News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Gebäudetelefonanlage/ Vorwahl für externe Anrufe 0 112 | 7 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Tim 8K., Berlin / Berlin | 775264 | |||
Datum | 21.10.2013 08:21 | 3780 x gelesen | |||
Bei mir hilft auch die Vorwahl der "0" nichts. Sobald die 110 oder 112 auftaucht erfolgt eine Weiterleitung an die ständig besetzte Zentrale des Haussicherungsdienstes. Mein Beitrag, meine Meinung. | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 775263 | |||
Datum | 21.10.2013 05:59 | 3920 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel N.Im Umkehrschluss müsste dann die Vorwahl in den Brandschutzordnungen, indbesondere Teil A, festgehalten werden oder liege ich da falsch? Nur dann wenn es vorgesehen ist das jeder Mitarbeiter direkt die 112 anruft. Es soll Unternehmen geben die entweder eine andere "Notfall Nummer" haben oder die 112 selbst abfragen. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
| |||||
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 775192 | |||
Datum | 19.10.2013 17:22 | 4114 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Marcel N. In zahlreichen Betrieben gibt es Telefonanlagen mit denen man nur ins öffentliche Telefonnetz gelangt, wenn die eine Vorwahl gewählt wird, Beispielsweise die 0. Haben wir hier in der Firma auch so. Wir haben aber (Auerswald Telefonanlage) die Möglichkeit Kurzwahlen in der Anlage zu speichern. Die 110 und die 112 sind bei uns als Kurzwahl hinterlegt und wählen dann automatisch im Hintergrund 0112 bzw 0110 Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
| |||||
Autor | Marc8el 8N., Hötensleben / Sachsen-Anhalt | 775181 | |||
Datum | 19.10.2013 12:19 | 4254 x gelesen | |||
Danke für die Antworten. Im Umkehrschluss müsste dann die Vorwahl in den Brandschutzordnungen, indbesondere Teil A, festgehalten werden oder liege ich da falsch? Gruß Marcel N. | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 775170 | |||
Datum | 19.10.2013 09:14 | 4560 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcel N.Ist es rechtlich Zulässig, die nationalen Notrufnummern (112 und 110) mit einer Vorwahl zu versehen um aus einer internen Telefonanlage in das öffentliche Telefonnetz zu telefonieren? Hallo Marcel, die 112 ist ja in einer internen Telefonanlage keine Notrufnummer sondern einfach nur eine Nummer. In diesem internen Telefonnetz kannst Du (außer 0) wählen was Du möchtest, Du wirst Dich immer nur in diesem internen Telefonnetz bewegen. Erst mit der 0 kommst Du aus diesem Netz raus und hast dann alle Möglichkeiten inkl. Notrufnummer die man auch im öffentlichen Telefonnetz hat. Der § 108 Telekommunikationsgesetz schreibt auch: "Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für das Führen von ausgehenden Inlandsgesprächen" ... "hat Vorkehrungen zu treffen, damit Endnutzern unentgeltliche Verbindungen möglich sind, die entweder durch die Wahl der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 oder"... Firmeninterne Telefonanlagen sind nach meinem Verständnis nicht öffentlich zugänglich somit trifft diese Anforderung auch nicht zu. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 775166 | |||
Datum | 19.10.2013 06:32 | 4502 x gelesen | |||
Hallo Marcel, ob es rechtlich zulässig ist, kann ich dir nicht beantworten. Bei den kleineren Anlagen ist die 11 ja meist als erste interne Nummer vergeben. Bei größeren Anlagen steht die 11 nicht für interne Rufnummern (Oder nur mit krücken) zur Verfügung. Gruß | |||||
| |||||
Autor | Marc8el 8N., Hötensleben / Sachsen-Anhalt | 775164 | |||
Datum | 19.10.2013 00:30 | 6069 x gelesen | |||
Guten Abend, Deutschlandweit sind ja die Nummern 112 und 110 einheitlich für Feuerwehr/ Rettungsdienst und Polizei vergeben. In zahlreichen Betrieben gibt es Telefonanlagen mit denen man nur ins öffentliche Telefonnetz gelangt, wenn die eine Vorwahl gewählt wird, Beispielsweise die 0. Ebenfalls besteht die Variante das vereinzelt Telefone exsistieren mit denen man garnicht ins öffentliche Telefonnetz telefonieren kann. Ist es rechtlich Zulässig, die nationalen Notrufnummern (112 und 110) mit einer Vorwahl zu versehen um aus einer internen Telefonanlage in das öffentliche Telefonnetz zu telefonieren? Aus dem Handynetz ist ja auch ein Anruf der Nummern ohne Vorwahl jederzeit möglicht. Technisch gesehen dürfte es ebenfalls möglich sein die interne Telefonanalge für die Nummern 112 und 110 gleich in öffentliche Netz weiterzuleiten. Gibt es Landesrechtliche Unterschiede in der Umsetzung? Mit kameradschaftlichen Grüßen Marcel N. | |||||
| |||||
|
zurück |