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ThemaNeue M-VkV und M-VStättV unter is-argebau.de veröffentlicht9 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorMark8us 8F., Hamburg / Hamburg789038
Datum25.05.2014 12:582611 x gelesen
Danke. Verstanden. Ende ;)

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AutorKlau8s S8., München / Bayern789036
Datum25.05.2014 12:132491 x gelesen
Notifizierungsverfahren guckst du :-)

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorKlau8s S8., München / Bayern789034
Datum25.05.2014 12:112469 x gelesen
Geschrieben von Markus F.Wie ist denn dann nun der rechtliche Status dieser Verordnung?


Gar keiner bis jetzt EU weit, Vision ist wie unter meiner Antwort auf Lars ,geschrieben das dies alles mal einheitlich geregelt wird, wie es ja bei den Rettungs-Fluchtwegkennzeichnungen, Feuerlöscherkennzeichnungen, Rauchabzüge ja schon EU weit durchgeführt werden kann und teilweise wird. Irgendwann will man einen einheitlichen Weg denn wir hier in Deutschland mal vorgeben und übernommen werden kann.Lasst uns erst mal länderrechtlich den Weg finden ,dann werden wir sehen ob das EU Recht auch EU weit durchgesetzt werden kann.
Gruß

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorMark8us 8F., Hamburg / Hamburg789032
Datum25.05.2014 11:572556 x gelesen
Moin Klaus.

Vielen Dank für den Hinweis.

Was mich noch irritiert ist das "Notifizierungsverfahren".
Wie ist denn dann nun der rechtliche Status dieser Verordnung?

Noch in der Schwebe bis die Eu zustimmt und nur zur Kenntniss der Nutzer,
oder gilt diese schon?

Bin aus den google Ergebnissen irgendwie nicht wirklich schlau geworden,
und dachte mir, ich frage einen visierten Anwender ;)

Grüße von der Elbe
Markus

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AutorKlau8s S8., München / Bayern788931
Datum23.05.2014 10:483355 x gelesen
ich würde bei der Verlinkung mal unter den Beschlüssen nachschauen, da ja so ein Beschluss mit Protokol und Begründung aufgeführt ist.

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorLars8 R.8, Mölme / Niedersachsen788930
Datum23.05.2014 10:442806 x gelesen
Hallo Klaus,
Geschrieben von ---Klaus Schiller, München--- [...]vorausplanend beraten mit der Musterverordnung auf Bauvorhaben der Zukunft.
so etwas hab ich mir fast gedacht. Vielen Dank für die Bestätigung.

Das Beispiel mit der Staffelung der Rettungswegbreite würde auch Niedersachsen betreffen. Und mich würde der Grund für die Änderung interessieren. Kann man den Grund irgendwo nachlesen? Gibt es Protokolle zu den Ausschußsitzungen?

Gruß
Lars

Das hier geschriebene stellt ausschließlich meine eigene private Meinung dar.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern788929
Datum23.05.2014 10:282846 x gelesen
Hallo Lars,
da Baurecht Ländersache ist handelt es sich um eine Empfehlung bzw Orientierungshilfe der Bauministerkonferenz, mit der Prämisse dies Bundesweit einheitlich für die Länder diese als Standard übernommen wird,sie kann übernommen oder von den Ländern länderspezifisch abgeändert teilweise übernommen werden. Beipiel : VStättV Bayern 60cm Staffelmaß der Rettungswegbreite entfällt nach der neuen Musterverordnung, wäre jetzt ein Bestreben das Bayern diese M-VStättV zum 01.01.15 übernimmt, könnte man jetzt schon vorausplanend beraten mit der Musterverordnung auf Bauvorhaben der Zukunft.Momentan haben die Länderverordnungen ihre Gültigkeit in Bayern z. B
Versammlungsstättenverordnung - VStättV)1)
Vom 2. November 2007

Gruß
Klaus

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'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorLars8 R.8, Mölme / Niedersachsen788927
Datum23.05.2014 09:472974 x gelesen
Hallo,
ich hab da mal eine an die VB'ler Muster-Verordnungen/Richtlinien. In wie fern sind die für euch interessant/relevant, da ja jedes Bundesland seine eigene LBO hat und diese sich durchaus unterscheiden können. Speziell würde mich die MVStättVO interessieren, da ich damit täglich im Beruf zu tun habe.

Beste Grüße
Lars

Das hier geschriebene stellt ausschließlich meine eigene private Meinung dar.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern788919
Datum23.05.2014 07:195013 x gelesen
Hallo Leutz,
für alle VB,ler und deren Interessierten zur Information.. Neben der neuen M-IndBauRL(Muster-Industriebaurichtline sind nun auch die neuen M-VkV(Muster-Verkaufsstättenverordnung) und M-VStättV(Muster-Versammlungsstättenverordnung) auf der Web-Seite der is-argebau(Bauministerkonferenz) hinterlegt. Analog der M-IndBauRL läuft derzeit noch das Notifzierungsverfahren bei der EU.

Gruß und einen wunderschönen Tag.

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
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