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Thema | Koffer-Notfallpumpe | 27 Beträge | |||
Rubrik | Techn. Hilfeleistung | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834616 | |||
Datum | 28.10.2017 20:26 | 4487 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Da hier die Pumpe nur dann ein Medium pumpt wenn ein Schlauch angeschlossen ist gehört dieser für mich zwingend mit in die Prüfung, vergl. möchte ich es mit den Reifen am Fahrzeug beim TÜV-Termin. Du meinst also, ich brauche z.B. für 20 Pumpen nur einen Satz "gute" Schläuche, die ich dann an die jeweils zu prüfende Pumpe montiere? :-D | |||||
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Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 834614 | |||
Datum | 28.10.2017 19:55 | 4437 x gelesen | |||
Hallo, bei einer Membranpumpe dieser Größe und mit Druckluft angetrieben sind die Zündquellen vielleicht denkbar, jedoch kann man gut eine Argumentation aufbauen, warum das keine potenziellen Zündquellen sind. Damit bliebe aufgrund der Strömung der Flüssigkeiten nur die E-Statik, die aber als einzige potenzielle Zündquelle nicht ausreichen würde, damit das Ding unter die Atex-RL fällt. Damit wäre es, egal ob innen oder außen ex, kein Gerät unter der Atex-RL, aber noch immer eine Maschine nach der M-RL. Grüße, Christian | |||||
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Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 834613 | |||
Datum | 28.10.2017 19:45 | 4435 x gelesen | |||
Hallo, man könnte jetzt kleinlich sein und sich auf den Standpunkt stellen, dass die Frist wie genannt nur für überwachungsbedürftige Anlagen gilt. Die haben wir nicht. Der Einfachheit halber wird die Frist und die Prüfungen oft auch auf Feuerwehrgerätschaften übertragen, welche beim Auftreten von Ex-Gemischen verwendet werden. Im engeren Sinn gilt die Prüfanforderung der BetrSichV für alle Geräte im Sinne der Atex-Richtlinie (in überwachungsbedürftigen Anlagen ...). Also für Geräte mit Ex, aber z.B. auch für ältere Geräte die vor der Atex-Richtlinie beschafft wurden. Also z.B. alle ex-geschützten Pumpen, Lampen, Lüfter, Funkgeräte. Sinnvollerweise sollten Teile von denen die Sicherheit abhängt, wie z.B. Schläuche auch mit einbezogen werden. Da die 3 Jahre als Maximum gelten, sollte man erstens einen Blick in die Anleitungen werfen, was dort für Fristen beschrieben sind und sich auch selbst überlegen, ob Teile nicht besonderem Verschleiß unterliegen, z.B. Schläuche mit zugehörigen Kupplungen und damit häufiger geprüft werden sollten. Grüße, Christian | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 834612 | |||
Datum | 28.10.2017 19:42 | 4444 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.
Vor langer Zeit hat man mir erzählt das die Maschine ein Gerät ist welche teil-/selbständig eine Arbeit verrichtet. Da hier die Pumpe nur dann ein Medium pumpt wenn ein Schlauch angeschlossen ist gehört dieser für mich zwingend mit in die Prüfung, vergl. möchte ich es mit den Reifen am Fahrzeug beim TÜV-Termin. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834611 | |||
Datum | 28.10.2017 18:39 | 4519 x gelesen | |||
Geschrieben von Malte G.Schläuche sind m. E. ein Grenzfall, wenn sie nicht zur Pumpe als Gerät gehören. Gerade die Schläuche sind aber doch z.B. bezüglich der Leitfähigkeit sehr sicherheitsrelevant? | |||||
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Autor | Malt8e G8., Leverkusen / NRW | 834610 | |||
Datum | 28.10.2017 18:36 | 4472 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Henning K. Gefahrgut/Umfüllpumpen einschließlich der dafür verwendeten (vorgehaltenen) Schläuche, Verbindungsmittel, Zubehör usw.; unabhängig davon mit welcher Energiequelle diese betrieben werden bzw. auch bei manuell betriebenen Pumpen Grundsätzlich ja. Schläuche sind m. E. ein Grenzfall, wenn sie nicht zur Pumpe als Gerät gehören. Geschrieben von Henning K. Erdungsgerätschaften Ja. Geschrieben von Henning K. Abdichtgeräte unter welchen Bedingungen? (der Holzkeil wohl eher nicht, aber das Leckdichtkissen??) Holzkeile sicher nicht. Die haben keine eigene Zündquelle und erfüllen auch sonst kaum einen Punkt der Geräte-Definition gemäß Atex. Für Dichtkissen sehe ich das genauso. Haben die den ein ex-Kennzeichen? Geschrieben von Henning K. Messgeräte Kommt drau an: Ein Zollstock nein, ein elektronisches Gasmessgerät ja. Geschrieben von Henning K. ex-geschützte Beleuchtungsgeräte (also auch als normale Fahrzeugbeladung und als persönlichen Leuchten) Ja. Ich habe mal in die Bedienungsanleitung einer zufällig ausgewählten ex-geschützten Taschenlampe geguckt (Zündschutzart Eigensicherheit). Da waren keine Prüfungen angegeben. Lediglich die Hersteller der Batterien waren vorgegeben. Das wäre dann zu prüfen/sicherzustellen. Es ist denkbar, dass das bei vielen handgetragenen Lampen mit Batteriebetrieb ähnlich ist. Geschrieben von Henning K. ex-geschützte Funkgeräte Ja. Eventuell gilt das gleiche wie bei Lampen. Allerdings ist das bei Funkgeräten aufgrund der elektromagnetischen Strahlung eventuell komplizierter. Geschrieben von Henning K. ......??? Auf jeden Fall alles was ein ex-Kennzeichen hat. Noch ein Hinweis für "aufwänderigere" Geräte wie Pumpen oder Funkgeräte, die durch eingene Werkstätten gewartet/repariert werden: Wenn die Reperatur ein Teil betrifft, von dem der Explosionsschutz abhängt, muss die Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person mit behördlicher Anerkennung erfolgen. Grüße Malte | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 834607 | |||
Datum | 28.10.2017 15:01 | 4643 x gelesen | |||
Geschrieben von Malte G.Es wird geprüft, ob das Gerät immer noch "zündquellenfrei" ist. Die Frist beträgt höchstens 3 Jahre (vgl. BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3, 5.2). Die Prüfpunkte ergeben sich dabei aus der Dokumentation des Herstellers (ja, ich weiß, im hier diskutierten Fall liegt keine ausreichende Dokumentation vor). Wenn ich das jetzt richtig verstehe gilt das für: - Gefahrgut/Umfüllpumpen einschließlich der dafür verwendeten (vorgehaltenen) Schläuche, Verbindungsmittel, Zubehör usw.; unabhängig davon mit welcher Energiequelle diese betrieben werden bzw. auch bei manuell betriebenen Pumpen - Erdungsgerätschaften - Abdichtgeräte unter welchen Bedingungen? (der Holzkeil wohl eher nicht, aber das Leckdichtkissen??) - Messgeräte - ex-geschützte Beleuchtungsgeräte (also auch als normale Fahrzeugbeladung und als persönlichen Leuchten) - ex-geschützte Funkgeräte - ......??? | |||||
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Autor | Malt8e G8., Leverkusen / NRW | 834605 | |||
Datum | 28.10.2017 12:13 | 4699 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Hans Christian S. bei Atex könnte der Hersteller auch argumentieren, dass er nur E-Statik als Zündquelle hat und damit nicht unter diese fällt. Auch E-Statik ist eine relevant Zündquelle. Ohne das Gerät genau zu kennen wären m. E. mindestens noch als Zündquellen zu berücksichtigen: - heiße Oberflächen (Mechanische Reibung) - mechanische Funken - adiabate Kompression Geschrieben von Hans Christian S. Auf den Ex-Schutz müsste er aber sowieso wegen der Maschinenrichtlinie eingehen, ist dort auch gefordert/geregelt. Greift hier m. E. auch für das Innere der Pumpe nicht. Membranpumpen können Gase fördern. Beim Betrieb in Ex-Atmosphäre kommt das Gemisch also auch mit der Innenseite in Kontakt und kann durch dort vorhandene Zündquellen gezündet werden. Grüße Malte | |||||
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Autor | Malt8e G8., Leverkusen / NRW | 834604 | |||
Datum | 28.10.2017 12:04 | 4572 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael W. Eher nicht. Da ist nichts mit Elektrik, das Teil ist nur per Druckluft betrieben. Daher keine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel. Bezogen auf die Ex-Schutz-Prüfung ist es egal, ob das Gerät elektrisch ist oder nicht. Auch rein mechanische Geräte müssen wiederkehrend geprüft werden. Grüße Malte | |||||
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Autor | Malt8e G8., Leverkusen / NRW | 834603 | |||
Datum | 28.10.2017 12:02 | 4687 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian S. Was wird denn da wie von wem geprüft? Es wird geprüft, ob das Gerät immer noch "zündquellenfrei" ist. Die Frist beträgt höchstens 3 Jahre (vgl. BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3, 5.2). Die Prüfpunkte ergeben sich dabei aus der Dokumentation des Herstellers (ja, ich weiß, im hier diskutierten Fall liegt keine ausreichende Dokumentation vor). Durchgeführt werden kann die Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person für Ex-Schutz (BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3, 3.1). Alternativ kann das auch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) tun (z. B. TÜV, Dekra...). Grüße Malte | |||||
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Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 834602 | |||
Datum | 27.10.2017 23:26 | 4772 x gelesen | |||
Hallo, nicht-leitfähige Schläuche können nicht sicher für das Umpumpen von Kraftstoffen verwendet werden! Bei leitfähigen Schläuchen darauf achten, dass zwischen den Kupplungen weniger als 10^6 Ohm (bei M-Schlauch 100 Ohm) und alle Metallteile/leitfähigen Teile geerdet. CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie an der Pumpe wäre zu erwarten, bei Atex könnte der Hersteller auch argumentieren, dass er nur E-Statik als Zündquelle hat und damit nicht unter diese fällt. Auf den Ex-Schutz müsste er aber sowieso wegen der Maschinenrichtlinie eingehen, ist dort auch gefordert/geregelt. Prüfung, wenn überhaupt dann nur wiederkehrend alle 3 Jahre (BetrSichV) als Atex-Gerät, da keine Anlage und "nur" Arbeitsmittel. Grüße, Christian | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 834598 | |||
Datum | 27.10.2017 17:29 | 4834 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian S.CE Kennzeich nung nicht vorhanden, Pumpe aber deutlich älter. Älter im Sinne von vor dem 1.1.1993 gebaut? Oder nur älter im Sinne von vor dem 22.Juni 1998? Andernfalls müsste eigentlich irgendwo eine CE-Kennzeichnung angebracht sein auf der Pumpe. Geschrieben von Christian S. Sollte man erwarten, ich war mal schnell nachschauen und hab grad nen Hals Man verzeihe mir bitte das leise Lachen, beim lesen deines Beitrags. ;-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 834593 | |||
Datum | 27.10.2017 14:33 | 4862 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Richtig, für die Pumpe selbst. So bei uns auch. CE Kennzeich nung nicht vorhanden, Pumpe aber deutlich älter. Döges Fire Box haben wir später nachgekauft. Geschrieben von Michael W. Daher erwarte ich auch nur, dass für das angebotene Aufgabengebiet, nämlich das umpumpen von Kraftstoffen, taugliche Schläuche mitgeliefert werden. Dass das kein Problem sein sollte, zeigt ja die Katalogabbildung, dort sind die entsprechenden Schläuche im Koffer vorhanden. Sollte man erwarten, ich war mal schnell nachschauen und hab grad nen Hals, ist bei uns vermutlich nie aufgefallen weil wir sofort lange Phoenix Unitrix-Schläuche nachgerüstet haben: Schlauch 1 bei uns Parker Firepress, das ist ein Schlauch für Feuerlöscher! Schlauch 2 bei uns Parker Variopress, ein Vielzweckschlauch den man durchgehen lassen könnte Schlauch 3 nicht mehr lesbar Sehr unbefriedigend, aber eben wegen nachgekauften Schläuchen nie aufgefallen. Ich würde das so nicht durchgehen lassen. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 834592 | |||
Datum | 27.10.2017 13:21 | 4859 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Exakt dieses. Das ist dann ja eindeutig: https://www.doenges-rs.de/donges-notfall-pumpenset-600-x-400-x-150-mm.html Hersteller Dönges Also ist Dönges der Ansprechpartner für EG-Konformitätserklärung und für CE-Kennzeichnung erstmal. Und in dem Schritt kann man auch nachhaken, ob hier eigentlich irgendwelche Prüfungen oder Risikoanalysen mit den "Originalschläuchen" oder dem nicht der Technischen Dokumentation entsprechenden Ersatz durchgeführt wurden. Das wage ich nämlich sehr zu bezweifeln. === Bei Helpi ist das übrigens nicht so eindeutig gekennzeichnet, beim technisch wohl gleichen Set in anderer Verpackung wird explizit Kuhn als Hersteller genannt. Es wäre interessant zu vergleichen, ob diese Sets 1:1 übereinstimmen oder ob hier auch zwei verschieden Auslieferungszustände erfolgen. Die Produktbilder der Pumpe alleine stammen schonmal aus der gleichen Quelle, es ist nämlich sowohl bei Dönges als auch bei Helpi die Nr 528: Helpi Dönges | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 834590 | |||
Datum | 27.10.2017 11:03 | 5153 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Gut, die Anforderungen am Bodensee sind eben andere als bei uns. Wir haben keine Gewässer mit motorisierten Wasserfahrzeugen und das Auspumpen von Tretboot-Auftriebskörpern fällt eher nicht in den Aufgabenbereich eines kreisweit agierenden Gefahrstoffzuges. Schon klar, gedacht war sie bei uns auch für den Zweck wie bei euch, auspumpen von Fahrzeugtanks. Die Nebennutzung hat sich dann ergeben als man nicht wusste wie man da in beengten Räumen vorgehen kann und sich an das Teil erinnert hat. Insofern im nachhinein gesehen für uns ein geniales Teil. Geschrieben von Michael W. annst du bei Gelegenheit mal nachschauen, ob die Pumpe ein CE-Zeichen bzw. ein Typenschild hat? Oder ist eure so alt, dass sie das noch nicht brauchte? Ich schau nach, Alter kann ich dir aber leider nicht mehr sagen. Ich kann aber sogar mal schauen was für Originalschläuche mitgeliefert wurden, die liegen noch rum. Ich hoffe ich denk dran, sonst erinner mich. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 834589 | |||
Datum | 27.10.2017 10:54 | 5234 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian S. Ich meine das bei der Pumpe ein Datenblatt dabei war? Richtig, für die Pumpe selbst. Geschrieben von Christian S. Außerdem nutzt es wenig wenn du einen beständigen Schlauch hast, dieser sich aber nach der ersten Nutzung beginnt zu zerlegen und du ihn nach 6 Monaten wieder nutzen willst er dann aber hinüber ist. Das kann durchaus auch sein, der Schlauch ist dann zwar beständig, nützt dir aber nichts, auch da hilft nur Austausch nach Gebrauch, ist nichts anderes als bei Handschuhen, CSA, ..... Schon klar. Da wir das Teil ausschließlich zum Pumpen von Kraftstoffen (Benzin/Diesel/Heizöl) verwenden wollen, dürfte das recht unproblematisch sein. Schläuche mit den verlangten Eigenschaften sind im Industriebereich problemlos verfügbar und nicht teuer. Bei CSA, Handschuhen usw. ist das in der Tat anders, da wird dann auch ausgetauscht. Nachdem es bei uns in sehr vielen Fällen um das Abpumpen von Diesel/Benzin aus beschädigten Fahrzeugtanks nach Unfällen ging und die Verwendung der anderen Pumpen des GW-G gerade im Bezug auf anschließende Reinigung großen Aufwand nach sich zieht, wollten wir exakt dafür diese Pumpe einsetzen. Daher erwarte ich auch nur, dass für das angebotene Aufgabengebiet, nämlich das umpumpen von Kraftstoffen, taugliche Schläuche mitgeliefert werden. Dass das kein Problem sein sollte, zeigt ja die Katalogabbildung, dort sind die entsprechenden Schläuche im Koffer vorhanden. Geschrieben von Christian S. Bisher haben wir die Pumpe aber meistens zum pumpen in beengten Räumen genutzt, z.B. Bootsmotorräumen, Auftriebskörper von Tretbooten und ähnlichem, dabei haben wir selten ein reines Medium gepumpt sondern wässrigen Mischmasch oder reines Wasser.. Gut, die Anforderungen am Bodensee sind eben andere als bei uns. Wir haben keine Gewässer mit motorisierten Wasserfahrzeugen und das Auspumpen von Tretboot-Auftriebskörpern fällt eher nicht in den Aufgabenbereich eines kreisweit agierenden Gefahrstoffzuges. Kannst du bei Gelegenheit mal nachschauen, ob die Pumpe ein CE-Zeichen bzw. ein Typenschild hat? Oder ist eure so alt, dass sie das noch nicht brauchte? Gruß, Michael | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 834588 | |||
Datum | 27.10.2017 10:33 | 4971 x gelesen | |||
Die Sache mit der Leitfähigkeit, No coment, oder vielleicht doch. Löscht du Feuer mit Benzin, weil es doch meistens nicht brennt? Mit der Elektrik, war mein Fehler. Wobei da die Gefährdungsbeurteilung greift. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 834586 | |||
Datum | 27.10.2017 10:30 | 5286 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Zur Beständigkeit der Schläuche selbst wird in der Anleitung gar keine Angabe gemacht. Es wird nur eine Beständigkeitsliste der Pumpe mitgeliefert. Wir wollen die auch nur für das einsetzen, wofür sie auch angeboten wird: Für das umpumpen von Kraftstoffen aus beschädigten Fahrzeugtanks und ähnliches. Für andere Medien soll sowieso was anderes verwendet werden. Außerdem dürfte es nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wenn ich beim umpumpen von handelsüblichen Kraftstoffen (und genau dafür wird das Set angeboten) alle 5 Minuten einen neuen Satz Schläuche brauche. Mir geht es aber in der Hinsicht auch eher um die nicht gegebene Leitfähigkeit. Damit darf ich keine Ex-fähigen Medien pumpen. Dir ist aber schon klar das es Beständigkeitsangaben immer nur bei genauen Medienangaben geben wird? Das sind dann auch die genauen Probleme bei und für die Feuerwehr, insofern finde ich die Herumreiterei darauf eher seltsam. Ich meine das bei der Pumpe ein Datenblatt dabei war? Außerdem nutzt es wenig wenn du einen beständigen Schlauch hast, dieser sich aber nach der ersten Nutzung beginnt zu zerlegen und du ihn nach 6 Monaten wieder nutzen willst er dann aber hinüber ist. Das kann durchaus auch sein, der Schlauch ist dann zwar beständig, nützt dir aber nichts, auch da hilft nur Austausch nach Gebrauch, ist nichts anderes als bei Handschuhen, CSA, ..... Zum Problem an sich: Wir haben das Teil seit einigen Jahren, die Originalschläuche kann ich dir nichtmal sagen was das für welche waren weil die Längen uns zu kurz waren haben wir die sowieso gegen Unitrix 60 Schläuche ausgetauscht. Bisher haben wir die Pumpe aber meistens zum pumpen in beengten Räumen genutzt, z.B. Bootsmotorräumen, Auftriebskörper von Tretbooten und ähnlichem, dabei haben wir selten ein reines Medium gepumpt sondern wässrigen Mischmasch oder reines Wasser.. Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 834585 | |||
Datum | 27.10.2017 10:29 | 5080 x gelesen | |||
Ex Schutz hatte ich jetzt einige Jahre nix mit zu tun. Wir musste unsere unter Ex Schutz fallenden Betriebsmittel allerdings regelmäßig auf Konformität prüfen. Aus dem Kopf würde ich irgend etwas mit einem bis zwei Jahren sagen. Geprüft hat ein Sachverständiger für Ex, oder der Sachkundige des Herstellers. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 834584 | |||
Datum | 27.10.2017 10:22 | 5130 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Harald S. Die Standzeit der Schläuche kann in so einer Konstellation problemlos <5 Minuten betragen. Von da her gehört hier eine Aussage über die Standzeit immer dazu. Zur Beständigkeit der Schläuche selbst wird in der Anleitung gar keine Angabe gemacht. Es wird nur eine Beständigkeitsliste der Pumpe mitgeliefert. Wir wollen die auch nur für das einsetzen, wofür sie auch angeboten wird: Für das umpumpen von Kraftstoffen aus beschädigten Fahrzeugtanks und ähnliches. Für andere Medien soll sowieso was anderes verwendet werden. Außerdem dürfte es nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wenn ich beim umpumpen von handelsüblichen Kraftstoffen (und genau dafür wird das Set angeboten) alle 5 Minuten einen neuen Satz Schläuche brauche. Mir geht es aber in der Hinsicht auch eher um die nicht gegebene Leitfähigkeit. Damit darf ich keine Ex-fähigen Medien pumpen. Geschrieben von Harald S. Spätestens bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, die du ja vor der ersten Inbetriebnahme machen (lassen) musst, geht der Prüfer bei dem Gerät mit dem Seitenschneider durch. Bei der EX Schutz Prüfung sowieso. Eher nicht. Da ist nichts mit Elektrik, das Teil ist nur per Druckluft betrieben. Daher keine Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 834583 | |||
Datum | 27.10.2017 10:20 | 5130 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Bei der EX Schutz Prüfung sowieso. Was wird denn da wie von wem geprüft? Viele Grüße Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 834582 | |||
Datum | 27.10.2017 09:40 | 5282 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Auch ohne komplett durchgeführte Gefährdungsbeurteilung kann ich beurteilen, dass ich beim Pumpen von brennbaren (Kraft-)stoffen zumindest leitfähige Schläuche verwenden sollte, um Risiken auszuschließen. Da ist es auch egal, ob ich 100 oder 1000 Liter umpumpe. Das Thema Beständigkeit ist nochmal ein anderes, wobei ich es schlichtweg ein Unding finde, wenn man als Hersteller dann behauptet, dass man im Zweifelsfall eben die Schläuche nach jeder Anwendung wegwerfen und neu kaufen muss. Die Standzeit der Schläuche kann in so einer Konstellation problemlos <5 Minuten betragen. Von da her gehört hier eine Aussage über die Standzeit immer dazu. Ich habe mir Angewöhnt, kein CE => kein Geld, weil erheblicher Sachmangel. Hier muss sogar ein CE nicht (nur) für die Pumpe, sondern für das gesamte Set vorhanden sein. Ansprechpartner dafür kannst du frei wählen. Hersteller oder Händler. Von da her Geld sperren, Nachbesserung verlangen. Spätestens bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel, die du ja vor der ersten Inbetriebnahme machen (lassen) musst, geht der Prüfer bei dem Gerät mit dem Seitenschneider durch. Bei der EX Schutz Prüfung sowieso. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 834581 | |||
Datum | 27.10.2017 09:19 | 5228 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Dieses Set? Exakt dieses. Nur dass bei uns nicht die im Foto gezeigten Schläuche des Herstellers Semperit, Typ TU10, die für den angebotenen Anwendungszweck geeignet sind (öl/benzinbeständig, leitfähig) mitgeliefert wurden sondern die von mir im ersten Beitrag genannten, für den Anwendungszweck untauglichen Schläuche. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 834580 | |||
Datum | 27.10.2017 08:54 | 5417 x gelesen | |||
Dieses Set? https://www.doenges-rs.de/donges-notfall-pumpenset-600-x-400-x-150-mm.html "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 834578 | |||
Datum | 27.10.2017 08:14 | 5420 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steffen W. Die CE-Konformitätserklärung bzw. EG-Konformitätserklärung müsste auch in der zugehörigen Technischen Dokumentation auftauchen. Hersteller ist dann der, unter dessen Namen das Produkt vertrieben wird. Dann wäre die Kennzeichnung auf dem Produkt nur vergessen worden, kann ja tatsächlich mal passieren, da ja auch das Typenschild fehlt auf welchem das "CE" oft mit abgedruckt ist. Also wenn das CE-Zeichen irgendwo auftaucht (Verpackung, Anleitung, Produkt,...) ist es insgesamt gesehen nicht korrekt gekennzeichnet aber nicht korrekt ist eben rechtlich anders zu betrachten als gar nicht. Ein CE-Zeichen ist weder auf dem Produkt noch in der Dokumentation zu finden, auch ist keine Konformitätserklärung in der Dokumentation enthalten. Daher auch die Frage nach anderen potientiellen Anwendern, es könnte ja wirklich sein, dass da normal ein Typenschild mit CE-Kennzeichnung drauf ist und das hier aus welchen Gründen auch immer nicht vorhanden ist. Den Umstand mit dem CE-Zeichen habe ich noch nicht bemängelt, bisher nur die scheinbar untauglichen Schläuche. Geschrieben von Steffen W. Prinzipiell kann man vor Ort als Anwender auch eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, auch ohne vorliegende EG-Konformitätserklärung, welche eigentlich impliziert, daß eine Risikobeurteilung (alt: Gefahrenanalyse) durchgeführt wurde und die vorhandenen Restrisiken in der Technischen Dokumentation aufgeführt sind. Auch ohne komplett durchgeführte Gefährdungsbeurteilung kann ich beurteilen, dass ich beim Pumpen von brennbaren (Kraft-)stoffen zumindest leitfähige Schläuche verwenden sollte, um Risiken auszuschließen. Da ist es auch egal, ob ich 100 oder 1000 Liter umpumpe. Das Thema Beständigkeit ist nochmal ein anderes, wobei ich es schlichtweg ein Unding finde, wenn man als Hersteller dann behauptet, dass man im Zweifelsfall eben die Schläuche nach jeder Anwendung wegwerfen und neu kaufen muss. Da lass ich mir ja noch beim Pumpen irgendwelcher Chemikalien gefallen aber nicht bei handelsüblichem Otto-/Dieselkraftstoff, zumal dafür kostengünstige beständige (und auch leitfähige) Schläuche auf dem Markt verfügbar sind und das Pumpenset explizit zum Pumpen von Kraftstoffen angeboten wird. Die Kosten für einen Satz taugliche Schläuche liegen nach eigenen Recherchen bei ca. 50,- (zzgl. Kupplungen), ich sehe es aber irgendwie nicht ein, dass man für einen vierstelligen Betrag an der Stelle noch selbst nachbessern soll, insbesondere wenn aus Beschreibungen und Anleitungen hervorgeht, dass da anderes Schlauchmaterial dazugehört. Zum Thema Inverkehrbringen: Wenn ich das richtig sehe, ist die Pumpe von der Fa. Kuhn. Die bieten auch das Komplettset an, allerdings wahlweise in einem Kunststoffkoffer. Die Fa. Dönges bietet das als Großhändler als Set in einer Alukiste an, ob die nun nur die Pumpe oder das Komplettset von der Fa. Kuhn beziehen, weiß ich nicht. Der lokale Händler hat das Komplettset über die Fa. Dönges bezogen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 834576 | |||
Datum | 27.10.2017 02:04 | 6040 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.Dazu kommt noch, dass ich auf der Pumpe selbst weder CE-Zeichen noch ein Typenschild finde. Sachmangel des Produkts mit Haftung hierfür durch den Verkäufer (nicht Hersteller erstmal), Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz und damit potentiell auch ein Wettbewerbsverstoß sofern das Produkt allgemein nicht mit dem CE-Kennzeichen versehen ist und nicht nur in diesem Einzelfall. Interessant ist dann noch die Frage, wer das Produkt im rechtlichen Sinne "in Verkehr gebracht" hat innerhalb der EU. Das kann Verkäufer oder Hersteller sein, je nach genauer Konstellation. Die CE-Konformitätserklärung bzw. EG-Konformitätserklärung müsste auch in der zugehörigen Technischen Dokumentation auftauchen. Hersteller ist dann der, unter dessen Namen das Produkt vertrieben wird. Dann wäre die Kennzeichnung auf dem Produkt nur vergessen worden, kann ja tatsächlich mal passieren, da ja auch das Typenschild fehlt auf welchem das "CE" oft mit abgedruckt ist. Also wenn das CE-Zeichen irgendwo auftaucht (Verpackung, Anleitung, Produkt,...) ist es insgesamt gesehen nicht korrekt gekennzeichnet aber nicht korrekt ist eben rechtlich anders zu betrachten als gar nicht. Beispiel: Hat der von dir genannten Hersteller Albert Kuhn GmbH die Pumpe ansich ursprünglich mit einem CE-Zeichen versehen inklusive allem was damit zusammenhängt an Dokumentation aber diese Pumpe wird nun in Kombination mit weiteren Teilen von einer weiteren Firma als "Set" vertrieben unter eigenem Namen, dann erfüllt die Pumpe ansich immer noch die rechtlichen Anforderungen nach Produktsicherheitsgesetz. Der Verkäufer ("Inverkehrbringer") des Sets könnte aber durchaus ein Problem haben, da er sobald er das Gesamtprodukt unter seinem Label vertreibt, eigentlich zum Hersteller wird rechtlich. Stichwort "Quasi-Hersteller", nicht ganz einfach die gesamte Materie. Irgendein Markenname muss ja auf Produkt, Verpackung, Technischen Dokumenten auftauchen. Und das ist der erste Ansprechpartner! Geschrieben von Michael W. Ich sehe hier vor allem aufgrund der vermutlich nicht leitfähigen Schläuche eine gewisse Gefahr in der Anwendung des Produktes. Also in einem gewerblichen Betrieb sollte man das Produkt erstmal sperren und den genauen Sachverhalt klären nach Kenntnis der beschriebenen Situation. Prinzipiell kann man vor Ort als Anwender auch eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, auch ohne vorliegende EG-Konformitätserklärung, welche eigentlich impliziert, daß eine Risikobeurteilung (alt: Gefahrenanalyse) durchgeführt wurde und die vorhandenen Restrisiken in der Technischen Dokumentation aufgeführt sind. Da du aber davon schreibst, daß in der Bedienungsanleitung / Betriebsanleitung von leitfähigen sowie öl- / benzinbeständigen Schläuchen geschrieben wird, ist davon auszugehen, daß die Risiken bei der Verwendung nicht nicht-leitfähigen und nicht-öl- / benzinbeständigen Schläuchen nicht betrachtet wurden seitens des Herstellers. Heißes Eisen... Es wird ja so gerne auf UVV herumgeritten in der Feuerwehr und dem angeblichen Verlust von Versicherungsschutz. Die Thematik "Produktsicherheit" dagegen interessiert meistens keinen, dabei sind hier viel größere Problematiken versteckt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 834570 | |||
Datum | 26.10.2017 20:44 | 7459 x gelesen | |||
Hallo, wir haben für unseren GW-G2 des Gefahrstoffzuges für kleinere Umpumparbeiten (Kraftstofftanks usw.) eine sog. Notfall-Kofferpumpe gekauft, die per Druckluft angetrieben wird. Lt. Händler ist diese über die Fa. Dönges bezogen, Hersteller der Pumpe selbst müsste die Fa. Kuhn sein. Sie wird als Set für Umpumparbeiten vor allem für PKW-/LKW-Kraftstofftanks angeboten. Beim genaueren Betrachten des gelieferten Sets fiel vor allem das Schlauchmaterial auf, das keinerlei Kennzeichnung bezüglich Leitfähigkeit enthält und laut Datenblatt des Herstellers (Parker, Typ 7093 GST II) nicht als leitfähig und auch als nicht öl- und benzinbeständig ausgewiesen ist. Da in der mitgelieferten Bedienungsanleitung auf leitfähiges und öl/benzinbeständiges Schlauchmaterial hingewiesen wird und auf sämtlichen Produktabbildungen in Katalogen eindeutig Schlauchmaterial von Semperit, Typ TU10 (als leitfähig gekennzeichnet und lt. Datenblatt auch öl-/benzinbeständig) abgebildet ist, verlangte ich vom Händler eine Nachbesserung. Dieser gab die Reklamation an seinen Lieferanten weiter, der nach einigen Wochen uns nun mit der Aussage abspeisen will, dass das Pumpenset nur für die Notfallhilfe gedacht sei und die Schläuche nicht beständig sein müssten, sie müssten eben nach jeder Anwendung überprüft und ggfs. ausgetauscht werden. Im Falle der Beständigkeit könnte man das noch irgendwie gelten lassen, jedoch im Bezug auf Ex-Schutz beim Pumpen meiner Meinung nach keinesfalls. Immerhin wird auch in der Betriebsanleitung auf die Einhaltung der gültigen Ex-Schutz-Vorschriften verwiesen. Damit ist das Teil für den angebotenen Einsatz (umpumpen von Kraftstoffen) meiner Meinung nach so nicht geeignet. Dazu kommt noch, dass ich auf der Pumpe selbst weder CE-Zeichen noch ein Typenschild finde. Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit diesem Produkt gemacht bzw. falls auch jemand diese Pumpe in der Feuerwehr hat, welche Schläuche sind bei euch mitgeliefert worden? Ich sehe hier vor allem aufgrund der vermutlich nicht leitfähigen Schläuche eine gewisse Gefahr in der Anwendung des Produktes. Gruß, Michael | |||||
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