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Thema | Vereinszeitschrift mit Anzeigenteil | 6 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Kleinsendelbach / Bayern | 823560 | |||
Datum | 26.09.2016 19:18 | 941 x gelesen | |||
Hallo zusammen, erstmal Herzlichen Dank für Eure Antworten! Aktuell bin ich dabei, die einzelnen Tipps zu beleuchten und darüber nachzudenken. Analog dazu läuft seit gestern eine Anfrage bei unserem zuständigen Finanzamt. Eine Anfrage an den LFV Bayern vor mehreren Monaten blieb bis heute leider unbeantwortet... Sobald ich eine Antwort habe, stelle ich sie hier online. Der Tip vom Frank war sehr gut, diesbezüglich habe ich auch nochmal beim Finanzamt gefragt. Beste Grüße Flo | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 823483 | |||
Datum | 23.09.2016 09:37 | 1163 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas T.Spenden an sich sind freigiebige Zahlungen (oder Sachüberlassungen von Dritten), die keine Gegenleistung beinhalten. Hierfür Interessant wäre die Frage von wie vielen Spendern wir reden. Ggf könnte man die Hintertür: Firma spendet bzw übernimmt konkret eine Rechnung -> Spendenquittung -> Statt Werbeanzeige eine Seite auf der "den Spendern" gedankt wird Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Thom8as 8T., Mengen / Baden-Württemberg | 823481 | |||
Datum | 23.09.2016 08:05 | 1284 x gelesen | |||
Hallo Florian, wenn Ihr als eingetragener und (wovon ich ausgehen) als gemeinnützig anerkannter Verein "Werbedienstsleistungen" erbringt sind diese unter Umständen umsatzsteuerpflichtig. Das Problem liegt in der Zahlung für eine Gegeneleistung (Werbeanzeige). Solche Werbedienstleistungen im Rahmen von z.B. Bandenwerbungen bei Sportvereinen oder Werbeanzeigen in Jahreszeitschriften, sind steuerlich auch dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins zuzuordnen und lösen unter Umständen je nach verbleibendem Gewinn auch eine Steuerpflicht im Bereich der Körperschaftsteuer aus! Wobei es hier wiederum eine Umsatzgrenze gibt, ab der das ganze erst zum Tragen kommt. Spenden an sich sind freigiebige Zahlungen (oder Sachüberlassungen von Dritten), die keine Gegenleistung beinhalten. Hierfür kann der Verein eine Spendenbescheinigung ausstellen. Die Einnahmen sind dann "quasi" steuerfrei, da Sie dem ideellen Bereich zuzuordnen sind. Die Frage ist, welche Dimension nimmt das ganze an. Welche wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe hat der Verein sonst noch? Ganz wichtig ist auch der Kassier/Schatzmeister des Vereins, der müsste hierzu einen Überblick haben! Du kannst mir auch gerne per PN schreiben! Dann kann ich Dir Infomaterial zukommen lassen. Grüsse Thomas | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 823480 | |||
Datum | 23.09.2016 08:00 | 1319 x gelesen | |||
Guten Morgen, da bei uns Steuerfachangestellte ausgebildet werden und ich somit Steuerfachwirt und Steuerberater zur Hand habe habe ich gefragt und bekam folgende Antwort: Da hier das Prinzip von Leistung (das Unternehmen gibt Geld) und Gegenleistung (Ihr druckt dafür seine Anzeige) zu Tragen kommt, ist unabhängig von der erzielten Jahresumsatzhöhe eine Rechnung erforderlich. Spenden MÜSSEN ohne eine Gegenleistung sein. Ob eine Brutto-Rechnung oder eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Angabe der Steuernummer notwendig ist, ist abhängig vom erzielten Jahresumsatz, Grenze als Kleinunternehmer: 17.500 (§10 UStG) und (Abschnitt 3.3 Absatz 10 Umsatzsteuer-Anwendungserlass) Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 823474 | |||
Datum | 22.09.2016 21:34 | 1439 x gelesen | |||
Hi, das ganze ist ein heikles Thema. Wenn Ihr keine 'Gewinnerzielungsabsicht' habt (d.h. mit der Broschüre nichts verdienen wollt), dann ist das schon mal gut. Umsatz werdet ihr auch nicht in einer Höhe erzielen, der eine Umsatzsteuer vorschreibt (imho gerade so 16000 Euro / Jahr). Ist der KFWVB gemeinnützig? Ist es rechtlich ein Verein??? Besteht die Gefahr, dass der ehemalige Verlag Ärger macht? Man kann ja zum Beispiel auch in einer Broschüre die Spender präsentieren :-) je nach Höhe der Spende mit entsprechend viel Platz.... aber es gibt da viele Fallstricke (das geht schon damit los, wer darf Quittungen erstellen etc), wäre das beste, wenn man irgendwo einen Steuerberater hätte, den man im Notfall mal fragen kann. Man könnte auch mal beim Finanzamt anfragen, meiner Erfahrung nach helfen die, wenn man fragt ganz gerne. Tomy | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Kleinsendelbach / Bayern | 823473 | |||
Datum | 22.09.2016 20:07 | 2498 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich sitze aktuell über ein etwas "spezielles" Thema in Sachen Öffentlichkeitsarbeit. Es geht um das Thema Vereinszeitschriften mit Anzeigenteil, sprich finanziert durch Werbung von Firmen. Ich kümmere mich seit einigen Jahren um die Öffentlichkeitsarbeit unseres Kreisfeuerwehrverbandes. Bis einschließlich letztes Jahr haben wir jährlich eine Broschüre herausgebracht. Diese Broschüre beinhaltete neben Grußworten von Landrat und Kreisbrandrat auch verschiedene Berichte der Feuerwehren in unserem Landkreis. Sozusagen eine Art Jahresbericht. Diese Broschüre wurde bis dato immer von einem Verlag erstellt. Wir haben nur unsere Inhalte eingereicht und am Ende das fertige Produkt erhalten. In der Broschüre waren natürlich auch immer verschiedene Werbeanzeigen von lokalen und nicht ganz so lokalen Firmen abgedruckt. Aus verschiedenen Gründen möchten wir dieses Jahr unsere Jahreszeitschrift/Jahresbericht komplett selbst erstellen. Erfahrung in diesem Bereich (Printgestaltung) haben wir schon ein bisschen. Die Berichte zu generieren ist auch nicht das Problem, sondern die schon oben erwähnte Werbung bzw. der Anzeigenteil. Wie können wir als Kreisfeuerwehrverband sowas handhaben? Wenn wir Werbung in unserer Broschüre anbieten und verkaufen muss das ja irgendwie verrechnet werden. Genügt eine Spendenbescheinigung für die Firmen oder muss es eine Rechnung sein? Wenn es eine Rechnung sein soll, müssen wir dann Umsatzsteuer verrechnen? Ich bin bei meiner Internetrecherche nicht wirklich weitergekommen. Einige sagen es reicht eine Spendenquittung, die anderen sagen es braucht eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Hat den jemand Erfahrung auf diesem Gebiet und kann mir bzw. uns bei diesem kleinen Problem ein paar Tipps geben? Ich bedanke mich schon mal im Voraus bei allen "Helfern" und verbleibe mit kameradschaftlichen Grüßen aus dem Frankenland ;-) | |||||
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