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Thema | Journalistin klagt gegen Feuerwehr | 48 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Fabi8an 8B., Machern / | 887094 | |||
Datum | 03.03.2024 12:03 | 1490 x gelesen | |||
Für das Protokoll: In zwölf Jahren kam auch 2024 wieder die (in der Zeit dritte) Aufforderung des Journalistenverbandes, dass man keine Einsatzbilder publizieren soll. Eigentlich eine irrwitze Posse. | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 816206 | |||
Datum | 16.01.2016 11:45 | 7415 x gelesen | |||
Moin! Christian, viele deiner Meinungen kannst du m.E. "knicken" (oder ein Richter knickt sie dir ggf.). Jeder(!), der an der ES aufschlägt, mit der Worten "ich möchte Dokumente der Zeitgeschichte fertigen um sie ggf. zu veröffentlichen" muss gleich sein! Egal ob mit EOS1dx-Spiegelreflex, Kompaktknipse, Handy oder Kiddyzoom oder Videocam in jeder Ausführung. Warum soll sich ein EL in dieser Grundsatzfrage in die Nesseln setzen? Und wenn hinter dem "Gaffer"schutz kein Gefahrenbereich ist und der "Pressedienstler" die Arbeiten nicht behindert, dann musst du ihn auch Aufnahmen machen lassen. Ob er damit Rechte Dritter tangiert ist zwar teilweise auch für den EL zu beachten, der ggf. die Interessen eines Betroffenen vertreten muss, so dieser seine eigenen Interessen nicht rechtzeitig vertreten kann (z.B. das Verweigern des Zutritts von Privatgrundstücken, wenn der Eigentümer bewusstlos auf selbigem liegt) aber beim "nur fotografieren" seh ich da keinen Handlungsbedarf (vlt. ist das nämlich auch der Starreporter der Chirurgenwoche und hat gerade "DAS FOTO" eines offenen Schienbeinbruches und den interessiert da nicht das Gesicht des Betroffenen oder warum der Betroffene da liegt, oder obs noch 3xEx gab). Wenn allerdings NICHT zu befürchten ist (und davon musst du ausgehen, wenn ein Reporter hinter der Plane arbeitet, DER muss nämlich wissen das er alles fotografieren darf, ABER nicht alles VERÖFFENTLICHEN) das einem Dritten aus dem Tun ein Nachteil entsteht, darfst du nicht präventiv seine gesamten Arbeiten behindern. Wenn man das weiterspinnt wäre die gesamte Anfertigung von Bildmaterial in D zu verbieten, da ja die Gefahr besteht, das jemand z.B. die "Panoramafreiheit" nach KunstUrhG nicht einhält .... oder ...oder ..oder. Letztlich muss das alles aber jeder für sich selber entscheiden, nur sollte man wissen, wie und mit welchen Begründungen (das müssen ja nicht die wahren, persönlichen Gründe sein!) man jemanden in seinen Rechten beschneiden kann (und da fängt es schon an, erst mal zu wissen welche Rechte ein Anderer hat.) Da allerdings der Beruf "Journalist" nicht geschützt ist, muss man damit leben das jeder Bürger, der sein Ansinnen entsprechend richtig formuliert als "Presse" zu behandeln ist. Und zwar genau so, wie der Fotograf, den man schon seit 15+x Jahren kennt (das da die "Erkennung" bzw. "das Erklären seiner Absicht" mit einem "Moin! Gibts was zu beachten?" (Idealfall ;-) ) getan sein kann steht wieder auf einem anderen Blatt). Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816195 | |||
Datum | 15.01.2016 22:15 | 7278 x gelesen | |||
Im Prinzip ja... heißt es bei Radion Eriwan :-) Soweit also Zustimmung. Bleibt meiner Ansicht nach aber die Tatsache, dass nicht Jeder Journalist ist, aber Jeder auch Journalist sein kann. Damit meine ich das Problem, dass Journalist keine geschützte Berufsbezeichnung ist und sich jeder, der sich dazu berufen fühlt, so nennen kann. Damit geht der Ärger los :-) Und im Zweifel entscheiden Richter, was richtig ist oder nicht. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 816189 | |||
Datum | 15.01.2016 21:10 | 7265 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.So? Dort steht: "Jeder hat das Recht..." Du weißt aber schon das es 2 Sätze mit unterschiedlichen Inhalten sind? Fangen wir mal mit dem ersten Satz an: Geschrieben von ---Art5 GG-- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Heißt das wir alle sagen dürfen was wir denken solange wir nicht gegen Absatz 3 verstoßen. Da steht nix von Presse drin. Und jetzt ist die Frage ob der Absperrbereich der Feuerwehr eine frei zugängliche Quelle ist oder doch nur Statement der Feuerwehr zu dem Einsatz. Und wenn damit der Sperrbereich gemeint ist heißt das auch das JEDER sich in dem aufhalten darf um dort sich zu unterrichten. Oder nicht? Jetzt wirds interessant: Geschrieben von ---Art 5 GG--- Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. In diesem Absatz lese ich irgendwie nirgends die Formulierung "jeder Journalist". Und das ist in meiner Sicht der Knackpunkt. Solange "der Journalist" keinen Zusammenhang mit "der Presse" herstellen kann ist er aus meiner Sicht einfach nur "jeder".. Geschrieben von Ulrich W. Außer dem GG gibt es aber weitere Dinge, die zu beachten sind. Persönlichkeitsrechte, Kunsturhebergesetz, Presserecht oder auch §201a StGB Da sind wir bei Geschrieben von ---Art 5 GG (3) --- 2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 816187 | |||
Datum | 15.01.2016 21:00 | 7372 x gelesen | |||
Der Vergewaltiger unserer geliebten Muttersprache ist doch mindestens "gebunden" und hat doch auch auch kürzlich auch Nachwuchs erzeugt ... glaubs wohl eher nicht ... ;-) Gruß Jan ... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) ... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816185 | |||
Datum | 15.01.2016 18:47 | 7396 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Und da von U.W. die Behauptung aufgestellt wurde, das ein Sichtschutz nur gegen Gaffer und nicht gegen Journalisten sei Ich habe gesagt "Ein Sichtschutz ist ein Mittel gegen Gaffer und nicht gegen Journalisten" und nicht: "nur gegen Gaffer [...]". Ergänzend: Ein Sichteschutz ist auch ein Mittel um die Persönlichkeitsrechte der Patietenten/Verunfallten zu wahren. Und dafür tragen wir als FW mit die Verantwortung. Aber: Wenn eine Presseverteter hinter die Plane schauen möchte. dann soll er. Er ist nämlich für das Anfertigen und Verbreiten seiner Fotos verantwortlich. (Wiederum meine persönliche Meinung dazu.) - Geschrieben von Christian B. Das es 99 % der Pressevertreter überhaupt gar nicht machen würden, steht auf einem anderen Blatt. Die würde sich auch bei Aufforderung aus dem Gefahrenbereich verziehen. Hier stimme ich zu. Gründe sind, wie schon erwähnt, u. A. die Persönlichkeitsrechte. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816184 | |||
Datum | 15.01.2016 18:30 | 7328 x gelesen | |||
Eben. Und die Fotos, die hinter einem Sichtschutz gemacht werden, lassen sich im allgemeinen nicht verkaufen oder man darf sie erst gar nicht anfertigen. Stichwort Persönlichkeitsrechte und §201a StGB. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 816183 | |||
Datum | 15.01.2016 17:14 | 7541 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Ich fand den Satz einfach etwas polemisch. Okay, sagen wir es mal so: Mein Satz mit dem "gewinnbringend" hätte durchaus anders geschrieben werden können. Geschrieben von Thorsten H. Ich behaupte auch nicht, dass jemand von der Feuerwehr vor Ort falcsh gehandelt hat. Genauso wenig kann ich aber auch sagen, dass die Journalistin selbst schuld war. Ich schätze, hier lohnt es sich dann auch mal die Verhandlung und eine eventuelle Urteilsbegründung abzuwarten. Ich unterstelle aber mal der berichtenden SZ schon journalistische Sorgfalt über die Vorgänge recherchiert zu haben. Und das lässt eben eine Partei nicht im besten Licht erscheinen. Aber - richtig - Urteile fällen Richter und ich bin keiner. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 816182 | |||
Datum | 15.01.2016 17:03 | 7489 x gelesen | |||
Sichtschutz ist für mich nicht ausschliesslich VU. Wir haben auch Tragehilfe wo es dann über den Bürgersteig zum RTW geht. Das von mir gepostete Bild mit RTH und Sichtschutz war nach einem Suizidversuch im Dach eines Bungalows. Dort haben wir die Patientin herausgeholt und auf der Straße wurde sie dann 15 Minuten weiter versorgt bevor es zum Heli ging. Oder Kind steckt mit dem Kopf auf einem Spielplatz in einem Geländer fest. Auch da für mich klare Indikation Sichtschutz. Genauso wie bei der Bergung einer Wasserleiche, was ja in der Regel in Strassennähe stattfindet. Das sind in der Regel recht übersichtliche Räume womit ich beim aufstellen eines Sichtschutzes automatisch die Presse auch ausgrenze. Und da von U.W. die Behauptung aufgestellt wurde, das ein Sichtschutz nur gegen Gaffer und nicht gegen Journalisten sei, wollte ich wissen, wie es denn bei solchen Fällen gehändelt wird. Blick hinter den Schutz? Das es 99 % der Pressevertreter überhaupt gar nicht machen würden, steht auf einem anderen Blatt. Die würde sich auch bei Aufforderung aus dem Gefahrenbereich verziehen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 816181 | |||
Datum | 15.01.2016 17:01 | 7501 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Christian B. Um ihren Arbeitsvertrag zu erfüllen? Um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bedienen? Um als Betreiber einer lokalen Newsplattform persönliche Genugtuung zu erreichen? Also ich mache meine Arbeit hauptsächlich um Geld zu verdienen. Aber das mag ja jedem freigestellt sein. Ich fand den Satz einfach etwas polemisch. Geschrieben von Christian B. Was hättest Du denn gemacht? Bekannt ist: Gefahrenlage durch ausströmendes Gas vorhanden. Eine Gefahr für ein Individualrechtsgut (Gesundheit evtl. Leben) ist vorhanden. Platzverweis ist erteilt wird aber ignoriert. Und nebenbei hat man auch noch einen Einsatz mit MANV zu koordinieren. Dann zeig mir doch bitte mal den gangbaren Königsweg. Was nicht geht weiß ich ja nun. Ich weiss den Königsweg nicht, da ich nicht dabei war. Ich kann nur sagen, ich persönlich wäre da sehr zurückhaltend. Alles andere muss man aus der Situation entscheiden. Ich behaupte auch nicht, dass jemand von der Feuerwehr vor Ort falcsh gehandelt hat. Genauso wenig kann ich aber auch sagen, dass die Journalistin selbst schuld war. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 816180 | |||
Datum | 15.01.2016 16:57 | 7476 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas E. Was ich bisher darüber gelesen habe, scheint es mir hier eher die amerikanische Krankheit zu sein. Das vermute ich hier auch. Geschrieben von Thomas E. Was würdest du denn sagen/schreiben, wenn die Dame ernsthafte Verletzungen bei einer Explosion erlitten hätte und jetzt klagen würde? Das weiss ich nicht, da es nicht passiert ist. Hier geht es nicht um hätte/ könnte. Ich war auch nicht dabei, und kann nicht beurteilen, was wirklich passiert ist/ wäre. Wie ich ja geschrieben habe ist es ein schmaler Grat. Ich würde "Körperliche Mittel" nur anwenden, wenn ich eine unmittelbare Gefahr für Einsatzkräfte oder Dritte durch eine Person sehen würde. Aber das muss jeder für sich entscheiden. Gruss Thorsten P.S. und viel Spass beim Konstruieren der Situation, dass die Journalistin bestimmt Dritte gefährdet hat... Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816179 | |||
Datum | 15.01.2016 16:55 | 7588 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Zweitens: Auch wenn es eine Gefahrensituation war, würde ich mich als Feuerwehr mit "körperlichen Mitteln" zurückhalten. Ich habe schon öfter körperliche Gewalt angewendet um Personen aus dem Gefahrenbereich zu bekommen als auch um panische *Retter am betreten der Einsatzstelle zu hindern. *Personen die versuchten brennendes Gebäude zu betreten um andere Menschen, Tiere oder Sachwerte zu retten. Körperliche Gewalt bedeutet aber nicht zwingend wie ein Rugbyspieler sein Gegenüber weg zu rammen, sie beginnt bereits dann wenn ich jemanden gegen seinen Willen halte oder in "meine" Richtung dränge. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816177 | |||
Datum | 15.01.2016 16:35 | 7671 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Oder gewährt ihr bei einer Patientenrettung Reportern Zugang hinter dem Sichtschutz für Nahaufnahmen?Meiner Erfahrung nach sind die froh, wenn irgendwo ein Sichtschutz auftaucht. Das verleiht den Bildern direkt wieder eine Prise mehr Dramatik als nur reine Wrackaufnahmen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 816176 | |||
Datum | 15.01.2016 16:24 | 7595 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Auch wenn es eine Gefahrensituation war, würde ich mich als Feuerwehr mit "körperlichen Mitteln" zurückhalten. Das ist ein ganz schmaler Grat, bei dem man schnell mal eine Grenze überschreitet. Vor allem, wenn ich jemanden Verletze, um zu verhindern, dass er verletzt wird. Was ich bisher darüber gelesen habe, scheint es mir hier eher die amerikanische Krankheit zu sein. Was würdest du denn sagen/schreiben, wenn die Dame ernsthafte Verletzungen bei einer Explosion erlitten hätte und jetzt klagen würde? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 816175 | |||
Datum | 15.01.2016 16:23 | 7671 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.Erstens: Wozu sollen Journalisten sonst Fotos schiessen, ausser um Gewinn zu machen? Um ihren Arbeitsvertrag zu erfüllen? Um das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu bedienen? Um als Betreiber einer lokalen Newsplattform persönliche Genugtuung zu erreichen? Geschrieben von Thorsten H. Zweitens: Auch wenn es eine Gefahrensituation war, würde ich mich als Feuerwehr mit "körperlichen Mitteln" zurückhalten. Das ist ein ganz schmaler Grat, bei dem man schnell mal eine Grenze überschreitet. Vor allem, wenn ich jemanden Verletze, um zu verhindern, dass er verletzt wird. Was hättest Du denn gemacht? Bekannt ist: Gefahrenlage durch ausströmendes Gas vorhanden. Eine Gefahr für ein Individualrechtsgut (Gesundheit evtl. Leben) ist vorhanden. Platzverweis ist erteilt wird aber ignoriert. Und nebenbei hat man auch noch einen Einsatz mit MANV zu koordinieren. Dann zeig mir doch bitte mal den gangbaren Königsweg. Was nicht geht weiß ich ja nun. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 816171 | |||
Datum | 15.01.2016 15:45 | 7732 x gelesen | |||
Hallo zusammen Geschrieben von Christian B. So wie ich das lese, herrschte eine Gefahrensituation. Der Einsatzleiter forderte die Passanten und vermutlich auch die Reporterin auf, den Gefahrenbereich zu verlassen. Nur zeigte sie sich offenbar uneinsichtig und meinte in ihren Rechten der freien Berichterstattung eingeschränkt zu sein. Zum Schutz vor sich selber wurde es nun einmal etwas rustikaler. Bei Explosionsgefahr hat man auch nicht ewige Zeit zu diskutieren. Die Dame wollte eventuell noch ein paar mehr gewinnbringende Fotos schießen und wurde dann mit körperlichen Mitteln aus dem Bereich entfernt. Fiel aber offensichtlich dabei. Erstens: Wozu sollen Journalisten sonst Fotos schiessen, ausser um Gewinn zu machen? Zweitens: Auch wenn es eine Gefahrensituation war, würde ich mich als Feuerwehr mit "körperlichen Mitteln" zurückhalten. Das ist ein ganz schmaler Grat, bei dem man schnell mal eine Grenze überschreitet. Vor allem, wenn ich jemanden Verletze, um zu verhindern, dass er verletzt wird. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816169 | |||
Datum | 15.01.2016 14:15 | 7997 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Neuerdings gibt es eine s. g. "Gafferplane" Es sollte heißen "Neuerdings gibt es bei uns eine s. g. "Gafferplane". Dass es soetwas schon länger gibt, ist bekannt! Auf den Rest gehe ich nicht ein. Detailfragen zu der Vorgehensweisen unserer Wehr werde ich nicht beantworten. Zudem gilt: ich haben hier meine private Meinung kund getan, mehr nicht! Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 816168 | |||
Datum | 15.01.2016 13:59 | 7969 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Neuerdings gibt es eine s. g. "Gafferplane" Nicht so wirklich neu. In NL sind solche Wände seit 2010 weit verbreitet und wir haben die nun schon auch seit 2014. Geschrieben von Ulrich W. Ein Sichtschutz ist ein Mittel gegen Gaffer und nicht gegen Journalisten. Wenn man Sichtschutz nur mit einem VU assoziiert, richtig. Aber bei Patientenrettung in der Stadt, bei Bergungen oder auch anderen Dingen die nicht jeder sehen muss (Türöffnungen zum Beispiel) schränke ich die Sicht eben für alle ein. Oder gewährt ihr bei einer Patientenrettung Reportern Zugang hinter dem Sichtschutz für Nahaufnahmen? Geschrieben von Ulrich W. "Ungeschickte" Feuerwehren kennen den Unterschied aber nicht. Ach wie nett. Da steige ich mal nicht drauf ein. Geschrieben von Ulrich W. Wir haben hier keinerlei Probleme mit Reportern! Wir bei uns auch nicht. Weil es eben routinierte Journalisten sind, die ihren Job kennen und können - Profis mit Erfahrung. Und nicht bereichsfremde Reporter. Nicht ohne Grund fahren neue Mitarbeiter von Bildagenturen oder Volontäre in dem Bereich eine Zeit lang mit einem erfahrenen Reporter mit. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 816167 | |||
Datum | 15.01.2016 13:27 | 8082 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Ich frage mich echt, was sich die Autoren des Grundgesetzes denken würden, würden sie unsere Diskussionen heute wahrnehmen. Vermutung: Die drehen sich im Grabe um, mit der Bewegung könnte man Generatoren antreiben. Und ich frage mich, wie jemand mit den Erfahrungen von heute das Grundgesetz neu schreiben würde. Wahrscheinlich ziehmlich gleich, aber gegen die deutsche Eigenart, alles gesetzlich oder noch besser grundgesetzlich zu regeln ist kein Kraut gewachsen. Wieviele Grundgesetzänderungen gab es seit 1949 und wieviele Änderungen gab es z. B. in USA seit 1776? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816165 | |||
Datum | 15.01.2016 13:09 | 7958 x gelesen | |||
Lass die Kirche im Dorf! Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816164 | |||
Datum | 15.01.2016 13:07 | 8031 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Nur steht dort nicht, dass dazu jeder auch überall hin darf und alles fotografieren darf. Nein, deswegen hatte ich auch (als Antwort zu Florian) das geschrieben: "Außer dem GG gibt es aber weitere Dinge, die zu beachten sind. Persönlichkeitsrechte, Kunsturhebergesetz, Presserecht oder auch §201a StGB" Es ging bei meinem Zitat zum GG um einige grundsätzliche Aussagen, die ich für diskussionswürdig halte. Aber bitte jetzt nicht alles aus dem Zusammenhang reißen. :-) Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 816163 | |||
Datum | 15.01.2016 13:06 | 8087 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Wie hier schon mal erwähnt: Man erkennt Reporter am Auftreten und oft auch persönlich. Und jemand unbekanntes wird sein Vorhaben entsprechend darlegen und begründen müssen, um Zutritt zu erlangen. Das bedeutet, dass das Handeln des Staatsapparates von Personen und Befindlichkeiten abhängig ist? Das bedeutet, dass ein Anliegen eines Bürgers nicht gleich behandelt wird, egal von wem es kommt? Ich stelle es mir schwer vor so vorzugehen, vor allem wenn die Entscheidung über viele Einsätze hinweg gleich bzw. vergleichbar und zusätzlich noch gerichtsfest sein soll. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 816162 | |||
Datum | 15.01.2016 13:00 | 8184 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.So? Dort steht: "Jeder hat das Recht..." Ja, welches Recht hat JEDER denn nun? Jeder hat das Recht Medienerzeugnisse zu produzieren. Nur steht dort nicht, dass dazu jeder auch überall hin darf und alles fotografieren darf. Ich frage mich echt, was sich die Autoren des Grundgesetzes denken würden, würden sie unsere Diskussionen heute wahrnehmen. Vermutung: Die drehen sich im Grabe um, mit der Bewegung könnte man Generatoren antreiben. Und ich frage mich, wie jemand mit den Erfahrungen von heute das Grundgesetz neu schreiben würde. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816161 | |||
Datum | 15.01.2016 12:56 | 8025 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.Also wenn ihr eine Einsatzstelle sperrt, kommt jeder durch der behauptet Reporter zu sein? Wie hier schon mal erwähnt: Man erkennt Reporter am Auftreten und oft auch persönlich. Und jemand unbekanntes wird sein Vorhaben entsprechend darlegen und begründen müssen, um Zutritt zu erlangen. - Geschrieben von Christian B. Und Sichtschutz und so was baut ihr auch nicht auf? Neuerdings gibt es eine s. g. "Gafferplane" Ein Sichtschutz ist ein Mittel gegen Gaffer und nicht gegen Journalisten. "Ungeschickte" Feuerwehren kennen den Unterschied aber nicht. Wir haben hier keinerlei Probleme mit Reportern! Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816160 | |||
Datum | 15.01.2016 12:47 | 8149 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian W.Lesen bildet und auch der Rest deiner Vorschläge ist Unsinn. Wird am Satz; "Meine Annahme und persönlicher Traum:" liegen ;) StGB § 125a.3 Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Könnte ein Richter hier schon anwenden, denn ;Verfassungsgericht Az. 1 BvR 388/05 ... auch indirekte Einwirkungen (Anm.von mir: durch Blockade) grundsätzlich als "Gewalt" im Sinne des Nötigungs-Paragrafen strafbar sein können. Ach gut das ich kein Richter bin, so kann ich weiter meine Träume träumen ;) aber nicht mehr hier, du hast also Recht :) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816159 | |||
Datum | 15.01.2016 12:46 | 8077 x gelesen | |||
Es gibt sicher viele Beispiele, wo es "suboptimal" läuft.. Es kann auch sein, dass mir in dieser Phase des Einsatzes die Polizei hilft. (hoffentlich :-) ) Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816157 | |||
Datum | 15.01.2016 12:24 | 8101 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wie will man die Spezialisierungen überprüfen, oder überhaupt festlegen? Im allgemeinen Erkennt man das sehr schnell daran wie sich die Pressevertreter an "ihrem Arbeitsplatz" verhalten. Es gibt sogar extra Lehrgänge für "Krisen- und Kriegsberichterstattung", ok, etwas übertrieben für unsere Einsatzstellen aber ein Presseausweis berechtigt nicht dazu sich wie ein Elefant durch das Porzellangeschäft, resp. frei am Einsatzort zu bewegen. Kein Hexenwerk Mit offenen Augen oder Erfahrung oder Ausbildung oder besser noch; Informationsgespräch auf- oder während der Übung irgend -einer Wache lässt es sich wunderbar sicher und in Eintracht von jeder FW-Einsatzstelle berichten. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816156 | |||
Datum | 15.01.2016 12:22 | 8117 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Um der Pressefreiheit genüge zu tun, muss man die Leute nicht einfach herumlaufen zu lassen.Das sagst du. Es soll Reporter und Fotografen geben, wenn man die bittet doch mal kurz den Fuß vom Stromkabel runter zu nehmen haste ihnen gleich 2-4 Grundrechte eingeschränkt ;-) Allerdings: Geschrieben von Ulrich W. Wirkliche Probleme sind doch eher selten.Das ist mit Sicherheit so. Einige wenige Probleme und Problemtreiber auf beiden Seiten gibt es, aber die stellen eine absolute, quasi vernachlässigbare Minderheit dar. Auch wenn manche darunter gerne lautstark auf sich aufmerksam machen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816155 | |||
Datum | 15.01.2016 12:21 | 8163 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Ulrich W. In dem man einen Pressesprecher beruft, der sich um die Leute kümmert. Man kann "die Pressemeute" z. B. auch an einer Stelle sammeln und zu gegebener Zeit einen Presserundgang machen. und das in den ersten Minuten nach Eintreffen der FW bei einer Einsatzstelle wo es noch Explosionsgefahr gibt und Verletze noch "rumliegen"? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 816154 | |||
Datum | 15.01.2016 12:16 | 8156 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Mir ging es um die offenbar als grundsätzlich angesehene Frage, ob Reise- oder Blaulichtjournalist. Okay, da sind wir wohl auseinandergegangen. Du meinst global, ich war fallbezogen. Geschrieben von Ulrich W. Dennoch ist es nicht Aufgabe der FW zu beurteilen, wer befugt ist, "gewinnbringende" Fotos anzufertigen oder nicht. Also wenn ihr eine Einsatzstelle sperrt, kommt jeder durch der behauptet Reporter zu sein? Und Sichtschutz und so was baut ihr auch nicht auf? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 816153 | |||
Datum | 15.01.2016 12:15 | 8173 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Thomas M. Hausfriedensbruch /Landfriedensbruch und Widerstand gegen Einsatzkräfte fallen mir da spontan ein...und als angebliche Fachkraft und dem Zweck der eigenen Bereicherung könnte "im besonders schweren Fall" oben drauf kommen. Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB) hast du in deiner Auflistung der vermutlich erfüllten Straftatbestände noch vergessen. Himmel herrje... Lesen bildet und auch der Rest deiner Vorschläge ist Unsinn. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816152 | |||
Datum | 15.01.2016 12:05 | 8304 x gelesen | |||
Wir sind uns alle sicher einig, dass bei dem diskutierten Fall eine ganze Menge schief gelaufen ist. Aber: Ich würde mir nicht anmaßen zu beurteilen, ob eine Reisejournalistin genug Fachwissen hat, einen Feuerwehreinsatz zu fotografieren. Es wäre mir auch Wurscht, ob sie mit den Fotos Erfolg hat oder eben nicht. Man sollte diesen doch eher seltenen Fall jetzt auch nicht verallgemeinern.. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816151 | |||
Datum | 15.01.2016 11:53 | 8348 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wenn beim nächsten Einsatz eine Gruppe X mit Handys bewaffnet Zugang zur gesamten Einsatzstelle fordert, weil "wir sind Presse", wie geht man damit um? In dem man einen Pressesprecher beruft, der sich um die Leute kümmert. Man kann "die Pressemeute" z. B. auch an einer Stelle sammeln und zu gegebener Zeit einen Presserundgang machen. Um der Pressefreiheit genüge zu tun, muss man die Leute nicht einfach herumlaufen zu lassen. Der EL hat es in der Hand :-) Und die Meisten Fotografen halten sich daran. Wirkliche Probleme sind doch eher selten. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816150 | |||
Datum | 15.01.2016 11:45 | 8433 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.
Ja Denn ich halte Journalismus für eine anspruchsvolle Arbeit die sich zu recht in unterschiedliche Fachgebiete aufgliedert. Es bedarf ein großes Fachwissen um sich sicher und erfolgreich auf zB dem politischen Parkett, in einem Kriegsgebiet oder von der "Feuerfront" zu berichten. Meine Annahme und persönlicher Traum: Ihre Weigerung den Gefahrenbereich zu verlassen mit der Nötigung zur Anwendung körperlicher Gewalt durch den EL spricht dafür das diese Freiberufliche-Handy-Reisejournalistin 1. mit der Lage vollkommen überfordert war und 2. keinerlei Erfahrung in Krisenlagen hat. Ich kann nur hoffen (der Glaube fehlt) das sie für Ihren Widerstand gegen Einsatzkräfte zur Verantwortung gezogen wird, Hausfriedensbruch /Landfriedensbruch und Widerstand gegen Einsatzkräfte fallen mir da spontan ein...und als angebliche Fachkraft und dem Zweck der eigenen Bereicherung könnte "im besonders schweren Fall" oben drauf kommen. Nein, wenn wir Gewalt anwenden müssen um unbeteiligte Personen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen finde ich das nicht lustig, wenn sie dann noch beruflichen Gründe vorschieben die sich selber und andere in Lebensgefahr bringen Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816149 | |||
Datum | 15.01.2016 11:43 | 8654 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.die Unterscheidung zwischen dem Journalist (Berufsbild) und der Presse (SB). Den nur die ist in dem Artikel des GG ausdrücklich erwähnt. So? Dort steht: "Jeder hat das Recht..." - Geschrieben von Florian B. Und gerade hier stellt sich die Frage ob und wie eine Reisejournalistin in der Lage ist die Öffentlichkeit über Geschehnisse zu informieren. Wer soll das beurteilen? Wenn sie Ihre Fotos an eine Agentur oder Redaktion zur Verfügung stellt? - Geschrieben von Florian B. Oder wie gehst du nächste Woche mit dem Chefredakteur des Schülermagazins Tintenklecks um der im Sinne von §5 GG Zutritt zur EST fordert? So, wie mit jedem Journalisten auch. Die Regeln sind gleich. - Außer dem GG gibt es aber weitere Dinge, die zu beachten sind. Persönlichkeitsrechte, Kunsturhebergesetz, Presserecht oder auch §201a StGB Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816148 | |||
Datum | 15.01.2016 11:41 | 8470 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Dennoch ist es nicht Aufgabe der FW zu beurteilen, wer befugt ist, "gewinnbringende" Fotos anzufertigen oder nicht.Die Frage ob Reise-, Blaulicht- oder sonstwasjournalist halte ich auch nicht für zielführend. Wie will man die Spezialisierungen überprüfen, oder überhaupt festlegen? Denn: Die Frage, für die man auch Fälle konstruieren könnte in denen eine Beantwortung durch die FW einen Einsatzablauf massiv beeinflussen kann, setzt ja schon früher an: Wer ist eigentlich "Journalist", was ist "Presse"? Das Handy als Aufnahmegerät hätten die meisten bislang wohl nicht unbedingt als Merkmal für "echte Presse" angesehen. Wenn beim nächsten Einsatz eine Gruppe X mit Handys bewaffnet Zugang zur gesamten Einsatzstelle fordert, weil "wir sind Presse", wie geht man damit um? Gefahrenbereiche sind gut und schon, einfache Arbeitsbereiche aber auch sinnvoll. Gibt man letztere auf, und arbeitet halt "in der Menge", oder weitet man den Gefahrenbereich weiter aus, was auch wieder Diskussionsstoff bietet? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 816147 | |||
Datum | 15.01.2016 11:39 | 8424 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian B.und meinte in ihren Rechten der freien Berichterstattung eingeschränkt zu sein. Und wie gesagt: Es gilt zu prüfen ob Sie das Recht für sich in Anspruch nehmen konnte. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816143 | |||
Datum | 15.01.2016 11:25 | 8593 x gelesen | |||
Meinen Satz "Dass es für Journalisten weitere Regeln und z. B. Einschränkungen durch Gefahrenbereiche gibt, steht außer Frage." gelesen? Man kann in dem besagten Fall eine ganze Menge vermuten. Mir ging es um die offenbar als grundsätzlich angesehene Frage, ob Reise- oder Blaulichtjournalist. Dennoch ist es nicht Aufgabe der FW zu beurteilen, wer befugt ist, "gewinnbringende" Fotos anzufertigen oder nicht. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 816141 | |||
Datum | 15.01.2016 11:15 | 8667 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Einer Reisejournalistin untersagen zu wollen, Fotos eines Feuerwehrgeschehens zu machen, dürfte nach meinem Empfinden eine Einschränkung der Pressefreiheit sein So wie ich das lese, herrschte eine Gefahrensituation. Der Einsatzleiter forderte die Passanten und vermutlich auch die Reporterin auf, den Gefahrenbereich zu verlassen. Nur zeigte sie sich offenbar uneinsichtig und meinte in ihren Rechten der freien Berichterstattung eingeschränkt zu sein. Zum Schutz vor sich selber wurde es nun einmal etwas rustikaler. Bei Explosionsgefahr hat man auch nicht ewige Zeit zu diskutieren. Die Dame wollte eventuell noch ein paar mehr gewinnbringende Fotos schießen und wurde dann mit körperlichen Mitteln aus dem Bereich entfernt. Fiel aber offensichtlich dabei. Sofern die Schilderungen stimmen, sehe ich keinen Grund hier mit Artikel 5 GG zu wedeln. Sehe da eher ein verletztes Ego. Ich vermute mal, dass ein Reporter der häufiger zu Blaulichteinsätzen fährt, sich grundsätzlich anders verhalten hätte. Klar gibt es gerade in Ballungsgebieten auf etwas aufdringlichere Reporter weil nur das beste Bild Geld bringt - aber Gefahrenbereiche werden schon berücksichtigt. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 816140 | |||
Datum | 15.01.2016 11:06 | 8858 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich W.Eine ernstgemeinte Frage? Toternst. Es ist nämlich die Unterscheidung zwischen dem Journalist (Berufsbild) und der Presse (SB). Den nur die ist in dem Artikel des GG ausdrücklich erwähnt. Und gerade hier stellt sich die Frage ob und wie eine Reisejournalistin in der Lage ist die Öffentlichkeit über Geschehnisse zu informieren. Oder wie gehst du nächste Woche mit dem Chefredakteur des Schülermagazins Tintenklecks um der im Sinne von §5 GG Zutritt zur EST fordert? Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 816139 | |||
Datum | 15.01.2016 10:24 | 9293 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian B.Ich mich auch.. Eine ernstgemeinte Frage? - Im GG, Art. 5 Abs.1 steht: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Einer Reisejournalistin untersagen zu wollen, Fotos eines Feuerwehrgeschehens zu machen, dürfte nach meinem Empfinden eine Einschränkung der Pressefreiheit sein. Dass es für Journalisten weitere Regeln und z. B. Einschränkungen durch Gefahrenbereiche gibt, steht außer Frage. Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz http://http://standardeinsatzregel.org/die-broschueren/ser-einsatz-bei-photovoltaik-windenergie-und-biogasanlagen/ | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 816137 | |||
Datum | 15.01.2016 09:38 | 9430 x gelesen | |||
Geschrieben von --SZ--- Dabei wunderte sich das Gericht erst einmal, warum eine freie Reisejournalistin plötzlich eine Feuerwehrreportage machen wollte. Ich mich auch.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 816136 | |||
Datum | 15.01.2016 09:01 | 9475 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ob sie schon einen Heiratsantrag aus dem Raum Berchtesgaden erhalten hat? ;-) Muss man den Witz verstehen? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 816128 | |||
Datum | 15.01.2016 00:06 | 10138 x gelesen | |||
Und wenns die Frau/ Schwester ist ? ;-) Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816121 | |||
Datum | 14.01.2016 20:59 | 10753 x gelesen | |||
Journalistin klagt gegen FeuerwehrOb sie schon einen Heiratsantrag aus dem Raum Berchtesgaden erhalten hat? ;-) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816117 | |||
Datum | 14.01.2016 18:22 | 11009 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim B.Alles in allem liest sich das ganze etwas schwammig. Für mich schreiben ihre Kollegen sehr deutlich, erschreckend deutlich. In diesem Zusammenhang möglicherweise für uns auch gut zu wissen wie positiv langsam die Presse, also die echte mittlerweile ist; http://www.stern.de/panorama/gesellschaft/unfall-bei-iserlohn--eltern-erfuhren-auf-facebook-vom-tod-ihrer-soehne-6644058.html Nachtrag; Die Eltern eilten zur Unfallstelle, parkten ihr Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn und kletterten über die Mittelleitplanke. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Tim 8B., St. Ingbert / Saarland | 816116 | |||
Datum | 14.01.2016 16:04 | 12439 x gelesen | |||
Ich wollte ja zuerst schreiben: "was sich so alles "Journalist" schimpft..." , aber bevor ich polemisch werden würde, fehlen mir da noch ein paar Informationen. Alles in allem liest sich das ganze etwas schwammig. Als Einsatzleiter würde ich wohl (auch ohne besondere Gefährdungslage) in der heutigen Zeit alles was mit ner Handykamera in der Einsatzstelle herumrennt und sich nicht noch irgendwie weiter legitimiert erstmal in die Sparte "Gaffer" einordnen. Unabhängig davon gibts auch noch den Pressekodex hier findet sich zum Beispiel das Zitat Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden. Interessant wäre an dieser Stelle mal noch zu erfahren, ob sich die Dame mit dem Handy gegenüber dem Einsatzleiter entsprechend glaubwürdig legitimiert hat. Selbst dann würde ich als Einsatzleiter, gerade in der Anfangsphase eines solchen Ereignisses, aufgrund einer unkalkulierbaren Eigengefährdung der Person auch zunächst Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987 | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 816114 | |||
Datum | 14.01.2016 14:42 | 17092 x gelesen | |||
Bericht in der SZSie wollte an einer Unglücksstelle partout Fotos mit ihrem Handy machen, während ein Feuerwehrmann sie wegzuscheuchen versuchte. Dabei sei sie von dem Einsatzleiter zu Boden gestoßen und verletzt worden, sagt die Journalistin. Sie klagt gegen die Stadt auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
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