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ThemaÜbungs- und Einsatzdienst trotz Depressionen57 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW694831
Datum02.09.2011 10:4911936 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmannok, dann kommt es wohl auf den einzellfall an, denn eine erwerbsunfähigkeit setzt ja schon eine starke beeinträchtigung voraus, und wenn jemand der eu ist fw-dienst macht, wieso kann er dann nicht arbeiten? oder ist fw keine arbeit mehr?

Definition Erwerbsminderung (EMI) (ab Baujahr 1961 ungleich Berufsunfähigkeit):
volle EMI-Rente: wenn der Erkrankte (ab BJ 1961) auf absehbare Zeit weniger als 3 Std. täglich irgendeine(!) Arbeit machen kann.
teilweise EMI-Rente: wenn der Erkrankte (ab BJ 1961) auf absehbare Zeit mehr als 3 Std. aber weniger als 6 Std. täglich irgendeine(!) Arbeit machen kann.

Irgendeine Arbeit heisst, z.B. Pförtner "spielen" mit Knöpfchen frücken, Tor auf, Tor zu...

Also aus meiner Sicht fallen alle Erwerbsgeminderten aus dem aktiven Feuerwehr(front)dienst raus.



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen694476
Datum30.08.2011 13:4212295 x gelesen
Moin,

wie ja schon mehrfach geschrieben wurde ist das Thema Depressionen sehr breit gestreut. Deshalb wird eine pauschale Antwort sicher kaum möglich sein, zudem kommt es sicher auch auf das Stadium der Krankheit an, also darauf, ob der Betroffene "auf dem Weg zurück ins normale Leben" ist oder die Krankheit zunächst mal anständig diagnostiziert und anbehandelt werden muss.

Jemand, der an einer Depression leidet, braucht kein "belastendes Ereignis" aus der Feuerwehrwelt, um ggf. gänzlich aus der Spur zu geraten. Der "normale" Alltag, die Arbeitsstelle, das Familiäre Umfeld, reichen dafür vielleicht schon aus. Genauso kann es sein, dass man an der Arbeitststelle, bei der Feuerwehr oder sonstwo gar nichts davon merkt, zuhause bei Frau und Kindern dann um so mehr.

Meiner Meinung nach ist eine pauschale Aussage "wer Depressionen hat darf nicht Feuerwehrdienst machen" genauso Quatsch wie "wer Depressionen hat darf nicht arbeiten gehen, Auto fahren, im Schwimmbad vom dreier springen oder in den Urlaub fahren". Allerdings ist ein offenes Gespräch mit zumindest den Führungskräften sicherlich nicht verkehrt, zumindest wenn diese nicht komplett hinter dem Mond leben. Für die Beurteilung ob Einsatzfähig, eingeschränkt Dienstfähig o.ä. bedarf es der Beurteilung der behandelnden Ärzte und Therapeuthen unter anschauung der individuellen Situation des Betroffenen.

Problematisch wird es dann, wenn Antidepressiva verordnet werden. Diese haben neben einigen nicht ganz so lustigen Nebenwirkungen insbesondere in der Anfangszeit teilweise auch Effekte, die die Durchführung von Fahr-, Steuer und Überwachungstätigkeiten ausschließen. Ich denke dann ist klar, dass zumindest nicht mehr jede Funktion übernommen werden kann bzw. Einsatzdienst ziemlich problematisch werden kann. Aber eben nicht wegen der Krankheit per se sondern wegen der ggf. vorhandenen Einflüsse der Medikamente. Aber auch hier kann es ja lösungen geben, wie eingeschränkte teilnahme am Übungsdienst bzw. an den Ausbildungsveranstaltungen, sinnvolle Tätigkeiten im Hintergrund, z.B. als Helfer für den Gerätewart usw.

Geschrieben von = anonym = anonymAuch wenn die FF kein Sozialhilfe-Verein ist, kann man diese Frage nicht einfach nur mit Deppression = krank = "für die FF ungeeignet" beantworten. Daher hier die Bitte um eine Einschätzung.

Depression = krank = genauso im einzelfall zu beurteilen wie bei Diabethikern, Asthmatikern, anfallsfreien Krampfleidenden, Leuten nach einem Herzinfarkt usw.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben694451
Datum30.08.2011 09:0712311 x gelesen
Hallo =anonym =anonym,

als Betroffener kann ich nur sagen: Nimm die Ratschläge hinsichtlich eines Gespräches mit dem behandelnden Arzt/Therapeuten war. Der Kammerad ist nicht in der Lage seine Situation richtig einzuschätzen.

Ich leide selbst an einer Depression, und nehme erst seit kurzer Zeit wieder am Einsatzdienst teil. Übungsdienst mache ich schon länger mit, halte mich da aber eher im Hintergrund.

Und macht Euch keine Sorgen, dass Ihr dem Kameraden durch Versagen Eurer "Familienstruktur" Schaden zufügt. Ihr könnt ihm so oder so nicht helfen!

Während meiner Therapie muss ich so genannte "positive Tätigkeiten" machen. Das sind Dinge, bei denen ich mich wohl fühle, die mir Spass machen. Das Problem hierbei ist, das ein Depressionskranker im ersten Moment garnicht erkennt, was ihm denn jetzt Spass macht. Sollte Euer Kamerad jetzt auf den Trichter kommen, dass er gerne mit Euch nach dem Übungsdienst auf ein Bierchen/Kaffee zusammensetzen mag, dann ist Ihm damit mehr geholfen, als mit übertriebener Vorsicht und Hilfswillen.

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben694449
Datum30.08.2011 08:5812268 x gelesen
Geschrieben von Ralf HauptvogelWer Depressionen hat ist nicht geistig eingeschränkt, höchsten seelisch.

Das stimmt überhaupt nicht! Die Depression ist eine Krankheit des Gehirns, genauer ein Ungleichgewicht so genannter Neurotransmitter, welche für das Funktionieren des Gehirns unabdingbar sind. Da dieses Ungleichgewicht normalerweise nicht auf einen Bereich des Gehirns beschränkt ist, ist die gesammte Hirnleistung eingeschränkt. Also nicht nur die emotionale.

Geschrieben von Ralf HauptvogelDer betroffene Kamerad hat ein Attest von seinem behandelnden Arzt zu erbringen. Hier meine ich nicht den Hausarzt, die haben hier seltenst die notwendige Fachkenntnis. Nein ich meine seinen behandelnden Psychologen oder Psychotherapeuten

Ein Attest wirst Du von den Therapeuten nicht bekommen, ein gemeinsames Gespräch aber sehr wohl.

Geschrieben von Ralf HauptvogelDazu noch eine Bitte, geht das Thema mit dem gebotenem Respekt an und haut ihn jetzt nicht noch im Nachgang die Beine weg.

Sehe ich anders! Klar, einem Kranken gegenüber solltre man etwas Respekt erweisen. Aber ihn in Watte packen, nur weil er sich danach das Leben nehmen könnte? Die Depression endet in mehr als 10% der Fälle im Selbstmord, sie gilt deswegen auch als potentiell tötliche Erkrankung. "Die Beine weggehauen" hat dem Depressiven aber was ganz anderes, sollte der offene Umgang mit seiner Krankheit ein solches tun, oder gar der vorrübergehende Ausschluss aus dem Einsatzdienst, so ist ein umgehender Kontakt zum Therapeuten unumgänglich!


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben694447
Datum30.08.2011 08:4712260 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleJa. Das was ihn depressiv macht ist nämlich höchstwahrscheinlich allein zu sein...

Schön wenn das so einfach wäre...

Geschrieben von Josef MäschleMuss durchaus nicht sein. da er sich im Feuerwehrkreis in völlig anderem Umfeld bewegen und beschäftigt sein dürfte halte ich Leistungsminderung in dem Sektor sogar für eher unwahrscheinlich.

Ich nicht. In der akuten Phase meiner Depression hatte ich Probleme meinen Namen richtig zu schreiben. Kein Witz! Ins Feuerwehrauto hätte ich zu der Zeit mit Sicherheit nicht gehört.

Geschrieben von Josef MäschleAuch ich bin da sehr kritisch, aber das siedle ich im Bereich des gesunden Menschenverstandes des Kollegen an: Wenn er ein erfahrender FA ist, dann wird er nur kommen wenn er sich sicher ist, dass er in dieser Hinsicht seine Leistung bringt und niemand gefährdet..

Das ist genau der Knackpunkt bei einer Depression: Der Betroffene hat keinen gesunden Menschenverstand! Oberste Regel für einen Depressionskranken: Keine Entscheidungen fällen! Er kann nämlich garkeine "vernünftigen" Entscheidungen fällen, das verhindert seine Krankheit. Darum kann der Kammerad auch nicht in die Verantwortung gezogen werden, sondern diese liegt leider Gottes beim Wehrführer. Ich finde deshalb die Idee mit dem Arztgespräch nicht so schlecht, allerdings würde ich ein "Sechsaugen-Gespräch" empfehlen. Und vielleicht auch nicht unbedingt mit dem Arzt, sondern mit dem/der behandelnden Psychologen/in.

Geschrieben von Josef MäschleDarüber hinaus könnte es ja sein, dass ein durch solche Gegebenheiten mal leicht leistungsgeminderter intelligenter Kollege immer noch Welten besser ist als die Dummnuss in Höchstform im selben Löschzug.

Der Meinung war ich auch mal...


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland694444
Datum30.08.2011 08:2412263 x gelesen
Noch eine kurze, hastige Antwort: Solltest Du Wehrführer etc. für den Kameraden sein, nimm Dir die Antworten mit der "Verantwortung" von Christian Fischer zu Herzen.
Dann von Manuel aus Do und dem ärztlichen Kollegen:
Depression ist ein so weites Feld, dass eine Antwort hier nicht möglich ist. Ich empfehle unbedingt, (auch schon aus Qualitätsgründen) dass der Betroffene einen wirklichen Experten aufsucht. Bedeutet: Psychologe oder Psychiater. Nicht bloss einen Arzt, der entsprechende Weiterbildungen besucht hat.

- Genau so vielfältig ist der Einsatzdienst: Ich kenne TS8 Wehren, die haben so gut wie nie Einsätze, andererseits würde ich einem Kameraden in einer Lebenskrise den Einsatzdienst mit vollem Spektrum des brutalen Lebens verwehren.
- Gegen Übungsdienst spricht nichts. Sondern dafür (Sport wirkt ja auch positiv bei Depression).

Letztlich ist die Mitarbeit des Kameraden (welche Depression habe ich? oder depressive Episode?) wichtig, natürlich unter Gewährleistung der Schweigepflicht. Wehren mit einem Feuerwehrarzt haben es da prinzipiell einfacher, die können abwälzen.
Wahrscheinlich wird Dir meine Antwort nicht viel nützen sondern eine Menge Arbeit auf das Team WF-FA-Mediziner bringen, sollte es sich wirklich um eine ernsthaftere Erkrankung handeln. Vielleicht war es ja auch bloss eine Episode. Manche Probleme lösen sich auch selbst. Wäre schön für den FA.


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland694443
Datum30.08.2011 08:0112235 x gelesen
Ein Koch als nachgewiesener Dauerausscheider für Salmonellen. Den schreibe ich selbstverständlich krank, das geht eventuell hin bis zum Berufsverbot, das bedeutet aber nicht, dass er im Einsatzdienst fehlen muss.
(Ich gehe davon aus, eventuelle Feuerwehr Kunden haben keinen Kontakt mit dem, was ein FA hinten ausscheidet.)

Ein ähnlicher Fall liegt bei MRSA vor (in Deutschland steigende Zahlen mit chronischer Besiedelung). Krank geschrieben als OP Pfleger, zum Kehren von Ölspuren oder in Alarmzentralen aber bestens geeignet. Könnte ja auch sein, dass ein FA noch am Anfang seiner Ausbildung ist und gar nicht AGT oder ähnliches.


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg694442
Datum30.08.2011 07:5912357 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Patrick SchließmannWeil eins ist klar, wenn eine Arbeitsunfähigkeit (AU) vorliegt, dann ist der Kamerad nicht mehr Diensttauglich für das Zeitfenster der AU, liegt ja dann schon am fehlenden Versicherungsschutz. Sollte keine AU vorliegen ist er Diensttauglich

So einfach ist es nicht. Ein Artzt macht die AU auch von der Tätigkeit abhängig. Das heisst, die Arbeit (Beruf) des jeweiligen FA könnte weiterhin ausgeführt werden, während der Einsatzdienst ein Risiko für die Genesung darstellen könnte.
Dies kann der Wehrleiter natürlich nicht festlegen. Dies kann nur ein Artzt (Psychologe), der darüber informiert ist, was Einsatzdienst in der Feuerwehr bedeutet.
Der Patient mit den Depressionen sebst kann IMO auch nicht beurteilen, was gut für Ihn ist.
Der Wehrleiter muss sich allerdings absichern, wenn er über eine solche Erkrankung Kentniss erhält. Dazu benötigt er natürlich die Mitarbeit des Betroffenen und dessen Artztes.
Ist dies nicht möglich, muss er den Betroffenen zu dessen eigenem Schutz zumindest vom Einsatzdienst ausschliessen.

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW694427
Datum29.08.2011 22:5812816 x gelesen
Geschrieben von Tilo BergmannOhne die Einwilligung des Erkrankten dürfte der Arzt auch keine Auskunft geben, schließlich ist er an die Schweigepflicht gebunden.

Ja.
Aber jenachdem wie die Wehrleitung (oder wie diese im konkreten Fall sich im konkreten Bundesland genannt wird) sieht es so aus:
Entweder der Arzt gibt das Ergebnis seiner Begutachtung in der Form "Einsatzdienst ja/nein, Übungsdienst ja/nein" bekannt, oder die Wehrleitung geht von "nicht geeignet" aus und beurlaubt den Feuerwehrmann aus gesundheitlichen Gründen bis auf weiteres.
(Genau das gleiche macht mein Arbeitgeber auch in bestimmten Abständen mit mir.)

Wenn sich die Feuerwehr diese Entscheidung nicht selbst zutraut, wofür ich vollstes verständnis bei einem so komplexen Thema wie Depressionen habe, bleibt ihr nur die Möglichkeit einen Gutachter, in diesem Fall einen Arzt, zu beauftragen.
Für diese Beurteilung ist IHMO der betreuende Arzt, wenn er mind. genausoviel von der Feuerwehr weiß wie der "Amtsarzt" (das ist mal mehr und mal weniger) wesentlich besser geeignet, als ein Gutachtender Arzt, der den Patienten wenige Minuten kennt.

Vertrauen ist deswegen nötig, weil:
"Du hörmal, wir haben da bedenken weil, daher musst du mal zum Amtsarzt" bei der üblichen Vorgehensweise viel Mißtrauen mitschwingen läßt.
Weil der Patient seinem Arzt vertrauen muss, dass er nicht mehr als "vereinbart", also Einsatz/Übungsdienst ja/nein weitergibt.
Seinem Vorgesetzten Vertrauen muss, dass er ihm nix böses will.
Ob die Variante mit dem Amtsarzt besser ist, glaube ich allerdings nicht.

Mein


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694420
Datum29.08.2011 22:1912407 x gelesen
Nop, ich habe geschrieben das nirgends festgehalten ist, wer die Leistung zu erbringen hat. Natürlich kann man das jetzt in die einzelnen Schritte aufbröseln: Sie muss, kann aber Fordern usw....

Also ich denke schon, dass jeder FW-Angehörige im Zuge einer AU auch nicht am FW-Dienst teilnehmen sollte, aber da kann man wohl geteilter Meinung sein.

Ja das ist sicher eine interessante Frage, unter dem Strich wird sich ein Richter die Frage stellen, hätte der Dienstherr wissen müssen oder wissen können, dass der verunfallte AU war? Wenn er beides mit nein beantwortet wird man dem Dienstherr wohl nicht weiter belangen können (Also wenn das Bein nicht im Gips ist passt das schon ;-)), Schließlich ist es ja die Obliegenheit des Erkrankten seine AU anzuzeigen....


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694419
Datum29.08.2011 22:1412389 x gelesen
THX, du sprichst mir aus der Seele =)


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen694418
Datum29.08.2011 22:1412378 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmannklar zahlt sie,

Eben hast du dem noch widersprochen.

Geschrieben von Patrick Schließmannaber wenn sie die leistung zurückfordert kann sie das wie du ja auch schon sagst auch von dir,

Jap, daß kann sie bei jeglichen verbotswidrigem Verhalten. Wobei eine Dienstteilnahme während der AU nicht automatisch ein verbotswidriges Verhalten hervorruft. Zudem wird man bei einem verbotswidrigem Verhalten auch immer die Frage stellen müssen in wie weit der Dienstherr und dessen Beauftragte bei der Regressforderung mit im Boot sind.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 H.8, Ditzingen / Baden-Württemberg694417
Datum29.08.2011 22:1312523 x gelesen
Hallo !

Wie zum Teil schon geschrieben wurde, gilt: Depression ist nicht gleich Depression.
Es gibt damit grundsätzlich 2 Möglichkeiten:

1. Der Betreffende ist krank geschrieben (AU), dann hat er (zunächst) auch nichts im Feuerwehrdienst zu suchen.
2. Der Betreffende ist nicht krank geschrieben, dann ist er für Übung und Einsatz tauglich.

Das ist eine der wenigen Gemeinsamkeiten zwischen Erkältung und Depression :-)
Bei einer Erkältung kann ich auch 40 Grad Fieber haben und völlig platt im Bett liegen, oder aber ich muss 3x am Tag nießen und bin sonst fit. Beides heißt Erkältung führt aber nur im ersten Fall zur AU.
Mit anderen Worten: Bezüglich der Dienstfähigkeit eines Depressiven ist einmal mehr der Arzt gefordert...

Grüße
Andreas


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694415
Datum29.08.2011 22:1112404 x gelesen
ahhhhhhh der Nächste.... ja ok, auch wenn es schon sehr Schreibintensiv ist, werde ich diesem Wunsch dann jetzt mal folgen ;-)


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen694414
Datum29.08.2011 22:1012479 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmannich (...) aktion

Könntest du mal versuchen Groß-/Kleinschreibung zu beachten!?

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694413
Datum29.08.2011 22:1012445 x gelesen
ist eig genau das was ich auch meine... klar zahlt sie, aber wenn sie die leistung zurückfordert kann sie das wie du ja auch schon sagst auch von dir, und du kannst das dann versuchen mit deiner kv abzurechnen aber in der zeit hast du den spaß...


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694412
Datum29.08.2011 22:0812471 x gelesen
ich geb dir mal ein gutes bsp. ich selbst war betroffen, zu der zeit auch nicht au. erstmal war alles kein problem, wochen später bekam ich die re. des dr., als ich bei diesem anrief, wurde mir erklärt, dass er die re. wie von der fw gewollt adressiert hat und keine zahlung erhalten würde. ich solle also die re. bezahlen, denn schließlich war ich auch in beh. ich war damals pkv versichert und habe also die re. erstmal bezahlt, sie aber noch nicht bei meiner pkv eingereicht, wollte das mit dem amt klären, das ganze ging über monate, in der zeit hatte ich sie dann schon bei meiner pkv eingereicht und auch bezahlt bekommen... am ende habe ich das geld von der guv bekommen aber das war eine riesen aktion


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen694411
Datum29.08.2011 22:0712434 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmannnein tut sie nicht, habe eben schon ähnlich geantwortet, es ist nirgends geregelt wer die jeweilige leistung zu erbringen hat...

Doch, der Unfallversicherungsträger. Such ich dir vllt. bei Gelegenheit aus dem SGB VII raus. Zwar kann dieser ggf. im Nachgang jemanden in Regress nehmen - möglicherweise auch den Versicherten. Zumeist ist es aber der Verursacher, der in Regress genommen wird (liegt auf der Hand).

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg694410
Datum29.08.2011 22:0512478 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmannnein tut sie nicht, habe eben schon ähnlich geantwortet, es ist nirgends geregelt wer die jeweilige leistung zu erbringen hat..

Doch. Wenn es sich um einen Unfall im Rahmen einer nach SGB VII versicherten Tätigkeit handelt, dann ist die gesetzliche Unfallversicherung dran und nicht die gesetzliche Krankenversicherung.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg694409
Datum29.08.2011 22:0312415 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmann.u. leistet die guv dann nicht


Höchst unwahrscheinlich dass sie nicht leistet.


Und ich darf Dich nochmals im Hinblick auf die Lesbarkeit und Verständlichkeit Deiner Texte darum bitten, in vollständigen deutschen Sätzen zu schreiben und die Groß und Kleinschreibung zu beachten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694408
Datum29.08.2011 22:0212418 x gelesen
nein tut sie nicht, habe eben schon ähnlich geantwortet, es ist nirgends geregelt wer die jeweilige leistung zu erbringen hat... die guv oder deine kv... eine der beiden muss, das ist schon klar aber wer hat den stress? im zweifel du....


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694407
Datum29.08.2011 22:0112414 x gelesen
wenn es klappt ist gut, aber ich kenne auch das gegenbsp... und der aufgeführet § regelt nicht wer die leistung zu erbringen hat... u.u. leistet die guv dann nicht, die re kommt zum betroffenen und der muss sich dann mit seiner kv einigen, und wenn dann nicht geklärt war ob der fw-dienst ok war oder nicht, zahlt die kv, dafür haben wir ja nun auch die vers.pflicht, aber die ford ist dann u.u. von dem betroffenen zurückzuzahlen....


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen694406
Datum29.08.2011 22:0012390 x gelesen
Ein guter Freund von mir ist Frührentner und trotzdem in Bayern Kommandant einer Feuerwehr!


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen694404
Datum29.08.2011 21:5812563 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmannprüft im Schadensfall wie es zu dem jeweiligen gekommen ist bevor sie zahlt. Sollte hierbei festgestellt werden, dass der Betroffene zur Zeit des Vorkommnisses erkrankt war, also folglich Arbeitsunfähig war, wird die Zahlung zu 99,9% aller Fälle abgelehnt,

Du sagst also die UKH verstößt gegen das SGB VII?

Geschrieben von Patrick Schließmannweil nun nenne mir mal eine Erkrankung, aufgrund welcher du AU bist aber dennoch dem FW-Dienst frönen kannst

Ich sagte ja, daß die Sache so rum schwieriger wird. Sachen zu finden, für die man nicht AU ist, jedoch nicht einsatztauglich ist da einfacher. Aber dennoch wirst ein kundiger Mensch auch Sachen finden, die in dem Einzelfall zur AU und dennoch nicht zur realen Einschränkung der Einsatzfähigkeit führen können. Wobei in dem Fall sollte einem der GMV dennoch das Fernbleiben vom Feuerwehrdienst empfehlen.

MkG
Marc


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694403
Datum29.08.2011 21:5712439 x gelesen
ok, dann kommt es wohl auf den einzellfall an, denn eine erwerbsunfähigkeit setzt ja schon eine starke beeinträchtigung voraus, und wenn jemand der eu ist fw-dienst macht, wieso kann er dann nicht arbeiten? oder ist fw keine arbeit mehr?


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen694402
Datum29.08.2011 21:5712443 x gelesen
Hallo Patrick,

Geschrieben von Patrick Schließmannweil nun nenne mir mal eine Erkrankung, aufgrund welcher du AU bist aber dennoch dem FW-Dienst frönen kannst ;-)
Es gibt viele Möglichkeiten arbeitsunfähig zu sein, ohne dass die Dienstfähigkeit in der Feuerwehr beeinträchtigt ist. Ich kenne einen Fall, bei der nach Rücksprache mit der Krankenkasse die Teilnahme am Übungsdienst, beim fortbestehen der AU, befürwortet wurde.

Bei einem Unfall im Dienst bei gleichzeitiger AU besteht wohl eher ein Problem mit dem Arbeitgeber als mit der Unfallversicherung: § 7 Abs. 2 SGB VII lautet: Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg694399
Datum29.08.2011 21:5112426 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmann ahhh ok =) naja wenn sie EU sind, dann müssen sie ja zuvor AU gewesen sein, daraus resultierd dann wohl, dass sie nicht mehr Diensttauglich sind...
So einfach scheint das nun nicht zu sein, die FUK zahlt bei Unfall im Einsatz trotz EU anstandslos. ???


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694397
Datum29.08.2011 21:4712411 x gelesen
ahhh ok =) naja wenn sie EU sind, dann müssen sie ja zuvor AU gewesen sein, daraus resultierd dann wohl, dass sie nicht mehr Diensttauglich sind...


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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg694396
Datum29.08.2011 21:3812515 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmann was soll den eu bedeuten?
Eu = Erwerbsunfähig, also Rentner

Gruß Ralf


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694394
Datum29.08.2011 21:3412582 x gelesen
Kenne die Regelung aus Hessen, die Gemeindeunfallvers. prüft im Schadensfall wie es zu dem jeweiligen gekommen ist bevor sie zahlt. Sollte hierbei festgestellt werden, dass der Betroffene zur Zeit des Vorkommnisses erkrankt war, also folglich Arbeitsunfähig war, wird die Zahlung zu 99,9% aller Fälle abgelehnt, weil nun nenne mir mal eine Erkrankung, aufgrund welcher du AU bist aber dennoch dem FW-Dienst frönen kannst ;-) Dies wird insbesondere beim Einsatz unter Atemschutz hervorgehoben. Zitat FwDv 7, 3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger.
zum Zeitpunkt der Übung oder des Einsatzes gesund sein und sich einsatzfähig fühlen.
AU und gesund zugleich wäre ein Widerspruch in sich...


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694392
Datum29.08.2011 21:2412431 x gelesen
du hast recht das es in bayern anders verfasst ist, jedoch unter art.6 abs. 2 und folgenden steht auch ähnliches...


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694391
Datum29.08.2011 21:2012469 x gelesen
was soll den eu bedeuten?


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694390
Datum29.08.2011 21:1812501 x gelesen
lies das nächste mal den Blog richtig...


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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg694380
Datum29.08.2011 20:3412600 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmann Sollte keine AU vorliegen ist er Diensttauglich...
Und was ist bei EU?

Gruß Ralf


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AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen694375
Datum29.08.2011 19:5312616 x gelesen
Hallo Patrick!

Dir ist aber auch bekannt, dass "Maßregeln der Besserung und Sicherung" nichts mit der Erkrankung an sich zu tun haben, sondern erst dann verhängt werden, wenn der Erkrankte sich aufgrund seiner Erkrankung strafbar gemacht hat.

Insbesondere die "Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus", die hier angeführt wird, hat absolut nichts damit zu tun, ob jemand wg. einer psychischen Erkrankung stationär behandelt wurde - diese Maßregel kommt zur Anwendung, wenn jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Straftat begangen hat, aber durch diese Krankheit nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig ist.

@Topic:

Bevor hier über eine mangelnde "geistige Eignung" spekuliert wird, empfehle ich, sich über das Thema Depressionen erst einmal fundiert zu informieren. Meine Empfehlung wäre das Buch "Schattendasein - das unverstandene Leiden Depression" vom Springer-Verlag (und der hat nix mit der großen Zeitung mit den vier Buchstaben zu tun...). Falls jemand mehr über dieses Thema wissen will, stehe ich per PN gerne zur Verfügung...


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg694372
Datum29.08.2011 19:4812643 x gelesen
Geschrieben von Patrick SchließmannSollte keine AU vorliegen ist er Diensttauglich...

Das halte ich für ein Gerücht. Als ich mir bei einem ausbildungsdienst eine Glaspipete in die Hand gerammt hatte (danke an die BGU Tübingen fürs rauspuzzeln) konnte ich zwar irgend wann meiner beruflichen Tätigkeit wieder nachgehen, aber Feuerwehrdienst war noch nicht vollständig möglich, da es schon ein Unterschied besteht zwischen dem halten eines Bleistifts und dem Halten eines Strahlrohrs.

Geschrieben von Patrick Schließmannonst müsste es eben eine klare Definition geben, wann wer Diensttauglich ist, da es diese nicht gibt gilt als Diensttauglich, steht ja auch in der FwDv so drinne, wer sich körperlich und geistig hierzu in der Lage sieht und natürlich dann auch nicht AU geschrieben ist...

Davon abgesehen dass Deine Sätze irgend wie schwer verständlich sind und ich dem von Dir geschriebenen Text was die FwDV und der Eigeneinschätzung betrifft absolut nicht zustimme ist unser Problem ja gerade, dass es keine genaue Definition der körperlichen Eignung für den Feuerwehrdienst gibt. Würde es die geben, würde uns hier und im echten Leben manche Diskussion erspart bleiben. Also ist die A-Karte wieder beim Vorgesetzten der auch noch darauf achten muß, dass diese Forderung nach der körperlichen Eignung irgend wie festgestellt wird.


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Christian Fischer
Wernau

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern694371
Datum29.08.2011 19:4512614 x gelesen
Also im BayFwG steht davon nichts.

Außerdem sprechen wir ja denke ich hier nicht von solchen Fällen:
Geschrieben von Patrick Schließmann1. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
2. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
3. die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
4. die Führungsaufsicht,
5. die Entziehung der Fahrerlaubnis,
6. das Berufsverbot.

Zumal bei 1.-3. derjenige zur Zeit des "unterworfen seins" ja gar nicht zur Verfügung steht.

Wie so oft: Eine Einzelfallentscheidung, die - denke ich - das Forum niemandem abnehmen kann.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen694370
Datum29.08.2011 19:4212712 x gelesen
Geschrieben von Patrick SchließmannWeil eins ist klar, wenn eine Arbeitsunfähigkeit (AU) vorliegt, dann ist der Kamerad nicht mehr Diensttauglich für das Zeitfenster der AU (...)

Stimmt.

Geschrieben von Patrick Schließmann(...) liegt ja dann schon am fehlenden Versicherungsschutz.

Wie kommst du darauf?

Geschrieben von Patrick SchließmannSollte keine AU vorliegen ist er Diensttauglich...

So einfach ist es nicht. Die AU ist primär für seinen AG gedacht. Die Art der Beschäftigung sollte nämlich der Mediziner in seine Beurteilung der AU mit einfließen lassen. Wobei man seitens der Feuerwehr glücklicherweise den Vorteil hat, daß nur wenige Berufe in der Summe höhere Anforderungen an die Arbeitsfähigkeit stellen.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694368
Datum29.08.2011 19:3812642 x gelesen
hier mal ein Standardtext wie er fasst in jedem BuLa zu finden ist:

1.
das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,

2.
den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,

3.
geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,

4.
sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,

5.
nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,

6.
keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und

7.
nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden.
Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeuerwG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

§ 61 StGB ist folgender:
§ 61
Übersicht
Maßregeln der Besserung und Sicherung sind

1. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
2. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
3. die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
4. die Führungsaufsicht,
5. die Entziehung der Fahrerlaubnis,
6. das Berufsverbot.
Quelle:
http://dejure.org/gesetze/StGB/61.html


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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694366
Datum29.08.2011 19:2712735 x gelesen
wir nähern uns an... Weil eins ist klar, wenn eine Arbeitsunfähigkeit (AU) vorliegt, dann ist der Kamerad nicht mehr Diensttauglich für das Zeitfenster der AU, liegt ja dann schon am fehlenden Versicherungsschutz. Sollte keine AU vorliegen ist er Diensttauglich... Sonst müsste es eben eine klare Definition geben, wann wer Diensttauglich ist, da es diese nicht gibt gilt als Diensttauglich, steht ja auch in der FwDv so drinne, wer sich körperlich und geistig hierzu in der Lage sieht und natürlich dann auch nicht AU geschrieben ist...


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AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg694365
Datum29.08.2011 19:2512666 x gelesen
Hallo @ all,

Ihr habt ja reichlich Argumente. Fraglich ist allerdings, ob sich jemand mal mit dem Krankheitsbid auseinander gesetzt hat.

Hier könnt ihr auch mal lesen, wie weitverzweigt dieses Krankheitsbild ist.
Einhergehend mit z. T. Selbstüberschätzungen, psychischen Anomalien u.s.w. ist es nichts, was man als FK in einer Feuerwehr selbst entscheiden sollte.
Ich würde das über den Dienstherren an den Amtsarzt abgeben. Der kann die Patientendaten einsehen und sich mit den behandelnden Ärzten konsultieren. Setzt natürlich das Einverständnis des Patienten voraus.

Ohne abschließendes Gtachten würde ich den FA bei der FF zwar beim Übungsabend willkommen heißen, ihn aber nicht an den Übngen geschweige denn Einsätzen teilnehmen lassen.

Die Kameradschaftspflege ist für denjenigen jetzt wohl das wichtigste.

So ist meine Meinung.


Mit freundlichstem Gruß
Torsten

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg694364
Datum29.08.2011 19:2012768 x gelesen
Geschrieben von Patrick SchließmannOder willst du mir jetzt erklären das ein WF die Kompetenz hat ein Psychologischesgutachten zu erstellen?


Nein, aber der Vorgesetzte hält im Zweifel wenn was schief geht den Kopf hin.
Ich rede nicht davon, dass man sich da mit allen zusammen setzen muß. Aber der Vorgesetzte muß muß ggf. dem Facharzt die Rahmenbedingungen mitteilen, unter denen wir tätig werden. Das gilt für seelische Erkrankungen genau so wie für körperliche Beeinträchtigungen. Erst dann kann der Arzt seine Befunde richtig einordnen und eine Aussage dienstfähig/ eingeschränkt dienstfähig/ nicht dienstfähig treffen.

Wie gesagt. Der Fehler im dt. System ist, dass es keine eindeutigen Regeln wie in der G26.3 gibt. Da steht klar Drinne: WWenn Du lieber Arzt folgenden Wert feststellst, dann gilt da folgende Schlußfolgerung im Bezug auf die Tauglichkeit".
Hätten wir das für die generelle Tätigkeit in der Feuerwehr, dann wäre es wesentlich einfacher, die Vorgabe jedes Feuerwehr-/ Brandschutzgesetzes an die körperliche Eignung mit Leben zu erfüllen.


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Christian Fischer
Wernau

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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694362
Datum29.08.2011 19:1012727 x gelesen
sehe ich nach wie vor anders! Wenn einer etwas bespricht, dann ist das der Pat mit seinem Arzt! Wem er danach was erzählt ist seine Sache, sollte er nicht Arbeitsunfähig geschrieben sein, geht es in der FF eh keinen was an. Somit muss er sich im Interesse aller nur sicher sein, dass er derzeit dazu in der Lage ist, wenn er das Thema mit seinem Arzt mit einem ja beantworten kann ist das ok. Oder willst du mir jetzt erklären das ein WF die Kompetenz hat ein Psychologischesgutachten zu erstellen?


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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg694361
Datum29.08.2011 19:0912814 x gelesen
Geschrieben von = anonym = anonym Übungs- und Einsatzdienst geistig eingeschränkt geeignet sein dürfte
Wer Depressionen hat ist nicht geistig eingeschränkt, höchsten seelisch. Die Leute mit Depressionen die ich kenne sind in der Regel geistig auf einem höheren Niveau, wie so mancher der sich als geistig gesund bezeichnet.

Nach meiner Erfahrung gibt es nur eine Weg. Der betroffene Kamerad hat ein Attest von seinem behandelnden Arzt zu erbringen. Hier meine ich nicht den Hausarzt, die haben hier seltenst die notwendige Fachkenntnis. Nein ich meine seinen behandelnden Psychologen oder Psychotherapeuten. Klärt aber vorher ab wer die Kosten für ein Attest übernimmt, nicht jeder Arzt macht das auf Kulanz.

Das Ergebnis sollte dann von beiden Seiten anstandslos akzeptiert werden. Das kann unter Umständen für diejenigen die jetzt zweifeln mit Überraschungen ausgehen. Es ist gut möglich das der Therapeut keine Gefährdung einschätzt und dem Kamerad sogar rät, nicht auch noch das Hobby, welches ihm offensichtlich wichtig ist, aufzugeben. Gerade die Kameradschaft kann für seine Genesung durchaus hilfreich sein.

Dazu noch eine Bitte, geht das Thema mit dem gebotenem Respekt an und haut ihn jetzt nicht noch im Nachgang die Beine weg. Ich kann mir gut vorstellen das er sich selbst schon genug Gedanken über seine Zukunft macht und dabei natürlich auch sein Verbleib in der FF eine Rolle spielt.

Die Feuerwehr ist sicher kein Sozialhilfe-Verein, aber da gibt es ja auch so was wie Kameradschaft und "dem Nächsten zur Wehr" schließt doch den Feuerwehrmann nicht aus. Oder?

Gruß Ralf


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland694358
Datum29.08.2011 19:0612896 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von = anonym = anonymIst es sinnvoll/vertretbar ist einen FA (hü) im Übungs- und Einsatzdienst einer FF teilnehmen zu lassen, bei dem durch eine Trennung verursachte Depressionen attestiert wurden?

Ja. Das was ihn depressiv macht ist nämlich höchstwahrscheinlich allein zu sein...

Geschrieben von = anonym = anonymVor allem im Bereich der FF ist das sicherlich ein relativ heikles Thema, da die Feuerwehr für viele ja auch so was wie ein "Hobby" und somit auch eine Konstante im Leben des FA (hü) sein dürfte. Diese würde man ihm durch den (temporären) Ausschluß vom Übungs- und Einsatzdienst ja auch noch nehmen.

Exakt.

Geschrieben von = anonym = anonymDagegen steht allerdings, daß ein FA (hü) aufgrund der attestierten Depressionen zumindest für den Übungs- und Einsatzdienst geistig eingeschränkt geeignet sein dürfte. Wobei sich die Frage stellt, in wie fern die Deppressionen die Eignung als FA (hü) einschränken.


Muss durchaus nicht sein. da er sich im Feuerwehrkreis in völlig anderem Umfeld bewegen und beschäftigt sein dürfte halte ich Leistungsminderung in dem Sektor sogar für eher unwahrscheinlich.

Geschrieben von = anonym = anonymAuch wenn die FF kein Sozialhilfe-Verein ist, kann man diese Frage nicht einfach nur mit Deppression = krank = "für die FF ungeeignet" beantworten. Daher hier die Bitte um eine Einschätzung.

Auch ich bin da sehr kritisch, aber das siedle ich im Bereich des gesunden Menschenverstandes des Kollegen an: Wenn er ein erfahrender FA ist, dann wird er nur kommen wenn er sich sicher ist, dass er in dieser Hinsicht seine Leistung bringt und niemand gefährdet..

Darüber hinaus könnte es ja sein, dass ein durch solche Gegebenheiten mal leicht leistungsgeminderter intelligenter Kollege immer noch Welten besser ist als die Dummnuss in Höchstform im selben Löschzug.


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg694357
Datum29.08.2011 19:0612924 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmanndass auch Menschen mit anderen Erkrankungen am FW-Dient teilnehmen dürfen

Ob sie es dürfen oder nicht ist (leider) oftmals nicht die Frage, sondern es ist eben so dass sie daran teilnehmen. Ob es sinnvoll, gesund oder gut ist steht (meist) auf einem anderen Blatt.
Denn alle Flächenbundesländer haben keinerlei genaue Vorgaben, welche die gesundheitliche Eignung für den Feuerwehrdienst definiert die ein Arzt beurteilen sollte.

Geschrieben von Patrick Schließmannund diese Erkrankung ist bei der G26.3 nicht erfasst, also würde man den Kamerad nun dafür bestrafen, dass er im Gegensatz zu Robert Enke direkt offen mit dem Thema umgeht...

Nein, nicht bestrafen. das ist der Denkfehler. Das hat mit Strafe nichts zu tun.
Aber ein Vorgesetzter hat eben auch die Aufgabe, die Untergebenen vor sich selbst zu schützen. Es kann sein, dass dieser (jetzt gar nicht auf den konkreten Fall und die Erkrankung bezogen) die Einschränkung auf Grund seiner Erkrankung nicht objektiv einschätzen kann. Insbesondere dann, wenn diese Tätigkeit bisher eine wesentliche Rolle in seinem leben spielt. Und da ist es dann Aufgabe des Vorgesetzten auch mal nein zu sagen.


Geschrieben von Patrick SchließmannKontraproduktiv, man sollte ihn unterstützen, und wenn er anderen helfen möchte, dann darf man ihn daran nicht hindern...


Vielleicht muß man ihn sogar daran hindern, weil es für die Erkrankung und deren Behandlung nicht sinnvoll wäre den Dienst uneingeschränkt weiter zu versehen.
Dies muß der Vorgesetzte zusammen mit dem Betroffenen, dessen Arzt und ggf. weiterer fachärztlicher Begutachtung entscheiden. Und das Ergebnis kann ja auch wie von Jürgen genannt bedeuten: Ausbildungsdienst ja - Einsatzdienst vorläufig nein.


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Christian Fischer
Wernau

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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694355
Datum29.08.2011 19:0212757 x gelesen
richtig, aber es ist die einzige mir geläufige Hürde für den FW-Dienst, wenn er wie du schon sagst selbst die nicht benötigt, so kann er alles andere machen...

Wo sollen wir denn eine Grenze ziehen? Wer hat denn einen passenden BMI? Wer schafft denn bei der G26.3 seine 3 gramm / Kg KG?, Wessen RR ist den Abends nach der Arbeit (da findet z.B. unsere G26.3 immer statt) im Normbereich?

Und nun soll jemand der offen mit seinem "Problem" umgehen kann nicht mehr Diensttauglich sein? Viel schlimmer, weil nicht zu berechnen sind doch die, die nicht sagen was sie haben! Und ich garantiere dir, in jeder Wehr sind 20% die Erkrankungen haben welche relevant sind...


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AutorTilo8 B.8, Wendelstein / Bayern694354
Datum29.08.2011 19:0012958 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtMein vorgeschlagenes Vorgehen setzt aber auch Mitarbeit und vor allem Vertrauen des Erkrankten voraus.

Ohne die Einwilligung des Erkrankten dürfte der Arzt auch keine Auskunft geben, schließlich ist er an die Schweigepflicht gebunden.

Ich als Laie denke, dass ein offenes Gespräch (unter vier Augen) der beste Weg wäre eine Lösung zu finden.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen694353
Datum29.08.2011 18:5912812 x gelesen
Geschrieben von Patrick SchließmannHabe nämlich darauf verwiesen, dass auch Menschen mit anderen Erkrankungen am FW-Dient teilnehmen dürfen, und diese Erkrankung ist bei der G26.3 nicht erfass

Wie schon gesagt: Die G26.3 prüft die Atemschutztauglichkeit, nicht die Feuerwehreinsatztauglichkeit.

Geschrieben von Patrick Schließmannund wenn er anderen helfen möchte, dann darf man ihn daran nicht hindern...

So einfach kann man sich das nicht machen - auch wenn's beliebt ist.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694352
Datum29.08.2011 18:5612815 x gelesen
leider so nun aus dem Zusammenhang gerissen... Habe nämlich darauf verwiesen, dass auch Menschen mit anderen Erkrankungen am FW-Dient teilnehmen dürfen, und diese Erkrankung ist bei der G26.3 nicht erfasst, also würde man den Kamerad nun dafür bestrafen, dass er im Gegensatz zu Robert Enke direkt offen mit dem Thema umgeht... Kontraproduktiv, man sollte ihn unterstützen, und wenn er anderen helfen möchte, dann darf man ihn daran nicht hindern...


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen694351
Datum29.08.2011 18:5312925 x gelesen
Geschrieben von Patrick Schließmannich denke man kann das sehr wohl vertreten, schließlich sollte der Kamerad über eine gültige G26.3 verfügen.

Warum? Das ist leider nicht über all Standard und zudem sagt das erstmal nichts über den geistigen Zustand aus.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen694350
Datum29.08.2011 18:4613022 x gelesen
Moin,

ich denke man kann das sehr wohl vertreten, schließlich sollte der Kamerad über eine gültige G26.3 verfügen. Eine Krankheit wie die hier thematisierte Depresion ist kein Indikator die erteilte G26.3 anzuzweifeln, es sind auch Diabetiker, Hypertoniker, usw. im Feuerwehrdienst tätig. Der Grundsatz welcher immer greift, der Kamerad selbst muss sich in der Lage sehen E-Dienst / Ü-Dienst zu leisten. Ferner sollte ja auch der Fahrzeugführer seine Mannschaft kenne und dann wissen, wem man wann was zumuten kann...

Robert Enke hat schließlich auch mit dieser Erkrankung großes geleistet...


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW694348
Datum29.08.2011 17:5013636 x gelesen
Geschrieben von = anonym = anonymAuch wenn die FF kein Sozialhilfe-Verein ist, kann man diese Frage nicht einfach nur mit Deppression = krank = "für die FF ungeeignet" beantworten. Daher hier die Bitte um eine Einschätzung

Das ist jedoch eine Einschätzung, die ich als Antwort durchaus hier so erwarten würde...


Geschrieben von = anonym = anonymDagegen steht allerdings, daß ein FA (hü) aufgrund der attestierten Depressionen zumindest für den Übungs- und Einsatzdienst geistig eingeschränkt geeignet sein dürfte. Wobei sich die Frage stellt, in wie fern die Deppressionen die Eignung als FA (hü) einschränken.
"Depression" ist ein sehr weites Feld.
Ein sehr, sehr weites Feld...

Ich würde es hier, wie auch bei anderen Krankheiten von der näheren Betrachtung abhängig machen.

Die optimale Variante, für beide Seiten und vor allem für den Erkrankten ist sicherlich:
Führungskraft erzählt dem begutachtenden Arzt etwas von der Feuerwehr, Bedenken der Feuerwehr (etwa die Gefahr, dass ein normaler Einsatz für den Erkrankten in seinem Zustand sehr belastend sein könnte?).
Ein sehr einseitiges gespräch, wo außer "guten Tag" nur einer redet.
Arzt gibt nachdem er diese Punkte für sich oder mit dem Erkrankten abgeklopft hat seine Einschätzung ab.
Einsatzdienst? Übungsdienst? nix davon?

Sicherlich gibt es bei der unteren Gesundheitsbehörde auch soetwas wie einen "Sozialpsychiatrischen Dienst". Allerdings kennt er den Erkrankten ja nicht. Der betreuende Arzt dürfte immer einen besseren Einblick in die Erkrankung des Patienten haben.
Mein vorgeschlagenes Vorgehen setzt aber auch Mitarbeit und vor allem Vertrauen des Erkrankten voraus.
Sonst ist die Meinung "Mein Wehrführer horscht meinen Arzt über mich aus!" da und kaum mehr zu zertrümmern.


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AutorNikl8as 8L., Kettig / RLP694347
Datum29.08.2011 17:4513489 x gelesen
Die Depressionen sind Eurem Kameraden, wie Du sagst attestiert worden. Dies muss ja mindestens der Hausarzt, wenn nicht sogar ein Psychologe getan haben. Deshalb würde Ich diesen Arzt einfach mal darauf ansprechen wie vertretbar er es hält den Kameraden weiterhin einzusetzen.


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz694346
Datum29.08.2011 17:4213852 x gelesen
Hallo,

wenn WF / WL das "Gefühl" hat, dass der Kamerad in den Reihen der FW "gut" aufgehoben ist, wenn die Kameradschaft stimmt und der Kamerad unterstützt und nicht runtergemacht wird, und wenn der attestierende Arzt bereit ist, ein weiteres Attest zu verfassen, indem er dem Kameraden bestätigt, dass aus fachärztlicher Sicht an der Mitgliedschaft in der Feuerwehr keine Bedenken bestehen - dann hätte ich auch keine.

(langer Satz, sorry)

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg694345
Datum29.08.2011 17:3714077 x gelesen
hallo,

wäre die Lösung - Einsatzdienst nein - Übungsdienst ja - sinnvoll?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall694342
Datum29.08.2011 17:1617476 x gelesen
hallo,

Ist es sinnvoll/vertretbar ist einen FA (hü) im Übungs- und Einsatzdienst einer FF teilnehmen zu lassen, bei dem durch eine Trennung verursachte Depressionen attestiert wurden?

Vor allem im Bereich der FF ist das sicherlich ein relativ heikles Thema, da die Feuerwehr für viele ja auch so was wie ein "Hobby" und somit auch eine Konstante im Leben des FA (hü) sein dürfte. Diese würde man ihm durch den (temporären) Ausschluß vom Übungs- und Einsatzdienst ja auch noch nehmen.

Dagegen steht allerdings, daß ein FA (hü) aufgrund der attestierten Depressionen zumindest für den Übungs- und Einsatzdienst geistig eingeschränkt geeignet sein dürfte. Wobei sich die Frage stellt, in wie fern die Deppressionen die Eignung als FA (hü) einschränken.

Auch wenn die FF kein Sozialhilfe-Verein ist, kann man diese Frage nicht einfach nur mit Deppression = krank = "für die FF ungeeignet" beantworten. Daher hier die Bitte um eine Einschätzung.

Gruss


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 29.08.2011 17:16 = an7ony7m =7 a7., 3
 29.08.2011 17:37 Jürg7en 7M., Weinstadt
 29.08.2011 17:42 Thom7as 7K., Hermeskeil
 29.08.2011 17:45 Nikl7as 7L., Kettig
 29.08.2011 17:50 ., Dortmund
 29.08.2011 19:00 Tilo7 B.7, Wendelstein
 29.08.2011 22:58 ., Dortmund
 29.08.2011 18:46 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 18:53 ., Bad Hersfeld
 29.08.2011 18:56 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 18:59 ., Bad Hersfeld
 29.08.2011 19:02 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 19:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.08.2011 19:10 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 19:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.08.2011 19:27 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 19:38 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 19:45 ., Thierstein
 29.08.2011 21:24 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 19:53 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 29.08.2011 21:18 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 19:42 ., Bad Hersfeld
 29.08.2011 21:34 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 21:57 ., Lüneburg
 29.08.2011 22:01 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 22:03 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.08.2011 21:58 ., Bad Hersfeld
 29.08.2011 22:02 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 22:05 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.08.2011 22:08 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 22:10 ., Bad Hersfeld
 29.08.2011 22:11 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 22:13 Andr7eas7 H.7, Ditzingen
 29.08.2011 22:14 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 22:07 ., Bad Hersfeld
 29.08.2011 22:10 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 22:14 ., Bad Hersfeld
 29.08.2011 22:19 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 30.08.2011 08:01 ., Viskafors
 29.08.2011 19:48 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.08.2011 20:34 Ralf7 H.7, Drebkau
 29.08.2011 21:20 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 21:38 Ralf7 H.7, Drebkau
 29.08.2011 21:47 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 21:51 Ralf7 H.7, Drebkau
 29.08.2011 21:57 Patr7ick7 S.7, Offenbach
 29.08.2011 22:00 ., Lüneburg
 02.09.2011 10:49 Mark7us 7S., Lüdenscheid
 30.08.2011 07:59 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 29.08.2011 19:06 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 30.08.2011 08:47 Knut7 K.7, Nordendorf
 29.08.2011 19:09 Ralf7 H.7, Drebkau
 30.08.2011 08:58 Knut7 K.7, Nordendorf
 29.08.2011 19:25 ., Oranienburg
 30.08.2011 08:24 ., Viskafors
 30.08.2011 09:07 Knut7 K.7, Nordendorf
 30.08.2011 13:42 Matt7hia7s O7., Waldems
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