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Thema | Feuerwehr und Altersgrenzen | 21 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrverbände | ||||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 693539 | |||
Datum | 21.08.2011 21:07 | 5738 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Willedas ist so nicht ganz richtig: streiche Regierungsbezirksbrandmeister, setze Regierungsbrandmeister. ;) Das ist richtig, aber ich wollte Nachfragen vermeiden, bei welcher Partei er löscht :-)) Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen | 693524 | |||
Datum | 21.08.2011 18:52 | 5773 x gelesen | |||
N'Abend, Geschrieben von Heinrich Brinkmann das ist so nicht ganz richtig: das ist so nicht ganz richtig: streiche Regierungsbezirksbrandmeister, setze Regierungsbrandmeister. ;) Gruß Mathias | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 693523 | |||
Datum | 21.08.2011 18:25 | 5853 x gelesen | |||
Ich frage mich ja immer wie bei den älteren FA die gesundheitliche Eignung festgestellt wird. Sollte man da etwa die selben Maßstäbe anlegen, wie man sich bereits bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung der Jüngeren einsetzt - also in der Regel keine? MkG Marc | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 693522 | |||
Datum | 21.08.2011 18:20 | 5864 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino
hat da einer - gern auch von der Alters- und Ehrenabteilung - plaktative Bilder von ergrauten Rauschbartträgern in Uniform oder Einsatzkleidung? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 693521 | |||
Datum | 21.08.2011 18:13 | 5883 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard Deimann
Nein, das läßt das Ende völlig offen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Stef8fen8 C.8, Menteroda / Thüringen | 693519 | |||
Datum | 21.08.2011 17:47 | 5808 x gelesen | |||
Hallo Ulli bei uns in Thüringen ist, bzw war es so. Früher: laut ThBKG 1992 FF: 60 (mit ausnahme Genemigung 62) Hauptamtliche Angehörige (nicht Verbeamtet) 60 Funktionsträger (Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor) 60 Aktuell: laut ThBKG 2008 FF 60 (mit ausnahme Genemigung 65) Hauptamtliche Angehörige (nicht Verbeamtet) 63, ab 60 jährliche Untersuchung Funktionsträger (Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor) 60 Mit kameradschaftlichem Gruß | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 693478 | |||
Datum | 21.08.2011 13:18 | 5893 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Heinrich Brinkmann Nach dem Brandschutzgesetz können das nur aktive Feuerwehrangehörige sein und deren Tätigkeit endet mit Ablauf des Monats, in dem er/sie 62 wird. Lt. FwG Baden-Württemberg § 13 endet der aktive Feuerwehrdienst wen man das 65. Lebensjahr vollendet hat,, allerdings schreibt der § 14 Abs. 2: Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen.Das läßt bez. bei der Kreisausbilder- oder Schiedsrichtertätigkeit einen gewissen Spielraum zu. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 693475 | |||
Datum | 21.08.2011 12:48 | 5982 x gelesen | |||
Hallo, das ist so nicht ganz richtig: Geschrieben von Ulrich Cimolino
Nicht BBM (Bezirksbrandmeister) sondern RBM (Regierungsbezirksbrandmeister) bis 65 Geschrieben von Ulrich Cimolino
Wie nennt man das, "örtliche Gegebenheiten"? Nach dem Brandschutzgesetz können das nur aktive Feuerwehrangehörige sein und deren Tätigkeit endet mit Ablauf des Monats, in dem er/sie 62 wird. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Jan 8M., Saarbrücken / Saarland | 693472 | |||
Datum | 21.08.2011 12:25 | 5885 x gelesen | |||
Hallo, für die Freiwilligen im Saarland ist derzeit mit 63 schluss auf Antrag kann man auch mit 60 in die Altersabteilung übertreten. Bis vor ein paar Jahren als das Brandschutzgesetz geändert wurde war mit 60 das Ende der aktiven Feuerwehrzeit. derzeit gibt es bestrebungen die Altersgrenze auf 65 anzuheben. Für Funktionsträger git es keine Sonderregelungen. Bei der BF bin ich mir nicht sicher aber meine zu glauben das immer noch 60 Jahre das ende der Dienstzeit bedeutet. Gruß Jan | |||||
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Autor | Samu8el 8S., Göttingen / Niedersachsen | 693451 | |||
Datum | 21.08.2011 10:01 | 5998 x gelesen | |||
Zur Situation in Niedersachsen: Für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren gilt die Altersbegrenzung vom 62. Lebensjahr. (NBrandSchG - Zweiter Teil, §11 Absatz 2) Für Orts-und Gemeinebrandmeister endet die Amtszeit mit dem vollenden des 62. Lebensjahres bzw. nach Ablauf des Monats in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird. (NBrandSchG - Zweiter Teil, §21 Absatz 5) Für Regierungsbrandmeister endet die Amtszeit mit dem vollenden des 65. Lebensjahres bzw. nach Ablauf des Monats in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. (NBrandSchG - Vierter Teil, §21 Absatz 2) Für Beamte im feuerwehrtechnischen Dienst endet die Dienstzeit mit dem vollenden des 60. Lebensjahres. Ob das nun auch für spezielle Funktionsträger gilt weiß ich leider nicht. (NBG - Sechster Teil, §115 Absatz 1) Weitere Infos hab ich bisher nicht gefunden zu dem Thema. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 693450 | |||
Datum | 21.08.2011 09:48 | 6154 x gelesen | |||
Aus einer PM, weil der betreffende aus diversen Gründen hier nur liest aber nicht schreibt.. Geschrieben von Ulrich Cimolino Niedersachsen: ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 693443 | |||
Datum | 21.08.2011 09:02 | 5984 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Weiß Ich denke, ehemals war der Sinn, dass keine Führungskräfte mit 58 Chef wurden und dann nach 2 Jahren abtreten mussten - und dann hat man vergessen, diesen Passus an die erhöhten Altersgrenzen anzupassen. Oder will man hier bewusst bezwecken, dass die Chefs nicht allzu alte Böcke sind? ;o) ... m.W. hat man das so bewusst reingeschrieben (da gibt es auch schon eine Neuere als die von Dir verlinkte ... in der trotz nun "Kann 65" noch die gleiche Regelung steht). Ist aber eben nur eine "Mustersatzung" des Städte- und Gemeindebundes/Städtetag/LFV ohne Rechtsverbindlichkeit - wie und ob das in der lokalen Satzung umgesetzt wird, ist eine Entscheidung der jeweiligen Gemeinde ... Geschrieben von Sebastian Weiß Ein Blick in die eigene Satzung rentiert sich also durchaus. ... ja, ja: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" :-) Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 693419 | |||
Datum | 20.08.2011 22:45 | 6014 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinowäre schön, wenn wir die früheren, aktuellen und geplanten Altersgrenzen zusammen bekommen würden... In den Zusammenhang würden denke ich auch die Altersgrenzen zum Eintritt in die FF und JF passen. Wenn du die mit unterbringen willst, kann ich dir die schicken. Habe ich mal für alle BL zusammengestellt. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 693416 | |||
Datum | 20.08.2011 22:19 | 6318 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Gerhard Bayer Für Funktionsträger gibt es keine SonderregelungenNicht aus Gesetz oder Verordnung. Allerdings beinhaltet die Mustersatzung für die kommunalen Feuerwehren in § 12 (SBI, GBI, Wehrführer und jeweilige Stellv.) den Passus: "(4) Gewählt werden kann nur, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt/Gemeinde _____________________ angehört, persönlich geeignet ist, die erforderliche Fachkenntnis mittels den erforderlichen Lehrgängen nachweisen kann und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat." (Hervorhebung durch mich) Ich denke, ehemals war der Sinn, dass keine Führungskräfte mit 58 Chef wurden und dann nach 2 Jahren abtreten mussten - und dann hat man vergessen, diesen Passus an die erhöhten Altersgrenzen anzupassen. Oder will man hier bewusst bezwecken, dass die Chefs nicht allzu alte Böcke sind? ;o) Ein Blick in die eigene Satzung rentiert sich also durchaus. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 693406 | |||
Datum | 20.08.2011 21:37 | 6123 x gelesen | |||
Servus Uli, ich kann Dir jetzt nur für die FF antworten: Geschrieben von Ulrich Cimolino Bayern: früher: FF bis 60 Jahre "Funktionsträger" = KBR bis 63 Jahre heute: FF bis 63 Jahre "Funktionsträger" = KBR bis 63 Jahre (also keine Änderung!) geplant: meines Wissens derzeit keine Änderungen geplant, da die Umstellung auf 63 Jahre erst vor ein paar Jahren (mit der letzten Novellierung des BayFwG) war Ich hoffe ich konnte helfen. Gruß Markus | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 693373 | |||
Datum | 20.08.2011 18:03 | 6250 x gelesen | |||
NRW (vermutlich selber bekannt): früher: BF: 60 FF: 60 "Funktionsträger": 60 heute: BF: 60 FF: 60 "Funktionsträger": 63 Für das Saarland war ja vor ein paar Tagen was mit Planungen bis 65:Link mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 693369 | |||
Datum | 20.08.2011 17:50 | 6599 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Hessen: Hessen: früher: BF: 60 FF: 60 (später: 60, auf Antrag 62) heute: BF: zwischen 60 und 62, je nach Geburtsjahr und Schichtdienstjahre, FF: 60, auf Antrag 65 geplant: - nicht bekannt, die o.g. "heute"-Regelung ist "erst" gut 2 Jahre alt - Für Funktionsträger gibt es keine Sonderregelungen (es gab m.W. mal was für Kreisbrandinspektoren und 65 J.) Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 693366 | |||
Datum | 20.08.2011 17:38 | 6711 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer"Funktionsträger" ? Kommandanten, Wehrführer, KBM usw. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 693364 | |||
Datum | 20.08.2011 17:31 | 6751 x gelesen | |||
hallo, was verstehst du in diesem Zusammenhang unter "Funktionsträger" ? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 693361 | |||
Datum | 20.08.2011 17:13 | 6838 x gelesen | |||
Hallo! Mal für die FF In Rheinland-Pfalz. Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst endet mit dem vollendeten 63. Lebensjahr; ab dem vollendeten 60. Lebensjahr kann der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bürgermeister den Feuerwehrdienst mit sofortiger Wirkung beenden, ohne dass es einer Entpflichtung bedarf. Für hauptamtliche Angehörige der freiwilligen Feuerwehr, die nicht Beamte sind, endet der Einsatzdienst mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Gruß vom BErg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 693359 | |||
Datum | 20.08.2011 17:04 | 9310 x gelesen | |||
Hallo, wäre schön, wenn wir die früheren, aktuellen und geplanten Altersgrenzen zusammen bekommen würden... Baden-Württemberg: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Bayern: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Berlin: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Brandenburg: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Bremen: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Hamburg: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Hessen: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Mecklenburg-Vorpommern: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Niedersachsen: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Nordrhein-Westfalen: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Rheinland-Pfalz: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Saarland: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Sachsen: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Schleswig-Holstein: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": Thüringen: früher: BF: FF: "Funktionsträger": heute: BF: FF: "Funktionsträger": geplant: BF: FF: "Funktionsträger": ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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