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ThemaLagerung von 20 L Diesel- und Bezinkanister im Gerätehaus28 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorHara8ld 8S., Köln / NRW664866
Datum30.01.2011 21:2411939 x gelesen
Außerdem, entweder er erlaubt den Umbau, oder er verkauft garnix.


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW664855
Datum30.01.2011 20:5811979 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardUnd so einfach ist das mit 'ner Beschlagnahme auch nicht - denk daran, das die Eigentümer zumeist im Ausland sitzen.

Mir fällt jetzt keine ausländische Firma ein, die aus dem Ausland in Deutschland Sprit verkaufen will. Da gibt es überall deutsche Rechtspersönlichkeiten.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg664849
Datum30.01.2011 20:1012003 x gelesen
Gerne ... :)

Lagern im Tankanhänger ist nicht, es gibt Grenzen für den so genannten "zeitweisen Aufenthalt" in der ADR-Transportkette.

Normaler Sprit ist zwar besser geworden; aber wenn du länger lagern willst, bleiben nur Alkylat-Kraftstoffe (95 ROZ) zu etw 2,60 € netto mit garantierter Lagerfähigkeit von - je nach Hersteller - bis zu 10 Jahren ... und schon haben wir wieder ein Lagerproblem.

Wenn es so einfach ist, eine Tankstelle auf eine "Notversorgung" umzubauen ... warum macht es dann keiner?
Und so einfach ist das mit 'ner Beschlagnahme auch nicht - denk daran, das die Eigentümer zumeist im Ausland sitzen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW664838
Datum30.01.2011 19:2812194 x gelesen
Ja, daran Erinnere ich mich. Das gleiche Thema kommt immer wieder auf die gleichen fehlenden Lösungen.

Also, zu den Lösungsansätzen:

Das Errichten einer Tank und Lagerstätte ist recht aufwändig und nicht so einfach zu bewerkstelligen. also entweder den Kram lagern(1) oder ein vorhandenes Lager angreifen(2).

zu(1): Gibt es bereits eigene Tankstellen in der Gemeinde?`Diese Ertüchtigen, einen zusätzlichen Tank drann und Billigsprit für Mitarbeiter anbieten;)

zu(1): Den Sprit in einen Anhänger einlagern, damit sind die etwas laxeren Transportvorschriften gültig und nicht die aufwändigen Lagervorschriften.
Wechsel ist dann jedes Jahr auf einer beliebigen Wasserdichten Platte.

zu(1): Eventuell mal überlegen den Sprit ohne Additive zu bekommen. dann sollte er durchaus haltbar bleiben. Für den Motor bestimmt kein Vergnügen aber sicherlich machbar. Eventuell könnte man ja Additive zum selbermischen überlegen? Die Chemiker sind gefragt!

zu(2): Einen Elektriker fragen, was der an Material benötigt für eine Noteinspeisung in ein beliebiges Gebäude. Ich behaupte mal, das das Material unter 300€ zu bekommen ist und mit einem Stromerzeuger lasst ihr die beschlagnahmte Tankstelle laufen.

zu(2): Eine Druckluftbetriebene Pumpe für Benzin anschaffen und den Tank einfach leersaugen.

zu(2): Die Notstromversorgung beim nächsten (Um-) Bauantrag mit reinschreiben.

so, jetzt zerreist mich;)


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg664833
Datum30.01.2011 18:0812181 x gelesen
Wenn das wirklich so einfach wäre ...

Du hast es nicht mit einem Pächter zu tun, sondern in der Regel mit einem ziemlich großen Konzern, der sich nur sehr ungern in seinen Anlagen rumbasteln lässt.
Bundesweit sollen es um die 20 notstromfähige Tankstellen sein ...

Das Problem dürfte auch nicht der Diesel sein (da könnte man notfalls auch mit einer Handpumpe arbeiten - so wie "früher" beim Heizöl), sondern der Ottokraftstoff, der für viele tragbare Stromerzeuger notwendig ist. Da ist es nicht so einfach mit Lagerung, Transport, vor-Ort-Betankung ...

Aber das Thema hatten wir, glaub ich, schonmal in diesem Thread.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW664831
Datum30.01.2011 17:4512229 x gelesen
Warum macht ihr keinen Deal mit einer örtlichen Tankstelle? Ihr schickt einen Elektriker vorbei, der eine Steckdose/ Stecker am Zähler montiert und ihr habt jede Menge Sprit im Zugriff.

Das ist alle Male kostengünstiger als ein eigenes Tanklager.


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern664605
Datum29.01.2011 14:4012306 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Neumann Thomas
aber könnten nicht irgendwelche Stellen ein regelmässiges 'FiFo Verfahren' als 'tankstellenähnlichen Betrieb' einstufen
warum - und vor allem auf welcher Grundlage - sollten sie denn? Die Feuerwehr / die HiOrg's ist / sind ja eben kein Gewerbebetrieb mit dem Ziel Kraftstoff umzuschlagen... und fallen daher auch nicht unter diese Regelungen.

Geschrieben von Neumann Thomas
damit weitere Vorschriften auf euch zurollen?
Nach der (derzeitigen) bayerischen Rechtslage eindeutig nein, da käme auch bei diesen Container-Lägern nichts auf sie zu. Ggf. kann der Jahresumsatz aber Auswirkungen auf andere Anlagenteile (z.B. Abfüllfläche) haben. Was mit der neuen (bundesweit gültigen) Anlagenverordnung dann letztlich rauskommt, muss man abwarten... wird aber, wie es derzeit aussieht, nicht so schlimm werden :-)

Geschrieben von Neumann Thomas
bin mir nicht sicher
Ich hoffe ich konnte ein wenig zur Sicherheit beitragen... :-)

Gruß
Markus


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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken664548
Datum29.01.2011 12:0612252 x gelesen
Hi,

bin mir nicht sicher, aber könnten nicht irgendwelche Stellen ein regelmässiges 'FiFo Verfahren' als 'tankstellenähnlichen Betrieb' einstufen und damit weitere Vorschriften auf euch zurollen?

Tomy


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg664537
Datum29.01.2011 10:2512284 x gelesen
Spannend, ich weiss ...
Wobei "die Feuerwehr" es etwas leichter hat als wir ... dort hat man über die Kommune unmittelbar Zugriff auf Fachleute, wir müssen uns erst durchfragen ... ;)

Für Baden-Württemberg:
Auszug aus der VAwS BaWü, Anhang 1:Bei Fass- und Gebindelagern, deren größter Behälter einen Rauminhalt von 20 l nicht überscheitet (Kleingebindelager), genügt R0,wenn die Stoffe entweder in geschlossenen Räumen oder im Freien in dauernd dicht verschlossenen, gegen Beschädigung geschützten und gegen Witterungseinflüsse beständigen Gefäßen oder Verpackungen gelagert werden und die Schadensbeseitigung mit einfachen betrieblichen Mitteln möglich und in der Betriebsanweisung dargelegt ist.
...
R0 = kein Rückhaltevermögen über die betrieblichen Anforderungen hinaus; Tropfverluste müssen zurückgehalten werden



Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664492
Datum28.01.2011 18:2812419 x gelesen
Geschrieben von Friedhelm Wölker Aus welchen Grund wollt Ihr grössere Mengen Kraftstoff im Gerätehaus lagern ??? Weil im Bürgermeisterbüro und in der Garage seiner Schwiegermutter leider nur begrenzt Platz dafür ist?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW664480
Datum28.01.2011 15:5912672 x gelesen
Wie wäre es denn damit: Gefahrgutlagercontainer
Wenn im Außenbereich genug Platz vorhanden ist.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas Becker

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW664479
Datum28.01.2011 15:5712650 x gelesen
Geschrieben von Friedhelm Wölker
Es macht eigentlich keinen Sinn für solche Notfälle in irgendeinem Gerätehaus Kraftstoff zu lagern

Es macht sehr wohl Sinn Kraftstoff im Gerätehaus zu lagern, oder womit füllt ihr die motorbetriebenen Geräte bzw deren Kanister auf dem Fahrzeug auf?

Geschrieben von Friedhelm Wölker
Aber das vorhalten von Kraftstoff ist nicht Aufgabe der Feuerwehr ,sondern eures Dienstherren und der hat dafür zu sorgen das Ihr bei Stromausfall oder sonstiegen Notlagen ausreichend Material vorhanden ist

Wie wird das denn bei Euch gemacht?


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas Becker

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern664478
Datum28.01.2011 15:4612543 x gelesen
Geschrieben von Friedhelm WölkerIch verstehe schon was Du damit meinst .
Aber das vorhalten von Kraftstoff ist nicht Aufgabe der Feuerwehr ,sondern eures Dienstherren und der hat dafür zu sorgen das Ihr bei Stromausfall oder sonstiegen Notlagen ausreichend Material vorhanden ist . Es macht eigentlich keinen Sinn für solche Notfälle in irgendeinem Gerätehaus Kraftstoff zu lagern .


Meinst du das ernst was du da schreibst?
Der Threadopener hat eine Frage gestellt deren Antwort nicht nur ihn sondern auch mich und sicher viele andere interessiert.
Logistiklösungen gehören sehr wohl zu einer funktionierenden Feuerwehr, auch für Kraftstoff.


Gruß
CS





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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW664477
Datum28.01.2011 15:4412690 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Friedhelm WölkerAber das vorhalten von Kraftstoff ist nicht Aufgabe der Feuerwehr ,sondern eures Dienstherren und der hat dafür zu sorgen das Ihr bei Stromausfall oder sonstiegen Notlagen ausreichend Material vorhanden ist .

Du schlägst also vor, dass der Herr Bürgermeister den Sprit in seinem Büro im Aktenschrank lagert?

Geschrieben von Friedhelm WölkerEs macht eigentlich keinen Sinn für solche Notfälle in irgendeinem Gerätehaus Kraftstoff zu lagern .

Dann macht es aber eigentlich auch keinen Sinn, die Feuerwehrautos im Gerätehaus abzustellen. Für die Brandbekämpfung ist nämlich auch der Bürgermeister zuständig!

Ich halte es aber ganz im Gegenteil für sinnvoll, dass der Bürgermeister sowohl für die Durchführung der Pflichtaufgabe als auch für die Lagerung der dafür notwendigen Betriebsstoffe eine einheitliche Lösung einrichtet.

Gruß,
Henning

P.S.: lagern möchte man vermutlich auch Sonderkraftstoffe, die man nicht rund um die Uhr an der Tankstelle kaufen kann.


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AutorFrie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW664476
Datum28.01.2011 15:2812791 x gelesen
Hallo

Ich verstehe schon was Du damit meinst .
Aber das vorhalten von Kraftstoff ist nicht Aufgabe der Feuerwehr ,sondern eures Dienstherren und der hat dafür zu sorgen das Ihr bei Stromausfall oder sonstiegen Notlagen ausreichend Material vorhanden ist . Es macht eigentlich keinen Sinn für solche Notfälle in irgendeinem Gerätehaus Kraftstoff zu lagern .
Gruss Friedhelm


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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW664471
Datum28.01.2011 14:4712733 x gelesen
Geschrieben von Harald Schramke Ihr wisst aber schon, das Spritt auch schlecht wird?

Du weißt aber schon das man Krafstoff rollierend in einem fifo-Prinzip lagern kann?


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW664470
Datum28.01.2011 14:4512695 x gelesen
Ihr wisst aber schon, das Spritt auch schlecht wird?


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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW664469
Datum28.01.2011 14:2412749 x gelesen
Geschrieben von Friedhelm Wölker Hallo

Aus welchen Grund wollt Ihr grössere Mengen Kraftstoff im Gerätehaus lagern ???


...um Kraftstoff zur Verfügung zu haben wenn mal wieder an der Tankstelle keienr zu bekommen ist.
(Transporte fallen aus wegen Wetterlage, Stromausfall, etc...)


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AutorFrie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW664468
Datum28.01.2011 14:1312841 x gelesen
Hallo

Aus welchen Grund wollt Ihr grössere Mengen Kraftstoff im Gerätehaus lagern ???
Gruss Friedhelm


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AutorSeba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW664466
Datum28.01.2011 13:5213010 x gelesen
Hallo,

zu beachten ist nicht nur der Aspekt der Arbeitssicherheit (TRGS) sondern auch des Umweltschutzes. Hier ist die VAwS des jeweiligen Bundeslandes bei den Überlegungen einzubeziehen. VAwS NRW
Wenn das Gerätehaus nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, muss, so lese ich das, ein Auffangvolumen bei Gebinden mit einer WGK 2 und einem Gesamtvolumen <0,1m³ vorhanden sein, dass mindestens das größte Einzelgebinde aufnimmt und mindestens 10% des Gesamtvolumens beträgt.

VAwS: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über
Fachbetriebe (VAwS)


Viele Grüße
Sebastian

Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.
Sir Winston Churchill (1874 - 1964)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg664131
Datum25.01.2011 22:0112998 x gelesen
Sollte TrbF 20 heissen ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg664126
Datum25.01.2011 21:4813166 x gelesen
Geschrieben von Stefan JurgahnDeckt sich vermutlich mit dem Mix aus den genannten drei Vorschriften
Die Werte 200 l Diesel und 20 l Ottokraftstoff kommen aus der Garagenverordnung (die Werte sind bundesweit nahezu identisch, genauers bitte in der jeweiligen Landesvorschrift nachschlagen)
Die TrbF gilt seit Erscheinen der TRGS 510 faktisch nur noch für ortsfeste Behälter.

Sprich, maßgeblich ist die TRGS 510 ... bin aber selbst noch dabei, die ganzen Regelungen für uns auseinander zu klamüsern.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz664103
Datum25.01.2011 19:1613716 x gelesen
GUV-I 8554
Besondere Bedeutung wegen möglicher
Brand- und Explosionsgefahren hat die
Lagerung brennbarer Flüssigkeiten.
Gefahren entstehen z.B. durch unsach-
gemäße Kraftstofflagerung.
Vorschriften für die Lagerung ergeben sich
allgemein aus der Betriebssicherheitsver-
ordnung (BetrSichV), den Technischen
Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
und den Garagenverordnungen der Län-
der.
Kraftstoffe
Die Lagerung von Kraftstoffen im Feuer-
wehrhaus ist nur begrenzt zulässig.
So dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff
und 20 Liter Benzin in dicht verschlosse-
nen, bruchsicheren Behältern nur in
Feuerwehrhäusern mit nicht mehr als
100 m2 Nutzfläche aufbewahrt werden.
Der Tankinhalt abgestellter Feuerwehr-
fahrzeuge und mitgeführter Reserve-
kanister bleiben hierbei unberücksichtigt.

Deckt sich vermutlich mit dem Mix aus den genannten drei Vorschriften
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW664088
Datum25.01.2011 17:0114183 x gelesen
Geschrieben von Rolf DellwigHallo Carsten,

hoffe die PN war hilfreich.

Gruß Rolf
Wenn ich die TRBF 510 außer Betracht lasse komme ich zu einem ähnlichem Ergebnis...

Der ehem. Batterieraum könnte hier eigentlich mal umgewidmet werden ;)

Gruß

Carsten


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AutorRolf8 D.8, Marne / Schleswig-Holstein664087
Datum25.01.2011 16:5814102 x gelesen
Hallo Carsten,

hoffe die PN war hilfreich.

Gruß Rolf

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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW664083
Datum25.01.2011 16:4914045 x gelesen
Danke Helmut,

führt aber auch nicht zum Ziel...


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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern664080
Datum25.01.2011 16:3614398 x gelesen
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten Läger TRbF 20


MkG Helmut

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AutorCars8ten8 S.8, Linnich / NRW664074
Datum25.01.2011 15:4217942 x gelesen
Hallo zusammen,

ich finde kein geeignettes Regelwerk um die Höchstmenge von zu lagernden Kraftstoffen (Bezin und Diesel) in 20 Liter Stahlblechkanistern festzustellen.

Als Lagerort kämen ein Kellerraum (40 qm) oder die Fahrzeughalle (470 qm) in Betracht.

Betrachte ich die Fahrzeughalle als Mittelgarage nach Garagenverordnung (NRW) darf ich hier gar keinen Kraftstoff lagern.

In der TRGS 510 wird der Fall "Feuerwehrgerätehaus" natürlich nicht berücksichtigt. Oder ist es hier möglich nach Punkt 12.1(2) bei Lagerung zwischen 50 kg und 200 kg dies nach eigener "Gefährdungsbeurteilung" zu betrachten?


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 25.01.2011 15:42 Cars7ten7 S.7, Linnich
 25.01.2011 16:36 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
 25.01.2011 16:49 Cars7ten7 S.7, Linnich
 25.01.2011 16:58 Rolf7 D.7, Marne
 25.01.2011 17:01 Cars7ten7 S.7, Linnich
 25.01.2011 19:16 Stef7an 7J., Birlenbach
 25.01.2011 21:48 Udo 7B., Aichhalden
 25.01.2011 22:01 Udo 7B., Aichhalden
 28.01.2011 13:52 Seba7sti7an 7H., Wuppertal
 29.01.2011 10:25 Udo 7B., Aichhalden
 28.01.2011 14:13 Frie7dhe7lm 7W., Hüllhorst
 28.01.2011 14:24 Cars7ten7 S.7, Linnich
 28.01.2011 14:45 Hara7ld 7S., Köln
 28.01.2011 14:47 Cars7ten7 S.7, Linnich
 28.01.2011 15:28 Frie7dhe7lm 7W., Hüllhorst
 28.01.2011 15:44 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.01.2011 15:46 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 28.01.2011 15:57 ., Haan / Rhld
 28.01.2011 18:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.01.2011 15:59 ., Haan / Rhld
 29.01.2011 12:06 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 29.01.2011 14:40 Mark7us 7R., Höhenrain
 30.01.2011 17:45 Hara7ld 7S., Köln
 30.01.2011 18:08 Udo 7B., Aichhalden
 30.01.2011 19:28 Hara7ld 7S., Köln
 30.01.2011 20:10 Udo 7B., Aichhalden
 30.01.2011 20:58 Thom7as 7E., Nettetal
 30.01.2011 21:24 Hara7ld 7S., Köln
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