News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Rettungsschlaufe = PSAgA? | 14 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Mich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg | 813809 | |||
Datum | 05.11.2015 22:17 | 4698 x gelesen | |||
Hier steht was zu den Gurten. Wenn man das mal genau durchliest, verstehe ich nicht, warum man mehr Geld für Jacken mit den Gurten ausgibt wenn die DGUV den Einsatz doch recht einschränkt. Ich darf mich nicht Selbstretten, kann mich auch nicht jederzeit aus der Sicherungskette befreien (FWDV 1), Anlegen unter PA im Toten Winkel der Atemschutzmaske/Atemanschluss... http://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/fachbereiche/fb-fhb/documents/infoblatt_04.pdf Gut, für Halten z.B. im DL Korb. Da verstehe ich es ja. Aber wäre da der Haltegurt nicht billiger? Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat NICHTS mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun! | |||||
| |||||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 813775 | |||
Datum | 04.11.2015 17:38 | 4679 x gelesen | |||
Weil der Sachkundige dort folgendermaßen definiert ist: Der Sachkundige muss eine Berufs- bzw. feuerwehrspezifische Ausbildung (z. B. Werkfeuerwehrtechniker, Gerätewart nach landesrechtlichen Bestimmungen, FwDV 2) absolviert haben, durch die die beruflichen bzw. fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Er muss praktisch mit Ausrüstungen und Geräten der Feuerwehr umgegangen sein (Erfahrung) und Anlässe, die Prüfungen auslösen, kennen. Zur Erhaltung seiner Qualifikation muss er regelmäßig Prüfungen durchführen und sich angemessen fort- und weiterbilden. | |||||
| |||||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 813774 | |||
Datum | 04.11.2015 16:03 | 4718 x gelesen | |||
Servus, Ganz einfach gedacht: Erfüllt die Rettungsschlaufe nicht den selben Anwendungsbereich wie der klassische Sicherheitsgurt? Diesen prüfen bei uns die Gerätewarte. MfG Adrian Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 813773 | |||
Datum | 04.11.2015 15:50 | 4762 x gelesen | |||
Was meinst du? Da steht das gleiche drin wie ich geschrieben habe. Du darfst vor und nach jedem Einsatz eine Sichtprüfung durchführen. Aber nach jedem Sturz und alle 12 Monate muss die PSA von einem Sachkundigen geprüft werden. | |||||
| |||||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 813759 | |||
Datum | 04.11.2015 13:03 | 4930 x gelesen | |||
Kann man jetzt darüber streien was gilt. Die aktuelle Fassung DGUV Grundsatz 305-002 oder der Hinweis auf der HP der FUK Niedersachsen. Manfred | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8M., Troschenreuth / Bayern | 813734 | |||
Datum | 03.11.2015 22:06 | 5249 x gelesen | |||
Wir haben einsatzjacken von S-Gard mit dem dazugehörigen DTS system von S-Gard. die Prüfung führen wir selbst durch, im Prinzip nach den gleichen Regeln wie beim Haltegurt. S-Gard schreibt dazu: Prüfungen Vor und nach dem Gebrauch ist das Produkt auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen, der gebrauchsfähige Zustand und sein richtiges Funktionieren sicherzustellen. Mindestens einmal jährlich eine regelmäßige Inspektion durch eine Sachkundige Person (GUV-G9102) oder den Hersteller. Das Ergebnis muss in der Prüfkarte oder dem Geräteverwaltungssystem der jeweiligen Feuerwehr dokumentiert werden. Einsatzgebiete Halten Rückhalten Retten von Personen Selbstretten Sofortrettung Aufziehen oder Ablassen Und eine sachkundige Person nach GUV-G9102 ist der Gerätewart: Sachkundiger Der Sachkundige muss eine berufs- bzw. feuerwehrtechnische Ausbildung (z. B. Gerätewartausbildung nach landesrechtlichen Bestimmungen, FwDV 2) absolviert haben, durch die die beruflichen bzw. fachlichen Kenntnisse nachgewiesen werden. Einzelne Prüfvorschriften, also was genau zu prüfen ist bzw wie zu prüfen ist, geben normalerweise auch die Hersteller, also sollte das kein Problem sein. Gruß Markus | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 T.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz | 813725 | |||
Datum | 03.11.2015 20:26 | 5282 x gelesen | |||
Hallo, Erstmal speziell zu: Geschrieben von Manfred K. Aus der Lehrgangsunterlage Gerätewart, LFS BaWü: das wundert mich sehr!! Im Widerspruch dazu steht in gleicher Unterlage auf S.17 folgendes: Die Geräte der Absturzsicherung dürfen nur durch Sachkundige mit zusätzlicher Ausbildung nach BGG 906 durchgeführt werden. Das bedeutet jetzt entweder, dass der obere Satz nicht stimmt, oder die lfs die Ausbildung nach BGG 906 (zumindest eingeschränkt auf das material aus den Gerätesätzen) in die Gerätewartausbildung integriert hat (was auch einen erhöhten Stundenansatz zur Folge gehabt haben müsste). Daraus folgte, wenn dem so sei, jetzt aber auch, dass das nur für Gerätewarte ab einem bestimmten Lehrgangsdatum und für die lfs-BaWü gelten würde. Das würde aber auch bedeuten, dass die LFS auch als Ausbildungsort für die BGG 906 anerkannt sein müsste. Allgemein vertrete ich (als Sachkundiger nach BGG 906) die Auffassung, dass der Gerätewartlehrgang für die Rettungsschlaufe A NICHT ausreicht. Diese ist nämlich in den GUV-R 199 explizit aufgeführt und diese wiederum verweist nunmal auf die BGG 906. Auf jene verweist die GUV-V C35 (UVV Feuerwehren) zu einem anderen Thema direkt und im Anhang zumindest über die BGR 198. Die GUV-G 9102 verweist aber in jedem Fall auf die GUV-R 199; interessanterweise allerdings nur bei Abseilgeräten auch direkt auf die BGG 906. Zugegebenermaßen alles sehr verwirrend. Ich werfe aber mal ein anderes Argument in den Raum: eine Ausbildung zum Sachkundigen kostet nicht die Welt und wenn man sich den streitbaren "Luxus" solcher Schlingen leisten, dann sollte der auch noch drin sein ;-) | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 813720 | |||
Datum | 03.11.2015 19:46 | 5411 x gelesen | |||
Keine Ahnung ob die LFS bei euch ein BGG 906 Zertifikat. In BY tut sie es nicht. Aus der GUV-R 198 8.2.2 Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindes- tens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkun- digen prüfen zu lassen. Anforderungen an einen Sachkundigen siehe Abschnitt 6.1.8 Es wird empfohlen, dass der Sachkundige die Überprüfung entsprechend dokumen- tiert und die jeweils letzte Sachkundigen-Prüfung auf/an der Schutzausrüstung kenntlich macht ( z.B. Angabe des letzten Prüfdatums oder die Angabe des nächsten Prüfdatums siehe Bild 37). Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung aus- reichende Kenntnisse auf dem Gebiet der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfall- verhütungsvorschriften sowie allgemein anerkannten Regeln der Technik (Regeln der Unfallversicherungsträger, DIN-EN-Normen, DIN-Normen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz beurteilen kann. Diese Anforderungen erfüllt, wer die Teilnahme an einem Lehrgang nach Grundsatz Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Benutzung Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGG 906) erfolgreich teilgenommen hat. Als Befähigungsnachweis erhält der Sachkundige eine Bescheinigung. Beschränkte sich die Ausbildung auf bestimmte Produkte bzw. Produktgruppen, wird dies in der Bescheinigung gesondert vermerkt Zusätzlich auf der Webseite der Feuerwehr Unfallkasse: Um einen erneuten Brückenschlag zur FUK-News 2/2009 mit dem Leitthema Geräteprüfung vorzunehmen, ist der Gerätesatz nach jedem Gebrauch einer Sichtprüfung durch den Nutzer zu unterziehen und, analog zu Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine nach Schäden verursachenden Ereignissen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen zu prüfen. Abweichend vom Sachkundigen für die Prüfung von Feuerwehr-Haltegurten und Feuerwehrleinen ist für die Prüfung vom Gerätesatz Absturzsicherung die Gerätewartausbildung nicht mehr ausreichend. So kann der Sachkundenachweis für die Sachkundeprüfung zum Beispiel beim Hersteller des Gerätesatzes in Form eines Lehrgangs mit Befähigungsnachweis erbracht werden. Alternative Lehrgänge und Anbieter sind möglich, wichtig ist jedoch, dass ein Befähigungsnachweis zur Sachkunde für die Prüfung des Gerätesatzes ausgestellt wird. Die Anforderungen für den Sachkundigen zur Prüfung vom Gerätesatz Absturzsicherung werden im BG-Grundsatz BGG 906 festgelegt. | |||||
| |||||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 813719 | |||
Datum | 03.11.2015 19:32 | 5590 x gelesen | |||
Aus der Lehrgangsunterlage Gerätewart, LFS BaWü: Prüferqualifikation / Prüfnachweis Die PSA gegen Absturz (Gerätesatz Absturzsicherung nach DIN 14 800 Teil 17) wird nach den Vorgaben der Hersteller geprüft. Sachkundige Personen mit einer Gerätewartausbildung an einer Landesfeuerwehrschule gelten als Sachkundige im Sinne der Prüfvorgaben. Prüfnachweise dürfen handschriftlich oder digital erstellt werden. Die Dokumentensicherheit ist zu gewährleisten. Manfred | |||||
| |||||
Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 813703 | |||
Datum | 03.11.2015 12:35 | 6199 x gelesen | |||
Hallo, naja, es gab ein paar mehr Änderungen von 1996 auf 2007. Wenn man die unter b) geänderten Definitionen und den unter h) gestrichenen Anhang ZA berücksichtigt wird das Bild rund. Der Anwendungsbereich wurde von "ist kein Bestandteil einer persönlichen Schutzausrüstung" zu "ist Bestandteil von Rettungssystemen" geändert. Rettung (Dritter) > keine PSA. In den Definitionen wurde aus "Bestandteil einer PSA" eine "Körperhaltevorrichtung [...] als Bestandteil eines Rettungssystems". War in der 1996er Version ein Widerspruch zwischen Anwendungsbereich (kein Bestandteil einer PSA) und Definition (Bestandteil einer PSA). Der Anhang ZA, welcher die durch die Norm erfüllten grundlegenden Anforderungen der RL listet, wurde ganz gestrichen. In Summe wurde alles aus der Norm gestrichen, was auf die RL hinweist. Grüße, Christian | |||||
| |||||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 813684 | |||
Datum | 03.11.2015 10:40 | 6371 x gelesen | |||
Auf den Ausbilder Absturzsicherung Lehrgang den ich 2015 gemacht habe. Wurde mir gesagt. Dass der in der Jacke integrierte Gurt grundsätzlich zum Rückhalten zugelassen ist, und deshalb Jährlich von einem Sachverständigen geprüft werden muss. Der Gerätewart Lehrgang reich hierfür nicht. Ob ich hierzu etwas schriftlich habe, müsste ich kucken. Ich könnte dir aber eine Adresse der SFS geben der sich da besser auskennt. Da das System von vielen als unangenehm im normalen Einsatz empfunden wurde sind wir über eine Testphase nicht hinaus gekommen. Wir haben ein externes Unternehmen im Ort der uns die PSA (Absturzsicherung usw.) für einen sehr sehr guten Preis jedes Jahr prüft. | |||||
| |||||
Autor | Björ8n S8., Clausthal-Zellerfeld / Niedersachsen | 813683 | |||
Datum | 03.11.2015 10:33 | 6601 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans Christian S.Formal sind Rettungsschlaufen nach EN 1498 keine PSA nach der PSA-Richtlinie. In der DIN EN 1498 (2007-01) steht das für mein Verständnis ein bisschen anders. Geschrieben von ---DIN EN 1498 (2007-01)---
Weiterhin wird bei den normativen Verweisen wird auch direkt auf die EN 362, EN 363:2000, EN 364:1992 und die EN 365 verwiesen. IMHO sollte demnach auch für diese die Prüfung für PSAgA vorgeschrieben sein. | |||||
| |||||
Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 813680 | |||
Datum | 03.11.2015 10:05 | 7009 x gelesen | |||
Hallo, die Funktion von Rettungsschlaufen ist unter anderem, dass du einen Menschen daran hoch heben kannst. Damit hast du ein vergleichbares Risiko wie bei PSA gegen Absturz. Verkürzt: Schlaufe versagt > Feuerwehrmann tot. Aus diesem Grund würde ich diese genauso wie PSA gegen Absturz prüfen. Formal sind Rettungsschlaufen nach EN 1498 keine PSA nach der PSA-Richtlinie. Das ist aber nur für den Hersteller beim Inverkehrbringen interessant (Nutzung/Prüfung siehe oben). Begründet wird das mit dem Regelungsbereich der Richtlinie, da Rettungsschlaufen i.d.R. zur Rettung Dritter dienen und nicht selbst angelegt/getragen/gehalten werden. Steht auch so in den Guidelines zur Richtlinie (S. 103). Bei den in der Jacke integrierten Schlaufen könnte man jetzt haarspalterisch diskutieren, ob sie wirklich erst angelegt werden, wenn ein Unfall passiert ist. Die Jacke trage ich ja schon vorher ... Ist aber dadurch erledigt worden, dass die EU-Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission entschieden haben, die EN 1498 nicht unter der PSA-Richtlinie zu harmonisieren, mit der Brgründung, dass es keine PSA ist. Grüße, Christian | |||||
| |||||
Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 813677 | |||
Datum | 03.11.2015 09:27 | 10194 x gelesen | |||
Hallo Forum, Ist eine in die Einsatzjacke integrierte Rettungsschlaufe nach EN 1498 A, wie z.B. diese hier: "Rettungsschlaufe Integral" und der dazugehörige Karabiner als "PSA gegen Absturz" anzusehen und somit jährlich von einem Sachkundigen (BGG906) zu prüfen? Wenn ja: Wo finde ich die entsprechende Grundlage? Vergebt ihr entsprechende Prüfungen extern, oder bildet ihr eigene Sachkundige aus? Wenn nein: Wie begründet ihr das? Welche Prüfungen sind durchzuführen? Wer prüft? Mit kameradschaftlichen Grüßen Jens Hogeback --- Aus gegebenen Anlass weise ich darauf hin, dass ich hier ausschließlich meine private Meinung darlege. Sollte irgendjemand Fragen zu meinen Ausführungen haben oder Beschwerden über meine Aussagen anbringen wollen, möge er sich direkt an mich wenden. Es fällt im allgemeinen schwer sich 6 Monate später, nach durchlaufen des Beschwerde-Dienstweges, an Einzelheiten zu erinnern. | |||||
| |||||
|