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Thema | Kostenträger bei (berechtigter) Wohnungsöffnung durch Nachbarn | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 667531 | |||
Datum | 16.02.2011 17:54 | 4730 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidt...Wem gehört die Tür?... Du solltest doch die Frage beantworten, nicht weitere stellen...:-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 667521 | |||
Datum | 16.02.2011 17:00 | 4618 x gelesen | |||
Geschrieben von Simon SchwedtkeEs ist anzunhemen, das das Rechtsgut körperliche Unversehrtheit bedroht ist, wonach dann meines Erachtens nach, der oben genannte Paragraph in Kraft tritt. Abschließend ist dann zwar nicht geklärt, wer denn nun dafür aufkommt, geklärt ist nun aber, wonach es der Ersthelfer nicht sein sollte. [Es ging um §35 StGB, Entschuldigender Notstand] Genau der ist hier gerade regelmäßig nicht einschlägig! "Handelt ohne Schuld" heißt: durfte er nicht, war verboten und rechtswidrig. Aber da es ihm nicht persönlich vorzuwerfen ist, ist er schuldlos (und damit i.d.R. straffrei) "handelt nicht rechtswidrig" heißt: war ok, durfte er tun. war nicht verboten. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 667451 | |||
Datum | 16.02.2011 12:11 | 4600 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Koch
Das war auch mein erster Gedanke. Durch die Hilferufe bzw. das Klopfen ist es wohl als mutmaßlicher Wille der Frau anzunehmen, dass man ihr helfen soll. Das Verhalten des Nachbarn war in meinen Augen sehr angemessen und es wurde nur geringer Schaden verursacht, der zur Einleitung der Hilfe angemessen war. Somit würde ich sagen, dass die Kosten durch die Frau übernommen werden müssen. Ob das ihre Versicherungen tragen, muss sie wohl mit denen verhandeln. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / NRW | 667433 | |||
Datum | 16.02.2011 10:39 | 4588 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Drechslermein GMV sagt mir, dass dies ein Glasbruch ist. Und das habe ich in meiner Hausratversicherung mit abgedeckt. aber nicht bei Vorsatz... Geschrieben von Martin Drechsler Bei ersterem würde ich als Verunglücker mit dem Versicherungsvertreter meines Vertrauens sprechen. Tsts... ;-) ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haar / Bayern | 667404 | |||
Datum | 16.02.2011 07:43 | 4831 x gelesen | |||
Hallo Martin, Geschrieben von Martin Drechsler Nächste Frage: Über welche Summe sprechen wir hier? 150 € für ne neue Einsatzscheibe oder 2000€ für hangeschliffenes Musterglas. Ohne die Türe zu kennen, würde ich zu zu ersterem tendieren, da die Türe "mehrere einzelne Glasscheiben" besitzt und wohl nur die beschädigt wurde, welche der Türklinke am nächsten war. Grüße, BS "Dunkel die andere Seite ist, seehr dunkel"......"Yoda! Halt den Mund und iss dieses verdammte Toastbrot!" | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 667402 | |||
Datum | 16.02.2011 07:09 | 4899 x gelesen | |||
Hallo! mein GMV sagt mir, dass dies ein Glasbruch ist. Und das habe ich in meiner Hausratversicherung mit abgedeckt. Nächste Frage: Über welche Summe sprechen wir hier? 150 € für ne neue Einsatzscheibe oder 2000€ für hangeschliffenes Musterglas. Bei ersterem würde ich als verunglücker mit dem Versicherungsvertreter meines Vertrauens sprechen. Wie gesagt, muss nicht richtig sein..... Wobei die Praxis als Handwerker im Auftrag größerer Wohnungsbaugesellschaften zeigt, dass diese meist den Schaden regulieren. Gruß Martin | |||||
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Autor | Simo8n S8., Sievershausen/Lehrte / Niedersachsen | 667401 | |||
Datum | 16.02.2011 04:38 | 4909 x gelesen | |||
Es ist anzunhemen, das das Rechtsgut körperliche Unversehrtheit bedroht ist, wonach dann meines Erachtens nach, der oben genannte Paragraph in Kraft tritt. Abschließend ist dann zwar nicht geklärt, wer denn nun dafür aufkommt, geklärt ist nun aber, wonach es der Ersthelfer nicht sein sollte. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung und haben nichts mit der Meinung meiner Fw zu tun. | |||||
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Autor | Simo8n S8., Sievershausen/Lehrte / Niedersachsen | 667400 | |||
Datum | 16.02.2011 04:34 | 5010 x gelesen | |||
Entschuldigender Notstand siehe hier Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung und haben nichts mit der Meinung meiner Fw zu tun. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haar / Bayern | 667396 | |||
Datum | 16.02.2011 00:16 | 5058 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochFalls es nicht ohnehin ihre eigene Tür war, müsste sie dem Vermieter für den Schaden haften, als Rechtsgrundlage sehe ich erstmal den §904 BGB. Genau, sagt mein GMV auch. Geschrieben von Henning Koch aber das ist nur aus der Hüfte geschossen und IANAL Genau das ist auch mein Problem :-) Trotzdem Danke, Grüße, BS "Dunkel die andere Seite ist, seehr dunkel"......"Yoda! Halt den Mund und iss dieses verdammte Toastbrot!" | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 667395 | |||
Datum | 16.02.2011 00:09 | 5379 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Schöttner Nun wurde mir die Frage gestellt, wer für die Kosten der Scheibe aufkommt, folgende Antworten standen im Raum: Da ich als Rechtsgrundlage hier Geschäftsführung ohne Auftrag sehe, ist grundsätzlich die zu rettende Person in Anspruch zu nehmen. Falls es nicht ohnehin ihre eigene Tür war, müsste sie dem Vermieter für den Schaden haften, als Rechtsgrundlage sehe ich erstmal den §904 BGB. ggf. wäre zu prüfen, ob die Krankenkasse der zu rettenden Person den Schaden als "Rettungskosten" übernimmt. aber das ist nur aus der Hüfte geschossen und IANAL... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haar / Bayern | 667394 | |||
Datum | 16.02.2011 00:06 | 5240 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtRechtfertigender Notstand m.E. am ehesten. Geschrieben von Manuel Schmidt Auf bitten des "Insassen". Das Klopfen der Rentnerin mit dem WC-Deckel würde ICH so interpretieren, sehen das die Juristen genauso? Geschrieben von Manuel Schmidt Wem gehört die Tür? Das war der unmittelbare Zugang zur Wohnung. Ich hoffe, Dir helfen diese Infos zur genaueren Betrachtung weiter! Grüße, BS "Dunkel die andere Seite ist, seehr dunkel"......"Yoda! Halt den Mund und iss dieses verdammte Toastbrot!" | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 667392 | |||
Datum | 15.02.2011 23:56 | 5599 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian SchöttnerNun wurde mir die Frage gestellt, wer für die Kosten der Scheibe aufkommt, folgende Antworten standen im Raum: Es kommt auf verschiedene Dinge an: Rechtsgrundlage: Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Scheibe zerstört? Rechtfertigender Notstand Geschäftsführung ohne Auftrag Auf bitten des "Insassen". (und um die Sache abzurunden falls die Fw da ist: Auf Grundlage des jeweiligen Feuerwehrgesetztes) Wem gehört die Tür? Der Wohnung (und damit zur Mietsache) Zum Wohngebäude (wie der Flur) und damit zum Vermieter | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haar / Bayern | 667390 | |||
Datum | 15.02.2011 23:51 | 9076 x gelesen | |||
Liebe Feuerwehr-Juristen, man hat sich heute Abend mit folgender Frage (Tatsachenbericht) an mich gewandt: Situation: Eine alleinlebende Rentnerin erlitt einen Sturz im Bad und konnte sich alleine nicht mehr helfen, sie machte sich durch laute Schläge mit dem WC-Deckel bemerkbar. Ein aufmerksamer Nachbar hörte dies und veranlasste unverzüglich den Notruf, schritt bei genauerer Betrachtung der Wohnungstüre (mit einzelnen Gläsern versehen) jedoch vorab selbst zur Tat und öffnete die Türe durch Einschlagen einer Scheibe gewaltsam, um der Dame vorab zu Hilfe zu eilen (mit Erfolg, da die alarmierten Kräfte selbstverständlich erst ca. 5 Minuten nach der Alarmierung und somit dem gewaltsamen Öffnen der Türe anwesend waren...und die weitere Erstversorgung übernahmen) Nun wurde mir die Frage gestellt, wer für die Kosten der Scheibe aufkommt, folgende Antworten standen im Raum: a) Nach meinem GMV die Geschädigte (weil = primär gerettete Person) selbst b) der Nachbar (hoffentlich nicht, da ich persönlich mir solche Nachbarn wünsche) c) die Hausratversicherung (da jedoch Vorsatz anderer vorliegt, wohl nicht) d) die Haftpflichtversicherung des Täters (=Retters, vermutlich auch nicht, da Vorsatz vorliegt) Wie oben beschrieben, tendiere ich stark zu a), konnte dies jedoch ad hoc nur "aus dem Bauch raus" begründen. Da mir dies nicht genug ist, hoffe ich auf eindeutige Antworten Eurerseits! Vielen Dank und beste Grüße, BS "Dunkel die andere Seite ist, seehr dunkel"......"Yoda! Halt den Mund und iss dieses verdammte Toastbrot!" | |||||
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