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Thema | Verkehrsabsicherung in Schweden | 3 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 828063 | |||
Datum | 03.03.2017 08:33 | 1343 x gelesen | |||
Beeindruckend der Einsatz von Absperrschranken und Baken Wo kommen die her? "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern" Innenminister de Maizière "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 828062 | |||
Datum | 03.03.2017 08:06 | 1448 x gelesen | |||
Andere Länder, andere Rechtslage ... :) Zum Thema Politik: Ich habe in den vergangenen Jahren mehrfach die Länder angeschrieben und eine Ergänzung des § 45 StVO vorgeschlagen, die den BOS zur Eigensicherung das Aufstellen von Verkehrsschildern erlauben soll. Vor kurzem ging wieder auch ein entsprechender Brief an die zuständigen hessischen Ministerien, zwecks deren "Ausnahmeregelung". Um es kurz zu machen, die Länder im BLFA-StVO lehnen eine Erweiterung der StVO zur effektiveren Absicherung an Einsatzstellen kategorisch ab, die bestehenden Maßnahmen nach FWDV (aufgrund welcher Rechtsgrundlagen im Verkehrsrecht ist offen) seien völlig ausreichend. *scholterzuck* Warten wiir mal die nächsten Unfälle ab, und bohren dann weiter ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Björ8n P8., Markt Schwaben / Bayern | 828059 | |||
Datum | 02.03.2017 22:31 | 3052 x gelesen | |||
Hallo, Die schwedische Katastrophenschutz-Behörde MSB hat einen reich bebilderten Leitfaden zur Absicherung im Verkehr herausgegeben. Download Evt. lassen sich ja ein paar Ideen übernehmen(auch durch die Politik)? Auf Seite 18 findet sich eine interessante Grafik zur Bewegung von Sicherungsfahrzeugen bei einen Aufprall. Auf Seite 52 findet sich auch ein Auszug aus der StVO(Übersetzung nicht ganz wörtlich) ..'Schilder und Absperrungen dürfen nur durch autorisierte Stellen aufgestellt oder verändert werden. Bei Unfällen, Strassenschäden etc. darf jedermann Schilder aufstellen oder verändern, wenn es der Sicherheit dient und auf die zuständige Stelle nicht gewartet werden kann. Björn | |||||
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