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ThemaRindenmulch und Holzschnipsel am Gebäude3 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen722144
Datum18.04.2012 19:172526 x gelesen
Sollte der Randstreifen nicht in solchen Mengen direkt am Haus gelagert werden, so dürfte das sicherlich nicht von all zu großer Bedeutung sein :-)


MfG Thomas

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Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)722139
Datum18.04.2012 17:352765 x gelesen
Hallo,
Ich würde sagen, es verhält sich ähnlich gefährlich wie mit den bitumengetränkten Steinchen, die in teilweise unfassbaren Massen quer durch die Landschaft ausgebracht werden, auch in Streifen und sogar in verschiedenen Farbtönen. (nähere Infos siehe auch hier.
Auch diese bituminierten Mineralstreifen werden teilweise aufgelockert und auch Vorfälle sind schon bekannt geworden.

Für den von Dir geschilderten Fall fehlt uns aber zu einer genauen Beurteilung die Ortskenntnis, der Brandschutznachweis und der Genehmigungsbescheid, um ein genaueres Urteil abgeben zu können.
Sollte es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben handeln, sind trotzdem die Vorgaben der BayBO, inbesondere aus Art. 3 und Art. 12 einzuhalten.
Berücksichtigt man dann noch Paragraph 14 der VVB und hält die Menge Rindenmulch und Hackschnitzel deutlich unter 100 m^3, dann steht einer brandschutztechnisch sicheren Gartenverschönerung nix im Weg.

Grüßla, FP

(ich fahr grad mal mein Auto vorm Haus weg, ist bestimmt auch gefährlich ...)
SCNR ;-))


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorJens8 W.8, Stein / Bayern722088
Datum18.04.2012 12:414246 x gelesen
Wie verhält sich das mit Brandlasten außen am Gebäude?

Beispiel: ein Randstreifen mit Rundkiesel wurde entfernt und ein Rindenmulchauflage wurde bis an das Haus gelegt. Zur optischen Auflockerung wurde hier mit dunklen Rindenmulch und hellen Hackschnipseln streifenweise gearbeitet.

Gibt es hierzu schon Vorfälle oder sind gar Brandschutzrechtliche Aspekte vernachlässigt worden?

Gruß


Jens

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 18.04.2012 12:41 Jens7 W.7, Stein
 18.04.2012 17:35 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 18.04.2012 19:17 Thom7as 7W., Norden
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