um schon bei der Erkundung ein wenig Sicherheit zu haben. Und was ist mit der Anfahrt ? Da kannst du schon in eine Wolke rein gefahren sein ohne es zu merken........... Ist auch der ein oder anderen WF der chem. Industrie schon passiert. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 658771 | |||
Datum | 18.12.2010 11:22 | 3521 x gelesen | |||
Hallo, das Gespräch mit dem Anlagenbetreiber ist natürlich in jedem Fall sinnvoller. Vielleicht kann man dabei auch einen Kompromiss finden und es wird freiwillig ein Messgerät zur Verfügung gestellt. Ich wollte nur gern im Vorfeld abklären wie die rechtliche Lage ist, eben weil ja bei besonderen Gefahren auch die Betreiber oft in der Pflicht sind besondere Technik vorzuhalten. Bei uns auf dem GWG sind zwei Ex-Messgeräte, Sauerstoffmessgerät und ein Satz Prüfröhrchen vorhanden. Weitere Messtechnik kommt mit dem ABC-ErKw, jedoch erst nach gut 20 Minuten. Es wäre für mich halt sinnvoller ein Mehrgasmessgerät auf dem Erstangreifer zu haben um schon bei der Erkundung ein wenig Sicherheit zu haben. Danke für die bisherigen Posts und schöne Weihnachtszeit. Gruß Mathias | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 658731 | |||
Datum | 18.12.2010 06:26 | 3529 x gelesen | |||
Gegenfrage: Was habt ihr an Messtechnik, insbesondere auf dem GWG? Ansonsten halte ich den Weg den Ihr einschlagen wollt für nicht ganz so clever. Wäre ich Betreiber und bekäme ein Mehrgasmessgerät zur Auflage würde das Gerät da stehen wo ich es sehe. Bei mir auf dem Beritt. Heißt: Andere Biogasanlage - anderes Mehrgasmessgerät Andere Einsatzlage - anderes Mehrgasmessgerät Unfall auf dem Bauernhof (Gärkeller) - anderes Mehrgasmessgerät Schlauer wäre es einmal das Geld z.B. für ein XAM 2000 (mit CO, H²S, Ex, Ox ca 800€) in die Hand zu nehmen und dann wesentlich flexibler reagieren zu können.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 658707 | |||
Datum | 17.12.2010 20:36 | 3485 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco KirsteinIch hoffe etwas weiter geholfen zu haben Aber freilich danke schön, ich kenne nur die vom Tierpark und da handelt es sich um Dung und Mist der riecht natürlich etwas strenger Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Marc8o K8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 658705 | |||
Datum | 17.12.2010 20:27 | 4480 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Bauerist es möglich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens einer Biogasanlage die Auflage zu erteilen, der Betreiber muss der örtlichen Feuerwehr ein stets einsatzbereites Mehrgasmessgerät zur Verfügung stellen (also auch für Folgekosten wie Sensor- oder Akkuwechsel aufkommen)?.... Möglich wohl schon, wurde hier im Kreis bei einigen Anlagen auch schon diskutiert, dann meines Wissens aber immer anders gelöst. Die Genehmigungsverfahren zu solchen Anlagen sind relativ komplex, siehe dazu z.B. http://www.paluka.de/fileadmin/paluka/pdf/biogasrenex.pdf Vielleicht solltet ihr euch mit dem künftigen Anlagenbetreiber zusammensetzten und ihn mal fragen, was der sich (so ganz allgemein) in Richtung Gefahrenabwehr so denkt und wie die Feuerwehr da eingebunden werden soll. Anschließend ggf. diesen „Wunsch“, bzw. diese Notwendigkeit (wenn die dann noch gesehen wird) mit der zuständigen Behörde erörtern. Für den Fall eines Unfalles in einer solchen Anlage sollte entsprechende Messtechnik schon zur Verfügung stehen. Bei uns wird diese i.d.R. durch Gefahrguterkundungseinheiten des Löschzuges Gefahrgut gewährleistet, die in die AAO für diese Objekte eingebunden werden. Im Extremfall können stationäre Messgeräte nach einer Explosion ja auch zerstört sein und trotzdem kann noch eine Gefahr von Biogasen ausgehen oder es brennt im Leitstand oder … Geschrieben von Klaus Schiller … Nach Methan wird es dort generell stinken, durch den Mist und Dung,.. Methan ist zwar Hauptbestandteil, selbst aber geruchlos. Wenn Biogas austritt wird man das möglicherweise trotzdem riechen, dafür sorgen aber eher das darin enthaltene Ammoniak und vor allem der Schwefelwasserstoff. Letzteres hat aber die sehr unangenehme Eigenschaft, dass man es in hohen Konzentrationen nicht mehr riechen kann. Ob es bei solchen Anlagen im Normalbetrieb riecht hängt sehr von der Art der Anlage und der Umgebung (z.B. „Landluft“) ab. Bei meiner letzten Besichtigung einer Biogasanlage (auf Maisbasis) konnte man jedenfalls nichts Unangenehmes riechen. Ganz guten Überblick zu Biogasanlagen gibt es zum Beispiel hier: http://biogaskontor.de/biogas/uploads/media/Landw._BerufsgenossenschaftSicherheitsregeln_02.pdf Ich hoffe etwas weiter geholfen zu haben. Beste Grüße Marco http://lzg.kfv-steinburg.de/ | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 658684 | |||
Datum | 17.12.2010 18:28 | 3627 x gelesen | |||
In der abgesetzten Leitwarte werden alle Werte angezeigt und es sind alle xx Meter Sensoren verbaut, ausserdem besteht natürlich eine spezielle Alarmweiterleitung an die Ilst ,wie eine BMA sozusagen und mit speziellem Alarmplan selbstverständlich. Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 658681 | |||
Datum | 17.12.2010 18:20 | 3640 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Klaus Schiller Bei uns wird die vorhandene Biogasanlage vom Tierpark mit stationärer Messtechnik überwacht, das macht meines Erachtens auch mehr Sinn, wie willst du sonst eine Fehlfunktion bzw.einen Defekt oder überschrittene Grenzwerte feststellen. ?! Und wich stellst du mit der Stationären Überwachung fest, ob Bereich X nach einer Störung zu betreten ist oder besser nur unter Atemschutz bzw Vollschutz oder Ex-Gefahr gegeben ist? Alle vier Meter 'nen Sensor verbauen? Größere Leckagen kann man nebenher auch aus anderen Anlagenparametern ableiten oder anhand eies Leitparameters detektieren, Trotzdem wäre es nett, die H2S-Konzentration checken zu können wie auch CO2 und O2-Gehalt und nicht "nur" die Ex-Gefahr, die wohl ch die gägigste technische Überwächungsgröße in der Anlage ist. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 658680 | |||
Datum | 17.12.2010 17:55 | 3638 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp ist schon etwas Apfel-Birne... Japp - hab ich ja auch so geschrieben..... Nur die Verallgemeinerung "Ich Unternehmer zahle Steuern - also müsst ihr die Feuerwehr mir anpassen" ist genauso ...... schwarz/weiss. Geschrieben von Sebastian Krupp Wenn man das mit dem Gesetz begründen will, bleibt eigentlich nur die stationäre oder mobile Vorhaltung beim Betreiber. Japp - gesetzlich ist das vollkommen ausreichend! Nur ist die Frage, bei einem entsprechenden Gespräch, ob der Betreiber das Ding überhaupt haben will ;-) ..... Vielleicht stellt er es der Wehr ja gern zur Verfügung..... ^^ Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 658678 | |||
Datum | 17.12.2010 17:26 | 3729 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver RolandNach deinem Post bräuchte er ja auch keine Brandabschnitte einrichten oder Brandschutztüren einbauen, denn die Feuerwehr muss ja Leistungsfähig sein......Baulichen Brandschutz als "Ausstattung der Wehr" anzusehen, ist schon etwas Apfel-Birne... Geschrieben von Oliver Roland Also ist die Sache mit dem Mehrgasmessgerät nicht so abwägig.Wenn man das mit dem Gesetz begründen will, bleibt eigentlich nur die stationäre oder mobile Vorhaltung beim Betreiber. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 658676 | |||
Datum | 17.12.2010 17:12 | 3808 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Die Kommune muss eine an die örtliche Gefährdung angepasste Feuerwehr ausrüsten und unterhalten, und der Betreiber der Biogasanlage muss kommunale Steuern entrichten. Also dem kann ich leider nicht zustimmen! Wir drehen den Fall mal etwas um. Zwar etwas überspizt aber vergleichbar. Angenommen eine große Verkaufsstätte ("Shopping-Mall ") soll errichtet werden. Nach deinem Post bräuchte er ja auch keine Brandabschnitte einrichten oder Brandschutztüren einbauen, denn die Feuerwehr muss ja Leistungsfähig sein...... Auch die Brandschutzgesetzte der Länder geben da andere Aussagen her: Geschrieben von ---HBKG § 45--- Vorsorgepflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Besitzerinnen und Besitzer von Grundstücken Also ist die Sache mit dem Mehrgasmessgerät nicht so abwägig. Ob mobil beim Betreiber oder der Fw bzw als stationäre Anlage.... das wäre dann eine Sache der Absprache. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 658667 | |||
Datum | 17.12.2010 16:37 | 3778 x gelesen | |||
Bei uns wird die vorhandene Biogasanlage vom Tierpark mit stationärer Messtechnik überwacht, das macht meines Erachtens auch mehr Sinn, wie willst du sonst eine Fehlfunktion bzw.einen Defekt oder überschrittene Grenzwerte feststellen.Nach Methan wird es dort generell stinken, durch den Mist und Dung, die Feuerwehr wird ja erst durch eine Feststellung alarmiert und nicht regelmäßig kontrollieren müssen? Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 658661 | |||
Datum | 17.12.2010 16:02 | 4028 x gelesen | |||
Die Kommune muss eine an die örtliche Gefährdung angepasste Feuerwehr ausrüsten und unterhalten, und der Betreiber der Biogasanlage muss kommunale Steuern entrichten. Wenn mir als Betreiber dann die Ausstattung der Wehr auferlegt würde, würde ich das sehr seltsam finden. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Andr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg | 658628 | |||
Datum | 17.12.2010 13:40 | 3875 x gelesen | |||
Folgender Vorschlag: Auf die Betreiber drauf zugehen, statt vorschreiben. Stellt ihnen die Vorteile eines solchen Gerätes dar, was würde sich verbessern, wenn dieser euch so ein Gerät zur Verfügung stellt. Evtl. bekommt ihr auch eine Feuerwehr aus der Umgebung heran, die ein solches Gerät besitzt und auch schon Erfahrungen damit sammeln konnte. Soll bedeuten: Schmackhaft machen statt zwingen. Daraus kann dann auch eine Partnerschaft resultieren ;-) Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung! Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr! | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 658547 | |||
Datum | 17.12.2010 00:20 | 4134 x gelesen | |||
Hallo, ja ich glaube ich habe das schon einmal gehört, dass sowas möglich ist. Allerdings bin ich mir unsicher und frage dashalb hier nach. Es geht mir hierbei nicht um "Habenwollen" sondern um mögliche Einsätze mit Gefahrstofffreisetzung, bei denen bereits für die Erkundung ein Messgerät für Sauerstoff, Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid, und Ex-Grenzen sinnvoll wäre. Der Gedanke der Gleichbehandlung kam mir auch schon. Deshalb bin ich an Modellen interessiert, wie das andernorts vielleicht realisiert wurde. Gruß Mathias | |||||
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Autor | Andr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg | 658543 | |||
Datum | 17.12.2010 00:02 | 4243 x gelesen | |||
Hallo, wie kommst du zu dieser Fragestellung? Ähnliches schonmal gehört oder der Gedanke "Sowas könnnte man bei Einsätzen dort benötigen, also muss der Eigentümer sowas stellen." (Soll jetzt keine Unterstellung des Gernehabenmöchte sein) Zum Thema mehrere Anlagen: Wenn du das beim ersten Betreiber forderst, was machst du dann mit den anderen? Stichwort Gleichbehandlung. Auf Wunsch könnte ich bezüglich dieser Auflage mal meinen Prof. für Vorb. Baulichen Brandschutz befragen, der kann mir das garantiert sagen :-) Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung! Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr! | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 658538 | |||
Datum | 16.12.2010 23:48 | 6185 x gelesen | |||
Hallo, ist es möglich im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens einer Biogasanlage die Auflage zu erteilen, der Betreiber muss der örtlichen Feuerwehr ein stets einsatzbereites Mehrgasmessgerät zur Verfügung stellen (also auch für Folgekosten wie Sensor- oder Akkuwechsel aufkommen)? Habt ihr hierzu Erfahrungen und falls erfolgreich, auf welchem Weg habt ihr das gefordert? Wie sieht es aus wenn mehrere Anlagen im Ausrückebereich gebaut werden sollen? Mir ist es wichtig den Sachverhalt gleich beim Bau der ersten Anlage zu klären, da es im Nachhinein wohl gleich gar nicht mehr einzufordern wäre. Gruß Mathias | |||||
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