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ThemaVerzichtserklärung2 Beträge
RubrikÜbung
 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg807139
Datum16.04.2015 16:571862 x gelesen
Ich empfehle, diese Frage mit einem Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht deines Vertrauens zu besprechen.
Einfach mal eben so aus dem Handgelenk eine Haftungsfreistellung zu kreieren, halte ich für wenig sinnvoll. Dazu müssen sämtliche Begleitumstände bekannt sein.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg807118
Datum15.04.2015 20:336858 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Das unterschreibst Du des öfteren bei der Nutzung diverser Übungsobjekte.
Hatte das sogar mal bei der Nutzung erines Baukrans für eine Übung der Absturzsicherung


Wie sieht eine solche Verzichtserklärung bei einer Übung zum Thema Absturzsicherung und einfache (!) Rettung aus Höhen und Tiefen aus? Was muss alles drin stehen und welche Haftungsfragen kann man auch mit solch einer Erklärung nicht umgehen?
Hat hier jemand ein Muster, dass er mir zur Verfügung stellen kann?

Grüße
Matthes

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