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Thema | Brandsicherheitswache durch FF, Recht auf Vergütung? | 8 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 730019 | |||
Datum | 09.07.2012 07:51 | 4446 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens N.im Sächs.BRKG steht:Geschrieben von Jens N. Die Vergütung regelt die Satzung der jeweiligen Kommune. So steht bei uns drin: Das ist, wie mein Vorredner schon angedeutet hat, leider nicht richtig. Weder der zitierte Auszug aus dem HSächsBRKG noch die Kostensatzung betreffen das Verhältnis der FM (SB) zu ihrer Gemeinde; es geht in beiden nur um das Verhältnis der Gemeinde zu Dritten. Keinesfalls kann hieraus irgendein Anspruch der FM (SB) abgeleitet werden. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 730018 | |||
Datum | 09.07.2012 06:32 | 4753 x gelesen | |||
Geschrieben von ------Kostensatzung FW Ohorn > teilweiser Auszug--- 2. Berechnung Aus dieser Textzeile lese ich jetzt aber nur heraus, dass die Stadt den Satz von 10 Euro/Stunde verlangt. Dass das auch so bei dem FA (SB) so ankommt steht da nicht (direkt). Die Stadt könnte den Betrag ja auch einbehalten und argumentieren, dass der betrag für die dienstliche Verpflegung und den Verschleiß der Uniform verwendet werden muss. (Bevor jetzt der Protest losgeht: mir ist schon klar, dass die Kosten für Futter und Kleidung nicht so hoch sind, war nur ein Beispiel.) Dem gegenüber steht in der Satzung aus Leipzig explizit drin, dass der FA (SB) der Empfänger des Geldes ist. P.S.: Im THW gibts gerade mal ein Lunchpaket, Zahlungsmittel in Euro erst ab Gruppenführer aufwärts. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 730017 | |||
Datum | 09.07.2012 02:25 | 5119 x gelesen | |||
Hallo Marcel, im Sächs.BRKG steht: Geschrieben von ---HSächsBRKG---
Die Vergütung regelt die Satzung der jeweiligen Kommune. So steht bei uns drin: Geschrieben von ---Kostensatzung FW Ohorn > teilweiser Auszug---
Also muss auch die Kommune dies so zahlen. BR Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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Autor | Marc8el 8N., Leipzig / Sachsen | 730014 | |||
Datum | 09.07.2012 00:58 | 4604 x gelesen | |||
Vielen Dank für die Antwort, aber meine Frage bezog sich nicht auf die Stadt Leipzig sondern im allgemeinen. | |||||
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Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 730012 | |||
Datum | 09.07.2012 00:24 | 4876 x gelesen | |||
Sollte es sich um Leipzig handeln, sollte dies hier abschließend geregelt sein Feuerwehrsatzung Leipzig (sofern noch aktuell): "§ 22 Aufwandsentschädigung (1) Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 63 Abs. 1 SächsBRKG nach Anlage 1 dieser Satzung. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich: - 1. Halbjahr am 31.05. - 2. Halbjahr am 30.11. des jeweiligen Jahres. (2) Auf Antrag erhalten die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die durch die Ausübung des Dienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehenden notwendigen Auslagen und Sachschäden entsprechend § 63 SächsBRKG ersetzt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Kommen Angehörige der freiwilligen Feuerwehr zu freiwilligen Sonderveranstaltungen der Stadt Leipzig, die über den normalen Einsatzdienst hinaus gehen, zum Einsatz, erhalten sie eine Aufwandsentschädigung auf der Grundlage einer Regelung des Oberbürgermeisters." Anlage 1 regelt u.a.: "Als Wachhabende bei Brandsicherheitswachen eingesetzte Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig erhalten 13 EUR je geleistete Stunde Brandsicherheitswachdienst. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig, die bei Brandsicherheitswachen als Posten eingesetzt sind, erhalten eine Aufwandentschädigung von 10 EUR je geleistete Stunde Brandsicherheitswachdienst." __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
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Autor | Marc8el 8N., Leipzig / Sachsen | 730011 | |||
Datum | 09.07.2012 00:05 | 6202 x gelesen | |||
Hallo, wenn die Freiwillige Feuerwehr eine Brandsicherheitswache stellt muss der Veranstallter/ die Gemeinde den Feuerwehrleuten die bei der Brandsicherheitswache tätig sind eine leistungsgerechte Vergütung bzw. eine Aufwandsentschädigung zukommen lassen? Wie verhält sich das wenn der Träger der Feuerwehr (Gemeinde) selbst Veranstallter eines z.B. Open Airs ist, und gemäß VStättVO des jeweiligen Landes eine Brandsicherheitswache bereitstellen muss, haben die Kamaraden ein Recht auf eine Vergütung bzw. eine Aufwandsentschädigung? Mit Freundlichen Grüßen Marcel N. | |||||
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