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ThemaFahrzeug zu hoch und zu schwer52 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen794892
Datum05.09.2014 11:599340 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael S.Stimmt, ich habe nicht verstanden das nur derjenige der direkt angeschrieben wird auch antworten darf. Bei einer Diskussion darf aber jeder zu allem was geäußert wird auch seine Meinung abgeben. Egal wer ursprünglich wem die Frage gestellt hat.

Das darf man natürlich, aber es hatte Initial nichts mit der Uraussage zu tun, sondern bezogen auf die Aussage, dass Christian immer lachen muss, wenn jemand aus Dietzenbach Kritik an Fahrzeugbeschaffungen - insbesondere bezüglich Fahrzeugdimensionen - macht.

Gruß Oliver!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz794891
Datum05.09.2014 11:089403 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver S.Vielmehr möchte ich darauf hinweisen, dass viele Feuerwehren ihre LF 16 oder LF 16/12 durch HLF 20 oder LF 20 ersetzen, fest in dem Glauben, dass dieses Fahrzeug das passende ist um eine Ersatzbeschaffung zu sein.

Doch leider ist das selten der Fall. Vielmehr ersetzt das HLF 20 von der Beladung, Löschmittel und Dimension doch eher das LF 24.


Der 2. Teil stimmt zwar schon, jedoch hat die Norm des HLF20/16 die des LF16/12 ersetzt. Das (H)LF20 ist der normative Nachfolger des LF16/12, so wie das (H)LF10 der normative Nachfolger des LF10/6 ist. Da sich wohl auch in den Normengremien die "Höher, Größer, Schneller, Weiter"-Fraktion immer weiter durchsetzt, braucht man sich da nicht zu wundern, dass das so ist. Manche Bundesländer, die Fahrzeuge einzeln nach Bedarf fordern, haben dies schon erkannt und dem entgegengesteuert (siehe RLP). Da wird dann weitgehend das (H)LF10 als Nachfolger des LF16/12 gefördert sowie das MLF anstatt einem LF8/6 bzw. LF10/6.

Geschrieben von Oliver S.Auch ein HLF 10 bekommen ich in der Regel von fast allen Aufbauherstellern mit einer FPN 10/2000 und mind. 1200 Liter Wassertank.

Schlechtes Argument. Selbst auf einem MLF kann man bei Bedarf eine FP10/4000 problemlos installieren. Auch liegen die Pumpenleistung einer FP10/1000 sowieso normalerweise heutzutage auf einem Niveau, dass sie die Forderungen der 10/2000 auch noch erfüllen. Was bringt es aber denn, ein kleineres Fahrzeug dann so hochzupimpen, dass es doch wieder mehr kann, als es eigentlich können soll? Dann hätte man das auch gleich in der Norm so belassen können, wie es war.

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg794890
Datum05.09.2014 11:079426 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver S.Meine Anspielungen dienen in der Regel nicht als persönlicher Angriff oder dergleichen.
Richtig aber gegenüber nicht bekannten Sachverhalten die man zu großen Teilen erfahren kann wenn man zuvor eine sachliche Frage stellt ist es nicht hilfreich.

Geschrieben von Oliver S.Vielmehr möchte ich darauf hinweisen, dass viele Feuerwehren ihre LF 16 oder LF 16/12 durch HLF 20 oder LF 20 ersetzen, fest in dem Glauben, dass dieses Fahrzeug das passende ist um eine Ersatzbeschaffung zu sein.
Was in dem genannten Fall überhaupt nicht die Urfrage und der Vorgang war! Es ist ein Planung (vorraussichtlich) in der auch andere Möglichkeiten ausgelotet werden. Z.B. muss man sich Gedanken machen ob Allrad eine absolute Notwendigkeit ist usw.

Geschrieben von Oliver S.Auch ein HLF 10 bekommen ich in der Regel von fast allen Aufbauherstellern mit einer FPN 10/2000 und mind. 1200 Liter Wassertank.
Wobei man da schon wieder in Bereiche mit Lastverteilungen etc. kommt die viele enge technische Grenzen erfordern. Muss das sein?

Geschrieben von Oliver S.Aber auch beim HLF 10 habe ich 9 Mann, Beladung für eine Gruppe und als "kleines" Fahrzeug gehen die schon lange nicht mehr durch. Rein die Löschmittelmenge ist ein Faktor. Die beim bisherigen LF16/12 bereits bei 1600l sowie 100l Schaum plus 120l Schaumkanister liegt. Wenn wir auf das Thema Abmessungen und Gewichte kommen, ist kein genormtes Fahrzeug heute noch als klein oder leicht gegenüber dem Vorgänger aus rein technischer Sicht zu bezeichnen. Umgangssprachlich ist aber ein HLF 10 eben "kleiner" und ein HLF 20 "größer". Ich seh da kein Problem.

Geschrieben von Oliver S.Weiß ich jetzt nicht was ich vergleichen soll, aber ich kann weder nachschlagen, wieviel Geld ihr bei der Beschaffung gegenüber anderen Kommunen spart noch kann ich euren BEP einsehen. Und ich gehe sehr oft in mich und versuche Lösungen zu finden, damit gerade bei Beschaffungen allen ein Vorteil entsteht (Feuerwehr, Bürgern, Steuerzahlern, Interkommunaler Zusammenarbeit)
Wenn man schon seine Informationen übers Internet zusammensucht und nicht direkt nachfragt, kann man problemlos feststellen was die Kommunen in einer Region so vorhalten und auch feststellen das die ein oder andere sich eben gewisse Dinge spart. Z.B. Crafter statt Sprinter (ca. 1.500 bei Schaltgetriebe), oder ein LF weniger....
Und man wird feststellen das manche Kreise eben rund 16 Hubrettungsgeräte vorhalten und andere für Vergleicbare Verhältnisse nur zehn usw.
Sprich es gibt Regionen die Leben im Feuerwehrschlaraffenland (wie unsere Partnerwehr aus Niedersachsen schon vor zehn Jahren immer gesagt hat) und da sind eben schon "immer" die Ansichten zu Notwendigkeiten ganz andere. Die wird aber auch durch AAO's bestätigt. Somit ist die Frage wer was für seine Verhältnisse als Einsparung oder als übertriebene Ausgabe sieht.

Letztendlich ist vieles nicht persönlich gemeint, man kann aber durchaus durch Vermutungen und Anspielungen anstatt konkreten Anfragen vieles in ein vermeintlich schlechtes Licht stellen.

Gruß Micha

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg794888
Datum05.09.2014 10:459288 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver S.Du beziehst dich hier auf Antworten, die ich einem anderen Teilnehmer gegeben habe.
Stimmt, ich habe nicht verstanden das nur derjenige der direkt angeschrieben wird auch antworten darf. Bei einer Diskussion darf aber jeder zu allem was geäußert wird auch seine Meinung abgeben. Egal wer ursprünglich wem die Frage gestellt hat.

Geschrieben von Oliver S.Wieder ein Beispiel für nicht verstandene Logik eines Forums und der damit verbundenen Thread-Reihenfolge.
Vielleicht hat das Forum eine eigene Logik. Eine Diskussion aber niemals.

Gruß Micha

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen794887
Datum05.09.2014 10:109413 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael S.Gerne. Ein TLF-Wunderwuzzi ist nicht notwendig. Da hilft auch Deine Anspielung sachlich nicht weiter.

Meine Anspielungen dienen in der Regel nicht als persönlicher Angriff oder dergleichen. Vielmehr möchte ich darauf hinweisen, dass viele Feuerwehren ihre LF 16 oder LF 16/12 durch HLF 20 oder LF 20 ersetzen, fest in dem Glauben, dass dieses Fahrzeug das passende ist um eine Ersatzbeschaffung zu sein.

Doch leider ist das selten der Fall. Vielmehr ersetzt das HLF 20 von der Beladung, Löschmittel und Dimension doch eher das LF 24. Auch ein HLF 10 bekommen ich in der Regel von fast allen Aufbauherstellern mit einer FPN 10/2000 und mind. 1200 Liter Wassertank.

Geschrieben von Michael S.Der hält zwei "große" Löschfahrzeuge am Hauptstandort und ein kleines am zweiten Standort für notwendig. Gegenüber anderen Wehren ist man trotz erweiterter Bevölkerungszahlen und vermehrter Industrie, ständig wachsender Klinik, Behinderten- und Betreuungseinrichtungen sowie 40 außenliegenden Gebäuden (große Teile Landwirtschaft) mit schlechter oder keiner nennenswerter Wasserversorgung dabei gebleiben, da es noch als ausreichend anzusehen ist. Grund die Nähe der Nachbargemeinden die entsprechend in der neuen AAO berücksichtigt werden.

Ok, dann ist das nach euren Vorstellungen das richtige Fahrzeug. Wie gesagt, ich lasse mich gerne aufklären. Aber auch beim HLF 10 habe ich 9 Mann, Beladung für eine Gruppe und als "kleines" Fahrzeug gehen die schon lange nicht mehr durch. Rein die Löschmittelmenge ist ein Faktor.

Geschrieben von Michael S.
Noch nebenbei. Unser LF20 (Bj. 2013) war in etwa dem gleichen Beschaffungszeitraum gegenüber anderen Fahrzeugen in der Gegend zwischen 15.000 bis hin zu knapp 70.000! Euro günstiger. Der neue MTW bei ca. 13.000 gegenüber was sonst so zum Teil beschafft wird. Somit kann uns die Verschwendung von Steuergeldern nicht vorgeworfen werden.


Sehr löblich!

Geschrieben von Michael S.Geh in Dich und bemühe mal das Internet als Vergleichsportal.

Weiß ich jetzt nicht was ich vergleichen soll, aber ich kann weder nachschlagen, wieviel Geld ihr bei der Beschaffung gegenüber anderen Kommunen spart noch kann ich euren BEP einsehen. Und ich gehe sehr oft in mich und versuche Lösungen zu finden, damit gerade bei Beschaffungen allen ein Vorteil entsteht (Feuerwehr, Bürgern, Steuerzahlern, Interkommunaler Zusammenarbeit)

BTW: Versucht doch mal alles nicht immer persönlich zu nehmen! Diskussionen sollen Fragen klären und Lösungen aufzeigen. Wenn man immer gleich die Keule rausholt, endet das hier mit einer großen Leere...

Gruß Oliver

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen794884
Datum05.09.2014 09:569542 x gelesen
Hallo!

Wieder ein Beispiel für nicht verstandene Logik eines Forums und der damit verbundenen Thread-Reihenfolge.

Du beziehst dich hier auf Antworten, die ich einem anderen Teilnehmer gegeben habe. Somit besteht hier kein Grund sich angesprochen (angegriffen) zu fühlen.

Alles weitere Antworte ich direkt auf deine Antwort auf meine Anfrage.

Gruß Oliver!

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg794871
Datum04.09.2014 16:3410305 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver S.Und wie gesagt, ich lasse mich gerne aufklären, sehe aber für eine Stadt mit 14.000 EW irgendwie keinen Bedarf für ein LF das rein von den Dimensionen und der Ausstattung das LF 24 in der Norm ablöst.
Klinik die seit Jahren und in weiteren Jahren ständig mit Bettenkapazität erweitert wird. Großes Behindertenzentrum, Industrie wird ausgebaut, außenliegende landwirtschaftliche Anwesen, bissle Bahn, Altstadt die wenn es mal losgeht tatsächlich ein echtes Potenzial für ne Feuerwehrsternfahrt hat etc. Haste toll nachgeschaut. Vorallem wenn man rein auf die knapp 15.000 Einwohner geht. Dann soll es noch sowas wie viele überörtliche EInsätze geben auch wenn es dieses Jahr eher einsatzschwach ist.

Geschrieben von Oliver S.Aber am Ende muss ich immer lachen, wenn wieder eine Feuerwehr auf die Werbe-Lüge reinfällt, dass ein LF 16/12 durch ein LF 20 ersetzt werden muss.
Falsch. TLF 16/15 wurde durch LF20 mit 2200l Wassertank ersetzt. LF16/12 wird in ein paar Jahren vorraussichtlich durch ein HLF20 ersetzt.
Davor war ein TLF16 durch ein TLF16/25 und ein LF16TS durch ein LF16/12 dran. LF8/TS durch LF8/6. Enorm das über so viele Jahre zu halten ohne wirklich größere Typen zu beschaffen.

Geschrieben von Oliver S.Bin immer gerne bereit für Aufheiterung im Forum zu sorgen!
Oder einfach nur zu sticheln anstatt sich die tatsächlichen Gegebenheiten mal genauer anzuschauen.

Gruß Micha

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg794869
Datum04.09.2014 16:1910232 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver S.Nicht falsch verstehen, vielleicht braucht ihr ja echt ein LF 24 ähh HLF 20 und die damit verbundenen großen Mengen an Löschmittel und Beladung. Ich lasse mich gerne aufklären. ;-)
Gerne. Ein TLF-Wunderwuzzi ist nicht notwendig. Da hilft auch Deine Anspielung sachlich nicht weiter.
Es gibt seit Jahrzehnten (ja, dass solls geben) einen Feuerwehrbedarfsplan der regelmäßig überarbeitet wird.
Der hält zwei "große" Löschfahrzeuge am Hauptstandort und ein kleines am zweiten Standort für notwendig. Gegenüber anderen Wehren ist man trotz erweiterter Bevölkerungszahlen und vermehrter Industrie, ständig wachsender Klinik, Behinderten- und Betreuungseinrichtungen sowie 40 außenliegenden Gebäuden (große Teile Landwirtschaft) mit schlechter oder keiner nennenswerter Wasserversorgung dabei gebleiben, da es noch als ausreichend anzusehen ist. Grund die Nähe der Nachbargemeinden die entsprechend in der neuen AAO berücksichtigt werden.
Rüstzug aktuell: ELW 1; LF16/12; RW
Löschzug aktuell: ELW 1; LF20; DLK 23/12; LF16/12
Weiterhin vorhanden: GW-T; MTW
Standort zwei: LF8/6; MTW; Mehrzweckanhänger

Geschrieben von Oliver S.Warum kein HLF 10, bei einem fast neuen RW?
Erklärung siehe oben.

Noch nebenbei. Unser LF20 (Bj. 2013) war in etwa dem gleichen Beschaffungszeitraum gegenüber anderen Fahrzeugen in der Gegend zwischen 15.000 bis hin zu knapp 70.000! Euro günstiger. Der neue MTW bei ca. 13.000 gegenüber was sonst so zum Teil beschafft wird. Somit kann uns die Verschwendung von Steuergeldern nicht vorgeworfen werden.
Achso, alle Sonderfahrzeuge decken übrigens regelmäßig Nachbarbereiche mit ab und unser LF20 ist kein getarntes HLF was ja immer beliebter wird....

Geh in Dich und bemühe mal das Internet als Vergleichsportal.

Gruß Micha

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen794853
Datum04.09.2014 10:3810667 x gelesen
Laut Plan 2016 das HLF 16 und 2018 das HLF 24.

Für das HLF 16 wird es wohl ein HLF 10 geben und für das HLF 24 ist das ganze noch offen, wegen der extremen Verschuldung der Stadt.

Gruß Oliver!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP794849
Datum04.09.2014 09:4910512 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Kann ich mir nicht erklären, denn im Gegensatz zu vielen anderen Feuerwehren hatten und haben wir das Potenzial für entsprechende Fahrzeuge. Wann steht eigentlich bei euch die Ersatzbeschaffung(en) für die beiden 1991er HLF an?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen794848
Datum04.09.2014 09:4110527 x gelesen
Höhö! Wie lustig!

Geschrieben von Christian S.Und ich muß immer wieder lachen wenn ein Dietzenbacher das schreibt. :-)))))))

Kann ich mir nicht erklären, denn im Gegensatz zu vielen anderen Feuerwehren hatten und haben wir das Potenzial für entsprechende Fahrzeuge.

Und wie gesagt, ich lasse mich gerne aufklären, sehe aber für eine Stadt mit 14.000 EW irgendwie keinen Bedarf für ein LF das rein von den Dimensionen und der Ausstattung das LF 24 in der Norm ablöst.

Bin immer gerne bereit für Aufheiterung im Forum zu sorgen! Aber am Ende muss ich immer lachen, wenn wieder eine Feuerwehr auf die Werbe-Lüge reinfällt, dass ein LF 16/12 durch ein LF 20 ersetzt werden muss.

Gruß Oliver

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern794842
Datum03.09.2014 22:51   11126 x gelesen
Geschrieben von Oliver S.Nicht falsch verstehen, vielleicht braucht ihr ja echt ein LF 24 ähh HLF 20 und die damit verbundenen großen Mengen an Löschmittel und Beladung. Ich lasse mich gerne aufklären. ;-)

Und ich muß immer wieder lachen wenn ein Dietzenbacher das schreibt. :-)))))))


Gruß
Christian


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AutorSeba8sti8an 8H., Gera / Thüringen794840
Datum03.09.2014 19:4911136 x gelesen
Es gibt keinen Zusammenhang, der SB Technik hat die BF schon letztes Jahr für eine neue Anstellung bei einer FW in seinem Heimatkreis verlassen und der FDL geht nächstes Jahr planmässig in den Ruhestand!

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AutorOliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen794836
Datum03.09.2014 17:5011319 x gelesen
Ich will jetzt hier keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen, aber...

Wie rechtfertigt ihr denn das:

Geschrieben von Michael S.Allerdings wird die Einsparung nur von kurzer Zeit sein da die Ersatzbeschaffung ein HLF 20 etc. sein wird.

Warum kein HLF 10, bei einem fast neuen RW?

Meiner Meinung nach ist das nämlich auch eine Art von:

Geschrieben von Michael S.[..] Steuermittelverschwendung sprechen wir da garnicht erst an.

Nicht falsch verstehen, vielleicht braucht ihr ja echt ein LF 24 ähh HLF 20 und die damit verbundenen großen Mengen an Löschmittel und Beladung. Ich lasse mich gerne aufklären. ;-)

Gruß Oliver!

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg794835
Datum03.09.2014 17:1910737 x gelesen
Hallo,

und ein Norm RW der hinten eine leere Plattform angebaut hat und bei der Tonage das Normgewicht bereits vor "Befüllen" der leeren Platte überschreitet wird niemals eine TÜV-Abnahme erhalten. Abgesehen davon das die Kollegen des TÜV auch nicht bescheuert sind und sich durch so ne "Vorrüstung" verar.... lassen.
Somit muss ich leider sagen das dieser Gedankengang von wehm auch immer geistige Diarröh ist. Versuchter Betrug und Steuermittelverschwendung sprechen wir da garnicht erst an.
Daher gehe ich fest davon aus das dies niemals Absicht der Wehr und Gemeinde gewesen ist.

Gruß Micha

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW794834
Datum03.09.2014 17:1710893 x gelesen
Moin,

naja, die kann man dann ja auch an den Kran hängen.... alles möglich.

Ich finde, zur Zusatzbeladung gehören erst einmal einige hier von.

Stelle mir eine Fahrt kurz nach Mittag sehr "spannend" vor.....

Gruß

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg794833
Datum03.09.2014 17:1011268 x gelesen
Hallo,

wir haben von unserem LF16/12 den Sprungretter entfernen können. Hier wurde nun zusätzliches Material für die bereits vorhandene TH-Ausstattung verladen. Bedingung war das dass Fahrzeug älter als 20 Jahre ist (Zuschußbindung) und im Löschzug bzw. bei Springer/Überland LF bei Brand, nicht als erstes Fahrzeug fährt. Dies macht nun ein neues LF20 mit Sprungretter. Das LF 16/12 ist nur noch das erste Fahrzeug im Rüstzug.
Es wird also zumindest bei uns (Kreis) durchaus darauf geachtet und ich halte es auch für Sinnvoll. Nur wer frägt da sonst noch vorher...?

Allerdings wird die Einsparung nur von kurzer Zeit sein da die Ersatzbeschaffung ein HLF 20 etc. sein wird.

Gruß Micha

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP794832
Datum03.09.2014 16:5711408 x gelesen
Es soll ja Leute geben, die mich für fies halten. Wenn ich aber jetzt hier Links wie diesen oder jenen hinschreiben würde, und keinerlei mögliche Verbindung zu dieser etwas seltsamen Fahrzeugbeschaffung anspreche, dürfte es wohl ok sein... ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg794831
Datum03.09.2014 16:5611499 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Aber gut, irgendwo muss man sparen.
...was der ambitionierte Rechner grad bei Kennleuchten schnell wiederlegen kann. Modernere Technik muss nicht teurer sein. Vielleicht braucht man das Geld aber für eine Hallenneubau...

Gruß Micha

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg794830
Datum03.09.2014 16:5311151 x gelesen
Hallo,

ne ne, ist nur Bonanzabenzin drin. Hat man hier früher für unfähige Kupplungsbediener auch eingefüllt...

Gruß Micha

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP794829
Datum03.09.2014 16:5310959 x gelesen
Geschrieben von Volker C.In der Politik gibt es keinen Betrug. ( Sonst wär ja so macher Sitzungssaal vergittert).
Da nennt man sowas Irtum.
Was kann die Politik dafür? Glaube kaum das die dortigen Politiker sich den Kran gewünscht haben. Das dürfte in dem Fall die Feuerwehr selbst sein, die hier die Beschaffungen vorbereitet und durchführt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz794825
Datum03.09.2014 15:1711174 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Wieso? Auch ein Kran kann doch ein Lichtmast sein. Beweis: http://ov-trier.ov-cms.thw.de/unser-thw-ortsverband/ausstattunggeraete/

Da steht aber ganz klar "Lichtgiraffe" dran... ist das dann auch ein Lichtmast, per Definition? ;-)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP794824
Datum03.09.2014 14:5811266 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.da fehlen ja noch 1-2 Gestalten im Fahrerhaus. Bei Berufsfeuerwehren wohl öfters Standart.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP794823
Datum03.09.2014 14:5611134 x gelesen
Wieso? Auch ein Kran kann doch ein Lichtmast sein. Beweis: http://ov-trier.ov-cms.thw.de/unser-thw-ortsverband/ausstattunggeraete/
Alles eine Frage es Glaubens.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP794822
Datum03.09.2014 14:5111506 x gelesen
In der Politik gibt es keinen Betrug. ( Sonst wär ja so macher Sitzungssaal vergittert).
Da nennt man sowas Irtum.

Dies ist meine Meinung.

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AutorHans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin794817
Datum03.09.2014 13:0311717 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Sehr dezent formuliert. Allein auf den oben verlinkten Bildern sieht man, dass die Fuhre nicht im Lot ist. Das Video zeigt dann halt, dass das Auto so springt, dass man am Lenkrad allenfalls noch unverbindliche Fahrtrichtungsempfehlungen einspielen kann.


Das muß so.

Das Fahrgestell wird etwas über 5t auf der Vorderachse wiegen, und etwas unter 3 Tonnen auf der Hinterachse. Der Schwerpunkt dessen, was Du da draufbaust, wird dann im Bereich 60 bis 80 cm vor der Hinterachse liegen müssen, wenn es ein Auto werden soll.

8 Tonnen Fahargestell, 2,5 Tonnen Kran, 7,5 Tonnen Aufbau. Wenn man die 2,5 Tonnen direkt hinter die Hinterachse baut, dann könnte es hinkommen. Anderenfalls müßte beim Aufbau durch Gewichtsverlagerung nach vorn kompensiert werden, aber wie willst Du das machen beim Rüstwagen? Das schwerste Gerät wird der 35kVA sein, aber auch der wiegt nicht mehr als 200 Kilo oder so.

Pomp Spulmat vorn an der Stoßstange hätte ein bißchen helfen können, aber ich denke nicht, daß es reichte, um daraus ein Auto zu machen.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern794810
Datum03.09.2014 11:3411785 x gelesen
Ok, danke euch Zwei

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz794809
Datum03.09.2014 11:2011889 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus S.Ist so was schon mal von einem Zuschußgeber gemacht worden ,jetzt aber das Geld zurück aus deinen oben genannten Gründen ?

Weiß jetzt nicht an konkreten Beispielen. Das hängt auch sicher von der Zuschußpraxis und deren Überwachung ab, auch kommt es manchmal darauf an, ob ein Fahrzeug von vornherein nicht zuschußkonform beschafft wurde oder ob es nachträglich verändert war (Beispiel Auflastung), was man evtl. bei Zuschußrückforderung auch wieder rückgängig machen könnte. In RLP wird m.W. bei Überprüfungen des Geräteprüfdienst des Landes auch auf solche Dinge geachtet.

Gruß,
Michael

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern794808
Datum03.09.2014 11:0012586 x gelesen
Geschrieben von Klaus S.Ich frag jetzt mal als völlig unwissender :" Ist so was schon mal von einem Zuschußgeber gemacht worden ,jetzt aber das Geld zurück aus deinen oben genannten Gründen ?

Ja ist es, und mir ist mindestens ein weiterer Fall bekannt.


Gruß
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorKlau8s S8., München / Bayern794807
Datum03.09.2014 10:5412167 x gelesen
Ich frag jetzt mal als völlig unwissender :" Ist so was schon mal von einem Zuschußgeber gemacht worden ,jetzt aber das Geld zurück aus deinen oben genannten Gründen ?
Gruß Klaus

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz794806
Datum03.09.2014 10:4912155 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Darf man ein mit Fördermitteln beschafftes Fahrzeug nicht nachträglich mit eigenen Mitteln aufrüsten wenn dabei sein ursprünglicher Einsatzzweck erhalten bleibt ?

Während der Zuschußbindefrist hat der Zuschußgeber ein Mitspracherecht. Im Allgemeinen darf nur verändert werden, was auch schon bei Bewilligung des Zuschusses diesen nicht gefährdet hätte. Klassiker ist folgender: Ein Fahrzeug wird nach Norm beschafft, ist auf ein gewisses zul. Gesamtgewicht normkonform abgelastet, kann aber eigentlich technisch mehr. Zuschuss gibt's aber nur bei Normeinhaltung. Nach Indienststellung wird aufgelastet. Bekommt das der Zuschußgeber mit, kann er i.d.R. den Zuschuß zurückfordern, da das Fahrzeug nicht zuschußkonform eingesetzt wird. Der Einsatzzweck wird sich dadurch sicher nicht geändert haben.

Gruß,
Michael

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg794804
Datum03.09.2014 10:0311985 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Henning K.und wenn die Sache auffliegt (was inzwischen wohl der Fall sein dürfte...)
Davon gehe ich auch aus.

Hier geht es nicht um den Zuschuss für eine popelige TS sondern um ein Sonderfahrzeug das auch überregional auf Aufmerksamkeit stösst.

Dazu kommt noch die eine oder andere Person bei der dann der Neidfaktor so gross wird das diese dann petzt :-(

Geschrieben von Henning K.und das Land seine Fördermittel zurückfordert
Wenn dem Land ein Verstoss gegen die Förderrichtlinien bekannt wird muss es entsprechend reagieren. Ansonsten reagiert der zuständige Landesrechnungshof. Dessen Aufgabe es ja u.A. ist die Vergabe von Zuschüssen des Landes zu überprüfen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern794801
Datum03.09.2014 08:5612383 x gelesen
Geschrieben von Sebastian W.Sehr dezent formuliert. Allein auf den oben verlinkten Bildern sieht man, dass die Fuhre nicht im Lot ist. Das Video zeigt dann halt, dass das Auto so springt, dass man am Lenkrad allenfalls noch unverbindliche Fahrtrichtungsempfehlungen einspielen kann. Dazu noch eine nasse Straße und es geht munter geradeaus

Nachdem ich das Video jetzt gerade noch mit etwas wacheren Augen als gestern Abend angeschaut habe würde ich das auch weniger dezent formulieren. Die Fahrweise sieht wirklich gefährlich aus, die Traktion vorne würde mit 3 Kameraden der 120kg-Klasse aber vermutlich auch nicht viel besser werden. Da liegt grundsätzlich was im argen ......


Gruß
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern794800
Datum03.09.2014 08:5412309 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Und ich muss mal daran denken, bei nächster Gelegenheit demjenigen noch recht zu geben, der letztens meinte, dass neuzeitliche LED-Frontblitzer an Fahrzeugen mit traditionellen Drehspiegelleuchten irgendwie doof aussehen würden.

Danke, meine Rede seit Jahren! Aber ich hab den Thread ja mit den Themen Höhe und Hinterachsgewicht eröffnet, und nicht das der KArren einfach beschissen aussieht. :-)


Geschrieben von Sebastian K.Und die Sichtbarkeit nach hinten geht irgendwie auch besser.

Stand der Technik sag ich nur. Aber ich kenne auch eine Sammelbeschaffung mehrere baugleicher Fahrzeuge wo die Heckwarnbeklebung von der übergeordneten Fachaufsicht als "böse" eingestuft und nicht verbaut wurde um keinen Streit anzuzetteln, man kann sowas aber prima bisserl später hinkleben ........ braucht halt Zeit und Ärger. :-)


Gruß
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen794798
Datum02.09.2014 23:4212917 x gelesen
Moin

Geschrieben von Christian S.ich sags mal dezent, das Fahrverhalten sieht in der Tat spannend und hecklastig aus.
Sehr dezent formuliert. Allein auf den oben verlinkten Bildern sieht man, dass die Fuhre nicht im Lot ist. Das Video zeigt dann halt, dass das Auto so springt, dass man am Lenkrad allenfalls noch unverbindliche Fahrtrichtungsempfehlungen einspielen kann. Dazu noch eine nasse Straße und es geht munter geradeaus - ich habe genau sowas schon leidvoll erlebt, mit einer Heckschleuder die aber sogar alle Grenzwerte und Maximallasten einhält.

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW794797
Datum02.09.2014 23:4012670 x gelesen
Geschrieben von Sebastian H.Die Zusammenhänge sind sehr komplex und gehören nicht in die Öffentlichkeit!

Doch, die gehören an die Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit bezahlt diese Vorgänge immerhin mit ihren Steuern!

Geschrieben von Sebastian H.Nur so viel, ein RW mit Kran bekommt keine Fördermittel, weil kein Normfahrzeug, Gera kann aber kein Fahrzeug ohne Fördermittel beschaffen, da es gerade mal für den Eigenanteil reicht!

und wenn die Sache auffliegt (was inzwischen wohl der Fall sein dürfte...) und das Land seine Fördermittel zurückfordert (da habe ich keine Ahnung, ob das in Thüringen vorgesehen ist), dann ist plötzlich genug Geld da? Oder wird das Fahrzeug dann wieder (mit Verlust) verkauft und man hat den Eigenanteil ausgegeben und trotzdem kein Fahreug?

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP794796
Datum02.09.2014 23:2912941 x gelesen
Geschrieben von Christian S. ich sags mal dezent, das Fahrverhalten sieht in der Tat spannend und hecklastig aus.Die Hecklastigkeit täuscht, da fehlen ja noch 1-2 Gestalten im Fahrerhaus. Die werden wohl auch nachgeliefert ;-)

Und ich muss mal daran denken, bei nächster Gelegenheit demjenigen noch recht zu geben, der letztens meinte, dass neuzeitliche LED-Frontblitzer an Fahrzeugen mit traditionellen Drehspiegelleuchten irgendwie doof aussehen würden.
Und die Sichtbarkeit nach hinten geht irgendwie auch besser.
Aber gut, irgendwo muss man sparen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern794795
Datum02.09.2014 23:0613346 x gelesen
Hallo,


ich sags mal dezent, das Fahrverhalten sieht in der Tat spannend und hecklastig aus.




Gruß
Christian

Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW794794
Datum02.09.2014 22:4913141 x gelesen
Geschrieben von Martin D. Moin,

mag ja an der Uhrzeit liegen.... aber ich lese zwischen den Zeilen, was ich landläufig als Betrug bezeichnen würde......

vom Thema abseits;
Darf man ein mit Fördermitteln beschafftes Fahrzeug nicht nachträglich mit eigenen Mitteln aufrüsten wenn dabei sein ursprünglicher Einsatzzweck erhalten bleibt ?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW794786
Datum02.09.2014 21:2813212 x gelesen
Moin,

mag ja an der Uhrzeit liegen.... aber ich lese zwischen den Zeilen, was ich landläufig als Betrug bezeichnen würde......


Gruß

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg794778
Datum02.09.2014 20:3613101 x gelesen
Hallo zusammen,
das erinnert mich an "längst" vergangene Zeiten in einem mir bekannten Bundesland. Da wurden doch glatt MTWs ohne Anhängekupplung beschafft (weil in der damaligen Norm nicht drin und somit zuschussschädlich), die sofort nach Abholung in die örtliche Werkstatt gingen. Die Anhängekupplung war nämlich unabdingbar.
Gruß
Jürgen

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP794776
Datum02.09.2014 19:5713385 x gelesen
Geschrieben von Sebastian H.Die Zusammenhänge sind sehr komplex und gehören nicht in die Öffentlichkeit!
Nur so viel, ein RW mit Kran bekommt keine Fördermittel, weil kein Normfahrzeug, Gera kann aber kein Fahrzeug ohne Fördermittel beschaffen, da es gerade mal für den Eigenanteil reicht!
Aua.
Das erklärt dann vermutlich diese Passage aus diesem Text:...die Anschaffung weiterer völlig überteuerter Rüstwagen um andere völlig überteuerte Rüstwagen notfalls selber verladen zu können....

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP794773
Datum02.09.2014 19:4313197 x gelesen
In der Auftragsbekanntmachung lautet die Kurzbeschreibung der Beschaffung wie folgt:
Für die Feuerwehr der Stadt Gera soll ein neuer Rüstwagen RW beschafft werden. Der Rüstwagen RW soll auf einem serienmäßigen Allradfahrgestell mit Fahrerhaus und einem feuerwehrtechnischen Aufbau basieren. Das gesamte Fahrzeug inklusive Aufbau darf die maximalen äußeren Abmessungen der DIN EN 1846 und DIN 14555-3 nicht überschreiten. An der Fahrzeugfront soll sich eine Seilwinde mit 50 kN (Minimalforderung) bis 100 kN Zugkraft (5-10 t) befinden. Im Fahrzeugaufbau oder am Heck wird ein Lichtmast mit vier Xenon-Scheinwerfern gefordert, die von einem fest in das Fahrzeug eingebauten Generator gespeist werden. Dieser Stromerzeuger soll eine Mindestleistung von 30 kVA haben.
Von maximalen äußeren Abmessungen steht also was drin, von einem Kran jedoch nichts. Und das dann noch der Lichtmast am Heck erwähnt wird, macht die Sache irgendwie nicht gerade weniger komisch, wenn ich doch einen Kran vorsehe.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSeba8sti8an 8H., Gera / Thüringen794772
Datum02.09.2014 19:4113644 x gelesen
Die Zusammenhänge sind sehr komplex und gehören nicht in die Öffentlichkeit!
Nur so viel, ein RW mit Kran bekommt keine Fördermittel, weil kein Normfahrzeug, Gera kann aber kein Fahrzeug ohne Fördermittel beschaffen, da es gerade mal für den Eigenanteil reicht!

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen794771
Datum02.09.2014 19:3013598 x gelesen
Geschrieben von Sebastian H.Der Kran wurde nachträglich angebaut, soweit ich weiß, war das nicht direkt geplant.

Ich weiß ja nicht, welchen Sachverhalt du mit deinem Satz wirklich ausdrücken möchtest, aber das klingt jetzt irgendwie so, als wäre bei der Übergabe des Fahrzeuges auf einmal ein Kran dran gewesen der eigentlich gar nicht geplant war. So nach dem Motto "Aufgrund der guten Zusammenarbeit haben wir ihnen noch einen Kran extra spendiert." - und alle klatschen freiwillig.

Oder wurde das Auto erst ganz ohne Kran ausgeliefert, und sprach der Chef "Gießt das Auto noch etwas, dann wird es größer!"?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorSeba8sti8an 8H., Gera / Thüringen794769
Datum02.09.2014 19:2113826 x gelesen
Hallo Zusammen,

Der neu beschaffte RW mit Kran ist nicht unbedingt zu "hoch" er passt halt nur nicht in die Garage wo er stehen sollte auf der HW der BF Gera. Zur Zeit stationiert ist er auf der SW der BF Gera. Der Kran wurde nachträglich angebaut, soweit ich weiß, war das nicht direkt geplant.

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AutorJuli8an 8P., Heroldsberg / Bayern794766
Datum02.09.2014 17:3613907 x gelesen
Also 40cm sollten/würden doch normalerweise beim ersten Einparken im Gerätehaus auffallen??!!

Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.

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AutorArth8ur 8S., Mödling / Lower Austria794765
Datum02.09.2014 17:1414028 x gelesen
das dieser RW2 zu schwer kann ich ja noch irgendwie nachvollziehen, aber wie man das Ding
um 40 cm niedriger bauen soll ist mir ein Rätsel, da die Kabine ja schon so hoch ist.

Gruss Arthur

www.ff-wr-neudorf.at
http://www.facebook.com/home.php?ref=home#!/pages/Freiwillige-Feuerwehr-Wiener-Neudorf/116446291702110

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP794764
Datum02.09.2014 16:5914485 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Ist bekannt oum was für ein Fahrzeug es sich dabei handelt? Könnte von Baujahr und Bildern her gesehen der hier gemeint sein? Die genannte Summe stimmt zumindest auch mit der in dieser städtischen Pressemeldung über diesen RW-Kran überein.
Ein paar cm an den Vorgaben vorbei hört man hier und da schonmal öfters, aber 40 sind schon eine ordentliche Hausnummer.

Wenn man übrigens bei der Recherche dazu über Meldungen wie diese oder auch diese stolpert, scheint die Größe des Fahrzeugs allerdings nicht das einzige Problemchen in Gera zu sein.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg794763
Datum02.09.2014 16:5714955 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian S.Könnte von Baujahr und Bildern her gesehen der hier gemeint sein?
Da hier etwas von RW 2, Ladekran, 19t Fahrgestell etc. geschrieben wird kann es sich eh um kein Normfahrzeug bzw. das nicht einhalten einer Norm durch den Hersteller handeln. Somit wäre es maximal das nicht einhalten einer Ausschreibungsvorgabe und eventuell die Überschreitung einer Hinterachslast. Gibts bei uns hier auch das ganz toll geplante Fahrzeuge mal schnell zu hoch werden und keiner hat es erstmal gemerkt....
Wer Erdbeerjohgurt möchte sollte halt den Zitronenjohgurt nicht mit heim nehmen und vorher aufs Etikett schauen. Thema: Fahrzeugabnahme und Baubesprechungen sind mehr als Blaulichter gucken. Soll auch sehr große Wehren geben wo sowas hin und wieder passiert :-)

Gruß Micha

Meine Erfahrung und persönliche Meinung!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern794762
Datum02.09.2014 16:3122213 x gelesen
Hallo,


bin gerade über diesen Artikel gestolpert.
Ist bekannt oum was für ein Fahrzeug es sich dabei handelt? Könnte von Baujahr und Bildern her gesehen der hier gemeint sein?


Viele Grüße
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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