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ThemaWarten auf Straßenmeisterei - Kostenpflichtig?64 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen696513
Datum18.09.2011 18:2810771 x gelesen
Geschrieben von Christian B.- es gibt offenbar keine Zeitvorgabe, wann der Straßenbaulastträger tätig werden muss,
- einfach mal eine Kostennote verschicken. Versuch macht kluch.


Gib das doch mal mit an die Presse, öffentlicher Druck hilft vieleicht.


MkG
Thomas

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg696267
Datum15.09.2011 21:2010799 x gelesen
Hallo Sebastian, Hallo Forum,

Geschrieben von Sebastian KruppWenn Polizei und Straßenmeisterei derart aufgebaut werden, dass sie keine Hilfe der Feuerwehren mehr brauchen, wird das die Kommune durch die für uns typische Kreuz- und Querfinanzierung mittels Umlagen auch nicht ganz kalt lassen. So schön das auch wäre.Da hast Du sicher mehr Ahnung als ich (habe was von in der Verwaltung tätiger im Kopf). Die Finanzierung ist aber in meinen Augen deas kleinere Problem!
1. Warum soll der "gemeine" Löschknecht 1 - 2h betätigungslos an der Einsatzstelle rumstehen? Auch das demotiviert!
2. Wie sage ich meinen Arbeitgeber: Herr Müller/Bayer/Schulze/Schmitt (machen jeden Blödsinn mit) wurden an der Einsatzstelle für Aufgaben der Straßenmeisterei/Polizei benötigt.
3. Wir wundern uns wenn der Arbeitgeber sagt: Ich brauche meine Arbeitnehmer hier in der Firma. Aus meiner Firma geht niemand während der Arbeitszeit zur Feuerwehr

Das macht mir Sorgen.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696246
Datum15.09.2011 19:1310873 x gelesen
Geschrieben von Ralf HauptvogelDen wenn die Komune da eine Rechnung stellen könnte wäre unsere Komune bald schuldenfrei.Wenn Polizei und Straßenmeisterei derart aufgebaut werden, dass sie keine Hilfe der Feuerwehren mehr brauchen, wird das die Kommune durch die für uns typische Kreuz- und Querfinanzierung mittels Umlagen auch nicht ganz kalt lassen. So schön das auch wäre.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg696243
Datum15.09.2011 19:0710861 x gelesen
Die Idee ist nicht schlecht aber ob das wirklich geht. Ich glaube kaum. Den wenn die Komune da eine Rechnung stellen könnte wäre unsere Komune bald schuldenfrei. Ich weiß jetzt immerhin schon wie die von der Straßenmeisterei aussehen. Nach fast 16 Jahren in der Feuerwehr wo ich jetzt bin, habe ich zum ersten Mal einen gesehen. Ich dachte schon Straßenmeisterei das ist so ein Mythos.

Mit der Polizei wird das auch immer schlimmer. Eigentlich sind wir schon fast so was wie Hilfspolizisten. Wenn ein Streifenwagen kommt musst du schon froh sein wenn da noch 2 Beamte drin sitzen. Aols ich letztens 3 Streifenwagen auf der Bundesstrasse gesehen habe dachte ich im ersten Moment die machen dort eine Demo. Vor allem wenn man schon erlebt hat das zu 3 VKU´s auf 5 km dreispurige Bundesstraße 1 (in Worten ein) Streifenwagen aufschlägt. Ein Hoch auf die letzten Polizeireformen.

Gruß Ralf


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696240
Datum15.09.2011 18:4810828 x gelesen
Geschrieben von Thomas Klee manchmal verstehe ich uns Feuerwehrs nicht.Ich auch nicht, aber glaub mir:
- Es gibt Wehren, die sich auch heute noch drum bemühen, für die Aufgabe "Ölspur" im Rahmen der innerörtlichen Zuständigkeit auch weiterhin originär an der Backe zu haben.
- Ich wette, dass wir es in diesem Jahrzehnt noch erleben werden, dass die Verkehrsregelung als Feuerwehraufgabe in Rheinland-Pfalz in die große Diskussion und dümmstenfalls in die Rechtsgebung kommt. Da schreien immer lauter einige Leute nach, und es würde mit dem Teufel zu gehen, wenn das nicht so kommt. In 2 oder 3 Jahren reden wir darüber, sicher.

Traurig, aber wahr.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696223
Datum15.09.2011 16:1810850 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas BräunerHabe ich das geschrieben? Nein - also mach mich nicht so blöd von der Seite mit hanebüchenen Aussagen und Interpretationen an.

Was ist daran Interpretation? Du hast auf die Feststellung

"Einfach wegfahren kann man aber auch nicht,"

geantwortet:
Geschrieben von Thomas Bräunerdie Antwort lautet: Doch kann man schon, dann stellt sich die Frage nämlich gar nicht.

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden? Dann solltest du erläutern, wie du das gemeint hast.

Gruß,
Michael


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen696219
Datum15.09.2011 15:2110963 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrichdie VG bleibt auf diesen Kosten sitzen

Üblicherweise können der Hilfeersuchenden Behörde Auslagen in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören mE die Verdienstausfälle der Ehrenamtlichen dazu. Anders sähe es bei den Alimentierungen der Hauptamtlichen aus, welche sowieso aufgelaufen wären.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg696200
Datum15.09.2011 12:5711002 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichDann solltest du mal die aktuellen Gesetze einschließlich deren Kommentierungen zu dem Thema durcharbeiten.

Danke für den freundlichen Hinweis. Habe ich übrigens gemacht, bevor ich hier irgendwas schreibe.

Geschrieben von Michael WeyrichDu baust also an einer nicht geräumten Unfallstelle, an der du, weil ersteintreffend vor der Polizei (ist leider auf dem platten Lande so üblich), die Absicherungsmaßnahmen aufgebaut hast, einfach mal alles ab und rückst ein.

Habe ich das geschrieben? Nein - also mach mich nicht so blöd von der Seite mit hanebüchenen Aussagen und Interpretationen an.

Thomas


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz696199
Datum15.09.2011 12:4810967 x gelesen
Hallo Stefan,

Geschrieben von Stefan SchwarzerPolizeischelte

Du hast damit natürlich Recht, werde mich deshalb hier auch nicht wehr weiter dazu äußern, außer ich werde zitiert und will / muss was richtig stellen.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz696198
Datum15.09.2011 12:4410891 x gelesen
Hallo Michael,

Geschrieben von Michael WeyrichWer dort mit 212 geblitzt wird, kann nur einen an der Waffel haben

Da gebe ich Dir Recht, würde ich auch nie machen.

Es ging mir nur darum aufzuzeigen, dass m.E. das Tempolimit mit 100 km/h überzogen ist (früher waren es sogar 80 km/h).

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorStef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen696197
Datum15.09.2011 12:3911015 x gelesen
Hallo,

bevor der Thread gänzlich ins OT der Polizeischelte abwandert möchte ich für die Einblicke in die rechtlichen Spielarten zwischen den verschiedenen Bundesländern danken, die er zum Thema "Verkehrsabsicherung nach VU" gebracht und ermöglicht hat.

Demnach hat die Polizei in RLP tatsächlich in diesem Bereich eine eigene (Voll-) Zuständigkeit, die in Niedersachsen nun einmal fehlt. So ist eine Besonderheit im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage natürlich, ob die Amtshilfe letztlich der Polizei im Rahmen derer Eilzuständigkeit oder nicht doch der Strassenmeisterei erbracht wird -und wie da der Anforderungsweg wäre. Im Ergebnis natürlich rechtliche Sophisterei, die draussen auf der Straße erst einmal aussen vor bleibt.

Zur Frage der Kostenbelastung könnte eine Abrechnung der Auslagen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 VwVfG gegenüber der (rechtlich) ersuchenden Behörde Erfolg versprechen. Gibt es eine passende Kostensatzung, wäre die Abrechnung gegenüber dem Dritten (Unfallverursacher) nach § 8 Abs. 2 VwVfG angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen696196
Datum15.09.2011 12:3610935 x gelesen
Geschrieben von Thomas KleeBei der Beseitigung von Ölspuren (da ist die Gefahr für den Straßenverkehr ungleich größer) hat sich die FW komplett zurückgezogen.
Wieviele Feuerwehren kennst du, die geeignetes Gerät haben, um eine breitgefahrene Ölspur zu beseitigen?
Da mit Terra- oder Ecoperl drauf rumzuschrubben ist zwar guter Wille, bringt aber kaum was, solang der Betriebsstoff da nicht in Lachen drauf steht.
Alles andere ist Aufgabe für ein Reinigungsgerät, das dies in weniger Zeit, mit weniger personellem Aufwand und viel besserem Ergebnis erledigt.


Grüße
Jens

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696194
Datum15.09.2011 12:3510942 x gelesen
Hallo Thomas,

Geschrieben von Thomas Kleewir kennen beide mind. eine Feuerwehr, die hervorragend für die Ölspurbekämfung ausgerüstet ist.

Richtig, ich denke mal, du meinst die BF KL. Da ist die Lage wieder etwas anders als bei freiwilligen Feuerwehren. Innerhalb der Stadt ist diese sowieso auch der Straßenbaulastträger, daher hat sie diese Arbeiten eben zur BF verlagert. Ob sie nun das Personal auf dem Bauhof oder das der BF bezahlt, dürfte zweitrangig sein, auch wird es dadurch nicht zur Aufgabe der FW nach LBKG.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696193
Datum15.09.2011 12:2610998 x gelesen
Hallo Thomas,

Geschrieben von Thomas KleeDie Pfälzer kennen die A 62, dort sind innerhalb weniger Kilometer drei Autobahnspielplätze. Dort gibt es "Sandwichkontrollen" usw.
Dann brüstet sich die Polizei, dass z.B. ein Fahranfänger geblitzt wurden, die bei unwidrigen Witterungsverhältnisse statt der erlaubten 100 km/h mit 212 km/h unterwegs waren.
Nur ein Indiz, klar, aber wenn dies Fahranfänger schaffen, dann frage ich mich nach dem Sinn dieses Tempolimits.
Richtig >> vom LBM eingerichteter Autobahnspielplatz !


Naja, ganz so krass würde ich das nicht sehen. Habe ich ja schon geschrieben, an einer Stelle sehe ich das auch so, da ist das Limit wesentlich länger als die Gefahrenstelle, damit man anscheinend auch auf der anderen Seite der Landesgrenze noch blitzen kann. Die 100 an sich sind aber dort wie auch in der Gefällstrecke auf dem nächsten Teilstück sinnvoll und angebracht, da es sich um Unfallschwerpunkte handelt. Wer dort mit 212 geblitzt wird, kann nur einen an der Waffel haben, denn selbst ohne Tempolimit wären dort nie 200 und mehr als Tempo angebracht.

Gruß,
Michael


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz696192
Datum15.09.2011 12:2410979 x gelesen
Hallo Michael,

wir kennen beide mind. eine Feuerwehr, die hervorragend für die Ölspurbekämfung ausgerüstet ist.

Das Fachwissen für die Absicherung, Einkehren und Beschilderung ist ebenfalls vorhanden.

Straßenfreigabe war noch nie FW-Aufgabe und sollte es auch nie werden.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz696191
Datum15.09.2011 12:2210913 x gelesen
Hallo Michael,

ja, ich komme an allen drei Autobahnspielplätzen vorbei.

So wie Du mich kennst, wirst Du mir abnehmen, dass ich absolut für Kontrollen an Gefahrenstellen bin (ruhender wie fließender Verkehr).

Was aber auf der A 62 abgeht, ist reine Abzocke.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz696190
Datum15.09.2011 12:1911057 x gelesen
Hallo Thorsten,

ich laste dies nicht den Polizisten an, sondern dem System Polizei, das von der Politik so gewollt und gemacht wurde.

Die einzelnen Polizisten leiden darunter teilweise ganz erheblich, zumindest die "Alten", die noch die Schutzmannzeiten kennen.

Die neuen Polizisten, frisch von der FH ausgebildet, werden bereits mit dem neuen, von der Politik vorgegebenen Polizeibild "infiziert".

Geschrieben von Thorsten HermesUnfallschwerpunkte

Geknipst wird dort, wo es sich lohnt. Rede mal mit Polizisten, die werden dir dies deutlich bestätigen.
Die Pfälzer kennen die A 62, dort sind innerhalb weniger Kilometer drei Autobahnspielplätze. Dort gibt es "Sandwichkontrollen" usw.
Dann brüstet sich die Polizei, dass z.B. ein Fahranfänger geblitzt wurden, die bei unwidrigen Witterungsverhältnisse statt der erlaubten 100 km/h mit 212 km/h unterwegs waren.
Nur ein Indiz, klar, aber wenn dies Fahranfänger schaffen, dann frage ich mich nach dem Sinn dieses Tempolimits.
Richtig >> vom LBM eingerichteter Autobahnspielplatz !

Kontrollen an Unfallschwerpunkten, an Schulen und Kingergärten, in Wohngebieten, an Durchgangsstraßen wo sich Schulwege kreuzen > Fehlanzeige, > lohnt sich nicht.

Geschrieben von Thorsten Hermesleider war ich schon bei genügend VUs dabei

Ich auch ...

MfG, Thomas

PS: Ich betone noch einmal, ICH wurde noch nie geknipst !


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696188
Datum15.09.2011 12:1411002 x gelesen
Hallo Thomas,

Geschrieben von Thomas KleeStattdessen werden auf Autobahnen durch Tempolimits mit den abenteuerlichten Begründungen "Polizeispielplätze" eingerichtet, wo sich die Kollegen so richtig austoben können, das lohnt, und wird dann auch noch wunderbar in der Presse ausgeschlachtet.

Man könnte ja glatt meinen, du kämst auf dem Weg zur Arbeit an solchen Stellen vorbei...?
(Wobei ich da zumindest eine Stelle wirklich so sehe, das Tempolimit ist da bis deutlich nach der Landesgrenze gezogen, wo schon lange keine Gefahrenstelle mehr ist, dafür wechseln sich aber die saarländischen und die Pfälzer Blitzer da munter ab, einer von beiden steht da fast immer, man könnte schon meinen, dass das Tempolimit absichtlich so weit angeordnet wurde, dass beide Länder was davon haben).

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696187
Datum15.09.2011 11:5811066 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas BräunerAuch bei der Amtshilfe bin ich mir nicht so ganz sicher. Ich habe 'mal gelernt, dass Amtshilfe dann vorliegt, wenn die besonderen Fähigkeiten und Ausrüstungen der Feuerwehr benötigt werden. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Feuerwehr ist für die Absicherung von Unfallstellen normalerweise weder besonders ausgerüstet noch besonders befähigt (bis auf wenige Ausnahmen dürfen wir ja den Verkehr nicht 'mal regeln). Das was die Feuerwehr an Absperrmaterial hat, ist im Prinzip der Polizei entsprechend. Also liegt meiner Ansicht nach eben keine Amtshilfe vor.

Dann solltest du mal die aktuellen Gesetze einschließlich deren Kommentierungen zu dem Thema durcharbeiten.

Geschrieben von Thomas Bräunerdie Antwort lautet: Doch kann man schon, dann stellt sich die Frage nämlich gar nicht.

Ach so. Du baust also an einer nicht geräumten Unfallstelle, an der du, weil ersteintreffend vor der Polizei (ist leider auf dem platten Lande so üblich), die Absicherungsmaßnahmen aufgebaut hast, einfach mal alles ab und rückst ein. Vermutlich aber wirst du zum einrücken nicht kommen, weil dir schon in der Abbauphase der nächste in die dann ungesicherte Unfallstelle rauscht. Dann stellt sich in der Tat nicht die Frage nach dem Kostenersatz, dann stellen sich dir sicher ganz andere Fragen...

Gruß,
Michael


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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern696186
Datum15.09.2011 11:5710990 x gelesen
Also abgezockt werden nur die , die sich nicht an die StVo halten.
Anscheinen gehörst du dazu, sonst würdest du hier nicht so einen, in meinen Augen blödsinn, schreiben.

Zum eigentlichen Thema:
Rechnung der Firmen an die Feuerwehr und schon siehst du mal, was alles geht......
Da werden auf einmal Tel.Nr. aus den Schubläden gezogen ,die vorher keiner hatte.......;-)))

Auch ist das ein Thema der Fw-Führung hier zu reagieren.
Wurde das getan??

Auch bin ich über den Ton des Erstellers etwas verwundert.
Sehr aggressiv........Warum??



gruß Markus


In Treue fest!

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg696185
Datum15.09.2011 11:5411157 x gelesen
Hallo zusammen,

Ach wenn es jetzt OT wird, kann ich dieses "einschlagen" auf unsere Polizei so nicht stehen lassen.

Geschrieben von Thomas KleeStattdessen werden auf Autobahnen durch Tempolimits mit den abenteuerlichten Begründungen "Polizeispielplätze" eingerichtet, wo sich die Kollegen so richtig austoben können, das lohnt, und wird dann auch noch wunderbar in der Presse ausgeschlachtet.

Nur zur Klarstellung: ICH wurde noch nie geknipst, denn ich traue unserer Polizei - alles zu.

Früher waren die Pols "Freunde und Helfer" - wie sich doch die Zeiten ändern.


Ja? Warum ist die POL kein "Freund und Helfer" mehr.

Die Polizei muss in erster Linie mit dem Personal klarkommen, was sie vom jeweiligen Bundesland zugebilligt bekommt. Damit muss die Polizei Ihren Aufgaben nachkommen. Dazu zählt auch die Überwachung des Strassenverkehrs.
Die Polizei blitzt im allgemeinen dort wo Unfallschwerpunkte sind. Auch wenn sich dies nicht jedem Verkehrsteilnehmer beim vorbeifahren erschliesst.

Die Städte und Gemeinden lassen sich manchmal sicher auch dazu hinreissen irgendwo zu blitzen, wo sich gut was einnehmen lässt. Das hat aber dann mit der POL nichts zu tun.

Ansonsten, wer sich an die Tempolimits hält, kann nicht abgezockt werden. Und wir haben hier in Deutschland noch die "billigsten" Bussgelder. Im Ausland wird so etwas meistens deutlich teurer, so dass ich die Aufregung in Deutschland noch nie nachvollziehen konnte. Aber wir Deutschen haben schon immer eine etwas andere "Beziehung" zu unserem fahrbaren Untersatz als der Rest der Welt. So wie für die USA der Waffenbesitz zur Freiheit gehört, gehört für etliche Deutsche das "freie Rasen" scheinbar zur Freiheit dazu. Ein Auto kann auch eine Waffe sein.

Gruss Thorsten
P.S. leider war ich schon bei genügend VUs dabei, bei denen die Fahrer wohl auch dachten, das Tempolimit sei sinnlos und schneller gefahren sind. :-(


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW696184
Datum15.09.2011 11:2711091 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Auch bei der Amtshilfe bin ich mir nicht so ganz sicher. Ich habe 'mal gelernt, dass Amtshilfe dann vorliegt, wenn die besonderen Fähigkeiten und Ausrüstungen der Feuerwehr benötigt werden. Das ist hier aber nicht der Fall.

Dann ist deine besondere Fähigkeit "Der ist da":)


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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg696183
Datum15.09.2011 11:2111237 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian B. Aber die Polizei wird ja, zumindest in meinen Augen, nur als Ersatz für den Straßenbaulastträger tätig.

Wird sie das? Ich glaube, da musst Du zwei Punkte unterscheiden:
Teil 1 ist die Absicherung der Unfallstelle. Das ist ureigenste Aufgabe der Polizei. Insofern muss schon hinter die Aufforderung an die SM, die Unfallstelle abzusichern ein Fragezeichen machen.
Teil 2 ist die Reinigung der Straße, das ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers, so wie Du geschrieben hast.

Damit ergibt sich auch eine mögliche Antwort auf die Frage nach der Zeit: es gibt vielleicht keine Zeitvorgabe, bis wann die Straßenmeisterei da sein muss. Dann muss eben die Polizei die Unfallstelle so lange absichern, bis die Straßenmeisterei da ist. Die Feuerwehr ist aber - wie viele andere geschrieben haben - außen vor.

Auch bei der Amtshilfe bin ich mir nicht so ganz sicher. Ich habe 'mal gelernt, dass Amtshilfe dann vorliegt, wenn die besonderen Fähigkeiten und Ausrüstungen der Feuerwehr benötigt werden. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Feuerwehr ist für die Absicherung von Unfallstellen normalerweise weder besonders ausgerüstet noch besonders befähigt (bis auf wenige Ausnahmen dürfen wir ja den Verkehr nicht 'mal regeln). Das was die Feuerwehr an Absperrmaterial hat, ist im Prinzip der Polizei entsprechend. Also liegt meiner Ansicht nach eben keine Amtshilfe vor.

Deshalb auch als Antwort auf die Frage, ob man eine Rechnung stellen kann, glaube ich eher, dass zu Deiner Aussage Einfach wegfahren kann man aber auch nicht, die Antwort lautet: Doch kann man schon, dann stellt sich die Frage nämlich gar nicht.

Thomas


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696181
Datum15.09.2011 11:1611191 x gelesen
Hallo Thomas,

ich denke mal, die Gesetzeslage ist dir (zumindest für RLP) bekannt. Die Feuerwehr MUSS auf Anfrage der Polizei Amtshilfe leisten, sofern sie dafür in der Lage ist. Im Falle von Ölspuren ist sie's nicht, weil sie nicht das nötige technische Equipment und nicht die nötige Fachkenntnis hat.
Da sie auch nicht originär dafür zuständig ist und dieses Equipment und die Fachkenntnis auch nicht für andere Einsatzlagen benötigt, braucht sie auch das Equipment und die Fachkenntnisse nicht vorzuhalten.

Für die Absicherung einer Einsatz-/Unfallstelle dürfte dies jedoch beides vorhanden sein, denn die Feuerwehr muss ja auch im Rahmen ihres eigenen Einsatzes die Einsatz-/Unfallstelle erstmal absichern.

Dass man nun die gerade im ländlichen RLP schon sehr ausgedünnte Polizei noch weiter ausdünnen will, verstehe ich auch nicht. Auch in unserem Landkreis sind stellenweise lange Anfahrtszeiten und Probleme bei Paralleleinsätzen vorhanden. Mehr einsparen kann man da eigentlich nicht. Teilweise wurden auch schon Verkehrsabsicherungen als Amtshilfe in Absprache übernommen, dies aber meist nur, wenn die Pol. wirklich wegen eines Paralleleinsatzes weg mußte. Gab aber in der Art auch keine Probleme und es handelte sich meist nur um kurze Zeit, bis der Abschleppdienst eintraf.

Gruß,
Michael


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz696180
Datum15.09.2011 11:1611153 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian BergmannWenn ein Autofahrer außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen fährt (hier: Geschwindigkeitsübertretung) ist die Polizei der Doofe ?? Nicht Dein Ernst, oder?

Das kommt darauf an, wo der Blitzer steht.

Innerhalb von Ortschaften, an Schulen und Kindergärten leider kaum, da wird zwar laut einer ADAC-Studie zu schnell gefahren, aber "leider" nicht schnell genug, dass sich eine Radarkontrolle "rechnet".

Stattdessen werden auf Autobahnen durch Tempolimits mit den abenteuerlichten Begründungen "Polizeispielplätze" eingerichtet, wo sich die Kollegen so richtig austoben können, das lohnt, und wird dann auch noch wunderbar in der Presse ausgeschlachtet.

Nur zur Klarstellung: ICH wurde noch nie geknipst, denn ich traue unserer Polizei - alles zu.

Früher waren die Pols "Freunde und Helfer" - wie sich doch die Zeiten ändern.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.696178
Datum15.09.2011 11:0111487 x gelesen
Geschrieben von Michael Weyrich
Wenn dich der Polizist vor Ort um entsprechende Übernahme dieser Tätigkeit bittet, handelt es sich um ein Amtshilfeersuchen und du wirst (egal was so manche hier schreiben) in dem Fall keine andere Möglichkeit haben, als die Absicherung stehen zu lassen und zu warten, ich gehe mal davon aus, dass das in allen Bundesländern ähnlich geregelt ist.

Okay, so machen wir es ja auch. Polizei und Feuerwehr gehen eine Art Notgemeinschaft ein. Aber die Polizei wird ja, zumindest in meinen Augen, nur als Ersatz für den Straßenbaulastträger tätig. Der ist der eigentlich Verantwortliche für den Unterhalt der Straße. Also auch für Beseitigung von Gefahren und der dazugehörigen Absicherung.

Fest steht für mich:
- es gibt offenbar keine Zeitvorgabe, wann der Straßenbaulastträger tätig werden muss,
- einfach mal eine Kostennote verschicken. Versuch macht kluch.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.696176
Datum15.09.2011 10:4711172 x gelesen
Geschrieben von Thomas KleeWie soll denn das zusammenpassen ?
Frage ich mich in dem Zusammenhang auch:

Geschrieben von Thomas KleeEine Alternative wäre auch, dass die Radar-Abzock-Kommandos, die meist an sehr einträglichen Stellen ihre Mautstellen aufbauen, sich der "richtigen" Polizeiarbeit befleißigen.

Dass wir Feuerwehrs uns für Polizeiaufgaben missbrauchen lassen, das sehe ich beim besten Willen nicht ein.

Wenn Feuerwehrs außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen (hier: Verkehrssicherung) Aufgaben wahrnimmt, sind Feuerwehrs die Doofen. Wenn ein Autofahrer außerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen fährt (hier: Geschwindigkeitsübertretung) ist die Polizei der Doofe ?? Nicht Dein Ernst, oder?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz696174
Datum15.09.2011 10:1611217 x gelesen
Hi Michael,

manchmal verstehe ich uns Feuerwehrs nicht.

Bei der Beseitigung von Ölspuren (da ist die Gefahr für den Straßenverkehr ungleich größer) hat sich die FW komplett zurückgezogen.

Für die Pol würden wir aber die Unfallstellen absichern.

Wie soll denn das zusammenpassen ?

Das Land soll zusehen, dass es genügend Polizisten hat. Eine Alternative wäre auch, dass die Radar-Abzock-Kommandos, die meist an sehr einträglichen Stellen ihre Mautstellen aufbauen, sich der "richtigen" Polizeiarbeit befleißigen.

Dass wir Feuerwehrs uns für Polizeiaufgaben missbrauchen lassen, das sehe ich beim besten Willen nicht ein.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696173
Datum15.09.2011 10:0011349 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannUnd die geht nicht unbedingt großartig über Artikel 35 GG oder Verwaltungsverfahrensgesetz §4 ff.; sondern es steht ein einfacher Polizeioberkommissar (Nds. stellt nur gehobenen Dienst ein) vor mir und bittet um Hilfe. Weil wir die größeren Fahrzeuge haben, mehr Blinklicht, mehr Personal und mehr Absperrmaterial haben. Und wenn mich als Feuerwehrmann jemand um Hilfe bittet, helfe ich nun mal. Mag ein blöde Einstellung sein, zumal es ja hier an Vorschriften, jedoch in meinen Augen nicht am GMV, vorbei geht.

Wenn dich der Polizist vor Ort um entsprechende Übernahme dieser Tätigkeit bittet, handelt es sich um ein Amtshilfeersuchen und du wirst (egal was so manche hier schreiben) in dem Fall keine andere Möglichkeit haben, als die Absicherung stehen zu lassen und zu warten, ich gehe mal davon aus, dass das in allen Bundesländern ähnlich geregelt ist. Nur der Kostenersatz könnte durchaus unterschiedlich sein, für Rheinland-Pfalz gibt's dafür zumindest keinen.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696172
Datum15.09.2011 09:5611295 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Steffen WenzEs aber ganz regulär durchzuführen, daß man stundenlang auf dei Straßenmeisterei warten soll während die Polizei "heimfährt": Nein. Für mich und meine Kameraden ist das eine beendete Aufgabe im Rahmen unseres Ehrenamtes. Für die Polizei ist es eine Aufgabe im Rahmen ihres Berufes.

Nun, "stundenlang" wird's ja auch nicht gerade dauern. Wenn dich aber die Polizei um Amtshilfe in Form der Absicherung der E-Stelle bittet, bis die Straßenmeisterei eintrifft, wirst du zumindest in RLP nicht umherkommen, dies auch zu tun (siehe LBKG RLP bzw. dessen Kommentierung), denn diese Amtshilfe ist zu leisten, wenn sie für die Feuerwehr möglich ist.
Dazu brauchst du ja nicht unbedingt die komplette Mannschaft, ein Teil kann u.U. auch schon einrücken. Kostenpflichtig für den Verursacher ist dieser Teil des Einsatzes dann allerdings nicht mehr, die VG bleibt auf diesen Kosten sitzen (siehe auch LBKG bzw. dessen Kommentierung).

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.696167
Datum15.09.2011 08:5911407 x gelesen
Okay, es ist ja nicht so, dass ich so naiv gewesen bin, manche Antworten nicht vorhergesehen zu haben. Es steht nun mal "Feuerwehr", "Polizei" und "Straßensperrung/-sicherung" im Thread. Was kommt, war zu erwarten. Ich weiß es. Feuerwehr sollte nicht der Lückenbüsser sein. Einen Dank an alle Antwortgeber, insbesondere denen, die mir bei der ursprünglichen Fragestellung versucht haben zu helfen. Wenn man seine Meinung veröffentlicht, ist es wie auf hoher See und vor Gericht.

Manchmal zweifel ich aber, ob dass was hier im Forum so als schwarz/weiß Argumentation geschrieben wird, so auch in der Realität von statten geht. Neben der Organisation "Polizei" die ja nun mal abstrakt ist, der man Organisationsverschulden vorwerfen kann, mangelnde personelle oder materielle Ausstattung, usw. stehen an der Einsatzstelle nun einmal zwei Beamte als Menschen.

Und die möchten gerne Hilfe haben. Und die geht nicht unbedingt großartig über Artikel 35 GG oder Verwaltungsverfahrensgesetz §4 ff.; sondern es steht ein einfacher Polizeioberkommissar (Nds. stellt nur gehobenen Dienst ein) vor mir und bittet um Hilfe. Weil wir die größeren Fahrzeuge haben, mehr Blinklicht, mehr Personal und mehr Absperrmaterial haben. Und wenn mich als Feuerwehrmann jemand um Hilfe bittet, helfe ich nun mal. Mag ein blöde Einstellung sein, zumal es ja hier an Vorschriften, jedoch in meinen Augen nicht am GMV, vorbei geht.

Es gibt im vorliegenden Fall einen Dritten, der zuständig ist und Abhilfe schaffen kann. Und darum ging es mir ursprünglich.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz696166
Datum15.09.2011 08:5611292 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerwarum? In zumindest einem Bundesland klappt das eigentlich ganz gut. Und ich habe noch keine Stimmen gehört, dass man sich als "Lückenbüsser" fühlt.

Wenn es laut Feuerwehrgesetz originäre Aufgabe ist, kommt man wohl nicht drumherum.

Ist es in RLP aber nicht und warum sollten wir eine Aufgabe übernehmen, die der Gesetzesgeber einer ganz anderen Organisation auferlegt hat? Diese kann sich gerne Absperrmaterial bei uns "ausborgen" während des Einsatzes, das kann man auch noch später einsammeln. Sollte es tatsächlich mal der Fall sein, daß die Streife vom Einsatzort "wegalarmiert" wird, werden wir ganz sicher diesen nicht ungesichert verlassen.

Es aber ganz regulär durchzuführen, daß man stundenlang auf dei Straßenmeisterei warten soll während die Polizei "heimfährt": Nein. Für mich und meine Kameraden ist das eine beendete Aufgabe im Rahmen unseres Ehrenamtes. Für die Polizei ist es eine Aufgabe im Rahmen ihres Berufes.

Ein ganz gewaltiger Unterschied, oder?


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696165
Datum15.09.2011 07:5011336 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerUnd ich habe noch keine Stimmen gehört, dass man sich als "Lückenbüsser" fühlt.

ROFL...

Das Thema "Verkehrssicherung in Bayern" hatten wir mehr als genug diskutiert. Mit der Erkenntnis das zu einem Missbrauch [1] immer 2 gehören


[1] für unsere Gutmenschen: der Feuerwehr weil man bei der Polizei sich totgespart hat


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY696164
Datum15.09.2011 07:4711357 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Steffen WenzAber im Rahmen des Ehrenamtes FEUERwehr jetzt auch noch den Lückenbüßer für die Polizei zu spielen, nein.

warum? In zumindest einem Bundesland klappt das eigentlich ganz gut. Und ich habe noch keine Stimmen gehört, dass man sich als "Lückenbüsser" fühlt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696162
Datum15.09.2011 07:0811293 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmann
Ich frage, ob es kostenpflichtig ist, wenn die Strassenmeisterei zu lange brauchst und Du schreibst was von Einsatzstelle der Polizei übergeben und abrücken. Genau lesen ist für mich was anderes.


Ganz im Ernst:
Ich als Stadt würde denen einfach mal eine Rechnung schicken. Selbst wenn am Schluss nicht bezahlt wird so als Schuss vor den Bug um zu zeigen das es im Bereich "Bereitschaftsdienst" einigen Nachholbedarf geben könnte.

Geschrieben von Christian BergmannBloss nicht auf einer stark frequentieren Bundesstraße wo 100 km/h gefahren wird mit einem Gabelungsbereich.

Dann muss sich die Polizei was einfallen lassen. Man könnte ggf den Bauhof der Stadt Neuenhaus um Amtshilfe bitten. Oder eine Absicherungsfirma..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696161
Datum15.09.2011 06:5811288 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmann- Gabelungbereich
- mittel stark frequentierte Straße
- ein Streifenwagen (keine weiterer in Sicht)


Ganz ehrlich?

Nicht mein Problem!

Gefahrenabwehr abgeschlossen? Ja Nein?

Wenn Jahr - wir sind dann mal weg.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz696157
Datum15.09.2011 04:4611446 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDa steht halbwegs überforderte (weil nicht ausreichend Personal verfügbar) Streifenwagenbesatzung und ihr fahrt dann einfach so weg?

Kannst du bitte mal in google-maps zeigen, welche konkrete Stelle auf welcher Bundesstraße du meinst?

Weil so leid es mir tut aber ich kann mir absolut NICHT vorstellen, wie selbst eine Kreuzung beschaffen sein muss, sodaß zwei Polizisten mit einem Streifenwagen (da sollten wenigstens kleine Hütchen oder Lampen mit dabei sein!) diese nicht absichern können. Daß sie da dann eventuell für längere Zeit gebunden sind, ist definitiv NICHT das Problem irgendeiner Feuerwehr in Deutschland.

Es können Streifenwagen aus benachbarten Bereichen alarmiert werden, bei Bedarf auch schon direkt sofern der Nachbarbereich besser ausgestattet ist personell. Es kann tagsüber "Schreibtischpersonal" eingesetzt werden für Streifen. Etc.

Aber im Rahmen des Ehrenamtes FEUERwehr jetzt auch noch den Lückenbüßer für die Polizei zu spielen, nein. Da käme ich mir vor wie ein besserer Hampelmann... wenn man schon 1h an der Unfallstelle tätig war im Rahmen eines schweren VUs mit eingeklemmten Personen kann man auch mal 30min länger warten, ok. Wegen ausgelaufener Betriebsstoffe was in <10min abgehandelt ist: Nein.


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AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern696149
Datum14.09.2011 22:2111439 x gelesen
Auch wenn ich was sage was bereits gesagt wurde.

Wenn der Abschlepper weg ist. Betriebsstoffe aufnehmen und abbinden. An Pol übergeben... und weg.

Gefahrenstelle ist somit vollständig geräumt. Wozu muss da noch einer den Verkehr regeln. Die Verantwortung hat jetzt die Pol. Das geht alles ziemlich schnell wenn alle eingespielt sind.


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen696145
Datum14.09.2011 21:5511478 x gelesen
Die kommen auch auf der Autobahn als 2er Team mal ganz gut klar, ich glaube die sind nicht sooo hilflos.
Gekonntes "Hütchenspielen" gehört zu einem der Tricks, den ich bei Vertretern der Zunft schon beobachten konnte.
Auf der Strecke bleiben letztlich nur die Autofahrer, die im Stau der Einsatzstelle stehen, weil sie länger stehen, die sind vermutlich aber eine gute Lobby für mehr Polizeikräfte, Straßenmeister, usw...


Grüße
Jens

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696134
Datum14.09.2011 20:3011531 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichAber zumindest bei uns sind die Absperrmaßnahmen Aufgabe der Polizei.Böse Zungen sagen: noch.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.696118
Datum14.09.2011 16:3811790 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDas ist aber dann deren Problem. Wenn ihr einpackt, dann werden die sich wohl oder übel was einfallen lassen müssen.
Da steht halbwegs überforderte (weil nicht ausreichend Personal verfügbar) Streifenwagenbesatzung und ihr fahrt dann einfach so weg?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen696115
Datum14.09.2011 16:0611839 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberUnd wie begründe ich die Ablehnung dieser Amtshilfe?

Die Amtshilfe kann nur abgelehnt werden, wenn um Amtshilfe ersucht wurde. Sollte dieses Erfolgt sein, dann wird man dieser vermutlich nachkommen müssen, da man dies kann. Doch dürfte der zu zahlende Verdienstausfall dann der Pol in Rechnung zu stellen sein.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern696114
Datum14.09.2011 16:0111803 x gelesen
Und wie begründe ich die Ablehnung dieser Amtshilfe?


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen696113
Datum14.09.2011 15:5011837 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmann Und wenn sie nicht bereit oder in der Lage sind?

Das ist aber dann deren Problem. Wenn ihr einpackt, dann werden die sich wohl oder übel was einfallen lassen müssen.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein696112
Datum14.09.2011 15:3711846 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian BergmannWeil unser abrücken gefährliche Verkehrssituationen nach sich tragen könnte vielleicht? Habe keine Lust da eine halbe Stunde später Oma Meyer unterm LKW bergen zu müssen.
Wenn die Pol die Est übernimmt ist es deren Job die entsprechend ihren Möglichkeiten abzusichern. Wie sie das löst ist ersteinmal nicht dein Problem.

Wenn ihr als Fw vor Ort bleibt um abzusichern, sollte man sicherlich zusehen mit den Personaleinsatz und die Mitteln soweit wie möglich zu reduzieren.
Meines Wissens nach ist es möglich notwendige Auslagen mit dem Hilfeersuchenden abzurechnen. Ob das in eurem Fall funktioniert kann ich dir nicht beantworten. Würde dann ja heißen das ihr der Pol eine Rechnung über die tatsächlichen Auslagen stellt.

Geschrieben von Christian BergmannIch frage, ob es kostenpflichtig ist, wenn die Strassenmeisterei zu lange brauchst und Du schreibst was von Einsatzstelle der Polizei übergeben und abrücken. Genau lesen ist für mich was anderes.

Um meinen Standpunkt nocheinmal klar zu machen. Ich habe schon einige Diskussionen über Einsatzkosten erlebt weil Führungskräfte der Feuerwehr es gut, evtl auch zu gut meinen. Daher bin ich der Meinung das wir uns auf unsere Kernaufgaben konzentrieren sollten. Noch einmal ein anderer Gesichtspunkt: Was meinst du wie ein Chef einer deiner FA(SB) reagiert, wenn der ihn 1h nach der Alarmierung auf irgend einer Bundesstraße Däumchen drehen sieht, während seine Arbeit im Unternehmen liegen bleibt?

Sich so etwas vor Einsätzen zu überlegen und auch zu kommunizieren bringt mehr als sich hinterher die Frage zu stellen ob ich jetzt irgendjemanden irgendetwas in Rechnung stellen kann.


MkG Torben

Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.696096
Datum14.09.2011 14:5911851 x gelesen
Geschrieben von Torben BenthienHabe ich.
Ich frage, ob es kostenpflichtig ist, wenn die Strassenmeisterei zu lange brauchst und Du schreibst was von Einsatzstelle der Polizei übergeben und abrücken. Genau lesen ist für mich was anderes.

Geschrieben von Torben BenthienVor meinem Umzug nach Kiel lebte ich in einem 1500 Einwohner Dorf. Da kam zu einem VU maximal eine Pol Streife. Und die haben dann auch die Unfallstelle bewacht wenn sie mit der Unfallaufnahme fertig waren und Abschlepper/Straßenbaulastträger kommen mussten. Die FF ist dann, gerade tagsüber, sehr schnell wieder eingerückt.
Ist auf Gemeinde-, Kreis- oder Landstraßen für uns auch die normale Vorgehensweise. Bloss nicht auf einer stark frequentieren Bundesstraße wo 100 km/h gefahren wird mit einem Gabelungsbereich.

Geschrieben von Torben BenthienEcht? Mir wäre bei einem Wohnungsbrand lieber die Pol würde da stehen und die Feuerwehrfahrzeuge ständen einsatzbereit im Gerätehaus!
Traditionell gibt es im ländlichen Bereich mehr Feuerwehr als Polizei. Zum anderen ist die Chance von Paralleleinsätzen bei ländliche Feuerwehren eher geringer als bei Polizeistreifen.

Geschrieben von Torben BenthienHabt ihr euch schon einmal gefragt warum ihr ehrenamtlich und auf Kosten eurer Gemeinde und eurer Arbeitgeber Lückenbüßer für die Polizei spielt?
Weil unser abrücken gefährliche Verkehrssituationen nach sich tragen könnte vielleicht? Habe keine Lust da eine halbe Stunde später Oma Meyer unterm LKW bergen zu müssen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen696080
Datum14.09.2011 13:1911955 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannKann man so etwas den Straßenbaulastträger in Rechnung stellen?

In NRW nach einer Ergänzung des § 41 FSHG: Ja (solange Baulastträger und Träger des Feuerschutzes nicht dieselbe Behörde ist). In NS: Keine Ahnung.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen696079
Datum14.09.2011 13:1911797 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmannun dauert es noch werktags (!) 60 Minuten bis mal ein Fahrzeug von der Straßenmeisterei auftaucht, was aber für den Zweck gar nicht ausgerüstet ist. Erst nach weiteren 30 Minuten ist entsprechend Personal und Equipment vor Ort.


Dem auf den Fall übergeben - was der wie macht ist dessen ureigenstes Problem.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern696075
Datum14.09.2011 13:0511783 x gelesen
Hm, da hätte ich mich wohl etwas klarer ausdrücken müssen.

Aufgrund der Tatsache, dass es keine (gesetzliche) Regelung gibt, wie schnell eine Straßenmeisterei im Notfall vor Ort sein muss, muss halt die Feuerwehr ggf. so lange warten bis jemand da ist (vorausgesetzt die notwendige Verkehrssicherung erfolgt nicht durch Polizei).

Ob die Wartezeit auf den Räumdienst der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung gestellt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis (ich gehe aber mal davon aus, eher nicht).


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.696072
Datum14.09.2011 12:4612178 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichDie Polizei hat zu wenig Leute, dafür übernimmt die Feuerwehr die Aufgaben der Polizei. Damit aber die freiwilligen Feuerwehrleute nicht zu lange von der Arbeit wegbleiben, soll dann die Straßenmeisterei die Aufgaben der Polizei übernehmen, die die Feuerwehr zwischenzeitlich übernommen hat. Und denen willst du dann den Einsatz der FW in Rechnung stellen, wenn sie länger brauchen?
Straßenunterhalt, also auch die Beseitigung von Hindernissen, Reinigung, usw. ist bei uns Aufgabe des Straßenbaulasträgers. Die richten dafür Meistereien ein.

Geschrieben von Michael WeyrichGesetzliche Hilfsfristen für Straßenmeistereien oder Abschleppdienste sind mir keine bekannt, warum sollte es sie auch geben?
Das hilft mir doch weiter.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696062
Datum14.09.2011 11:3612083 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stefan OberhauserIch kann mir nicht vorstellen, dass man der Straßenmeisterei eine Rechnung stellen kann, weil sie nicht rechtzeitig vor Ort sind.

Definiere "rechtzeitig". Mir sind keine gesetzlichen Hilfsfristen für Straßenmeistereien bekannt.

Geschrieben von Stefan OberhauserIch kann mich an Einsätze im Winter erinnern, als es Unfälle auf Blitzeis gab und wir dann auch vor Ort blieben, bis die Räumdienste kamen. Das dauerte dann auch schon mal eine Stunde. Und hier wurde meines Wissens auch nicht der Straßenmeisterei eine Rechnug gestellt.

Und da wurde dann dem Unfallverursacher die Wartezeit in Rechnung gestellt? Die Versicherung, die das einfach so bezahlt hat, würde ich gerne mal kennenlernen. Vermutlich wurde aber erst gar keine solche Rechnung an den Unfallverursacher gestellt.

Gruß,
Michael


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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696061
Datum14.09.2011 11:3212438 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannUm allerdings die Leute nicht länger als notwendig vom Arbeitsplatz fernzuhalten, wird die Straßenmeisterei informiert um die Absicherung vorzunehmen. Und das war die Grundfrage, gibt es da einen Zeitrahmen, in dem die dort erscheinen sollten?

Also nochmal ganz langsam zum mitschreiben: Die Polizei hat zu wenig Leute, dafür übernimmt die Feuerwehr die Aufgaben der Polizei. Damit aber die freiwilligen Feuerwehrleute nicht zu lange von der Arbeit wegbleiben, soll dann die Straßenmeisterei die Aufgaben der Polizei übernehmen, die die Feuerwehr zwischenzeitlich übernommen hat. Und denen willst du dann den Einsatz der FW in Rechnung stellen, wenn sie länger brauchen?

Entschuldigung, ich verstehe die Denkweise nicht bzw. du hast den falschen Ansatz.
Die Absicherungsmaßnahmen sind Aufgaben der Polizei. Die Polizei stellt keine Rechnung. Wenn ihr in Amtshilfe auf Bitten der Polizei deren Aufgaben teilweise durchführt (Verkehrsabsicherung kann sowas sein, Unfallaufnahme mit Sicherheit nicht), dann dürft ihr diese genauso wenig in Rechnung stellen. Gesetzliche Hilfsfristen für Straßenmeistereien oder Abschleppdienste sind mir keine bekannt, warum sollte es sie auch geben?

Gruß,
Michael


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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein696060
Datum14.09.2011 11:2712211 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christian BergmannWie wäre es mit genau lesen?
Habe ich. Ich konnte nichts erkennen was einen Einsatz einer FF erforderlich macht!

Geschrieben von Christian BergmannEs ist hier nicht Kiel oder deren Peripherie wo vielleicht drei oder vier Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Vor meinem Umzug nach Kiel lebte ich in einem 1500 Einwohner Dorf. Da kam zu einem VU maximal eine Pol Streife. Und die haben dann auch die Unfallstelle bewacht wenn sie mit der Unfallaufnahme fertig waren und Abschlepper/Straßenbaulastträger kommen mussten. Die FF ist dann, gerade tagsüber, sehr schnell wieder eingerückt.

Geschrieben von Christian BergmannWäre also ganz nett, wenn Du was hilfreiches beiträgst.
Habe ich meiner Meinung nach getan. Wir sind die Feuerwehr und machen unsere Arbeit. Wenn die fertig ist fahren wir heim. Dann entstehen auch keine Kosten (Lohnausfall, Dieselverbrauch etc.) für die Gemeinde mehr.

Geschrieben von Christian BergmannFalls für den einen Streifenwagen nämlich ein Einsatz häusliche Gewalt reinkommt, ist es mir lieber das wir das stehen.Echt? Mir wäre bei einem Wohnungsbrand lieber die Pol würde da stehen und die Feuerwehrfahrzeuge ständen einsatzbereit im Gerätehaus!

Habt ihr euch schon einmal gefragt warum ihr ehrenamtlich und auf Kosten eurer Gemeinde und eurer Arbeitgeber Lückenbüßer für die Polizei spielt?


MkG Torben

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.696059
Datum14.09.2011 11:2312250 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenAlso muss die Feuerwehr nun auch schon den Personalmangel bei der Polizei kompensieren?
Das machen wir jetzt schon bei einer Vielzahl von Einsätzen durch Absperr- und Sicherungsmaßnahmen, sowie Unterstützung zum Beispiel bei Suchaktionen oder der Unfallaufnahme.

Geschrieben von Jens RugenWenn die Pol bereit ist die Einsatzstelle zu übernehmen, warum dann nicht einrücken?
Und wenn sie nicht bereit oder in der Lage sind?

Geschrieben von Jens RugenGlaubst du die bekommen irgendwann mal mehr Personal/Streifenwagen zugeteilt, wenn das in der jetzigen Stärke immer alles so klappt?
Ja. Auch solche Dinge werden rückgemeldet und die Beamten selber haben ja auch ein Interesse an Entlastung.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.696058
Datum14.09.2011 11:1912696 x gelesen
Geschrieben von Michael WeyrichOder übernehmt ihr dann demnächst auch noch die Ermittlungen und Fahndungen, weil die Polizei ja so wenig Personal und Fahrzeuge hat und das jemand machen muss.
Es gibt hier durchaus Leute die mir sagen im Falle eines Einbruchs bei denen würde sie die Feuerwehr rufen und einen Brand melden. Weniger damit wir die Einbrecher stellen, sondern damit wir mit ordentlich Lärm diese in die Flucht schlagen. Weil wir in der Regel schneller da sind. Aber das nur am Rande.

Geschrieben von Michael WeyrichDaher wird bei uns auch in Amtshilfe für die Polizei mal die Absicherung der E-Stelle nach eigentlichem Einsatzende für die FW durch die FW weitergeführt, bis der Abschlepper oder die Straßenmeisterei kommt.
So läuft es ja bei uns auch. Um allerdings die Leute nicht länger als notwendig vom Arbeitsplatz fernzuhalten, wird die Straßenmeisterei informiert um die Absicherung vorzunehmen. Und das war die Grundfrage, gibt es da einen Zeitrahmen, in dem die dort erscheinen sollten?

Aber wahrscheinlich wird dies dann auch wieder über ein Amtshilfeverfahren geregelt.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorStef8an 8O., Schöngeising / Bayern696055
Datum14.09.2011 11:0312182 x gelesen
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man der Straßenmeisterei eine Rechnung stellen kann, weil sie nicht rechtzeitig vor Ort sind. Den Unfall hat der Autofahrer verursacht. Ich kann mich an Einsätze im Winter erinnern, als es Unfälle auf Blitzeis gab und wir dann auch vor Ort blieben, bis die Räumdienste kamen. Das dauerte dann auch schon mal eine Stunde. Und hier wurde meines Wissens auch nicht der Straßenmeisterei eine Rechnug gestellt.


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen696053
Datum14.09.2011 10:5912418 x gelesen
Also muss die Feuerwehr nun auch schon den Personalmangel bei der Polizei kompensieren?
Wenn die Pol bereit ist die Einsatzstelle zu übernehmen, warum dann nicht einrücken?
Glaubst du die bekommen irgendwann mal mehr Personal/Streifenwagen zugeteilt, wenn das in der jetzigen Stärke immer alles so klappt?


Grüße
Jens

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696052
Datum14.09.2011 10:5812966 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannEs ist hier nicht Kiel oder deren Peripherie wo vielleicht drei oder vier Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Hier ist für knapp 450 km² ein Streifenwagen zuständig. Wäre also ganz nett, wenn Du was hilfreiches beiträgst. Falls für den einen Streifenwagen nämlich ein Einsatz häusliche Gewalt reinkommt, ist es mir lieber das wir das stehen.

Das ändert aber trotzdem nix an der Zuständigkeit der Polizei. Oder übernehmt ihr dann demnächst auch noch die Ermittlungen und Fahndungen, weil die Polizei ja so wenig Personal und Fahrzeuge hat und das jemand machen muss.

Ich komme auch aus einer ländlichen Gegend, in der dieses Problem alltäglich ist. Daher wird bei uns auch in Amtshilfe für die Polizei mal die Absicherung der E-Stelle nach eigentlichem Einsatzende für die FW durch die FW weitergeführt, bis der Abschlepper oder die Straßenmeisterei kommt. Diese Maßnahme kann aber keinem in Rechnung gestellt werden, es sei denn, die Gesetzeslage würde sich mal so ändern, dass auch die Maßnahmen der Polizei bei solchen Einsätzen in Rechnung gestellt werden können.

Gruß,
Michael


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.696050
Datum14.09.2011 10:4613205 x gelesen
Geschrieben von Torben Benthienwie wäre es mit Einsatzstelle an die Pol übergeben und einrücken...
Wie wäre es mit genau lesen?
- Gabelungbereich
- mittel stark frequentierte Straße
- ein Streifenwagen (keine weiterer in Sicht)
Hierzu Vorfall am Wochenende: Ast droht auf drei Autos zu fallen. Zwecks Halterfeststellung mussten wir die Polizei bemühen. Nach einer Stunde kam einer aus dem 40 Kilometer entfernten Meppen.

Es ist hier nicht Kiel oder deren Peripherie wo vielleicht drei oder vier Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Hier ist für knapp 450 km² ein Streifenwagen zuständig. Wäre also ganz nett, wenn Du was hilfreiches beiträgst. Falls für den einen Streifenwagen nämlich ein Einsatz häusliche Gewalt reinkommt, ist es mir lieber das wir das stehen.


Gruß
Christian Bergmann
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Autorrude8l j8., echzell / hessen696049
Datum14.09.2011 10:3712221 x gelesen
stimmt, so machen wir das auch.

Viele Grüße


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY696048
Datum14.09.2011 10:3312338 x gelesen
Servus,

wenn man einen Verursacher hat, ist die Sachlage ja klar. Der Verursacher erhält Rechnung von der Gemeinde und kann das mit seiner Versicherung klären. Feuerwehr sperrt ab, reinigt oder wartet bis Straßenmeisterei vor Ort ist. Der EL sollte dabei nur beobachten, dass dann an einer E-Stelle nicht zu viele FA (SB) herumrödeln. Ich kenn´s dann so, dass dann nach den Erstmaßnahmen die Leute, die von der Arbeit eg mußten oder zur Arbeit müssen, dann heimgeschickt werden und z.B. Gemeindemitarbeiter, Urlauber, u.ä. an der E-Stelle bleiben.
Da hat´s eigentlich noch nie Probleme gegeben.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz696047
Datum14.09.2011 10:2712415 x gelesen
Hallo,

kann nur für Rheinland-Pfalz sprechen, da ich die Niedersächsische Rechtslage nicht kenne. Aber zumindest bei uns sind die Absperrmaßnahmen Aufgabe der Polizei.

Wenn im vorliegenden Fall die Polizei aufgrund Personalmangel oder ähnlichem die Feuerwehr darum bittet, die Absicherung der Einsatzstelle bis zum Eintreffen der Staßenmeisterei oder des Abschleppdienstes aufrecht zu erhalten, so handelt es sich ab diesem Zeitpunkt um Amtshilfe für die Polizei, die dem Unfallverursacher nicht mehr in Rechnung gestellt werden kann (daher unbedingt den Zeitpunkt der Amtshilfeübernahme protokollieren).

Dies jedoch hat wiederum keine Auswirkung auf evtl. Lohnersatzkosten für FW-Angehörige, die dabei der Arbeit fernbleiben. Auf deren Kosten bleibt dann eben die Gemeinde sitzen.

Gruß,
Michael


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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein696042
Datum14.09.2011 10:1213274 x gelesen
Moin,

wie wäre es mit Einsatzstelle an die Pol übergeben und einrücken...


MkG Torben

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.696041
Datum14.09.2011 10:0416413 x gelesen
Hallo Forum,
folgendes Szenario: Die Feuerwehr wird werktags um 11.00 Uhr zu einem Verkehrsunfall in einem Gabelungsbereich auf eine Bundesstraße gerufen. PKW auf Dach, Person kann aber fast selbstständig das Fahrzeug verlassen und wird dem Rettungsdienst übergeben. Auf der Straße liegt nun das Fahrzeug nebst verschiedenen Betriebsstoffen.

Nun kommt im ländlichen Bereich nur ein Streifenwagen angefahren. Der ist mit der Unfallaufnahme beschäftigt. Zuständig für die Bundesstrasse ist der Landesbetrieb Straßenbau der mit einer Meisterei knapp 10 Kilometer von der Einsatzstelle entfernt ist. Für die Reinigung der Straße gibt es einen Dienstleister, welcher eine Anfahrt von 60 Kilometer hat. Also rund 90 Minuten braucht.

Verletzte Person ist ab zum Krankenhaus und Abschlepper bestellt. Die Feuerwehr hat von Vollsperrung auf Teilsperrung umgebaut und der Verkehr muss sich halt mal organisieren (Verkehrsvolumen ca. 20 - 25 Tsd. Fahrzeuge am Tag). Die Straßenmeisterei wurde seitens der Polizei über den Vorfall informiert und aufgefordert weitere Maßnahmen (Sicherung der Unfallstelle und Reinigung) zu übernehmen.

Nun dauert es noch werktags (!) 60 Minuten bis mal ein Fahrzeug von der Straßenmeisterei auftaucht, was aber für den Zweck gar nicht ausgerüstet ist. Erst nach weiteren 30 Minuten ist entsprechend Personal und Equipment vor Ort.

Die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte sind zwei Stunden von Ihrem Arbeitsplatz weg, wovon sie 90 Minuten in der Gegend rum stehen, um eine Aufgabe zu erfüllen, die sie eigentlich nicht machen müssen. Einfach wegfahren kann man aber auch nicht, da ja noch eine Gefahrenstelle vorhanden ist. Kann man so etwas den Straßenbaulastträger in Rechnung stellen? Das er beim nächsten mal schneller reagiert?

Natürlich nicht den kompletten Einsatz. Aber kann man zum Beispiel werktags nach einer Stunde erwarten, dass eine Straßenmeisterei ein Sicherung übernimmt?

Danke für eure Antworten.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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 14.09.2011 10:04 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
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