News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | eigener 1. Hilfe Ausbilder? | 22 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 724042 | |||
Datum | 08.05.2012 11:02 | 4798 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Dagegen bezahlt die Unfallkasse des Saarlandes KEINE Erste Hilfe Ausbildung für die Feuerwehren! Die UK RLP tut dies auch nicht Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 724040 | |||
Datum | 08.05.2012 10:46 | 4799 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas S.
Dagegen bezahlt die Unfallkasse des Saarlandes KEINE Erste Hilfe Ausbildung für die Feuerwehren! Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 724039 | |||
Datum | 08.05.2012 10:39 | 4789 x gelesen | |||
Hallo, für den Bereich der Unfallkasse Hessen gelten die gleichen Regelungen. Alle zwei Jahre wird ein EH-Kurs (also die 16 UE) bezahlt. Der Antrag muss allerdings über den Kreisbrandinspektor laufen, der dies genehmigen muss. Viele Grüße Andreas (selbst EH-Ausbilder) | |||||
| |||||
Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 724036 | |||
Datum | 08.05.2012 09:34 | 4869 x gelesen | |||
Hallo, ich weis nicht, wie andere Unfallkassen das handhaben, aber die GUV in NRW zahlt für jedes Mitglied der FF alle zwei Jahre einen EH-Kurs, bzw. eine Auffrischung, da wir als Mitarbeiter eines versicherten Betriebes angesehen werden, die zufällig alle als Ersthelfer ausgebildet sind. Der EH-Ausbilder, in der Regel von einer HiOrg, kann dann direkt mit der GUV abrechnen und für die Feuerwehr fällt nur ein bisschen Schreibkram an. Gruß, Jens | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern | 724031 | |||
Datum | 08.05.2012 09:20 | 4877 x gelesen | |||
Ich hätte dieses Jahr fünf Kandidaten für die Tm-Ausbildung. Darf ich die zu euch schicken? :-) Geschrieben von Christian F. Was gibt es dazu bezuschussen? Die Ausbildung zahlt gefälligst die Feuerwehr als ausbildende Stelle für den Lehrgang TrM Teil 1. Der Meinung bin ich auch. Aber in einigen Ausbildungsplänen für die Tm-Ausbildung im Landkreis steht die Gebühr pro Teilnehmer drin. Wer das dann am Ende zahlt weiß ich leider nicht. Grundsätzlich werden die EH-Ausbildungen hier immer durch HiOrgs (Malteser/BRK) durchgeführt. Noch besser aber wenn ich eigene Ausbilder hab, dann kostet es gar nichts. Das ist bei euch einfacher als bei uns mit dieser Regelung die du eingestellt hast. | |||||
| |||||
Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 724016 | |||
Datum | 08.05.2012 05:47 | 4889 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Christian F.
dazu kann man auch ganz einfach in der FwDV 2 Punkt 4.7 Lehrgänge "Ausbilder in der Feuerwehr" nachlesen, dort lautet der zweite Satz : "Um die Ausbildung in der Ersten Hilfe eigenverantwortlich gestalten zu können, müssen die Ausbilder zusätzlich eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation vorweisen können." Sagt doch eigentlich alles Notwendige dazu aus. Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 724014 | |||
Datum | 07.05.2012 23:25 | 4993 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.ich hatte dich so verstanden, dass FF-Kreisausbilder mit RD-Ausbildung keinen EH-Ausbilderschein benötigen. Doch. Das ganau ist der Fall. "Als Ausnahme kann auch die Qualifikation einer Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäters bei gleichzeitig erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Ausbilder Grundausbildung und Truppführer angesehen werden. " d.h. entweder Ausbilderqualifikation EH-Ausbilder oder RettSan oder RettAss der auch Ausbilder TrM/ TrFü ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 723997 | |||
Datum | 07.05.2012 21:12 | 4939 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Und in Ba-Wü haben wir sogar den Vorteil, dass wir als Kreisausbilder TrM/ TrFü mit RettD-Ausbildung das selbst ausbilden dürfen, ohne EH-Ausbilder von der HiO (und das zählt nachher trotzdem z.B. für den Führerschein). Danke für die Links. Mir ging es bei der Rückfrage nur um den Teil der EH-Ausbilderqualifikation; ich hatte dich so verstanden, dass FF-Kreisausbilder mit RD-Ausbildung keinen EH-Ausbilderschein benötigen. Das ist aber nicht der Fall, sie müssen allerdings nicht Angehöriger eine HiOrg sein. Aber das ist für keinen EH-Ausbilder nach FeV oder BG/DGUV erforderlich. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723996 | |||
Datum | 07.05.2012 20:49 | 4993 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan H.HAst du dafür eine Rechtsquelle? Aber klar doch. Anerkennung des Nachweises TrM1 für FE Anerkennung RettD-Ausbildung mit Ausbilder TrM/ TrFü als EH-Ausbilder. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 723995 | |||
Datum | 07.05.2012 20:17 | 4956 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Und in Ba-Wü haben wir sogar den Vorteil, dass wir als Kreisausbilder TrM/ TrFü mit RettD-Ausbildung das selbst ausbilden dürfen, ohne EH-Ausbilder von der HiO (und das zählt nachher trotzdem z.B. für den Führerschein). HAst du dafür eine Rechtsquelle? Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723986 | |||
Datum | 07.05.2012 18:46 | 5111 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.In der FwDV 2 steht als Zeitbedarf für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)" 16 UE, also ein regulärer EH-Kurs. Der Teil "Rettung" umfaßt 4+1 UE und ist m.M. nach getrennt davon zu sehen, wird aber im Rahmen des Tm1 durchgeführt. Weil es m.E. didaktisch ziemlich sinnbefreit ist, das getrennt auszubilden. Das gibt nichts halbes und nichts ganzes. Ich kann diese Themen m.E. nur dann richtig und praxisnah ausbilden, wenn ich da eben keinen zivilen EH-Kurs für vorwiegend bedingt motivierte Teilnehmer (weil der Chef sagt "mach den Kurs" oder "ich brauch das Ding für den LKW-Schein sagt mein Arbeitsvermittler") als Grundlage habe. Sondern das zielgruppengerecht für zukünftige FM ausbilde. Ich arbeite z.B. für den Teil Rettung im TrM1 mit jeder Menge Elemente aus der RUD. Da fließt literweise Kunstblut, es liegen abgesägte Finger herum, es ist wirklich Erbrochenes im Mund,... Und ich mache alle Themen immer ausgehend von einem Fallbeispiel. Und nicht von einer Folie... Es läuft z.B. automatisch "Gefahren an der Einsatzstelle" mit, wenn das Fallbeispiel zum Stromunfall oder zur Amputationsverletzung (an einer Maschine) das jeweilige Thema einführt. Das ist viel lebendiger und nachhaltiger, als ein 08/15 HiO-EH-Kurs für Führerscheinbewerber oder Betriebs-Ersthelfer. Geschrieben von Andreas K. Wäre auch etwas unverschämt wenn ein 17jähriger JFler gerade erst einen EH-Kurs für den Führerschein gemacht hat und dann nochmal 30 EUR für den EH-Kurs in der Feuerwehr zahlen soll (wenn es nicht die Feuerwehr zahlt/bezuschußt). Was gibt es dazu bezuschussen? Die Ausbildung zahlt gefälligst die Feuerwehr als ausbildende Stelle für den Lehrgang TrM Teil 1. Und in Ba-Wü haben wir sogar den Vorteil, dass wir als Kreisausbilder TrM/ TrFü mit RettD-Ausbildung das selbst ausbilden dürfen, ohne EH-Ausbilder von der HiO (und das zählt nachher trotzdem z.B. für den Führerschein). Wobei natürlich eine Kooperation mit HiOs immer angestrebt wird, aber eben nicht zwingend erforderlich ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 723972 | |||
Datum | 07.05.2012 17:51 | 5002 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas K. Wäre auch etwas unverschämt wenn ein 17jähriger JFler gerade erst einen EH-Kurs für den Führerschein gemacht hat und dann nochmal 30 EUR für den EH-Kurs in der Feuerwehr zahlen soll (wenn es nicht die Feuerwehr zahlt/bezuschußt) seit wann muss ein EH-Kurs der im Rahmen einer Feuerwehr-Ausbildung durchgeführt wird von dem Teilnehmer bezahlt werden? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern | 723969 | |||
Datum | 07.05.2012 17:47 | 5005 x gelesen | |||
Hallo Christian, wie meinst du das genau? In der FwDV 2 steht als Zeitbedarf für "Lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe)" 16 UE, also ein regulärer EH-Kurs. Der Teil "Rettung" umfaßt 4+1 UE und ist m.M. nach getrennt davon zu sehen, wird aber im Rahmen des Tm1 durchgeführt. Wer also einen normalen EH-Kurs außerhalb + den Teil Rettung in der Tm-Ausbildung mitmacht, der hat doch auch alles. So läuft das auch hier bei uns. Wäre auch etwas unverschämt wenn ein 17jähriger JFler gerade erst einen EH-Kurs für den Führerschein gemacht hat und dann nochmal 30 EUR für den EH-Kurs in der Feuerwehr zahlen soll (wenn es nicht die Feuerwehr zahlt/bezuschußt). Gruß Andreas | |||||
| |||||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 723962 | |||
Datum | 07.05.2012 16:20 | 5042 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Gilt z.B. nicht in Ba-Wü, da der Umfang des Ausbildungsteils "Rettung" im TrM1 wesentlich über das des zivilen EH-Kurses hinaus geht... Wer hier also nur den zivilen EH-Kurs macht, der würde keine nach FwDV 2 konforme TrM1-Ausbildung abolviert haben. In NRW gibt es, zusätzlich zum normalen EH-Kurs nach BAGEH noch den Ausbildungsteil "Erste Hilfe im Feuerwehrdienst". | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 723961 | |||
Datum | 07.05.2012 16:16 | 5160 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.also beim Tm1 muß jeder einen EH-Kurs machen, sofern nicht kurz vorher (i.d.R. nicht älter als 1-2 Jahre) bereits anderweitig ein Kurs absolviert wurde. Gilt z.B. nicht in Ba-Wü, da der Umfang des Ausbildungsteils "Rettung" im TrM1 wesentlich über das des zivilen EH-Kurses hinaus geht... Wer hier also nur den zivilen EH-Kurs macht, der würde keine nach FwDV 2 konforme TrM1-Ausbildung abolviert haben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Weidenberg / Bayern | 723950 | |||
Datum | 07.05.2012 14:27 | 5226 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim S.Wie läuft das bei euch mit der ersten Hilfe? Hallo Tim, also beim Tm1 muß jeder einen EH-Kurs machen, sofern nicht kurz vorher (i.d.R. nicht älter als 1-2 Jahre) bereits anderweitig ein Kurs absolviert wurde. Bei uns wird jetzt jedes Jahr eine EH-Auffrischung bzw. Erweiterung der Kenntnisse stattfinden. Dazu wird es auch eine AED-Ausbildung geben. Vorteil bei uns ist, dass wir eine EH-, SAN- und AED-Ausbilderin in der Feuerwehr haben, somit fallen da keine Kosten an, außer es benötigt jemand die Bescheinigung für den EH-Kurs anderweitig. Gruß Andreas | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 723881 | |||
Datum | 06.05.2012 17:16 | 5301 x gelesen | |||
Geschrieben von Annette S.Wir wechseln die Schwerpunkte im jährlichen Erste Hilfe Training. Letztes Jahr haben wir Verbände angelgt und Fallbeispiele abgearbeitet, dieses Jahr werden wir wieder mehr mit Herz - Lungen - Wiederbelebung machen So siehts bei uns auch aus, haben den Vorteil das ein hauptamtlicher RD-Ausbilder bei uns ist und das macht. :-) Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
| |||||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 723756 | |||
Datum | 05.05.2012 16:59 | 5383 x gelesen | |||
Wir wechseln die Schwerpunkte im jährlichen Erste Hilfe Training. Letztes Jahr haben wir Verbände angelgt und Fallbeispiele abgearbeitet, dieses Jahr werden wir wieder mehr mit Herz - Lungen - Wiederbelebung machen Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
| |||||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 723658 | |||
Datum | 04.05.2012 17:24 | 5749 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim S.Wie läuft das bei euch mit der ersten Hilfe? Bezogen auf meine Heimat-Einheit (in RLP): EH-Kurs in der Grundausbildung Alle 4 Jahre EH-Kurs Dazwischen EH-Training (also auch alle Vier Jahre so dass planmäßig alle zwei Jahre etwas stattfindet). Beim normalen Ausbildungs- und Übungsdienst je nach Situation auch etwas EH. Gibt ja eigentlich jede Übungssituation etwas für eine Erkrankung oder Verletzung her... | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 723655 | |||
Datum | 04.05.2012 17:04 | 5727 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim S.Oder bekommt Ihr regelmäßig professionelle Nachschulungen?Wir machen einmal jährlich ein EH-Training Geschrieben von Tim S. Ich kann auch ohne eine HiOrg eine Ausbildung zum Ausbilder machenKannst du bei fast jeder privaten San-Schule Wenn du Ausbildungen bescheinigen willst musst du dich im Falle von EH-Kursen für Führerscheinbelange vom jeweilig zuständigen Kreis-/oder Landesbehörde als ausbildende Stelle zertifizieren lassen (gemäß § 68 FeV) Bei betrieblichen Zwecken muss eine Zertifizierung nach BGG 948 durch die Qualitätssicherungsstelle der BG erfolgen. Details dazu unter Neue Seite der DGUV bzw der alten Seite https://www.bg-qseh.de/ Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 723607 | |||
Datum | 04.05.2012 13:00 | 5943 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim S.Inwiefern darf ich Bescheinigungen dazu ausstellen (für Arbeitgeber?) Die Frage ist immer für wen willst du Bescheinigungen ausstellen und für was sollen diese dann benutzt werden. Für die Zielgruppe Ersthelfer in Betrieben dürfte das für dich interessant sein: BGG / GUV-G 948 Für den Bereich von Fahrerlaubnissen empfehle ich §68 FeV und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Tim 8S., Arloff-Kirspenich / NRW | 723603 | |||
Datum | 04.05.2012 12:31 | 7729 x gelesen | |||
Hallo, eine kurze Einstiegsfrage: Wie läuft das bei euch mit der ersten Hilfe? Nur einmal beim TM1 und dann wenn nur noch wegen dem Job? (Ich beziehe mich hierbei auf die FF) Oder bekommt Ihr regelmäßig professionelle Nachschulungen? Ich beginne demnächst meine Ausbildung zum Rettungsassistenten und habe dazu jedoch noch keine wirkliche Antwort gefunden (oder ich habe schlecht gesucht :)) Was ich gefunden hab war, dass ich als RettSan erste Hilfe ausbilder werden kann: da jedoch meist nur bei HiOrgs. Ich kann auch ohne eine HiOrg eine Ausbildung zum Ausbilder machen, jedoch ist dann die Frage: Inwiefern darf ich Bescheinigungen dazu ausstellen (für Arbeitgeber?) Muss ich sonst etwas beachten? Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus! | |||||
| |||||
|