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ThemaPrüffrist Feuerlöscher11 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • PRYMOS® PM10 - Die neue Generation EN 3-Feuerlöscher aus leichtem und robustem Kevlar-Verbundwerkstoff
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    AutorMari8o-A8lex8and8er 8L., Jüchen / Nordrhein-Westfalen850401
    Datum05.07.2019 09:31553 x gelesen
    Hier haben wir wohl ein Beispiel, dass die technische Entwicklung das Regelwerk überholt hat. (kommt immer mal wieder vor).

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    AutorArmi8n B8., Muggensturm / BaWü850400
    Datum05.07.2019 09:14657 x gelesen
    Auch wenn der Beitrag nun doch etwas älter ist, will ich das Thema nochmal aufgreifen.

    Die ASR ist eine Richtlinie. Eine Richtlinie ist eine Vorgabe. Wenn man sich an diese hält ist man auf der sicheren Seite. Ich kann aber durchaus hin gehen und darf das Schutzziel über eine Gefährdungsbeurteilung genau so sicher stellen und darf dies dann anderst machen.

    Ich arbeite in einem Unternehmen >20k MA
    Wir haben verschiedenste Anlagen in Betrieb

    Als das Thema aufkam, war ich nicht abgeneigt. Ich habe mir einen Löscher besorgt und diesen auf eine Plattform auf See gehängt. Mit dem Gedanken, wenn er da überlebt, kann er bei uns alle Standorte abdecken.

    Warum will ich auf einen Wartungsfreien Löscher gehen?
    Dies kann verschiedene Gründe haben.

    Für mich als Brandschützer ist das größte Problem Wartungsfirmen zu finden die ordentlich arbeiten. Ich habe noch keine gesehen, die Ihre Arbeit zu 100% sauber machen. Somit bezahle ich als Unternehmen Geld für eine vermeidliche Wartung die aber nicht Ordnungsgemäß durchgeführt wird. Es geht schon damit los, dass Wartungsfirmen keine Dokumente der zu wartenden Feuerlöscher Vorweisen können. Also sind die Prüfvorgaben des Herstellers nicht bekannt. Somit kann die Prüfung nicht gemacht werden. Ich habe dies schon mehrfach beobachtet und nachweisen können. Es werden Dinge berechnet die nicht gemacht wurden. Beispiel. Dichtungstausch bei einem Löscher bereits 4 mal berechnet. Nach Prüfung durch den Hersteller des Löschers kam der klare Nachweis, das die Orginaldichtung von der Produktion noch immer drin ist.

    Hier wird der Kunde verarscht, und eben auch nicht ordentlich gearbeitet.
    Wenn ein Prüfer bei einem Schaumlöscher nach Daumenmaß Wassereinfüllt und den Löscher dann zu macht, habe ich Bauchschmerzen. Da der Hersteller hier vorgibt, es kommen 6,28l Wasser rein +-5,3%

    Es würde noch einiges mehr an Erfahrung geben die ich hier Berichten könnte. würde aber den Rahmen sprengen.

    Bei dem hier genannten Produkt habe ich eine 10 Jahregearantie + 10 Jahre keine Wartung. Heißt für mich, ich muss mich nicht mit irgendwelchen Prüffirmen rumschlagen, mit dem wissen, dass ich eh nur verarscht werde.
    Der Feuerlöscher hat einen Composite Behälter. Warum soll dieser schlecht sein. In der Feuerwehr macht dieses Produkt einen perfekten Dienst. Zwar inhaltlich ein anderes Medium aber funktioniert und ist nicht mehr wegzudenken.

    Bei einem Stahllöscher muss ich ebenso regelmäßig eine Sichtprüfung durchführen. Wurde was manipuliert. Tropft was. Ist er noch da usw. Und ob da nun ein Kunststofflöscher oder ein normaler hängt ist dann erst mal Egal.

    Wir haben diesen Löscher nun in einem größeren Verwaltungsgebäude <2500MA am Standort nun seit 3 Jahren. Und haben damit bisher keine Probleme.

    Neue Gebäude werden damit ausgestattet und Ersatz wird auch durch diesen Typ ersetzt. Meine Erfahrungen mit diesem Produkt sind durchweg gut.

    Wir haben auch schon einige probiert. Auch von der Löschwirkung steht dieser Löscher in nichts den anderen nach.

    Die Lobby versucht verständlicherweise Front gegen diesen Löscher zu machen, was mich persönlich wenig beeindruckt.

    Ich bin davon überzeugt, das ich mit diesem Feuerlöscher auch nach 9 Jahren jeden Entstehungsbrand gelöscht bekomme wie mit jedem anderen Löscher der herkömmlich verwendet wird auch.

    Dies ist alles meine private und persönliche Meinung.
    PS: Wer RechtsschreibFehler FindeT durF diesE beHeben :-)

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW821272
    Datum24.06.2016 12:301932 x gelesen
    Vielen Dank für eure Einschätzung, die sich mit meiner absolut deckt.

    Es ist zu verlockend gewesen, den Interwall der Feuerlöscherprüfung weiter zu ziehen. Finanziell wird es sich unter Umständen schon lohnen, allerdings muss diese Firma nun dicke Bretter bohren zur Änderung der Gesetze und Normen. das kann noch Jahre dauern.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821225
    Datum22.06.2016 08:391941 x gelesen
    Die Betriebssicherheitsverordnung macht da offenbar keinen Unterschied (Abschnitt 4)

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821224
    Datum22.06.2016 08:261849 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.(Wer verlangt die 6 Monate?)Italien und Irland.
    Deutschland, Österreich, Lichtenstein, Mazedonien alle 2 Jahre.
    Der Rest faktisch jährlich.
    Die Schweiz fordert eine Wartung nach Herstellervorgaben, macht keine weiteren Angaben.

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG821219
    Datum22.06.2016 07:312076 x gelesen
    Salü Harald

    uns wurde dieser Löscher auch mal angeboten. Die 10 Jahre Wartungsfrei sind natürlich sehr verlockend.
    Ich habe dann aber für uns gerechnet, wie hoch der Unterhalt jedes Jahr ist.
    Da muss ich jeden Löscher jedes Jahr in die Hand nehmen und den Druck kontrollieren. Bei unseren (aufladbare) Löscher machen wir einen kurze Sichtkontrolle, ob die Blombe noch da ist und fertig.
    Mit den höheren Investitionskosten, bin ich am Schluss auf einen ähnlichen Kostenfaktor gekommen, egal welcher Löscher ich habe.

    Die Wartung alle drei Jahre gibt mir auch die Chance, mich intensiver mit den Standorten der Feuerlöscher zu befassen. Jedesmal wird irgend ein Löscher verschoben, da die Installation nicht optimal war.

    Wenn ich "nur" ein Bürogebäude hatte, würde ich vermutlich NEU diese Löscher kaufen, aber die bestehenden ersetzten ist dann doch ein grosser Aufwand.

    Grüsse aus der Schweiz

    Andy Sulser

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW821213
    Datum21.06.2016 21:582061 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.5-Jahres-Frist Innere Prüfung
    Gilt das auch für einen Kunstoff Behälter?

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW821205
    Datum21.06.2016 18:302286 x gelesen
    Geschrieben von Udo B.(vgl. diverse nationale Regelungen zu den Prüffristen im ADR-Bereich oder im ÖPNV - zwischen 6 Monate und 2 Jahre).

    ADR auf die Schnelle:
    "Die Feuerlöschgeräte müssen in Übereinstimmung mit den zugelassenen nationalen Normen Prüfungen unterzogen werden, um ihre Funktionssicherheit zu gewährleisten. Sie müssen mit einem Konformitätszei-chen einer von einer zuständigen Behörde anerkannten Norm sowie, je nach Fall, mit einer Kennzeich-nung mit der Angabe des Datums (Monat, Jahr) der nächsten Prüfung oder des Ablaufs der höchstzuläs-sigen Nutzungsdauer versehen sein."

    Das spricht für sich gesehen nicht gerade gegen Einweg-Löscher ohne Prüfvorgabe, ganz im Gegenteil.

    Es müsste halt die Norm mitspielen...

    (Wer verlangt die 6 Monate?)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg821200
    Datum21.06.2016 15:592401 x gelesen
    Die Frage ist halt, unter welchen Umweltbedingungen diese 10 Jahre gelten.
    In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen sehe ich da nicht zwingend die Notwendigkeit der Einhaltung der obligatorischen 2 Jahre.
    Bei Feuerlöschern auf Fahrzeugen oder im Außenbereich von Gebäuden kann das schon wieder anders aussehen bzw. sieht anders aus (vgl. diverse nationale Regelungen zu den Prüffristen im ADR-Bereich oder im ÖPNV - zwischen 6 Monate und 2 Jahre).

    Allerdings sehe ich einen Widerspruch zu den Prüfpflichten nach § 16 BetrSichV i.V.M. Anhang 2, Abschnitt 4 Nr. 6.13 (5-Jahres-Frist Innere Prüfung).

    Möglicherweise kann eine bP da näheres zu sagen!?

    Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen821199
    Datum21.06.2016 15:562393 x gelesen
    Hallo,

    Das wiederspricht soweit ich weiß der ASR 2.2 müsste im Punkt 6.3.2 stehen....

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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW821193
    Datum21.06.2016 14:433960 x gelesen
    Hallo,

    Was ist von der Prüffrist für Feuerlöscher von 10 Jahren zu halten? Hat da schon jemand mal Erfahrungen gemacht?

    Link
    Geschrieben von prymos.de5. Bis zu 10 Jahre Wartungsfreiheit
    Die Verwendung von korrosionsfreien Behältern und Armaturen sowie die darauf abgestimmten hochwertigen Lösch- und Treibmittel garantieren unter normalen Anwendungsbedingungen* die Funktions- und Betriebssicherheit für bis zu 10 Jahre. Für den Zeitraum von bis zu 10 Jahren sind Wartungen nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Das Öffnen des PM10 führt zum Erlöschen der Garantie.

    hervorhebung durch mich.

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     21.06.2016 14:43 Hara7ld 7S., Köln
     21.06.2016 15:56 Dani7el 7R., Lauterbach
     21.06.2016 15:59 Udo 7B., Aichhalden
     21.06.2016 18:30 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     22.06.2016 08:26 Udo 7B., Aichhalden
     21.06.2016 21:58 Hara7ld 7S., Köln
     22.06.2016 08:39 Udo 7B., Aichhalden
     05.07.2019 09:31 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
     22.06.2016 07:31 Andy7 S.7, Rheinfelden / CH
     24.06.2016 12:30 Hara7ld 7S., Köln
     05.07.2019 09:14 Armi7n B7., Muggensturm
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