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Thema | Absolute Verpflichtung der Gemeinde zu Beschaffungen | 22 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 767504 | |||
Datum | 16.07.2013 10:18 | 3154 x gelesen | |||
Servus Albert, Gegenfrage: Geschrieben von Albert K. Wie definiert ihr den Grundschutz? Wie definiert die Gemeinde "ihren" Grundschutz? Ich kenne Fälle, da wollten Gemeinden/ örtliche Feuerwehren als Ersatzbeschaffung ein (damals) LF 16/12. Wurde ihnen aber nicht genehmigt (bzw. wurde im Zuwendungsverfahren hierfür der Zuschuss verwehrt, weil die Fahrzeuge als nicht erforderlich = zu groß dimensioniert angesehen wurde), letztlich stehen dort jetzt TSF-W oder LF 8/6. Im Rahmen der Zuwendungsverfahren wird ja auch auf den Fahrzeug-/ Ausrüstungsstand innerhalb der Gemeinden abgestellt. Wenn also im Ortsteil B ein (durchaus großes) Gewerbegebiet entsteht, im Ortsteil A steht bei der dortigen Feuerwehr ein Löschzug (der in akzeptabler Zeit im Ortsteil B sein kann), dann muss im Ortsteil B meines Erachtens nicht zwingend - allein wegen des Gewerbegebietes - der Fahrzeugbestand aufgrüstet werden auf ein (H)LF 20, wenn dort z.B. ein wasserführendes Löschfahrzeug (LF 10 oder evtl. sogar "nur" TSF-W) stationiert ist. Das sieht unsere Bezirksregierung übrigens ähnlich. Und das meine ich mit Grundschutz... Gruß Markus | |||||
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Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 767499 | |||
Datum | 16.07.2013 09:10 | 3045 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Markus R. Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes (Grundschutzes) Was ist denn "der Grundschutz"? Das ist meiner Meinung nach die Stelle, an der man je nach Lust und Laune rumbastelt. Je nach Auslegung besteht der Grundschutz aus einem TSA oder aus einem HLF 20. Wie definiert ihr den Grundschutz? Viele Grüße, Albert | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 767459 | |||
Datum | 15.07.2013 20:30 | 3201 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Dennoch wird es nicht kommen, weil die Freizeitfeierabendhäuptlinge dann nichts mehr zu sagen hätten. Und so viel Viagra kannst Du denen gar nicht geben, um den Ego-Lnick auszugleichen...Bin (mal wieder) über die Macht der Freizeitfeierabendhäuptlinge überrascht. Wenn es um Aufgabenzuteilungen zwischen kommunalen Ebenen geht, befinden sich weitaus vorher schon soviele Stellen im kriegsähnlichen Zustand (besonders, wenn die Aufgabe auch noch Geld kostet, oder liefert), und selbst die politischen Ebenen der betroffenen Gebietskörperschaften kommen erst verhältnismäßig spät ins Spiel (und das dürften dann wiederum die Hauptstreitwaffen der besagten Häuptlinge sein). Scheitern soll es am Ende aber wieder an den Freizeitfeierabendhäuptlingen, die doch sonst nie was auf die Reihe kriegen... Und die gleichen Freizeitfeierabendhäuptlinge, die die Macht des großen Feuerwehrreformscheiterns besitzen, würden dazu noch auf der Ebene unter der zur Reform überhaupt stichhaltigen Entscheidungsebene das "Wünsch-Dir-Was" nicht mehr schaffen, oder gegen die "zwangsweise Synergie-Umsetzung" nichts anrichten können, aber bei Landesgesetzen wiederum haben sie dann eben die Macht. Merkwürdig... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 767455 | |||
Datum | 15.07.2013 20:11 | 3059 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario L.Ich halte selbst Samtgemeinden für zu klein. Meiner persönlichen Meinung nach sind Gliederungen unter ca. 50.000 Einwohner hierzu i.d.R zu klein.Das ist eine ordentliche Hausnummer. In RLP hat man es mal im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform in Landesgesetzen so festgesetzt, bezogen auf die kompletten Aufgaben einer Kommune, der Brandschutz ist da nur ein (nicht der kleinste, aber auch nicht der größte) Teil: Eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben i.d.R. Verbandsgemeinde entspricht der Samtgemeinde. Mit den von dir genannten 50.000 Ew. hast du übrigens z.B. in Niedersachsen sogar noch einen Landkreis, der diese Zahl nicht erreicht, andere liegen knapp drüber (Wiki-Liste). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 767332 | |||
Datum | 14.07.2013 14:37 | 3644 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.wenn du Gliederungen für Gemeinden mit unter 50.000 EW für zu klein hältst, dann bist du bei der o.g. Zahl dann aber auch recht schnell bei hauptberuflichen Strukturen angelangt. Ja und nein. Dass bei Großstädtzen BFen eingerichtet werden kommt nicht alleine aus der Einwohnerzahl, sondern oftmals auch aus der besonderen stödtischen Struktur. z.B. Innenstädte, in denen sich keine FF etablieren kann - während Du in den Außenbereichen durchaus noch klassische FFen tlw. mit eigenem Ausrückebereich hast. Wenn man nun beispielsweise alle FFen eines Landkreises zusammen fassen würde und als eine Feuerwehr sehen würde, dann hättest Du immer noch keine Struktur von der Bevölkerung her, wo Du eine HAW bräuchtest. Was Du dann sehr wohl hättest wären auf Kreisebene 5-10 mann für Verwaltung, Beschaffung, Wartung, Ausbildung,... Und wenn man heute schaut, dann hat man die oftmals schon, nur eben auf zig Kostenstellen und Haushaltstiteln verteilt. Also keine oder kaum Mehrkosten. Und wenn wir ehrlich sind. Der durchschnittliche EA-FF-Chef ist doch gar nicht in der Lage den Job so zu machen, wie er heute eigentlich erforderlich wäre. Vgl. den Parallelthreat über Beschaffungs-/ Ausschreibungsfragen. Auf der anderen Seite hättest Du aber die Möglichkeit, optimal zu planen. Wünsch-Dir.Was wäre nicht mehr, Synergien würden zwangsweise umgesetzt, die Berücksichtigung der Nachbarstandorte bei der Planung für den jeweiligen Standort wäre nicht fakultativ, sondern zwingend, Du hättest eine auch über Gemeindegrenzen hinweg einheitliche Ausstattung und Ausbildung,... Und es wären dennoch die selben Standorte (ggf. Minus denen die man dann nach den Synergien nicht mehr braucht) wie bisher. m.E. wäre das objektiv unterms Stich eine Win-Win Situation. Dennoch wird es nicht kommen, weil die Freizeitfeierabendhäuptlinge dann nichts mehr zu sagen hätten. Und so viel Viagra kannst Du denen gar nicht geben, um den Ego-Lnick auszugleichen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 767330 | |||
Datum | 14.07.2013 14:12 | 3288 x gelesen | |||
Servus, wenn du Gliederungen für Gemeinden mit unter 50.000 EW für zu klein hältst, dann bist du bei der o.g. Zahl dann aber auch recht schnell bei hauptberuflichen Strukturen angelangt. Es geht doch in Bayern auch, dass Gemeinden mit 5.000 EW, wie die unsere, eine leistungsfähige Feuerwehr unterhält. Es sind ja sogar 5 Feuerwehren. Was da dann an Fahrzeuge mal fehlt, wird durch nachbarschaftliche Löschilfe ergänzt. Wenn mann will, ist (fast) alles machbar. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 767329 | |||
Datum | 14.07.2013 13:38 | 3240 x gelesen | |||
Ich halte selbst Samtgemeinden für zu klein. Meiner persönlichen Meinung nach sind Gliederungen unter ca. 50.000 Einwohner hierzu i.d.R zu klein. Gruß Mario | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 767328 | |||
Datum | 14.07.2013 13:29 | 3287 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario L.Die ganz kätzerische Frage wäre hier eigentlich, ob die Gemeinde als Gliederung nicht i.d.R. viel zu klein ist, um eine leistungsfähige Feuerwehr auch unter ökonomischen Aspekten zu betreiben. In Niedersachsen sind ja eben nicht die Gemeinden sondern die Samtgemeinden Träger der FW. D.h. Verwaltungsgliederungen mit i.d.R. > 10.0000 EW. Aus meiner Sicht kann eine solche Verwaltungseinheit eine leistungsfähige und preiswürdige FW aufbauen. Insbesonder da in Niedersachsen die Kreise eine Kreisfeuerwehr vorhalten und dafür Sonderfahrzeuge auf Kreisebene beschaffen können. Gruß Ingp | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 767326 | |||
Datum | 14.07.2013 13:07 | 3388 x gelesen | |||
Die ganz kätzerische Frage wäre hier eigentlich, ob die Gemeinde als Gliederung nicht i.d.R. viel zu klein ist, um eine leistungsfähige Feuerwehr auch unter ökonomischen Aspekten zu betreiben. Den Rettungsdienst betreibt man ja aus diesem Grund auch nicht auf Gemeindeebene. Synergieeffekte bei benachbarten Gemeinden gehen so jedenfalls sehr oft verloren. Die Frage muss ja eigentlich nicht lauten "haben wir eine Leistungsfähige Feuerwehr" sondern "haben wir für das investierte Geld die bestmögliche Feuerwehr" bzw. "können wir die gleiche Leistung bei weniger Kosten erhalten". Gruß Mario | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 767292 | |||
Datum | 13.07.2013 10:05 | 3676 x gelesen | |||
hallo Geschrieben von Markus R. Ich kenne zumindest einen Fall (ich meine sogar aus der Oberpfalz), wo eine Kommune nachträglich zum Kauf einer DLK verpflichtet wurde. Wurde durch Urteil des VG Regensburg auch so bestätigt. Interessant. Gibt es dazu auch ein Aktenzeichen bzw. das Urteil mit Begründung im Netz nachlesbar? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 767289 | |||
Datum | 13.07.2013 09:46 | 3803 x gelesen | |||
Servus Anton, Geschrieben von Anton K. Im Forum ist ja auch ein bayrischer KBR aktiv unterwegs. Vielleicht kann der mehr dazu sagen. ;-) ich werd's jedenfalls versuchen... Geschrieben von Anton K. soweit ich weiß, ist da das Landratsamt die Aufsichtsbehörde über die Gemeinden. Stimmt, der sogenannte "staatliche Teil" des Landratsamtes ist quasi die Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Gemeinden. Da gibt es in jedem Fall ein Sachgebiet "Kommunalaufsicht", aber auch die anderen staatlichen Sachgebiete (wie z.B. die Untere Straßenverkehrsbehörde, das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, die Untere Wasserbehörde... und wie sie alle heißen) über hier Aufsicht über die Kommunen aus. Inwieweit dann tatsächlich Maßnahmen gegen Kommunen veranlsst werden, hängt manchmal auch von den politischen Strukturen ab... ich kenne aber ein Landratsamtamt, das vor einigen Jahren gegenüber einer kreisangehörigen Gemeinde sogar im Wege der kommunalaufsichtlichen Ersatzvornahme vorgegangen ist (war aber kein Brandschutzthema). Geschrieben von Anton K. Bei uns in Bayern bekommt ja der KBR als "oberster Feuerwehrler" des Landkreises mit, ob z.B. eine DL benötigt wird. Er informiert dann im Landratsamt den Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz. So ist´s halt mal außerhalb der Gemeinde offiziell. Aufgabe des KBR ist unter anderem die Beratung des Landkreises/ des Landratsamtes wie auch der Gemeinden in Angelegenheiten des abwehrenden Brandschutzes. Klar sollte er mitbekommen, wenn in einer Kommune ein Hubrettungsfahrzeug benötigt wird, die Frage ist nur: über welchen Weg? Meistens - zumindest kenne ich das so - wird die Info über konkrete Bauanträge kommen, wenn eben der zweite Rettungsweg auf einmal über ein Hubrettungsfahrzeug sichergestellt werden soll (und den Mitarbeitern des Kreisbauamtes das auffällt). Mein Weg ist dann in der Regel - aber eher selten, weil in meinem Landkreis insgesamt sieben Hubrettungsfahrzeuge stehen - meine Bedenken hierzu mitzuteilen. Ergebnis war in aller Regel die Herstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges. Ein anderer Weg ist die Information über die kommunale Bauleitplanung. Hier wird bei uns ein KBM eine entsprechende Stellungnahme abgeben, vor allem eben dann, wenn aufgrund der zugelassenen Bebauung die Notwendigkeit eines Hubrettungsfahrzeuges absehbar ist. Geschrieben von Anton K. Und, naja, gleich muss dann die DL auch nicht beschafft werden. Ich kenne zumindest einen Fall (ich meine sogar aus der Oberpfalz), wo eine Kommune nachträglich zum Kauf einer DLK verpflichtet wurde. Wurde durch Urteil des VG Regensburg auch so bestätigt. Geschrieben von Anton K. Im BayFwG steht sinngemäß drin, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren unterhalten müssen. Dieser Passus gibt von Zeit zu Zeit immer wieder Anlass zu trefflichen Diskussionen, wobei das im Endeffekt bedeutet: Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes (Grundschutzes) innerhalb der Gemeinde. Das muss eben eigentlich gewährleistet sein, kann für manche - vor allem finanzschwache - Kommune aber auch tatsächlich ein Problem darstellen. Wobei einige Gemeinden erst einmal den Grundsatz verinnerlichten müssten "Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben". Das klappt landauf landab meines Erachtens noch nicht so wirklich... :-( Geschrieben von Anton K. Ein wunderbarer Gummiparagraph. Wie man ihn halt so auslegt :-) Geschrieben von Anton K. Also, Kontrollorgane gibt´s, und die sicher in gant Deutschland irgendwie auf die gleiche Art wie die von mir geschilderte. Die gibt es, eigentlich in ganz D... Gruß Markus | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 767287 | |||
Datum | 13.07.2013 09:13 | 3569 x gelesen | |||
Dankschön, Daniel, für die Info. Bei uns in Bayern läuft das etwas anders: Ausschöpfung der Einnahmepotenziale bei gleichzeitiger Einsparung in möglichst allen Bereichen. Dann gibt es Bedarfszuweisungen oder Strukturbeihilfe. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 767273 | |||
Datum | 12.07.2013 23:39 | 3774 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Mario L.: Ein zusammenfallen dieser Fuktionen und der Fachaufsicht ist selbst in Niedersachsen eher selten und zufällig. Würde auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht nur begrenzt Sinn machen. Gut, er wirkt mit. Aber eine echte Fachaufsicht auf Seiten der Kreise, in den Reihen der Kreisverwaltungen, würde mir sonst nicht einfallen. Würde mir als echte Fachaufsicht eher wieder die höhere Ebene einfallen, früher die Bezirksregierungen, jetzt bei den Polizeidirektionen angesiedelt. Fragt sich nur, ob die sich, als Mittelbehörden, im Rahmen der zwischenzeitlich so modernen Verwaltungsvereinfachungen damit überhaupt noch beschäftigen sollen; oder gar dürfen? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 767271 | |||
Datum | 12.07.2013 23:25 | 3753 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Bernd S.: "Entschuldungsvertrag!" Kurz und vereinfaht zusammengefasst: Korrekt heißt das das Konstrukt "Zukunftsvertrag", als Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden (Nds.). Das Land übernimmt dabei bis zu 75% der Kassenkredite der Kommunen, wenn der Haushalt nur so wieder ausgeglichen werden kann. Voraussetzung dabei ist, daß die Steuerkraft der Kommune unterdurchschnittlich und die Kassenkreditverschuldung weit überdurchschnittlich (Landesschnitt) ist. Die Kommunen müssen dabei den Haushaltsausgleich ohne Gebietsänderung wieder herstellen können, oder sie müssen zu Gebietsfusionen bereit sein. Im Klartext also: Das Land übernimmt drei Viertel der Schulden, wenn sich Kommunen freiwillig zu größeren, leistungfähigeren Kommunalstrukturen - Gemeinden, Städten, Kreisen - zusammenschließen. Die Samtgemeinde Asse, um die es hier geht, wird dabei zum 01.01.2015 mit der benachbarten Samtgemeinde Schöppnstedt fusionieren. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 767270 | |||
Datum | 12.07.2013 22:58 | 3875 x gelesen | |||
Hallo Daniel, die Fachaufsicht liegt nach §§ 170 bis 176 NKomVG zwar beim Kreis. Es findet sich dort jedoch kein Hinweis, dass diese durch den Kreisbrandmeister ausgeübt wird. Aus dem NBrandSchG geht nur hervor, dass der KBM bei den Aufgaben des Kreises mitwirkt (§21(1)). Ein zusammenfallen dieser Fuktionen und der Fachaufsicht ist selbst in Niedersachsen eher selten und zufällig. Würde auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht nur begrenzt Sinn machen. Gruß Mario | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 767269 | |||
Datum | 12.07.2013 22:34 | 3867 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Felix H.: Weiß ich auch. Ich wollte nur einmal wissen, ob und wie das überhaupt geregelt ist, weil uns nämlich bei kleinsten Beschaffungsanträgen (HSR beispielsweise...) schon gesagt wird "Ist nicht weil Entschuldungsvertrag!". Gestern Abend hast Du da aber ein bißchen was anderes geschrieben. Du erinnerst Dich: "Nicht fordern ist Faulheit" - und Deine Antwort darauf? So auch die 2 HFuG. Und 2 PA. Ich wollte ja gestern nichts mehr dazu schreiben, aber: Ich vermute mal, Du bist FA in Klein Denkte. Die Distanz von Klein Denkte nach Groß Denkte beträgt von Ortsmitte zu Ortsmitte knapp 2 km, von Ortsrand zu Ortsrand sind es laut Google Maps etwa 900 m. Und ihr werdet wahrscheinlich ohnehin nicht allein alarmiert, Groß Denkte vermutlich auch nicht, jedenfalls wenn es um den Einsatz von PA geht. 2 PA und 2 HFuG auf Eurem TSF + 4 PA und 2 HFuG auf dem LF 8/6 aus Groß Denkte = 6 PA und 4 HFuG. Das ist vielleicht nicht besonders komfortabel, aber ausreichend für die drei Trupps und den Gruppenführer. Vielleicht nicht schön, aber auch nicht völlig unzureichend ausgestattet. So wie Du es hier mitunter darstellst (?). Aber davon ab hast Du ja getern noch was anderes geschrieben - womit wir auch zum Teil wieder beim Fordern wären. Tja, und solche Probleme kann man nur vor Ort lösen. Nicht im Forum, und nicht durch permanente Vorwürfe. Und wie geschrieben: So ein Hohlstrahlrohr kostet nun wirklich nicht die Welt. Vernünftig begründete Dinge werden, jedenfalls meiner Erfahrung nach, selbst von Verwaltungen selten abgelehnt. Es müssen aber vielleicht auch nicht gleich alle CM ausgetauscht werden, und man kann mehrere HSR vieleicht auch über ein paar Jahre beschaffen. Da braucht es auch etwas Geduld. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 767266 | |||
Datum | 12.07.2013 22:09 | 3935 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix H.Entschuldungsvertrag! Rein aus Interesse: Was ist das? | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 767264 | |||
Datum | 12.07.2013 21:10 | 4115 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Ich ahne schon wieder, was dahinter steckt... Keine Angst, ich will niemanden irgendwo verklagen oder anschwärzen! Geschrieben von Daniel R. Pflichtaufgabe heißt allerdings nicht, daß im großen Stil investiert werden muß, Autos nicht älter als 25 Jahre sein dürfen und dgl. mehr Weiß ich auch. Ich wollte nur einmal wissen, ob und wie das überhaupt geregelt ist, weil uns nämlich bei kleinsten Beschaffungsanträgen (HSR beispielsweise...) schon gesagt wird "Ist nicht weil Entschuldungsvertrag!". Und zu den 25 Jahre alten Autos: Wir wollen gar kein Neues, denn in dem wirds die "Hühnerleiter" (Serien-DoKa) geben, da fahren wir mit unserem alten bequemer (wenn auch weniger sicher, ich weiß). Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 767262 | |||
Datum | 12.07.2013 20:13 | 4522 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Im BayFwG steht sinngemäß drin, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren unterhalten müssen Genauer: Im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten... :-) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 767261 | |||
Datum | 12.07.2013 19:58 | 4505 x gelesen | |||
Hallo, Ich ahne schon wieder, was dahinter steckt... Geschrieben von Felix H.: Warum eigentlich? Klar, rechtlich dazu verpflichtet. Aber welche Instanz gibt es eigentlich in Deutschland, die das kontrolliert? Vorab: In einem Brandschutzbedarfsplan steht zu einem guten Teil auch immer nur das drin, was politisch gewollt ist, denn er wird politisch beschlossen. Weiter: Nicht "in Deutschland", nach den Landes(brandschutz)gesetzen sind es bei uns z.B. der Kreisbrandmeister, als Fachaufsicht im Kreis, und das Dezernat Brandschutz, Katastrophenschutz, Verteidigung bei den Polizeidirektionen als Aufsichtsbehörde. Und was macht eine Gemeinde, der vom Land Investitionen per Entschuldungsvertrag verboten wurden? Welches "Gesetz" (Brandschutzgesetz versus der Vertrag) gelten denn da jetzt höher? Und wieder, wer entscheidet das? Brandschutz ist zunächst mal ein Pflichtaufgabe, eine "Aufgabe des eigenen Wirkungskreises" der Gemeinden. Pflichtaufgabe heißt allerdings nicht, daß im großen Stil investiert werden muß, Autos nicht älter als 25 Jahre sein dürfen und dgl. mehr. Pflichtaufgabe heißt auch nicht, daß man seine Pflicht nicht notfalls anders, effizienter organisieren dürfte. Auch im investitiven Bereich dürfte per Entschuldungsvertrag kaum jegliches Handeln untersagt sein; geht ja in vielen Bereichen auch kaum. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 767252 | |||
Datum | 12.07.2013 18:21 | 5054 x gelesen | |||
Servus, soweit ich weiß, ist da das Landratsamt die Aufsichtsbehörde über die Gemeinden. Bei uns in Bayern bekommt ja der KBR als "oberster Feuerwehrler" des Landkreises mit, ob z.B. eine DL benötigt wird. Er informiert dann im Landratsamt den Sachgebietsleiter für Brand- und Katastrophenschutz. So ist´s halt mal außerhalb der Gemeinde offiziell. Und, naja, gleich muss dann die DL auch nicht beschafft werden. Im BayFwG steht sinngemäß drin, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Feuerwehren unterhalten müssen. Ein wunderbarer Gummiparagraph. Aber wenn´s dann mal länger dauert, bis was beschafft wird, kann dann der Landkreis, bzw. die Bezirksregierung eingreifen. Also, Kontrollorgane gibt´s, und die sicher in gant Deutschland irgendwie auf die gleiche Art wie die von mir geschilderte. Im Forum ist ja auch ein bayrischer KBR aktiv unterwegs. Vielleicht kann der mehr dazu sagen. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Feli8x H8., Denkte / Niedersachsen | 767250 | |||
Datum | 12.07.2013 17:45 | 8434 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Bis jetzt haben wir noch keine DL benötigt, hätten auch keinen Platz dafür. Aber wenn die Brandschutzbedarfspläne den Kauf einer solchen ergeben, dann muss die Gemeinde wohl in den sauren Apfel beissen. Warum eigentlich? Klar, rechtlich dazu verpflichtet. Aber welche Instanz gibt es eigentlich in Deutschland, die das kontrolliert? Und was macht eine Gemeinde, der vom Land Investitionen per Entschuldungsvertrag verboten wurden? Welches "Gesetz" (Brandschutzgesetz versus der Vertrag) gelten denn da jetzt höher? Und wieder, wer entscheidet das? Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun! | |||||
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