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Thema | Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit | 36 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Dirk8 S.8, Itzehoe / S-H | 698199 | |||
Datum | 07.10.2011 08:43 | 14857 x gelesen | |||
Für den allgemeinen Frieden, wie war das Thema? Jeder hat seine Meinung und kann die auch sagen. LG | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 698198 | |||
Datum | 07.10.2011 08:39 | 15073 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk ScholzAnmerkung zur beleidigten Leberwurst, ich war dabei und habe das in der Nordstadt mit erlebt, du auch? glaubst Du mir, dass ich auch in den hohen Norden ausreichend viele eigene Kontakte habe? Geschrieben von Dirk Scholz Für Bewohner dieser Hansestadt ist ALLLES südlich der Elbe - Bayern auch wenn das Staatsgebiet von Bayern durchaus mal inkl. Düsseldorf war, das ist lange her - und auch wenn die Altbayern schon mal mit allem nördlich der Donau Preussen meinen helfen solche Fragen bzw. Antwort"verbote" weder hier noch sonst einem in dem Thema. Ich fände es sehr schade, wenns in 20 Jahren mal heißt, man war das früher so viel mehr besser und schöner... (und man dann genau die alten Arbeitszeiten mit meint) - obwohl manchmal habe ich den Eindruck, dass die Mehrheit der Kollegen das genau heute schon so sieht, aber natürlich gern ein paar Euronen zusätzlich mitnimmt.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Itzehoe / S-H | 698192 | |||
Datum | 07.10.2011 08:21 | 14794 x gelesen | |||
@ U.C. Zur Kenntnis genommen, siehe auch meine beiden letzten Sätze. Anmerkung zur beleidigten Leberwurst, ich war dabei und habe das in der Nordstadt mit erlebt, du auch? Für Bewohner dieser Hansestadt ist ALLLES südlich der Elbe - Bayern. Moralapostel? Alles nur meine Meinung....... siehe letzten Kommentar | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 698190 | |||
Datum | 07.10.2011 08:18 | 14835 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dirk Scholz ALSO BITTE KEINE KOMMENTARE AUS DEM SÜDEN Du weisst, das wir Meinungs- und Redefreiheit haben? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 698189 | |||
Datum | 07.10.2011 08:03 | 14963 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk Scholzsondern die Umsetzung des EU-Urteils der spanischen Ärzte gefordert. es gibt auch heute noch Leute, die sagen, dass die "Bereitschaftszeit" von Ärzten in Krankenhäusern mit denen in Feuerwachen herzlich wenig zu tun hat (im allgemeinen) Geschrieben von Dirk Scholz Sonst immer Kompromisse fordern, wenn die AL dann aber selber mal welche machen muss- beleidigte Leberwurst. hmmm, irgendwie scheints im Kollegenkreis da auch einige von zu geben Geschrieben von Dirk Scholz ALSO BITTE KEINE KOMMENTARE AUS DEM SÜDEN würdest auch Du zur Kenntnis nehmen, dass das ein offenes Fw-Fachforum ist und kein Verkündigungsblatt für irgendwen? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 698188 | |||
Datum | 07.10.2011 08:01 | 14756 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk ScholzDie Personalvertretung hat diese Diskussion um die 24H Dienste damals nicht losgetreten, wie immer so gerne von einigen Besserwissern aus dem Süden (südlich der ELBE;-)) Moin, ;) kleiner Hinweis dazu, da die Elbe nicht in die Donau mündet(Entgegen der Meinung des Einen oder Anderen) wohnen ziemlich viele unserer Landsleute südlich der Elbe...;) Geschrieben von Dirk Scholz ALSO BITTE KEINE KOMMENTARE AUS DEM SÜDEN Deshalb ist das wohl nicht so ganz glücklich. Ums mal aus einer Stadt, die sowohl nördlich als auch südlich der Elbe liegt zu sagen, wir haben uns zum überwiegenden Teil mit den derzeitigen Regelungen abgefunden oder soll man besser sagen arangiert. Ich denke die meisten sind mit dem 24h/48h Dienst in einer 48h Woche ganz zufrieden. Allen kann es natürlich nicht recht gemacht werden aber das liegt in der Natur der Sache. Manche Dinge sollten unter der Decke bleiben... denn es könnte schlimmer kommen. Gruß und schönes WE Olf | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Itzehoe / S-H | 698184 | |||
Datum | 07.10.2011 05:47 | 14906 x gelesen | |||
Ein Kommentar zum Thema Einforderung von Recht und Gesetz: Die Kommunen und Gemeinden mit Hauptamtl. und die BF berufen sich in dieser Diskussion unter anderem auf die laut Beamtengesetz unentgeltlichen zu leistenden 5 Überstunden im Monat. Der Gesetzgeber hat mit dieser Formulierung kein regelhaft angeordnete Mehrarbeit gemeint, sondern einsatzbedingte Mehrarbeit. beide Seiten scheinen hier gerne die Sachlage zu ihren Gunsten aus zulegen. Dies ist ein Beispiel der hier so oft angesprochen Behauptung die "Arbeitnehmer" wären die Totengräber. In dieser Diskussion scheint wohl auch hier einigen nicht klar zu sein, das den "Arbeitgebern" im Jahr 2005 die Folgen des Urteils klar waren und es nicht nötig war die Dienstpläne komplett über den Haufen zuschmeissen. Anders ist es im Übrigen nicht zu erklären warum die gleichen Entscheidungsträger nun Mehrheitlich den " ach so verteufelten 24h (oder jetzt DS)" wieder einführen wollen, bzw. deren Anteil am Diesntplan wieder erhöhen. Ein kleiner Hinweis noch zu dem Stadtstadt im Norden: Die Personalvertretung hat diese Diskussion um die 24H Dienste damals nicht losgetreten, wie immer so gerne von einigen Besserwissern aus dem Süden (südlich der ELBE;-)) behauptet, sondern die Umsetzung des EU-Urteils der spanischen Ärzte gefordert. Denn trotz dem das Urteil/ Problematik bekannt war, ordnete der damalige Innensenator Wrocklage die Mehrarbeit an. Und es wurde dann gerne von der AL behauptet: Ihr wolltet es doch so. Dies ist der eigentliche Kindergarten. Sonst immer Kompromisse fordern, wenn die AL dann aber selber mal welche machen muss- beleidigte Leberwurst. ALSO BITTE KEINE KOMMENTARE AUS DEM SÜDEN Einen schönen guten und entspannten Tag an Alle LG Denk daran ist alles nur meine Meinung und alle Personen und Handlungen sind frei erfunden. Wer Rechtschreibfehler und sich Selber im Text wieder findet, darf alles behalten, viel Spaß damit!!!!!! | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 698177 | |||
Datum | 06.10.2011 23:52 | 14872 x gelesen | |||
Moin, es geht auch anders: Luxemburg: 12 Dienst, 24 frei, 12 Stunden Dienst, 48 Stunden frei, 42 Stunden Woche mit Bereitschaftszeit von 20-6 Uhr. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 698136 | |||
Datum | 06.10.2011 18:10 | 15146 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenTrotz der finanziellen Verhältnisse wird dort strikt eine 48h Woche gefahren. das ist dann faktisch so ähnlich wie z.B. die Lage in Spanien und auch in anderen Ländern auch schon ist.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andi8 E.8, Emden / Niedersachsen | 698097 | |||
Datum | 06.10.2011 13:31 | 14925 x gelesen | |||
Dann soll der Dienstherr es doch umsetzen, alles umsetzen. Dann müssen die "Hauptamtlichen" eben im 8/8/8 Dienst tun, das aber möchte doch überhaupt garkeine Kommune oder doch? Und die größte Frage ist doch, wer versucht wen auszunutzen und das können doch nun wirklich nur die Feuerwehrbeamten vor Ort tun. Außerdem geht es in dem Grundforumsbeitrag nicht um Schichtmodelle oder Dienstplanvereinbarungen, sonder darum, dass Kollegen in zurückliegenden Jahren ZUVIEL Dienst getan haben und das mit dem Wissen der Dienststellen. Und diese ZUVIEL geleisteten Stunden möchten die Kommunen nicht "herausrücken" und versuchen sich mit allen Mittel dagegen zu wehren. Das ist doch der Punkt .... Das was Ihr hier besprecht, ist doch schon fast überall wieder geregelt und kalter Kaffee. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 698089 | |||
Datum | 06.10.2011 11:30 | 14991 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenMacht auf mich - der wirklich nicht so fit in den ganzen Rechtsfragen ist - immer den Eindruck von "Kindergarten" und "Wünsch-dir-was". Wo ist der "gefällt mir" Button? :-) Man könnte es auch "Rosinen picken" nennen! Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 698087 | |||
Datum | 06.10.2011 11:06 | 15089 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven WalbrechtDu/ich als pflichtbewußter Beamter dürfen doch wohl nicht gegen das geltende EU Recht verstoßen. Es ist ein Gesetz Nein, es ist europäisches Recht, was in deutsche Gesetze umgewandelt werden muss - erst dann ist es ein Gesetz. Da wird allerdings dann gerne getrödelt, verhindert, etc. Ansonsten: Steht da aber nicht auch was von 11h max. Arbeitszeit am Stück? Da müssten aber viele gesetzestreue Beamten (die mit 24h Schichten) sofort gegen ihren Dienstherren vorgehen. Das was ich in der Argumentation so vieler "aufrechter Beamte" nicht nachvollziehen kann, ist dass sie einerseits das EU-Recht, die Arbeitssicherheit etc heranziehen, um die Wochenarbeitszeit zu reduzieren (was legitim ist!) und andererseits das EU-Recht, die Arbeitssicherheit etc. komplett ignorieren, wenn es um das Schichtmodell geht (24h forever) oder das überhaupt nicht nachvollziehen können, wenn der Dienstherr dann die Phrase Bereitschafstzeit=Arbeitszeit umsetzen möchte. Macht auf mich - der wirklich nicht so fit in den ganzen Rechtsfragen ist - immer den Eindruck von "Kindergarten" und "Wünsch-dir-was". Kann mich ja aber täuschen. Grüße, Jan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 698085 | |||
Datum | 06.10.2011 10:09 | 14964 x gelesen | |||
Nicht immer alles auf die EU schieben. Sicherlich haben die das Urteil vor Jahren gefällt (wobei mittlerweile ja schon kaum noch jemand weiß wann und warum :-) ) Aber leider gibt es hierzulande ja genug Kollegen, die "scharf schiessen" und alles ausnutzen, um es ihrem Dienstherrn " mal zu zeigen". Es soll im Norden sogar n ganzen Stadtstaat geben, in dem Kollegen sich beklagen über Zustände die sie selbst riefen und nun noch lauter klagen........ Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW | 698076 | |||
Datum | 06.10.2011 09:17 | 15145 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Trachternach...Aber dann kann ich die Fahne hoch halten und sagen "ich habs der Dienststelle gezeigt" Viva la 48h Woche! :-( Morgen @all, Hallo? Wem habe ich es denn gezeigt? Du/ich als pflichtbewußter Beamter dürfen doch wohl nicht gegen das geltende EU Recht verstoßen. Es ist ein Gesetz.....und da müssen wir uns eben dran halten. Wir kommen doch unseren Dienstherren doch auch "entgegen" in dem wir die Opt-Out Reglung haben und uns mit 20 Euronen pro Dienst "abspeisen" lassen. Aber bevor hier irgendwelche auf die klagenden Kollegen los schießen.........schießt erst einmal woanders hin (EU), denn die machen die Gesetze!!! *Fahne hoch auf die EU* .....oder wie jetzt? Grüße und natürlich wie immer alles meine private Meinung!!! Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 698056 | |||
Datum | 06.10.2011 00:52 | 15165 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan SüdmersenKann eben auch so enden, wenn die Kassen gaaaanz leer sind ...Aber dann kann ich die Fahne hoch halten und sagen "ich habs der Dienststelle gezeigt" Viva la 48h Woche! :-( Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 698046 | |||
Datum | 05.10.2011 22:48 | 15169 x gelesen | |||
Ja, oder die Stellen werden ganz gestrichen, so wie meine,schwupp weg war sie und der Überseecontainer zum Glück noch nicht bestellt. Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.) Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 698041 | |||
Datum | 05.10.2011 22:24 | 15272 x gelesen | |||
Hallo! Letztens durfte ich in Irland weilen. Trotz der finanziellen Verhältnisse wird dort strikt eine 48h Woche gefahren. Das Ergebnis waren eine massive Einsparung von Funktionsstellen (jetzt 12 Funktionen für 120.000 Einwohner - ohne FF), tolle Arbeitszeiten 9/15h-Schichten und die Abschaffung aller äh - Bereitschaftszeiten. So konnten prima die Putzkräfte eingespart werden (Grundreinigung des Gebäudes und der Fahrzeuge kann man auch prima nachts machen) und die theoritische Ausbildung wird eben nachts gemacht. Kann eben auch so enden, wenn die Kassen gaaaanz leer sind. Grüße, Jan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 698040 | |||
Datum | 05.10.2011 22:20 | 15001 x gelesen | |||
Arg - erst nochmal lesen, dann abschicken...... Blöde Tippfehler! Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 698039 | |||
Datum | 05.10.2011 22:18 | 15186 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven WalbrechtWarum soll ich mehr Stunden arbeiten, als Erlaubt ist (das tue ich ja so oder so schon....7 Stunden pro Woche gegenüber eines Verwaltungsbeamten)? Das tust Du - dafür hast Du aber keine Vollarbeit sondern hast deine Ruhephasen - was wiederum deine Entschädigung ist. Und dafür, das du an Sonn und Feiertage sowie des Nachts auch auf der Dienststelle bist bekommst du tatsächlich auch ne Entschädigung - die nennt sich DUZ. Geschrieben von Sven Walbrecht ---->Bereitschaftszeit=Arbeitszeit <---- Sehen (meine Meinung) leider zu viele so! Oder wollen wir uns darauf verständigen, das wir demnächst auch Nachts durch Werkstätten turnen, Sport machen oder uns Fortbilden? So kann man ja auch mal ne Nachtübung fahren. nicht schlecht! Denn Bereitschaftszeit = Arbeitszeit ist nichts anderes alös Vollbeschäftigung. Aber wenn man es so will! Geschrieben von Sven Walbrecht Hm, was soll ich dazu sagen. Die Kommunen wußten seit Jahren was im Bereich Feuerwehr -Arbeitszeit- los ist/wird. Sie haben es über Jahre verdrängt, oder haben wirklich geglaubt, das es nie soweit kommen würde....tja, ich habe da kein Mitleid. Was soll man sagen? Das Geld für zusätzliches Personal muss trotzdem irgend woher kommen. Und wenn es nicht da ist, ja was dann? Nachtabsenkung? Weniger dauerhaft besetzte Funktionsstellen? Mehr Funktionen als Springerfunktion? Kein problem, wenn wir weniger Ha. Personal sind/haben warten wir halt einfach demnächst öfter auf die FF bevor wir arbeiten können, oder alarmieren sie nach, nur weil wir ein Sonderfahrzeug brauchen für das es leider keinen Maschinisten mehr gibt...... Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Sven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW | 698038 | |||
Datum | 05.10.2011 21:56 | 15214 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin BockelDie Umsetzung von 56 auf 48 Stunden hat nicht nur Gutes gebracht. Nabend @all, ich weiß nicht wirklich, warum hier drüber diskutiert wird. In der freien Wirtschaft sind die tariflichen Stunden vor Jahren auch "runtergesetzt" worden. Ausserdem ist es EUROPA, die ach so vereinigten Länder, die uns die Wochenarbeitszeit (höchst) vorgeben. Warum soll ich mehr Stunden arbeiten, als Erlaubt ist (das tue ich ja so oder so schon....7 Stunden pro Woche gegenüber eines Verwaltungsbeamten)? Natürlich wird mehr gearbeitet, weil wir ja schließlich nette, jute und pflichtbewußte Beamte sind, aber dann bitteschön mit einer entsprechenden Entschädigung. ---->Bereitschaftszeit=Arbeitszeit <---- Geschrieben von Benjamin Bockel Die Kommunen wollen ja schließlich auch irgendwann mal finanziell mit dem Arsch an die Wand kommen. Hm, was soll ich dazu sagen. Die Kommunen wußten seit Jahren was im Bereich Feuerwehr -Arbeitszeit- los ist/wird. Sie haben es über Jahre verdrängt, oder haben wirklich geglaubt, das es nie soweit kommen würde....tja, ich habe da kein Mitleid. Ups, ich vergaß, natürlich alles meine persönliche Meinung, die absolut nichts mit meinem Dienstherrn zu tun hat. Grüße, Sven | |||||
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Autor | Andi8 E.8, Emden / Niedersachsen | 698011 | |||
Datum | 05.10.2011 16:29 | 15423 x gelesen | |||
Und es gibt immernoch Dienststellen, die Mitarbeitern fast 1000 Stunden "schulden". Und das seid Jahren. Ich habe von meinem Bekannten gehört, das es bei seiner Dienststelle noch über 35.000 nicht abgegoltene Überstunden nach Lüneburg ("Lüneburgstunden") gibt. Die haben um die 100 Feuerwehrbeamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst und fast die Hälte der Leute hat noch nicht eine Überstunde zurückbekommen. Er meinte auch, das es unmöglich sein, denen das in Freizeit wiederzugeben, da es eine ziemlich kleine Feuerwehr sei und dort die Aufgaben durch einen Hafenneubau eher steigen und somit auch eventuelle Funktionen. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 697787 | |||
Datum | 03.10.2011 10:42 | 15817 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel Schmidtdu und feuerwehr.de mögen mir verzeihen, dass ich mich neben meinem Privatleben nur mit Abhandlungen beschäftige, die entweder etwas mit meinem Hauptberuf oder meinem Studium zu tun haben irgendwelche, ziemlich sinnbefreiten, plakativen Aussagen zu treffen ist ja auch viel einfacher, gelle... (Zu den wahren Folgen der 48 h-Woche (massive Funktionsreduzierung, weil die Menge Geld die gleiche blieb!) für andere Feuerwehrwelten (z.B. Spanien, NL) habe ich hier schon mehrfach gepostet. Die Mannschaften fanden das im direkten Gespräch übrigens in keinem Fall letztlich gut. Auch dann nicht, wenn die im speziellen besonderen großen Schadensfall zusätzlich von zu Hause aus alarmierten Kräfte dafür dann extra Geld bekommen, weil das am Schluß dazu führt, dass das Privatleben völlig unkalkulierbar wird. Aber 5 FA auf TLF und DL ist ja auch für andere offensichtlich schon ein Fortschritt..) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 697769 | |||
Datum | 02.10.2011 20:36 | 15765 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn Dir dann immer noch langweilig ist, kannst Du mal mit älteren Kollegen sprechen, wie man sich in den jeweiligen Modellen "aufgehoben" fühlte, wo also der Zusammenhalt innerhalb der Mannschaft am größten war. Ja, nachdem hier ja schon festgestellt wurde, dass früher alles besser war, ist das ja unstrittig: 72h/Woche. Wir können hier gerne weiter darüber diskutieren, dass die 48h/Woche Mist ist, gefährlich ist, die Leute die geklagt haben dafür hängen wollen (wenngleich ich weiterhin der MEinung bin, dass derjenige der geltendes Recht für sich einfordert nicht's unrechtes tut (auch wenn feuerwehr.de mich dann für alles übel in der deutschen Feuerwehrwelt verantwortlich machen will)). Das "LIDL-Prinzip" gilt aber doch auch hier: Die Situation ist klar, an der Lage können wir hier nix ändern, sondern wir werden in der Lage leben. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn Du magst, kannst Du gern mal eine Abhandlung darüber schreiben. du und feuerwehr.de mögen mir verzeihen, dass ich mich neben meinem Privatleben nur mit Abhandlungen beschäftige, die entweder etwas mit meinem Hauptberuf oder meinem Studium zu tun haben. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 697755 | |||
Datum | 02.10.2011 14:47 | 15633 x gelesen | |||
Hallo Bernd, so wie ich es verstanden habe, gilt das Urteil für alle. Auch die, die nicht geklagt haben. Wichtig ist, dass Einspruch bei der Dienststelle erhoben wurde. Derzeit steht wohl noch die Regelung das die Einsprüche nur entsprechend den nationalen Vorgaben rückwirkend geltend gemacht werden können. Aber ich denke, auch dafür wird sich einer finden, der keinen Einspruch eingelegt hat, nun traurig ist und klagen wird.......... Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 697753 | |||
Datum | 02.10.2011 14:06 | 15569 x gelesen | |||
Hallo Christian! Was ist mit den Kollegen, die ihr Schicksal leise und geduldig ertragen haben und nicht gegen ihren Dienstherrn geklagt haben? Gehen die jetzt leer aus? Sonnige Grüße aus Emden Bernd Lenz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 697750 | |||
Datum | 02.10.2011 13:05 | 15721 x gelesen | |||
Hallo Bernd, das Bundesvweraltungsgericht hat ja festgestellt, das mehr als 48h/ Woche nicht mehr zulässig sind. Dieser Urteilsspruch muss doch für ganz Deutschland gelten. Schliesslich war es eine grundsätzliche Frage, die behandelt wurde. Nicht wie lange darf der Beamte in NRW arbeiten seit...... Sondern...ist die überschreitung der nach EU Recht vorgegebenen 48h/Woche generell zulässig --> was schon vor längerem geklärt wurde. In dieser Verhandlung ging es im Detail ja nun darum, wie die zuviel geleistete Arbeitszeit berechnet wird (mit oder ohne Bereitschaftsanteile). Das wurde geklärt (keine Bereitschaftsanteile) und ist somit geregelt. Interessanter ist die Frage, wie die Dienststellen nun damit umgehen werden. Wer wird tätig, wer nicht, wer zahlt, wer gewährt Freizeitausgleich, was ist mit Pensionären, wie wird es dienstlich in Zukunft weitergehen?....... Und die Opt Out Frage wird sicherlich noch geklärt werden müssen. Schliesslich wirst Du bei Opt Out nicht von deinem Dienstherrn gezwungen mehr zu leisten, sondern Du machst es aufgrund einem zwischen Dienstherrn und Arbeitnehmer geschlossenem Vertrag. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 697748 | |||
Datum | 02.10.2011 12:49 | 16130 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtAlleine der Schritt von der 72h/Woche runter auf die 56h/Woche war schon ein Fehler und hat den Anfang vom Ende des öffentlichen dienstes und der guten Schichtpläne bei den Feuerwehren eingeleitet! hmmm, ob Du da mal nicht Äpfel mit Birnen vergleichst...? Wenn Du magst, kannst Du gern mal eine Abhandlung darüber schreiben. Inhalt: Entwicklung der Arbeitszeiten innerhalb und ausserhalb des öffentlichen Dienstes. Korrelation derselben mit den Schichtdienstanwesenheitszeiten. Wenn Du viel Elan mitbringst kann Du auch noch ins Detail gehen, nämlich Leistung der SiWa aus dem Dienst vs Freizeit (mit oder ohne Freizeitausgleich bzw. Geld) sowie die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in anderen Nebentätigkeiten in den jeweiligen Schichtmodellen. Noch spannender wirds, wenn Du dazu noch betrachtest, was passiert, wenn man dann die 48 h reine "Arbeitszeit" durchdrückt und dann die SiWa wieder grundsätzlich aus dem Dienst oder der Freizeit nur gegen solche zu leisten sind - und wie sich das auf das "Krankheitsbild" und die "Leistungsbereitschaft" auswirken wird. Wenn Dir dann immer noch langweilig ist, kannst Du mal mit älteren Kollegen sprechen, wie man sich in den jeweiligen Modellen "aufgehoben" fühlte, wo also der Zusammenhalt innerhalb der Mannschaft am größten war. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 697736 | |||
Datum | 02.10.2011 11:03 | 16043 x gelesen | |||
Geschrieben von Greiner Markusimmer wieder erstaunlich, wie es einzelnen immer wieder gelingt, ihre eigenen egoistischen Interessen durchzusetzen und das Gros derer, die wissen, was sie eigentlich haben und wie gut es ihnen geht und vor allen dingen sehr zufrieden sind damit Ja! Alleine der Schritt von der 72h/Woche runter auf die 56h/Woche war schon ein Fehler und hat den Anfang vom Ende des öffentlichen dienstes und der guten Schichtpläne bei den Feuerwehren eingeleitet! | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 697720 | |||
Datum | 01.10.2011 23:19 | 16003 x gelesen | |||
immer wieder erstaunlich, wie es einzelnen immer wieder gelingt, ihre eigenen egoistischen Interessen durchzusetzen und das Gros derer, die wissen, was sie eigentlich haben und wie gut es ihnen geht und vor allen dingen sehr zufrieden sind damit mit in ihrer Fede einzubeziehen und die konsequenzen ausbaden lassen. sollen wir ihm blumen schicken?? hmmmm ich glaube eher nicht...... na dann viel spaß mit den kommenden, neuen, tollen schichtplänen, die nach din, agb, ard, zdf und was weiß ich nicht noch alles für´n sch.... ordnungsgemäß geregelt sind........ ich muß die welt nicht mehr verstehen oder?? gruß mg In Treue fest! | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 697719 | |||
Datum | 01.10.2011 22:34 | 15874 x gelesen | |||
Ich kann mich aus früheren Diskussionen gut erinnern, dass Juristen aus Niedersachsen die Urteile aus NRW stets nicht anerkannt haben mit dem Verweis, dass die Arbeitszeitverordnung in NRW nicht mit der in Niedersachsen vergleichbar ist. Und die Kollegen, die nicht selber geklagt haben, gingen bisher leer aus. Ist das mit dem aktuellen Urteil auch hinfällig? Und die Kollegen, die zwischenzeitlich eine Opting-Out-Vereinbarung mit ihrem Dienstherrn getroffen haben, dürften ebenfalls nicht von dem neuen Urteil profitieren. Ganz so einfach ist das nicht. Bernd Lenz | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 697718 | |||
Datum | 01.10.2011 22:23 | 15839 x gelesen | |||
Schau mal von welchem Gericht das Urteil stammt und was in der Zusammenfassung der Urteilsbegründung steht, dann beantwortest du deine Frage selbst. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 697717 | |||
Datum | 01.10.2011 22:18 | 15974 x gelesen | |||
Guten Abend allerseits! Gilt das Urteil nur für die Beamten in Nordrhein-Westfalen? Die Urteile der Vorinstanzen beziehen sich ausschließlich auf dieses Bundesland. Andere Bundesländer haben andere Arbeitszeitregeln. Ein Vergleich mit diesen wäre sehr schwierig. Schöne Grüße Bernd Lenz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 697708 | |||
Datum | 01.10.2011 19:50 | 16234 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin BockelDie Umsetzung von 56 auf 48 Stunden hat nicht nur Gutes gebracht. Volle Zustimmung! Und jetzt warten wir einfach -trotz aller Euphorie- einfach mal ab, wie die Dienststellen damit umgehen. Das es nur Überstunden für den Freizeitausgleich gibt ist eher unmöglich, Reich werden wir aber auch nicht werden.... Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Benj8ami8n B8., Goslar / Niedersachsen | 697707 | |||
Datum | 01.10.2011 19:13 | 16365 x gelesen | |||
Na, da bin ich ja mal gespannt, wie die BFs auch langfristig damit umgehen. Einige wenige (*Sarkasmus*) dürften ja immer noch nicht das Personal für eine geregelte 48h-Woche haben. Und wenn man jetzt schon auf die Jahre vor 2006 zurückgreift, in denen ja viele noch im Land der glückseligen 56h-Woche weilten, dann kann man sich ja an einer Hand abzählen, dass die Differenz zur 48h-Woche oder dem Thema Bereitschaftszeit=Arbeitszeit zur Sprache kommt. Na, dann hoffe ich mal, dass wir uns bei dem kurzfristigen Blick nach dem schnellen Geld nicht langfristig irgendwann den eigenen Ast absägen. Die Kommunen wollen ja schließlich auch irgendwann mal finanziell mit dem Arsch an die Wand kommen. Die Umsetzung von 56 auf 48 Stunden hat nicht nur Gutes gebracht. Gruß Benni | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 697702 | |||
Datum | 01.10.2011 17:19 | 16448 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Uwe Heide Feuerwehrbeamte, die in den Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt 54 Stunden gearbeitet haben, können für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit einen Anspruch auf Freizeitausgleich im vollen Umfang der zuviel geleisteten Stunden geltend machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Aus rein mathematischem Interesse: Das ist ein halbes Jahr Freizeitausgleich für jeden? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Uwe 8H., Kreuztal / NRW | 697591 | |||
Datum | 30.09.2011 09:36 | 20959 x gelesen | |||
Hallo, geht doch..... Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht vom gesterigen Tag Voller Freizeitausgleich für Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der Feuerwehr Feuerwehrbeamte, die in den Jahren bis 2006 wöchentlich im Durchschnitt 54 Stunden gearbeitet haben, können für die über 48 Wochenstunden hinausgehende Dienstzeit einen Anspruch auf Freizeitausgleich im vollen Umfang der zuviel geleisteten Stunden geltend machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Die Kläger sind als Beamte bei der Berufsfeuerwehr tätig. Sie haben über mehrere Jahre hinweg bis einschließlich 2006 wöchentlich regelmäßig 23 Stunden Volldienst und 31 Stunden Bereitschaftsdienst geleistet. Ihr Begehren, vollen Freizeitausgleich für die über 48 Wochenstunden hinausreichende Arbeitszeit zu erhalten, hatte in den Vorinstanzen nur teilweise Erfolg. Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht hatten u.a. die Zeiten des Bereitschaftsdienstes bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nur zu 50% berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben, soweit sie einem Anspruch auf vollen Freizeitausgleich entgegenstehen. Nach dem Recht der Europäischen Union durfte die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im hier maßgeblichen Zeitraum einschließlich Mehrarbeitsstunden 48 Stunden nicht überschreiten; dabei war Bereitschaftsdienst wie Vollarbeitszeit zu rechnen. Die davon abweichenden Arbeitszeitvorschriften für den feuerwehrtechnischen Dienst waren wegen Verstoßes gegen Unionsrecht unanwendbar. Zum Ausgleich dieses Rechtsverstoßes steht den Klägern nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ein Anspruch auf angemessenen Freizeitausgleich zu. Bei der Berechnung dieses Anspruchs muss der geleistete Bereitschaftsdienst in vollem Umfang berücksichtigt werden, um einen Wertungswiderspruch zum Unionsrecht zu vermeiden. Zwingende dienstliche Belange wie die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft im feuerwehrtechnischen Dienst können bei der Erfüllung der Ansprüche auf Freizeitausgleich berücksichtigt werden. BVerwG 2 C 32.10 - 37.10 - Urteile vom 29. September 2011 Vorinstanzen: BVerwG 2 C 32.10: OVG Münster, 1 A 2655/07 - Urteil vom 7. Mai 2009 - VG Minden, 4 K 1590/06 - Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 2 C 33.10: OVG Münster, 1 A 2676/07 - Urteil vom 7. Mai 2009 - VG Minden, 4 K 2728/06 - Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 2 C 34.10: OVG Münster, 1 A 2677/07 - Urteil vom 7. Mai 2009 - VG Minden, 4 K 1839/06 - Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 2 C 35.10: OVG Münster, 1 A 2675/07 - Urteil vom 7. Mai 2009 - VG Minden, 4 K 865/06 - Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 2 C 36.10: OVG Münster, 1 A 2653/07 - Urteil vom 7. Mai 2009 - VG Minden, 4 K 866/06 - Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 2 C 37.10: OVG Münster, 1 A 2654/07 - Urteil vom 7. Mai 2009 - VG Minden, 4 K 2665/06 - Urteil vom 25. Juli 2007 - zurück | |||||
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