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Thema | Beinaheunfall bei Einsatzfahrt | 24 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 838248 | |||
Datum | 13.03.2018 21:12 | 1877 x gelesen | |||
Ihr habt ja recht. Ich hab das falsche Wort verwendet, liegt wohl daran daß ich schon zu lange nicht mehr aktiv bin und den ugs. Begriff nahm anstatt den juristischen. Man möge mir verzeihen. Ich bezog mich auch nur auf den Vorgang im Video. Mit freundlichen Grüßen Albrecht Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung Es werden mehr Taten in Worte umgewandelt wie Worte in Taten | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 838245 | |||
Datum | 13.03.2018 19:31 | 1823 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Katja R. § 7 Abs. 5 StVOGilt das auch, wenn die Fahrstreifen nicht markiert sind und da quasi nur zwei Autos nebeneinander passen? LG, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 838236 | |||
Datum | 13.03.2018 13:04 | 2179 x gelesen | |||
Wenn schon juristisch, dann richtig. Bitte unterscheidet zwischen Sonderrechte und "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."! Blaues Blinklicht und Sondersignal braucht man für die "freie Bahn" und nicht für die Sonderrechte. Das ist ein riesiger Unterschied. Geschrieben von §35 StVO - Sonderrechte
Geschrieben von §38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 838235 | |||
Datum | 13.03.2018 12:48 | 2198 x gelesen | |||
Geschrieben von Albrecht K.Im §38 STVO ist auch klar geregelt, daß Sonderrechte auf der Einsatzfahrt Nein, eben nicht. Die Sonderrechte sind in §35 StVO aufgeführt, und da steht nichts von Blaulicht und Horn. Kein einziges Wort. Im §38 geht es um die im Volksmund so genannten "Wegerechte" und das ist was ganz anderes. Gruß Frank | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 838233 | |||
Datum | 13.03.2018 12:12 | 2068 x gelesen | |||
Rein juristisch nein, es ist eher ein menschlicher Aspekt. Im §38 STVO ist auch klar geregelt, daß Sonderrechte auf der Einsatzfahrt nur mit "Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn " wahrgenommen werden dürfen. Blaulicht alleine dient nur zur Warnung. (§38 Abs. 1 u. 2) Mit freundlichen Grüßen Albrecht Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung Es werden mehr Taten in Worte umgewandelt wie Worte in Taten | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 838222 | |||
Datum | 12.03.2018 19:49 | 2300 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.Auf dem Ring in Köln siehts nachts um drei vielleicht anderes aus wie hier im 1000 Einwohner-Kaff Ich glaube das ist nicht vergleichbar ;-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 838221 | |||
Datum | 12.03.2018 19:44 | 2051 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael R.Rein juristisch, gibt es einen Grund Nachts sparsamer mit dem Horn zu sein aus Sicht des "SoSi"-Fahrers ? Wenn weit und breit niemand da ist, dem ich gegenüber das Wegerecht durchsetzen muss, warum sollte ich es dann tun? Ist aber eher GMV. Auf dem Ring in Köln siehts nachts um drei vielleicht anderes aus wie hier im 1000 Einwohner-Kaff, durchzogen von einer breiten, ohnehin schon vorfahrtsberechtigten Bundesstraße. Aber dieses wir müssen mit Horn weil sonst bin ich nicht versichert, hängt mir zum Hals raus. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 838220 | |||
Datum | 12.03.2018 19:14 | 2156 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.
Aus der Betriebsgefahr ergibt sich eben keine Schuld für den Fahrer sondern maximal eine (anteilige) Haftung für den Fahrzeughalter. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 838219 | |||
Datum | 12.03.2018 19:05 | 2208 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja R.Mitten am Tage das Horn rechtzeitig einzuschalten tut doch niemandem weh. Den sparsamen Umgang mit dem Horn bei einigen verstehe ich einfach nicht. Rein juristisch, gibt es einen Grund Nachts sparsamer mit dem Horn zu sein aus Sicht des "SoSi"-Fahrers ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 838218 | |||
Datum | 12.03.2018 18:20 | 2419 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja R.mal ganz gute Chancen gehabt, keine Teilschuld zu bekommen, weil der Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsel spricht und der ein Mitverschulden beweisen muss. Reichte da nicht mittlerweile die besondere Betriebsgefahr die sich aus einer Einsatzfahrt ergibt? "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 838200 | |||
Datum | 12.03.2018 13:19 | 2783 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Oliver S. nein. StVO §6 Nicht ganz richtig. § 7 Abs. 5 StVO ist hier der maßgebliche für den Pkw Fahrer, nach dem der Spurwechsler allein haftet, weil die wartenden Pkw noch im fließenden Verkehr befindlich sind, folglich § 6 StVO hier nicht greift. Hier hätte der GW tatsächlich mal ganz gute Chancen gehabt, keine Teilschuld zu bekommen, weil der Anscheinsbeweis gegen den Spurwechsel spricht und der ein Mitverschulden beweisen muss. Spannend ist allerdings auch, wie sich der Mercedes hinter dem GW im Windschatten hinterherschleicht. Das hätte einen lustigen Kettenauffahrunfall gegeben. Überflüssig wäre ein Unfall trotzdem gewesen. Mitten am Tage das Horn rechtzeitig einzuschalten tut doch niemandem weh. Den sparsamen Umgang mit dem Horn bei einigen verstehe ich einfach nicht. Hinterher ist das Geschrei wieder groß - vor allen Dingen, wenn es Verletzte gegeben hat usw. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Nikl8as 8L., Monheim (Schwaben) / Bayern | 838165 | |||
Datum | 09.03.2018 18:00 | 3052 x gelesen | |||
Hallo, das passt vielleicht nicht 100% zu dem Beitrag, allerdings hatte ich heute auch eine kritische Situation auf einer Einsatzfahrt von der ich berichten möchte. Wir wurden mit dem RTW zu einem Notarzteinsatz alamiert. Nach einiger Zeit kam ich auf einer dreispurigen Fahrbahn mit zwei Fahrspuren in die Gegenrichtung (keine bauliche Trennung) an einen Konvoi von ca 10 PKW die sich hinter einem LKW angestaut hatte. Da die Fahrbahn übersichtlich war und in Gegenrichtung nur wenig Verkehr kam entschied ich mich bei eingeschaltetem Blaulicht und Folgetonhorn (Landhorn) auf die Gegenfahrbahn zu fahren um den Konvoi zu überholen. Um eine Kollision zu vermeiden beobachtete ich den entgegenkommenden Verkehr. Nachdem ich etwa die Hälfte der Fahrzeuge passiert hatte zog vor mir plötzlich ein in meine Richtung fahrender PKW (verbotenerweise) auf meine Spur. Nur durch eine starke Bremsung konnte ich einen Zusammenstoß verhindern. Der Konvoi war in keiner Art langsamer geworden, lediglich hatten einige Fahrzeugführer ihr Fahrzeug etwas näher an den rechten Fahrbahnrand gesteuert. Ich möchte damit nur sensibilisieren und zeigen, dass Gefahr manchmal von ganz unerwarteter Seite kommen kann. Passt auf euch auf. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837978 | |||
Datum | 02.03.2018 11:12 | 3081 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Udo B. Dabei hat doch gerade das Kammergericht Berlin den Einsatzfahrern mindestens 3 volle Tonfolgen (mindestens 10 Sekunden) Horn vor der Kreuzung ins Gebetsbuch geschrieben, sogar mehrfach. (u.a. KG Berlin vom 31.5.2007, AZ: 12 U 129/06) hier im Kurztext: Gericht: KG Berlin 12. Zivilsenat Volltext: Amtshaftung: Haftung des Landes wegen eines Verkehrsunfalls mit einem im Einsatz befindlichen Polizeifahrzeug MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 837976 | |||
Datum | 02.03.2018 10:38 | 3010 x gelesen | |||
Dabei hat doch gerade das Kammergericht Berlin den Einsatzfahrern mindestens 3 volle Tonfolgen (mindestens 10 Sekunden) Horn vor der Kreuzung ins Gebetsbuch geschrieben, sogar mehrfach. (u.a. KG Berlin vom 31.5.2007, AZ: 12 U 129/06) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 837973 | |||
Datum | 02.03.2018 07:28 | 3152 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven K.Würde mal sagen der übliche Berlin-Style. Das erhöht aber den Schreckmoment bei den anderen Verkehrsteilnehmern! Die Gefahr, das falsch reagiert wird, ist vermutlich höher. Wenn ich höre, dass ein Fahrzeug mit Horn sich nähert, kann ich adäquater reagieren. Deswegen auch mein Vorschlag: Nicht nur bei Kreuzungen, sondern auch bei unklaren / unübersichtlichen Verkehrslagen: Horn an! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 837972 | |||
Datum | 01.03.2018 22:51 | 3497 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Ich vermute das es im Falle eines Unfalls der Autofahrer schuldig wäre. Da ist die Nutzung von SoSi nicht massgebend gewesen. Ich sehe da grundsätzlich auch einen ganz normalen Überholvorgang, bei dem der Fahrer des Einsatzfahrzeugs nicht unbedingt etwas falsch gemacht hat. (möglicherweise hätte es im Schadenfall eine gewisse Mithaftung des Trägers der Feuerwehr aus der erhöhten Betriebsgefahr gegeben) Natürlich kann das Einsatzhorn auch abseits von Einsatzfahrten ggf. Unfälle verhindern, aber deswegen fahren wir ja nicht ständig mit Horn durch die Gegend, wenn wir nur zur Tankstelle oder Schlauchpflege wollen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837968 | |||
Datum | 01.03.2018 19:25 | 3629 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sven K. Nur mit blau und vor der Kreuzung vielleicht mal kurz das Horn mit ein oder zwei Tonfolgen nutzen. das finde ich gefährlich und verursacht unnötig kritische Situationen. Wenn es dann mal kracht wird dieser Art des SoSi-Einsatzes dann sicherlich in aller Ruhe von einem Gericht zerpflückt. Als Maschinist würde ich mir das Risiko nicht antun. Auch wenn in dem Video meiner Ansicht nach bei einem möglichen Crash der PKW-Fahrer den schwarzen Peter hat gibt es sehr viele Situationen wo ein solch "sparsamer" Horngebrauch dem Maschinist ans Bein gebunden wird und dieser dann schnell "nackt" dasteht :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Sven8 K.8, Vogtland / Sachsen | 837967 | |||
Datum | 01.03.2018 19:20 | 3606 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Mit Martinshorn wäre es vermutlich nicht zu dieser kritischen Situation gekommen Würde mal sagen der übliche Berlin-Style. Nur mit blau und vor der Kreuzung vielleicht mal kurz das Horn mit ein oder zwei Tonfolgen nutzen. Ist mir in keiner anderen Stadt bislang so massiv aufgefallen. Bin grundsätzlich ein Freund des gemäßigten Horn-Einsatzes, aber Berlin hat meiner Meinung nach eindeutig und mit Abstand die Masse an den "coolsten" Einsatzfahrern. MkG Sven -meine Meinung- | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 837962 | |||
Datum | 01.03.2018 15:08 | 4189 x gelesen | |||
Moin, nein. StVO §6 Viele Grüße Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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Autor | Thom8as 8R., Haibach / Bayern | 837961 | |||
Datum | 01.03.2018 15:07 | 4095 x gelesen | |||
Der Polofahrer wundert sich, warum der Vordermann trotz grün nicht losfährt und tastet sich, weil er durch den DPD Kastenwagen hinter ihm nichts im Rückspiegel sieht, aus seiner Lücke heraus. Mit Martinshorn hätt er das mit Sicherheit gar nicht erst probiert. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837960 | |||
Datum | 01.03.2018 13:26 | 4577 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas M. Ich sehe einen GW-Mess der mit Sonder- aber ohne Wegerechten unterwegs ist und erst unmittelbar vor der brenzligen Situation Wegerechte in Anspruch nimmt, vermutlich weil er ....eigentlich hupen wollte? wenn es gekracht hätte dann wäre - meiner Ansicht nach: - das Einschalten des Horns zu spät erfolgt aber - der PKW-Fahrer wechselt die Spur offensichtlich ohne sich zu vergewissern das diese auch frei ist => Diese Situation hätte genauso auf einer normalen Fahrt so passieren können Ich vermute das es im Falle eines Unfalls der Autofahrer schuldig wäre. Da ist die Nutzung von SoSi nicht massgebend gewesen. Sehe ich das so richtig oder ist meine Einschätzung falsch? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 837958 | |||
Datum | 01.03.2018 12:07 | 4860 x gelesen | |||
In diesem Video seht ihr wie der Gerätewagen Messtechnik() mit Sonder- und Wegerechten verlässt Nö Ich sehe einen GW-Mess der mit Sonder- aber ohne Wegerechten unterwegs ist und erst unmittelbar vor der brenzligen Situation Wegerechte in Anspruch nimmt, vermutlich weil er ....eigentlich hupen wollte? Fraglos wäre es jeden anderen Fahrzeugführer gleich ergangen, denn wenn jemand unmittelbar vor einem die Spur wechselt hilft nur noch Glück. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 837956 | |||
Datum | 01.03.2018 11:19 | 4764 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Mit Martinshorn wäre es vermutlich nicht zu dieser kritischen Situation gekommen Unklare, enge Situation und zudem noch eine Kreuzung. Das sehe ich genauso. Bereits ab Beginn der Filmsequenz hätte ich das Horn eingeschaltet. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837954 | |||
Datum | 01.03.2018 10:54 | 8622 x gelesen | |||
hallo, interesssantes Video: In diesem Video seht ihr wie der Gerätewagen Messtechnik, des Technischen Dienstes 1 (3639) der Berliner Feuerwehr, seinen Standort in Berlin-Charlottenburg Nord mit Sonder- und Wegerechten verlässt. Besonders dabei ist, dass an der Kreuzung alle Autos vorbildlich Links stehen bleiben um den GW-Mess vorbei zu lassen. Doch plötzlich zieht ein VW nach Rechts und kollidiert Beinahe mit dem GW-Mess. Nur das schnelle Reagieren des Fahrers vom GW-Mess mit einer Vollbremsung, hatte den Unfall vermieden. Mit Martinshorn wäre es vermutlich nicht zu dieser kritischen Situation gekommen MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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