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Thema | Kommune als Dienstleistungsanbieter | 14 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sto8ph 8 L.8, Bottrop / NRW | 749819 | |||
Datum | 08.01.2013 18:29 | 2536 x gelesen | |||
Hallo, In Bottrop wird für die Kokerei des ArcelorMittal Konzerns und nicht für die Berbauanlagen der DSK in Dienstleistung der Brandschutz sichergestellt. 2011 wurde die Kokerei Prosper der DSK an den Konzern ArcelorMittal veräußert. Mit Wirkung vom 1.8.2012 wurde zwischen der Stadt Bottrop und dem Konzern ArcelorMittal ein Vertrag geschlossen welcher die Dienstleistung Brandschutz auf dem Werksgelände regelt. Alternativ stand die eventuelle Anordnung einer Werkfeuerwehr durch die Bezirksregierung im Raum. Die Details sind in dieser 7-seitigen öffentlichen Ratsvorlage behandelt: Ratsvorlage Wesentlicher Ansatzpunkt war der rechtliche Übergang aus den "Bergrecht" in den Geltungsbereich des FSHG NRW (auf die Gefahrenabwehr bezogen). Die Feuerwehr Bottrop hatte nicht die erforderliche Leistungsfähigkeit, um den Brandschutz auf dem Werksgelände sicherzustellen. Hieraus hätte sich dann eventuell die Erforderniss einer Werkfeuerwehr ergeben. Als Alternative wurde die Übernahme der "Dienstleistung Feuerwehr" vertraglich geregelt. Aus dem Vertrag ergibt sich eine personelle Aufstockung der Berufsfeuerwehr, sowie eine entsprechende Qualifizierung und Ausstattung der Feuerwehr. Weiter wurden die Pflichten des Unternehmens geregelt. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 749818 | |||
Datum | 08.01.2013 18:29 | 2258 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Das Materialwirtschaftsdepot erstreckt sich über ein großes Gelände und mehrere Gemeinde- und sogar zwei Landkreisgrenzen. Soweit ich weiß gibt es mehrere Zufahrten (jede Gemeinde hat wohl eine Zufahrt), aber eben nur eine Hauptzufahrt... Und wie "Tausende" andere Objekte eine Amtlich zugeteilte Adresse, also das Ding woran der Postbote erkennt welchen Brief er wo hin steckt. Das hierzu passende Gemeinde wäre dann erstmal jene die sich mit den Brandschutz rum prügeln darf und ggf. die Last auf viele FF/BF/WF-Schultern verteilen kann. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 749817 | |||
Datum | 08.01.2013 18:22 | 2353 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben G.Und dann kommt eines Tages das Bergamt und sagt "Bergbaubetrieb!", fortan keine originäre kommunale Zuständigkeit mehr. Hast Du dafür rein Interessehalber mal eine Rechtsgrundlage zum verlinken? Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 749796 | |||
Datum | 08.01.2013 15:22 | 2557 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lüder P. Hmhm, interessant. Ist das rechtlich überhaupt so? Grundsätzlich ist die Komune zuständig. Und dann kommt eines Tages das Bergamt und sagt "Bergbaubetrieb!", fortan keine originäre kommunale Zuständigkeit mehr. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 749795 | |||
Datum | 08.01.2013 15:21 | 2449 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton K. In wie weit (und ob) da dann Kommunen einspringen können, weiß ich auch nicht. Ich wage mal die Behauptung, alles eine Sache der Verhandlungen. Gruß | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 749793 | |||
Datum | 08.01.2013 15:15 | 2547 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Christian F. Wenn sachlich nicht zuständig weil es eine WF gibt und es zukünftig keine WF mehr gibt (und die Aufsicht dem Wegfall zustimmt), dann wäre die Gemeindefeuerwehr wieder zuständig. da gab´s vor einigen Jahren mal Riesenprobleme in Nürnberg. Da wollte die Bahn die eigene Bahnfeuerwehr auflösen. Den Brandschutz sollte dann die BF Nürnberg übernehmen. Die Stadt hat sich mit Händen und Füßen gegen die Auflösung gewehrt und soweit mir bekannt ist, da auch Recht bekommen. Ich weiß ja nicht, wie es in anderen Bundesländern ist, aber in Bayern können die Aufsichtsbehörden ja die Aufstellung von Werkfeuerwehren fordern. In wie weit (und ob) da dann Kommunen einspringen können, weiß ich auch nicht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 749790 | |||
Datum | 08.01.2013 15:03 | 2578 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian F.
Nehmen wir doch mal solche quasi-exterritorialen Herrschaftsgebiete wie ein Zechengelände. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 749785 | |||
Datum | 08.01.2013 14:26 | 2667 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Hmmm. Wenn sachlich nicht zuständig weil es eine WF gibt und es zukünftig keine WF mehr gibt (und die Aufsicht dem Wegfall zustimmt), dann wäre die Gemeindefeuerwehr wieder zuständig. Hier in der Nähe gibt es ein "Materialwirtschaftszentrum" der Bundeswehr. Ursprünglich gab es da mal eine WF, im Rahmen der zahlreichen Umstrukturierungen wurde die WF irgendwann mal aufgelöst und die Kommune mußte den Brandschutz übernehmen. Das Materialwirtschaftsdepot erstreckt sich über ein großes Gelände und mehrere Gemeinde- und sogar zwei Landkreisgrenzen. Soweit ich weiß gibt es mehrere Zufahrten (jede Gemeinde hat wohl eine Zufahrt), aber eben nur eine Hauptzufahrt... Wäre für mich irgendwie so ein Beispiel. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 749782 | |||
Datum | 08.01.2013 14:16 | 2794 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben G.denken wir uns mal ein Objekt, dass nicht in der Zuständigkeit des kommunalen Brandschutzes liegt. Hmmm. Wenn sachlich nicht zuständig weil es eine WF gibt und es zukünftig keine WF mehr gibt (und die Aufsicht dem Wegfall zustimmt), dann wäre die Gemeindefeuerwehr wieder zuständig. Wenn örtlich nicht zuständig, da anderes Gemeindegebiet, dann müssen das die jeweiligen Gemeinden ggf. per Verwaltungsvereinbarung oder vertrag klären. Andere Konstellationen? Für mich gerade nicht vorstellbar. Ich glaube, wir brauchen da ggf. etwas mehr Input... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 749781 | |||
Datum | 08.01.2013 14:04 | 2749 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben G.Kann hier die Kommune als Dienstleister auftreten und die Übernahme des Brandschutzes anbieten? Hmhm, interessant. Ist das rechtlich überhaupt so? Grundsätzlich ist die Komune zuständig. Mit WF verschieben sich Zuständigkeiten, Wegfall von WF führt vermutlich wieder zum Urzustand? Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 749780 | |||
Datum | 08.01.2013 13:41 | 2909 x gelesen | |||
Hallo, Zeche Prosper in Bottrop wäre auch so ein Beispiel. Oder in Wuppertal ein Teil des Bayerkonzerns (Stand das nicht auch mal in der Feuerwehr-Bravo?). Gruß | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 749779 | |||
Datum | 08.01.2013 13:40 | 2923 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.gibt es dafür Beispiele? Z.B. Übernahme des Werkbrandschutzes durch eine Berufsfeuerwehr? Wie in Hannover bei Continental vielleicht? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 749778 | |||
Datum | 08.01.2013 13:31 | 3019 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thorben G. denken wir uns mal ein Objekt, dass nicht in der Zuständigkeit des kommunalen Brandschutzes liegt. gibt es dafür Beispiele? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 749777 | |||
Datum | 08.01.2013 13:30 | 4403 x gelesen | |||
Moin, denken wir uns mal ein Objekt, dass nicht in der Zuständigkeit des kommunalen Brandschutzes liegt. Kann hier die Kommune als Dienstleister auftreten und die Übernahme des Brandschutzes anbieten? Wie verhält es sich dann mit in Anspruchname von bspw. SoSi? Handelt es sich noch um eine hoheitliche Aufgabe? Greifen die Schutzbestimmungen, dass den FA aus ihrem Dienstverhältnis kein Nachteil entstehen darf? Und dass sie Freizustellen sind? Oder handelt es sich dann nur noch um "freiwillig" unbezahlte Angestellte eines Dienstleisters? Gruß, Thorben | |||||
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