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Thema | Kostenpflicht bei PKW-Bränden | 19 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 724018 | |||
Datum | 08.05.2012 06:44 | 2921 x gelesen | |||
Hallo Mario, unser Sächs.BRKG ist seit 2006 so in dieser Fassung aktuell. Ich würde aber auch behaupten das bereits vorher die Kostenpflicht bei Fahrzeugbränden bestand. Also wir haben 90 % Einsätze auf der BAB. Bisher wurden alle Einsätze abgerechnet, und noch nie gab es Probleme. Geschrieben von Mario R. unsere Bürger damit arrangieren Naja, die gebens an ihre Versicherung und gut ist. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 723757 | |||
Datum | 05.05.2012 17:00 | 3041 x gelesen | |||
Hallo, Fzg-Brände (Alle Fzge wenn in Betrieb) sind in RLP schon seit Jahren kostenpflichtig. Rechnungen werden quer durch die Republik (auch an US-Bürger und EU-Ausländer) verschickt. Kosten werden von der KFZ-Versicherung übernommen, wenn der Schaden durch den VN dort gemeldet wird. Da gab es auch schon einige VG-Entscheidungen, die Bescheide wurden stets bestätigt. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Ein Mensch, der mehr an die anderen denkt, ist dadurch selbst sehr viel ausgeglichener, ruhiger und glücklicher als Menschen, die immer nur an sich selbst denken. (Dalai Lama) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 723557 | |||
Datum | 04.05.2012 07:41 | 3446 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sebastian W. aus dem StVG kannst du die klassische Haftpflicht holen ja. Das StVG legt erstmal die Gefährdungshaftung für den Betrieb von Kraftfahrzeugen fest. Das ist bundesweit einheitlich. Ob (und bei welchen Fällen) die Gefährdungshaftung eine Kostenpflicht für Fw-Einsätze auslöst, ist im jeweiligen Brandschutzgesetz geregelt. Das ist Ländersache. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723556 | |||
Datum | 04.05.2012 07:38 | 3376 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian W.Rein theoretisch könnte also ein PKW-Brand in manchen Bundesländern auch kostenfrei sein, ich glaube aber, dass dem nirgends so ist. WIe gesagt. Bis zur aktuellen Novelle war ein Kraftfahrzeugbrand in Ba-Wü ausdrücklich kostenfrei. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 723554 | |||
Datum | 04.05.2012 06:44 | 3411 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Passiert das dem durchschnittlichen Bürger vermutlich im ganzen Leben nicht. Hab ich bis zum 30. April 2010 auch gedacht .... :) Zurück zum Thema: Die Kostenberechnung durch die Feuerwehr war für mich kein Problem, Rechnung (zusammen mit den anderen Rechnungen wie Abschlepper, etc.) bei der PKW-Haftpflicht eingereicht, fertig. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 723552 | |||
Datum | 04.05.2012 00:20 | 3645 x gelesen | |||
Moin aus dem StVG kannst du die klassische Haftpflicht holen (die ja deshalb auch mit einer entsprechenden Versicherung abgedeckt werden muss - damit es egal ist, ob man sich von einem Mercedes oder einer Ente überfahren lässt). Die Kosten eines Löscheinsatzes sind aber keine Sachbeschädigung, so dass es dafür mehr als den § 7 StVG braucht. In Anlehnung an dessen Gedanken der "besonderen Gefährdung" durch Betrieb eines Kraftfahrzeugs hat man dann entsprechende Passagen in diverse Brandschutzgesetze aufgenommen, aber die sind wiederum Landesrecht. Rein theoretisch könnte also ein PKW-Brand in manchen Bundesländern auch kostenfrei sein, ich glaube aber, dass dem nirgends so ist. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 723549 | |||
Datum | 03.05.2012 23:02 | 3807 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Manuel S. Es gibt die Ansicht, dass ein sich in Betrieb befindlicher PKW eine Anlage mit besonderer Gefährdung ist, und damit im Rahmen der Gefährdungshaftung für Schäden, bzw. deren Abwendung, entsprechend gehaftet werden muss. genauer gesagt steht das in §7ff StVG: §7 (1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (...) und: § 8 Ausnahmen Die Vorschriften des § 7 gelten nicht, 1. wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann, oder durch einen im Unfallzeitpunkt mit einem solchen Fahrzeug verbundenen Anhänger, (...) (da gab es doch neulich so einen Unfall mit einem Aufsitz-Rasenmäher?) Geschrieben von Manuel S. Ob das in allen Bundesländern so ist, ist mir nicht bekannt. Das StVG ist Bundesrecht, und mir sind in diesem Zusammenhang auch keine unterschiedlichen Auslegungen bekannt. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 723548 | |||
Datum | 03.05.2012 22:59 | 3590 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Pssst. Dann sollte man auch wissen, was man da an Rechtsvorschriften zitiert ;-) Psst. Bin ja auch hier was zu lernen und das ist gerade geschehen ;-) Geschrieben von Christian F. Betrieb eines Kraftfahrzeuges führt gerne mal zu einer angenommenen Gefährdungshaftung Ich bin zunächst einmal nur ganz allgemein von (Pkw-)Bränden ausgegangen, daß der Sonderfall "Pkw-Brand" als Sachschaden aus dem Betrieb desselbigen in der Gefährdungshaftung definiert ist, hatte ich nicht auf dem Schirm. Mea culpa. Gefährdungshaftung (Wikipedia) Haftung des Fahrzeughalters [...] für [...] Sachschäden, die sich aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs [...] ergeben. Der Halter eines Fahrzeugs haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb (gemeint ist durch den Betrieb, also nicht nur bei Gelegenheit des Betriebs) entstanden sind. [...] Bestandteil der betriebsspezifischen Gefahr sind nach herrschender Meinung (BGHZ 29, 163) hingegen auch Risiken, die von einem ruhenden Fahrzeug ausgehen, das im öffentlichen Verkehrraum auf verkehrsbeeinflussende Weise ruht. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723544 | |||
Datum | 03.05.2012 22:38 | 3758 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Psst, dann sollte man das NBrandSchG (pdf, 159kb) bei Euch nicht so an die große Glocke hängen... Pssst. Dann sollte man auch wissen, was man da an Rechtsvorschriften zitiert ;-) Geschrieben von Lars T. §26 Kosten Hervorherbung durch mich. Betrieb eines Kraftfahrzeuges führt gerne mal zu einer angenommenen Gefährdungshaftung... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 723541 | |||
Datum | 03.05.2012 22:28 | 3620 x gelesen | |||
Hallo Mario, In Brandenburg steht im BbgBKG § 45 Kostenersatz (1) Zum Ersatz der durch Einsätze entstandenen Kosten ist dem Aufgabenträger gegenüber verpflichtet, wer Die Formulierung stand so auch schon im Vorgängergesetz und wird bei uns schon lange so angewandt. Mir sind damit auch keine gravierenden Probleme bekannt. Und wir verschicken die Rechnungen bundesweit. Kommt besonders gut wenn die Sachbearbeiter die Rechnung an sich selber adressieren müssen. ;) Gruß Ralf Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 723540 | |||
Datum | 03.05.2012 22:28 | 3676 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias W.bei uns werden Pkw-Brände von der Gemeinde abgerechnet. Soweit ich weiß ohne Probleme. Psst, dann sollte man das NBrandSchG (pdf, 159kb) bei Euch nicht so an die große Glocke hängen... Im NBrandSchG steht §26 Kosten(Hervorhebung durch mich) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723539 | |||
Datum | 03.05.2012 20:59 | 3895 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario R.Na mal sehen wie sich unsere Bürger damit arrangieren. Was gibt es da zum arrangieren? 1. Passiert das dem durchschnittlichen Bürger vermutlich im ganzen Leben nicht. 2. Gilt da immer noch das Subordinationsprinzip... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Mari8o R8., Regis-Breitingen / Sachsen | 723538 | |||
Datum | 03.05.2012 20:40 | 3887 x gelesen | |||
Na mal sehen wie sich unsere Bürger damit arrangieren. Danke erst mal an alle für das Feedback. cu Mario | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723535 | |||
Datum | 03.05.2012 19:57 | 4152 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario R.unsere Abrechnungsstelle hat uns heute darauf aufmerksam gemacht, dass PKW-Brände kostenpflichtig abzurechnen sind, wenn das betreffende Fahrzeug in Betrieb ist. Dies steht so auch im SächsBRKG. §69 Abs.2 Ziffer 2. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass Brandeinsätze kostenfrei sind wenn kein Vorsatz oder besondere Gefährdung einer Anlage vorliegt. Tja. Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Rechtsfindung oft ungemein... Geschrieben von Mario R. Was habt Ihr für Erfahrungen bezüglich einer Kostenpflichtigen Abrechnung bei PKW-Bränden gemacht. Bei uns war dies bisher Kostenfrei. Wenn die o.g. Passage schon immer so drin stand, dann hat da in der Vergangenheit schlicht jemand geschlafen... Gemeinden sind grundsätzlich dazu angehalten, wirtschaftlich und sparsam zu haushalten. Dies schließt auch ein, dass man Einnahmen wo dies vorgesehen ist auch immer realisiert. Und es ist mir da auch egal, was der Autofahrer so denkt. Denn in 90% der Fälle ist das ein Fall für die Versicherung. Und warum soll die Allgemeinheit = Steuerzahler die Kosten für diese Einsätze übernehmen. In Ba-Wü beispielsweise war in der Tat bis zur aktuellen Novelle des FwG der Einsatz bei Bränden von Kraftfahrzeugen kostenlos (im Gegensatz zu Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen). Dies wurde nun geändert, so dass auch hier Rechnungen gestellt werden. Und die Änderung wurde derart umgesetzt, dass nun nicht nur Brände, sondern auch Einsätze nach Verkehrsunfällen zur Menschenrettung kostenpflichtig sind, da die Kostenpflicht generell aus der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs entsteht und nicht auf Brände beschränkt ist. Natürlich ist das i.d.R ein Fall für die Kasko- oder die Haftpflichtversicherung. Außer möglicherweise beim Fahrer selbst nach einem Unfall. Denn hier greift die Haftpflicht i.d.R. nicht, so dass der Fahrer, wenn er auch Verursacher ist, die Kosten für seine Rettung durch die Feuerwehr selbst targen müßte (es sei denn er hat eine Unfallversicherung, die Bergungskosten abdeckt). Grund für diese Änderung war eben, dass gerade Gemeinden an Autobahnen diese Kosten tragen mußten die teilweise erhebliche Ausmaße hatten. Und (s.o.) warum soll dies aus Steuermitteln geschehen, wenn es auch der Verursacher tragen kann weil er eben eine besondere Gefährdung verusacht. Ach ja. Was bei Bränden ab und an mal spannend ist, ist die Definition "aus dem Betrieb". d.h. es sind ggf. auch Brände kostenpflichtig, wenn das Fahrzeug schon geparkt ist, die Ursache selbst aus dem Betrieb beruht (z.B. festgesessene und deshalb heißgelaufene Bremse). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Math8ias8 W.8, Garlstorf / Niedersachsen | 723534 | |||
Datum | 03.05.2012 19:41 | 4079 x gelesen | |||
Moinsen, Geschrieben von Mario R. Was habt Ihr für Erfahrungen bezüglich einer Kostenpflichtigen Abrechnung bei PKW-Bränden gemacht. bei uns werden Pkw-Brände von der Gemeinde abgerechnet. Soweit ich weiß ohne Probleme. Gruß Mathias | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 723533 | |||
Datum | 03.05.2012 19:33 | 4135 x gelesen | |||
Hallo Mario Wird verrechnet und der Halter vom PKW kann dann die Rechnung bei der Versicherung einreichen, allerdings kenne ich jemanden, der jemanden kennt( bayerische Feuerwehr) und der deswegen vor Gericht gezogen ist und bis zur Klärung vor Gericht nicht mehr verrechnet werden darf, Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 723532 | |||
Datum | 03.05.2012 19:25 | 4430 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario R.Bisher sind wir davon ausgegangen, dass Brandeinsätze kostenfrei sind wenn kein Vorsatz oder besondere Gefährdung einer Anlage vorliegt. Es gibt die Ansicht, dass ein sich in Betrieb befindlicher PKW eine Anlage mit besonderer Gefährdung ist, und damit im Rahmen der Gefährdungshaftung für Schäden, bzw. deren Abwendung, entsprechend gehaftet werden muss. Ob das in allen Bundesländern so ist, ist mir nicht bekannt. Aber Sachsen ist da nicht alleine ;-) | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 723531 | |||
Datum | 03.05.2012 19:25 | 4593 x gelesen | |||
Hallo Mario, ich wenn ich nur das Bayerische Feuerwehrgesetz kennen (dort steht das auch drin) so liegt das oft im Ermessen der Gemeinde ob sie abrechnet oder nicht. Derzeit ist es wohl eher noch üblich, dass bei klassichen Feuerwehreinsätzen der Geldbeutel beim Betroffenen stecken bleiben kann. Rein rechtlich darf das aber die Gemeinde (in Bayern übrigens auch bei einigen anderen Sachen wie beispielsweise BMA, speziellen Löschmittel, etc.). Wenn sich Eure Abrechnungsstelle dafür entscheidet ist das ihr gutes Recht. Ich würde übrigens vermuten, dass davon der PKW Besitzer auch nicht viel mitbekommt (außer durch gestiegene Beiträge), weil das die Versicherung zahlen müsste. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Mari8o R8., Regis-Breitingen / Sachsen | 723530 | |||
Datum | 03.05.2012 19:18 | 6897 x gelesen | |||
Hallo zusammen, unsere Abrechnungsstelle hat uns heute darauf aufmerksam gemacht, dass PKW-Brände kostenpflichtig abzurechnen sind, wenn das betreffende Fahrzeug in Betrieb ist. Dies steht so auch im SächsBRKG. §69 Abs.2 Ziffer 2. Bisher sind wir davon ausgegangen, dass Brandeinsätze kostenfrei sind wenn kein Vorsatz oder besondere Gefährdung einer Anlage vorliegt. Was habt Ihr für Erfahrungen bezüglich einer Kostenpflichtigen Abrechnung bei PKW-Bränden gemacht. Bei uns war dies bisher Kostenfrei. MfG Mario | |||||
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